Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB III § 58 Förderu... / 2.1 Teilweise Berufsausbildung im Ausland (Abs. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 sind nunmehr auch Teile einer im Ausland durchgeführten beruflichen Ausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme förderungsfähig. Auszubildende, die beispielsweise an von der Europäischen Union geförderten Austauschmaßnahmen teilnehmen, verlieren damit während des Auslandsaufenthalts nicht ihren Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Das Gleiche g...mehr

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Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 2.1 Anrechnung von Einkommen (Abs. 1)

Rz. 9 Nach Abs. 1 sind auf den Gesamtbedarf das Einkommen des Auszubildenden, seines nicht dauernd von ihm getrennt lebenden Ehegatte, des Lebenspartners und seiner Eltern in dieser Reihenfolge anzurechnen. Abs. 1 legt also im Einzelnen fest, welche Einkommen in welcher Reihenfolge auf den Gesamtbedarf anzurechnen sind (Schön, in: Böttiger/Körtek/Schaumberg, SGB III, § 67 Rz...mehr

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Sauer, SGB III § 64 Sonstig... / 2.3 Ausbildungs- und Kinderbetreuungskosten (Abs. 3)

Rz. 9 Abs. 3 Satz 1 sieht vor, dass nach dem SGB III – in analoger Anwendung des § 83 – auch bei der Berufsausbildung Kosten der Kinderbetreuung bis zu 140,00 EUR je Kind und Monat (ab 1.8.2020: 150,00 EUR) bei beruflicher Ausbildung und berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen übernommen werden. Zum 1.1.2009 ist im Rahmen des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitmarktpolitis...mehr

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Sauer, SGB III § 68 Vorausl... / 2.1 Unterhaltsweigerung der Eltern (Abs. 1)

Rz. 3 Die Eltern sind nach dem bürgerlichen Unterhaltsrecht grundsätzlich verpflichtet, ihrem Kind während einer nach den Vorschriften der §§ 59 bis 76 förderungsfähigen Ausbildung die angemessenen Aufwendungen für den Lebensunterhalt und die Ausbildung zu tragen. Diese Ausbildungsverpflichtung der Eltern besteht auch unabhängig davon, ob der Auszubildende volljährig ist. Is...mehr

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Sauer, SGB III § 67 Einkommensanrechnung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 entspricht im Wesentlichen dem früheren Anordnungsrecht (§ 10 A Ausbildung). Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) wurde mit Wirkung zum 1.8.2001 die Einkommensanrechnung auf den Lebenspartner (vgl. § 33b SGB I) ausgeweitet. Rz. 2 Mit dem Gesetz zur Reform und Verbesserung der Ausbildungsförderung – Ausbildun...mehr

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Sauer, SGB III § 65 Besonderheiten beim Besuch des Berufsschulunterrichts in Blockform

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift ist mit Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 73 Abs. 1a in § 65 übertragen worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt Besonderheiten des Bedarfs beim Besuch des Berufsschulunterrichts in Blockform. Mit der Vor...mehr

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Sauer, SGB III § 59 Förderungsfähiger Personenkreis (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift entsprach im Wesentlichen dem AFG-Recht (vgl. § 40 Abs. 2 AFG); sie wurde jedoch übersichtlicher gestaltet, indem die förderungsfähigen Personengruppen klarer voneinander abgegrenzt werden. Die Vorschrift (§ 63 a. F.) wurde durch das Zuwanderungsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 1950) zum 1.1.2005 geändert. Der Inhalt der Vorschrift wurd...mehr

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Sauer, SGB III § 66 Anpassung der Bedarfssätze

1 Rechtsentwicklung/Allgemeines Rz. 1 § 70 a. F. ist mit dem AföRG in das SGB III eingefügt worden. Danach wurde § 70 durch das Job-AQTIVgesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) geändert. Dabei würde die Bezugnahme auf 35 Satz 1 und 2 BAföG eingefügt. Zuletzt ist der Inhalt der Vorschrift mit Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt ...mehr

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Sauer, SGB III § 58 Förderung im Ausland

