Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB III § 69 Dauer d... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt in Abs. 1 die Dauer der Förderung. Abs. 2 bestimmt, in welchen Fällen von Fehlzeiten wegen Krankheit, Schwangerschaft oder anderen Gründen des Fernbleibens dennoch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gewährt wird.mehr

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Sauer, SGB III § 65 Besonde... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift ist mit Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 73 Abs. 1a in § 65 übertragen worden.mehr

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Sauer, SGB III § 60 Förderu... / 3 Literatur

Rz. 21 Bienert, Die Förderung einer zweiten Berufsausbildung durch Berufausbildungsbeihilfe, info also 2014 S. 258. Geiger, Wann müssen Arbeitsagenturen oder Jobcenter die Wohnkosten Auszubildender übernehmen?, info also 2017 S. 154.mehr

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Sauer, SGB III § 70 Berufsa... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Ungelernten Arbeitslosen, die bereits im Erwerbsleben gestanden haben stehen wegen des zunehmenden Wegfalls von Einfacharbeitsplätzen ohne eine weitere berufliche Qualifizierung immer geringere Eingliederungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt offen, so dass die erleichterten Zugangsvoraussetzungen und Anreize zum Überwechseln von Arbeitslosen in eine berufsvorbereitend...mehr

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Sauer, SGB III § 63 Fahrkosten / 2.1 Fahrkosten im Inland (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 zählt entsprechend dem bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Anordnungsrecht (§ 13 A Ausbildung) abschließend die Fahrten auf, die bei einer förderungsfähigen beruflichen Ausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme im Bedarf berücksichtigt werden können. Rz. 5 Als Pendelfahrten nach Abs. 1 Nr. 1 werden Fahrten anerkannt, die der Auszubildende ...mehr

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Sauer, SGB III § 63 Fahrkosten / 2.3 Höhe der Fahrkosten (Abs. 3)

Rz. 12 Abs. 3 steht unter der Prämisse, dass der Auszubildende keine Erstattung der angefallenen Kosten von dritter Seite, z. B. durch seinen Ausbildungsbetrieb, erhält (allg. Meinung, vgl. Brecht-Heitzmann, in: Gagel, SGB III, § 63 Rz. 28). Soweit ein Dritter nur Teile der Fahrkosten übernimmt, sind diese auf den Bedarf anrechnen. Nach Abs. 3 werden die Fahrkosten in Höhe d...mehr

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Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 2.2 Ermittlung des Einkommens (Abs. 2)

Rz. 16 Nach Abs. 2 Satz 1 gelten für die Ermittlung des Einkommens und dessen Anrechnung sowie die Berücksichtigung von Freibeträgen § 11 Abs. 4 sowie die Vorschriften des Vierten Abschnitts des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (also die §§ 21 bis 25 BAföG) mit den hierzu ergangenen Rechtsverordnungen entsprechend. Dies gilt auch für die Einkommensanrechnung und Einkommen...mehr

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Sauer, SGB III § 65 Besonde... / 2.1 Bedarfsermittlung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 wird für die Zeit des Berufsschulunterrichts in Blockform ein Bedarf zugrunde gelegt, der für Zeiten ohne Berufsschulunterricht zugrunde zu legen wäre (fiktive Bedarfsberechnung). Danach wirkt sich der zeitweilige Besuch des Blockunterrichts nicht auf die Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe aus. Nach den bis 31.12.2003 geltenden Vorschriften erfolgte f...mehr

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Sauer, SGB III § 62 Bedarf ... / 2.3 Unterbringung im Wohnheim oder Internat (Abs. 3)

Rz. 9 Abs. 3 entspricht im Wesentlichen § 61 Abs. 3, der die Bedarfe bei der BAB regelt. Bei einer Unterbringung mit voller Verpflegung in einem Wohnheim oder einem Internat werden als Bedarf für den Lebensunterhalt die amtlich festgesetzten Kosten für Verpflegung und Unterbringung zuzüglich 101,00 EUR (ab 1.8.2019, vorher: 96,00 EUR; ab 1.8.2020: 103,00 EUR) monatlich für s...mehr

