Fachbeiträge & Kommentare zu Sondereigentum

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Waschbecken

Armaturen, Sanitärartikel und sonstige Badezimmer- oder Kücheninstallationen, die sich innerhalb eines Sonder- oder Teileigentums befinden, gehören zum Zubehör der Wohnung und sind deswegen Bestandteil des Sondereigentums.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Kamin (Wohnung)

Ein sich innerhalb einer Wohnung befindender "offener" Kamin ist Bestandteil des Sondereigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Wasserhahn

Armaturen, Sanitärartikel und sonstige Badezimmer- oder Kücheninstallationen, die sich innerhalb eines Sonder- oder Teileigentums befinden, gehören zum Zubehör der Wohnung und sind deswegen Bestandteil des Sondereigentums.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Toilette

Armaturen, Sanitärartikel und sonstige Badezimmer oder Kücheninstallationen, die sich innerhalb eines Sonder- oder Teileigentums befinden, gehören zum Zubehör der Wohnung und sind deswegen Bestandteil des Sondereigentums.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Hebeanlage

Eine Abwasser- oder sonstige Hebeanlage, die der Entwässerung des gesamten Gebäudes dient, wird auch dann dem Gemeinschaftseigentum zugeschrieben, wenn sie sich im Sonder- oder Teileigentum eines Miteigentümers befindet.[1] Dient eine Hebeanlage nur den Souterrain-Eigentümern und ist Sondereigentum nicht begründet worden, so liegt im Zweifel nach der allgemeinen Regel des § 1...mehr

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Beglaubigung, notarielle (WEMoG)

Zusammenfassung Schreibt das Gesetz für eine Erklärung eine öffentliche Beglaubigung vor, muss die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 Abs. 1 Satz 1 BGB). Bei der öffentlichen Beglaubigung wird lediglich bestätigt, dass die Unterschrift auch tatsächlich von dem Unterzeichner herrührt. Mit der Beurkundu...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Doppelverglasung

Fenster inklusive Rahmen und Verglasung sind grundsätzlich Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Gegenstand des Sondereigentums kann ein nach innenliegender Fenstergriff sein. Es ist jedoch möglich, durch Vereinbarung die Kostentragungsverpflichtung auf den jeweiligen Sondereigentümer abzuwälzen.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Versorgungsleitungen

Stellen Versorgungsleitungen wesentliche Bestandteile des Gebäudes dar und verlaufen sie im räumlichen Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums, sind sie zwingend gemeinschaftliches Eigentum.[1] Zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören die Leitungen nicht nur bis zu ihrem Eintritt in den räumlichen Bereich des Sondereigentums, sondern bis zu der ersten für die Handhabung durc...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Absperrventil

Ein Absperrventil, das der Strangabsperrung eines gesamten Strangs oder Teilbereichs eines Gebäudes dient, ist Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Dies selbst dann, wenn es sich im Bereich des Sondereigentums befindet, da es dem gemeinschaftlichen Gebrauch aller oder einiger Wohnungseigentümer dient. Ein Absperrventil, welches der Absperrung lediglich einer Wohneinheit di...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Versorgungstechnik

Anlagen der Versorgungstechnik (z. B. Heizungs-, Kaltwasser-, Warmwasser- und Stromversorgung) stehen sowohl außerhalb als auch innerhalb des Sondereigentums im gemeinschaftlichen Eigentum.[1] Dabei gehören die Versorgungsleitungen aber nur bis zu einer ersten bauseits für die Handhabung durch den Sondereigentümer vorgesehenen Absperrmöglichkeit (inkl. Absperrventil[2]) zu d...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Mauer (nichttragend)

Eine nichttragende Mauer im Bereich eines Sonder- oder Teileigentums ist Bestandteil des Sondereigentums. Diese darf nach Belieben beseitigt oder verändert werden. Für eine nicht tragende Mauer, die nicht zwingend Gemeinschaftseigentum nach § 5 Abs. 2 WEG ist und zwei Sondereigentumseinheiten voneinander oder eine Sondereigentumseinheit vom Gemeinschaftseigentum trennt, kann ...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Fliesen (Balkon)

Der Fliesenbelag bzw. die oberste begehbare Schicht auf einem Balkon kann Bestandteil des Sondereigentums sein.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Innenanstrich (Balkon)

Der Innenanstrich des Balkons berührt weder die äußere Ansicht noch handelt es sich um einen wesentlichen Teil des Bauwerks. Der Innenanstrich des Balkons wird daher in der Regel Bestandteil des Sondereigentums sein.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Wand (nichttragend)

Eine nichttragende Mauer im Bereich eines Sonder- oder Teileigentums ist Bestandteil des Sondereigentums. Diese darf nach Belieben beseitigt oder verändert werden.[1] Zu nichttragenden Holzbau- oder Trockenbauwänden s. Trennwand.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Alarmanlage (Wohnung)

Eine Alarmanlage, die lediglich der Absicherung bzw. Überwachung einer Wohn- oder Teileigentumseinheit dient, ist als Zubehör zu klassifizieren und deswegen Bestandteil des Sondereigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Abzugshaube

Armaturen, Sanitärartikel und sonstige Badezimmer- oder Kücheninstallationen, die sich innerhalb eines Sonder- oder Teileigentums befinden, gehören zum Zubehör der Wohnung und sind deswegen Bestandteil des Sondereigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Klimaanlage (Haus)

Die Be- und Entlüftung des Gebäudes als Einrichtung des gemeinschaftlichen Gebrauchs ist Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Dies gilt auch, wenn die Installationen durch Bereiche des Sondereigentums verlaufen.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Treppe (Wohnung)

