Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderabschreibung

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Abschreibungen, sonstiges A... / 7 Abschreibungen und Sonderabschreibungen

Wird eine steuerliche Sonderabschreibung für ein bewegliches Wirtschaftsgut beansprucht, in Betracht kommt derzeit nur die nach § 7g EStG, ist dieses zugleich planmäßig abzuschreiben. Als planmäßige Abschreibung ist sowohl die lineare als auch die degressive Abschreibung zulässig.[1] Praxis-Beispiel Planmäßige Abschreibung und Sonderabschreibung nach § 7g EStG Ein Unternehmen ...mehr

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Abschreibungen, sonstiges A... / Zusammenfassung

Begriff Unter die Abschreibungen auf sonstiges Anlagevermögen fallen diejenigen Abschreibungen, die sich nicht explizit auf Gebäude, auf geringwertige Wirtschaftsgüter, auf einen Firmenwert, auf sonstige immaterielle Wirtschaftsgüter sowie auf Umlaufvermögen beziehen. Die häufigsten Anwendungsfälle für solche Abschreibungen sind damit Maschinen, Fahrzeuge sowie Büro- und Ges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 11 Gestaltungen zur Optimierung der Tarifermäßigung der Fünftel-Regelung nach § 34 Abs. 1

Rz. 82 Die Fünftel-Regelung des § 34 Abs. 1 EStG wirkt sich für einen Stpfl. am günstigsten aus, wenn das zu versteuernde Einkommen nur aus außerordentlichen Einkünften besteht.[1] Hingegen schwindet ein Vorteil aus der Fünftel-Regelung, je höher das verbleibende zu versteuernde Einkommen – also ohne die außerordentlichen Einkünfte – ist. Die Fünftel-Regelung bietet überhaup...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3.1 Beteiligungen an Personengesellschaften

Rz. 14 Die Bilanzierung von Beteiligungen an Personengesellschaften und damit verbunden die Frage, wie Gewinn- und Verlustanteile aus einer solchen Beteiligung berücksichtigt werden, ist in der Literatur und Praxis umstritten. Zwei Auffassungen stehen sich gegenüber, die Spiegelbildmethode und das Anschaffungskostenprinzip. Die Spiegelbildmethode [1] koppelt das Beteiligungsko...mehr

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Abschreibungen, sonstiges A... / 11 Außerplanmäßige Abschreibungen

Außerplanmäßige Abschreibungen auf abnutzbare und nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens aus handelsrechtlicher Sicht [1] sind zwingend, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt; können angesetzt werden, wenn eine Wertminderung nur vorübergehender Natur ist. Dieses Wahlrecht gilt jedoch nur für Finanzanlagen. Steuerrechtlich werden dagegen folgend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7b... / 2.2.8 Rückgängigmachung der Sonderabschreibung

Rz. 16 In folgenden Fällen ist die Sonderabschreibung durch Änderung oder Aufhebung der bereits ergangenen Steuer- oder Feststellungsbescheide in späteren Jahren rückgängig zu machen (§ 7b Abs. 4 S. 2 EStG): Die geförderte Wohnung wird im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden 9 Jahren nicht ausschließlich zur entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken genut...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 4.2 Voraussetzungen der Sonderabschreibung (§ 7g Abs. 5, 6 EStG)

4.2.1 Allgemeines Rz. 82 Die Sonderabschreibung ist nur zulässig bei Betrieben, die zum Schluss des Wirtschaftsjahrs, das der Anschaffung bzw. Herstellung vorangeht, die Größenmerkmale des § 7g Abs. 1 EStG (kleine und mittlere Betriebe) erfüllen und im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung und im folgenden Wirtschaftsjahr das Wirtschaftsgut (fast) ausschließlich betrieblich (...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 4.1 Ausgestaltung der Sonderabschreibung (§ 7g Abs. 5 EStG)

Rz. 80 Die Sonderabschreibung ist für Investitionen analog den Vorschriften über den Investitionsabzugsbetrag z. B. auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zulässig und unabhängig von einer vorherigen Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags. Unabhängig davon, ob ein Stpfl. für ein tatsächlich angeschafftes oder hergestelltes Wirtschaftsgut den neuen I...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7b... / 2.2.11 Sonderabschreibung im Rahmen von Steuervorauszahlungen bzw. beim LSt-Abzug

