Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Schell, SGB IX § 96 Zusamme... / 2.2 Stellung der Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts und der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 hebt die Stellung der Kirchen und Religionsgesellschaften sowie der Träger der Freien Wohlfahrtspflege als Träger eigener sozialer Aufgaben hervor. Die Vorschrift übernimmt den auch im BSHG und im SGB XII (dort § 5 Abs. 1) verankerten Grundsatz. Die verfassungsrechtliche Sonderstellung der Kirchen und Religionsgesellschaften leitet sich aus Art. 140 GG i. V. m. ...mehr

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Schell, SGB IX § 98 Örtlich... / 2.2 Zuständigkeit bei neu geborenen Kindern

Rz. 6 Der Gesetzentwurf sah in Abs. 3 eine Regelung der Zuständigkeit bei Kindern vor, die in einer Einrichtung i. S. v. § 1 Abs. 2 SGB I geboren wurden und Leistungen benötigen. Der Wortlaut wurde im Gesetzgebungsverfahren verändert, weil im Recht der Eingliederungshilfe im Teil 2 des SGB IX die Gliederung nach ambulanter, teilstationärer und stationärer Leistung für Mensch...mehr

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Schell, SGB IX § 95 Sichers... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Bereits nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 SGB I sind die Leistungsträger verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die zur Ausführung der Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. § 95 greift diese Verpflichtung in Satz 1 auf und bestimmt die Verpflichtung der Träger der Eingliederungshilfe zur Sicherstellung ...mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe... / 2.2 Differenzierung der Leistungen der Eingliederungshilfe (Abs. 2 bis 5)

Rz. 4 Die Leistungen der Eingliederungshilfe differenzieren sich in Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, den Leistungen zur Teilhabe an Bildung und den Leistungen zur sozialen Teilhabe. Die Abs. 2 bis 5 definieren jeweils die besonderen Aufgaben dieser Leistungen. Die Definitionen greifen im Wesentlichen die bisherigen Auf...mehr

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Schell, SGB IX § 98 Örtlich... / 2.5 Regelung zur Überführung von Leistungsfällen am 31.12.2019 in das neue Recht (Abs. 5)

Rz. 10 Mit dem Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) v. 10.12.2019 (BGBl. I S. 2135) wurde Abs. 5 angefügt. In seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte der Bundesrat angemerkt, das Bundesteilhabegesetz sehe keine gesetzlichen Übergangsregelungen zu...mehr

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Schell, SGB IX § 98 Örtlich... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der ursprüngliche Text des Gesetzentwurfs der Bundesregierung in BT-Drs. 18/9522 wurde im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens neu gefasst, die ursprünglichen Abs. 5 und 6 wurden gestrichen (Beschlussempfehlung und Bericht des AuS-Ausschusses, BT-Drs. 18/10523, zu Art. 1 Buchst. s). Die Änderung des § 98 im Gesetzgebungsverfahrens folgte der Tatsache, dass mit der Einste...mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe... / 2.2.1 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Abs. 2)

Rz. 5 Abs. 2 definiert aufbauend auf der allgemeinen Definition der Aufgabe der Eingliederungshilfe die spezielle Aufgabe der medizinischen Rehabilitation. Die Regelung entspricht inhaltlich der vorherigen Definition in § 53 Abs. 3 SGB XII. Die Verweisung auf § 99 Abs. 1 bezieht sich auf § 99 Abs. 1 i. d. F. des Gesetzentwurfs der Bundesregierung auf BT-Drs. 18/9522, mit dem...mehr

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Schell, SGB IX § 91 Nachran... / 2.3 Verhältnis von Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflegeversicherung (Abs. 3)

Rz. 5 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf BT-Drs. 18/9522 sah vor, das Verhältnis von Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Elften Buch sowie Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder dem Bundesversorgungsgesetz in einem Abs. 3 zu regeln. Ziel der Neuregelung sollte es sein, eine mög...mehr

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Schell, SGB IX § 95 Sichers... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift legt den Trägern der Eingliederungshilfe die Verpflichtung auf, im Rahmen ihrer Leistungsverpflichtung eine personenzentrierte Leistung für Leistungsberechtigte zu erbringen.mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Definition der Aufgabe der Eingliederungshilfe (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 definiert übergreifend die Aufgabe der Eingliederungshilfe. Er orientiert sich an den in Art. 3 Buchst. a und c formulierten allgemeinen Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), auf welche alle Leistungen auszurichten sind. Dies sind insbesondere "individuelle Autonomie einschließlich der...mehr

