Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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ZErb 07/2019, Zur Berechtig... / Sachverhalt

Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Bewilligung von Sterbegeld. Die Klägerin war die nichteheliche Lebensgefährtin des 1965 geborenen Versicherten E. C. (im Folgenden: Versicherter). Der Beigeladene ist dessen Vater. Der Versicherte war geschieden und hatte mit seiner früheren Ehefrau zwei gemeinsame Kinder. Am x.x.2014 verstarb der Versicherte in Folge einer von der Be...mehr

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ZErb 07/2019, Zur Berechtig... / Leitsatz

Der Anspruch auf Sterbegeld eines Hinterbliebenen gem. § 64 Abs. 1 SGB VII besteht ausschließlich dann, wenn dieser auch die Bestattungskosten trägt, § 64 Abs. 3 SGB 7. Die Kostentragung entsprechend § 64 Abs. 3 SGB 7 erfordert, dass der Hinterbliebene als Auftraggeber der Bestattung nicht nur schuldrechtlich zur Zahlung verpflichtet ist, sondern auch gesetzlich und diese Ko...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.2 Forderungen aus Arbeitsverhältnissen

Rn 59 Als weiteres Kriterium zum zwingenden Ausschluss von dem Verbraucherinsolvenzverfahren nennt § 304 Abs. 1 Satz 2 das Bestehen von "Forderungen aus Arbeitsverhältnissen". Der Gesetzesbegründung lässt sich die Erwartung entnehmen, dass bei einem typischen Verbraucher solche Verbindlichkeiten nicht existieren.[98] Rn 60 Der Begriff der "Forderungen aus Arbeitsverhältnissen...mehr

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zfs 07/2019, Anspruchsaufga... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Klage ist jedoch unbegründet." Dem Kl. steht der geltend gemachte Anspruch nicht zu. Zwar hat der Kl. als VN der Bekl. grds. einen Anspruch gem. § 192 Abs. 1 VVG auf Erstattung für die Kosten notwendiger Heilbehandlungen wegen Krankheit oder Unfallfolgen, somit auch hinsichtlich des streitgegenständlichen Verkehrsunfalls. Jedoch ist im vorliegenden Fall dieser Anspruch...mehr

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AGS 07/2019, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Höhe der aus Prozesskostenhilfe (PKH) festzusetzenden Rechtsanwaltsvergütung. Im Ausgangsverfahren begehrte der Kläger vor dem SG die Gewährung höherer Leistungen nach dem SGB II. Streitig war in diesem Zusammenhang das Vorliegen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zu einer Mitbewohnerin des Klägers. Nach Vorlage einer Klagebegründung übers...mehr

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Abkürzungs- und Literaturve... / S

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Sozialversicherungsrechtliche Hinweise

Rz. 10 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Beschäftigte, die nicht kraft Gesetzes versicherungspflichtig sind (> Rz 1), sind versicherungsfrei (> Rz 11); bestimmte Beschäftigte sind auf Anfrage von der Versicherungspflicht befreit (vgl §§ 6ff SGB V). Sie werden sich im Allgemeinen freiwillig bei einer Krankenkasse versichern; zur steuerlichen Behandlung ihrer Beiträge > Rz 37 ff. Bes...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Steuerfreiheit des Arbeitgeber-Beitragszuschusses

Rz. 15 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Ausgaben für die Zukunftssicherung des ArbN sind steuerfrei, soweit der ArbG dazu nach sozialversicherungsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften oder nach einer auf gesetzlicher Ermächtigung beruhenden Bestimmung (> Rz 24) verpflichtet ist (§ 3 Nr 62 Satz 1 EStG). Dies kann auch eine zwischenstaatliche Vereinbarung sein, wenn die...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Besteuerung von Leistungen aus der Krankenversicherung

Rz. 45 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Leistungen des Trägers der KV, auch wenn sie in Rentenform gewährt werden, sind steuerfrei (§ 3 Nr 1a EStG; > Erkrankung von Arbeitnehmern Rz 4, > Krankengeld); sie unterliegen jedoch dem > Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Zu den steuerfreien Bezügen aus einer KV gehören auch die Leistungen des ArbG an einen im Ausland erkrankten ArbN, m...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Sozialversicherungsrechtliche Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Versicherungspflicht: In Deutschland enthält das SGB V eine gesetzliche Verpflichtung zur Krankenversicherung. Wer in der gesetzlichen KV pflichtversichert ist, regeln §§ 5ff SGB V. Das sind vor allem Arbeiter und Angestellte, wenn ihr regelmäßiger Jahresarbeitsverdienst in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die Jahresarbeitsentgeltgre...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Steuerfreiheit des gesetzlichen Arbeitgeber-Beitragsanteils

