Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB III § 53 Vorbere... / 2.3 Beteiligung der Länder (Satz 3)

Rz. 14 Nach Satz 3 hat die Bundesagentur für Arbeit darauf hinzuwirken, dass sich die für die allgemeine Schulausbildung zuständigen Länder an den Kosten der Maßnahme beteiligen. Gelingt eine finanzielle Beteiligung durch die Länder nicht, berührt das aber nicht den Anspruch des förderungsberechtigten jungen Menschen (Steinmeyer, info also 2009 S. 52; Hassel, in: Brand, SGB ...mehr

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Sauer, SGB III § 51 Berufsv... / 2.2 Anforderungen an Maßnahmen (Abs. 2)

Rz. 16 Nach Abs. 2 Satz 1 ist eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme förderungsfähig, wenn sie nicht den Schulgesetzen der Länder unterliegt (Nr. 1) und bestimmte Qualitätsstandards eine erfolgreiche berufliche Bildung erwarten lassen (Nr. 2). Die Voraussetzung von Nr. 1 und 2 müssen kumulativ vorliegen (Hassel, in: Brand, SGB III, § 51 Rz. 3; Hütig/Rieke, in: GK-SRB, SGB...mehr

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Sauer, SGB III § 54 Maßnahm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach dem bis zum 31.12.2008 geltend Satz 2 konnten Lehrgangskosten auch für die Zeit vom Ausscheiden eines Teilnehmers bis zum planmäßigen Ende der Maßnahme übernommen werden, wenn der Teilnehmer wegen Ausbildungsaufnahme vorzeitig ausgeschieden, das Ausbildungsverhältnis durch Vermittlung des Trägers der Maßnahme zustande gekommen ist und eine Nachbesetzung des frei g...mehr

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Sauer, SGB III § 49 Berufse... / 3 Literatur

Rz. 43 Bennewitz, Maßnahmen nach SGB II und SGB III für benachteiligte junge Menschen im Übergang Schule – Beruf – Möglichkeiten und Umsetzung, ArchsozArb 2015, Nr. 3 S. 18. Leiska-Stephan, Berufliche Integration (benachteiligter) junger Menschen, NDV 2013 S. 132. Peschner/Sarigöz, Berufseinstiegsbegleitung: Zentrales Steuerungselement der Initiative Bildungsketten, in: Solga/...mehr

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Sauer, SGB III § 51 Berufsv... / 2.4 Sonstige Inhalte der Maßnahme (Abs. 3)

Rz. 37 Nach Abs. 3 können berufsvorbereitende Maßnahmen zur Erleichterung der beruflichen Eingliederung auch allgemein bildende Fächer enthalten. Durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ist Abs. 2 a. F. zum 1.1.2009 neu gefasst worden. Die in der alten Fassung enthaltene Einschränkung, wonach berufsvorbereitende Maßnahmen auch allgemein bi...mehr

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Sauer, SGB III § 50 Anordnungsermächtigung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 eingeführt. Rz. 2 Die Vorschrift ermächtigt die Bundesagentur für Arbeit, Näheres zu Berufsorientierungsmaßnahmen und Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung zu bestimmen. Eine auf § 50 beruhende Anordnun...mehr

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Sauer, SGB III § 51 Berufsv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Zum 1.1.2004 wurde mit dem Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) in § 61 a. F. (jetzt § 51) wieder die Möglichkeit eröffnet, mit berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen u. a. auch auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses vorzubereiten. Mit Wirkung zum 1.1.2004 wurde § 61 a. F. außerdem um Abs. 4 ergänzt. Die darin enthaltene Regelung war Teil d...mehr

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Sauer, SGB III § 52 Förderu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Förderungsbedürftige junge Menschen (Abs. 1) 2.1.1 Berufliche Eingliederung (Nr. 1) Rz. 4 Förderungsbedürftig sind nach Nr. 1 junge Menschen bei denen die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder, wenn die Aufnahme einer Berufsausbildung wegen in ihr Person liegender Gründe nicht möglich ist, zur beruflichen Eingliederung erforde...mehr

