Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB XII § 83 Nach Zwe... / 2.3 Beispiele für zweckfremde, -neutrale und -identische Leistungen

Rz. 8 Abwrackprämie: zweckfremd (vgl. zum SGB II: LSG Thüringen, Beschluss v. 27.7.2009, L 7 AS 535/09 ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 22.9.2009, L 2 AS 315/09 B ER; LSG Bayern, Beschluss v. 21.12.2009, L 7 AS 831/09 B ER; LSG Hessen, Beschluss v. 15.1.2010, L 6 AS 515/09 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 16.6.2010, L 12 AS 807/10 B ER; a. A. LSG Nordrhein-Wes...mehr

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Sauer, SGB III § 31a Inform... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGB IV-ÄndG) v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) mit Wirkung zum 1.7.2020 in das SGB III eingefügt.mehr

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Jung, SGB XII § 87 Einsatz ... / 2.3.5 Besondere Belastungen

Rz. 10 Daneben sind besondere Belastungen der nachfragenden Person oder ihrer unterhaltsberechtigten Angehörigen zu berücksichtigen. Dazu gehören auch die in die Einsatzgemeinschaft einbezogenen Personen, auch wenn sie nicht unterhaltsberechtigt sind (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.2.2012, L 7 SO 3580/11; Lippert/Zink, in: Mergler/Zink, SGB XII, § 87 Rz. 19; Schoch, in:...mehr

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Jung, SGB XII § 88 Einsatz ... / 2.3.3 Heranziehung in angemessenem Umfang

Rz. 10 Bei dem Tatbestandsmerkmal "in angemessenem Umfang" handelt es sich um einen gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff ohne Beurteilungsspielraum (BSG, Urteil v. 23.8.2013, B 8 SO 17/12 R; Giere, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 88 Rz. 17; Schoch, in: LPK-SGB XII, § 88 Rz. 16; zum BSHG: BVerwG, Urteile v. 6.4.1995, 5 C 5/93, und v. 26.10.198...mehr

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Jung, SGB XII § 87 Einsatz ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt, trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1, a. a. O.) in Kraft und ist seither unverändert geblieben. Sie überträgt im Wesentlichen inhaltsgleich den vormaligen § 84 BSHG in das SGB XII (BT-Drs. 15/1514 S. 66 zu § 82). Anders als im BSHG...mehr

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Jung, SGB XII § 87 Einsatz ... / 2.2 Angemessener Umfang des Mitteleinsatzes

Rz. 4 Bei dem Tatbestandsmerkmal "im angemessenen Umfang" handelt es sich um einen gerichtlich uneingeschränkt überprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff; ein Ermessen des Sozialhilfeträgers auf Rechtsfolgenseite besteht nicht (BSG, Urteile v. 25.4.2013, B 8 SO 8/12 R, und v. 4.4.2019, B 8 SO 10/18 R; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.2.2012, L 7 SO 3580/11; Giere, in: Grube...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.2 Schonvermögen (Abs. 2)

Rz. 19 Abs. 2 der Vorschrift nimmt die dort abschließend aufgezählten Vermögensgegenstände von dem Grundsatz des Abs. 1 aus (sog. Schonvermögen). Von dem Einsatz dieser Gegenstände darf eine Leistung der Sozialhilfe nicht abhängig gemacht werden. Dies soll dem Hilfeempfänger einen gewissen Spielraum in seiner wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit erhalten und ihn soweit wie mög...mehr

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Jung, SGB XII § 88 Einsatz ... / 2.5 Einkommensfreibetrag bei Beschäftigung in einer Einrichtung (Abs. 2)

Rz. 12 Bei einer stationären Leistung in einer stationären Einrichtung wird von dem Einkommen, das der Leistungsberechtigte aus einer entgeltlichen Beschäftigung erzielt, die Aufbringung der Mittel in Höhe von einem Achtel der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 zuzüglich 50 % (bis zum 31.12.2016: 25 %, vgl. Rz. 1) des diesen Betrag übersteigenden Einkommens aus der ...mehr

