Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB III § 282 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert die Aufgaben der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Abs. 1 bis 4) und stellt dafür datenschutzrechtliche Regeln auf (Abs. 5 bis 7). § 280 definiert als weitere Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit die Statistik, die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und die Arbeitsmarktberichterstattung. Arbeitsmarktstatistiken werden in § 281 unter besonderer...mehr

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Sauer, SGB III § 282a Überm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt einerseits Übermittlungsbefugnisse der Bundesagentur für Arbeit insbesondere an statistische Ämter (Abs. 1 bis Abs. 2b), aber auch an die obersten Bundes- und Landesbehörden (Abs. 4) und andererseits Übermittlungsbefugnisse statistischer Ämter an die Bundesagentur für Arbeit (Abs. 3). Damit wird insbesondere bezweckt, die für die Aufgaben nach § 2...mehr

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Sauer, SGB III § 282 Arbeit... / 2.2 Wirkungsforschung

Rz. 9 Zu den Abs. 2 bis 4 wird in der Gesetzesbegründung ausgeführt, dass die Wirkungsforschung als Aspekt der Arbeitsmarktforschung konkretisiert wird. Über deren Notwendigkeit bestehe Einvernehmen innerhalb der Bundesregierung, der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit und im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit. Wirkungsforschung habe besondere ...mehr

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Sauer, SGB III § 38 Rechte ... / 2.4 Mitwirkungspflichten Ausbildung- und Arbeitsuchender

Rz. 36 Besteht ein Anspruch auf Alg oder wird ein solcher geltend gemacht, ergeben sich Pflichten des Versicherten aus § 138, weil er u. a. verfügbar für die Arbeitsvermittlung sein muss. Ergänzend sind die Vorschriften der §§ 60 ff. SGB I anzuwenden. In den anderen Fällen kann die Agentur für Arbeit für Vermittlungszwecke ebenfalls in Anspruch genommen werden. Das betrifft ...mehr

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Sauer, SGB III § 282 Arbeit... / 2.4 Daten für Forschungen Dritter

Rz. 19 Abs. 7 verpflichtet die Bundesagentur zur Übermittlung anonymisierter Daten an wissenschaftliche Einrichtungen, soweit diese für Zwecke der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung erforderlich sind. Die Übermittlung setzt einen Antrag oder ein Ersuchen voraus, das IAB muss also nicht initiativ tätig werden. Die Gesetzesbegründung führt dazu aus, dass Datenübermittlungen an ...mehr

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Sauer, SGB III § 38 Rechte ... / 2.2.3 Fristen und Meldeverfahren

Rz. 24 Die Frist von 3 Monaten nach Abs. 1 Satz 1 bezieht sich auf das rechtliche Ende des Ausbildungs- bzw. Arbeitsverhältnisses, nicht etwa auf das Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Das BSG stellt allerdings in seiner Rechtsprechung v. 13.3.2018 (B 11 AL 12/17 R) auf das Ende des Versicherungspflichtverhältnisses ab, was allerdings in der Mehrzahl der Fälle auch mit de...mehr

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Sauer, SGB III § 38 Rechte ... / 2.2.4 Meldepflichten im Leistungsverfahren

Rz. 28 Abs. 1 Satz 6 bezieht die nach Abs. 1 Satz 1 und 2 meldepflichtigen Personen in die Meldepflichten im Leistungsverfahren nach den §§ 309 und 310 ein. Diese gelten damit auch für Ausbildung- und Arbeitsuchende. Auf einen Leistungsbezug kommt es nicht mehr an. Die Einbeziehung setzt ein, wenn die Meldepflicht nach Abs. 1 Satz 1 und 2 erfüllt oder der Status nach Abs. 1 ...mehr

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Sauer, SGB III § 38 Rechte ... / 2.3 Berufsberatung

Rz. 31 Abs. 2 verpflichtet die Agentur für Arbeit, nach der Arbeitsuchendmeldung nach Abs. 1 zusätzlich zu den übrigen Aufgaben, insbesondere die Einleitung von Vermittlungsbemühungen zur Vermeidung des Eintritts des Versicherungsfalles, Berufsberatung durchzuführen. Dafür gilt das Beratungsangebot nach § 29. Die Berufsberatung muss deshalb in jedem Fall auch eine Weiterbild...mehr

