Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.8 Zinsanspruch der Eingliederungshilfe (Abs. 6)

Rz. 33 Mit der Regelung in Abs. 6 wird klargestellt, dass für den Erstattungsanspruch des Trägers der Eingliederungshilfe, der öffentlichen Jugendhilfe und der Kriegsopferfürsorge § 108 Abs. 2 SGB X entsprechend gilt. Diese aus leistungsrechtlicher Sicht nachrangigen (steuerfinanzierten) Rehabilitationsträger sind gegenüber den anderen Rehabilitationsträgern besonders schutzb...mehr

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Jung, SGB XII § 46a Erstatt... / 2.2 Berechnung der Nettoausgaben (Abs. 2)

Rz. 3 Die für die Höhe des jährlichen Erstattungsbetrags maßgeblichen Nettoausgaben ergeben sich nach Abs. 2 aus den Bruttoausgaben der zuständigen Träger für Geldleistungen, abzüglich der darauf entfallenden Einnahmen. Bruttoausgaben sind die gezahlten Geldleistungen nach dem Vierten Kapitel SGB XII. Einnahmen sind insbesondere der Kostenersatz sowie die Ersatzansprüche nac...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.5.2 Erstattungsanspruch bei fehlerfreiem Verhalten des erstangegangenen Rehabilitationsträgers

Rz. 23 Der erstangegangene Träger ist nicht in der gleichen Weise schutzwürdig wie der zweitangegangene Träger i. S. d. § 16. Er ist nämlich nicht einer "aufgedrängten" Zuständigkeit aus § 14 Abs. 1 ausgesetzt, der er sich nicht zu entziehen vermag, sondern kann vielmehr seine Zuständigkeit prüfen und verneinen. Gleichwohl sind ausnahmsweise Fallkonstellationen denkbar, in d...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3 Höhe des Erstattungsanspruchs (Abs. 3)

Rz. 8 § 16 gibt ausdrücklich vor, dass der Rehabilitationsträger, der die Leistung zur Teilhabe erbracht hat, Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen nach den Bestimmungen hat, die für ihn und seine Leistung gelten. Der erstattungsberechtigte Rehabilitationsträger hat damit wegen der nach § 14 bzw. § 15 "aufgedrängten Zuständigkeit" einen privilegierten Erstattungsanspru...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die ab 1.1.2018 geltenden §§ 14 und 15 regeln die Leistungszuständigkeit der Rehabilitationsträger im Verhältnis zum Leistungsberechtigten. Sie zielen in erster Linie darauf ab, die Leistungszuständigkeit zwischen den betroffenen Menschen mit Behinderung und den Rehabilitationsträgern schnell und dauerhaft zu klären. Durch die rasche Klärung von Zuständigkeiten wird mö...mehr

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Jung, SGB XII § 44 Antragserfordernis, Erbringung von Geldleistungen, Bewilligungszeitraum

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 entspricht im Wesentlichen dem bisherigen § 6 GSiG. Neu ist, dass der Leistungszeitraum nicht mehr gesetzlich vom 1.7. bis zum 30.6. des Folgejahr...mehr

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Sommer, SGB V § 256a Ermäßigung und Erlass von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 2d, Art. 6 des Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung v. 15.7.2013 (BGBl. I S. 2423) mit Wirkung zum 1.8.2013 eingefügt worden und hat seither keine Änderungen erfahren. 1 Allgemeines Rz. 2 Grund und Hintergrund der Regelungen über den Erlass und die Ermäßigung v...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstattungsansprüche zwischen Rehabilitationsträgern

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit ihrem heutigen Inhalt aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 14 Abs. 4; § 16 regelt jedoch erheblich mehr...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.1 Definition des Begriffs der Leistungsaufwendungen

Rz. 10 Der Erstattungsanspruch nach § 16 Abs. 1 und 2 erfasst alle leistungsbedingten Aufwendungen des nach § 14 oder § 15 leistenden Rehabilitationsträgers. Der Begriff der Leistungsaufwendungen ist im Sozialrecht keine Begrifflichkeit, die sich lediglich in der Bestimmung des § 16 (oder der bis 31.12.2017 geltenden Vorgängervorschrift des § 14 Abs. 4) findet. So sieht z. B...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.4 Aufgrund der Entgeltersatzleistungen zu entrichtende Beiträge