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Jung, SGB XII § 88 Einsatz ... / 2.2 Geringfügige Mittel (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 6 Diese Vorschrift soll verhindern, dass die Sozialhilfeträger Bagatellfälle verwalten müssen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 10.3.2011, L 15 SO 83/09; zum BSHG: BVerwG, Urteil v. 5.11.1969, V C 43.69), denen der Leistungsberechtigte finanziell gewachsen ist. Ob ein solcher Bagatellfall vorliegt, ist gerichtlich voll nachprüfbar (Lücking, in: Hauck/Noftz, SGB XII, § 8...mehr

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Jung, SGB XII § 84 Zuwendungen / 3 Literatur

Rz. 9 Bieritz-Harder/Conradis/Thie, SGB XII (LPK), 11. Aufl. 2018. Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. Aufl. 2018. Hauck/Noftz, SGB XII, Grundwerk. Mergler/Zink, SGB XII, 26. Erg.-Lfg. Schlegel/Voetzke (Gesamthrsg.), Coseriu/Siefert (Bandhrsg.), jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020.mehr

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Jung, SGB XII § 91 Darlehen / 3 Literatur

Rz. 14 Bieritz-Harder/Conradis/Thie, SGB XII (LPK), 11. Aufl. 2018. Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. Aufl. 2018. Hauck/Noftz, SGB XII, 50. Erg.-Lfg. Mergler/Zink, SGB XII, 46. Erg.-Lfg. Schlegel/Voelzke (Gesamthrsg.), Coseriu/Siefert (Bandhrsg.), jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020.mehr

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Jung, SGB XII § 83 Nach Zwe... / 2.4 Schmerzensgeld (Abs. 2)

Rz. 9 Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, so kann eine billige Entschädigung in Geld auch wegen des Schadens gefordert werden, der nicht Vermögensschaden ist (§ 253 Abs. 2 BGB). Das Schmerzensgeld gleicht immaterielle Nachteile aus und hat Genugtuungsfunktion. Es hat deshalb weder...mehr

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Jung, SGB XII § 89 Einsatz ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt, trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1, a. a. O.) in Kraft. Sie übertrug inhaltsgleich Abs. 1 und 3 des bisherigen § 87 BSHG in das SGB XII (BT-Drs. 15/1514 S. 66 zu § 84). Durch Art. 13 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe un...mehr

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Jung, SGB XII § 88 Einsatz ... / 2.3.2 Dauerpflege

Rz. 9 Die Pflege muss voraussichtlich für längere Zeit erforderlich sein. Maßgeblich für die Prognose ist der Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung. Eine Dauerpflege liegt jedenfalls vor, wenn sie mehr als 6 Monate dauern wird (Giere, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 88 Rz. 19; Lippert, in: Mergler/Zink, SGB XII, 88 Rz. 22; Schoch, in: LPK-SGB XII, § 88 Rz. 15; offen gelasse...mehr

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Jung, SGB XII § 88 Einsatz ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt und trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 a. a. O.) in Kraft. Sie übertrug im Wesentlichen inhaltsgleich den bisherigen § 85 BSHG in das SGB XII. Als Folgeänderung zum neuen § 82 Abs. 2 Nr. 5 SGB XII entfielen die Regelungen de...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.3.1 Die Regelung in Satz 1

Rz. 56 Bevor ein Härtefall nach Abs. 3 Satz 1 angenommen werden kann, ist zunächst zu prüfen, ob das Vermögen überhaupt verwertbar ist (Abs. 1), anschließend, ob es zum Schonvermögen zählt (Abs. 2) und sodann, ob ein Regelbeispiel nach Abs. 3 Satz 2 vorliegt. Im Rahmen der Härteklausel ist zu kontrollieren, ob die Regelvorschriften (Abs. 1, 2 und 3 Satz 2) ausnahmsweise zu e...mehr

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Jung, SGB XII § 86 Abweiche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt, trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 a. a. O.) in Kraft und ist seither unverändert geblieben. Sie übertrug den bisherigen § 79 Abs. 4 BSHG inhaltsgleich in das SGB XII (BT-Drs. 15/1514 S. 66).mehr

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Jung, SGB XII § 88 Einsatz ... / 2.4 Untergrenze: Bedarf der Hilfe zum Lebensunterhalt

