Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

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Praktikanten: Beurteilung i... / 2 Lohnsteuerabzug bei vorgeschriebenen Praktika

Personen, die ein in ihrer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum ableisten, gehören zu den zur Berufsausbildung[1] Beschäftigten. Aufgrund der kranken- und rentenversicherungsrechtlichen Regelungen ist für diesen Personenkreis das Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung [2] und damit die Minijob-Regelung ausgeschlossen. Sie gelten nicht als geringfügig ...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 6.2.1 Krankenversicherungspflichtige Versorgungsempfänger

Für versicherungspflichtige Versorgungsempfänger sind die aus Versorgungsbezügen zu zahlenden Beiträge – inkl. der Zusatzbeiträge – durch die Zahlstellen abzuführen. Veränderungen bei kassenindividuellen Zusatzbeiträgen werden nicht – wie bei den übrigen Versicherungspflichtigen – vom Zeitpunkt der Erhebung oder Veränderung des Zusatzbeitrags an umgesetzt. Derartige Beitrags...mehr

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Dienstwagen: Weiternutzung ... / 1 Arbeitgeberseitige Leistungen während des Sozialleistungsbezugs

Arbeitgeberseitige Leistungen, die für Zeiten des Sozialleistungsbezugs (weiter-)gezahlt werden, gelten unter bestimmten Voraussetzungen nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt: Die Einnahmen dürfen zusammen mit den Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt nicht mehr als 50 EUR im Monat übersteigen.[1] Zu den weitergewährten arbeitgeberseitigen Leistungen gehören auch S...mehr

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Norwegen [1] / 2. Pflichtteil der Abkömmlinge

Rz. 58 Neben dem überlebenden Ehegatten (dazu siehe oben Rdn 22) sind die Abkömmlinge des Erblassers pflichtteilsberechtigt. Die Regelungen zu deren Pflichtteilsrecht finden sich im dritten Abschnitt (§§ 50–56) ADL. Rz. 59 Der Pflichtteil der Abkömmlinge beläuft sich gemäß § 50 ADL auf zwei Drittel des tatsächlich hinterlassenen Nachlasses (Nettovermögen des Erblassers). Eine...mehr

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Arbeitnehmerähnliche Selbst... / 1 Steuerrechtliche Einordnung

Arbeitnehmerähnliche Selbstständige i. S. v. § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI sind steuerlich regelmäßig selbstständig tätig. Nach der Rechtsprechung des BFH erfolgt die steuerrechtliche Entscheidung, ob eine gewerbliche, selbstständige oder Arbeitnehmertätigkeit vorliegt, nach eigenständigen Kriterien und unabhängig von denen der Sozialversicherung sowie des Arbeitsrechts.[1] Zwar ka...mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung / 1.2 Persönliche Steuerpflicht

Die persönliche Steuerpflicht ergibt sich aus den §§ 1 und 1a EStG und betrifft den Arbeitnehmer als natürliche Person. Grundsätzlich ist also bei allen Arbeitnehmern Lohnsteuer zu erheben. Diese kann ggf. 0 EUR betragen oder auch pauschal erhoben[1] und vom Arbeitgeber getragen werden. Arbeitnehmer können unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sein. Unbeschränkt Steuer...mehr

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Elternzeit: Sozialversicher... / 1 Ende einer im Voraus befristeten Beschäftigung während der Elternzeit

Endet die Beschäftigung – z. B. wegen Befristung – während der Elternzeit zu einem Zeitpunkt, zu dem auch bereits der Bezug von Elterngeld geendet hat, entfällt das Fortbestehen der Mitgliedschaft bei der Krankenkasse. Durch die Beendigung der Beschäftigung kann auch keine Elternzeit mehr beansprucht werden, da die Inanspruchnahme von Elternzeit vom Fortbestand einer Beschäf...mehr

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Vermögensbeteiligung / 3.2 Beschäftigte in Krankenhäusern

Nach den in einzelnen Bundesländern vorgesehenen Regelungen sind die ärztlichen Mitarbeiter eines Krankenhauses an den Liquidationseinnahmen der zur privaten Liquidation berechtigten Ärzte angemessen zu beteiligen. Zu diesem Zweck wird bei den Krankenhäusern ein Mitarbeiterfonds eingerichtet, an den die liquidationsberechtigten Ärzte einen bestimmten Betrag ihrer Liquidation...mehr

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Student / 6.1 Kurzfristige Beschäftigung

Sofern ein Student während der Vorlesungszeit eine von vornherein auf max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristete sog. kurzfristige Beschäftigung ausübt, besteht für diese Beschäftigung in allen Sozialversicherungszweigen Versicherungsfreiheit. Die Höhe des Arbeitsentgelts sowie die wöchentliche Arbeitszeit spielen dabei keine Rolle.mehr