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift ist als § 62 ist durch AFRG in das SGB III eingefügt worden. Durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) ist Abs. 2 neu gefasst worden. Zuletzt ist der Inhalt der Vorschrift mit Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum...mehr

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Sauer, SGB III § 60 Förderungsberechtigter Personenkreis bei Berufsausbildung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist als § 64 durch Art. 1 des AFRG v. 24.3.1997 zum 1.1.1999 in das SGB III aufgenommen worden. Abs. 1 Satz 3 ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze v. 22.12.2005 (BGBl. I S. 3676) zum 1.1.2006 eingefügt worden. Mit der Änderung ist klargestellt, dass eine Förderung allein für die Dauer des Blockunte...mehr

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Sauer, SGB III § 62 Bedarf für den Lebensunterhalt bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Bedarfssätze wurden mit dem Ausbildungsförderungsreformgesetz (AföRG) v. 19.3.2001 (BGBl. I S. 390) geändert. Die Bedarfssätze bei Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) sind zum 1.8.2008 durch das 22. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes v. 23.12.2007 (BGBl. I S. 3254) erhöht worden. Zuletzt ist der Inhalt der Vorschrift mit Art....mehr

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Sauer, SGB III § 69 Dauer der Förderung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde als § 73 a. F. mit dem AföRG ab 1.8.2001 insofern geändert, als nunmehr bei einer beruflichen Ausbildung BAB in der Regel für 18 Monate, bei einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme in der Regel für 12 Monate bewilligt wird. Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wur...mehr

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Sauer, SGB III § 65 Besonde... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt Besonderheiten des Bedarfs beim Besuch des Berufsschulunterrichts in Blockform. Mit der Vorschrift soll ein zu großer Verwaltungsaufwand der Bundesagentur für Arbeit vermieden werden, die ohne diese Regelung zu einem separaten Bewilligungsbescheid für die Zeiten des Blockunterrichts verpflichtet wäre (Schmidt, in: BeckOK, SGB III, § 65 Rz. 1).mehr

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Sauer, SGB III § 64 Sonstige Aufwendungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 68 a. F. entspricht im Wesentlichen dem bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Anordnungsrecht (§§ 13 und 14 A Ausbildung) der Bundesanstalt. Mit dem Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurde zum 2.1.2002 die Erstattung der Kinderbetreuungskosten von regelmäßig 62,00 EUR auf 130,00 EUR deutlich angehoben; die Härtefallregelung...mehr

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Sauer, SGB III § 69 Dauer d... / 2.2 Fehlzeiten (Abs. 2)

Rz. 8 Nach Abs. 2 werden Fehlzeiten aufgrund Krankheit, Schwangerschaft oder Entbindung berücksichtigt. Die Aufzählung in Abs. 2 ist abschließend; andere als die dort genannten Fehlzeiten führen zum Verlust der BAB (Schmidt, in: BeckOK, SGB III, § 69 Rz. 3). Nach Nr. 1 besteht der Anspruch auf BAB bei Krankheit längstens bis zum Ende des dritten auf den Eintritt der Krankhei...mehr

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Sauer, SGB III § 60 Förderu... / 2.2 Förderung nach Abs. 2

Rz. 12 Abs. 2 regelt unter Nr. 1 bis 4 Ausnahmetatbestände, unter denen eine auswärtige Unterbringung auch dann die Voraussetzung zur Förderung erfüllt, wenn die Angemessenheit der Wegezeit unberücksichtigt zu bleiben hat. Die 4 aufgeführten Tatbestände stehen alternativ zueinander. Rz. 13 Nach Nr. 1 sind alle Auszubildenden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ohne Einsc...mehr

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Sauer, SGB III § 69 Dauer d... / 2.1 Dauer der Berufsausbildungsbeihilfe (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 besteht der Anspruch auf BAB für die Dauer der beruflichen Ausbildung und der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. Unter Dauer der beruflichen Ausbildung ist nicht die vorgeschriebene Ausbildungszeit, sondern die tatsächliche Dauer der Ausbildung zu verstehen (BT-Drs. 13/4941 S. 167; Hassel, in: Brand, SGB III, § 69 Rz. 2; Fachliche Weisungen der B...mehr

