Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderbetriebsvermögen

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 1.1 Ermittlung der gewerblichen Einkünfte eines Mitunternehmers mit Sonderbetriebsvermögen

Rz. 1 Die Ergebnisse einer gewerblichen Betätigung werden dem Unternehmer oder – auf der Grundlage des Transparenzprinzips[1] – dem Mitunternehmer als dem steuerlichen Träger des Unternehmens zugerechnet.[2] Dabei werden die Einkünfte des Mitunternehmers zweistufig ermittelt. Der Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft umfasst auf der 1. Stufe den Anteil am Gewinn der Gesellsc...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 5 Überführung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens

Rz. 24 Die steuerneutrale Überführung eines einzelnen Wirtschaftsguts (im Gegensatz zu einem Betrieb, Teilbetrieb und einem Mitunternehmeranteil[1]) von einem Betrieb in einen anderen Betrieb desselben Steuerpflichtigen (kein Rechtsträgerwechsel) ist gewährleistet (§ 6 Abs. 5 Sätze 1, 2 EStG). Das Sonderbetriebsvermögen wird als Betrieb des Steuerpflichtigen behandelt.[2] Da...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 6.3 Fragen des Sonderbetriebsvermögens bei einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung von Personengesellschaften mit gewerblichen Einkünften

Rz. 42 Eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn eine Personengesellschaft an eine andere Personengesellschaft mindestens eine wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung überlässt (sachliche Verflechtung) und beide Gesellschaften personell miteinander verflochten sind.[1] Die personelle Verflechtung ist anzunehmen, wenn ein Gesellschafter oder eine Personen...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 8 Sonderbetriebsvermögen und §§ 13a, 13b ErbStG

Rz. 49 Der Verschonungsabschlag und der Abzugsbetrag (§ 13a Abs. 1, 2 ErbStG) gelten für inländisches Betriebsvermögen beim Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Gesellschaft im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG oder § 18 Abs. 4 EStG, eines Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaf...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 6.4 Begründung einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung durch unentgeltliche Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils

Rz. 44 Übertragung von Sonderbetriebsvermögen, das nach der Übertragung im Gesamthandseigentum des Übertragenden und des Übernehmenden steht: Praxis-Beispiel A ist zu 60 % an der AB OHG beteiligt, der er auch ein im Sonderbetriebsvermögen befindliches Grundstück zur Nutzung überlässt. A überträgt die Hälfte seines Mitunternehmeranteils (½ des Gesamthandsanteils und ½ des Sond...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 6.2 Unentgeltliche Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils

Rz. 36 Die unentgeltliche Übertragung nach § 6 Abs. 3 EStG eines Teils eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitigem Vorhandensein von funktional wesentlichem Sonderbetriebsvermögen ist grundsätzlich unabhängig davon möglich, ob Sonderbetriebsvermögen mitübertragen wird. Da allerdings unterschiedliche Rechtsfolgen hinsichtlich des Bestehens von Sperrfristen/Behaltefristen (...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 6 Veräußerung und unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsvermögen

6.1 Unentgeltliche Übertragung des gesamten Mitunternehmeranteils Rz. 30 Die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils ist in § 6 Abs. 3 EStG geregelt. Bei der Ermittlung des Gewinns des bisherigen Mitunternehmers sind die Wirtschaftsgüter in der Folge der Übertragung zwingend mit den Werten anzusetzen, die sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung erg...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 3.2 Grundstücksfälle

Rz. 18 Sonderbetriebsvermögen bei mittelbarer Nutzungsüberlassung liegt vor, wenn der Gesellschafter einer Personengesellschaft einem Dritten ein Gebäude vermietet, damit dieser es der Gesellschaft zur betrieblichen Nutzung überlässt. Durch die Vermietung wurde das Gebäude Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters, weil das Eigentum des Gesellschafters für die Gesellschaft ...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 6.1 Unentgeltliche Übertragung des gesamten Mitunternehmeranteils