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Sauer, SGB III § 68 Vorausl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 72 a. F. wurde mit dem AföRG durch die Neufassung der Abs. 2 und 3 sowie die Einfügungen der Abs. 2a und 4 deutlich verändert. Der Gesetzgeber berücksichtigt damit die regelmäßig festzustellenden Unterschiede zwischen BAföG- und Berufsausbildungsbeihilfe-Förderberechtigten und die sich daraus ergebenden praktischen Schwierigkeiten bei der Berechnung der Leistung. Die...mehr

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Sauer, SGB III § 62 Bedarf ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Bedarfssätze wurden mit dem Ausbildungsförderungsreformgesetz (AföRG) v. 19.3.2001 (BGBl. I S. 390) geändert. Die Bedarfssätze bei Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) sind zum 1.8.2008 durch das 22. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes v. 23.12.2007 (BGBl. I S. 3254) erhöht worden. Zuletzt ist der Inhalt der Vorschrift mit Art. 2 Nr. 18 des Geset...mehr

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Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 2.6 Verfahrensfragen

Rz. 51 Stellt ein Bezieher von Berufsausbildungsbeihilfe einen Aktualisierungsantrag, muss er sich bei der endgültigen Entscheidung über den streitgegenständlichen Zeitraum an der abweichenden Berechnungsweise des Elterneinkommens nach § 24 Abs. 3 BAföG auch dann festhalten lassen, wenn dies für ihn ungünstiger ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 16.8.2017, L 11 AL 2...mehr

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Sauer, SGB III § 70 Berufsa... / 2.2 Anrechnung von Einkommen (Satz 2)

Rz. 6 Satz 2 beschreibt die Anrechnung von Einkommen, welches während des Besuchs dieser Bildungsmaßnahme erzielt wird. Erhält der Teilnehmer an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen BAB nach dem höheren Satz an Arbeitslosengeld, wird ein etwaiges Nebeneinkommen während des Bezuges dieser Leistung angerechnet. In den Fällen, in denen § 70 nicht zur Anwendung kommt – die BAB...mehr

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Sauer, SGB III § 64 Sonstig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 68 a. F. entspricht im Wesentlichen dem bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Anordnungsrecht (§§ 13 und 14 A Ausbildung) der Bundesanstalt. Mit dem Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurde zum 2.1.2002 die Erstattung der Kinderbetreuungskosten von regelmäßig 62,00 EUR auf 130,00 EUR deutlich angehoben; die Härtefallregelung ist hingegen wegge...mehr

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Sauer, SGB III § 68 Vorausl... / 2.4 Leistungsbereitschaft der Eltern (Abs. 4)

Rz. 21 Nach der Vorschrift des Abs. 4 ist eine Vorausleistung der Agentur für Arbeit dann nicht möglich, wenn die Eltern bereit sind, den Unterhalt zu leisten. Sie sind nach Maßgabe des § 1612 BGB grundsätzlich frei in der Wahl der Leistungsart, d. h., sie können in einem Geldbetrag oder in Sachleistungen ihrer Verpflichtung nachkommen. Wird nur ein Teil des Unterhalts in Sa...mehr

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Sauer, SGB III § 59 Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift entsprach im Wesentlichen dem AFG-Recht (vgl. § 40 Abs. 2 AFG); sie wurde jedoch übersichtlicher gestaltet, indem die förderungsfähigen Personengruppen klarer voneinander abgegrenzt werden. Die Vorschrift (§ 63 a. F.) wurde durch das Zuwanderungsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 1950) zum 1.1.2005 geändert. Der Inhalt der Vorschrift wurde mit Art. 2 Nr. 18...mehr

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Sauer, SGB III § 66 Anpassu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Orientierung am BAföG entspricht seit Beginn der 80er Jahre der Praxis des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit. Mit dem Gesetz zur Reform und Verbesserung der Ausbildungsförderung – Ausbildungsförderungsreformgesetz (AföRG) v. 19.3.2001 (BGBl. I S. 390) wurden – neben der Anhebung der Bedarfssätze und der Freibeträge – auch strukturelle Veränderungen für e...mehr