Eine Treppenanlage, die sich innerhalb eines Sonder- oder Teileigentums befindet und ausschließlich durch den Sonder- oder Teileigentümer genutzt werden kann (Maisonettewohnung), ist Bestandteil des Sondereigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Aufzug

Der Aufzug als Anlage des gemeinschaftlichen Gebrauchs ist Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Aufzüge, die lediglich einem Wohnungs- oder Teileigentum zugeordnet sind oder von diesem ausschließlich genutzt werden (z. B. Speisenaufzug in einer Gaststätte), können auch Bestandteil des Sondereigentums sein.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Badewanne

Armaturen, Sanitärartikel und sonstige Badezimmer- oder Kücheninstallationen, die sich innerhalb eines Sonder- oder Teileigentums befinden, gehören zum Zubehör der Wohnung und sind deswegen Bestandteil des Sondereigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Entlüftungsanlage

Die Entlüftung des Gebäudes dient dem gemeinschaftlichen Gebrauch und wird daher dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet, auch wenn die Installationen durch Bereiche des Sondereigentums verlaufen.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Trennwand (nicht tragend)

Bei Trocken- oder Holzbauwänden zwischen 2 Sondereigentumseinheiten besteht wohl Gemeinschaftseigentum. Bei solchen in leichter Bauweise errichteten Zwischenwänden bejaht der BGH allerdings eine analoge Anwendung der §§ 921, 922 BGB und hält im Zweifel die beiden Sondereigentümer gemeinschaftlich für verantwortlich.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Innenputz (Balkonbrüstung)

Der Innenputz des Balkons berührt weder die äußere Ansicht noch handelt es sich um einen wesentlichen Teil des Bauwerks. Der Innenputz des Balkons wird daher in der Regel Bestandteil des Sondereigentums sein.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Abflussrohre

Abflussrohre, Abflussleitungen und Abwasserkanäle sind als Hauptleitungen Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Dies auch dann, wenn sie als Hauptrohre durch Bereiche des Sondereigentums führen.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Gitterabdeckung (Badewanne, Duschtasse)

Armaturen, Sanitärartikel und sonstige Badezimmer- oder Kücheninstallationen, die sich innerhalb eines Sonder- oder Teileigentums befinden, gehören zum Zubehör der Wohnung und sind deswegen Bestandteil des Sondereigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Klimaanlage (Wohnung)

Eine Klimaanlage, die lediglich der Klimatisierung eines Wohnungs- oder Teileigentums dient, ist Zubehör der Wohnung und somit Bestandteil des Sondereigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Attika

Die Attika als fester Bestandteil der Dachkonstruktion und der äußeren Gebäudehülle ist Bestandteil des Gemeinschaftseigentums, auch wenn sich die Attika im Bereich eines Sondereigentums (z. B. Dachgarten) befindet.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Deckenverkleidung (Wohnung)

Deckenverkleidungen, Tapeten und Bodenbeläge, die sich innerhalb eines Sonder- oder Teileigentums befinden, gehören zum Zubehör der Wohnung/des Teileigentums und sind daher Bestandteil des Sondereigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Stellplatz

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 sind Stellplätze gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 WEG sondereigentumsfähig. Ist weder Sondereigentum nach neuem Recht noch ein Sondernutzungsrecht begründet, stehen Stellplätze, die sich außerhalb eines Gebäudes oder ebenerdig auf dem Dach einer Tiefgarage befinden, zwingend im gemeinschaftlichen Eigentum.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Hebebühne

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Regenwasserfallrohr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Balkonbelag (Fliesen, Platten etc.)

Bei Balkonen kann allenfalls die oberste begehbare Schicht des Aufbaus zu Sondereigentum erklärt werden. Darunter liegende Schichten (z. B. Feuchtigkeitsisolierung, Wärmedämmung) sind zwingend Gemeinschaftseigentum.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Rücklage

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Küchentür

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Laternen

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Fenstersims (innen)

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Duplexgarage

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Dusche

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Überbelegung im Wohnungseig... / 2 Unterlassungsanspruch

Liegt eine Überbelegung eines Sonder- oder Teileigentums vor, so hat in erster Linie die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen den Sonder- bzw. Teileigentümer Anspruch auf Unterlassung der zweckwidrigen Nutzung. Dieser Anspruch resultiert aus § 1004 Abs. 1 BGB und beruht auf § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG, wonach jeder Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseig...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Loggia

Analog zu den Balkonen sind Loggien bei vertikaler Begrenzung und vorhandener Raumqualität sondereigentumsfähig. Die einzelnen Bauteile sowie z. B. die Balkonaußenseite und die Balkontür gehören zum Gemeinschaftseigentum. Ebenso wie bei Balkonen, kann der Fußbodenbelag Sondereigentum sein.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Elektroleitungen

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Namensschild

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Abluftanlage

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Spielplatz

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Oberbodenbelag

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Jalousie

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Glas

Da es sich bei Fensterscheiben um Gemeinschaftseigentum handelt, sind grundsätzlich auch alle anderen nach außen weisenden Glasflächen Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Ausgenommen sind lediglich solche Glasflächen, die sich innerhalb des Sonder- oder Teileigentums befinden (Füllung einer Innentür, Durchreiche, Spiegel etc.).[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Tennisplatz

Ein Tennisplatz ist als Anlage des gemeinschaftlichen Gebrauchs Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Plattenbelag (Balkon)

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Putz

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