Rz. 30 Die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils ist in § 6 Abs. 3 EStG geregelt. Bei der Ermittlung des Gewinns des bisherigen Mitunternehmers sind die Wirtschaftsgüter in der Folge der Übertragung zwingend mit den Werten anzusetzen, die sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergeben, d. h. mit den Buchwerten. Rz. 31 Der Mitunternehmeranteil um...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 3.1 Beteiligungen

Rz. 11 Besteht zwischen den Unternehmen der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft eine enge wirtschaftliche Verflechtung – wie etwa zwischen einem Produktions- und Vertriebsunternehmen – und beherrscht der Mitunternehmer die Kapitalgesellschaft, rechtfertigt dies die Annahme, dass die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft dazu bestimmt ist, dem Betrieb der Person...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 6.5 Entgeltliche Veräußerung eines (Teils eines) Mitunternehmeranteils

Rz. 46 Für die Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils schließt § 16 Abs. 1 Satz 2 EStG die Begünstigung der §§ 16 Abs. 4, 34 EStG aus. Dies gilt auch dann, wenn wesentliches Sonderbetriebsvermögen zusammen mit dem Anteil veräußert wird.[1] Rz. 47 Wird dagegen der gesamte Mitunternehmeranteil einschließlich des wesentlichen Sonderbetriebsvermögens veräußert, liegt...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 2.1 Grundstücke

Rz. 7 Für die Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters spielt es keine Rolle, ob das Wirtschaftsgut unentgeltlich oder entgeltlich überlassen wird, ob dies im Gesellschaftsvertrag oder in einem besonderen Vertrag vereinbart ist und aufgrund welcher vertraglichen Regelung die Nutzung (schuldrechtlich: Miete oder dinglicher Art: Erbbaure...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 2.2 Darlehensforderungen

Rz. 8 Darlehensforderungen des Gesellschafters gegen die Gesellschaft sind, wenn sie mit dem Gesellschaftsverhältnis wirtschaftlich zusammenhängen, Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters. Eine derartige Forderung ist in der Sonderbilanz des Gesellschafters zu aktivieren und in der Steuerbilanz der Gesellschaft als Passivposten auszuweisen. Folge ist, dass der Gesellschaf...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 1 Einführung

1.1 Ermittlung der gewerblichen Einkünfte eines Mitunternehmers mit Sonderbetriebsvermögen Rz. 1 Die Ergebnisse einer gewerblichen Betätigung werden dem Unternehmer oder – auf der Grundlage des Transparenzprinzips[1] – dem Mitunternehmer als dem steuerlichen Träger des Unternehmens zugerechnet.[2] Dabei werden die Einkünfte des Mitunternehmers zweistufig ermittelt. Der Gesamt...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 6.2.2 Behaltens-/Sperrfristen

Rz. 38 Die 5-jährige Behaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 EStG, wonach der Rechtsnachfolger den übernommenen Mitunternehmeranteil über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren nicht veräußern oder aufgeben darf, ist in den vorstehenden Beispielsfällen 2 und 3 zu beachten, während in den anderen Fällen die Behaltensfrist nicht zur Anwendung kommt, da die Übertragungen hier gemä...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und Sonderbilanzen nach EStG

1 Einführung 1.1 Ermittlung der gewerblichen Einkünfte eines Mitunternehmers mit Sonderbetriebsvermögen Rz. 1 Die Ergebnisse einer gewerblichen Betätigung werden dem Unternehmer oder – auf der Grundlage des Transparenzprinzips[1] – dem Mitunternehmer als dem steuerlichen Träger des Unternehmens zugerechnet.[2] Dabei werden die Einkünfte des Mitunternehmers zweistufig ermittelt...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 9 Weiterführende Literatur

