Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.5 Pflicht zur frühzeitigen Arbeitsuche

Nach § 38 Abs. 1 SGB III sind Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Erlangt der Arbeitnehmer jedoch erst später Kenntnis vom Beendigungszeitpunkt, muss die Meldung innerhalb von 3 Tagen nach Kenntniserlangung erfolgen. Dies gilt auch dann,...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.3.1 Voraussetzungen

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Der Arbeitnehmer muss wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Entlassungsentschädigung erhalten oder zu beanspruchen haben. Das Arbeitsverhältnis ist ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers beendet worden. Bei unkündbaren oder nur mit Entlassungsen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.6 Angabe des Beendigungsgrundes

Die Angabe des Grundes für den Abschluss des Auflösungsvertrags kann für die Zahlung von Arbeitslosengeld wichtig sein. Dies gilt auch für den Abwicklungsvertrag. Zur Vermeidung einer Sperrfrist gem. § 159 SGB III kommt es darauf an, ob für den Arbeitnehmer ein wichtiger Grund für die Lösung des Arbeitsverhältnisses vorgelegen hat.[1] Die regionalen Arbeitsagenturen prüfen d...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.16.1 Abwicklungsvertrag mit Erläuterungen

Praxis-Beispiel Zwischen der Fa … und Frau/Herrn … wird folgender Abwicklungsvertrag geschlossen: § 1 Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund ordentlicher und fristgerechter, aus dringenden betrieblichen Erfordernissen[75z5] (oder: aus krankheitsbedingten Gründen[75z6] oder: aus betrieblichen Gründen oder: Begründung weglassen) ausgesprochener Arbeitgeberkündigung mit Ablauf des ….[...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufrechnung / Zusammenfassung

Begriff Aufrechnung ist die wechselseitige Tilgung zweier Forderungen, die sich gegenüberstehen, durch Verrechnung. Sie ist entweder durch Aufrechnungsvertrag oder durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung eines Schuldners, der zugleich Gläubiger ist, möglich. Aufzurechnen ist gegen die Nettolohnforderung; der Arbeitgeber bleibt zur Abführung der öffentlichen Abga...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.4.1 Voraussetzungen

Nach § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III tritt eine Sperrzeit ein, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat, oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat, und er für sein Verhalten keinen wichtigen Grund hat. Die Lösung d...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.2.3 Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Sind besondere Regeln für den Fall vereinbart, dass der Arbeitnehmer früher als zum vorgesehenen Beendigungszeitpunkt eine neue Arbeitsstelle findet, so stellt sich das Problem des Bezugs von Arbeitslosengeld nicht. Auch nicht, wenn das neue Beschäftigungsverhältnis in der Probezeit gekündigt wird.mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.16.3 Auflösungsvertrag

Praxis-Beispiel Zwischen …………………………………… (im Folgenden "Firma") und Frau/Herrn ……………………………… (im Folgenden "Arbeitnehmer") wird folgender AUFLÖSUNGSVERTRAG geschlossen: § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnissesmehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.4.1.2 Beendigung durch Arbeitgeberkündigung

Rechtmäßige Kündigung Bei der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch rechtmäßige Kündigung des Arbeitgebers liegt in der Regel – auch bei Zahlung einer Abfindung – kein Sperrzeittatbestand vor. Eine Sperrzeit kann nur eintreten, wenn der Arbeitnehmer durch arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Kündigung gegeben hat. Ebenfalls liegt kein Sperrzeittatbestand...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 3.2.2.1 Auszahlung der Abfindung in einem Kalenderjahr

Abfindungen sind grundsätzlich nur dann außerordentliche und damit tarifbegünstigte Einkünfte, wenn die Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten, vollständig in einem Betrag gezahlt wird. Außerordentliche Einkünfte i. S. d. § 34 Abs. 1 und 2 EStG sind nach ständiger Rechtsprechung anzunehmen, wenn ...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.1 Einleitung

Weil das Arbeitsverhältnis ein Dauerschuldverhältnis ist, bei dem die gegenseitigen Pflichten auf – u. U. begrenzte – Dauer bestehen, kann es mit einem – schriftlichen – Auflösungsvertrag (auch "Aufhebungsvertrag" genannt) bei Einverständnis beider Vertragsparteien sogar zu jeder Zeit beendet werden (§ 33 Abs. 1b TVöD). Gesetzliche Einschränkungen bestehen hierfür nicht. Auc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.4.1.1 Beendigung durch den Arbeitnehmer und durch Auflösungsvertrag