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Sauer, SGB III § 52 Förderu... / 2.1 Förderungsbedürftige junge Menschen (Abs. 1)

2.1.1 Berufliche Eingliederung (Nr. 1) Rz. 4 Förderungsbedürftig sind nach Nr. 1 junge Menschen bei denen die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder, wenn die Aufnahme einer Berufsausbildung wegen in ihr Person liegender Gründe nicht möglich ist, zur beruflichen Eingliederung erforderlich ist. Mit der Formulierung in Nr. 1 ist der...mehr

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Sauer, SGB III § 48 Berufso... / 2 Rechtspraxis

2.1 Berufsorientierungsmaßnahmen (Abs. 1) Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 1 kann die Agentur für Arbeit Schüler allgemeinbildender Schulen durch vertiefte Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung (Berufsorientierungsmaßnahmen) fördern, wenn sich Dritte mit mindestens 50 % an der Förderung beteiligen. Abs. 1 Satz 1 entspricht im wesentlichen § 33 Satz 3 und 5 a. F. Bei der Förderu...mehr

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Sauer, SGB III § 54 Maßnahm... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufwendungen für Personal (Nr. 1) Rz. 4 Nach Satz 1 Nr. 1 werden als Maßnahmekosten die angemessenen Aufwendungen für das zur Durchführung der Maßnahme eingesetzte erforderliche Ausbildungs- und Betreuungspersonal einschließlich dessen regelmäßiger Weiterbildung sowie für das insoweit erforderliche Leitungs- und Verwaltungspersonal übernommen. Für die Durchführung der ber...mehr

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Sauer, SGB III § 49 Berufse... / 2 Rechtspraxis

2.1 Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung (Abs. 1) Rz. 11 In Abs. 1 ist das Ziel der Maßnahmen beschrieben. Die Voraussetzungen für die Maßnahmeförderung werden in den weiteren Absätzen konkretisiert. Nach Abs. 1 kann die Agentur für Arbeit förderungsbedürftige junge Menschen durch Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung fördern. Ziel dieser Förderung ist es, die jungen Men...mehr

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Sauer, SGB III § 53 Vorbere... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anspruch (Satz 1) Rz. 6 Der Anspruch nach Satz 1 ist gerichtet auf die Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss. Der Schulabschluss selbst wird nicht gefördert (Brecht-Heitzmann, in: Gagel, SGB III, § 53 Rz. 11 m. w. N.). Ein Anspruch auf den Hauptschulabschluss ist mit § 53 Satz 1 nicht verbunden (Steinmeyer, info also 2009 S. 52 m. w. N.; Hassel, in: Brand, SGB III, § 5...mehr

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Sauer, SGB III § 49 Berufse... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Berufseinstiegsbegleitung ist nicht vorrangig als schulbezogene Maßnahme zu verstehen, sondern hat vielmehr von Anfang an den Blick auf die Übergangsverläufe von der Schule in die Arbeitswelt zu richten. Die modellhafte Erprobung der Berufseinstiegsbegleitung (bisher § 421s a. F.) an rund 1.000 allgemeinbildenden Schulen, die rund 22 000 Schülerinnen und Schülern z...mehr

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Sauer, SGB III § 51 Berufsv... / 2.5 Betriebspraktika (Abs. 4)

Rz. 39 Praktikant ist nach § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG, wer sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses für eine begrenzte Dauer zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Fähigkeit zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit unterzieht, ohne dass es sich dabei um eine Berufsausbildung i. S. d. BB...mehr

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Sauer, SGB III § 53 Vorbere... / 2.4 Ausgestaltung der Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss

Rz. 15 Die Einzelheiten der konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss sind noch zur Vorgängervorschrift im "Fachkonzept für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach §§ 61, 61a SGB III" geregelt (vgl. die Veröffentlichung auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.arbeitsagentur.de).mehr