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Sauer, SGB III § 62 Bedarf ... / 2.1 Unterbringung im Haushalt der Eltern (Abs. 1)

Rz. 5 Bei Unterbringung im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wird bei einer berufsvorbereitenden Maßnahme der jeweils geltende Bedarf für Schüler nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG (ab dem 1.8.2019: 243,00 EUR und ab dem 1.8.2020 247,00 EUR, vgl. 26. BaföG-ÄndG) zugrunde gelegt. Nach Abs. 1 ist von einer Unterbringung im Haushalt der Eltern (Adoptiveltern oder eines Elter...mehr

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Sauer, SGB III § 68 Vorausl... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt Einzelheiten zur Vorausleistung der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für die Fälle, in denen die unterhaltsberechtigten Eltern des Auszubildenden ihrer Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommen (Abs. 1). Die Vorschrift bestimmt insbesondere, dass mit der Zahlung der BAB durch die Bundesagentur für Arbeit der Anspruch des Auszubildenden gegen seine E...mehr

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Sauer, SGB III § 69 Dauer d... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde als § 73 a. F. mit dem AföRG ab 1.8.2001 insofern geändert, als nunmehr bei einer beruflichen Ausbildung BAB in der Regel für 18 Monate, bei einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme in der Regel für 12 Monate bewilligt wird. Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurde ab 1.1.2004 Abs....mehr

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Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Die Bedürftigkeitsprüfung erfolgt grundsätzlich nach den Vorschriften des BAföG und entspricht damit dem Ziel einer möglichst weit reichenden Harmonisierung des Ausbildungsförderungsrechts. Bedeutsam ist vor allem, dass bei Anwendung der BAföG-Regelungen Einmalzahlungen, wie Weihnachts- und Urlaubszuwendungen, Jahresabschlussprämien und so genannte 13. und 14. Monatsge...mehr

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Sauer, SGB III § 71 Auszahlung / 0 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist als § 75 durch das AföRG in das SGB III zum 1.1.1998 eingefügt worden. Mit Wirkung zum 1.1.2002 ist die Vorschrift an die Euro-Beträge angepasst worden. § 75 dient der Verwaltungsvereinfachung und soll den administrativen Aufwand bei geringsten Förderbeträgen verhindern. Zuletzt ist der Inhalt der Vorschrift mit Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbess...mehr

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Sauer, SGB III § 63 Fahrkosten / 2 Rechtspraxis

2.1 Fahrkosten im Inland (Abs. 1) Rz. 4 Abs. 1 zählt entsprechend dem bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Anordnungsrecht (§ 13 A Ausbildung) abschließend die Fahrten auf, die bei einer förderungsfähigen beruflichen Ausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme im Bedarf berücksichtigt werden können. Rz. 5 Als Pendelfahrten nach Abs. 1 Nr. 1 werden Fahrten ...mehr

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Sauer, SGB III § 60 Förderu... / 2.3 Förderung von Ausländern nach Abs. 3

Rz. 19 Abs. 3 ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern zum 1.8.2019 in die Vorschrift eingefügt worden. Abs. 3 Satz 1 bestimmt, dass Ausländer, die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen, während einer Berufsausbildung nicht zum Bezug von BAB berechtigt sind. Hintergrund dieser Regelung ist, dass i...mehr

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Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 2.2.3 Zusätzlicher Freibetrag (Abs. 2 Satz 2 Nr. 3)

Rz. 40 Nr. 3 bezweckt die Förderung der Berufsmobilität des Auszubildenden und soll die Ausschöpfung des regional unterschiedlichen Arbeitsplatzangebots durch anrechnungsfreie Einkommensanteile stärken (BT-Drs. 13/4941 S. 167). Nach Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 bleiben abweichend von § 23 Abs. 3 BAföG 65,00 EUR (ab 1.8.2020: 66,00 EUR) der Ausbildungsvergütung und abweichend von § 25...mehr