Die Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe knüpft an ein aktives Verhalten des Arbeitnehmers an. Deshalb liegt eine zur Sperrzeit führende Lösung des Beschäftigungsverhältnisses nicht nur z. B. bei einer Kündigung seitens des Arbeitnehmers vor (= einseitige Beendigung), sondern auch bei Abschluss eines zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führenden Auflösungsvertrags (= einverneh...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Pflege-Pauschbetrag für amtlich bestellten Betreuer

Leitsatz 1. Die dem amtlich bestellten Betreuer gewährte Aufwandsentschädigung ist keine Einnahme für die Pflege der betreuten Person i.S. des § 33b Abs. 6 Satz 1 EStG. 2. Dem amtlich bestellten Betreuer ist der Pflege-Pauschbetrag nur aufgrund des Betreuungsverhältnisses ohne eine darüber hinausgehende enge persönliche Beziehung zum Betreuten nicht zu gewähren, da dem Betreu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 09/2019, Hartz IV muss kein Hindernisgrund für eine gütliche Einigung sein

Die Praxis bei der Erteilung von Aufträgen zur gütlichen Einigung Hat der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung nicht ausgeschlossen, so kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner nach § 802b Abs. 2 ZPO entweder eine Zahlungsfrist einräumen oder eine Tilgung durch Teil- oder Ratenzahlungen gestatten, sofern der Schuldner glaubhaft darlegt, die nach Höhe und Zeitpunkt festzusetze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 09/2019, Keine Gebühr ... / 3 Der Praxistipp

Wie effektiv ist die Gerichtsvollziehervollstreckung? Gerichtsvollzieher machen vor allem mit erfolglosen Tätigkeiten von sich reden. Davon kann jeder Praktiker ein Lied singen, ohne dass es des Blickes in eine der Fachzeitschriften bedarf. Die Fälle, in denen bei einer Sachpfändung ein Vollstreckungserfolg erzielt wird und kaum ein Vermögensverzeichnis, bei dem tatsächlich a...mehr

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FF 09/2019, Rechtsprechungs... / 1. Interne Teilung

Der BGH hat nochmals seine Rechtsprechung bestätigt, dass im Falle der Ermittlung des Ausgleichswerts einer laufenden kapitalgedeckten Versorgung anhand des noch vorhandenen Restkapitalwerts zeitnah zur Entscheidung über den Versorgungsausgleich die interne Teilung des Anrechts nicht mit Bezug auf das Ehezeitende, sondern mit Bezug auf die Entscheidung des Gerichts auszuspre...mehr

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FF 09/2019, Rechtsprechungs... / VI. Härtefallregelung (§ 27 VersAusglG)

Nach § 27 VersAusglG findet ein Versorgungsausgleich ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Dies ist nur der Fall, wenn die gesamten Umstände des Einzelfalls es rechtfertigen, von der Halbteilung abzuweichen.[52] Dies ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH nicht bereits dann gegeben, wenn die Altersversorgung des Ausgleichspflichtigen unmittelbar gekürzt...mehr

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ZErb 09/2019, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2019

Am 24. und 25. Mai 2019 fand die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. in Karlsruhe statt. Frühankommer hatten bereits am 23. Mai die Gelegenheit, den Bundesgerichtshof zu besuchen. In elf Vorträgen wurden aktuelle Aspekte des Vorsorgerechts und ihre Bedeutung für die anwaltliche Tätigkeit dargestellt und mit den Teilnehmern diskutiert. Zu Beginn der Tagung am Freitag, den 24....mehr

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FF 09/2019, Rechtsprechungs... / I. Auszugleichende Anrechte (§ 1, 2 VersAusglG)

Auch ein Anrecht der privaten Rentenversicherung (Riestervertrag), das aus gemeinsamen finanziellen Mitteln der Ehegatten finanziert wurde und der wirtschaftlichen Absicherung desjenigen Ehegatten dienen sollte, der ein gemeinsames behindertes Kind betreut, ist im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen.[1] Die aufgrund einer gemeinsamen Entscheidung getroffene wirtschaftlic...mehr

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FF 09/2019, Ehevertrag in z... / 1 Gründe:

[1] A. Die Beteiligten streiten im Scheidungsverbund um einen Stufenantrag zum Zugewinnausgleich und die Wirksamkeit eines Ehevertrags. [2] Der 1968 geborene Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) und die 1965 geborene Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) schlossen im Oktober 1995 die Ehe. Aus ihrer Verbindung sind vier gemeinsame Kinder hervorgegangen, ein bereits vor der ...mehr

