Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB XII § 27b Notwend... / 2.1.2.2.1 Zur persönlichen Verfügung

Rz. 13 Der Betrag steht den Berechtigten zur persönlichen Verfügung zu. Daraus folgt zunächst, dass der Betrag grundsätzlich in einer Weise zur Verfügung zu stellen ist, die auch eine persönliche Verfügung ermöglicht. Dementsprechend ist der Betrag in aller Regel als Geldleistung zur Verfügung zu stellen. Dies ergibt sich nicht nur schon aus dem Wort "Barbetrag" in Abs. 2 Sa...mehr

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Jung, SGB XII § 28 Ermittlu... / 2.1.4.2 Fortschreibung und Rundung (Abs. 5 Satz 2 und 3)

Rz. 53 Die Sätze 2 und 3 des Abs. 5 enthalten letztlich nur noch formale und im Wesentlichen unproblematische Durchführungsbestimmungen. Rz. 54 Nach Satz 2 sind die ermittelten Summen regelbedarfsrelevanter Verbrauchsausgaben mit der Veränderungsrate des sog. Mischindex nach § 28a Abs. 2 fortzuschreiben (zum Begriff des Mischindex vgl. die Komm. zu § 28a). Die Notwendigkeit e...mehr

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Jung, SGB XII § 27b Notwend... / 2.1.2.2.3 Minderung bzw. Ausschluss des Anspruches (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 24 Wie oben bereits dargelegt (Rz. 15) entfällt der Anspruch nicht allein deswegen, weil der Berechtigte insbesondere aus medizinischen Gründen nicht mehr dazu in der Lage ist, den Betrag persönlich für sich zu verwenden. Der Anspruch wird nach Abs. 2 Satz 4 erst (dann nach dem Gesetzeswortlaut allerdings auch zwingend) gemindert, wenn die "bestimmungsgemäße Verwendung" ...mehr

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Jung, SGB XII § 27 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält schon seit 2011 – wie in den übrigen, das Leistungsrecht umfassenden Kapiteln 4 bis 8 – dem Dritten Kapitel vorangestellt Regelungen über die Leistungsberechtigten und konkretisiert damit die allgemeine Regelung des § 19 Abs. 1 zum anspruchsberechtigten Personenkreis und zur Bedürftigkeit. Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 sind vollständig inhaltsgleich m...mehr

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Jung, SGB XII § 32 Bedarfe ... / 2.1.5 Rentenantragsteller nach § 23 KVLG 1989

Rz. 26 Nach der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 15/1514 S. 60 zu § 33) bezieht sich das Recht auf Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge nach dem KVLG 1989 nicht nur auf die Beiträge für die Fortführung einer Versicherung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KVLG 1989, sondern auch auf die Beiträge für die (Formal-)Versicherung von Personen, die eine Rente nach dem Gesetz über ...mehr

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Jung, SGB XII § 29 Festsetz... / 2.1 Grundsatz (Abs. 1)

Rz. 6 Werden die Regelbedarfsstufen nach § 28 vom Bund neu ermittelt, gelten sie nach Abs. 1 Satz 1 als Regelsätze, sofern die Länder von der Möglichkeit der abweichenden Regelsatzfestsetzung keinen Gebrauch machen. Dies stellt insofern eine Vereinfachung gegenüber dem bis zum 31.12.2010 geltenden Rechtszustand dar, als es einer Festsetzung der Regelsätze durch die Länder ni...mehr

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Jung, SGB XII § 27c Sonderr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 10 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) ist zum 1.1.2020 § 27c als Sonderregelung für den Lebensunterhalt in das Dritte Kapitel eingefügt worden. Die Norm hat bereits vor ihrem Inkrafttreten Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des N...mehr

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Jung, SGB XII § 32 Bedarfe ... / 2.1 Gebundene Übernahme von freiwilligen und Pflichtbeiträgen zur Krankenversicherung (Abs. 1)