Rz. 13 Zu den zu erstattenden Aufwendungen zählen auch die vom zweitangegangenen Rehabilitationsträger entrichteten Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Unbedeutend ist, dass die beim Übergangsgeld des Rentenversicherungsträgers anfallenden Beiträge zur Rentenversicherung gemäß § 176 Abs. 3 SGB VI lediglich als entrichtet gelten, also keine t...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.5 Übergangsgeld bei Beziehern von Arbeitslosengeld II

Rz. 15 Bei medizinischen Rehabilitationsleistungen für Bezieher von Arbeitslosengeld II (Alg II) ist das Alg II vom Jobcenter fortzuzahlen, wenn die Krankenkasse Kostenträger der Rehabilitationsleistung ist. Das ist gesetzeskonform, denn Bezieher von Alg II haben keinen Anspruch auf Krankengeld (vgl. § 44 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V). Übernimmt dagegen der Rentenv...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.7 EAP-Leistungen

Rz. 18 Bei der EAP (erweiterte ambulante Physiotherapie) handelt es sich um eine von der gesetzlichen Unfallversicherung entwickelte ambulante Therapieform, die wohnortnah eine intensivierte physiotherapeutische Behandlung durch ein muskuläres Aufbautraining unterstützt. Nach dem Urteil des BSG v. 17.2.2010 (B 1 KR 23/09 R) handelt es sich bei der EAP-Leistung bezüglich der ...mehr

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Sommer, SGB V § 256a Ermäßi... / 2.1 Ermäßigung von Beitragsschulden und Erlass von Säumniszuschlägen (Abs. 1)

Rz. 9 Mit Abs. 1 wird eine generelle Regelung über die Ermäßigung von Beiträgen und den Erlass der auf diese Beiträge entfallenden Säumniszuschläge für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Versicherten getroffen. Die Ermäßigung ist als Soll-Regelung ausgestaltet, womit sichergestellt werden soll, dass die Krankenkassen von diesem Instrument auch Gebrauch machen, weil dies auch in dere...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.1 Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers (Abs. 1)

Rz. 4 Die Zuständigkeitszuweisung des § 14 erstreckt sich im Außenverhältnis zum behinderten Menschen auf alle Rechtsgrundlagen, die in der konkreten Bedarfssituation für Rehabilitationsträger vorgesehen sind (vgl. u. a. LSG Bayern, Beschluss v. 25.8.2014, L 8 SO 190/14 ER). Der zweitangegangene Rehabilitationsträger i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 2 hat i. d. R. nicht mehr die Mög...mehr

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Sommer, SGB V § 256a Ermäßi... / 2 Rechtspraxis

Rz. 7 Abs. 1 sieht als "Soll-Vorschrift" eine angemessene Ermäßigung von an sich für die Vergangenheit nachzuzahlenden Beiträgen für den Fall vor, dass der Versicherte die Voraussetzungen der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 erst nach deren gesetzlichen Beginn (§ 186 Abs. 11 Satz 1 oder 2) anzeigt. Die Gründe dafür sind unerheblich. Säumniszuschläge sind in diesen...mehr

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Sommer, SGB V § 256a Ermäßi... / 2.2.2 Erlass bei Anzeige bis 31.7.2013 (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 19 Abs. 2 Satz 2, der auf die Anwendung von Satz 1 zurückverweist, nimmt die Fälle in Bezug, in denen die Anzeige des Versicherten bis zum 31.7.2013 erfolgt war, also vor dem Inkrafttreten der Regelungen des Gesetzes. Erfasst werden damit insbesondere die Personen, bei denen die Krankenkasse aufgrund der Meldung des Versicherungspflichtigen die Versicherungspflicht nach ...mehr