Götz, DStR 2021, 460. Groh, DB 2003, S. 1403 ff. Haase, SteuerStud 2005, S. 455 ff. Hartmann, INF 2003, S. 870 ff., 908 ff. Hauptmann/Doege, StuB 2022, S. 387 ff. Kraft, NWB 2021, S. 2262 ff. Ley, KÖSDI 2004, S. 14024 ff. Nickel/Klein, FR 2003, S. 954 ff. Roser, FR 2002, S. 309 ff. Schulze zur Wiesche, StB 2006, S. 55 ff. Schulze zur Wiesche, DStZ 2005, S. 664 ff. Söffing, BB 2003, S. ...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.1.4 Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen verschiedenen Betriebsvermögen

Rz. 31 Durch das StEntlG 1999 ff. v. 24.3.1999[1] sind die Rechtsfolgen einer Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen verschiedenen Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen durch Einfügung eines neuen § 6 Abs. 5 EStG gesetzlich geregelt worden. Die Vorschrift ist aber durch das StSenkG v. 23.10.2000[2] und das UntStFG v. 21.12.2001[3] hinsichtlich der Übertragungen vo...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.1.2 Entnahmehandlung und Entnahmewille

Rz. 14 Die Wirtschaftsgüter müssen entnommen werden. Die Entnahme ist regelmäßig ein tatsächlicher Vorgang,[1] der eine ausdrückliche oder schlüssige Entnahmehandlung voraussetzt, die von einem Entnahmewillen getragen ist.[2] Entnahmehandlung Rz. 15 Der Steuerpflichtige entscheidet im Rahmen seiner Willensfreiheit, welche Wirtschaftsgüter er für seinen Betrieb nutzen (Einlage)...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.5 Bilanzberichtigung

Rz. 92 Sind Wirtschaftsgüter zu Unrecht als steuerliches Betriebsvermögen behandelt worden, so müssen diese erfolgsneutral, d. h. mit dem Buchwert ausgebucht werden. Die Bilanz ist insoweit zu berichtigen. Stehen mit diesem Wirtschaftsgut Verbindlichkeiten im wirtschaftlichen Zusammenhang, so sind auch diese erfolgsneutral auszubuchen. Aufwendungen und Erträge, die mit den d...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.3.2.2 Einlagehandlung und Einlagewille

Rz. 54 Auch die Einlage verlangt wie die Entnahme[1] eine vom Willen des Steuerpflichtigen getragene Einlagehandlung.[2] Es gelten daher die Ausführungen in den Rz. 31 ff. entsprechend für die Einlage. Da der Steuerpflichtige über Art und Umfang seines Betriebsvermögens frei entscheidet, muss durch ein Verhalten des Steuerpflichtigen nach außen für Dritte erkennbar dokumentie...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.3.3 Zuordnung bei Gewerbetreibenden

Rz. 82 Wird der Bodenschatz in einem zum Gewerbebetrieb gehörenden Grundstück entdeckt und gewerbsmäßig abgebaut und verwertet, stellt er notwendiges Betriebsvermögen dieses Gewerbebetriebs dar.[1] Rz. 83 Wirtschaftsgüter, die objektiv geeignet sind, dem Betrieb des Gewerbetreibenden zu dienen oder diesen zu fördern, bzw. in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.3 Einlagen durch nahe stehende Personen

Tz. 23 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verdeckte Einlagen können nicht nur durch den Gesellschafter, sondern auch durch ihm nahe stehende Pers (und aus deren Vermögen) erfolgen. Die Rechtsform der nahe stehenden Pers ist dabei unerheblich. Zuwendende können also sowohl natürliche als auch juristische Pers sein; auch eine Pers-Ges kann nahe stehende Pers idS. Auch bei der Anwendung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2.1 Über eine Personengesellschaft bezogene Gewinnausschüttungen

Tz. 77 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Soweit sich eine Beteiligung an einer Kap-Ges im (Sonder-)BV einer Pers-Ges befindet, sind evtl (offene oder verdeckte) GA Gegenstand der gesonderten und einheitlichen Feststellung gem § 179 Abs 2 S 2, § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a AO. Wegen der Frage, ob die betreffenden Eink "brutto" oder unter Anwendung der St-Befreiung gem § 8b Abs 1, 5 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.7 Weitere Alternativen