Rz. 19 Nach § 37 Abs. 3 S. 10 EStG können negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) bei der Festsetzung der Vorauszahlungen abweichend von der Regelung in § 37 Abs. 3 S. 8 und 9 EStG bereits im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Gebäudes berücksichtigt werden. Entsprechendes gilt für das LSt-Ermäßigungsverfahren (§ 39a Abs. 1 S. 1 Nr. 5 Buchst. b) ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 4 Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung (§ 7g Abs. 5, 6 EStG)

4.1 Ausgestaltung der Sonderabschreibung (§ 7g Abs. 5 EStG) Rz. 80 Die Sonderabschreibung ist für Investitionen analog den Vorschriften über den Investitionsabzugsbetrag z. B. auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zulässig und unabhängig von einer vorherigen Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags. Unabhängig davon, ob ein Stpfl. für ein tatsächlich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7b Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau

1 Zweck und Ziel Rz. 1 Zur Sicherung von bezahlbarem Wohnraum in Städten und Ballungsräumen wurde der § 7b EStG im Rahmen einer von der Bundesregierung gestarteten Wohnraumoffensive begleitend zu anderen Maßnahmen mit dem G. zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus neu eingeführt und ist am 9.8.2018 in Kraft getreten.[1] Mit Art. 1 Nr. 27 Buchst. e) des G. zur weite...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 4.4 Restwertabschreibung nach Vornahme der Sonderabschreibung

Rz. 92 Nach Ablauf des 5-jährigen Begünstigungszeitraums bemisst sich die AfA nach dem Restwert und der Restnutzungsdauer (§ 7a Abs. 9 EStG). Ist der Stpfl. im Begünstigungszeitraum von der degressiven AfA zur linearen AfA übergegangen, musste er nach Ablauf des Begünstigungszeitraums die (lineare) AfA nach dem Restwert und der Restnutzungsdauer neu bestimmen. Die Restnutzun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7b... / 2.2.6 Bemessungsgrundlage

Rz. 13 Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung sind die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wohnung, höchstens 2.000 EUR/qm Wohnfläche für Bauanträge bzw. Bauanzeigen zwischen dem 1.9.2018 und 31.12.2021 und 4.000 EUR/qm Wohnfläche für Bauanträgen bzw. Bauanzeigen zwischen dem 31.12.2022 und 1.10.2029. Der Gesetzgeber möchte mittels der Baukostenob...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7b... / 2 Gesetzliche Grundlage

Rz. 2 Nach § 7b EStG kann eine Sonderabschreibung als Betriebsausgabe oder Werbungskosten nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden. Die Finanzverwaltung hat ein Anwendungsschreiben zur Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG herausgegeben.[1] Als Anlage zum BMF-Schreiben wird zudem ein vom Stpfl. auszufüllen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 4.3 Höhe der Sonderabschreibungen (§ 7g Abs. 5 EStG)

Rz. 91 Die Sonderabschreibungen betragen (maximal) 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Soweit die regulären Abschreibungen von dem nach § 7g Abs. 2 S. 2 EStG geminderten Wert vorzunehmen sind, ist dieser maßgeblich. Dafür spricht der (eindeutige) Wortlaut der Vorschrift ("Anschaffungs- oder Herstellungskosten"); daher führt die Inanspruchnahme der Minderung nach ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7b... / 2.2.5 Bauantrag/Bauanzeige

Rz. 12 Auch im Fall der Anschaffung eines neuen Gebäudes ist das Datum des Bauantrags bzw. der Bauanzeige maßgebend. In Anschaffungsfällen kann die Sonderabschreibung somit auch in Anspruch genommen werden, wenn der Kaufvertrag nach 2021 abgeschlossen wurde und die Fertigstellung nach dem 31.12.2021 erfolgt, der Bauantrag durch den Bauträger aber vor 2022 gestellt wurde Die S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7b... / 2.2.7 Abschreibung nach Ablauf des Begünstigungszeitraums