Rz. 11 Der Einsatz des Einkommens unterhalb der Einkommensgrenze kann nicht verlangt werden, wenn deshalb Hilfe zum Lebensunterhalt zu leisten wäre. Insoweit ergibt sich eine (absolute) Untergrenze bei der Ermessensausübung (Lippert/Zink, in: Mergler/Zink, SGB XII, § 88 Rz. 4).mehr

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Jung, SGB XII § 87 Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Norm wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt, trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1, a. a. O.) in Kraft und ist seither unverändert geblieben. Sie überträgt im Wesentlichen inhaltsgleich den vormaligen § 84 BSHG in das SGB XII (BT-Drs. 15/1514 S. 66 zu § 82)....mehr

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Jung, SGB XII § 88 Einsatz ... / 2.3.1 Pflege in einer stationären Einrichtung

Rz. 8 Die Vorschrift erfasst jede (vollständige) Betreuung in einer stationären Einrichtung, vor allem also Alten- und Pflegeheime, aber auch Krankenhäuser oder Behindertenheime (zum BSHG: BVerwG, Urteil v. 25.11.1982, 5 C 13/82; Lippert, in: Mergler/Zink, SGB XII, § 88 Rz. 23). Leistungen in teilstationären Einrichtungen werden dagegen nicht erfasst (Lippert, a. a. O.).mehr

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Sauer, SGB III § 31a Information an junge Menschen ohne Anschlussperspektive; erforderliche Datenerhebung und Datenübermittlung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGB IV-ÄndG) v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) mit Wirkung zum 1.7.2020 in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Junge Menschen, die Schwierigkeiten am Übergang von der Schule in den Beruf haben, verlassen die Schule der Gesetzesbegrü...mehr

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Jung, SGB XII § 88 Einsatz ... / 2.1 Leistungen für einen besonderen Zweck (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 3 Nach Nr. 1 kann der Sozialhilfeträger die Aufbringung der Mittel auch aus dem Einkommen verlangen, das unter der Einkommensgrenze liegt, soweit ein Dritter (§ 2 Abs. 1) Leistungen für einen besonderen Zweck erbracht hat, für den sonst Sozialhilfe zu leisten wäre. Die Vorschrift bringt den Nachrang der Sozialhilfe gegenüber zweckidentischen Leistungen Anderer zum Ausdru...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie übertrug im Wesentlichen inhaltsgleich den bisherigen § 88 BSHG. Die Verordnungsermächtigung des § 88 Abs. 4 BSHG wurde in Angleichung an die Systematik des Sozialgeset...mehr

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Jung, SGB XII § 83 Nach Zwe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Bestimmung wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt, trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und gilt seither unverändert. Sie übertrug § 77 BSHG im Wesentlichen inhaltsgleich in das SGB XII; die Übergangsregelung des vormaligen § 77 Abs. 1 Satz 2 ...mehr

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Jung, SGB XII § 83 Nach Zwe... / 2.2 Ausdrücklich genannter Zweck (Abs. 1)

Rz. 6 Die Leistungen müssen für einen ausdrücklich genannten (konkret-individuellen) Zweck gewährt werden (BSG, Urteil v. 11.12.2007, B 8/9b SO 20/06 R). Die Zweckbestimmung muss sich ohne aufwendige Auslegung direkt aus der Vorschrift, ihren Gesetzesmaterialien oder den Leistungsvoraussetzungen i. V. m. dem Kontext der Regelung herleiten lassen; es genügt, wenn sich die Zwe...mehr

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Jung, SGB XII § 88 Einsatz ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt in Abs. 1 erschöpfend die drei Fallkonstellationen, bei denen abweichend von § 85 auch solches Einkommen berücksichtigt werden kann, das unter der Einkommensgrenze liegt. Als Ausnahmevorschrift ist § 88 eng auszulegen und nicht analogiefähig (Giere, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 88 Rz. 4; Gutzler, in: juris-PK SGB XII, § 88 Rz. 10). Es handelt sich u...mehr

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Jung, SGB XII § 87 Einsatz ... / 2.3.1 Art des Bedarfs