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Sauer, SGB III § 282a Überm... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 regelt die Übermittlung von Sozialdaten der Bundesagentur für Arbeit an die statistischen Ämter des Bundes und der Länder, soweit diese für einen Zensus erforderlich sind. Beim Zensus handelt es sich um eine Erhebung, die ermittelt, wie viele Menschen in einem Land, einer Stadt leben, wie sie wohnen und arbeiten. Bei der Planung eines Zensus wird mittlerweile nu...mehr

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Sauer, SGB III § 38 Rechte ... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Die Vorschrift stellt mit Augenmaß Rechte und Pflichten der Agentur für Arbeit einerseits und der Ausbildung- und Arbeitsuchenden andererseits gegenüber. Dabei ist der Gesetzgeber mit Umsicht vorgegangen und hat praxisgerechte, verhältnismäßige Regelungen getroffen. Durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurden sie zum 1.1.2009 in e...mehr

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Sauer, SGB III § 38 Rechte ... / 2.2.1 Verpflichteter Personenkreis und Zielsetzung

Rz. 10 Die Verpflichtung zur persönlichen Arbeitsuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit betrifft alle Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet. Die Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird oder eine Fortsetzung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses vom Arbeit...mehr

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Sauer, SGB III § 38 Rechte ... / 2.2.2 Gegenstand der Pflicht zur persönlichen Arbeitsuchendmeldung

Rz. 17 Die persönliche Arbeitsuchendmeldung ist wie die Arbeitslosmeldung eine Tatsachenerklärung. Kommt der Ausbildung- oder Arbeitsuchende seiner Verpflichtung nicht nach, hindert – anders als eine fehlende persönliche Arbeitslosmeldung als materielle Anspruchsvoraussetzung – dies nicht die Entstehung des Anspruchs auf Alg. Verfassungsrechtliche Probleme lassen sich der Ve...mehr

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Sauer, SGB III § 38 Rechte ... / 2.5 Durchführung der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung

Rz. 43 Die Abs. 4 und 5 regeln die Durchführung der Arbeits- (Abs. 4) und Ausbildungsvermittlung (Abs. 5, bis zum 31.12.2018 Abs. 3 und 4). Die Durchführung der Arbeitsvermittlung in Zeiten, für die der Arbeitsuchende Leistungen zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit oder Transferkurzarbeitergeld beansprucht (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1), ist Folge der versicherungsrech...mehr

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Sauer, SGB III § 38 Rechte ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift legt Rechte und Pflichten der Personen fest, die über die Agentur für Arbeit Ausbildung oder Arbeit suchen. Darin sind in Bezug auf die Arbeitslosenversicherung auch Pflichten enthalten, die sich auf die Dienst- und Geldleistungen im Versicherungsfall unmittelbar auswirken können. Rz. 2a Abs. 1 enthält die versicherungsrechtliche Obliegenheit, sich spätes...mehr

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Steuerfreiheit der Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen

Leitsatz 1. Die Beitragserstattungen der Deutschen Rentenversicherung Bund i.S. des § 210 SGB VI sind als "andere Leistungen" steuerbare Einkünfte gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG. Sie können deshalb nicht zugleich "negative Sonderausgaben" sein. 2. Die Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge nach § 210 Abs. 1a SGB VI ist gemäß § 3 Nr. 3 Buchst. b EStG steuerfrei. No...mehr

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zfs 07/2020, Ausschluss ein... / 2 Aus den Gründen:

"…" [8] Die Revision der Kl. ist unbegründet und daher zurückzuweisen (§ 170 Abs. 1 S 1 SGG). Zu Recht hat das LSG den zusprechenden Gerichtsbescheid des SG aufgehoben und die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1, § 56 SGG) abgewiesen. Der Tenor des Berufungsurteils v. 4.5.2017 war lediglich klarstellend von Amts wegen dahingehend zu berichtigen (§ 1...mehr