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Sauer, SGB III § 68 Vorausl... / 2.3 Nachforderung für die Vergangenheit (Abs. 3)

Rz. 20 § 68 Abs. 3 normiert die Nachforderung von Unterhalt für die Vergangenheit. Dabei kommt es für den Übergang des Anspruchs auf Unterhalt nicht darauf an, wann BAB gezahlt worden ist, sondern darauf, ob ein Unterhaltsanspruch – auch für einen zurückliegenden Zeitraum – wirksam geltend gemacht werden kann. In der Regel ist die Nachforderung von Unterhalt für die Vergange...mehr

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Sauer, SGB III § 64 Sonstig... / 2.2 Aufwendung bei Berufsausbildungsbeihilfe (Abs. 2)

Rz. 7 Nach Abs. 2 wird bei Auszubildenden, deren Schutz im Krankheits- oder Pflegefall nicht anderweitig sichergestellt ist, die Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld und zur Pflegeversicherung bei einem Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder wenn dort im Einzelfall ein Schutz nicht gewährleistet ist, bei einem ...mehr

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Sauer, SGB III § 65 Besonde... / 2.2 Förderung (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 entspricht dem bisherigen § 64 Abs. 1 Satz 3 a. F. Abs. 1 Satz 3 a. F. ist durch Art. 1 des Fünften Gesetzes zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze v. 22.12.2005 (BGBl. I S. 3676) zum 1.1.2006 eingefügt worden. Mit dieser Einfügung hat der Gesetzgeber eine Korrektur der bisherigen Rechtsprechung des BSG vorgenommen. Das BSG hatte angenommen, dass auch alle...mehr

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Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 2.2.2 Zeitpunkt der Antragstellung (Abs. 2 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 38 § 22 BAföG enthält Bestimmungen zum Berechnungszeitraum für das Einkommen des Auszubildenden. Nach § 22 Abs. 1 BAföG sind für die Anrechnung des Einkommens des Auszubildenden die Einkommensverhältnisse im Bewilligungszeitraum maßgebend. Änderungen in den Einkommensverhältnissen während des laufenden Bewilligungszeitraums sind daher grundsätzlich unbeachtlich (Brecht-H...mehr

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Sauer, SGB III § 58 Förderu... / 2.2 Vollständige Berufsausbildung im Ausland (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 betrifft die Fälle, in denen die betriebliche Ausbildung, die vollständig im angrenzenden Ausland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführt wird. Eine derartige Ausbildung ist nur unter den Voraussetzungen des Abs. 2 Nr. 1 und 2 förderfähig. Die in Abs. 2 Nr. 1 und 2 genannten Tatbestandsvoraussetzungen müssen kumulativ vorliegen (S...mehr

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Sauer, SGB III § 70 Berufsa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde als redaktionelle Folgeänderung zum Verzicht auf die Einkommensanrechnung bei Teilnehmern an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen durch das Ausbildungsförderungsreformgesetz aufgehoben mit Art. 1 Nr. 31 des Job-AQTIV-Gesetzes v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443). Rz. 2 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S...mehr

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Sauer, SGB III § 60 Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist als § 64 durch Art. 1 des AFRG v. 24.3.1997 zum 1.1.1999 in das SGB III aufgenommen worden. Abs. 1 Satz 3 ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze v. 22.12.2005 (BGBl. I S. 3676) zum 1.1.2006 eingefügt worden. Mit der Änderung ist klargestellt, dass eine Förderung allein für die Dauer des Blockunterrichts nicht in Be...mehr

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Sauer, SGB III § 64 Sonstig... / 2.1 Pauschale für Arbeitskleidung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach dem alten Abs. 1 konnten unter bestimmten Voraussetzungen Gebühren für die Teilnahme an einem Fernunterricht bis zu einer Höhe von 16,00 EUR als Bedarf berücksichtigt werden. Diese Erstattungsregelung beim Fernunterricht hatte in der Praxis keine Bedeutung und wurde deshalb zum 1.1.2009 aufgehoben. Da – anders als bei berufsvorbereitenden Maßnahmen – beim Bedarf f...mehr