Rz. 6 Hierbei ist u. a. zu berücksichtigen, ob der Bedarf vorhersehbar oder unvorhersehbar (Unglücksfall, Schicksalsschlag) war, ob die nachfragende Person die Bedarfslage selbst mit verursacht hat (z. B. grundlose Eigenkündigung eines Arbeitsverhältnisses) und ob der Mitteleinsatz die sozialpolitischen Leitvorstellungen der Hilfe gefährdet (vgl. Giere, in: Grube/Wahrendorf,...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.2.3 Grundstücksbezogenes Vermögen (Nr. 3)

Rz. 23 Nr. 3 soll der genannten Personengruppe den Bau eines angemessenen Hausgrundstücks durch die Privilegierung von Ansparungen, die nicht als Vermögen einzusetzen sind, ermöglichen. Das Vermögen muss dazu bestimmt sein, ein angemessenes Hausgrundstück i. S. d. Nr. 8 zu beschaffen oder zu erhalten. Unter dem Beschaffen eines Hausgrundstückes sind der Erwerb eines Hausgrund...mehr

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Jung, SGB XII § 87 Einsatz ... / 2.4 Eigenanteil Pflegebedürftiger der Pflegegrade 4 und 5 und blinder Menschen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Mit dieser Vorschrift pauschaliert der Gesetzgeber den unzumutbaren Eigenanteil für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 (bis zum 31.12.2016 schwerstpflegebedürftige nach § 64 Abs. 3, vgl. Rz. 1) und blinde Menschen (§ 72), die durch ihre Behinderung besonders schwer betroffen sind (vgl. hierzu zum BSHG: OVG Lüneburg, Urteil v. 29.11.1989, 4 A 205/88). Sie umschre...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.3.2 Die Regelung in Satz 2

Rz. 64 Die Vorschrift konkretisiert beispielhaft ("insbesondere") 2 Härtefalle bei den Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52), der Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66), der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69) und der Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74). Nach der Neuregelung der Eingliederungshilfe im SGB IX zum 1.1.2020 findet § 90 in di...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.1.2 Abgrenzung von Einkommen und Vermögen

Rz. 9 Vom Vermögen abzugrenzen ist das Einkommen des Hilfesuchenden (vgl. ausführlich die Komm. zu § 82 Rz. 6 ff.). Nach der modifizierten Zuflusstheorie sind Einkommen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert, die jemand in einem Bedarfszeitraum wertmäßig dazu erhält und Vermögen das, was er in dem Bedarfszeitraum bereits hat. Mittel, die der Hilfesuchende erst in der Bedarfs...mehr

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Jung, SGB XII § 88 Einsatz ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Leistungen für einen besonderen Zweck (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) Rz. 3 Nach Nr. 1 kann der Sozialhilfeträger die Aufbringung der Mittel auch aus dem Einkommen verlangen, das unter der Einkommensgrenze liegt, soweit ein Dritter (§ 2 Abs. 1) Leistungen für einen besonderen Zweck erbracht hat, für den sonst Sozialhilfe zu leisten wäre. Die Vorschrift bringt den Nachrang der Sozia...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.3 Härtefälle (Abs. 3)

2.3.1 Die Regelung in Satz 1 Rz. 56 Bevor ein Härtefall nach Abs. 3 Satz 1 angenommen werden kann, ist zunächst zu prüfen, ob das Vermögen überhaupt verwertbar ist (Abs. 1), anschließend, ob es zum Schonvermögen zählt (Abs. 2) und sodann, ob ein Regelbeispiel nach Abs. 3 Satz 2 vorliegt. Im Rahmen der Härteklausel ist zu kontrollieren, ob die Regelvorschriften (Abs. 1, 2 und ...mehr

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Jung, SGB XII § 83 Nach Zwe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Leistungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften (Abs. 1) Rz. 5 Leistungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften sind Zuwendungen, die von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts aufgrund eines Gesetzes, einer Rechtsverordnung, einer Satzung oder einer Verwaltungsvorschrift (zum BSHG: OVG Lüneburg, Urteil v. 27.10.1989, 4 A 144/88; ...mehr