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AGS 07/2020, Mutwilligkeit ... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 113 Abs. 1 FamFG, §§ 127 Abs. 2, 567 ff. ZPO statthafte und auch i.Ü. zulässige Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das AG hat die Voraussetzungen einer Verfahrenskostenhilfe-Bewilligung für die nachträglich erhobene Folgesache Zugewinnausgleich zutreffend unabhängig von der – auf die Ehesache und den Versorgungsausgleich beschränkte – Ausgangsbewilligung geprüft und in...mehr

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AGS 07/2020, Mutwilligkeit ... / Leitsatz

Die Voraussetzungen für Verfahrenskostenhilfe für eine nachträglich erhobene Folgesache Zugewinnausgleich sind unabhängig von einer – auf eine Ehesache und den Versorgungsausgleich beschränkte – Ausgangsbewilligung zu prüfen und in Ansehung der Hilfsbedürftigkeit ist auf den Zeitpunkt der Entscheidung über das jetzige Gesuch abzustellen. Wer es in Kenntnis eines laufenden Ver...mehr

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AGS 07/2020, Mutwilligkeit bei selbstverschuldeter Bedürftigkeit

ZPO § 115 Abs. 3 S. 2; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 8, Abs. 3 Leitsatz Die Voraussetzungen für Verfahrenskostenhilfe für eine nachträglich erhobene Folgesache Zugewinnausgleich sind unabhängig von einer – auf eine Ehesache und den Versorgungsausgleich beschränkte – Ausgangsbewilligung zu prüfen und in Ansehung der Hilfsbedürftigkeit ist auf den Zeitpunkt der Entscheidung über das j...mehr

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zfs 07/2020, Ausschluss eines Wegeunfalls bei Unterbrechung des versicherten Weges durch Verlassen des benutzten PKW zum Zwecke einer privaten Verrichtung (Briefeinwurf im Briefkasten)

GG Art. 3 I; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1 Leitsatz 1) Befindet sich der Versicherte auf dem Weg von oder zu der Arbeitsstätte, bleibt der Versicherungsschutz bei geringfügigen Unterbrechungen des Weges bestehen. 2) Eine geringfügige Unterbrechung liegt nicht vor, wenn der benutzte Pkw zum Zwecke einer privaten Verrichtung (Briefeinwurf im Postkasten) verlassen werden muss. BSG, Urt....mehr

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FF 0708/2020, Abänderung ei... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über die Herabsetzung titulierten Kindesunterhalts. [2] Die Antragsgegner sind die minderjährigen Kinder des Antragstellers. Die Antragsgegner zu 1 (geboren im März 2002) und 2 (geboren im Juli 2011) sind aus der Ehe des Antragstellers mit ihrer Mutter hervorgegangen. Die Antragsgegnerin zu 3 (geboren im Juli 2007) ist das nichteheliche...mehr

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FF 0708/2020, Ablehnung ein... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Voraussetzungen aus § 32 Abs. 1 BVerfGG für den Erlass der jeweils begehrten einstweiligen Anordnung liegen nicht vor. I. [2] 1. Die Beschwerdeführer wenden sich mit ihren mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundenen Verfassungsbeschwerden gegen § 20 Abs. 8 S. 1 bis 3, Abs. 9 S. 1 und 6, Abs. 12 S. 1 und 3 und Abs. 13 S. 1 des Infektio...mehr

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Arbeitssicherheit: Die wich... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitssicherheit zählt zu den gesetzlichen Aufgaben der Unternehmensführung. Damit steht sie auch in der Verantwortung der Compliance-Organisation. Denn Versäumnisse im Arbeitsschutz können Schäden "an Leib und Leben" verursachen und sind im schlimmsten Fall nicht mehr gutzumachen. Dieses Dokument beschreibt die wichtigsten Grundlagen zum Thema Arbeitssicherheit au...mehr

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zfs 07/2020, Ausschluss ein... / 3 Anmerkung:

Vgl. LSG Darmstadt zfs 2017, 18. 1) Zu den in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Tätigkeiten gehört die Zurücklegung der Wege von und zu dem Ort der Tätigkeit (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII). Maßgeblich ist nach der in der Sozialgerichtsbarkeit entwickelten anspruchsvollen Definition, ob bei der Zurücklegung des Weges die finale Handlungstendenz der Zurücklegung des ...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 7 Auswirkung auf andere Vorschriften

Durch die vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung bleibt die arbeitsvertraglich auszuübende Tätigkeit des Beschäftigten unberührt. Dies bedeutet, dass die Gewährung der damit verbundenen Zulage Auswirkungen auf andere Vorschriften des TVöD haben kann, die im Hinblick auf bestimmte Rechte und Pflichten der Vertragsparteien auf die Eingruppierung abstellen oder unabhä...mehr

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Arbeitssicherheit: Die wich... / 3.1 Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Hierzu gehören nicht nur die physische, sondern auch die psychische Gesundheit, d. h. Vermeidung von Stress und psychisch belastender Arbeitsbedingungen. Er muss eine geeignete Arbeitssch...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 4.2.1 Rechtsprechung

Umstrukturierung, Auflösung eines Arbeitsgebiets ohne genauen Zeitpunkt.[1] Haushaltsrechtliche Überlegungen; hier vorübergehende Tätigkeit auf einem Beamtendienstposten.[2] Dies ist auch gegeben, wenn eine Tätigkeit sofort erledigt werden muss, jedoch haushaltsrechtliche Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind. Soweit diese nicht mehr erfüllt werden können, muss allerdings di...mehr

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FF 0708/2020, Verfahrenskos... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Antragstellerin begehrt für ein Verfahren, das auf Zahlung von Trennungsunterhalt sowie Unterhalt für ihre vier in ihrem Haushalt lebenden, 2012, 2014 und (Zwillinge) im Mai 2017 geborenen Kinder gerichtet ist, ratenfreie Verfahrenskostenhilfe. [2] Das Amtsgericht hat ihr Verfahrenskostenhilfe unter Anordnung der Zahlung von Monatsraten in Höhe von 103 EUR ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Hilfsbedürftigkeit, Beihilfen

Rz. 12 Hilfsbedürftig ist jemand, der wegen seines körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder wegen seiner wirtschaftlichen Lage auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Hilfsbedürftig wegen seiner wirtschaftlichen Lage ist der, dessen Einkünfte oder Bezüge so gering sind, dass sie für den Lebensunterhalt nicht ausreichen, und der auch kein Vermögen besitzt, das zum ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Unmittelbare Förderung der Erziehung oder Ausbildung

Rz. 18 Erziehungs- und Ausbildungsbeihilfen sind nur dann nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei, wenn sie den genannten Zweck unmittelbar fördern, wenn sie also ausschließlich zu dem genannten Zweck vergeben werden. Somit können sie auch nur bei der Person steuerfrei sein, der sie im Hinblick auf diesen Zweck bewilligt worden sind, nicht aber bei dem Betreuer, an den ein kommunale...mehr

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Jung, SGB XII § 87 Einsatz ... / 3 Literatur

Rz. 14 Bieritz-Harder/Conradis/Thie, SGB XII (LPK), 11. Aufl. 2018. Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. Aufl. 2018. Hauck/Noftz, SGB XII, Erg.-Lfg. 1/20. Mergler/Zink, SGB XII, 17. Erg.-Lfg. Schlegel/Voetzke (Gesamthrsg.), Coseriu/Siefert (Bandhrsg.), jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020.mehr

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Jung, SGB XII § 89 Einsatz ... / 2 Literatur

Rz. 5 Bieritz-Harder/Conradis/Thie, SGB XII (LPK), 11. Aufl. 2018. Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. Aufl. 2018. Hauck/Noftz, SGB XII, 24. Erg.-Lfg. Mergler/Zink, SGB XII, 14. Erg.-Lfg. Schlegel/Voetzke (Gesamthrsg.), Coseriu/Siefert (Bandhrsg.), jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020.mehr

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Jung, SGB XII § 88 Einsatz ... / 3 Literatur