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Schell, SGB IX § 96 Zusamme... / 2 Rechtsentwicklung

2.1 Zusammenarbeit mit Anbietern von Leistungen (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 verpflichtet die Träger der Eingliederungshilfe allgemein zur Zusammenarbeit mit den Leistungsanbietern und anderen Stellen, deren Aufgabe die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen betrifft. Die zwingende Verpflichtung zur Zusammenarbeit ist auch im Interesse der Menschen mit Behinderungen, da die ...mehr

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Schell, SGB IX § 91 Nachran... / 2 Rechtspraxis

2.1 Nachranggrundsatz (Abs. 1) Rz. 3 Die Regelung übernimmt inhaltlich den Gedanken des § 2 Abs. 1 SGB XII . Anders als in § 2 Abs. 1 SGB XII, wonach Leistungen u. a. nicht erhält, wer sich durch Einsatz seines Einkommens selbst helfen kann, ist mit der Einordnung der Eingliederungshilfe in das SGB IX nicht das Einkommen einzusetzen, sondern – abhängig von der Höhe des Einkomm...mehr

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Schell, SGB IX § 96 Zusamme... / 2.3 Arbeitsgemeinschaften (Abs. 3)

Rz. 5 Abs. 3 normiert für die Träger der Eingliederungshilfe den auch für die Träger der Sozialhilfe im SGB XII enthaltenen Auftrag zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften, soweit dies zur Beratung und Sicherung der gleichmäßigen, gemeinsamen oder ergänzenden Erbringung von Leistungen geboten ist. Die Aufgaben der Arbeitsgemeinschaften gehen somit über die Bearbeitung eines ko...mehr

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Schell, SGB IX § 98 Örtlich... / 2.1 Zuständigkeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Leistungsberechtigten

Rz. 4 Die Regelung der Zuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen und entspricht im Ergebnis weitestgehend der bis zum 31.12.2019 geltenden Regelung zur örtlichen Zuständigkeit im Zwölften Kapitel SGB XII (dort § 98). Dabei kommt es prinzipiell auf den gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Antragstellu...mehr

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Schell, SGB IX § 98 Örtlich... / 2.3 Örtliche Zuständigkeit bei stationärem Aufenthalt oder richterlich angeordneter Freiheitsentziehung in einer Vollzugsanstalt (Abs. 4)

Rz. 7 Bei einem Aufenthalt in einer stationären Einrichtung i. S. d. § 1 Abs. 2 SGB I oder einer Vollzugsanstalt gilt für die örtliche Zuständigkeit, dass der Träger örtlich zuständig ist, in dessen Bereich die leistungsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den letzten 2 Monaten vor der Aufnahme zuletzt hatte.mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe... / 2.2.4 Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Abs. 5)

Rz. 8 Abs. 5 bestimmt die besondere Aufgabe der Sozialen Teilhabe. Der neue Leistungskatalog der "Sozialen Teilhabe" in § 113 Abs. 2 beinhaltet auch im Recht der Eingliederungshilfe des SGB XII bisher nicht ausdrücklich benannte Leistungen wie Assistenzleistungen und Leistungen zur Mobilität. Aufgabe der Leistungen zur Sozialen Teilhabe ist es, eine gleichberechtigte Teilhab...mehr

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Schell, SGB IX § 98 Örtlich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-...mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe... / 2.1 Definition der Aufgabe der Eingliederungshilfe (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 definiert übergreifend die Aufgabe der Eingliederungshilfe. Er orientiert sich an den in Art. 3 Buchst. a und c formulierten allgemeinen Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), auf welche alle Leistungen auszurichten sind. Dies sind insbesondere "individuelle Autonomie einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie die Unab...mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe... / 2.2.3 Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Abs. 4)

Rz. 7 Abs. 4 bestimmt die besondere Aufgabe der Teilhabe an Bildung. Die Leistungen sind im Einzelnen in § 112 aufgeführt. Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung waren bisher der "sozialen Teilhabe" zugeordnet. Mit dem Inkrafttreten des Teils 2 des SGB IX werden sie nun in einem eigenständigen Kapitel "Leistungen zur Teilhabe an Bildung" (Kapitel 5) aufgegriffen und um Leist...mehr