Rz. 15 Der Anspruchsberechtigte kann die Sonderabschreibung in den ersten 4 Jahren nach § 7b Abs. 1 S. 1 EStG neben der linearen AfA (§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a) EStG) in Anspruch nehmen. Nach Ablauf des vierjährigen Begünstigungszeitraums bemisst sich die weitere lineare Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden und bei Wirtschaftsgütern i. S. d. § 7 Abs. 5a EStG nach dem R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7b... / 2.1 Voraussetzungen und Rechtsfolgen im Überblick

Rz. 3 Es muss eine neue Wohnung angeschafft oder hergestellt werden (§ 7b Abs. 1 S. 1 EStG).[1] Im Fall der Anschaffung ist eine Wohnung gem. § 7b Abs. 1 S. 2 EStG neu, wenn sie bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft wird. Fertiggestellt ist die Wohnung, wenn sie entsprechend ihrer Zweckbestimmung nutzbar ist. In diesem Fall kann nur der Anschaffende die Sond...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7b... / 2.2.10 De-minimis-Verordnung der EU

Rz. 18 Eine Sonderabschreibungen nach § 7b Abs. 1 EStG darf nur gewährt werden, wenn der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten Beihilfen [1] in einem Zeitraum von 3 Vz 200.000 EUR nicht übersteigt (§ 7b Abs. 5 S. 2 EStG). Bei dieser Höchstgrenze sind auch andere in diesem Zeitraum an das Unternehmen gewährte De-minimis-Beihilfen in der jeweils geltenden Fassun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7b... / 2.2.1 Anspruchsberechtigung

Rz. 7 Die Sonderabschreibung kann für vermietete Wohnungen des steuerlichen Privatvermögens als auch des steuerlichen Betriebsvermögens in Anspruch genommen werden. Damit können sowohl natürliche Personen als auch Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften diese Förderung geltend machen. Nach § 7a Abs. 7 S. 1 EStG sind bei Mitunternehmerschaften bzw. Gemeinschaften die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7b... / 2.2.2 Wohnungsbegriff

Rz. 8 Eine Wohnung ist die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines selbstständigen Haushalts möglich ist (§ 181 Abs. 9 BewG). Sie muss von anderen Wohnungen oder Räumen, insbesondere Wohnräumen, baulich getrennt und in sich abgeschlossenen sein sowie einen selbstständigen Zugang haben. Außerdem ist e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7b... / 1 Zweck und Ziel

Rz. 1 Zur Sicherung von bezahlbarem Wohnraum in Städten und Ballungsräumen wurde der § 7b EStG im Rahmen einer von der Bundesregierung gestarteten Wohnraumoffensive begleitend zu anderen Maßnahmen mit dem G. zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus neu eingeführt und ist am 9.8.2018 in Kraft getreten.[1] Mit Art. 1 Nr. 27 Buchst. e) des G. zur weiteren steuerlichen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7b... / 2.2.4 Energieeffizienz und Qualitätssiegel

Rz. 11 Für einen Bauantrag bzw. eine Bauanzeige nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.10.2029 setzt die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung gem. § 7b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG voraus, dass die Wohnungen in einem Gebäude liegen, das die Kriterien eines "Effizienzhauses 40" mit Nachhaltigkeitsklasse erfüllt und dies zudem durch das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)" best...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7b... / 2.2 Einzelheiten

2.2.1 Anspruchsberechtigung Rz. 7 Die Sonderabschreibung kann für vermietete Wohnungen des steuerlichen Privatvermögens als auch des steuerlichen Betriebsvermögens in Anspruch genommen werden. Damit können sowohl natürliche Personen als auch Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften diese Förderung geltend machen. Nach § 7a Abs. 7 S. 1 EStG sind bei Mitunternehmerschaf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7b... / 2.2.9 Verfahrensrecht nach Rückgängigmachung

Rz. 17 Steuer- oder Feststellungsbescheide, in denen Sonderabschreibungen nach § 7b Abs. 1 EStG berücksichtigt wurden, sind in den Fällen des § 7b Abs. 4 Nr. 1 bis 3 EStG insoweit aufzuheben oder zu ändern (§ 7b Abs. 4 S. 2 EStG). Das gilt auch dann, wenn die Steuer- oder Feststellungsbescheide bestandskräftig geworden sind; die Festsetzungsfristen für das Jahr der Anschaffu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 82 Die Sonderabschreibung ist nur zulässig bei Betrieben, die zum Schluss des Wirtschaftsjahrs, das der Anschaffung bzw. Herstellung vorangeht, die Größenmerkmale des § 7g Abs. 1 EStG (kleine und mittlere Betriebe) erfüllen und im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung und im folgenden Wirtschaftsjahr das Wirtschaftsgut (fast) ausschließlich betrieblich (Rz. 89f.), also i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe

1 Allgemeines 1.1 Überblick über die Regelung Rz. 1 Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 17.8.2007 enden (§ 52 Abs. 23 S. 1 EStG), können bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens außerbilanziell gewinnmindernd abgezogen werden (Investitionsabzugsbetrag). Die Steuervergünstigung wird für neue und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7b... / 2.2.3 Entgeltliche Nutzung der Wohnung und Dauer

Rz. 10 Die begünstigten Wohnungen müssen mindestens 10 Jahre nach Anschaffung oder Herstellung der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen. Eine Wohnung dient auch der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken, soweit sie zwar vorübergehend leer steht, aber zur entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken bereitgehalten wird. Werden für die Überlassung des Gebäudes wenige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 4.2.2 Begünstigungszeitraum (§ 7g Abs. 5 EStG)

Rz. 86 Der Begünstigungszeitraum des § 7g EStG beträgt wie bei den meisten anderen Sonderabschreibungen und erhöhten Absetzungen 5 Jahre. Dabei können die Sonderabschreibungen über den gesamten Begünstigungszeitraum verteilt werden. Sie können jedoch schon im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe in Anspruch genommen oder aber auch gleichmäßig oder ungleichmäß...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 4.2.4 Ausschließlich betriebliche Verwendung (§ 7g Abs. 6 Nr. 2 EStG)

Rz. 89 Für Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG ist es erforderlich, dass das Wirtschaftsgut nahezu ausschließlich betrieblich, also zu mindestens 90 %, verwendet wird. Das BMF hat die Anweisung in sein Anwendungsschreiben[1] aufgenommen, wonach der Stpfl. (nur noch) in "begründeten Zweifelsfällen darzulegen" hat, dass der Umfang der Nutzung mindestens 90 % beträgt. Bei ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.7 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 7 Die frühere Ansparrücklage wurde durch die Unternehmensteuerreform 2008 [1] in einen Investitionsabzugsbetrag für kleine und mittlere Betriebe umgestaltet. Gem. § 52 Abs. 23 S. 1 EStG n. F. gilt § 7g Abs. 1–4 und 7 EStG für Wirtschaftsjahre, die nach Verkündung des UntStRefG 2008 [2] am 17.8.2007 enden, also bei einem Wirtschaftsjahr, das dem Kj. entspricht, schon im Vz ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 4.2.5 Folge bei nicht ausschließlich betrieblicher Verwendung (Abs. 6 Nr. 2, letzter Halbs.)

Rz. 90 Erfolgt allerdings eine nicht ausschließlich betriebliche Verwendung im Investitionsjahr oder folgenden Wirtschaftsjahr, gilt § 7g Abs. 4 EStG entsprechend, sodass dann die Sonderabschreibung rückgängig zu machen ist. Wie bei der direkten Anwendung des § 7g Abs. 4 EStG (Rz. 75) gilt aufgrund der entsprechenden Anwendung von § 7g Abs. 4 S. 4 EStG die Vorschrift des § 2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.2 Grund und Bedeutung der Regelung

Rz. 2 Durch das UntStRefG 2008 [1] wurde die bisher als "Ansparrücklage" oder "Ansparabschreibung" bezeichnete Möglichkeit, Abschreibungspotenzial zeitlich vorzuziehen, in einen sog. Investitionsabzugsbetrag umgewandelt. Die bis dahin relevante Buchung und Bilanzierung einer steuerfreien Rücklage entfällt. § 7g EStG soll die Wettbewerbssituation "kleiner und mittlerer Betrieb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 4.2.3 Größenmerkmale (§ 7g Abs. 6 Nr. 1 EStG)

Rz. 87 Bei der Sonderabschreibung kommt es nicht auf die Betriebsgröße zum Schluss des laufenden Wirtschaftsjahrs, sondern auf die zum Ende des vorherigen Wirtschaftsjahrs (Rz. 86) an. Im Jahr der Betriebseröffnung sind die Größenmerkmale daher stets erfüllt; in diesem Falle existiert kein der Anschaffung bzw. Herstellung vorangegangenes Wirtschaftsjahr[1]; gleiches gilt (er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.1 Überblick über die Regelung