Rz. 13 Nach Abs. 1 hat der Sozialleistungsträger die Beiträge für Berechtigte zu übernehmen, die nach bestimmten Vorschriften versichert sind. Dabei berücksichtigt der Gesetzgeber sowohl Tatbestände der Versicherungspflicht (dazu Rz. 14 ff.) als auch der freiwilligen (Weiter-)Versicherung (dazu Rz. 18 ff.) sowie Beiträge für Rentenantragsteller, die als Mitglied einer Kranke...mehr

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Jung, SGB XII § 31 Einmalig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 Nr. 2 wurde durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706, 1718) mit Wirkung zum 1.8.2006 geändert. Abs. 1...mehr

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Jung, SGB XII § 28 Ermittlu... / 2.1 Inhalt und Aufbau der Vorschrift

Rz. 27 § 28 enthält seit dem 1.1.2011, den Vorgaben des BVerfG folgend, deutlich konkretere Bestimmungen zur Bedarfsbemessung. Neben der grundsätzlichen Festlegung auf die Statistikmethode unter Zugrundelegung der EVS (vgl. dazu Rz. 4) und der Fixierung eines gesetzlichen Anspruches (Abs. 1 und Abs. 2) weist er genauere Vorgaben dafür auf, nach welchen Kriterien und auf welc...mehr

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Jung, SGB XII § 28 Ermittlu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 26 Insofern sind die jeweiligen Regelungen immer im Zusammenhang zu lesen. § 28 entspricht von seiner Funktion her – seit dem 1.1.2011 allerdings in deutlich differenzierterer Form – den vorherigen Abs. 3 und 4. Die Regelungen aus dem früheren Abs. 1 finden sich seitdem inhaltsgleich oder zumindest ähnlich in § 27a Abs. 3 bzw. Abs. 4 Satz 1 (vgl. die dortige Komm.). Eine...mehr

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Jung, SGB XII § 27b Notwend... / 2.1.2.2 Barbetrag

Rz. 11 Im Wesentlichen enthält Abs. 2 Regelungen über den zusätzlichen Barbetrag (früher: Taschengeld) in stationären Einrichtungen. Mit diesem Betrag soll dem Berechtigten die Befriedigung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens ermöglicht werden, die bei einer Hilfe außerhalb von stationären Einrichtungen mit dem Regelsatz abgegolten sind. Derartige Bedürfnisse sind ...mehr

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Jung, SGB XII § 29 Festsetz... / 2.2.3 Fortschreibung (Abs. 4)

Rz. 15 Abs. 4 regelt im Falle einer abweichenden Neufestsetzung der Regelsätze durch Länder oder Sozialhilfeträger, dass diese Regelsätze in Jahren, für die keine Neuermittlung der Regelbedarfe und damit auch keine Neufestsetzung der Regelbedarfe zu erfolgen hat, mit dem Mischindex nach § 28a Abs. 2 in der sich jeweils durch die Verordnung nach § 40 ergebenden Höhe zum 1.1. ...mehr

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Jung, SGB VII § 113 Verjährung / 2.1 Dauer der Verjährung (§§ 195, 199 Abs. 2 BGB)

Rz. 5 Ansprüche nach §§ 110, 111 verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist, also in 3 Jahren (§ 195 BGB). Wird ausnahmsweise kein Feststellungsverfahren betrieben und auch keine Leistungspflicht festgestellt (z. B. wegen Unkenntnis des Versicherungsfalls; Ricke, in: KassKomm. SGB VII, § 113 Rz. 4), beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre (§ 199 Abs. 2 BGB).mehr

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Jung, SGB VII § 113 Verjährung / 2.4 Übergangsrecht (Art. 229 § 6 EGBGB)

Rz. 15 Der Verweis auf Art. 229 § 6 EGBGB gewährleistet, dass auch für § 113 in gleicher Weise wie im BGB das maßgebliche Übergangsrecht für Verjährungstatbestände vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform (1.1.2002) angewendet werden kann.mehr

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Jung, SGB XII § 32 Bedarfe ... / 2.1.6 Neufassung seit dem 1.1.2018