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Sauer, SGB III § 53 Vorbere... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dieser Vorschrift wurde – unter bestimmten Voraussetzungen – ein Rechtsanspruch für junge Menschen auf Förderung der Vorbereitung des nachträglichen Erwerbs des Hauptschulabschlusses im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme eingeführt. Der Anspruch besteht, sofern nicht bereits feststeht, dass der Auszubildende aufgrund seiner individuellen Möglichkeit...mehr

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Sauer, SGB III § 53 Vorbere... / 2.5 Anrechung von Leistungen (Satz 4)

Rz. 16 Nach Satz 4 bleiben etwaige Leistungen anrechnungsfrei, die ein Dritter zur Aufstockung der dem Auszubildenden gewährten Leistungen erbringt. Anrechnungsfrei sind damit z. B. die Berufsausbildungsbeihilfe (Schmidt, in: BeckOK, SGB III, § 53 Rz. 3 unter Hinweis auf § 67 Abs. 2 Satz 2) und andere weiter zu gewährenden Leistungen, wie z. B. Fahrtkosten.mehr

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Sauer, SGB III § 55 Anordnungsermächtigung

Rz. 1 Zuletzt ist der Inhalt der Vorschrift mit Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert worden. Dabei wurde die Anordnungsermächtigung zu berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen in Nr. 1 aus dem bisherigen § 76 a. F. übernommen. Bei Nr. 2 erfolgte eine Folgeänderung...mehr

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Sauer, SGB III § 53 Vorbere... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift ist als § 61a durch Art. 1 des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) zum 1.1.2009 in das SGB III eingefügt worden. Der Inhalt der Vorschrift ist mit Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum ...mehr

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Sauer, SGB III § 54 Maßnahm... / 2.1 Aufwendungen für Personal (Nr. 1)

Rz. 4 Nach Satz 1 Nr. 1 werden als Maßnahmekosten die angemessenen Aufwendungen für das zur Durchführung der Maßnahme eingesetzte erforderliche Ausbildungs- und Betreuungspersonal einschließlich dessen regelmäßiger Weiterbildung sowie für das insoweit erforderliche Leitungs- und Verwaltungspersonal übernommen. Für die Durchführung der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ve...mehr

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Sauer, SGB III § 49 Berufse... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Zuletzt ist der Inhalt der Vorschrift mit Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert worden. Dabei ist der Inhalt des bisherigen § 421s im Wesentlichen in § 49 überführt worden.mehr

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Sauer, SGB III § 53 Vorbere... / 3 Literatur

Rz. 17 Steinmeyer, Die Neuregelungen der Förderung der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben zum 30. Dezember 2008/1. Januar 2009, info also 2009 S. 52.mehr

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Sauer, SGB III § 49 Berufse... / 2.1 Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung (Abs. 1)

Rz. 11 In Abs. 1 ist das Ziel der Maßnahmen beschrieben. Die Voraussetzungen für die Maßnahmeförderung werden in den weiteren Absätzen konkretisiert. Nach Abs. 1 kann die Agentur für Arbeit förderungsbedürftige junge Menschen durch Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung fördern. Ziel dieser Förderung ist es, die jungen Menschen beim Übergang in eine Berufsausbildung zu unte...mehr

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Sauer, SGB III § 54 Maßnahm... / 2.3 Pauschale für Vermittlung (Nr. 3)

Rz. 12 Nr. 3 bestimmt, dass eine erfolgsbezogene Pauschale bei Vermittlung in eine betriebliche Berufsausbildung i. S. v. § 57 Abs. 1 nach einer mindestens 6-monatigen Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Maßnahme i. S. d. § 58 von der Agentur für Arbeit übernommen wird. Die Pauschale wird für jeden Teilnehmer nur einmal gezahlt und beträgt 500,00 EUR. Eine Vermittlung is...mehr