Rz. 5 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Die vom ArbG aufzubringenden Beitragsanteile für die KV von ArbN (> Rz 2) sind steuerfrei, soweit sie auf Grund gesetzlicher Verpflichtung geleistet werden (§ 3 Nr 62 Satz 1 EStG; > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 15 ff). Die Steuerbefreiung gilt nur für ArbN im steuerlichen Sinn (> Arbeitnehmer Rz 8 ff, > Sozialversicherung Rz 10 ff; ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 10 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Abmagerung Kosten für die Änderung oder Neuanschaffung von Kleidung infolge Erkrankung sind als mittelbare Krankheitskosten (= Krankheitsfolgekosten, > Rz 5) nicht abziehbar; vgl BFH 133, 550 = DB 1981, 2360 = HFR 1981, 518 betr Kleiderkosten infolge Abmagerungskur; ebenso BFH/NV 1988, 438. Abtreibung > Rz 10 Schwangerschaft. ADHS-Erkrankung (...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Sonderausgabenabzug für den Arbeitnehmer-Beitrag

Rz. 37 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Aufwendungen für eine Basisversorgung im Krankheitsfall (> Rz 39) gehören zu den Aufwendungen der privaten Lebensvorsorge; sie sind deshalb keine WK (BFH 188, 388 = BStBl 2000 II, 408). Beiträge zu Krankenversicherungen sind aber als SA abziehbar (§ 10 Abs 1 Nr 3 bzw 3a EStG; > Sonderausgaben Rz 26 ff [36]). Das gilt allerdings nur für den a...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

Rz. 1 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Die VBL ist eine öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtung iSd § 3 Nr 62 Satz 2 Buchst c EStG und § 40b EStG. Sie sichert den mehr als 10 Mio Arbeitern und Angestellten einschließlich der 1,7 Mio Bestandsrentner des öffentlichen Dienstes eine > Zusatzversorgung neben den Leistungen der GRV (vgl § 18 Abs 1 Nr 1 BetrAVG). Die VBL gehört nich...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Versicherungsälteste

Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Versicherungsälteste werden von der Vertreterversammlung in das Ehrenamt gewählt; sie sind keine ArbN des Trägers der GRV. Sie erhalten Ersatz ihrer baren Auslagen und ggf Verdienstausfall sowie einen Pauschbetrag für den Zeitaufwand (vgl § 39ff SGB IV). Zur Besteuerung dieser Entschädigungen > Aufwandsentschädigungen Rz 63 Versicherungsälteste), >...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Steuerfreie Zuschüsse der Rentenversicherungsträger

Rz. 35 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Erhalten Rentenbezieher, die freiwillig in der GKV oder bei einem privaten Versicherer versichert sind, mit ihrer Rente einen Zuschuss zu ihren KV-Beiträgen (§ 106 SGB VI; > Renteneinkünfte Rz 87), so bleibt dieser Zuschuss nach § 3 Nr 14 EStG steuerfrei, unterliegt aber nicht dem > Progressionsvorbehalt des § 32b EStG. Rz. 36 Stand: EL 109 –...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vertrauensleute

Rz. 1 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Entsendet ein Unternehmen Vertrauensleute in ein anderes Unternehmen, ohne dass mit diesem ein Anstellungsvertrag geschlossen wird, so bleibt das entsendende Unternehmen ArbG. Als > Inländischer Arbeitgeber hat es grundsätzlich den LSt-Abzug selbst vorzunehmen (> Arbeitgeber, > Betriebsstätte). Das gilt idR selbst dann, wenn die Bezüge von de...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Der Versorgungsausgleich geht auf die Reform des Ehe- und Familienrechts von 1977 zurück (ursprünglich enthalten in §§ 1587ff BGB aF). Das BVerfG hält das Prinzip des Versorgungsausgleichs für verfassungsgemäß (BVerfG 53, 257 = DB 1980, 644). Ergänzende Regelungen enthielten vor allem das VAHRG vom 21.02.1983 (BGBl 1983 I, 105), das VAwMG vom...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 10 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Im Prinzip wird die von jedem der Ehegatten – entsprechendes gilt für > Lebenspartner – während der Ehezeit erworbene Versorgungsanwartschaft einschließlich bestehender Anrechte hälftig geteilt; entsprechendes geschieht bei mehreren Anwartschaften/Anrechten. Dem bisher versorgungsberechtigten Ehegatten verbleibt ein entsprechend gemindertes ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen

Rz. 3 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Krankheitskosten, die der Stpfl für sich aufwendet und die nicht beruflich veranlasst sind (> Rz 1), werden dem Grunde nach stets nach § 33 EStG berücksichtigt, soweit der Stpfl sie selbst trägt und nicht von anderer Seite Ersatz erhält. Leistungen von dritter Seite (Krankenkasse, Beihilfe) sind auch dann bei der Ermittlung der Höhe der AgB a...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Steuerliche Folgewirkungen

Rz. 15 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Die Übertragung der Anrechte von einem Versorgungsträger auf den anderen bleibt für beide versorgungsberechtigten Stpfl ein unbesteuerter Vorgang; er wird nach § 3 Nr 55a EStG steuerfrei gestellt. Besteuert wird erst in der Versorgungsphase: Die den geschiedenen Ehegatten zufließenden Versorgungsleistungen werden bei diesen besteuert. Weil si...mehr

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Sauer, SGB III, SGB II SGB ... / 3 Literatur

Rz. 16 Gerner, Einführung eines vergabespezifischen Mindestentgelts für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III – eine kleine "Revolution" im Verborgenen, NZS 2018 S. 302.mehr

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Sauer, SGB III, SGB II SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift führt einen vergabespezifischen Mindestlohn für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III ein, mit dem bestehende Lücken – insbesondere aufgrund des sog. Überwiegensprinzips – geschlossen werden sollen. Es handelt sich um den ersten vergabespezifischen Mindestlohn auf Bundesebene. Er baut nicht auf dem allgemeinen Mindestlohn a...mehr

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Sauer, SGB III, SGB II SGB III § 185 Vergabespezifisches Mindestentgelt für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541) mit Wirkung zum 25.7.2017 neu in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift führt einen vergabespezifischen Mindestlohn für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III ein, mit ...mehr

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Sauer, SGB III, SGB II SGB ... / 2.2 Vergabespezifisches Mindestentgelt

Rz. 3 Die Vorschrift ergänzt die in § 7 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Nr. 8 AEntG bestehende Möglichkeit, für die Branche der Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III Mindestarbeitsbedingungen durch Rechtsverordnung vorzuschreiben. Seit dem 1.1.2018 war für Beschäftigte in der nach dem SGB II bzw. dem SGB III geförderten Aus- und Weiterbildung im gesa...mehr

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Sauer, SGB III, SGB II SGB ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541) mit Wirkung zum 25.7.2017 neu in das SGB III eingefügt.mehr

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Sauer, SGB III, SGB II SGB ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Einordnung der Vorschrift Rz. 2f Die Vorschrift ist die einzige Vorschrift des Sechsten Kapitels. Mit ihrer Einfügung mit Wirkung zum 25.7.2017 durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften wurde das Sechste Kapitel neu gefasst. Rz. 2g Früher umfasste das Sechste Kapitel die §§ 183 bis 279a. Die §§ 183 bis 189a in der bis zum 31.3.2012...mehr

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Sommer, SGB XI § 107 Lösche... / 2.2 Löschen von Daten

Rz. 3 Die Voraussetzungen der Löschungsverpflichtung von personenbezogenen Daten sind nunmehr in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO – VO (EU) 2016/679) geregelt. Zwar verweist § 107 Abs. 1 Satz 1 weiterhin unverändert auf § 84 SGB X. Allerdings ist § 84 SGB X zum 25.5.2018 an die geänderten europäischen Datenschutzvorschriften angepasst worden. Im Wesentlichen verweist § ...mehr

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Sauer, SGB III, SGB II SGB ... / 2.1 Einordnung der Vorschrift

Rz. 2f Die Vorschrift ist die einzige Vorschrift des Sechsten Kapitels. Mit ihrer Einfügung mit Wirkung zum 25.7.2017 durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften wurde das Sechste Kapitel neu gefasst. Rz. 2g Früher umfasste das Sechste Kapitel die §§ 183 bis 279a. Die §§ 183 bis 189a in der bis zum 31.3.2012 geltenden Fassung enthielten...mehr

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Sommer, SGB XI § 104 Pflichten der Leistungserbringer

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 104 wurde mit Wirkung zum 1.6.1994 durch Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) eingeführt. Abs. 1 Nr. 2 wurde durch Art. 1 Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) mit Wirkung zum 1.1.2002 geändert, Abs. 1 Nr. 2a sowie Abs. 2 und 3 wurden neu in die Vorschrift ein- bzw. angefügt; der bisherige Wortlaut des § 10...mehr

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Sommer, SGB V § 20c Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Norm ist ursprünglich als § 20b durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 376) eingefügt worden. Sie entwickelt die bisher in § 20 Abs. 2 Satz 2 und 3 geregelte Zusammenarbeit von Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsge...mehr