Rz. 27 Abs. 1 enthält in der seit dem 1.1.2018 geltenden Neufassung den Grundsatz, dass angemessene Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung als Bedarf anzuerkennen sind, soweit sie das um Absetzbeträge nach § 82 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 bereinigte (Netto-)Einkommen übersteigen. Eine doppelte Berücksichtigung dieser Beiträge scheidet weiterhin aus. Für die Höhe des aufsto...mehr

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Jung, SGB VII § 113 Verjährung / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1997 in Kraft getretene Vorschrift ersetzt § 642 Abs. 1 RVO. Satz ;1 wurde geändert und Satz 2 wurde angefügt durch das Gesetz zur Einführung einer kapitalgedeckten Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung und zur Änderung anderer Gesetze (Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Neuregelungs-Gesetz – HZvNG) v. 21.6.2002 (BGBl. I S. 2167) mit Wirkung zu...mehr

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Jung, SGB VII § 113 Verjährung / 2.3.3 Wirkung der Hemmung (§ 209 BGB)

Rz. 14 Hemmung der Verjährung bedeutet, dass die Dauer der Hemmung in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet wird (§ 209 BGB). Eine zeitliche Höchstgrenze der Hemmung gibt es nicht (BGH, NJW 1990 S. 178). Bei der 30-jährigen Verjährung nach § 199 Abs. 2 BGB liegt auch bei einer Hemmung immer eine taggenaue Frist vor.mehr

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Jung, SGB VII § 113 Verjährung / 2.3.2 Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung (§ 204 BGB)

Rz. 13 § 204 Abs. 1 BGB benennt die Tatbestände der Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung. Gegenüber dem alten Recht stellt die Rechtsverfolgung keinen Unterbrechungstatbestand mehr dar. Die Verjährung beginnt also nicht neu, sondern wird nur für die Dauer der Hemmung verlängert (§ 209 BGB). Zu beachten ist zudem § 204 Abs. 2 BGB. Die Hemmung endet nach Abschluss des...mehr

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ZErb 04/2021, Zum Hinterbli... / 2 Gründe

II. Die form- und fristgerecht eingelegte und auch im Übrigen zulässige Berufung der Klägerin hat in der Sache Erfolg. Die Klägerin hat Anspruch gegen die Beklagten als Gesamtschuldner auf Zahlung von 8.000,00 EUR aus § 844 Abs. 3 BGB. Das Landgericht hat zutreffend ausgeführt, dass die Verstorbene den tödlichen Arbeitsunfall als "Wie-Beschäftigte" im Sinne von § 2 Abs. 2 S. 1 ...mehr

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ZErb 04/2021, Die Vererbung... / III. Ausnahmsweise Vererblichkeit

Eine Vererblichkeit ist daher nur ausnahmsweise gegeben, soweit die Ansprüche beim Tod des Berechtigten fällig waren (§ 58 SGB I) und entweder festgestellt oder ein Verwaltungsverfahren über sie anhängig waren (§ 59 SGB S. 2 SGB I). Die Fälligkeit ist dabei für die Monate zwischen dem 1.1.2021 und dem Todestag unproblematisch, wegen der weiteren Voraussetzungen ist dagegen z...mehr

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ZErb 04/2021, Zum Hinterbli... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin begehrt die Zahlung von Hinterbliebenengeld nach dem Unfalltod ihrer, bei einem Arbeitsunfall am 14.3.2018 verstorbenen Schwiegertochter Bianca Marianne Schäfer. Die Klägerin hat beantragt, 1. die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an sie ein in das Ermessen des Gerichts gestelltes Hinterbliebenengeld mindestens aber 8.000,00 EUR nebst Zinsen von 5 Pr...mehr

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ZErb 04/2021, Die Vererbung... / II. Rentenanspruch unvererblich

Grundsätzlich sind alle sozialrechtlichen Ansprüche, also auch Rentenansprüche, unvererblich. Auch wenn § 58 S. 1 SGB I etwas Anderes zu sagen scheint ("Soweit fällige Ansprüche auf Geldleistungen nicht nach den §§ 56 und 57 einem Sonderrechtsnachfolger zustehen, werden sie nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs vererbt."), ist vorrangig § 59 S. 2 SGB I zu beacht...mehr