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Sauer, SGB III § 48 Berufso... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Förderung einer frühzeitigen Berufswahlorientierung soll dazu führen, dass Schüler sich frühzeitig und intensiver mit dem Berufswahlprozess auseinandersetzen, ihre Chancen bei der Berufswahl realistischer einschätzen und Fehlentscheidungen möglichst vermieden werden. Zudem soll die Motivation der Schüler für einen erfolgreichen Schulabschluss verbessert, der Einsti...mehr

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Sauer, SGB III § 51 Berufsv... / 2.3 Kosten

Rz. 36 Eine berufsvorbereitende Maßnahme ist förderungsfähig, wenn sie nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant und im Auftrag der Agentur für Arbeit durchgeführt wird und die Kosten angemessen sind. Die Kosten einer Maßnahme errechnen sich im Wesentlichen aus Maßnahmedauer, Zahl und Zusammensetzung der Teilnehmer sowie Personal- und Raumbedarf. Je...mehr

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Sauer, SGB III § 51 Berufsv... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Die Vorschrift beschreibt die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen für die Förderung einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme durch die Bundesagentur für Arbeit. In Abs. 1 wird das Verhältnis zwischen Agentur für Arbeit und förderungsbedürftigen jungen Menschen sowie die Zielrichtung berufsvorbereitender Maßnahmen geregelt. In Abs. 2 und Abs. 3 werden die Fördervora...mehr

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Sauer, SGB III § 48 Berufso... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift ist mit Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert worden. Zuletzt ist die Vorschrift durch Art. 4 des Gesetzes zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze v. 5.12.2012 (BGBl. ...mehr

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Sauer, SGB III § 53 Vorbere... / 2.2 Leistungsausschluss (Satz 2)

Rz. 13 Nach Satz 2 wird die Leistung von der Bundesagentur für Arbeit nur dann erbracht, soweit sie nicht für den gleichen Zweck durch Dritte erbracht wird. Der Jugendliche ist demnach auf vorrangige Leistungen Dritter zu verweisen. Sofern derartige Leistungen bestehen, z. B. schulische berufsvorbereitende Angebote der Länder, in denen der Erwerb eines Schulabschlusses mögli...mehr

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Sauer, SGB III § 54 Maßnahm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift wurde als § 69 mit dem Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) zum 1.1.2002 um HS 2 erweitert und sieht damit erstmals die Kostenübernahme für eine trägerübergreifende Fortbildung des Fachpersonals in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen vor. Zuletzt ist die Vorschrift durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsm...mehr

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Sauer, SGB III § 49 Berufse... / 2.2 Förderungsfähige Maßnahmen (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 entspricht im Wesentlichen dem bisherigen § 421s Abs. 2 Satz 1, 2 und 5 a. F. Nach Abs. 2 Satz 1 sind Maßnahmen zur individuellen Begleitung und Unterstützung förderungsbedürftiger jungen Menschen durch Berufseinstiegsbegleiter förderungsfähig. Mittel zur Zielerreichung ist die Berufseinstiegsbegleitung in Form einer individuellen Begleitung und Unterstützung d...mehr

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Sauer, SGB III § 51 Berufsv... / 2.7 Maßnahmearten

Rz. 44 Die Maßnahmen sind bisher zu 4 Lehrgangstypen zusammengefasst und auf unterschiedliche Zielgruppen und Zielsetzungen ausgerichtet; individuelle Defizite und konkrete Fördernotwendigkeiten sollen genauer angegangen werden. In die Förderung (Lehrgangskosten) als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme ist auch das "Freiwillige soziale Trainingsjahr" einbezogen, das im Rahm...mehr

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Sauer, SGB III § 52 Förderu... / 2.2 Förderfähigkeit (Abs. 2)

Rz. 9 Abs. 2 ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausdländerinnen und Ausländern – Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz – mit Wirkung zum 1.8.2019 neu gefasst worden. Nach Abs. 2 Satz 1 sind Ausländerinnen und Ausländer förderungsberechtigt, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen und sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen ode...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 52 Förderu... / 2.1.2 Vollzeitschulpflicht (Nr. 2)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Nr. 2 wird der Auszubildende nur dann gefördert, wenn er die Vollzeitschulpflicht nach den Gesetzen der Bundesländer erfüllt hat und die Maßnahme zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder zur beruflichen Eingliederung erforderlich ist und seine Fähigkeiten erwarten lassen, dass er das Ziel der Maßnahme erreicht. Rz. 6 Das Kriterium, wonach der Auszubil...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 51 Berufsv... / 2.6 Vergabeverfahren