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Schell, SGB IX § 91 Nachran... / 2.2 Verpflichtungen anderer Stellen (Abs. 2)

Rz. 4 Die Sätze 1 und 2 übertragen inhaltsgleich die Regelung des § 2 Abs. 2 SGB XII. Satz 2 konkretisiert zusätzlich den Nachrang der Leistungen der Eingliederungshilfe in Bezug auf die gesetzlichen Verpflichtungen der vorrangigen Sozialleistungsträger. Die Konkretisierung in Bezug auf andere Stellen trägt Art. 4 Abs. 2 der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung, wonach al...mehr

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Schell, SGB IX § 98 Örtlich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft eine bundesgesetzliche Regelung zur örtlichen Zuständigkeit, da die Länder im Rahmen ihrer Kompetenz nur Regelungen treffen können, die ausschließlich für den Bereich des jeweiligen Landes gelten, im Bereich der Eingliederungshilfe jedoch auch länderübergreifende Fallkonstellationen möglich sind. Deshalb bedurfte es einer bundesgesetzlichen Regelu...mehr

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Schell, SGB IX § 96 Zusamme... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Verpflichtung der Träger der Eingliederungshilfe zur Zusammenarbeit mit Anbietern von Leistungen sowie anderen Trägern von Leistungen, die Aufgaben nach diesem Gesetzbuch oder anderen Rechtsvorschriften ausführen.mehr

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Schell, SGB IX § 92 Beitrag / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 92 Beitrag / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die aus Steuermitteln finanzierten Leistungen der Eingliederungshilfe sehen neben der Nachrangregelung in § 91 auch im Recht des SGB IX vor, dass der leistungsberechtigte Mensch mit Behinderungen im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit einen Beitrag zu den Leistungen zu erbringen hat. Im Sozialhilferecht und damit im Recht der Eingliederungshilfe galt eine einh...mehr

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Schell, SGB IX § 96 Zusamme... / 2.4 Sozialdaten (Abs. 4)

Rz. 6 Im Rahmen der Zusammenarbeit kann es auch erforderlich sein, personenbezogene Daten von Leistungsberechtigten zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Zur Sicherung des Sozialdatenschutzes bestimmt deshalb Abs. 4, dass Sozialdaten im Rahmen der Zusammenarbeit nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden dürfen, soweit dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist oder ...mehr

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Schell, SGB IX § 98 Örtlich... / 2.4 Weitere Änderungen im Gesetzgebungsverfahren

Rz. 8 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte vorgesehen, die Länder zu ermächtigen, abweichende Regelungen für die örtliche Zuständigkeit der Träger der Eingliederungshilfe des Landes zu erlassen (Abs. 5). Ferner war eine Übergangsregelung vorgesehen, nach der eine am 31.12.2019 nach dem bis dahin geltenden Recht der Eingliederungshilfe bestehende örtliche Zuständigkeit...mehr

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Schell, SGB IX § 92 Beitrag / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, dass Leistungsberechtigte zu den Leistungen der Eingliederungshilfe einen Beitrag zu leisten haben. Das Nähere hierzu ist in den §§ 135 bis 142 bestimmt, auch, zu welchen Leistungen der Eingliederungshilfe kein Beitrag aufzubringen ist (§ 137 Abs. 1).mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verfahrensmechaniker - Tran... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung der o. g. Unternehmen möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Vereinbarung einer koordinierten Beratung, Beratung zum Abbau von erhöhten Belastungssituationen bezogen auf das Heben und Tragen von Arbeitsstoffen und Bauelementen sowie bezüglich des Vermeidens von Zwangshaltungen, Hinweise zur Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses, Mitwirkung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreiheit des Entgelts für die Betreuung verhaltensauffälliger Kinder und Jugendlicher

Leitsatz 1. Für die Beantwortung der Frage, ob eine gemäß § 3 Nr. 11 EStG steuerfreie Beihilfe oder die steuerpflichtige Vergütung einer erwerbsmäßigen Tätigkeit vorliegt, sind Inhalt und Durchführung des jeweiligen Betreuungsverhältnisses maßgebend. 2. Leistungen, die aus öffentlichen Mitteln der Jugendhilfe für eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung verhaltensauf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gleichstellung / 3.5.4 Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (§§ 27 Abs. 2 und 3, 30, 32 BGleiG)