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Sauer, SGB III § 60 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen. Sie bezieht sich in Abs. 1 ausschließlich auf Auszubildende, die außerhalb der Wohnung ihrer Eltern leben und die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern in angemessener Zeit nicht erreichen können. Die letztgenannte Anspruchsvoraussetzung gilt nach Abs. 2 Nr. 1 bis 4 nicht für die dort beschriebenen...mehr

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Sauer, SGB III § 70 Berufsa... / 2 Rechtspraxis

2.1 Berücksichtigung des Arbeitslosengeldes (Satz 1) Rz. 4 Nach Satz 1 hat ein Arbeitsloser, der zu Beginn der Maßnahme ansonsten Anspruch auf Arbeitslosengeld gehabt hätte, das höher ist als der zugrunde zu legende Bedarf für den Lebensunterhalt, Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) in Höhe des Arbeitslosengeldes. Arbeitslos sind Personen, die vorübergehend nicht in ...mehr

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Sauer, SGB III § 68 Vorausl... / 2 Rechtspraxis

2.1 Unterhaltsweigerung der Eltern (Abs. 1) Rz. 3 Die Eltern sind nach dem bürgerlichen Unterhaltsrecht grundsätzlich verpflichtet, ihrem Kind während einer nach den Vorschriften der §§ 59 bis 76 förderungsfähigen Ausbildung die angemessenen Aufwendungen für den Lebensunterhalt und die Ausbildung zu tragen. Diese Ausbildungsverpflichtung der Eltern besteht auch unabhängig dav...mehr

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Sauer, SGB III § 65 Besonde... / 2 Rechtspraxis

2.1 Bedarfsermittlung (Abs. 1) Rz. 3 Nach Abs. 1 wird für die Zeit des Berufsschulunterrichts in Blockform ein Bedarf zugrunde gelegt, der für Zeiten ohne Berufsschulunterricht zugrunde zu legen wäre (fiktive Bedarfsberechnung). Danach wirkt sich der zeitweilige Besuch des Blockunterrichts nicht auf die Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe aus. Nach den bis 31.12.2003 gel...mehr

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Sauer, SGB III § 64 Sonstig... / 2 Rechtspraxis

2.1 Pauschale für Arbeitskleidung (Abs. 1) Rz. 3 Nach dem alten Abs. 1 konnten unter bestimmten Voraussetzungen Gebühren für die Teilnahme an einem Fernunterricht bis zu einer Höhe von 16,00 EUR als Bedarf berücksichtigt werden. Diese Erstattungsregelung beim Fernunterricht hatte in der Praxis keine Bedeutung und wurde deshalb zum 1.1.2009 aufgehoben. Da – anders als bei beru...mehr

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Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anrechnung von Einkommen (Abs. 1) Rz. 9 Nach Abs. 1 sind auf den Gesamtbedarf das Einkommen des Auszubildenden, seines nicht dauernd von ihm getrennt lebenden Ehegatte, des Lebenspartners und seiner Eltern in dieser Reihenfolge anzurechnen. Abs. 1 legt also im Einzelnen fest, welche Einkommen in welcher Reihenfolge auf den Gesamtbedarf anzurechnen sind (Schön, in: Böttige...mehr

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Sauer, SGB III § 64 Sonstig... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Ersatz für Kosten der Arbeitskleidung (Abs. 1), für Aufwendung in der Sozialversicherung (Abs. 2) sowie den Ersatz für Kosten der Ausbildung und Betreuung von Kindern (Abs. 3)mehr

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Sauer, SGB III § 60 Förderu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Förderung nach Abs. 1 Rz. 5 Die Fördervoraussetzungen von Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 müssen kumulativ vorliegen. Nach Abs. 1 Nr. 1 wird der Auszubildende bei einer beruflichen Ausbildung nur gefördert, wenn er außerhalb des Haushaltes der Eltern oder eines Elternteils wohnt. Eltern sind die natürlichen Eltern oder Adoptiveltern, aber nicht Stief- oder Pflegeeltern, da das Ges...mehr