Rz. 13 Bieritz-Harder/Conradis/Thie, SGB XII (LPK), 11. Aufl. 2018. Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. Aufl. 2018. Hauck/Noftz, SGB XII, 24. Erg.-Lfg. Mergler/Zink, SGB XII, 35. Erg.-Lfg. Schlegel/Voetzke (Gesamthrsg.), Coseriu/Siefert (Bandhrsg.), jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020.mehr

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Jung, SGB XII § 83 Nach Zwe... / 3 Literatur

Rz. 10 Bieritz-Harder/Conradis/Thie, SGB XII (LPK), 11. Aufl. 2018. Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. Aufl. 2018. Hauck/Noftz, SGB XII, 4. Erg.-Lfg. Mergler/Zink, SGB XII, 26. Erg.-Lfg. Schlegel/Voetzke (Gesamthrsg.), Coseriu/Siefert (Bandhrsg.), jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020.mehr

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Jung, SGB XII § 86 Abweiche... / 2 Literatur

Rz. 4 Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. Aufl. 2018. Hauck/Noftz, SGB XII, 24. Erg.-Lfg. 3/19. Schlegel/Voetzke (Gesamthrsg.), Coseriu/Siefert (Bandhrsg.), jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020.mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 3 Literatur

Rz. 67 Bieritz-Harder/Conradis/Thie, SGB XII (LPK), 11. Aufl. 2018. Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. Aufl. 2018. Hauck/Noftz, SGB XII, 37. Erg.-Lfg. Mergler/Zink, SGB XII, 44. Erg.-Lfg. Schlegel/Voetzke (Gesamthrsg.), Coseriu/Siefert (Bandhrsg.), jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020. Rz. 68 Hinweis Die Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ...mehr

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Jung, SGB XII § 86 Abweiche... / 1 Allgemeines und Rechtspraxis

Rz. 2 Die Norm soll es ermöglichen, besondere örtliche Gegebenheiten zu berücksichtigen. Außerhalb des SGB XII wird auf die Vorschrift in § 8 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BerRehaG und in § 1836c Nr. 1 BGB verwiesen. Sie ermächtigt die Bundesländer, den Grundbetrag abweichend von § 85 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 für bestimmte Hilfearten durch abstrakt-generelle Regelungen (Ge...mehr

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Jung, SGB XII § 89 Einsatz ... / 1 Allgemeines und Rechtspraxis

Rz. 2 Die §§ 85 ff. gehen jeweils davon aus, dass nur ein einziger Bedarfsfall vorliegt (Giere, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 89 Rz. 1). Mit § 89 berücksichtigt der Gesetzgeber, dass in einer Person bzw. Einsatzgemeinschaft ein mehrfacher Bedarf entstehen kann. Es handelt sich daher um eine Kollisionsregelung (Giere, a. a. O.; Gutzler, in: juris-PK SGB XII, § 89 Rz. 7; Sc...mehr

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Jung, SGB XII § 87 Einsatz ... / 2.3.2 Art oder Schwere der Behinderung

Rz. 7 Zu berücksichtigen sein können sowohl die finanziellen als auch die immateriellen Auswirkungen der Behinderung auf die Teilhabe des behinderten Menschen am Leben in der Gemeinschaft (Giere, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 87 Rz. 14; Gutzler, in: jurisPK-SGB XII, § 87 Rz. 24; Lippert/Zink, in: Mergler/Zink, SGB XII, § 87 Rz. 14). Führt die Behinderung zu erhöhten Leben...mehr

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Jung, SGB XII § 86 Abweichender Grundbetrag

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt, trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 a. a. O.) in Kraft und ist seither unverändert geblieben. Sie übertrug den bisherigen § 79 Abs. 4 BSHG inhaltsgleich in das SGB XII (BT-Drs. 15/1514 S. 66). 1 Allgemeines...mehr

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Jung, SGB XII § 91 Darlehen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift überträgt inhaltsgleich den bisherigen § 89 BSHG in das SGB XII (BT-Drs. 15/1514 S. 66 zu § 86). Sie ist als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten und seitdem unverändert geblieben. 1 Allgemein...mehr

