Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.2.1 Öffentliche Mittel zum Aufbau oder zur Sicherung einer Existenz (Nr. 1)

Rz. 20 Mit dieser Vorschrift stellt der Gesetzgeber sicher, dass Vermögensgegenstände, die mit staatlicher Unterstützung für einen bestimmten Zweck angeschafft worden sind, diesen Zweck erfüllen können.mehr

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Jung, SGB XII § 87 Einsatz ... / 2.3.3 Art oder Schwere der Pflegebedürftigkeit

Rz. 8 Ist die nachfragende Person pflegebedürftig und wird der Pflegeaufwand nicht oder nicht vollständig durch die gesetzliche Pflegeversicherung gedeckt, so kann dieser pflegebedingte Mehrbedarf die Eigenbeteiligung mindern.mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.2.5 Unentbehrliche Gegenstände zur Berufsausübung (Nr. 5)

Rz. 30 Die Vorschrift schützt die persönliche Arbeitsleistung und soll dem Leistungsberechtigten die Chance verschaffen, seinen Lebensunterhalt – soweit dies möglich ist – aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Rz. 31 Voraussetzung ist, dass der Leistungsberechtigte eine Erwerbstätigkeit ausübt oder ihre Aufnahme unmittelbar bevorsteht. Sie kann einen Nebenerwerb betreffen, muss ...mehr

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Sauer, SGB III § 31a Inform... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Junge Menschen, die Schwierigkeiten am Übergang von der Schule in den Beruf haben, verlassen die Schule der Gesetzesbegründung zu § 31a zufolge zu häufig ohne eine unmittelbare, konkrete berufliche Perspektive, insbesondere zur Erlangung eines Berufsabschlusses. Zwar sind vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten vorhanden, sie erreichen die betroffenen jungen Menschen j...mehr

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Sauer, SGB III § 31a Inform... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Regelung findet ihren Ausgangspunkt in den Jugendberufsagenturen, in denen bereits seit Jahren Sozialleistungsträger rechtskreisübergreifend zusammenarbeiten. Rz. 4 Kontaktaufnahme und Angebotsinformation sind Pflichtleistungen der Agentur für Arbeit, es sei denn, der betroffene junge Mensch nutzt bereits die Angebote, ist also schon Kunde der Agentur für Arbeit. Rz...mehr

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Jung, SGB XII § 84 Zuwendungen / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt, trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und ist seither unverändert geblieben. Sie übertrug § 78 BSHG inhaltsgleich in das SGB XII (BT-Drs. 15/1514 S. 65 zu § 78).mehr

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Jung, SGB XII § 91 Darlehen / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift überträgt inhaltsgleich den bisherigen § 89 BSHG in das SGB XII (BT-Drs. 15/1514 S. 66 zu § 86). Sie ist als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten und seitdem unverändert geblieben.mehr

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Jung, SGB XII § 91 Darlehen / 1 Allgemeines

Rz. 2 Aufgrund der Sollvorschrift in Satz 1 ist der Sozialhilfeträger i. d. R. (intendiertes Ermessen) verpflichtet, dem Leistungsberechtigten eine Leistung darlehensweise zu gewähren, wenn nach § 90 einzusetzendes Vermögen nicht sofort verwertbar ist (Satz 1 1. Alt.) oder einen Härtefall begründen würde (Satz 2 2. Alt.). Nur in atypischen Fallkonstellationen darf dann ein D...mehr

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Jung, SGB XII § 91 Darlehen / 2.1 Sofortiger Verbrauch oder Verwertung unmöglich

Rz. 7 Die erste Alternative der darlehensweisen Leistungsgewährung nach § 91 setzt voraus, dass ein sofortiger Verbrauch oder eine sofortige Verwertung unmöglich ist. Maßgeblich ist insbesondere, dass der Bedarf nicht so lange Aufschub duldet, bis die Vermögensverwertung erfolgt ist, also z. B. weil noch zu beseitigende Vermögensbeschränkungen bestehen oder weil noch Geld tr...mehr