Nach § 27 Abs. 1 BGleiG beteiligt die Dienststelle die Gleichungsbeauftragte "frühzeitig" an allen in § 27 Abs. 1 BGleiG genannten Angelegenheiten. Dies setzt nach § 27 Abs. 2 BGleiG voraus, dass zum Zeitpunkt der Beteiligung die jeweilige Entscheidung oder Maßnahme noch gestaltungsfähig ist. Damit dies gewährleistet ist, hat die Beteiligung bereits mit Beginn des Entscheidu...mehr

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Sauer, SGB III § 313a Elekt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze v. 19.10.2013 (BGBl. I S. 3836) mit Wirkung zum 1.1.2014 in das SGB III eingefügt. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Ar...mehr

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Sauer, SGB III § 282a Übermittlung von Daten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Erste SGB III-Änderungsgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) mit Wirkung zum 1.1.1998 in das SGB III eingefügt. Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 3.8.2001 eingefügt durch das Zensusvorbereitungsgesetz v. 27.7.2001 (BGBl. I S. 1882), dadurch wurden die Abs. 1 bis 5 zu den Abs. 2 bis 6. Durch das Verwaltungsdatenverwendungsgese...mehr

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Sauer, SGB III § 313a Elektronische Bescheinigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze v. 19.10.2013 (BGBl. I S. 3836) mit Wirkung zum 1.1.2014 in das SGB III eingefügt. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherung...mehr

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Sauer, SGB III § 318 Auskunftspflicht bei Maßnahmen der beruflichen Aus- oder Weiterbildung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2004 im Wesentlichen (einschließlich der Überschrift) neu gefasst (Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2). Abs. 1 Satz 2 wurde nur redaktionell geändert. Zuvor waren die Überschrift und Abs. 1 Satz 1 bereits durch das SGB IX v. 19.6.200...mehr

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Sauer, SGB III § 282 Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 3 wurde mit Wirkung zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) eingefügt. Mit dem Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurden mit Wirkung zum 1.1.2002 Abs. 2 und 3 umbenannt, Abs. 2 bis 4 eingefügt und Abs. 7 angefügt. Durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. ...mehr

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Sauer, SGB III § 38 Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) in das SGB III aufgenommen worden und am 1.1.1998 in Kraft getreten. Durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurden die Abs. 2 und 4 mit Wirkung zum 1.1.2002 geändert. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12...mehr

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Sauer, SGB III § 282 Arbeit... / 2.5 Forschungsbereiche und Forschungsgruppen

Rz. 24 Schwerpunkte der Forschung des IAB sind Gesamtwirtschaftliche Arbeitsmarktforschung, Regionale und internationale Arbeitsmärkte, Arbeitsmarktpolitik, Betriebe und Beschäftigung, Lebenschancen und soziale Ungleichheit, Methoden und Datenzugang. Über ein Regionalbüro verbindet das IAB die Erforschung regionaler Arbeitsmärkte mit einem regionalen Forschungsnetz. Schwerpunktthem...mehr

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Sauer, SGB III § 38 Rechte ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) in das SGB III aufgenommen worden und am 1.1.1998 in Kraft getreten. Durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurden die Abs. 2 und 4 mit Wirkung zum 1.1.2002 geändert. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2...mehr

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Sauer, SGB III § 318 Auskun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2004 im Wesentlichen (einschließlich der Überschrift) neu gefasst (Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2). Abs. 1 Satz 2 wurde nur redaktionell geändert. Zuvor waren die Überschrift und Abs. 1 Satz 1 bereits durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046)...mehr

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Sauer, SGB III § 38 Rechte ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick Rz. 3 Die Vorschrift stellt mit Augenmaß Rechte und Pflichten der Agentur für Arbeit einerseits und der Ausbildung- und Arbeitsuchenden andererseits gegenüber. Dabei ist der Gesetzgeber mit Umsicht vorgegangen und hat praxisgerechte, verhältnismäßige Regelungen getroffen. Durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurden sie zum ...mehr

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Sauer, SGB III § 282 Arbeit... / 2 Rechtspraxis