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Sauer, SGB III § 63 Fahrkosten / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Pauschalregelungen des bis Ende 1997 geltenden Anordnungsrechts, die sich an Kilometersätzen orientierten, wurden der zum Teil höchst unterschiedlichen Tarifstruktur des öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere in den Verkehrsverbunden der Ballungsräume, immer weniger gerecht. Daher lehnt sich die Regelung des Abs. 2 grundsätzlich an die reisekostenrechtliche...mehr

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Sauer, SGB III § 63 Fahrkosten / 1 Allgemeines

Rz. 3 Fahrkosten gehören zu den erstattungsfähigen Kosten, die dem Auszubildenden bzw. dem Teilnehmer an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen durch die Ausbildung/Bildungsmaßnahme entstehen. Der Bedarf für Fahrkosten wird auf den Monat bezogen festgestellt und gilt dann i. d. R. für den gesamten Bewilligungszeitraum. In der Praxis der Bundesagentur für Arbeit werden die An...mehr

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Sauer, SGB III § 52 Förderu... / 2.1.1 Berufliche Eingliederung (Nr. 1)

Rz. 4 Förderungsbedürftig sind nach Nr. 1 junge Menschen bei denen die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder, wenn die Aufnahme einer Berufsausbildung wegen in ihr Person liegender Gründe nicht möglich ist, zur beruflichen Eingliederung erforderlich ist. Mit der Formulierung in Nr. 1 ist der Vorrang der Vorbereitung auf eine Ber...mehr

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Sauer, SGB III § 54 Maßnahmekosten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift wurde als § 69 mit dem Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) zum 1.1.2002 um HS 2 erweitert und sieht damit erstmals die Kostenübernahme für eine trägerübergreifende Fortbildung des Fachpersonals in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen vor. Zuletzt ist die Vorschrift durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstlei...mehr

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Sauer, SGB III § 48 Berufsorientierungsmaßnahmen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift ist mit Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert worden. Zuletzt ist die Vorschrift durch Art. 4 des Gesetzes zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze v...mehr

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Sauer, SGB III § 51 Berufsv... / 3 Literatur

Rz. 49 Adamy, Die Schattenseite des Ausbildungsmarktes – Fast ein Drittel der Ausbildungswilligen im Übergangsbereich, SozSich 2013 S. 302. Bennewitz, Maßnahmen nach SGB II und SGB III für benachteiligte junge Menschen im Übergang Schule – Beruf – Möglichkeiten und Umsetzung, ArchsozArb 2015, Nr. 3 S. 18.mehr

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Sauer, SGB III § 48 Berufso... / 2.1 Berufsorientierungsmaßnahmen (Abs. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 1 kann die Agentur für Arbeit Schüler allgemeinbildender Schulen durch vertiefte Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung (Berufsorientierungsmaßnahmen) fördern, wenn sich Dritte mit mindestens 50 % an der Förderung beteiligen. Abs. 1 Satz 1 entspricht im wesentlichen § 33 Satz 3 und 5 a. F. Bei der Förderung von Berufsorientierungsmaßnahmen hande...mehr

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Sauer, SGB III § 52 Förderu... / 2.1.3 Erreichen des Maßnahmeziels (Nr. 3)

Rz. 7 Förderungsbedürftig sind nach Nr. 3 junge Menschen, deren Fähigkeiten erwarten lassen, dass sie das Ziel der Maßnahme erreichen. Die Arbeitsverwaltung hat eine Prognoseentscheidung zu treffen, inwieweit der Auszubildende das Maßnahmeziel erreichen kann. Die Agentur für Arbeit ist dabei nicht an die Prognose des Trägers gebunden (Hassel, in: Brand, SGB III, § 52 Rz. 8; ...mehr

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Sauer, SGB III § 49 Berufse... / 2.5 Erstattung der Maßnahmekosten (Abs. 5)