Rz. 40 In § 61 Abs. 4 a. F. war bestimmt, dass das Vergaberecht Anwendung findet. Eine Übernahme in § 51 ist nach der Gesetzesbegründung deshalb nicht erfolgt, weil der Verweis in § 61 Abs. 4 a. F. nur deklaratorische Wirkung hatte (BT-Drs. 17/6277, Begründung zu § 51, S. 96). In jedem Fall ist die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) – Ausgabe Bundesanzeiger 2000 – anz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 66... / 4 Einzelfälle

Rz. 8 Eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege liegt regelmäßig vor bei häuslichen Pflegeleistungen durch eine steuerbegünstigte Körperschaft im Rahmen des SGB VII, SGB XI, SGB XII oder des Bundesversorgungsgesetzes.[1] Die Belieferung von Studentinnen und Studenten mit Speisen und Getränken in Mensa- und Cafeteria-Betrieben von Studentenwerken begründen einen Zweckbetrieb nach ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Leistungen eines Verfahrensbeistands

Leitsatz Ein nach § 158 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) gerichtlich bestellter Verfahrensbeistand kann sich auf die unionsrechtliche Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL berufen. Normenkette § 4 Nr. 16, Nr. 25, § 19 UStG, Art. 6 Abs. 2, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 24 EuGRCh, Art....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 8 Leistungen

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) mit Wirkung zum 1.1.2005 in Kraft getreten. In der BT-Drs. 15/1514 S. 55 f. heißt es: "Die Regelung überträgt unter Berücksichtigung der neuen Gesetzessystematik inhaltsgleich den bisherigen § 1 Abs. 1 in Verbindung mit ...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.6.1 (Keine) Anwendung des § 102 SGB X

Rz. 26 Ein Erstattungsanspruch des erstangegangenen Rehabilitationsträgers nach § 102 SGB X kommt nur in Betracht, wenn – aus welchen Gründen auch immer – zwischen 2 Rehabilitationsträgern die Zuständigkeit streitig war und der erstangegangene Rehabilitationsträger dem anderen gegenüber erklärt, wegen dieses Zuständigkeitsstreits vorläufig – z. B. nach § 43 SGB I - zu leiste...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.2 Anwendung der §§ 108 bis 113 SGB X

Rz. 11 Weil § 14 und § 15 die Rehabilitationsträger verpflichten, rehabilitationsträgerübergreifend und umfassend nach allen Leistungsvorschriften zu leisten, bedarf es eines umfassenden Ausgleichsmechanismus. Dieser dient dem Zweck, dass der berechtigte Träger alle seine erbrachten Aufwendungen erstattet bekommen soll. Nach § 76 der Gemeinsamen Empfehlung zur Zuständigkeitsk...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.6.3 Anwendung des § 104 SGB X

Rz. 29 Bezüglich der grundsätzlichen Abgrenzung des Erstattungsanspruchs zwischen § 16 SGB IX und § 104 SGB X wird auf Rz. 23 verwiesen. § 104 SGB X regelt den Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers und ist nur dann anzuwenden, wenn weder § 102 noch § 103 SGB X greifen (§ 106 SGB X) und § 16 SGB IX ebenfalls keine Anwendung findet. Die Vorschrift de...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.6.2 Anwendung des § 103 SGB X