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Jung, SGB XII § 87 Einsatz ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zumutbarkeit des Mitteleinsatzes (Abs. 1 Satz 1) Rz. 3 Die Norm bestimmt als Komplementärvorschrift zu §§ 85 und 88, dass Einkünfte über der Einkommensgrenze in angemessenen Umfang einzusetzen sind. Sie stellt das zu berücksichtigende Einkommen (§ 82) der maßgeblichen Einkommensgrenze (§ 85) gegenüber. 2.2 Angemessener Umfang des Mitteleinsatzes Rz. 4 Bei dem Tatbestandsmer...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.1 Grundsatz (Abs. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 ist grundsätzlich das gesamte verwertbare Vermögen einzusetzen. 2.1.1 Vermögensbegriff Rz. 6 Der Begriff des Vermögens wird gesetzlich nicht definiert. Nach der Rechtsprechung des BSG fallen hierunter grundsätzlich alle beweglichen und unbeweglichen Güter und Rechte in Geld oder Geldeswert; umfasst werden auch Forderungen bzw. Ansprüche gegen Dritte, soweit s...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift führt den Begriff des "Vermögens" ein, ohne ihn jedoch zu definieren. Gleichzeitig stellt der Gesetzgeber in Abs. 1 klar, dass das verwertbare Vermögen grundsätzlich einzusetzen ist. Abs. 2 umschreibt das Schonvermögen, während Abs. 3 Härtefälle erfasst.mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.2.8.1 Selbstbewohntes Hausgrundstück (Satz 1)

Rz. 37 Ein (Wohn-)Hausgrundstück ist nur privilegiert, wenn es der Leistungsberechtigte oder andere Personen der Einsatzgemeinschaft (nicht getrennt lebender Ehegatten, Lebenspartner oder eheähnliche Partner bzw. Eltern minderjähriger und unverheirateter Kinder) allein oder zusammen mit Angehörigen ganz oder teilweise bewohnen und nach dem Tod des Leistungsberechtigten weite...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.2.9.2 Freibeträge ab dem 1.4.2017 (§ 1 DVO n. F.)

Rz. 51 Die nach Art des Hilfefalls vorgenommene Differenzierung wurde zum 1.4.2017 aufgegeben. Der Vermögensfreibetrag beträgt jetzt einheitlich 5.000,00 EUR für jede volljährige oder alleinstehende minderjährige Person zuzüglich weiterer 500,00 EUR für jede Person, die von dieser Person überwiegend unterhalten wird. Damit wurde der Vermögensschonbetrag in der Sozialhilfe er...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.2.9.1 Freibeträge bis zum 31.3.2017 (§ 1 DVO a. F.)

Rz. 48 Bis zum 31.3.2017 regelte § 1 DVO zu § 90 SGB XII bestimmte Vermögensgrenzen differenziert nach der Art des Hilfefalls und der einstandspflichtigen Personengruppe. Hinsichtlich der Hilfearten differenzierte § 1 DVO zu § 90 SGB XII nach der Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel) einerseits und der Hilfe nach dem 5. bis 9. Kapitel andererseits. Die für die Hilfe zum Leb...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.2.8.2 Angemessenheit des Hausgrundstücks (Satz 2)

Rz. 40 Der unbestimmte Rechtsbegriff der Angemessenheit bestimmt sich nach der vom Bundesverwaltungsgericht zu § 88 BSHG entwickelten Kombinationstheorie, der sich das BSG angeschlossen hat. Danach ist die Angemessenheit nach Maßgabe und Würdigung aller in Nr. 8 bezeichneten personen-, sach- und wertbezogenen Kriterien zu beurteilen (BVerwG, Urteil v. 17.1.1991, 5 C 53/86; B...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.2.9 Kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte (Nr. 9)

Rz. 47 Geschont sind kleinere Barbeträge und sonstige Geldwerte. Dieser Norm unterfallen nicht nur unmittelbar Geldbeträge und Geldwerte im engeren Sinn, sondern mittelbar auch Vermögensgegenstände, wenn der Erlös nicht den maßgeblichen Freibetrag übersteigt bzw. übersteigen würde (vgl. BVerwG, Urteil v. 19.12.1997, 5 C 7/96; BSG, Urteil v. 20.9.2012, B 8 SO 13/11 R). Welche...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.2.8 Angemessenes Hausgrundstück (Nr. 8)