2.1 Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Rz. 3 Die Erstellung von Statistiken, die Arbeitsmarktberichterstattung und die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bilden ein umfassendes System zur Information über die Situation am Arbeitsmarkt, die aktuell relevanten Zusammenhänge und Entwicklungen sowie wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse. Die Informationen dienen gleichermaßen der...mehr

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Sauer, SGB III § 38 Rechte ... / 2.2 Persönliche Arbeitsuchendmeldung (Abs. 1)

2.2.1 Verpflichteter Personenkreis und Zielsetzung Rz. 10 Die Verpflichtung zur persönlichen Arbeitsuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit betrifft alle Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet. Die Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird oder eine Fortsetzung des...mehr

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Sauer, SGB III § 313a Elekt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bezieht sich auf die Arbeitsbescheinigung (§ 312), die Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts (§ 312a) sowie die Nebeneinkommensbescheinigung (§ 313). Sie gestattet demjenigen, der zur Ausstellung der Bescheinigung nach den genannten Vorschriften verpflichtet ist, grundsätzlich eine elektronische Übermittlung an die Bund...mehr

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Sauer, SGB III § 282 Arbeit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 3 wurde mit Wirkung zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) eingefügt. Mit dem Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurden mit Wirkung zum 1.1.2002 Abs. 2 und 3 umbenannt, Abs. 2 bis 4 eingefügt und Abs. 7 angefügt. Durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) wurde Ab...mehr

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Sauer, SGB III § 318 Auskun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 318 regelt die Auskunftspflichten von Teilnehmern, Arbeitgebern und Trägern im Zusammenhang mit Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung, die auf eine anschließende Integration in den ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet sind. Abs. 1 verpflichtet Arbeitgeber und Träger zu leistungsrechtlich relevanten Auskünften im Zusammenhang mit der bei ihnen durchgeführten Maßnahme. Die...mehr

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Sauer, SGB III § 282 Arbeit... / 2.3 Daten für die Forschung durch das IAB

Rz. 15 Abs. 5 stellt klar, dass das IAB räumlich, organisatorisch und personell vom Verwaltungsbereich der Bundesagentur für Arbeit zu trennen ist. Seit 2004 bildet das IAB eine eigenständige Dienststelle in Nürnberg. Seither werden die gesetzlichen Anforderungen zweifelsfrei erfüllt. Im Hinblick auf die durch das IAB zu verarbeitenden Daten wurde in den Gesetzesmaterialien ...mehr

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Sauer, SGB III § 282 Arbeit... / 2.1 Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

Rz. 3 Die Erstellung von Statistiken, die Arbeitsmarktberichterstattung und die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bilden ein umfassendes System zur Information über die Situation am Arbeitsmarkt, die aktuell relevanten Zusammenhänge und Entwicklungen sowie wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse. Die Informationen dienen gleichermaßen der Unterrichtung der interessierten Öff...mehr

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Sauer, SGB III § 313a Elekt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 Die Regelung ist als Kann-Vorschrift konzipiert und gewährleistet damit die Wahlfreiheit zwischen einer Papierbescheinigung und einer elektronischen Bescheinigung. Die Wahl hat ausschließlich der Bescheinigungspflichtige Arbeitgeber (§ 312 Abs. 1), Zwischenmeister, sonstiger Auftraggeber von Heimarbeitern, wegen der Gewährung von Sozialleistungen oder Krankentagegeld b...mehr

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Sauer, SGB III § 282a Überm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Erste SGB III-Änderungsgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) mit Wirkung zum 1.1.1998 in das SGB III eingefügt. Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 3.8.2001 eingefügt durch das Zensusvorbereitungsgesetz v. 27.7.2001 (BGBl. I S. 1882), dadurch wurden die Abs. 1 bis 5 zu den Abs. 2 bis 6. Durch das Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) v. 31.10...mehr

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Sauer, SGB III § 318 Auskun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet Arbeitgeber und Träger, bei denen eine der folgenden Maßnahmen durchgeführt wird: Maßnahme der beruflichen Aus- oder Weiterbildung, Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben, Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, berufsvorbereitende Maßnahme, Maßnahme der Benachteiligtenförderung (§§ 74 ff.). Rz. 4 Die Auskunftspflicht erstreckt sich ...mehr