Tz. 264 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Außerdem sind weitere Möglichkeiten zu prüfen, wie man mit einer Pensionszusage bei einer bevorstehenden Veräußerung der Anteile oder in einer wirtsch Krise der Kap-Ges umgehen kann: Verkauf des Betriebs bzw von Einzel-WG ("asset deal" statt "share deal"): In diesem Fall bleibt in der Kap-Ges nur der Veräußerungserlös aus dem Verkauf des Bet...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.2 Abschnitt A – Allgemeine Angaben (Zeilen 1 bis 24)

In Zeile 2 ist anzugeben, um welche Art von Gemeinschaft oder Gesellschaft es sich handelt. In den Zeilen 3 bis 5 ist der Ort der Verwaltung der Gemeinschaft oder Gesellschaft einzutragen. Das Verwaltungsfinanzamt sowie die Steuernummer/Aktenzeichen/Wirtschafts-Identifikationsnummer der jeweiligen Gemeinschaft oder Gesellschaft sind in Zeile 6 aufzuführen. In den Zeilen 7 bis...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 3 Von der Prüfung einer Personengesellschaft umfasste steuerliche Verhältnisse der Gesellschafter (Abs. 1 S. 3)

Rz. 28 Nach § 194 Abs. 1 S. 3 AO umfasst die Außenprüfung einer Personengesellschaft die steuerlichen Verhältnisse der Gesellschafter insoweit, als diese Verhältnisse für die zu überprüfenden einheitlichen Feststellungen von Bedeutung sind. Die Vorschrift setzt voraus, dass die Gesellschaft selbst Subjekt der Außenprüfung ist. So verhält es sich bei Mitunternehmerschaften i....mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 8.1 Laufende steuerfreie Bezüge nach § 8b Abs. 1 und 4 (ggf. auch aufgrund eines DBA)

Zeilen 151 bis 155 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 156 bis 202 In Zeile 156 sind Ausschüttungen und sonstige Bezüge von Körperschaften gem. § 8b Abs. 1 KStG mit positivem Vorzeichen in der Vorspalte einzutragen. Hierunter fallen alle Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG. Erfasst werden Ausschüttungen in- und ausländischer Körperschaften – ohne wei...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 7.2 Begünstigungsfähiges Vermögen im Einzelnen

Begünstigungsfähig ist folgendes Vermögen:[1] der inländische Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und selbstbewirtschaftete Grundstücke i. S. d. § 159 BewG (§ 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Ausgenommen sind aber Stückländereien (§ 168 Abs. 2 BewG). Begünstigt ist auch land- und forstwirtschaftliches Vermögen, welches einer Betriebsstätte in einem Mitglieds...mehr

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Feststellungserklärung 2022... / 6.1 Anlage FE 2

Die Anlage FE 2 wird benötigt, sofern sich im betrieblichen Bereich begünstigt zu besteuernde Veräußerungsgewinne im Bereich des Gesamthands- oder Sonderbetriebsvermögens oder sonstige tarifbegünstigte Einkünfte, z. B. Entschädigungen, ergeben, ferner bei übertragenen Veräußerungsgewinnen nach § 6b EStG, bei Gewinnen aus gewerblicher Tierzucht und -haltung, aus gewerblichen ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.6.2 Zugehörigkeit von Finanzmitteln zum Verwaltungsvermögen

Nach Ansicht der Finanzverwaltung gehören zu den Geschäftsguthaben Zahlungsmittel Geldforderungen und andere Forderungen (vgl. § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4a Satz 1 ErbStG): Geld, Sichteinlagen, Sparanlagen, Festgeldkonten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen an verbundene Unternehmen, Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen, Forderungen im Sonderbetriebsvermögen ei...mehr

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Feststellungserklärung 2022... / 6.7 Anlagen FE-K und FE-K-Bet