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FF 04/2021, Praxiskommentar Kindschaftsrecht

BGB – FamFG – SGB VIII – RPflG – HKÜ – IntFamRVG u.a. Heilmann (Hrsg.)2. Aufl. 2020, geb., 1662 SeitenReguvis Fachmedien GmbH, ISBN 978-3-8462-0988-289 EUR Wer im Bereich des Kindschaftsrechts schnell und gleichzeitig auf hohem Niveau tätig sein, aber auch derjenige, der sich neu hier einarbeiten möchte, findet dafür kaum etwas Besseres als diesen in den letzten 4 Jahren in F...mehr

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FF 04/2021, Unzulässige Ver... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Beschwerdeführer ist ein Landkreis und Träger eines Jugendamts. Mit seiner Verfassungsbeschwerde macht er geltend, dass seine Rechte und die Rechte eines Kindes verletzt seien, weil zu dessen Schutz ein Sorgerechtsentzug erforderlich gewesen, dieser durch die Familiengerichte aber nicht vorgenommen worden sei. [2] 1. Im Zuständigkeitsbereich des Beschwerdef...mehr

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ZErb 04/2021, Zum Hinterbli... / Leitsatz

1. Die sich aus den Regelungen der §§ 104, 105 SGB VII ergebende Haftungsbeschränkung (Sperrwirkung) ist auf Ansprüche auf Hinterbliebenengeld im Sinne von § 844 Abs. 3 BGB nicht anwendbar. 2. Auch wenn Trauer und Leid, die durch den Verlust eines Angehörigen entstanden sind, (noch) keine eigene Rechtsverletzung darstellen, ist eine so starke Parallelität zu den in der Rechts...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.6.1 Prozesskostenhilfe für einen Gläubiger

Rn 15 Unter den Voraussetzungen der §§ 114 ff. ZPO ist einem Gläubiger für die Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners grundsätzlich Prozesskostenhilfe zu gewähren.[24] Dem Antrag ist der Entwurf des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beizufügen, der den Anforderungen des § 14 Abs. 1 entspricht. Soll der Antra...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rn 8 Notwendig ist das Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses seitens des Gläubigers. Das Rechtsschutzinteresse ist grundsätzlich gegeben, wenn der Antragsteller in einem eröffneten Insolvenzverfahren als Insolvenzgläubiger teilnehmen kann, die Möglichkeit der späteren Verfahrensteilnahme ist jedoch nicht Voraussetzung für ein Rechtsschutzinteresse. Rn 9 Das notwendige rechtl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zweck des § 376 Abs. 1 AO

Rz. 6 [Autor/Stand] § 376 Abs. 1 AO enthält eine nur für bestimmte, als besonders schwer kategorisierte Tatbestände des Steuerstrafrechts geltende Verjährungsregelung. Die Norm knüpft an die Verwirklichung bestimmter Regelbeispiele an (s. hierzu Rz. 19 ff.). Rz. 7 [Autor/Stand] Der Zweck des § 376 Abs. 1 Halbs. 1 AO erschließt sich aus dem Gesetzgebungsverfahren. Noch im Refe...mehr

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FF 04/2021, Heilung des Ver... / 2 Anmerkung

Mit der Zahl der in einem Verfahren eingebundenen Personen steigt erfahrungsgemäß die Fehleranfälligkeit und es scheint sich wieder einmal Murphys Gesetz zu bewahrheiten: Es geht schief, was schiefgehen kann – und hoffentlich findet sich jemand, der es dann doch noch in Ordnung bringen kann. Dies war vorliegend als letzte Instanz der BGH, der schlicht an die heilende Wirkung...mehr