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Sauer, SGB III § 58 Förderu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Teilweise Berufsausbildung im Ausland (Abs. 1) Rz. 5 Nach Abs. 1 sind nunmehr auch Teile einer im Ausland durchgeführten beruflichen Ausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme förderungsfähig. Auszubildende, die beispielsweise an von der Europäischen Union geförderten Austauschmaßnahmen teilnehmen, verlieren damit während des Auslandsaufenthalts nicht ihren Ans...mehr

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Sauer, SGB III § 58 Förderu... / 3 Literatur

Rz. 11 Bienert, Zur Förderung einer Auslandsausbildung durch Berufsausbildungsbeihilfe, info also 2019 S. 209.mehr

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Sauer, SGB III § 69 Dauer d... / 2 Rechtspraxis

2.1 Dauer der Berufsausbildungsbeihilfe (Abs. 1) Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 besteht der Anspruch auf BAB für die Dauer der beruflichen Ausbildung und der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. Unter Dauer der beruflichen Ausbildung ist nicht die vorgeschriebene Ausbildungszeit, sondern die tatsächliche Dauer der Ausbildung zu verstehen (BT-Drs. 13/4941 S. 167; Hassel, in: Brand...mehr

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Sauer, SGB III § 71 Auszahlung / 1 Rechtspraxis

Rz. 2 Nach Satz 1 sind die monatlichen Förderungsbeträge der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), die nicht volle Euro ergeben, bei Restbeträgen unter 0,50 EUR abzurunden und von 0,50 EUR an aufzurunden. Ebenso wie § 33 Abs. 2 SGB II und § 41 Abs. 2 SGB II gilt dies nicht nur für das Gesamtergebnis der Berechnungen, sondern für jedes Zwischenergebnis (a. A. wohl: Schmidt, in: Be...mehr

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Sauer, SGB III § 58 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift eröffnet die Möglichkeit der Förderung einer Ausbildung im Ausland. Die nach dem AFG-Recht lediglich in wenigen Ausnahmefällen vorgesehene Förderung einer Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme in Ländern der Europäischen Union war zudem in ihrem zeitlichen Umfang eng begrenzt. Mit dem Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443)...mehr

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Sauer, SGB III § 68 Vorausl... / 2.2 Anspruchsübergang auf Agentur für Arbeit (Abs. 2)

Rz. 15 Abs. 2 beschreibt das weitere Verfahren gegenüber den Eltern, indem der als Vorausleistung gezahlte Betrag im Umfang angezeigt und übergeleitet wird, d. h., die Agentur für Arbeit wird Gläubiger des Unterhaltsanspruches. Es handelt sich um einen gesetzlichen Übergang des Unterhaltsanspruchs. Der Gläubigerwechsel tritt zu dem Zeitpunkt ein, in dem die Berufsausbildungs...mehr

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Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 entspricht im Wesentlichen dem früheren Anordnungsrecht (§ 10 A Ausbildung). Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) wurde mit Wirkung zum 1.8.2001 die Einkommensanrechnung auf den Lebenspartner (vgl. § 33b SGB I) ausgeweitet. Rz. 2 Mit dem Gesetz zur Reform und Verbesserung der Ausbildungsförderung – Ausbildungsförderungsreformg...mehr

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Sauer, SGB III § 68 Vorausl... / 2.5 Rückübertragung des Unterhaltsanspruchs (Abs. 5)

Rz. 22 Mit dem ab 1.8.2001 neu eingeführten § 72 Abs. 4 a. F. (ab 1.4.2012: § 68 Abs. 5) hat der Gesetzgeber den Agenturen für Arbeit die Möglichkeit ein­geräumt, durch die Rückübertragung des übergegangenen Unterhaltsan­spruchs auf eine eigene Prozessführung zu verzichten. Die Rückübertragung liegt im Ermessen der zuständigen Agentur für Arbeit; der Unterhaltsberechtigte mu...mehr

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Sauer, SGB III § 59 Förderu... / 1 Allgemeines/Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift regelte den förderfähigen Personenkreis. Die Streichung von § 59 hat der Gesetzgeber wie folgt begründet: "Bisher ist in der Grundnorm § 59 der Zugang zur Berufsausbildungsbeihilfe differenziert nach Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus und (unter Umständen) Voraufenthaltszeit in Deutschland durch positive Aufzählung der zugangsberechtigten Personen ge...mehr