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Sauer, SGB III § 131 Sonder... / 2.4 Förderung nach den §§ 44, 45 SGB III

Rz. 19 Eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget ist bei Personen mit Aufenthaltsgestattung in gleicher Weise möglich wie bei anderen Personen. § 44 ist uneingeschränkt anwendbar. Es bestehen keine detaillierten gesetzlichen Vorgaben zu den Fördermöglichkeiten. Die Fachkräfte der Agenturen für Arbeit üben Ermessen aus. Die Vermittlung beruflicher Kenntnisse kann nicht nach §...mehr

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Sauer, SGB III § 39a Frühzeitige Förderung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz) v. 8.7.2019 (BGBl. I S. 1029) mit Wirkung zum 1.8.2019 in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Mit der Vorschrift werden die bislang befristeten Sonderregelungen aus § 131 in das arbeitsm...mehr

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Sauer, SGB III § 86 Kosten für auswärtige Unterbringung und für Verpflegung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 82 nach § 86 überführt worden. § 82 war zum 1.1.2003 durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) neu gefasst worden. Die Vorschrift ist zum ...mehr

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Sauer, SGB III § 139 Sonderfälle der Verfügbarkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 120 nach § 139 überführt. § 120 Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.2002 geändert durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443). Mit Wirkung zum 1.1.2004 wurden § 120 Abs. 1 und 2 geä...mehr

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Sauer, SGB III § 41 Einschränkung des Fragerechts

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich als § 41 durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) mit Wirkung zum 1.1.1998 in Kraft getreten. Durch das Dritte Gesetz für Reformen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederung...mehr

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Sauer, SGB III § 40 Allgemeine Unterrichtung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) als § 41 SGB III in Kraft getreten. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurden die Abs. 1 und 3 mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Abs. 3 wurde durch das Vierte Gesetz für modern...mehr

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Sauer, SGB III § 132 Sonderregelung für die Ausbildungsförderung von Ausländerinnen und Ausländern (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 132 wurde durch das Integrationsgesetz v. 31.7.2016 (BGBl. I S. 1939) mit Wirkung zum 6.8.2016 in das SGB III eingefügt. Die frühere Fassung des § 132 war durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 27.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.1.2014 aufgehoben worden (Art. 3 Nr. 4). Abs. 4 wurde durch das Gesetz...mehr

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Sauer, SGB III § 131 Sonderregelung zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 24.10.2015 durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz v. 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) neu gefasst worden. Dabei war sie durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 27.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.1.2015 aufgehoben worden (Art. 3 Nr. 3). Satz 1 wurde durch das Geset...mehr

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Sauer, SGB III § 39a Frühze... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz) v. 8.7.2019 (BGBl. I S. 1029) mit Wirkung zum 1.8.2019 in das SGB III eingefügt.mehr

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Sauer, SGB III § 40 Allgeme... / 2.3.2 Identifikation des Arbeitgebers bzw. Bewerbers

Rz. 39 Aus dem Regelungszusammenhang ergibt sich, dass anonymisierte Daten ohne Einwilligung des jeweils Betroffenen in die Selbstinformationseinrichtung eingestellt werden dürfen. Andernfalls bedarf es einer Einwilligung des Betroffenen, und zwar für die Aufnahme in die Selbstinformationseinrichtung aufgrund des Abs. 3 Satz 2. Diese Einwilligung bezieht sich nur auf die Auf...mehr

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Sauer, SGB III § 139 Sonder... / 2.1 Fiktion der Verfügbarkeit

Rz. 3 Maßnahmen zur Aktivierung und zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Arbeitsförderungskomponenten von relativ kurzer Dauer (bis zu 4 Wochen bei Durchführung durch einen Arbeitgeber und bis zu 8 Wochen bei Maßnahmen zur Vermittlung von beruflichen Kenntnissen). Sie stehen oft am Anfang konkreter Eingliederungsbemühungen und gehen Vermittlungsvorschlägen deshalb r...mehr

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Sauer, SGB III § 40 Allgeme... / 3 Rechtsprechung