Die Anlagen FE-K und FE-K-Bet werden benötigt, wenn an einer Personengesellschaft unmittelbar oder mittelbar (über eine andere Personengesellschaft) Körperschaften beteiligt sind. Hier geht es insbesondere um die zutreffende Ermittlung der Körperschaftsteuerminderung nach § 37 Abs. 2 Satz 2 KStG sowie um die zutreffende Anwendung von § 8b KStG. Die Anlage FE-K-Bet ist auszuf...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 4.7 Eigenkapitalveränderungen aufgrund des Steuerbilanzgewinns/-verlustes des laufenden Wirtschaftsjahres

Vor Zeilen 38a–39b Die Zeilen 38a–39a betreffen sowohl Betriebe gewerblicher Art in der Form der Eigenbetriebe und Regiebetriebe als auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Diese Zeilen sind nicht auszufüllen, wenn der Betrieb gewerblicher Art bzw. der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb die Umsatz- und Gewinngrenzen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG nicht überschritten hat. ...mehr

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Feststellungserklärung 2022... / 3.2 Empfangsvollmacht (Zeilen 25-33)

Die Zeilen 25-33 beschäftigen sich mit dem im Fall der gesonderten und einheitlichen Feststellung erforderlichen Empfangsbevollmächtigten, dem der Feststellungsbescheid mit Wirkung für und gegen alle Feststellungsbeteiligten bekannt gegeben werden kann. Die in § 183 AO getroffenen Regelungen im Einzelnen: Zur Verfahrensvereinfachung sollen die Feststellungsbeteiligten einen g...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.2 Definition

Welches Vermögen zum Verwaltungsvermögen zu rechnen ist, ergibt sich aus § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG. Hierunter fällt folgendes Vermögen:mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 10.2 Nachversteuerungsfälle

Die einzelnen Nachversteuerungsfälle sind in § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 5 ErbStG beschrieben. Im Einzelnen sind dies:mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 4.5.1 Kürzungen beim Grundbesitz (Zeilen 83-87)

Eine Kürzung erfolgt i. H. v. 1,2 % des Einheitswerts des Grundbesitzes, der am 1.1.2022 zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehört und nicht von der Grundsteuer befreit ist. Die Kürzung dient der Vermeidung einer Doppelbesteuerung des Grundbesitzes durch Grundsteuer und Gewerbesteuer. Die Betriebsvermögenseigenschaft wird nach einkommensteuerrechtlichen Kriterien beurteil...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 4.14 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142a)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrec...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage FE-... / 2.1 Allgemeine Angaben zu der Körperschaft, an der die Gesellschaft/Gemeinschaft laut Zeile 1 oder der Mitunternehmer über dessen Sonderbetriebsvermögen beteiligt ist

Zeilen 11–16 In diesen Zeilen sind allgemeine Angaben zu der Körperschaft zu machen, an der die Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft beteiligt ist und die die Ausschüttung vorgenommen hat. Anzugeben sind die Steuernummer, die ISIN (sofern vorhanden), der Name und die Anschrift der ausschüttenden Körperschaft. Zeile 17 Diese Zeile ist auszufüllen, wenn die ausschüttende Körper...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage BEG / 5 Angaben für Einzelunternehmen sowie für Mitunternehmerschaften und Organgesellschaften, sofern natürliche Personen beteiligt sind

Zeile 21 Die Zeilen 21-28 sind nur von den Einzelunternehmen auszufüllen, die an der ausschüttenden Körperschaft beteiligt sind. Außerdem nehmen diese Zeilen die Daten auf, wenn eine natürliche Person über eine Personengesellschaft an der ausschüttenden Körperschaft beteiligt ist. Dabei werden Beteiligungen erfasst, die im Gesamthandsvermögen und im Sonderbetriebsvermögen der...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage FE-... / 2.3 Beteiligung

Vor Zeilen 31–34 Die Zeilen 31–34 dienen der Prüfung, wie hoch die Beteiligung an der ausschüttenden Kapitalgesellschaft zu dem maßgebenden Zeitpunkt (Zeile 31) war. Die Ausschüttung ist nach § 8b Abs. 4 KStG nur steuerfrei, wenn die Beteiligung zu diesem Zeitpunkt mindestens 10 % betragen hat. Maßgebend ist immer dieser Zeitpunkt, auch bei einem vom Kalenderjahr abweichenden...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage FE-... / 3.2 Beteiligung