Rz. 1 Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 17.8.2007 enden (§ 52 Abs. 23 S. 1 EStG), können bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens außerbilanziell gewinnmindernd abgezogen werden (Investitionsabzugsbetrag). Die Steuervergünstigung wird für neue und gebrauchte Wirtschaftsgüter gewährt, die au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.5 Verhältnis zu § 7a und § 6 EStG

Rz. 5a § 7g Abs. 5 EStG regelt Sonderabschreibungen. Die Generalnorm des § 7a EStG findet (grundsätzlich) Anwendung, soweit es um Sonderabschreibungen geht, nicht allerdings bezüglich eines Investitionsabzugsbetrags i. S. v. § 7g Abs. 1–4 EStG. Einzelne Passagen des § 7a EStG sind allerdings nicht anwendbar, soweit § 7g Abs. 1, 2 EStG speziellere Regelungen enthält. Insbeson...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.4 Steuerliche und handelsbilanzielle Auswirkungen vor und nach Inkrafttreten des BilMoG

Rz. 5 Spätestens für Investitionen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen[1], ist aus handelsbilanzieller Sicht das BilMoG zu beachten; dieses erlaubt für nach dem 31.12.2009 beginnende Wirtschaftsjahre steuerrechtliche Sonderabschreibungen handelsrechtlich nicht mehr und sieht für steuerliche Zwecke gem. § 5 Abs. 1 S. 2 EStG (i. d. F. des BilMoG) die Aufnahm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.2.1 Anschaffung oder Herstellung

Rz. 16 Begünstigt ist die beabsichtigte Anschaffung oder Herstellung, nicht aber der unentgeltliche Erwerb[1] oder die Einlage eines Wirtschaftsguts. Die Bildung kommt nur in Betracht, wenn die Investition nach dem Abschlussstichtag erfolgt. Ein Abzug im Wirtschaftsjahr der Investition ist nicht möglich; allerdings dürfte es möglich sein, für Zwecke der Anpassung der Vorausza...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.1.1.1 Allgemeines

Rz. 10c Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen ist die Gewinnermittlung entweder durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG bzw. § 5 EStG oder durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Bei einer Tonnagebesteuerung gem. § 5a EStG oder einer Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen (§ 13a EStG) ist § 7g EStG nicht anwendba...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.3 Auswirkungen des Investitionsabzugsbetrags auf § 15b EStG

Rz. 102 Ein Steuerstundungsmodell i. S. von § 15b Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 EStG kann nicht nur dann vorliegen, wenn die prognostizierten Verluste auf Sonderabschreibungen beruhen, die in geminderten Bilanzansätzen oder Gewinnminderungen im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung zum Ausdruck kommen, sondern auch dann, wenn die prognostizierten Verluste auf einen nur außerbilanz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.6.2.4 Sonderfälle/Betriebsaufspaltung

Rz. 51 Bis 2019 war eine Vermietung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung durch ein Besitz- an ein Betriebsunternehmen , obwohl es sich bei Betriebs- und Besitzunternehmen um 2 rechtlich selbstständige Betriebe handelt, regelmäßig unschädlich.[1] Bei einer Nutzungsüberlassung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ist die Verbleibensbedingung des § 7g Abs. 1 Nr. 2 EStG a. F. alle...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.2.1 Allgemeines (§ 7g Abs. 2 S. 3 Halbs. 1 EStG)

Rz. 61 Wird ein begünstigtes Wirtschaftsgut planmäßig angeschafft oder hergestellt, so können die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten im Jahr der Investition reduziert werden. Hierdurch hat der Stpfl. die Möglichkeit, den Hinzurechnungsbetrag nach § 7g Abs. 2 S. 1 EStG (Rz. 60ff.) gewinnmindernd zu kompensieren. Die Minderung kann gem. § 7g Abs. 2 S. 3 Halbs. 1 EStG b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.6 § 7g EStG und Europarecht