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Jung, SGB XII § 88 Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt und trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 a. a. O.) in Kraft. Sie übertrug im Wesentlichen inhaltsgleich den bisherigen § 85 BSHG in das SGB XII. Als Folgeänderung zum neuen § 82 Abs. 2 Nr. 5 SGB XII entfiele...mehr

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Jung, SGB XII § 83 Nach Zweck und Inhalt bestimmte Leistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Bestimmung wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt, trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und gilt seither unverändert. Sie übertrug § 77 BSHG im Wesentlichen inhaltsgleich in das SGB XII; die Übergangsregelung des vormaligen ...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzusetzendes Vermögen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie übertrug im Wesentlichen inhaltsgleich den bisherigen § 88 BSHG. Die Verordnungsermächtigung des § 88 Abs. 4 BSHG wurde in Angleichung an die Systema...mehr

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Jung, SGB XII § 84 Zuwendungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt, trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und ist seither unverändert geblieben. Sie übertrug § 78 BSHG inhaltsgleich in das SGB XII (BT-Drs. 15/1514 S. 65 zu § 78). 1 Allgemeines...mehr

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Jung, SGB XII § 89 Einsatz des Einkommens bei mehrfachem Bedarf

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt, trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1, a. a. O.) in Kraft. Sie übertrug inhaltsgleich Abs. 1 und 3 des bisherigen § 87 BSHG in das SGB XII (BT-Drs. 15/1514 S. 66 zu § 84). Durch Art. 13 des Gesetzes zur Stärk...mehr

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Jung, SGB XII § 87 Einsatz ... / 2.3.4 Dauer und Höhe der erforderlichen Aufwendungen

Rz. 9 Dauer und Höhe der erforderlichen Aufwendungen können als Tatbestandselemente sowohl als Begriffspaar, als auch jeweils einzeln von Bedeutung sein (Lippert/Zink, in: Mergler/Zink, SGB XII, § 87 Rz. 15). Bei der Dauer der Aufwendungen kann zwischen einmaligen (z. B. Operation), wiederkehrenden (z. B. Sehhilfen) sowie langfristigen Aufwendungen (z. B. Produkte, die bei e...mehr

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Jung, SGB XII § 87 Einsatz ... / 2.6 Einkommenseinsatz bei einmaligen Leistungen (Abs. 3)

Rz. 13 Diese Ermessensvorschrift (Giere, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 87 Rz. 24; Lippert/Zink, in: Mergler/Zink, SGB XII, § 87 Rz. 47; Schoch, in: LPK-SGB XII, § 87 Rz. 28) geht von dem Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe aus und modifiziert den Grundsatz der Gleichzeitigkeit bei nur einmaligem Bedarf. Die Regelung greift die allgemeine Gepflogenheit der Bevölkerung ...mehr

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Jung, SGB XII § 83 Nach Zwe... / 2.1 Leistungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften (Abs. 1)

Rz. 5 Leistungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften sind Zuwendungen, die von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts aufgrund eines Gesetzes, einer Rechtsverordnung, einer Satzung oder einer Verwaltungsvorschrift (zum BSHG: OVG Lüneburg, Urteil v. 27.10.1989, 4 A 144/88; Giere, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 83 Rz. 5; Lücking, in: Hauck...mehr

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Jung, SGB XII § 87 Einsatz ... / 2.5 Einkommenseinsatz bei Bedarf von kurzer Dauer (Abs. 2)

Rz. 12 Es handelt sich um eine Ermessensvorschrift ("kann", vgl. Lippert/Zink, in: Mergler/Zink, SGB XII, § 87 Rz. 39; Schoch, in: LPK-SGB XII, § 87 Rz. 22), die allein auf den Leistungsempfänger abstellt (Lippert/Zink, a. a. O., Rz. 43; Schoch, a. a. O., Rz. 18). Sie setzt voraus, dass der Leistungsberechtigte sein Einkommen durch (Kausalität) den Bedarfsfall (Krankheit, Na...mehr