Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB V § 76 Freie Ar... / 3 Literatur

Rz. 10 Fittig, Der ärztliche Behandlungsfehler – vorhersehbar und vermeidbar?, Rheinisches Ärzteblatt 1997 S. 24. Gaisbauer, Zahnärztlich-chirurgische Eingriffe (Extraktionen) aus haftungsrechtlicher Sicht, VersR 1997 Heft 7. Krumpaszky/Sethe/Selbmann, Die Häufigkeit von Behandlungsfehlervorwürfen in der Medizin, VersR 1997 Heft 10. Scholz, Haftung und Schadensberechnung bei är...mehr

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Sommer, SGB V § 78a Aufsich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz) v. 21.2.2017 (BGBl. I S. 265) mit Wirkung zum 1.3.2017 eingeführt worden.mehr

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Sommer, SGB V § 78c Bericht... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz) v. 21.2.2017 (BGBl. I S. 265) mit Wirkung zum 1.3.2017 eingeführt worden.mehr

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Sommer, SGB V § 78b Entsand... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz) v. 21.2.2017 (BGBl. I S. 265) mit Wirkung zum 1.3.2017 eingeführt worden.mehr

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Sommer, SGB V § 78b Entsand... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Voraussetzung für die Anwendung des neuen Instrumentariums bzw. die Entsendung einer solchen Person ist die Gefährdung der ordnungsgemäßen Verwaltung der KBV oder der KZBV. In Abs. 1 Satz 2 sind beispielhafte Fälle aufgeführt, in denen eine solche Gefährdung angenommen werden kann. Danach ist die ordnungsgemäße Verwaltung der KBV oder der KZBV insbesondere gefährdet, we...mehr

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Sommer, SGB V § 78b Entsand... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift wurde für das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als zuständige Aufsichtsbehörde für die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ein neues aufsichtsrechtliches Instrumentarium zur Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustands unterhalb der Eingriffsschwelle für die Einsetzung eines Beauftragten...mehr

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Sommer, SGB V § 78 Aufsicht... / 2.2 Zwangsgelder für die Vollstreckung von Aufsichtsverfügungen gegenüber der KBV oder KZBV

Rz. 6 Aufgrund des Abs. 4 sind mit Wirkung zum 1.3.2017, abweichend von der bisherigen Anwendung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (VwVG), für die Vollstreckung von Aufsichtsverfügungen gegenüber der KBV oder der KZBV höhere Zwangsgelder festgelegt worden. Nach § 11 Abs. 3 VwVG besteht z. B. für eine Aufsichtsbehörde die Möglichkeit, ein Zwangsgeld von bis zu 25000 Euro...mehr

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Sommer, SGB V § 77 Kassenär... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat Abs. 1 Satz 1 geändert. Abs. 1 Satz 2 ...mehr

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Sommer, SGB V § 77 Kassenär... / 2.4 Unterstützung der obersten Bundes- und Landesbehörden

Rz. 11 Satz 2 des Abs. 4 regelt eine vorher intransparente Besonderheit in der Weise, dass eine bisher übliche Verfahrensweise rechtlich abgesichert wird, dass auf Bundes- und Landesebene die KV/KZV bzw. die KBV oder KZBV die zuständigen obersten Landes- oder Bundesbehörden kurzzeitig personell unterstützen können. Die Unterstützung bezieht sich insbesondere auf Fragen der R...mehr

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Sommer, SGB V § 77 Kassenär... / 2.2 Bildung der KBV/KZBV

Rz. 8 Alle KVen/KZVen zusammen bilden nach Abs. 4 die KBV bzw. KZBV. Die Bildung der Bundesvereinigungen erfolgt ebenfalls automatisch, d. h. zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags, hängt also nicht von der Zustimmung der einzelnen KV oder KZV ab. KBV und KZBV haben nach dem Gesetzestext den Charakter einer Dachkörperschaft der auf Landesebene angesiedelten KV/KZV und führe...mehr

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Sommer, SGB V § 76 Freie Ar... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – (GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) sind Abs. 1 Satz 1, 3 und 4, der Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 geändert und Satz 2 angefügt sowie...mehr

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Sommer, SGB V § 77 Kassenär... / 2.1 Bildung der KV/KZV