Rz. 6 Aus europarechtlicher Sicht ist § 7g EStG dem Grunde nach zwar nicht vor dem Hintergrund einer unzulässigen Beihilfe zu beanstanden.[1] Art. 107 AEUV (= Art. 87 EGV a. F.) enthält ein Verbot staatlicher Beihilfen zugunsten bestimmter Unternehmer, die wegen drohender Wettbewerbsverzerrung mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar sind. Umfasst sind nach dem Wortlaut "Beihil...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.3 Betriebsbezogenheit der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift bezieht sich vom Gesetzeswortlaut auf "den Betrieb des Steuerpflichtigen"; sie ist "betriebsbezogen" bzw. investitionsbezogen auszulegen.[1] Damit unterscheidet sich die Auslegung von der personenbezogenen Auslegung des § 6b EStG (Sonderposten mit Rücklageanteil). Aus der Betriebsbezogenheit ergibt sich insbesondere, dass ein enger Betriebsbegriff gilt, ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.2 Abgrenzung zwischen gewerblich geprägter und gewerblich tätiger KG

Rz. 430 Es gelten folgende Grundsätze: Ist die KG, bei der eine GmbH als Komplementärin beteiligt ist, bereits ein gewerbliches Unternehmen kraft gewerblicher Betätigung (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG), so bedarf es keiner weiteren gewerblichen Prägung, damit die Gesellschafter – sofern sie die Voraussetzung der Mitunternehmergesellschaft erfüllen – Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.4 Sonderabschreibungen gem. § 279 Abs. 2 HGB i. d. F. vor BilMoG

Rz. 113 Inhaltlich wurde mit § 279 HGB i. d. F. vor BilMoG die Anwendung bestimmter Abschreibungswahlrechte für KapG und KapCoGes ausgeschlossen, die nach den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252–256 HGB i. d. F. vor BilMoG grundsätzlich zulässig waren. Die Einschränkung der Wahlrechte trug den strengeren Bewertungsregeln des § 264 Abs. 2 HGB für KapG Rechnung, die ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.2.2 Steuerrechtlich motivierte Abschreibungen

Rz. 61 § 281 HGB i. d. F. vor BilMoG befasste sich mit Ausweis- und Erläuterungsbestimmungen in Bezug auf die steuerrechtlich motivierten Abschreibungen i. S. v. § 254 HGB i. d. F. vor BilMoG i. V. m. § 279 HGB i. d. F. vor BilMoG.[1] Demnach konnten steuerliche Mehrabschreibungen vorgenommen werden, die gem. § 281 Abs. 1 Satz 1 HGB i. d. F. vor BilMoG in Form von Wertberich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3 Steuerliche Mehrabschreibungen gem. § 254 HGB i. d. F. vor BilMoG

Rz. 101 § 254 HGB i. d. F. vor BilMoG gestattete rein steuerlich motivierte Abschreibungen, um einen Ansatz von VG mit dem niedrigeren steuerrechtlichen Wert zu ermöglichen (steuerliche Mehrabschreibungen). Derartige Abschreibungen waren nicht auf eine Vermögensklasse beschränkt und entsprechend sowohl auf VG des AV als auch des UV gestattet. Rz. 102 Niedrigere steuerliche We...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Abgrenzung latenter Steuern (Nr. 4)

Rz. 10 Während latente Steuern vor Einführung des BilMoG nur bedingt von praktischer Bedeutung waren,[1] hat die Einschränkung der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz sowie die Aufgabe der umgekehrten Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EStG a. F.) zusammen mit der grundlegenden Überarbeitung der Bilanzierungsvorschriften für latente Steuern dazu geführt, dass die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Beibehaltung von "Sonderposten mit Rücklageanteil" in der Bilanzgliederung (§§ 266, 273 HGB i. d. F. vor BilMoG)

Rz. 156 Die Möglichkeit zur Berücksichtigung steuerrechtlicher Wertkorrekturen im Handelsrecht (§ 247 Abs. 3 HGB i. d. F. vor BilMoG) wurde durch das BilMoG aufgehoben. Art. 67 Abs. 3 EGHGB sah/sieht alternativ zur erfolgsneutralen Einstellung des Sonderpostens mit Rücklageanteil in die Gewinnrücklagen, der die steuerrechtlichen Sonderabschreibungen und die steuerfreien Rück...mehr