Rz. 41 Auch Abs. 5 ist aus dem bisherigen § 421s übernommen (§ 421s Abs. 5 a. F.). Als Maßnahmekosten werden nach Abs. 5 dem Träger die angemessenen Aufwendungen für die Durchführung der Maßnahme einschließlich der erforderlichen Kosten für die Berufseinstiegsbegleiter erstattet. Träger sind nach § 21 natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, die Maßn...mehr

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Sauer, SGB III § 48 Berufso... / 3 Literatur

Rz. 20 Buck, Übergang zwischen Schule und Berufsausbildung, Reformüberlegungen zur Förderung von benachteiligten Jugendlichen, SozArB 2015 S. 376. Deutscher Verein für öffentliche Fürsorge, Unterstützung am Übergang Schule – Beruf. Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine gelingende Zusammenarbeit an den Schnittstellen der Rechtskreise SGB II, SGB III und SGB VIII, NDV 201...mehr

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Sauer, SGB III § 54 Maßnahm... / 2.2 Sachkosten (Nr. 2)

Rz. 11 Nach Satz 1 Nr. 2 werden als Maßnahmekosten die angemessenen Sachkosten, einschließlich der Kosten für Lernmittel und Arbeitskleidung und die angemessenen Verwaltungskosten übernommen. Der Begriff "Sachkosten" ist weit auszulegen (Schmidt, in: BeckOK, SGB III, § 54 Rz. 3). Er erfasst nicht nur die in Nr. 2 exemplarisch genannten Kosten für Lernmittel und Arbeitskleidu...mehr

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Sauer, SGB III § 51 Berufsv... / 2.2.2 Qualität (Nr. 2)

Rz. 24 Nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ist weitere Voraussetzung für die Förderfähigkeit einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, dass nach Ausbildung und Berufserfahrung des Leiters und des Ausbildungs- und Betreuungspersonals, Gestaltung des Lehrplans, Unterrichtsmethode und Güte der zum Einsatz vorgesehenen Lehr- und Lernmittel eine erfolgreiche berufliche Bildung erwarten l...mehr

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Sauer, SGB III § 49 Berufse... / 2.3 Beginn und Ende der Berufseinstiegsbegleitung (Abs. 3)

Rz. 31 Abs. 3 entspricht im Wesentlichen dem bisherigen § 421s Abs. 2 Satz 3 und 4 a. F. Allerdings wurde die Regelung zum Ende der Berufseinstiegsbegleitung gegenüber den bisherigen § 421s a. F. flexibilisiert. Die Beendigung der Begleitung ein halbes Jahr nach Beginn einer Berufsausbildung wird als Regelfall normiert. Damit kann – so die Gesetzesbegründung – im Einzelfall ...mehr

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Sauer, SGB III § 51 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Zum 1.1.2004 wurde mit dem Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) in § 61 a. F. (jetzt § 51) wieder die Möglichkeit eröffnet, mit berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen u. a. auch auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses vorzubereiten. Mit Wirkung zum 1.1.2004 wurde § 61 a. F. außerdem um Abs. 4 ergänzt. Die darin enthaltene ...mehr

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Sauer, SGB III § 53 Vorbereitung auf einen Hauptschulanspruch im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift ist als § 61a durch Art. 1 des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) zum 1.1.2009 in das SGB III eingefügt worden. Der Inhalt der Vorschrift ist mit Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 285...mehr

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Sauer, SGB III § 49 Berufseinstiegsbegleitung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Zuletzt ist der Inhalt der Vorschrift mit Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert worden. Dabei ist der Inhalt des bisherigen § 421s im Wesentlichen in § 49 überführt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Berufseinstiegsbegleitung ist nicht vorrang...mehr

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Sauer, SGB III § 52 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift bestimmt den förderungsbedürftigen Personenkreis für eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme. Die unter Abs. 1 Nr. 1 bis 3 formulierten Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen (Schmidt, in: BeckOK, SGB III, § 52 Rz. 2).mehr