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FF 04/2021, Ablehnung einer... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Antragstellerin hat unter dem 29.8.2019 auf Trennungsunterhalt in Höhe von 450 EUR angetragen. Sie betreut nach Trennung der Eheleute die stark sehbehinderte gemeinsame Tochter, die in Pflegegrad III eingestuft ist. Dafür erhält sie monatlich 554 EUR Pflegegeld. Die Antragstellerin hat bei der Unterhaltsberechnung ein Gehalt von 1.100 EUR miteingestellt, beru...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen an die BAföG-beziehende Lebensgefährtin als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz Unterhaltsleistungen an die Lebensgefährtin sind nicht nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn diese nicht wegen der Unterhaltsleistungen, sondern wegen des Bezugs von BAföG keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat. Normenkette § 33a, § 33 EStG, § 11 BAföG, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 7 Abs. 5, § 9 Abs. 1 SGB II, § 22 Abs. 1 SGB ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Leistungen Heilerziehungspfleger im Rahmen der Eingliederungshilfe: Umsatzsteuerbefreiung

Leitsatz Leistungen eines Unternehmers als Heilerziehungspfleger im Rahmen der Eingliederungshilfe sind weder nach § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l UStG noch unter Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerbefreit, wenn die Betreuten sie aus ihrem persönlichen Budget bezahlen. Sachverhalt Der klagende staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger war im Streitjahr 2020 ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sonderbetriebseinnahmen bei Stipendiengewährung an die Mitunternehmer einer GbR

Leitsatz 1. Das einem Mitunternehmer gewährte Stipendium ist als Sonderbetriebseinnahme i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 18 Abs. 4 Satz 2 EStG zu erfassen, wenn die durch das Stipendium geförderte Tätigkeit des Mitunternehmers im Rahmen der Mitunternehmerschaft mit deren Mitteln betrieben wird. 2. Der Grundsatz von Treu und Glauben hindert das FA nicht daran, Stipen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zahlung aus öffentlichen Mitteln bei Zwischenschaltung eines freien Trägers der Jugendhilfe

Leitsatz Eine Zahlung aus öffentlichen Mitteln i.S. des § 3 Nr. 11 Satz 1 EStG an eine Pflegeperson kann bei Zwischenschaltung eines freien Trägers der Jugendhilfe nur vorliegen, wenn das zuständige Jugendamt weiß, ob und in welcher Höhe der freie Träger einen Eigenanteil einbehält, dies billigt und ihm gegen den freien Träger ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch zus...mehr

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Grippeschutzimpfungen in Apotheken (zu § 4 Nr. 14 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 4.14.4 Abs. 11 UStAE . In einem regionalen Modellversuch können Grippeschutzimpfungen auch durch Apothekerinnen und Apotheker vorgenommen werden.[1] Darüber hinaus ist Apotheken auch die Überlassung von Substitutionsmitteln an Patienten zum unmittelbaren Verbrauch gestattet worden.[2] Die Finanzverwaltung stellt in diesem Zusam...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung / 3.2 Nichtwahrnehmung der Verantwortung als Haftungsgrund

Haftung ist die Verantwortlichkeit für Forderungen, die sich aus der Schädigung anderer ergeben. Im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ergibt sich die Verantwortlichkeit aus verschiedensten Vorschriften und trifft Mitarbeiter und Beauftragte aller Unternehmensebenen sowie Dritte, die als Sicherheitsfachkraft oder Betriebsarzt bestellt sind. In der Mehrzahl der Fälle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsberatung durch Steuer... / 2.1 Syndikus-Steuerberater

Die Einführung des Syndikus-Steuerberaters ermöglicht Steuerberatern, als angestellte Steuerberater auch für einen "branchenfremden" gewerblichen Arbeitgeber (Teilzeit) tätig zu werden und zudem selbstständig Mandanten zu betreuen. Dies ist angesichts des ständig steigenden Zuwachses an Berufsträgern vor allem für Berufsanfänger eine Möglichkeit, sich eine Existenz ohne anfä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsberatung durch Steuer... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), das die Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen regelt, wurde das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) vollständig abgelöst. Konsequenterweise wurden daher auch Verfahrensordnungen über die gerichtliche Vertretung neu geordnet. Durch Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung u. a. wurden die Möglichkeite...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berücksichtigung des Arbeit... / 2.7 Unfallmeldungen