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Jung, SGB XII § 46a Erstatt... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beteiligung des Bundes (Abs. 1) Rz. 2 Abs. 1 regelt die zweckgebundene Beteiligung des Bundes an den Nettoausgaben der nach § 46b zuständigen Träger für die Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dies sind die nach Landesrecht für die Ausführung des Vierten Kapitels zuständigen Träger. Die generelle Beschränkung der Erstattungsregelung auf Ge...mehr

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Jung, SGB XII § 44 Antragse... / 2 Rechtspraxis

2.1 Antragsprinzip (Abs. 1) Rz. 3 Der in § 41 Abs. 1 Satz 1 enthaltene Grundsatz, dass eine Leistungsgewährung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII einen Antrag voraussetzt, wurde nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/6284) aus systematischen Gründen in Abs. 1 des § 44 übernommen. Rz. 4 Grundsicherungsleistungen werden nicht von Amts wegen (vgl. § 18 Abs. 1), sondern nur auf...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2 Rechtspraxis

2.1 Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers (Abs. 1) Rz. 4 Die Zuständigkeitszuweisung des § 14 erstreckt sich im Außenverhältnis zum behinderten Menschen auf alle Rechtsgrundlagen, die in der konkreten Bedarfssituation für Rehabilitationsträger vorgesehen sind (vgl. u. a. LSG Bayern, Beschluss v. 25.8.2014, L 8 SO 190/14 ER). Der zweitangegangene Reha...mehr

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Sommer, SGB V § 256a Ermäßi... / 2.3 Erlass der erhöhten Säumniszuschläge (Abs. 3)

Rz. 22 Die Regelung knüpft an die Höhe der Säumniszuschläge an, die mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) für Pflichtversicherte nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 und freiwillige Mitglieder ab dem 1.4.2007 in § 24 Abs. 1a SGB IV auf monatlich 5 % des rückständigen Krankenkassenbeitrags heraufgesetzt worden waren. Die Feststellung der Versicherungs- und damit Beitragspflicht ...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.5.1 Kein Erstattungsanspruch bei "schuldhaftem" Fristversäumnis

Rz. 22 Leitet der erstangegangene Rehabilitationsträger den Antrag auf eine Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistung nicht spätestens am nächsten Arbeitstag nach Ende der 14-Tage-Frist des § 14 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Satz 2 weiter, hat er innerhalb der Fristen des Abs. 2 über den Antrag zu entscheiden. Mit einem Fristversäumnis zur Weiterleitung wird gesetzlich die Zuständigke...mehr

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Jung, SGB XII § 44 Antragse... / 2.2 Rückwirkung des Antrages (Abs. 2)

Rz. 9 § 44 Abs. 2 hat seine jetzige Fassung durch das Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2557) mit Wirkung zum 1.1.2016 erhalten. Aus Satz 1 der Regelung ergibt sich nunmehr, dass ein Antrag auf den Monatsersten des Kalendermonats zurückwirkt, in dem er gestellt wird, sofern die Voraussetzungen für ein...mehr

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Jung, SGB XII § 46a Erstatt... / 2.5 Jahresnachweise (Abs. 5)

Rz. 17 Die Jahresnachweise regelt nunmehr § 46a Abs. 5. Wie bereits in § 136 Abs. 2 wird in Satz 1 für die Ausgestaltung der Jahresnachweise die Differenzierung in den Quartalsnachweis übernommen. Die Inhalte der Quartals- und der Jahresnachweise entsprechen sich damit. Dies hat zur Folge, dass für das Kalenderjahr 2015 entsprechend § 46a Abs. 4 Nr. 1 und 2 die Unterteilung ...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 3 Literatur

Rz. 35 Reha-Recht – Die Onlineplattform für Rehabilitationsrecht und Teilhaberecht der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR): http://www.reha-recht.de. Gemeinsamen Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (einschließlich Grundsätzen der Instrumente zur Bedarfsermittlung), zur Teilhabeplanung und zu An...mehr

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Jung, SGB XII § 46a Erstatt... / 2.1 Beteiligung des Bundes (Abs. 1)

Rz. 2 Abs. 1 regelt die zweckgebundene Beteiligung des Bundes an den Nettoausgaben der nach § 46b zuständigen Träger für die Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dies sind die nach Landesrecht für die Ausführung des Vierten Kapitels zuständigen Träger. Die generelle Beschränkung der Erstattungsregelung auf Geldleistungen folgt zwingend aus Art...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.8 Zinsansprüche