Rz. 36 Eigenheime und Eigentumswohnungen gehören grundsätzlich zum verwertbaren Vermögen des Leistungsberechtigten. Selbstbewohnte Hausgrundstücke können dagegen zum Schonvermögen zählen. Damit soll eine vorhandene Wohnstätte zur Erfüllung des "Grundbedürfnisses Wohnen" als räumlicher Lebensmittelpunkt erhalten werden, um dem Hilfesuchenden das "Dach über dem Kopf zu erhalte...mehr

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Jung, SGB XII § 87 Einsatz ... / 2.3 Kriterien für den "angemessenen Umfang" (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 5 Bei der Prüfung, welcher Umfang angemessen ist, sind insbesondere die Art des Bedarfs, die Art oder Schwere der Behinderung oder der Pflegebedürftigkeit, die Dauer und Höhe der erforderlichen Aufwendungen sowie besondere Belastungen der nachfragenden Person und ihrer unterhaltsberechtigten Angehörigen zu berücksichtigen. Die Aufzählung ist nicht abschließend, wie die F...mehr

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Jung, SGB XII § 83 Nach Zwe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift schränkt das berücksichtigungsfähige Einkommen i. S. v. § 82 weiter ein. Zweckbestimmte öffentlich-rechtliche Leistungen sollen für den jeweiligen Zweck und nicht für die andersartigen Maßnahmen der Sozialhilfe herangezogen werden (zum BSHG: BVerwG, Urteile v. 16.5.1974, V C 46.73, und v. 12.4.1984, 5 C 3/83). Außerdem schließt die Regelung Doppelleistun...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Aus dem Nachranggrundsatz des § 2 Abs. 1 ergibt sich, dass eine Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers nicht besteht, wenn der Hilfesuchende sich durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder Leistungen von anderen, insbesondere von Angehörigen oder Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. § 2 Abs. 1 stellt allerdin...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.1.3 Verwertbarkeit

Rz. 12 Nach Abs. 1 ist nur das verwertbare Vermögen einzusetzen. Diese Einschränkung ergibt sich daraus, dass ein Bedarf tatsächlich nur mit bereiten Mitteln gedeckt werden kann. Derjenige, der auf sein Vermögen im Falle einer Notlage nicht zugreifen kann – es nicht verwerten kann –, kann auch nicht darauf verwiesen werden, dieses vorrangig zur Deckung seines Bedarfs einzuse...mehr

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Jung, SGB XII § 84 Zuwendungen / 2.1 Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege (Abs. 1)

Rz. 3 Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts liegt eine Zuwendung vor, wenn sie in Ergänzung zu den Leistungen der Sozialhilfe zum Wohle des Leistungsberechtigten und nicht als Gegenleistung im Zusammenhang mit einem Austauschvertrag i. S. einer synallagmatischen Verknüpfung gegenseitiger Verpflichtungen – etwa einem Arbeitsvertrag – erbracht wird. Ob eine Leistung...mehr

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Jung, SGB XII § 91 Darlehen / 2.2 Härtefälle

Rz. 8 "Härte" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff ohne Beurteilungsspielraum und nicht identisch mit dem Härtebegriff in § 90 Abs. 3 Satz 1 (BVerwG, Urteil v. 14.5.1969, V C 167.67; Dauber, in: Mergler/Zink, SGB XII, § 91 Rz. 13). Die Regelungen in § 90 Abs. 3 und § 91 Satz 1 unterscheiden sich dadurch, dass bei § 90 Abs. 3 der Einsatz oder die Verwertung des Vermögens zu jed...mehr

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Jung, SGB XII § 87 Einsatz ... / 2.1 Zumutbarkeit des Mitteleinsatzes (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Die Norm bestimmt als Komplementärvorschrift zu §§ 85 und 88, dass Einkünfte über der Einkommensgrenze in angemessenen Umfang einzusetzen sind. Sie stellt das zu berücksichtigende Einkommen (§ 82) der maßgeblichen Einkommensgrenze (§ 85) gegenüber.mehr