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Beitragsberechnung / 4.2 Pflegeversicherung

In der Pflegeversicherung ist der von den kinderlosen Mitgliedern zu zahlende Beitragszuschlag i. H. v. 0,6 % vom Beschäftigten allein zu tragen. Eine hälftige Beitragstragung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgt also nur aus dem Beitragssatz i. H. v. 3,6 %. Der Beitragsanteil der Arbeitnehmer vermindert sich ggf. noch um einen Abschlag von jeweils 0,25 % für das 2....mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 2.2 Rückwirkende Steuerfreiheit

Sofern eine Beschäftigung im Laufe eines Kalenderjahres beendet wird und der Steuerfreibetrag noch nicht verbraucht ist, wird durch eine (rückwirkende) volle Ausschöpfung des Steuerfreibetrags[1] die beitragsrechtliche Zuordnung einer Beschäftigung nicht berührt. D. h., die Beitragsberechnung wird nicht rückwirkend geändert, selbst wenn nachträglich eine Zuordnung zum Überga...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 8 Fälligkeit der Beiträge und Verjährung

Die Beiträge aus Versorgungsbezügen werden am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig.[1] Für die Beitragsansprüche gelten die Verjährungsregelungen entsprechend. Dies bedeutet, dass Beitragsansprüche in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres verjähren, in dem die Beiträge fällig geworden sind.[2]mehr

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Praxis-Beispiele: Fahrten W... / 7 Dienstwagen (ohne Pauschalierung)

Sachverhalt Einem Vertriebsmitarbeiter wird vom Arbeitgeber ein Firmenwagen (mit Verbrennungsmotor) mit einem Listenpreis von 30.000 EUR für die Privatnutzung sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung gestellt. Der Mitarbeiter wohnt 15 km vom Unternehmen entfernt und kommt an 200 Tagen jährlich in die Firma. Die Privatnutzung des Firmenw...mehr

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Beschäftigungsort / 2 Bestimmung des Beschäftigungsorts

Im Zusammenhang mit der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung eines Beschäftigungsverhältnisses muss der Beschäftigungsort ermittelt bzw. festgelegt werden. Beschäftigungsort ist der Ort, an dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird.[1] Darüber hinaus gilt als Beschäftigungsort der Ort, an dem eine feste Arbeitsstätte errichtet ist, wenn Personen von ihr aus mit ein...mehr

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Arbeitsunterbrechung / 2.2 Bezug von Kurzarbeitergeld

Die Mitgliedschaft bleibt in der Kranken- und Pflegeversicherung bei Bezug von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III bestehen.[1] In der Rentenversicherung besteht die Versicherungspflicht fort.[2] In der Arbeitslosenversicherung bleibt das Versicherungspflichtverhältnis während eines erheblichen Arbeitsausfalls mit Entgeltausfall im Sinne der Vorschriften über das Kurzarbeiterge...mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung / 1.6 Kirchensteuer

Die als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgemeinschaften dürfen von ihren Mitgliedern Steuern erheben. Rechtsgrundlage sind die landesrechtlichen Kirchensteuergesetze. Es gibt keine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage. Bei Arbeitnehmern, die der Kirchensteuerpflicht unterliegen, ist neben der Lohnsteuer Kirchensteuer einzubehalten, abzuziehen und an ...mehr

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Beitragszuschlag für Kinder... / 1.1 Mitglieder mit Vollendung des 23. Lebensjahres

Der Beitragszuschlag[1] für Kinderlose ist zu zahlen vom Ablauf des Monats an, in dem das 23. Lebensjahr vollendet wird, es sei denn, das Mitglied gehört darüber hinaus zu einer der unter Abschn. 1.3, 1.4 oder 1.5 genannten und von der Beitragspflicht ausgenommenen Personengruppen. Achtung Am Monatsersten geborene Personen Personen, die am Ersten eines Monats geboren sind, sin...mehr

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Scheinselbstständigkeit / 5.2 Hauptberufliche Selbstständigkeit

Beschäftigen Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der darüber hinaus noch als Selbstständiger tätig ist, müssen weitere Prüfungen erfolgen. Sofern der Arbeitnehmer nebenher hauptberuflich selbstständig ist, die selbstständige Tätigkeit gegenüber der Tätigkeit als Arbeitnehmer also überwiegt, tritt in der Kranken- und Pflegeversicherung keine Versicherungspflicht aufgrund der Besc...mehr