Rz. 19 Hat der Träger der Eingliederungshilfe, der öffentlichen Jugendhilfe oder der Kriegsopferfürsorge gemäß § 16 einen Erstattungsanspruch gegenüber einem anderen Träger, gilt § 108 Abs. 2 SGB X und damit ein Anspruch auf Verzinsung der Forderung entsprechend. Weitere Einzelheiten sind der Komm zu Rz. 33 zu entnehmen.mehr

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Jung, SGB XII § 44 Antragse... / 2.4 Fälligkeit der Leistungen (Abs. 4)

Rz. 15 § 44 Abs. 4 hat seine jetzige Fassung durch das Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2557) mit Wirkung zum 1.1.2016 erhalten. Abs. 4 enthält in Satz 1 den Grundsatz, dass die Geldleistungen zur Deckung von Bedarfen nach § 42 Nr. 1 (Regelsätze nach Regelbedarfsstufen), Nr. 2 (zusätzliche Bedarfe nac...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit ihrem heutigen Inhalt aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 14 Abs. 4; § 16 regelt jedoch erheblich mehr Fallgestaltungen u...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.2 Erstattungsanspruch in den Fällen des § 15 Abs. 2 und 3 (Abs. 2)

Rz. 7 Ein Erstattungsanspruch kommt gemäß § 16 Abs. 2 auch in Fällen der sog. Trägermehrheit nach § 15 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 2 in Betracht. Das ist dann der Fall, wenn der nach § 14 leistende Rehabilitationsträger im Rahmen der Trägermehrheit Leistungen für einen anderen Rehabilitationsträger erbracht hat. Zum Hintergrund: Leistungspflichtig bleibt in den Fällen des § ...mehr

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Jung, SGB XII § 44 Antragse... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält nach ihrer Neufassung durch das Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2557) mit Wirkung zum 1.1.2016 nunmehr ausschließlich das sog. Antragsprinzip sowie die Grundsätze für die Erbringung von Geldleistungen zur Deckung von Bedarfen und Regelungen zum Bewilligungszeitraum. Die ...mehr

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Sommer, SGB V § 256a Ermäßi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 2d, Art. 6 des Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung v. 15.7.2013 (BGBl. I S. 2423) mit Wirkung zum 1.8.2013 eingefügt worden und hat seither keine Änderungen erfahren.mehr

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Sommer, SGB V § 256a Ermäßi... / 2.4 Regelungskompetenz des Spitzenverbandes (Abs. 4)

2.4.1 Ermächtigung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen Rz. 26 Abs. 4 ermächtigt und verpflichtet den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (vgl. § 217a), bis zum 15.9.2013 das Nähere zur Ermäßigung oder den Erlass von Beiträgen und Säumniszuschlägen zu regeln. Diese Regelungen bedürfen zur Wirksamkeit der Genehmigung des BMG. Die Übertragung der begrenzen Rechtssetzun...mehr

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Jung, SGB XII § 46a Erstatt... / 2.3 Zahlungsmodalitäten (Abs. 3)

Rz. 5 Die Neufassung von § 46a Abs. 3 soll nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/6284) die Norm präzisieren und konkretisieren. Die Sätze 1 und 2 des Abs. 3 sollen darüber hinaus der gesetzgeberischen Umsetzung von Erfahrungen dienen, die aus den Mittelabrufen seit dem ersten Quartal 2013 gewonnen wurden. Rz. 6 Abs. 3 Satz 1 enthält den Grundsatz des quartalsweisen Mittelab...mehr

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Sommer, SGB V § 256a Ermäßi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Grund und Hintergrund der Regelungen über den Erlass und die Ermäßigung von Beiträgen war und ist die durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) ab dem 1.4.2007 eingeführte Krankenversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 für Personen, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren und über keine anderweitige Absicherung im Krank...mehr