Rz. 5 Eine KV wird von den Vertragsärzten für den Bereich jedes Landes (Bundeslandes) gebildet. Die Bildung einer KV ist dabei nicht als ein aktives Handeln der Vertragsärzte zu verstehen, sondern als Rechtsfolge ihrer Zulassung oder Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, einschließlich der Anstellung als Arzt in zugelassenen medizinischen Versorgun...mehr

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Sommer, SGB V § 78a Aufsich... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Bereits in der Überschrift wird deutlich, dass die Aufsichtsmittel in besonderen Fällen nur bei den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, mithin bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) anzuwenden sind. Die Anwendung bei den auf der Landesebene angesiedelten Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) oder Kas...mehr

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Sommer, SGB V § 76 Freie Ar... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt das Patientenrecht auf freie Arzt(Zahnarzt)wahl, aber auch die Grenzen. Psychotherapeuten und medizinische Versorgungszentren (§ 95) sind insoweit den Ärzten gleichgestellt. Die freie Arztwahl hat in der Gesellschaft eine herausragende Bedeutung; sie wird allerdings auch gelegentlich von den Leistungserbringern als Argument angeführt, ihre Intere...mehr

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Sommer, SGB V § 76 Freie Ar... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Der Versicherte hat grundsätzlich das Recht der freien Wahl des Arztes. Dies kann ein praktischer Arzt oder ein Arzt für Allgemeinmedizin, aber auch ein Arzt mit einer anderen Gebietsbezeichnung (Facharzt) sein. Die zum Teil im Ausland geltende Regelung, dass zuerst ein Hausarzt (Gebietsarzt, praktischer Arzt, Facharzt für Allgemeinmedizin) aufgesucht werden muss und e...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 11 Besondere Gruppen von Arbeitnehmern

Für einzelne Gruppen von Arbeitnehmern können Überstunden aufgrund besonderer Schutzvorschriften nicht oder nur sehr eingeschränkt angeordnet werden: § 8 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bestimmt, dass Jugendliche nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden dürfen. Nur dann, wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 90 Abs. 1 AO statuiert eine allgemeine Mitwirkungspflicht des Beteiligten zur Sachverhaltsaufklärung im Besteuerungsverfahren. Die Vorschrift enthält keine eigenständige Rechtsgrundlage, die es der Finanzbehörde ermöglichen würde, von dem Beteiligten ein konkretes Verhalten zu verlangen. Hierfür ist sie inhaltlich zu unbestimmt.[1] Die tradierte Rollenverteilung zwisc...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.3 Ruhen des Anspruchs bei Abfindung (§ 158 SGB III)

§ 158 SGB III zielt darauf ab, einen Doppelbezug von Arbeitslosengeld einerseits und Entlassungsentschädigungen, wie z. B. Abfindungen, andererseits zu vermeiden, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet worden ist. Der Gesetzgeber vermutet in diesen Fällen unwiderlegbar, dass ein Teil der Abfindung immer auch eine verdeckte Entgeltzahlung für die vorgezogene Beendigung ...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.2 Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung (§ 157 SGB III)

Das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld kommt in Betracht, wenn der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat (§ 157 Abs. 1 SGB III) oder wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Urlaubsabgeltung erhält oder zu beanspruchen hat (§ 157 Abs. 2 SGB III). Diese Regelungen wollen den Bezug von Doppelleistungen ausschließen. Der Arbeitslose soll keine Leistu...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.4 Sperrzeit nach § 159 SGB III

2.4.1 Voraussetzungen Nach § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III tritt eine Sperrzeit ein, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat, oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat, und er für sein Verhalten keinen wichtigen G...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.3.2 Dauer der Ruhenszeit

Die Dauer der Ruhenszeit des Arbeitslosengeldes hängt ab: vom maßgeblichen Kündigungszeitpunkt (vgl. Punkt 2.3.1.2 Maßgebliche Kündigungsfristen) und von der Höhe der Entlassungsentschädigung. Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Kalendertag nach dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses. Er endet spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis unter Beachtung der gem. § 1...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.3.1.1 Begriff der Entlassungsentschädigung