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Sommer, SGB XI § 107 Löschen von Daten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 107 wurde mit Wirkung zum 1.6.1994 durch Art. 1 PflegeVG v. 25.5.1994 (BGBl. I S. 1014) in das Gesetz aufgenommen. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege (Pflege-Qualitätssicherungsgesetz – PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) mit Wirkung zum 1.1.2002 geändert...mehr

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Sommer, SGB XI § 104 Pflich... / 2.1 Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten

Rz. 2 Abs. 1 verpflichtet die Leistungserbringer zur Aufzeichnung und Übermittlung der für die Erfüllung der Aufgaben der Pflegekassen und ihrer Verbände erforderlichen Angaben. Zu den Leistungserbringern gehört neben den Pflegeeinrichtungen als sonstige Leistungserbringer gemäß § 78 auch Hilfsmittellieferanten. Dabei ist zu beachten, dass sich die Pflichten aus § 104 Abs. 1...mehr

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Sommer, SGB V § 20c Prävent... / 2.2 Zusammenarbeit mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung sowie mit den für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden (Abs. 2)

Rz. 6 Nach Abs. 2 werden die Krankenkassen und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowie die für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden zu einer engen Zusammenarbeit bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren verpflichtet. Satz 2 stellt dafür einen organisatorischen Rahmen auf, indem sie zur Bildung regionaler Arbeitsgemeinschaften angehalten wer...mehr

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Sommer, SGB XI § 104 Pflich... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Pflegekassen und deren Verbände benötigen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nach dem Pflegeversicherungsgesetz eine Vielzahl personenbezogener Daten. Zur Gewinnung der insoweit notwendigen Informationsgrundlagen bedarf es der Mitwirkung der Pflegeeinrichtungen (§ 71) und anderer Leistungserbringer (vgl. §§ 77, 78), für die der Gesetzgeber daher in § 104 en...mehr

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Sommer, SGB XI § 107 Lösche... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Normzweck der in § 107 getroffenen Löschungsregelungen ist, das von dem Umgang mit Pflegedaten im besonderen Maße ausgehende Gefährdungspotential durch eine Begrenzung der zulässigen Aufbewahrungsdauer zu minimieren. Die Vorschrift entspricht ihrem Sinngehalt nach § 304 SGB V. Unmittelbarer Adressat der in § 107 normierten Löschungsverpflichtung sind nur die Pflegekass...mehr

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Sommer, SGB XI § 107 Lösche... / 2.1 Begriff

Rz. 2 Löschen bedeutet das Unkenntlichmachen gespeicherter Sozialdaten (Bieresborn, in: Udsching, SGB XI, 5. Aufl., § 107 Rz. 3; vgl. zur neuen Rechtslage Prange, in: jurisPK-SGB XI, § 107 Rz. 34.1). Erfasst werden hiervon alle Maßnahmen, die eine Rückgewinnung der ihrer Vernichtung zugeführten Informationen ausschließen, z. B. das Entfernen von Datenträgern aus der Verwaltu...mehr

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Sommer, SGB XI § 104 Pflich... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten Rz. 2 Abs. 1 verpflichtet die Leistungserbringer zur Aufzeichnung und Übermittlung der für die Erfüllung der Aufgaben der Pflegekassen und ihrer Verbände erforderlichen Angaben. Zu den Leistungserbringern gehört neben den Pflegeeinrichtungen als sonstige Leistungserbringer gemäß § 78 auch Hilfsmittellieferanten. Dabei ist zu beach...mehr

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Sommer, SGB XI § 107 Lösche... / 2 Rechtspraxis

2.1 Begriff Rz. 2 Löschen bedeutet das Unkenntlichmachen gespeicherter Sozialdaten (Bieresborn, in: Udsching, SGB XI, 5. Aufl., § 107 Rz. 3; vgl. zur neuen Rechtslage Prange, in: jurisPK-SGB XI, § 107 Rz. 34.1). Erfasst werden hiervon alle Maßnahmen, die eine Rückgewinnung der ihrer Vernichtung zugeführten Informationen ausschließen, z. B. das Entfernen von Datenträgern aus d...mehr

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Sommer, SGB V § 20c Prävent... / 2 Rechtspraxis

2.1 Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren (Abs. 1) Rz. 3 Die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren ist primär Aufgabe der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. § 14 Abs. 1 SGB VII verpflichtet sie, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sor...mehr

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Sommer, SGB XI § 104 Pflich... / 2.2 Adressat der Datenübermittlung