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Sommer, SGB V § 256a Ermäßi... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 39 Axer, Rechtsetzung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, SGb 2012 S. 501. Algermissen, Das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung und seine Bedeutung für die gesetzliche Krankenversicherung, NZS 2013 S. 881. Becker, Veränderung von Ansprüchen durch Stundung, Niederschlagung und Erlass, SGb 2018 S. 129. Felix, ...mehr

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Jung, SGB XII § 44 Antragse... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 entspricht im Wesentlichen dem bisherigen § 6 GSiG. Neu ist, dass der Leistungszeitraum nicht mehr gesetzlich vom 1.7. bis zum 30.6. des Folgejahres, sondern generel...mehr

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Sommer, SGB V § 256a Ermäßi... / 2.4.2 Gesetzliche Vorgaben

Rz. 28 Für die vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen zu treffenden "näheren" Regelungen enthält Abs. 4 lediglich den Hinweis auf einen Verzicht auf die Inanspruchnahme von Leistungen als Voraussetzung für die Ermäßigung oder den Erlass von Beiträgen und Säumniszuschlägen. In der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/13947 S. 39) ist zudem ergänzend ausgeführt, dass es insoweit ...mehr

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Jung, SGB XII § 46a Erstatt... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Durch Art. 2d des Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches v. 24.9.2008 (BGBl. I S. 1856) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2009 eingeführt. Zuvor war in § 34 Abs. 2 WohnGG a. F. eine Kostenerstattung des Bundes an die Länder in Höhe von 409 Mio. EUR vorgesehen. Mit der Einführung von § 46a wurde die Bundesbeteiligung a...mehr

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Sommer, SGB V § 256a Ermäßi... / 2.2.1 Erlass bei Anzeige bis 31.12.2013 (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 15 Abs. 2 Satz 1 findet Anwendung, wenn die Anzeige der Voraussetzungen der Versicherungspflicht nach § 5 Ab. 1 Nr. 13 bis zum 31.12.2013 erfolgte. Diese Stichtagsregelung setze, so die Begründung in BT-Drs. 17/13947 S. 38, für bisher nicht gemeldete Personen einen deutlichen Anreiz, zeitnah bei der Krankenkasse ihre Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 feststellen zu l...mehr

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Jung, SGB XII § 46a Erstatt... / 2.4 Quartalsnachweise (Abs. 4)

Rz. 10 Mit der Neufassung der Abs. 4 und 5 von § 46a erfolgt eine Neuregelung der von den Ländern dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorzulegenden Nachweise für die nach Abs. 3 aus dem Bundeshaushalt abgerufenen Erstattungszahlungen. Dies sind die Nachweise für die Quartalsabrufe in Abs. 4 sowie für die für ein Kalenderjahr insgesamt abgerufenen Bundesmittel (Summ...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.6 Beiträge zur Unfallversicherung

Rz. 16 Die Teilnahme des Rehabilitanden an einer Teilhabeleistung begründet ggf. Versicherungspflicht zur Unfallversicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 15 SGB VII. Gemäß der "Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs" v. 8./9.2012 (TOP 13) und der Fachkonferenz Leistungs- ...mehr

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Sommer, SGB V § 256a Ermäßi... / 2.4.3 Inhalt der Einheitlichen Grundsätze zur Beseitigung finanzieller Überforderung bei Beitragsschulden

Rz. 34 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat von der Ermächtigung in Abs. 4 Gebrauch gemacht und mit den Einheitlichen Grundsätzen zur Beseitigung finanzieller Überforderung bei Beitragsschulden v. 4.9.2013 entsprechende Regelungen erlassen, die vom BMG am 16.9.2013 genehmigt wurden. Rz. 35 Zu Abs. 1 (Meldung nach dem 31.12.2013) ist in § 1 der Einheitlichen Grundsätz...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.3 Übergangsgeld und andere Entgeltersatzleistungen der Rehabilitationsträger

Rz. 12 Zu den zu erstattenden Aufwendungen zählt auch die Entgeltersatzleistung (Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld), die der zweitangegangene oder der nach § 15 "vorleistende" Rehabilitationsträger zahlte. Zu erstatten ist z. B. von der Krankenkasse auch das vom Rentenversicherungsträger (= zweitangegangener Rehabilitationsträger) gezahlte Üb...mehr