Entlassungsentschädigungen sind nach § 158 Abs. 1 SGB III alle Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die ein Arbeitnehmer wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält oder zu beanspruchen hat. Zu den Entlassungsentschädigungen zählen: Abfindungen, die im Rahmen eines Sozialplans vereinbart werden oder die aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Urteils (§ ...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.13 Der Abwicklungsvertrag

Der Unterschied zwischen Aufhebung und Abwicklung liegt in der Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Während die Parteien beim Auflösungsvertrag übereinstimmend das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum beenden, besteht beim Abwicklungsvertrag Einigkeit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund eines anderen Ereignisses (i. d. R. eine arbeitgeberseit...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.15 Checkliste für Auflösungs-/Abwicklungsverträge

1. Zulässigkeit des Auflösungsvertrags: kein besonderes Abschlussverbot. 2. Form: schriftlich, § 623 BGB, beim Auflösungsvertrag zwingend, beim Abwicklungsvertrag dringend zu empfehlen. 3. Beendigungszeitpunkt: wegen Arbeitslosengeld nach Möglichkeit ordentliche Kündigungsfrist. 4. Beendigungsart: beim Abwicklungsvertrag schon deshalb erforderlich, weil außerhalb des Vertrags l...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.4.2 Hinweispflicht des Arbeitgebers auf persönliche Meldung bei der Agentur für Arbeit?

Damit die Arbeitnehmer ihrer Meldepflicht gegenüber der Agentur für Arbeit nach § 38 Abs. 1 SGB III nachkommen, sollen die Arbeitgeber sie nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 SGB III über ihre Meldepflicht informieren. Erfüllt ein Arbeitgeber diese Obliegenheit nicht, macht er sich jedoch nach dem Urteil des BAG[1] nicht schadensersatzpflichtig. Denn die Informationspflicht in § 2 Abs. 2 N...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.2.1 Arbeitsentgelt – "Scheinabfindung"

Im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Auflösungsvertrags wird typischerweise die Leistung von Arbeitsentgelt mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses enden. Ein Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld tritt aber ein, wenn der Arbeitnehmer nach Eintritt der Arbeitslosigkeit Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht für den Zeitraum,...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.3.1.2 Maßgebliche Kündigungsfristen

Entlassungsentschädigungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen nur dann zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, wenn die für den Arbeitgeber maßgebliche Kündigungsfrist nicht eingehalten worden ist. Es spielt dabei keine Rolle, in welcher Form (Kündigung, Auflösungsvertrag, Prozessvergleich) die Vertragsbeziehung beendet worden und von wem die Initiative a...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.1 Überblick

Wird wegen Beendigung des Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnisses eine Abfindung gezahlt, kann das Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld haben. § 157 SGB III regelt das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Zahlung von Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung. In § 158 SGB III ist das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld im Falle der Zahlung einer Abfindung, Entschäd...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.2.2 Abgeltung von Urlaubsansprüchen

Werden Urlaubsansprüche abgegolten, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach § 157 Abs. 2 SGB III für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. Der Gesetzgeber betrachtet die Urlaubsabgeltung nicht als Entschädigung für den während des Arbeitsverhältnisses nicht erfolgten Erholungsurlaub, sondern als eine Form von Arbeitsentgelt für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhält...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.2 Vorteile des Auflösungsvertrags

Die Vorteile eines Auflösungsvertrags liegen darin, dass der Arbeitgeber frei entscheiden kann, wem er das Angebot zum Abschluss eines Auflösungsvertrags macht (was er bei Kündigungen so nicht kann, weil er z. B. bei einer betriebsbedingten Kündigung die Grundsätze der sozialen Auswahl zu beachten hat); Kündigungsfristen nicht eingehalten werden müssen (was allerdings zu Nacht...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.10 Verpflichtung zur Teilnahme am Gespräch über den Auflösungsvertrag, Hinzuziehung Dritter

Ein Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, an einem Personalgespräch teilzunehmen, bei dem es nur um Verhandlungen über Änderungen des Arbeitsvertrags gehen soll. Denn das Direktionsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO betrifft nur die Konkretisierung der Arbeitspflicht, nicht aber den Inhalt des Arbeitsvertrags. Weil das Arbeitsverhältnis streng personenbezogen ist (§ 613 BG...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.5 Pflicht zur frühzeitigen Arbeitsuche