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Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 2.2.4 Aufstockung der Berufsausbildungsbeihilfe (Abs. 2 Satz 2 Nr. 4)

Rz. 45 Nach Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 werden abweichend von § 23 Abs. 4 Nr. 2 BAföG Leistungen Dritter, die zur Aufstockung der Berufausbildungsbeihilfe erbracht werden, nicht angerechnet. Unter "Leistungen Dritter" sind auch Leistungen zu verstehen, die von Seiten der Länder gewährt werden (Schön, in: Böttiger/Körtek/Schaumberg, SGB III, § 67 Rz. 13).mehr

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Sauer, SGB III § 66 Anpassu... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 § 70 a. F. ist mit dem AföRG in das SGB III eingefügt worden. Danach wurde § 70 durch das Job-AQTIVgesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) geändert. Dabei würde die Bezugnahme auf 35 Satz 1 und 2 BAföG eingefügt. Zuletzt ist der Inhalt der Vorschrift mit Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854)...mehr

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Sauer, SGB III § 62 Bedarf ... / 2.2 Sonstige Unterkunft (Abs. 2)

Rz. 7 Der Bedarf dessen, der auswärts untergebracht ist und weder im Haus der Eltern noch in einem Internat oder einem Wohnheim wohnt, ergibt sich aus Abs. 2 dieser Vorschrift; der auf § 12 Abs. 2 Nr. 1 BAföG erweist. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 BAföG beträgt der Bedarf für den Lebensunterhalt ab dem 1.8.2019 580,00 EUR und ab dem 1.8.2020 585,00 EUR. Der Bedarf für die Unterkunf...mehr

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Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 2.2.1 Werbungskosten (Abs. 2 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 35 Nach Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 werden abweichend von § 21 Abs. 1 BAföG Werbungskosten des Auszubildenden aufgrund der Ausbildung nicht berücksichtigt. Werbungskosten, die aus anderen Einkünften des Auszubildenden resultieren und die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausbildung stehen, werden hingegen berücksichtigt (Wagner, in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu,...mehr

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Sauer, SGB III § 58 Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift ist als § 62 ist durch AFRG in das SGB III eingefügt worden. Durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) ist Abs. 2 neu gefasst worden. Zuletzt ist der Inhalt der Vorschrift mit Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 62 ...mehr

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Sauer, SGB III § 62 Bedarf ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift legt die einzelnen Bedarfssätze für den Lebensunterhalt bei der Förderung von Teilnehmern an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen durch Verweisung auf die entsprechenden Bedarfssätze des BAföG fest. Sie betragen ab dem 1.8.2019 243,00 EUR und ab dem 1.8.2020 247,00 EUR nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG sowie ab dem 1.8.2019 580,00 EUR und ab dem 1.8.2020 58...mehr

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Sauer, SGB III § 63 Fahrkosten / 2.2 Auslandsfahrkosten (Abs. 2)

Rz. 10 Bei einer Förderung im Ausland werden die Fahrkosten auf der Grundlage des mit dem Job-AQTIV-Gesetz ab 1.1.2002 neu eingefügten Abs. 1a (jetzt Abs. 2) bewilligt. Danach werden bei einer Förderung im Ausland die Kosten des Auszubildenden für Reisen zu einem Ausbildungsort innerhalb Europas für eine Hin- und Rückreise je Ausbildungshalbjahr, außerhalb Europas für eine Hin...mehr

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Sauer, SGB III § 62 Bedarf ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Anders als für Auszubildende in Betrieben und außerbetrieblichen Ausbildungsstätten ist die eigene Wohnsituation nicht ausschlaggebend dafür, ob der Teilnehmer an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen BAB erhält, sondern wie viel er erhält. Die Höhe des jeweiligen Bedarfs hat der Gesetzgeber nach 3 Wohnbereichen gegliedert. 2.1 Unterbringung im Haushalt der Eltern (Abs...mehr