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Jung, SGB XII § 91 Darlehen / 2.3 Darlehensgewährung

Rz. 10 Der Sozialhilfeträger kann das Darlehen durch öffentlich-rechtlichen Vertrag gemäß §§ 53 ff. SGB X (OLG Schleswig, Urteil v. 4.9.1987, 14 U 371/85) oder durch Verwaltungsakt gewähren (oder nach Maßgabe der Zwei-Stufen-Thorie durch Entscheidung über das Ob mittels Verwaltungsakt und der Regelung des Wie durch öffentlich-rechtlichen Vertrag, vgl. LSG Berlin-Brandenburg,...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.1.1 Vermögensbegriff

Rz. 6 Der Begriff des Vermögens wird gesetzlich nicht definiert. Nach der Rechtsprechung des BSG fallen hierunter grundsätzlich alle beweglichen und unbeweglichen Güter und Rechte in Geld oder Geldeswert; umfasst werden auch Forderungen bzw. Ansprüche gegen Dritte, soweit sie nicht normativ dem Einkommen zuzurechnen sind (vgl. BSG, Urteil v. 18.3.2008, B 8/9b SO 9/06 R, Rz. ...mehr

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Jung, SGB XII § 84 Zuwendungen / 2.2 Zuwendungen anderer (Abs. 2)

Rz. 6 Wenden andere (als die Träger der freien Wohlfahrtspflege) dem Leistungsberechtigten Mittel zu, weil sie hierzu rechtlich oder sittlich verpflichtet sind, so sind diese Mittel als Einkommen zu berücksichtigen. Eine rechtliche Pflicht kann gesetzlich (z. B. Unterhaltspflicht), vertraglich (z. B. Unterhaltsvereinbarung, Dienstvertrag) oder "gewohnheitsrechtlich" (betrieb...mehr

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Jung, SGB XII § 88 Einsatz ... / 2.3 Mitteleinsatz bei Dauerpflege in einer Einrichtung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 7 In typischen Fällen "soll" (intendiertes Ermessen) nach dieser Norm die Aufbringung der Mittel in angemessenem Umfang verlangt werden, wenn der Leistungsberechtigte voraussichtlich längere Zeit in einer stationären Einrichtung gepflegt werden muss. Die Vorschrift erfasst insbesondere Personen, die eine Dauerpflege in Alten- und Pflegeheimen benötigen. Ihr Einkommen sol...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.2.7 Gegenstände zur Befriedigung geistiger Bedürfnisse (Nr. 7)

Rz. 35 Zu den geistigen Bedürfnissen gehören neben wissenschaftlichen oder künstlerischen Bedürfnissen auch solche literarischer und technischer Natur. Hierzu gehören Bücher, Musikinstrumente, Film- und Tonträger (DVD, CD, Schallplatten) sowie die dafür erforderlichen Abspielgeräte, Malutensilien, Bastelwerkzeuge und ggf. eine Fotoausrüstung. Der Besitz dieser Gegenstände da...mehr

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Jung, SGB XII § 87 Einsatz ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welches Einkommen der Leistungsberechtigte oberhalb der Einkommensgrenze aufbringen muss und konkretisiert so den Selbsthilfegedanken. Sein Einkommen ist dabei "in angemessenem Umfang" einzusetzen. Bei der Frage, welcher Umfang angemessen ist, müssen neben der Art des Bedarfs auch die Art oder Schwere der Behinderung oder der Pflegebedürftigkeit,...mehr

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Jung, SGB XII § 84 Zuwendungen / 2 Rechtspraxis

2.1 Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege (Abs. 1) Rz. 3 Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts liegt eine Zuwendung vor, wenn sie in Ergänzung zu den Leistungen der Sozialhilfe zum Wohle des Leistungsberechtigten und nicht als Gegenleistung im Zusammenhang mit einem Austauschvertrag i. S. einer synallagmatischen Verknüpfung gegenseitiger Verpflichtungen – etwa ei...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.2.2 Altersvorsorgevermögen (Nr. 2)