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Sauer, SGB III § 52 Förderungsberechtigte junge Menschen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des AFRG vom 24.3.1997 zum 1.1.1999 als § 64a.F. in das SGB III aufgenommen worden. Abs. 1 Satz 3 ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze v. 22.12.2005 (BGBl. I S. 3676) zum 1.1.2006 eingefügt worden. Mit der Änderung ist klargestellt, dass eine Förderung allein für die Dauer des Bloc...mehr

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Sauer, SGB III § 53 Vorbere... / 2.1 Anspruch (Satz 1)

Rz. 6 Der Anspruch nach Satz 1 ist gerichtet auf die Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss. Der Schulabschluss selbst wird nicht gefördert (Brecht-Heitzmann, in: Gagel, SGB III, § 53 Rz. 11 m. w. N.). Ein Anspruch auf den Hauptschulabschluss ist mit § 53 Satz 1 nicht verbunden (Steinmeyer, info also 2009 S. 52 m. w. N.; Hassel, in: Brand, SGB III, § 53 Rz. 2; Schön, in: B...mehr

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Sauer, SGB III § 51 Berufsv... / 2 Rechtspraxis

Rz. 8 Die Vorschrift beschreibt die Voraussetzungen, unter denen eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme anerkannt und gefördert werden kann. Mit der Neufassung des BBiG ab 1.1.2003 wird dessen Geltungsbereich auf den Bereich der Ausbildungsvorbereitung und damit auch auf die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen nach dem SGB III ausgeweitet. Die Förderung von berufsvorbe...mehr

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Sauer, SGB III § 49 Berufse... / 2.4 Förderungsfähige junge Menschen (Abs. 4)

Rz. 34 Abs. 4 entspricht im Wesentlichen § 421s Abs. 3 a. F.. Förderungsbedürftig sind nach Abs. 4 junge Menschen, die voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, den Abschluss der allgemeinbildenden Schule zu erreichen oder den Übergang in eine Berufsausbildung zu bewältigen. Die beiden genannten Voraussetzungen müssen im Gegensatz zur bisherigen Regelung des § 421s a. F....mehr

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Sauer, SGB III § 51 Berufsv... / 2.1 Ziele und Aufgaben (Abs. 1)

Rz. 11 Nach Abs. 1 kann die Agentur für Arbeit förderungsbedürftige junge Menschen durch berufsvorbereitende Maßnahmen fördern. "Junge Menschen" sind nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII solche, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Hütig/Rieke, in: GK-SRB, SGB III, § 51 Rz. 3). Nach der Praxis der Bundesagentur für Arbeit gehören dagegen zur Zielgruppe junge Menschen...mehr

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Sauer, SGB III § 51 Berufsv... / 2.2.1 Schulgesetze der Länder (Nr. 1)

Rz. 17 Nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ist eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme förderungsfähig, wenn sie auf die Ausbildung vorbereitet oder der beruflichen Eingliederung dient und nicht den Schulgesetzen den Länder unterliegt. Die von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführten berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen richten sich an nicht mehr der Schulpflicht unterliegende j...mehr

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Sauer, SGB III § 48 Berufso... / 2.2 Sozialpädagogischer Förderbedarf/schwerbehinderte Schüler (Abs. 2)

Rz. 16 Nach Abs. 2 sollen die besonderen Bedürfnisse von Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf und von schwerbehinderten Schülern bei der Ausgestaltung der Maßnahmen berücksichtigt werden. Die Regelung berücksichtigt nunmehr ausdrücklich junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und schwerbehinderte junge Menschen an allgemeinbildenden Schulen (hierzu gehör...mehr

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Sauer, SGB III § 52 Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des AFRG vom 24.3.1997 zum 1.1.1999 als § 64a.F. in das SGB III aufgenommen worden. Abs. 1 Satz 3 ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze v. 22.12.2005 (BGBl. I S. 3676) zum 1.1.2006 eingefügt worden. Mit der Änderung ist klargestellt, dass eine Förderung allein für die Dauer des Blockunterrichts nicht ...mehr