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Beitragserstattung / 4 Verzinsung des Erstattungsanspruchs

Mit der Verzinsung sollen die Erstattungsberechtigten vor Nachteilen bewahrt werden, die aufgrund einer übermäßig langen Bearbeitungszeit der Erstattungsanträge entstehen können. Die Vorschrift des § 27 SGB IV erfasst eine Säumnis des Versicherungsträgers bei der Auszahlung des bereits festgestellten Erstattungsbetrags. Der Erstattungsanspruch der Betroffenen ist mit 4 % auf...mehr

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Beschäftigungsort / 7 Selbstständig Tätige

Für selbstständige Tätigkeiten gelten die vorstehend aufgezeigten Vorschriften über die Bestimmung des Beschäftigungsorts nach § 11 SGB IV entsprechend. Ist für den selbstständig Tätigen eine feste Betriebsstätte nicht vorhanden, gilt der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des selbstständig Tätigen als Tätigkeitsort. Besteht für den selbstständig Tätigen Rentenvers...mehr

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Elternzeit: Sozialversicher... / Zusammenfassung

Überblick Die Elternzeit wirkt sich sowohl sozialversicherungs- als auch beitragsrechtlich für Arbeitnehmer aus. Besondere Konstellationen ergeben sich insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer in der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung ausüben. Berücksichtigt werden muss u. a., ob der Arbeitnehmer vor der Elternzeit gesetzlich oder privat krankenversichert war. Zahlt der Arbei...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf die kleine Witwen-/Witwerrente besteht für Witwen und Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, wenn der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat. Der Anspruch auf die kleine Witwen-/Witwerrente besteht längstens für 2 Jahre. Besteht auch Anspruch auf die große Witwen-/Witwerrente[1], wird ausschließlich diese Rente geleistet.mehr

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Kurzfristige Beschäftigung / 3.2 Frei wählbar: 3-Monatszeitraum oder 70 Arbeitstage

Die bisherige Rechtsauffassung, nach der von einem 3-Monatszeitraum auszugehen war, wenn die Beschäftigung an mindestens 5 Tagen in der Woche ausgeübt wurde und der Zeitraum von 70 Arbeitstagen maßgebend war, wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit unter 5 Tagen lag, ist spätestens seit dem 1.6.2021 nicht mehr anzuwenden. Stattdessen handelt es sich bei den maßgeblichen Ze...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.2.2 Altersgrenze

Für Todesfälle bis zum 31.12.2011 gilt für die große Witwen-/Witwerrente weiterhin die Vollendung des 45. Lebensjahres als maßgebende Altersgrenze. Für Todesfälle ab 1.1.2012 wird diese Altersgrenze in Abhängigkeit vom Jahr des Todes des Versicherten nach Maßgabe des § 242 Abs. 5 SGB VI auf das 47. Lebensjahr angehoben. Für Todesfälle ab dem Jahr 2029 gilt die Vollendung des...mehr

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Zahlstellenverfahren (Verso... / 2.2.2 Änderung des laufenden Versorgungsbezugs

Bei laufenden Beitragszahlungen aus Versorgungsbezügen sind nur Veränderungen zu melden. Als Veränderung gilt jede Änderung des Zahlbetrags, auch soweit sich die Änderung auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum bezieht. Überschreitet der monatliche Versorgungsbezug die Beitragsbemessungsgrenze, ist i. d. R. zum Januar eines jeden Jahres eine Änderungsmeldung erforde...mehr

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Unfallversicherung: Freiwil... / 2 Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz

Es gibt Personenkreise, die sich rechtzeitig selbst um ausreichenden Schutz in jedem Zweig der Sozialversicherung kümmern und Lücken erkennen müssen. Dazu zählen beispielsweise Berufsanfänger, Existenzgründer, aber auch GmbH-Geschäftsführer und andere Unternehmer. Auch ehrenamtlich Tätige sind bei ihrem Einsatz für das Gemeinwohl nicht in jedem Fall in der gesetzlichen Unfallver...mehr

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Beitragserstattung / 3.2 Krankenkassen übernehmen Erstattung für Renten- und Arbeitslosenversicherung

Neben der beschriebenen grundsätzlichen Zuständigkeit haben sowohl die Rentenversicherungsträger sowie die Bundesagentur für Arbeit mit den Krankenkassen eine Vereinbarung[1] getroffen, dass die Krankenkassen die Erstattung der Renten- bzw. Arbeitslosenversicherungsbeiträge grundsätzlich übernehmen. Unabhängig von dieser Vereinbarung ist in bestimmten Fällen entweder der Ren...mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 2.3.2 Irrtümliche Annahme einer Selbstständigkeit: Vereinbarte Vergütung gilt als Bruttoarbeitsentgelt