Rz. 21 Mit dieser Regelung soll staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen, das zum Zweck einer zusätzlichen Altersvorsorge angesammelt wurde, in den genannten Fällen von der Einsatzpflicht ausgenommen werden (vgl. BT-Drs. 14/4595 S. 72). Dabei sind ausdrücklich nur nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes geförderte Vermögen privilegiert, insbesondere die ...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.2.4 Angemessener Hausrat (Nr. 4)

Rz. 29 Zum Hausrat gehören alle beweglichen Sachen, die in einem Haushalt für das (Zusammen-)Leben sowie für die Wohn- und Hauswirtschaft bestimmt sind, also zur Einrichtung oder zum Ge- bzw. zum Verbrauch dienen. Hierzu zählen vor allem Gegenstände, die der Leistungsberechtigte zum persönlichen Gebrauch oder zum täglichen Bedarf benötigt (wie Möbel, Haus- und Küchengeräte, ...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.2.6 Familien- und Erbstücke (Nr. 6)

Rz. 34 Dazu gehören bewegliche Sachen wie Schmuckstücke, Kunstgegenstände, Sammlungen und Möbel, wenn sie aus Gründen der Familientradition bzw. -identität oder des Andenkens an Verstorbene oder besondere Ereignisse besonders bedeutsam sind. Werden bestimmte Gegenstände "ritualisiert" von Generation zu Generation weitergegeben, so spricht dies dafür, sie als Familien- bzw. E...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.2.9.3 Erhöhung und Herabsetzung der Freibeträge (§ 2 DVO)

Rz. 54 Der maßgebende Grundbetrag ist (gebundene Entscheidung) gemäß § 2 Abs. 1 DVO angemessen zu erhöhen, wenn im Einzelfall eine besondere Notlage der nachfragenden Person besteht. Bei der Prüfung, ob eine besondere Notlage besteht, sowie bei der Entscheidung über den Umfang der Erhöhung sind vor allem Art und Dauer des Bedarfs sowie besondere Belastungen zu berücksichtige...mehr

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Jung, SGB XII § 91 Darlehen / 2.4 Sicherung des Rückzahlungsanspruchs

Rz. 12 Ob und ggf. welche Sicherheiten der Sozialhilfeträger fordert, liegt in seinem pflichtgemäßen Ermessen. Bei Darlehen in geringer Höhe besteht i. d. R. kein Bedarf, den Rückzahlungsanspruch zu sichern. Für eine Sicherung kann demgegenüber sprechen, dass bei umfangreicher Leistungsgewährung die spätere Geltendmachung des Rückzahlungsanspruchs anders kaum Aussicht auf Er...mehr

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Jung, SGB XII § 91 Darlehen / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 § 91 setzt zunächst voraus, dass das Vermögen nach § 90 einzusetzen ist. Es muss insbesondere innerhalb angemessener Zeit (i. d. R. voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten) verwertbar sein. Tatsächliche oder rechtliche Gründe dürfen einer Verwertung nicht entgegenstehen (vgl. hierzu ausführlich Komm. zu § 90 Rz. 12 f.). Rz. 6 Hinsichtlich der Entscheidung, ob eine Leis...mehr

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Jung, SGB XII § 84 Zuwendungen / 1 Allgemeines

Rz. 2 In der Regel sind Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege nicht auf die Sozialhilfe anzurechnen. Das Verhältnis zwischen Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts sowie den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege als Träger eigener sozialer Aufgaben einerseits und den staatlichen Trägern der Sozialhilfe andererseits regelt § 5. Dagegen sollen (intendier...mehr

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Jung, SGB XII § 91 Darlehen / 2.5 Rückzahlung des Darlehens

Rz. 13 Der Sozialhilfeträger muss den Rückforderungsanspruch stunden oder erlassen, soweit der Hilfebedürftige – wider Erwarten – nicht leistungsfähig wird (OVG Bremen, Urteil v. 18.2.1986, 2 BA 42/85).mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Gewählte Handlungsform