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Sommer, SGB V § 256a Ermäßi... / 2.4.1 Ermächtigung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen

Rz. 26 Abs. 4 ermächtigt und verpflichtet den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (vgl. § 217a), bis zum 15.9.2013 das Nähere zur Ermäßigung oder den Erlass von Beiträgen und Säumniszuschlägen zu regeln. Diese Regelungen bedürfen zur Wirksamkeit der Genehmigung des BMG. Die Übertragung der begrenzen Rechtssetzungsbefugnis auf den Spitzenverband Bund der Krankenkassen entsp...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.4 Folgen des Erstattungsanspruchs auf die Leistungsdaten des jeweiligen Rehabilitationsträgers

Rz. 20 Bei dem Erstattungsanspruch nach § 16 handelt es sich lediglich um einen "Finanzausgleich". Versicherungsrechtliche Zeiten etc. werden datentechnisch nicht korrigiert. Die durch den Erstattungsanspruch bedingten Leistungen werden ebenfalls nicht beim Versicherten neu erfasst. Zu diesem Bereich wird auf Rz. 9 und 13 verwiesen.mehr

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Sommer, SGB V § 256a Ermäßi... / 2.2 Erlass von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen bei Anzeige (Abs. 2)

Rz. 14 Abs. 2 trifft Regelungen über den Erlass (der kraft Gesetzes entstandenen) Beiträge und Säumniszuschläge in Fällen, in denen entweder bis zum 31.12.2013 (Satz 1) oder bis zum 31.7.2013 (Satz 2) eine Anzeige der Versicherungspflicht (Meldung) durch das Mitglied erfolgt war. Keine Anwendung finden die Regelungen daher, wenn die bestehende Versicherungspflicht in dieser ...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.7 Erstattungsanspruch des leistenden Trägers nach Erstattung selbstbeschaffter Leistungen (Abs. 5)

Rz. 32 Nach § 18 Abs. 1 bis 5 kann sich der Anspruchsberechtigte die beantragte Teilhabeleistung selbst beschaffen, wenn er innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Stellung des Antrags vom leistenden Rehabilitationsträger weder eine Entscheidung über den Leistungsantrag noch eine Mitteilung über die Hinderungsgründe für die verspätete Leistungsentscheidung erhalten hat. In d...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.9 Erstattungsanspruch bei nochmaliger Weiterleitung (drittangegangener Reha-Träger)

Rz. 34 Nach § 14 Abs. 3 kann der Rehabilitationsträger, an den der Antrag auf Teilhabeleistungen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 weitergeleitet worden ist, ausnahmsweise den Antrag an einen Rehabilitationsträger weiterleiten – allerdings nur mit dessen Zustimmung. Der Rehabilitationsträger, der die Zustimmung erteilt, wird dann drittangegangener Rehabilitationsträger und hat innerha...mehr

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ZErb 07/2019, Zur Berechtigung auf Auszahlung eines Sterbegeldes gem. § 64 SGB VII

Leitsatz Der Anspruch auf Sterbegeld eines Hinterbliebenen gem. § 64 Abs. 1 SGB VII besteht ausschließlich dann, wenn dieser auch die Bestattungskosten trägt, § 64 Abs. 3 SGB 7. Die Kostentragung entsprechend § 64 Abs. 3 SGB 7 erfordert, dass der Hinterbliebene als Auftraggeber der Bestattung nicht nur schuldrechtlich zur Zahlung verpflichtet ist, sondern auch gesetzlich und ...mehr

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ZErb 07/2019, Zur Berechtig... / Aus den Gründen

I. Die Berufung, über die ohne mündliche Verhandlung entschieden werden kann, ist zulässig, aber unbegründet. 1. Der Senat kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden, weil die Beteiligten hierzu ihr Einverständnis erklärt haben, §§ 124 Abs. 2, 153 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG). 2. Die zulässige Berufung ist unbegründet. Das Sozialgericht hat zu Recht die Beklagte zur Bewi...mehr