Eine Nettolohnvereinbarung liegt nicht vor, wenn die Beteiligten zunächst davon ausgegangen sind, der Mitarbeiter stehe nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, sondern sei selbstständig tätig. Wird nachträglich z. B. im Rahmen einer Betriebsprüfung festgestellt, dass die Tätigkeit doch als abhängige Beschäftigung anzusehen war und Versicherungspflicht vorlag, gil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 1.8 Antrag/Beginn/Wegfall

Die Witwen-/Witwerrente wird grundsätzlich nur auf Antrag gezahlt. Bezog der verstorbene Ehegatte/Lebenspartner bereits zu Lebzeiten eine Rente, so beginnt die Witwen-/Witwerrente mit dem 1. des auf den Sterbemonat folgenden Kalendermonats, wenn die Rente innerhalb von 12 Kalendermonaten nach dem Tod des Versicherten beantragt wird. Für den Sterbemonat wird noch die volle Ve...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1.2 Kapitalleistungen

Tritt an die Stelle der laufenden Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden, gilt 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge. Dies gilt jedoch längstens für 120 Monate. Dies bedeutet, dass ab Beginn des Monats nach der Auszahlung de...mehr

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Beitragserstattung / 7.1 Wegfall der Versicherungspflicht

Die Erstattung setzt voraus, dass der Versicherte aus der Versicherungspflicht ausgeschieden ist, für ihn kein Recht zur freiwilligen Versicherung besteht, seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht mindestens 24 Kalendermonate (Wartefrist) abgelaufen sind und inzwischen nicht erneut Versicherungspflicht eingetreten ist. Diese Voraussetzungen müssen im Zeitpunkt des Antra...mehr

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Berufsständische Versorgung / 2 Arbeitgeberzuschuss zur berufsständischen Versorgungseinrichtung

Für Beschäftigte, die als Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von der Rentenversicherungspflicht befreit worden sind, tragen die Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags zur berufsständischen Versorgungseinrichtung. Die Arbeitgeber müssen aber höchstens die Hälfte des Beitrags zahlen, der zu zahlen wäre, wenn der Beschäftigte nicht von der Versicherungspflicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nettolohnvereinbarungen in ... / 2.1.1 Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag

Will der Arbeitgeber die auf den Arbeitslohn entfallende Lohnsteuer (inkl. eventuell anfallender Beträge für Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) selbst tragen, so sind die von ihm übernommenen Abzugsbeträge Teile des Arbeitslohns, die dem Nettolohn zur Steuerermittlung hinzugerechnet werden müssen.[1]mehr

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Krankenkassenwahl: Vorschri... / 3 Kündigungsfrist

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich. Die Frist wird ausgehend von dem Monat berechnet, in dem die Wahlerklärung bei der neu gewählten Krankenkasse eingegangen ist. Wählt ein Mitglied zu früh eine neue Krankenkasse, weil z. B. die Bindungsfrist noch nicht abgelaufen ist, ist das Wechseldatum von der Krankenkasse auf den näc...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.2.4 Entscheidungen im Rahmen der Betriebsprüfung

Die Träger der Rentenversicherung sind im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen berechtigt und verpflichtet, alle im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsbeitrag und der Künstlersozialabgabe sowie den Meldepflichten stehenden Sachverhalte zu prüfen, zu beurteilen und zu entscheiden. Sie erlassen die entsprechenden Bescheide einschließlich der Widerspruchsbescheide und sind vor d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lehrer und Erzieher / 1 Lehrer und Erzieher in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis

Lehrer und Erzieher, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (Beamtenverhältnis oder vergleichbares Dienstverhältnis) stehen, sind in der Regel in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung versicherungsfrei. Sie sind in der Pflegeversicherung versicherungspflichtig, wenn eine freiwillige Krankenversicherung[1] oder eine Versicherung bei einem pr...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.1 Mögliche Tatbestände

Häufig kommt es vor, dass ein Versorgungsbezug bereits vor dem Rentenbeginn ausgezahlt wird. In diesen Sachverhalten kann noch keine Versicherungspflicht als Rentenbezieher bestehen. Oft sind die Betroffenen zu diesem Zeitpunkt noch als Arbeitnehmer pflichtversichert. Möglich ist auch eine Versicherung als Empfänger von Arbeitslosengeld, der bereits einen Versorgungsbezug au...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 8.3 Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz

Die Betriebsprüfung umfasst auch die Berechnung der Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG). Nachforderungen von Umlagebeiträgen werden nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz zugunsten der Krankenkasse vorgenommen, die nach § 2 Abs. 1 AAG die Erstattung vorzunehmen hat.mehr