Rz. 25 § 2b Abs. 1 S. 1 UStG ist stark an Art. 13 Abs. 1 MwStSystRL angelehnt. Die Neuregelung des § 2b UStG übernimmt damit auch die an der Systematik der MwStSystRL ausgerichteten Rechtsprechungsgrundsätze. Sie führt zu einer Abkopplung von der KSt und eigenständigen umsatzsteuerlichen Beurteilung von entgeltlichen Aktivitäten von jPöR, die nunmehr jeweils tätigkeitsbezoge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5 Sonstige Teilnehmer

Rz. 12 Umstritten ist, ob die Gesamtschwerbehindertenvertretung ein Teilnahmerecht an der Betriebsräteversammlung besitzt. Dies wird teilweise unter Hinweis auf den Gesetzeswortlaut abgelehnt[1]. Im Hinblick auf den Gesetzeszweck und der umfassenden Aufgabenstellung der Gesamtschwerbehindertenvertretung nach § 97 Abs. 6 SGB IX ist ein solches Teilnahmerecht aber anzuerkennen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 2.2.1 Grundlagen

Bei fehlendem Beschäftigungsbedarf können auch durch Kurzarbeit Einsparungen erzielt werden. Kurzarbeit nennt man die vorübergehende Minderung der Arbeitszeit bei entsprechender Minderung des Entgelts der betroffenen Arbeitnehmer. Kurzarbeit hat den Vorteil, dass – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – Kurzarbeitergeld (zwischen 60 und 67 % der Nettoentgeltdiffere...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 2.2.2 Berechnungsmodus für das Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld für die Arbeitnehmer wird wie folgt berechnet: Sollentgelt ist grundsätzlich das regelmäßige laufende Arbeitsentgelt einschließlich etwaiger Zulagen, jed...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 6 – Werte zur Sozialversicherung

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Für die Bemessung von Beiträgen und teils auch von Leistungen in der > Sozialversicherung werden bestimmte Rechengrößen jährlich durch die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung den Veränderungen angepasst.[*] Tabelle 1 – Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 [1] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 1994 (BGBl. I S. 406, BStBl. I S. 237) – 5. VermBG – unter Berücksichtigung der jüngeren geset...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Vorsorgepauschale / 3. Teilbetrag für die Rentenversicherung (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a und Absatz 4 EStG)

Auf Grundlage des steuerlichen Arbeitslohns wird unabhängig von der Berechnung der tatsächlich abzuführenden Rentenversicherungsbeiträge typisierend ein Arbeitnehmeranteil für die Rentenversicherung eines pflichtversicherten Arbeitnehmers berechnet, wenn der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und ein Arbeitnehmeranteil zu entrichten ist. Da...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Vorsorgepauschale / 2. Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Vorsorgepauschale (§ 39 b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 EStG)

Die beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigende Vorsorgepauschale setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen: Teilbetrag für die Rentenversicherung (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a EStG), Teilbetrag für die gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung (§ 39 b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe b und c EStG) und Teilbetrag für die private Basiskranken- und Pf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Vorzeitige Verfügungen über die angelegten Sparleistungen

Rz. 108 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Während der Sperrfrist für Sparverträge über Wertpapiere und andere Vermögensbeteiligungen (> Rz 94), für Wertpapier-Kaufverträge (> Rz 96) sowie für Beteiligungs- oder Beteiligungs-Kaufverträge (> Rz 97, 98) darf der Anleger über seine Sparleistungen nicht durch Rückzahlung, Abtretung, Beleihung, Aufhebung der Festlegung oder nicht rechtze...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Zeitwertkonten / D. Übertragung des Zeitwertkontenguthabens bei Beendigung der Beschäftigung

Bei Beendigung einer Beschäftigung besteht die Möglichkeit, ein in diesem Beschäftigungsverhältnis aufgebautes Zeitwertkonto zu erhalten und nicht auflösen zu müssen. Bei der Übertrag und des Guthabens an den neuen Arbeitgeber (§ 7f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB IV) tritt der neue Arbeitgeber an die Stelle des alten Arbeitgebers und übernimmt im Wege der Schuldübernahme die Ve...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Umschulung