Nach § 38 Abs. 1 SGB III sind Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Erlangt der Arbeitnehmer jedoch erst später Kenntnis vom Beendigungszeitpunkt, muss die Meldung innerhalb von 3 Tagen nach Kenntniserlangung erfolgen. Dies gilt auch dann,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.3.1 Voraussetzungen

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Der Arbeitnehmer muss wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Entlassungsentschädigung erhalten oder zu beanspruchen haben. Das Arbeitsverhältnis ist ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers beendet worden. Bei unkündbaren oder nur mit Entlassungsen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.6 Angabe des Beendigungsgrundes

Die Angabe des Grundes für den Abschluss des Auflösungsvertrags kann für die Zahlung von Arbeitslosengeld wichtig sein. Dies gilt auch für den Abwicklungsvertrag. Zur Vermeidung einer Sperrfrist gem. § 159 SGB III kommt es darauf an, ob für den Arbeitnehmer ein wichtiger Grund für die Lösung des Arbeitsverhältnisses vorgelegen hat.[1] Die regionalen Arbeitsagenturen prüfen d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.16.1 Abwicklungsvertrag mit Erläuterungen

Praxis-Beispiel Zwischen der Fa … und Frau/Herrn … wird folgender Abwicklungsvertrag geschlossen: § 1 Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund ordentlicher und fristgerechter, aus dringenden betrieblichen Erfordernissen[75z5] (oder: aus krankheitsbedingten Gründen[75z6] oder: aus betrieblichen Gründen oder: Begründung weglassen) ausgesprochener Arbeitgeberkündigung mit Ablauf des ….[...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufrechnung / Zusammenfassung

Begriff Aufrechnung ist die wechselseitige Tilgung zweier Forderungen, die sich gegenüberstehen, durch Verrechnung. Sie ist entweder durch Aufrechnungsvertrag oder durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung eines Schuldners, der zugleich Gläubiger ist, möglich. Aufzurechnen ist gegen die Nettolohnforderung; der Arbeitgeber bleibt zur Abführung der öffentlichen Abga...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.4.1 Voraussetzungen

Nach § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III tritt eine Sperrzeit ein, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat, oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat, und er für sein Verhalten keinen wichtigen Grund hat. Die Lösung d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.2.3 Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Sind besondere Regeln für den Fall vereinbart, dass der Arbeitnehmer früher als zum vorgesehenen Beendigungszeitpunkt eine neue Arbeitsstelle findet, so stellt sich das Problem des Bezugs von Arbeitslosengeld nicht. Auch nicht, wenn das neue Beschäftigungsverhältnis in der Probezeit gekündigt wird.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.16.3 Auflösungsvertrag

Praxis-Beispiel Zwischen …………………………………… (im Folgenden "Firma") und Frau/Herrn ……………………………… (im Folgenden "Arbeitnehmer") wird folgender AUFLÖSUNGSVERTRAG geschlossen: § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnissesmehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.4.1.2 Beendigung durch Arbeitgeberkündigung

Rechtmäßige Kündigung Bei der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch rechtmäßige Kündigung des Arbeitgebers liegt in der Regel – auch bei Zahlung einer Abfindung – kein Sperrzeittatbestand vor. Eine Sperrzeit kann nur eintreten, wenn der Arbeitnehmer durch arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Kündigung gegeben hat. Ebenfalls liegt kein Sperrzeittatbestand...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 3.2.2.1 Auszahlung der Abfindung in einem Kalenderjahr

Abfindungen sind grundsätzlich nur dann außerordentliche und damit tarifbegünstigte Einkünfte, wenn die Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten, vollständig in einem Betrag gezahlt wird. Außerordentliche Einkünfte i. S. d. § 34 Abs. 1 und 2 EStG sind nach ständiger Rechtsprechung anzunehmen, wenn ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.1 Einleitung

Weil das Arbeitsverhältnis ein Dauerschuldverhältnis ist, bei dem die gegenseitigen Pflichten auf – u. U. begrenzte – Dauer bestehen, kann es mit einem – schriftlichen – Auflösungsvertrag (auch "Aufhebungsvertrag" genannt) bei Einverständnis beider Vertragsparteien sogar zu jeder Zeit beendet werden (§ 33 Abs. 1b TVöD). Gesetzliche Einschränkungen bestehen hierfür nicht. Auc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.4.1.1 Beendigung durch den Arbeitnehmer und durch Auflösungsvertrag