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Entgeltersatzleistung / 3 Versicherungsrechtliche Auswirkungen

Während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen bleibt die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhalten.[1] In den anderen Versicherungszweigen besteht teilweise Versicherungspflicht aufgrund des Bezugs der Entgeltersatzleistung.[2]mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 5 Meldungen für kurzfristig Beschäftigte

Für kurzfristig Beschäftigte sind grundsätzlich die gleichen Meldungen zu erstatten wie für versicherungspflichtig Beschäftigte. Darüber hinaus ist in der Anmeldung bzw. bei gleichzeitiger An- und Abmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung verpflichtend anzugeben, wie der Arbeitnehmer für die Beschäftigungsdauer krankenversichert ist. Zudem meldet die Minijob-Zentrale bei Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Heimarbeit / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Heimarbeiter gehören zu den abhängig Beschäftigten. Sie sind versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung.[1] Übersteigt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt des Heimarbeiters die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze besteht Krankenversicherungsfreiheit. Dadurch, dass die Heimarbeiter als Arbeitnehmer g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 7.3 Klärung von Zweifelsfragen

Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Berechnung und Zahlung des Kinderpflegekrankengeldes müssen zwischen den beteiligten Krankenkassen geklärt werden. Hinweis Übertragung eines Anspruchs Die in der Praxis empfohlene Verfahrensweise setzt Freiwilligkeit und eine Vereinbarung zwischen den beteiligten Krankenkassen, Elternteilen und Arbeitgebern voraus.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 1.3 Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung

Der Eintritt von Arbeitslosenversicherungspflicht gemäß § 26 Abs. 2 SGB III ist an den Bezug einer Entgeltersatzleistung geknüpft. Neben den Teilnehmern an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie den Teilnehmern an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind aufgrund entsprechender Sonderregelungen in die Arbeitslosenversicherungspflicht aber auch weitere Personeng...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung / 4 Zusammenrechnung

Bei der Prüfung, ob die Zeitgrenzen[1] überschritten werden, sind die Zeiten mehrerer aufeinanderfolgender kurzfristiger Beschäftigungen zusammenzurechnen. Dies gilt auch, wenn die Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt wurden. Die versicherungsrechtliche Beurteilung wird immer vorausschauend für die gesamte Beschäftigungsdauer vorgenommen. Das gilt auch dann...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld / 6.3.2 Taschengeld während Bundesfreiwilligendienstes

Auch Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst haben Anspruch auf Krankengeld. Das von der Einsatzstelle bei Arbeitsunfähigkeit fortgezahlte Taschengeld führt ebenfalls zum Ruhen des Krankengeldanspruchs.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 1.3 Landwirtschaftliche Krankenkassen

Die landwirtschaftlichen Krankenkassen sind für die Prüfung der bei ihnen versicherten mitarbeitenden Familienangehörigen in landwirtschaftlichen Betrieben zuständig.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung:... / 3.3 Ohne feste Studienplatzzusage

Auch wenn der Beginn des Studiums wegen einer fehlenden Studienplatzzusage noch ungewiss sein sollte, gehört der Schulentlassene in der kurzfristigen Beschäftigung nicht zum Personenkreis der berufsmäßig Beschäftigten: Es liegt keine Berufsmäßigkeit vor. Praxis-Tipp Erklärung des Abiturienten zu den Entgeltunterlagen nehmen Der Abiturient sollte schriftlich erklären, dass er e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 7.2 Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung

In der Rentenversicherung zahlt der Arbeitgeber für einen geringfügig entlohnten Beschäftigten einen Beitragsanteil von 15 % des Arbeitsentgelts.[1] Dies gilt bei Versicherungspflicht und bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabrechnung / 1.1 Lohnsteuer als Vorauszahlung der Einkommensteuer

Bei der Lohnsteuer handelt es sich nicht um eine eigene Steuerart, sondern um eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer (sog. Quellensteuer). D. h., die Steuer wird bereits an der Quelle – dem Arbeitslohn – erhoben. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, bei jeder Lohn- und Gehaltsabrechnung Lohnsteuer zu berechnen, abzuziehen und an das für ihn zuständige Betri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsfreiheit / 2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

Für die Bereiche der Arbeitslosenversicherung und auch der Rentenversicherung fehlt eine der Kranken- und Pflegeversicherung vergleichbare Vorschrift zur Beitragsfreiheit während des Bezugs von Sozialleistungen.[1] Der gemeinsame Einzug der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gebietet es allerdings, die für die Kranken- und Pflegeversicherung...mehr