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die berufliche Umschulung soll den Stpfl zu einer anderen als der bisher mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung erlernten beruflichen Tätigkeit befähigen, wie zB die Umschulung einer Verkäuferin zur Arzthelferin (EFG 2000, 424). Der Erwerb einer Befähigung, einen andersartigen Beruf auszuüben, ist keine erstmalige Berufsausbildung, für di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Zeitwertkonten / I. Aufbau des Zeitwertkontos

In ein Zeitwertkonto können keine weiteren Gutschriften mehr unversteuert eingestellt werden, sobald feststeht, dass die dem Konto zugeführten Beträge nicht mehr durch Freistellung vollständig aufgebraucht werden können. Bei Zeitwertkontenvereinbarungen, die die Anforderungen des § 7 Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 SGB IV hinsichtlich der Angemessenheit der Höhe des während der Fre...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Zeitwertkonten / 1. Inhalt der Zeitwertkontengarantie

Zeitwertkonten werden im Hinblick auf die in §§ 7d und 7e SGB IV getroffenen Regelungen steuerlich nur dann anerkannt, wenn die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffene Vereinbarung vorsieht, dass zum Zeitpunkt der planmäßigen Inanspruchnahme des Guthabens mindestens ein Rückfluss der dem Zeitwertkonto zugeführten Arbeitslohn-Beträge (Bruttoarbeitslohn im steuerliche...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Zeitwertkonten / 1. Grundsatz: Arbeitnehmer in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis

Ein Zeitwertkonto kann für alle Arbeitnehmer (§ 1 LStDV) im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses eingerichtet werden. Dazu gehören auch Arbeitnehmer mit einer geringfügig entlohnten Beschäftigung i. S. d. § 8 bzw. § 8a SGB IV. Besonderheiten gelten bei befristeten Dienstverhältnissen und bei Arbeitnehmern, die gleichzeitig Organ einer Körperschaft sind.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Vorsorgepauschale / 11. Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen (§ 40 Absatz 1 EStG)

Bei der Berechnung des durchschnittlichen Steuersatzes kann aus Vereinfachungsgründen davon ausgegangen werden, dass die betroffenen Arbeitnehmer in allen Zweigen der Sozialversicherung versichert sind und keinen Beitragszuschlag für Kinderlose (§ 55 Absatz 3 SGB VI) leisten. Die individuellen Verhältnisse aufgrund des Faktorverfahrens nach § 39f EStG bleiben unberücksichtigt.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Übergangsgeld

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Übergangsgeld leistet der ArbG an den ArbN für einen idR unfreiwilligen Verlust des Arbeitsplatzes. Es soll den Wechsel in eine andere Anstellung oder in den Ruhestand erleichtern. Grundsätzlich gehört es zum stpfl > Arbeitslohn. Es kann auf arbeitsvertraglicher, tarifvertraglicher oder gesetzlicher Grundlage gezahlt werden. Für das aus Anlas...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Vorsorgepauschale / 5. Teilbetrag für die soziale Pflegeversicherung (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe c EStG)

Der Teilbetrag für die soziale Pflegeversicherung wird bei Arbeitnehmern angesetzt, die in der inländischen sozialen Pflegeversicherung versichert sind. Der Teilbetrag ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung" auch dann anzusetzen, wenn der Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert, jedoch privat pflegeversichert ist. Besteht S...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Sonstige Hinweise

Rz. 6 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Zur Gehaltsnachzahlung für mehrere Jahre bei Dienstverhältnissen zwischen Ehegatten/Lebenspartnern sowie zwischen Eltern und Kindern > Arbeitnehmer Rz 75 ff. Rz. 7 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Werden Bezüge für eine Tätigkeit nachgezahlt, die sich über mehrere Kalenderjahre erstreckt, berücksichtigt der ArbG die Tarifermäßigung nach § 34 EStG be...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Lohnsteuer-Nachs... / 2. Zweck der Lohnsteuer-Nachschau