Rz. 46 Die Bundesagentur für Arbeit ist als Betreiberin eines Internetportals ("Jobbörse") berechtigt, Angebote privater Arbeitsvermittler zu löschen, wenn diese von Arbeitsuchenden die Zahlung eines erfolgsunabhängigen pauschalen Aufwendungsersatzes verlangen (BSG, Urteil v. 6.12.2012, B 11 AL 25/11 R). Dem Betreiber einer Internetseite, der es Nutzern ermöglicht, eigene Inh...mehr

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Sauer, SGB III § 131 Sonder... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zielsetzung Rz. 6 § 131 ist aus den politischen Aktivitäten im Herbst 2015 hervorgegangen, angesichts einer nicht vorhersehbaren, aber in der Entwicklung steigenden Anzahl von Asylbewerbern, die Sicherheit vor Krieg, Verfolgung und Not suchen, das Asylverfahren zu beschleunigen. Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz will der Gesetzgeber die Rückführungen vollziehbar...mehr

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Sauer, SGB III § 139 Sonder... / 2 Rechtspraxis

2.1 Fiktion der Verfügbarkeit Rz. 3 Maßnahmen zur Aktivierung und zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Arbeitsförderungskomponenten von relativ kurzer Dauer (bis zu 4 Wochen bei Durchführung durch einen Arbeitgeber und bis zu 8 Wochen bei Maßnahmen zur Vermittlung von beruflichen Kenntnissen). Sie stehen oft am Anfang konkreter Eingliederungsbemühungen und gehen Verm...mehr

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Sauer, SGB III § 40 Allgeme... / 2.3 Nutzungsregeln zu Selbstinformationseinrichtungen (Abs. 3)

2.3.1 Datenaufnahme Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 ist unmittelbar dem Datenschutzrecht entnommen (vgl. § 67a Abs. 1 SGB X) und enthält die doch inzwischen regelmäßige Beschränkung auch für den Betrieb der Selbstinformationseinrichtungen, dass nur die für die Vermittlung relevanten Daten der Arbeitgeber sowie Ausbildung- und Arbeitsuchenden in die Einrichtungen aufgenommen werden dürfe...mehr

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Sauer, SGB III § 40 Allgeme... / 2 Rechtspraxis

2.1 Unterrichtungsregel (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 enthält den Auftrag an die Agentur für Arbeit, offene Stellen (Nachfrage nach Ausbildungs- und Arbeitskräften) sowie Ausbildung- und Arbeitsuchende (Angebot an Ausbildungs- und Arbeitskräften) öffentlich bekannt zu machen, damit sich die Angebotsseite über die Nachfrage und Nachfrageseite über die Angebote unterrichten kann. Rz. 4...mehr

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Sauer, SGB III § 132 Sonder... / 2 Rechtspraxis

2.1 Förderung von Ausländern mit guter Bleibeperspektive Rz. 3 Abs. 1 betrifft Ausländer mit Aufenthaltsgestattung. Zur Ausbildungsförderung werden nur Ausländer zugelassen, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist. Das ist nicht bei Personen der Fall, die vollziehbar ausreisepflichtig sind oder aus einem sog. sicheren Herkunftsland eingereist sin...mehr

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Sauer, SGB III § 86 Kosten ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick Rz. 5 Die Vorschrift regelt die Übernahme von Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung abschließend. Liegen die Voraussetzungen für die Übernahme vor, können die Kosten unabhängig davon übernommen werden, ob und welche Kosten der Teilnehmer an der Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit nachweist. Von tatsächlich geringeren Kosten kann der Teiln...mehr

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Sauer, SGB III § 41 Einschr... / 2 Rechtspraxis

2.1 Einordnung der Vorschrift Rz. 3 Mit § 41 knüpft der Gesetzgeber an die §§ 36 Abs. 2 und 38 Abs. 2 Satz 1 an. Grundsätzlich geht es dem Gesetzgeber darum, dass durch Vermittlungsaktivitäten möglichst passgenaue Vermittlungsvorschläge entstehen, die Arbeitgeber mit Ausbildung- bzw. Arbeitsuchenden zur Begründung von Ausbildungs- und Arbeitsverhältnissen zusammenführen. Dazu...mehr

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Sauer, SGB III § 39a Frühze... / 2 Rechtspraxis

2.1 Rechtsrahmen des § 39a Rz. 3 Die Vorschrift betrifft gestattete Ausländer. Eine Aufenthaltsgestattung ist das Recht, sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten zu dürfen (§ 55 Abs. 1 AsylG). Die Bescheinigung über die Antragstellung auf Asyl wird ebenso als Aufenthaltsgestattung bezeichnet. Sie wird jedem Asylbewerber ausgehändigt. Die Aufenthalts...mehr