Rz. 4 Eine Verpflichtung zur Datenübermittlung besteht nach Abs. 1 zum einen gegenüber den Pflegekassen als Träger der Pflegeversicherung (vgl. § 1 Abs. 3). Als weitere Adressaten der Datenübermittlung kommen daneben die Verbände der Pflegekassen (vgl. §§ 52, 53) sowie die mit der Datenverarbeitung beauftragten Stellen in Betracht. Als Auftraggeber für die Beauftragung dritt...mehr

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Sommer, SGB XI § 107 Lösche... / 2.5 Wechsel der Pflegekasse

Rz. 7 Abs. 2 schreibt im Interesse einer nahtlosen Fortsetzung der Versichertenbetreuung fest, dass bei Zuständigkeitswechsel der Pflegekasse der neuen Pflegekasse auf Verlangen die Angaben nach § 99 und § 102 mitzuteilen sind. Damit sind zunächst ggf. auch die Löschungsfristen suspendiert (Prange, in: jurisPK-SGB XI, § 107 Rz. 27). Die Vorschrift soll dem Verlust relevanter...mehr

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Sommer, SGB XI § 107 Lösche... / 2.3 Löschungsfristen

Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 legt aus Gründen der besonderen Sensibilität der Pflegedaten für deren zulässige Aufbewahrung Fristen fest. Hierbei beträgt die Löschungsfrist für Leistungsdaten nach § 102 längstens 10 Jahre (Nr. 1). Für Daten aus der Abrechnung pflegerischer Leistungen (§ 105), aus Wirtschaftlichkeitsprüfungen (§ 79) sowie aus Prüfungen zur Qualitätssicherung (§§ 112, 1...mehr

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Sommer, SGB V § 20c Prävent... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Durch die Neufassung hat sich nichts an der grundlegenden Überlegung geändert, dass die Krankenkassen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wesentliche Erkenntnisse über Zusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen und Krankheiten gewinnen können. Dementsprechend trägt der Austausch von Informationen sowie die Verknüpfung der jeweiligen Datenbestände zu besseren Erkenntnissen ...mehr

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Sommer, SGB XI § 107 Lösche... / 2.4 Ausnahmetatbestände

Rz. 6 Von dem Löschungsgebot ausgenommen sind nach Abs. 1 Satz 3 anonymisierte Leistungsdaten. Keiner Löschungspflicht nach § 107 Abs. 1 unterliegen ferner personenbezogene Unterlagen, für die nach den Vorschriften des Bundesarchivgesetzes oder entsprechenden gesetzlichen Vorschriften der Länder eine Abgabepflicht an Archive besteht (vgl. § 84 Abs. 6 i. V. m. § 71 Abs. 1 S. ...mehr

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Sommer, SGB V § 20c Prävent... / 2.1 Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren (Abs. 1)

Rz. 3 Die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren ist primär Aufgabe der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. § 14 Abs. 1 SGB VII verpflichtet sie, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Dabei sollen sie auch den Ursachen von arbe...mehr

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Sommer, SGB XI § 104 Pflich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 104 wurde mit Wirkung zum 1.6.1994 durch Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) eingeführt. Abs. 1 Nr. 2 wurde durch Art. 1 Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) mit Wirkung zum 1.1.2002 geändert, Abs. 1 Nr. 2a sowie Abs. 2 und 3 wurden neu in die Vorschrift ein- bzw. angefügt; der bisherige Wortlaut des § 104 wurde Abs. 1. Abs....mehr

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Sommer, SGB XI § 107 Lösche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 107 wurde mit Wirkung zum 1.6.1994 durch Art. 1 PflegeVG v. 25.5.1994 (BGBl. I S. 1014) in das Gesetz aufgenommen. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege (Pflege-Qualitätssicherungsgesetz – PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) mit Wirkung zum 1.1.2002 geändert; eine weitere Ände...mehr

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Sommer, SGB V § 20c Prävent... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm ist ursprünglich als § 20b durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 376) eingefügt worden. Sie entwickelt die bisher in § 20 Abs. 2 Satz 2 und 3 geregelte Zusammenarbeit von Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren weiter. § 20...mehr

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Sommer, SGB XI § 104 Pflich... / 2.3 Datenverarbeitung und -nutzung durch Trägervereinigungen

Rz. 6 Bei Feststellung von Mängeln im Rahmen der Qualitätsprüfung sind die Trägervereinigungen der Pflegeeinrichtungen nach Maßgabe des § 115 Abs. 2 Satz 1 anzuhören. Für die ordnungsgemäße Durchführung des Anhörungsverfahrens stellt Abs. 3 die notwendigen datenschutzrechtlichen Befugnisse zur Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten durch die Verbände der Einric...mehr