Zeile 331 In den Zeilen 331–337 wird ermittelt, ob die beteiligte Körperschaft unmittelbar durch Sonderbetriebsvermögen oder mittelbar über die Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft über eine Beteiligung verfügt, die für die Steuerbefreiung qualifiziert ist. In Zeile 331 ist der für die Bestimmung der Beteiligungsgrenze maßgebende Zeitpunkt einzutragen. Hierzu wird auf Erl. z...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage BEG / 4 Angaben für Körperschaften sowie für Mitunternehmerschaften und Organgesellschaften, sofern Körperschaften beteiligt sind

Zeile 12 Die Zeilen 12–20 sind nur von Körperschaften auszufüllen, die unmittelbar oder mittelbar über eine Personengesellschaft an der ausschüttenden Körperschaft beteiligt sind. Bei Organgesellschaften sind die Angaben zu machen, soweit an ihnen Körperschaften beteiligt sind. Die entsprechenden Angaben für Einzelunternehmen sind in Zeilen 21–28 zu machen. In Zeile 12 ist der...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage FE-... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient, ebenso wie die Anlagen FE-K und FE-OT, nicht als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung, sondern als Anlage zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Personengesellschaften. Die Daten werden daher nicht in einen KSt-Vordruck übernommen, sondern in der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung der Personengesellschaft verarbeitet. Er ist vo...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage BEG / 2 Allgemeine Angaben zur Körperschaft, an der die Beteiligung besteht

Zeilen 1–5a In diesen Zeilen sind Firma, Geschäftsanschrift und Steuernummer der Körperschaft anzugeben, für deren Gewinnausschüttungen die Anlage BEG ausgefüllt wird. Es ist daher für jede Beteiligung eine eigene Anlage BEG zu erstellen. Wird die Beteiligung über eine Mitunternehmerschaft gehalten, sind für Anteile im Gesamthandsvermögen und für jede Beteiligung an dieser Kö...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage BEG / 3 Angaben zur Ausschüttung

Zeile 6 In dieser Zeile ist der Gesamtbetrag der von der in den Zeilen 1–5a bezeichneten Körperschaft erhaltenen Vergütungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG einzutragen. Ist die ausschüttende Körperschaft teilweise von der Gewerbesteuer befreit und übt sie teilweise eine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit aus, erfolgt eine Kürzung nur um die steuerpflicht...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage FE-K / 2.1 Laufende Bezüge

Zeile 11 Bezieht eine Körperschaft unter § 8b Abs. 1 KStG fallende Einkünfte über eine Personengesellschaft, sind diese Einkünfte nach § 8b Abs. 6 KStG ebenso steuerfrei wie bei direktem Bezug durch die Körperschaft. Zeile 11 ist nur auszufüllen, wenn die laufenden Bezüge aus der Beteiligung im Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen die Voraussetzungen der Steuerfreiheit nac...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage BEG / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zur Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A und enthält die Angaben, die für die Ermittlung der Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 5 GewStG sowie der Kürzungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG von Gewinnen aus Beteiligungen an Körperschaften erforderlich sind. Gewinne aus Anteilen sind alle Einkünfte i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG, also...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 9 Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften

Vor Zeilen 70–82 In den Zeilen 70–82 sind von Tochter- und Beteiligungsgesellschaften des Stpfl. erhaltene Gewinnausschüttungen nach § 8 Nr. 5 GewStG hinzuzurechnen, soweit nicht die Voraussetzungen einer Kürzung nach § 9 Nr. 2a oder Nr. 7 GewStG gegeben sind. Hierdurch wird ein umständliches Verfahren vermieden, bei dem in dieser Zeile alle Gewinnausschüttungen hinzuzurechne...mehr