Die Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe knüpft an ein aktives Verhalten des Arbeitnehmers an. Deshalb liegt eine zur Sperrzeit führende Lösung des Beschäftigungsverhältnisses nicht nur z. B. bei einer Kündigung seitens des Arbeitnehmers vor (= einseitige Beendigung), sondern auch bei Abschluss eines zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führenden Auflösungsvertrags (= einverneh...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Pflege-Pauschbetrag für amtlich bestellten Betreuer

Leitsatz 1. Die dem amtlich bestellten Betreuer gewährte Aufwandsentschädigung ist keine Einnahme für die Pflege der betreuten Person i.S. des § 33b Abs. 6 Satz 1 EStG. 2. Dem amtlich bestellten Betreuer ist der Pflege-Pauschbetrag nur aufgrund des Betreuungsverhältnisses ohne eine darüber hinausgehende enge persönliche Beziehung zum Betreuten nicht zu gewähren, da dem Betreu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 09/2019, Hartz IV muss kein Hindernisgrund für eine gütliche Einigung sein

Die Praxis bei der Erteilung von Aufträgen zur gütlichen Einigung Hat der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung nicht ausgeschlossen, so kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner nach § 802b Abs. 2 ZPO entweder eine Zahlungsfrist einräumen oder eine Tilgung durch Teil- oder Ratenzahlungen gestatten, sofern der Schuldner glaubhaft darlegt, die nach Höhe und Zeitpunkt festzusetze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 09/2019, Keine Gebühr ... / 3 Der Praxistipp

Wie effektiv ist die Gerichtsvollziehervollstreckung? Gerichtsvollzieher machen vor allem mit erfolglosen Tätigkeiten von sich reden. Davon kann jeder Praktiker ein Lied singen, ohne dass es des Blickes in eine der Fachzeitschriften bedarf. Die Fälle, in denen bei einer Sachpfändung ein Vollstreckungserfolg erzielt wird und kaum ein Vermögensverzeichnis, bei dem tatsächlich a...mehr

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FF 09/2019, Rechtsprechungs... / 1. Interne Teilung

Der BGH hat nochmals seine Rechtsprechung bestätigt, dass im Falle der Ermittlung des Ausgleichswerts einer laufenden kapitalgedeckten Versorgung anhand des noch vorhandenen Restkapitalwerts zeitnah zur Entscheidung über den Versorgungsausgleich die interne Teilung des Anrechts nicht mit Bezug auf das Ehezeitende, sondern mit Bezug auf die Entscheidung des Gerichts auszuspre...mehr

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FF 09/2019, Rechtsprechungs... / VI. Härtefallregelung (§ 27 VersAusglG)

Nach § 27 VersAusglG findet ein Versorgungsausgleich ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Dies ist nur der Fall, wenn die gesamten Umstände des Einzelfalls es rechtfertigen, von der Halbteilung abzuweichen.[52] Dies ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH nicht bereits dann gegeben, wenn die Altersversorgung des Ausgleichspflichtigen unmittelbar gekürzt...mehr

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ZErb 09/2019, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2019

Am 24. und 25. Mai 2019 fand die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. in Karlsruhe statt. Frühankommer hatten bereits am 23. Mai die Gelegenheit, den Bundesgerichtshof zu besuchen. In elf Vorträgen wurden aktuelle Aspekte des Vorsorgerechts und ihre Bedeutung für die anwaltliche Tätigkeit dargestellt und mit den Teilnehmern diskutiert. Zu Beginn der Tagung am Freitag, den 24....mehr

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FF 09/2019, Rechtsprechungs... / I. Auszugleichende Anrechte (§ 1, 2 VersAusglG)

Auch ein Anrecht der privaten Rentenversicherung (Riestervertrag), das aus gemeinsamen finanziellen Mitteln der Ehegatten finanziert wurde und der wirtschaftlichen Absicherung desjenigen Ehegatten dienen sollte, der ein gemeinsames behindertes Kind betreut, ist im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen.[1] Die aufgrund einer gemeinsamen Entscheidung getroffene wirtschaftlic...mehr