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Sauer, SGB III § 131 Sonder... / 2.3 Beschäftigungsrahmen

Rz. 14 Asylbewerber und geduldete Personen dürfen grundsätzlich nur dann eine Beschäftigung aufnehmen, wenn die Ausländerbehörde dies genehmigt und es in der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung bzw. Duldung vermerkt hat. Vor Beginn einer Beschäftigung müssen Asylbewerber und geduldete Personen deshalb die Erlaubnis der Ausländerbehörde beantragen. In der Regel muss ...mehr

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Sauer, SGB III § 132 Sonder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 132 wurde durch das Integrationsgesetz v. 31.7.2016 (BGBl. I S. 1939) mit Wirkung zum 6.8.2016 in das SGB III eingefügt. Die frühere Fassung des § 132 war durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 27.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.1.2014 aufgehoben worden (Art. 3 Nr. 4). Abs. 4 wurde durch das Gesetz zur Verlängerung b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 40 Allgeme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) als § 41 SGB III in Kraft getreten. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurden die Abs. 1 und 3 mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Abs. 3 wurde durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 39a Frühze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift werden die bislang befristeten Sonderregelungen aus § 131 in das arbeitsmarktpolitische Regelinstrumentarium auch für gestattete Ausländer überführt. Nach der Gesetzesbegründung umschreibt § 39a den zuvor in § 131 enthaltenen Grundsatz, dass die Leistungen des Zweiten Unterabschnitts des Ersten Abschnitts des Dritten Kapitels auch für gestattete Pers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 132 Sonder... / 2.1 Förderung von Ausländern mit guter Bleibeperspektive

Rz. 3 Abs. 1 betrifft Ausländer mit Aufenthaltsgestattung. Zur Ausbildungsförderung werden nur Ausländer zugelassen, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist. Das ist nicht bei Personen der Fall, die vollziehbar ausreisepflichtig sind oder aus einem sog. sicheren Herkunftsland eingereist sind. Rz. 4 Sichere Herkunftsstaaten sind nach Anlage II zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 131 Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist im Oktober 2015 im Zuge der sog. Flüchtlingskrise begleitend zu einem Maßnahmenpaket zur Beschleunigung von Asylverfahren in das SGB III aufgenommen worden. Für den Gesetzgeber stellt sich eine frühzeitige Eingliederung in den Arbeitsmarkt als ein wesentlicher Baustein zur gesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen dar, die dazu dient, die Gefahr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 131 Sonder... / 3 Literatur

Rz. 22 Deutscher Bundestag, Erfahrungen beim Arbeitsmarktzugang und der Arbeitsförderung von Asylsuchenden und Flüchtlingen – Qualifikation und Beschäftigung (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 18/6420. ders., Erfahrungen beim Arbeitsmarktzugang und der Arbeitsförderung von Asylsuchenden und Flüchtlingen – Integrationsunt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 41 Einschr... / 2.4 Erhebung und Nutzung von Daten (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Abs. 1 Satz 3 bezieht sich auf die Daten, die nach Maßgabe des Abs. 1 Satz 2 nur beim Ausbildung- bzw. Arbeitsuchenden erhoben werden dürfen, nicht aber bei Dritten. Betroffen sind also die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft, einer Partei, einer Religionsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Vereinigung. Abs. 1 Satz 3 regelt die weiteren Voraussetzungen für die Erhe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 139 Sonder... / 2.3 Berufliche Weiterbildung

Rz. 10 Abs. 3 trifft eine gesetzliche Regelung, mit der die ständige Rechtsprechung des BSG, Verfügbarkeit könne nur angenommen werden, wenn es keiner gestaltenden Entscheidung bedarf, um eine Beschäftigung aufnehmen zu können (vgl. Komm. zu § 138), für die Teilnahme an nicht nach dem SGB III geförderten beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen gegenstandslos wird. Die Regelung i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 40 Allgeme... / 2.3.1 Datenaufnahme

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 ist unmittelbar dem Datenschutzrecht entnommen (vgl. § 67a Abs. 1 SGB X) und enthält die doch inzwischen regelmäßige Beschränkung auch für den Betrieb der Selbstinformationseinrichtungen, dass nur die für die Vermittlung relevanten Daten der Arbeitgeber sowie Ausbildung- und Arbeitsuchenden in die Einrichtungen aufgenommen werden dürfen. Ein Beseitigungs...mehr