Rz. 3 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die Lohnsteuer-Nachschau dient der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags, der Kirchenlohnsteuer oder von Pflichtbeiträgen zu einer Arbeits- oder Arbeitnehmerkammer. Ziel der Lohnsteuer-Nachschau ist es, einen Eindruck von den räumlichen Verhältnissen, dem tatsächlich eingesetz...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Zeitwertkonten / I. Steuerlicher Begriff des Zeitwertkontos

Bei Zeitwertkonten vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass der Arbeitnehmer künftig fällig werdenden Arbeitslohn nicht sofort ausbezahlt erhält, sondern dieser Arbeitslohn beim Arbeitgeber nur betragsmäßig erfasst wird, um ihn im Zusammenhang mit einer vollen oder teilweisen Freistellung von der Arbeitsleistung während des noch fortbestehenden Dienstverhältnisses ausz...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Vorsorgepauschale / 10. Lohnsteuertabellen zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (§ 51 Absatz 4 Nummer 1a EStG)

Aus Vereinfachungsgründen wird bei der Erstellung der Lohnsteuertabellen bezogen auf die Berücksichtigung der Vorsorgepauschale – der Beitragszuschlag für Kinderlose (§ 55 Absatz 3 SGB XI) nicht berücksichtigt (siehe z. B. Bekanntmachung des BMF vom 20.02.2013, betreffend den geänderten Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2013, BStBl 2013 I S. 22...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Behandlung vom Arbeitgeber ersetzter Aufwendungen

Rz. 35 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Umzugskosten sind nur insoweit WK, als sie die steuerfreien Ersatzleistungen des ArbG, aber auch Dritter (zB der > Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB III) übersteigen (§ 3c EStG). Dem ArbN gewährte > Darlehen oder ein noch abzurechnender Kostenvorschuss mindern die WK hingegen nicht. Überschreiten die Kosten die vom ArbG gewährte Entsc...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Höhe der Arbeitnehmer-Sparzulage und der Einkommensgrenze

Rz. 110 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 ArbN (> Rz 26 ff), die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSd § 19 Abs 1 EStG (> Rz 85) unterhalb der Einkommensgrenzen (> Rz 134) beziehen, haben für ihre in den begünstigten Anlageformen (> Rz 94 ff) vermögenswirksam angelegten Beträge (> Rz 50 ff) Anspruch auf ArbN-Sparzulage, wenn sie der Datenübermittlung der elektronischen Vermög...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Bezeichnung einer Tätigkeit als "ehrenamtlich" führt für sich allein nicht zur Steuerfreiheit der daraus fließenden Entschädigung. Ebenso steht die Geringfügigkeit der Vergütung oder die kurze Dauer der Tätigkeit der Besteuerung nicht ohne weiteres entgegen (BFH 115, 342 = BStBl 1976 II, 134), wenn nicht > Liebhaberei gegeben ist (> Rz 9)...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Voraussetzungen für vermögenswirksame Leistungen (§ 2 VermBG)

Rz. 50 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Vermögenswirksame Leistungen (vwL) sind idR zusätzliche Leistungen in Geld (vgl § 2 Abs 1 VermBG) für den Arbeitnehmer, zu denen sich der ArbG arbeitsrechtlich verbindlich verpflichtet (vgl § 10 VermBG; zu Einzelheiten > Rz 58 ff). Auf schriftliches Verlangen des ArbN muss der ArbG auch Teile des üblichen Arbeitslohns einbehalten und sie ver...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Einzelheiten zu begünstigten Personen

Rz. 27 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Zum begünstigten Personenkreis gehören neben den in > Rz 25 genannten Personen leitende Angestellte wie Generalbevollmächtigte oder Prokuristen. Es ist unerheblich, ob sie kraft ihrer Stellung ArbG-Funktionen ausüben können oder ob für sie in anderen Gesetzen Sonderregelungen bestehen (zur Abgrenzung von nichtbegünstigten Organmitgliedern > ...mehr