Rz. 27 Die grundsätzliche Abgrenzung des Erstattungsanspruchs zwischen § 16 SGB IX und § 103 SGB X ist in Rz. 23 erläutert. § 103 SGB X ist nur dann anzuwenden, wenn § 102 SGB X nicht greift (= fehlende Vorleistung), § 16 SGB IX ebenfalls keine Anwendung findet (BSG, Urteil v. 26.6 2007, B 1 KR 34/06 R) und der Anspruch auf die Teilhabeleistung durch ein Ereignis (Antrag, Erklär...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.6.4 (Keine) Anwendung des § 105 SGB X

Rz. 31 § 105 SGB X ist grundsätzlich anzuwenden, wenn keiner der in §§ 102 bis 104 SGB X aufgeführten Sachverhalte greift und der erstangegangene Rehabilitationsträger trotz sorgfältiger Prüfung in Verkennung seiner Zuständigkeit geleistet hat (vgl. BSG, Urteil v. 20.4.2010, B 1/3 KR 6/09 R). Im Zusammenhang mit Teilhabeleistungen (§ 5) ist jedoch gemäß § 16 Abs. 4 Satz 1 ein...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.6 Abgrenzung der Erstattungsanspruchsgrundlagen (§§ 102 bis 105 SGB X)

Rz. 25 § 16 regelt wegen § 7 Abs. 2 vorrangig die Erstattungsansprüche des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers. Diese Erstattungsansprüche nach § 16 regeln aber nicht mögliche Erstattungsansprüche des erstangegangenen Rehabilitationsträgers. Hier gelten weiterhin die Regelungen über die allgemeinen Erstattungsansprüche nach den §§ 102 bis 105 SGB X. 2.6.1 (Keine) Anwendu...mehr

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Jung, SGB XII § 44 Antragse... / 2.3 Bewilligungszeitraum (Abs. 3)

Rz. 12 § 44 Abs. 3 hat seine jetzige Fassung durch das Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2557) mit Wirkung zum 1.1.2016 erhalten. Mit Art. 3a des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 22.12.2016 (BGBl. I S. 3159) wurde zum ...mehr

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Jung, SGB XII § 46a Erstattung durch den Bund

1 Rechtsentwicklung/Allgemeines Rz. 1 Durch Art. 2d des Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches v. 24.9.2008 (BGBl. I S. 1856) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2009 eingeführt. Zuvor war in § 34 Abs. 2 WohnGG a. F. eine Kostenerstattung des Bundes an die Länder in Höhe von 409 Mio. EUR vorgesehen. Mit der Einführung von § 46...mehr

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Jung, SGB XII § 44 Antragse... / 3 Literatur

Rz. 16 Conradis, Die neue Sozialhilfe – Kuriositäten bei der Gesetzgebung zum SGB II und SGB XII, info also 2004 S. 51. Hochheim, Das Ende des Gegenwärtigkeitsprinzips in der Sozialhilfe? Anmerkung zum Urteil des BSG v. 16.10.2007 (B 8/9b SO 8/06 R), NZS 2009 S. 24. Kirchhoff, Änderungen im Recht der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, SGb 2013 S. 441. Münder, Wün...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.5 Eingeschränkter Erstattungsanspruch des erstangegangenen Trägers (Abs. 4)

Rz. 21 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen greift nach § 16 Abs. 4 der allgemeine Erstattungsanspruch für unzuständige Sozialleistungsträger nach § 105 SGB X nicht, wenn der unzuständige Rehabilitationsträger Leistungen erbracht hat, ohne den Antrag nach § 14 Abs. 1 Satz 2 an den zuständigen Rehabilitationsträger weiterzuleiten oder einen weiteren zuständigen Rehabilitat...mehr

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Jung, SGB XII § 44 Antragse... / 2.1 Antragsprinzip (Abs. 1)

Rz. 3 Der in § 41 Abs. 1 Satz 1 enthaltene Grundsatz, dass eine Leistungsgewährung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII einen Antrag voraussetzt, wurde nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/6284) aus systematischen Gründen in Abs. 1 des § 44 übernommen. Rz. 4 Grundsicherungsleistungen werden nicht von Amts wegen (vgl. § 18 Abs. 1), sondern nur auf Antrag gewährt. Damit hat ...mehr