Der Unternehmer hat jeden Unfall in seinem Betrieb der Berufsgenossenschaft anzuzeigen, wenn durch den Unfall ein im Betrieb Beschäftigter getötet oder so verletzt wird, dass er stirbt oder für mehr als 3 Tage völlig oder teilweise arbeitsunfähig ist. Die Anzeige ist binnen 3 Tagen, nachdem der Unternehmer von dem Ereignis erfahren hat, von ihm zu erstatten und die Anzeige v...mehr

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Jung, SGB VII § 53 Vorrang ... / 3 Literatur

Rz. 7 Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 53 Rz. 3. Lauterbach-Göttsch, UV-SGB VII, § 53 Rz. 24.mehr

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Jung, SGB VII § 89 Berücksi... / 3 Literatur

Rz. 6 Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 89 Rz. 2. Brackmann/Burchardt, SGB VII, § 89 Rz. 6. Brückner, in Jung, SGB VII, § 95 SGB VII Rz. 3 ff. Ricke, in: KassKomm, SGB VII, § 89 Rz. 2.mehr

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Jung, SGB VII § 88 Erhöhung... / 3 Literatur

Rz. 6 Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 88 Rz. 5. Keller, in: Hauck/Noftz, SGB VII, K § 88 Rz. 3. Lauterbach-Dahm, UV-SGB VII, § 88 Rz. 2 ff. Ricke, in: KassKomm, SGB VII, § 88 Rz. 2.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 92 Jahresar... / 3 Literatur

Rz. 12 Kunze, in: LPK-SGB VII, 2. Aufl., § 92 Rz. 8. Lauterbach-Göttsch, UV-SGB VII, § 92 Rz. 5. Schmitt, SGB VII, 3. Aufl., § 92 Rz. 2.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 81 Jahresar... / 3 Literatur

Rz. 9 Brackmann/Burchhardt, SGB VII, § 81 Rz. 11. Keller, in: Hauck/Noftz, SGB VII, K § 81 Rz. 3. Ricke, in: KassKomm, SGB VII, § 81 Rz. 3.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 84 Jahresar... / 3 Literatur

Rz. 7 Kunze, in: LPK-SGB VII, 2. Aufl., § 84 Rz. 1 ff. Lauterbach-Dahm, UV-SGB VII, § 84 Rz. 4. Pöhl, Kompaß 1994 S. 293. Ricke, in: KassKomm, SGB VII, § 84 Rz. 6/7.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 6c Personalübergang bei Zulassung weiterer kommunaler Träger und bei Beendigung der Trägerschaft

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 6.8.2004 durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) in das SGB II eingefügt (Art. 1 Nr. 6, Art. 17 des genannten Gesetzes). Durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.8.2006 redaktionell den aktuellen Be...mehr

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Jansen, SGB IV § 113 Zusammenarbeit mit anderen Behörden

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die mit Wirkung zum 1.1.1990 eingefügte Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze v. 7.7.1992 (BGBl. I S. 1222) mit Wirkung zum 15.7.1992 ergänzt. Satz 3 wurde mit dem ersten Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) angefügt. Mit Wirkung zum 1.8.2002 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 60 Vollstreckbare Urkunden

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen § 50 JWG. Sie ist mit dem SGB VIII zum 1.1.1991 in Kraft getreten, in den neuen Bundesländern gemäß dem Einigungsvertrag bereits zum 3.10.1990. Durch Art. 4 Abs. 11 Nr. 3 KindUG ist Abs. 2 als Folgeänderung der Aufhebung der §§ 642c, 642d ZPO zum 1.7.1998 weggefallen. Soweit vor dem 1.7.1998 in einer vollstre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 84 Jahresarbeitsverdienst bei Berufskrankheiten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist nur durch Art. 1 § 84 Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie ist im Wesentlichen identisch mit § 572 RVO, wobei Satz 2 keine direkte RVO-Vorschrift vorangegangen ist. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift dient dem Schutz Versicherter, die nach Aufgabe d...mehr