Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

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§ 6 Tabellen / aa) Beitragssatz

Rz. 271 Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wurde mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz zum 1.1.2009 ein allgemeiner Beitragssatz (§ 241 SGB V) für alle Krankenkassen gesetzlich festgelegt. Zuvor bestimmte jede Krankenkasse ihren Beitragssatz entsprechend ihrer Finanzlage selbst. Seit 1.1.2015 liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 % des beitragspflichtigen Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztengeld (Berechnung) / 2 Beiträge

Vom Verletztengeld sind Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten. Die Beiträge sind vom Versicherten oder vom Unfallversicherungsträger zu tragen. Bei hälftiger Beitragstragung wird der Versichertenanteil aus dem Zahlbetrag des Verletztengeldes (Brutto-Verletztengeld) berechnet. Die nachfolgende Tabelle enthält die Besonderheiten für die Unfallversicherung:mehr

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§ 6 Tabellen / cc) Beitragsbemessung

Rz. 277 Die Grenze für die gesetzliche Krankenversicherung war bis zum 31.12.2002 in Abhängigkeit von der Rentenversicherungsgrenze (Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten) definiert und betrug 75 % dieses Betrages (§§ 6 Abs. 1 Nr. 1, 223 Abs. 3 SGB V, § 157 SGB VI). Rz. 278 Seit dem 1.1.2003 wird die Beitragsbemessungsgrenze eigenständig bestimmt (§§ 223, 6 Abs. 6,...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / Zusammenfassung

Begriff Beim Bezug einer Rente wegen Todes aus der Rentenversicherung bzw. der Unfallversicherung wird eigenes Einkommen des Berechtigten angerechnet. In Abhängigkeit von der Höhe des eigenen Einkommens führt dies dazu, dass die Rente ggf. in niedrigerer Höhe oder gar nicht gezahlt wird. Auch wenn die Rente wegen zu hohen Einkommens nicht gezahlt wird, bleibt der Anspruch au...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Blindenhilfe / Zusammenfassung

Begriff Die Blindenhilfe ist eine Geldleistung der Sozialhilfe. Sie dient dem Ausgleich von Mehraufwendungen, die blinden und ihnen gleichgestellten Menschen infolge der Blindheit entstehen. Als Leistung der Sozialhilfe ist die Blindenhilfe zum einen von der Bedürftigkeit des Antragstellers abhängig. Zum anderen ist sie nachrangig gegenüber gleichartigen Leistungen. Vorrang ...mehr

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§ 6 Tabellen / d) Rentenversicherung

Rz. 300 Durch das "Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG)" v. 9.12.2004 (BGBl I 2004, 3242) wurde die Rentenversicherung in Deutschland zum 1.10.2005 (§ 274d SGB VI) neu gegliedert: Deutsche Rentenversicherung Bund (früher BfA); Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (früher Knappschaft, Bundeseisenbahnvermögen und sonstige B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindererziehungszeit in der... / 4 Zuordnung an Elternteil

Die Kindererziehungszeit wird für denselben Zeitraum jeweils nur bei einem Elternteil angerechnet, entweder in der Versicherung der Mutter oder der des Vaters. Zu berücksichtigen sind alle Elternteile, die Kinder im Sinne der Rentenversicherung erziehen können. Bei gemeinsamer Erziehung des Kindes durch die Eltern wird die Kindererziehungszeit grundsätzlich der Mutter angere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindererziehungszeit in der... / 5 Mehrfacherziehung

Hat ein Erziehender mehr als ein Kind gleichzeitig erzogen, verlängert sich die zu berücksichtigende Kindererziehungszeit für dieses und jedes weitere Kind um die Anzahl der Kalendermonate der gleichzeitigen Erziehung. Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung der Kindererziehungszeit müssen jeweils in dem Zeitraum vorliegen, in den die originäre Kindererziehungszeit fäll...mehr

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§ 5 Verjährung / cc) Schadenfall vor dem 1.1.2002 – Erkennbarkeit (grob fahrlässige Unkenntnis) erst nach dem 31.12.2001

Rz. 60 Anzumerken ist, dass in älteren Schadenfällen die Situation entstehen kann, dass der Vorwurf grob fahrlässiger Unkenntnis erst für Zeitpunkte nach dem 31.12.2001 – auch unter Einbeziehung der Grundsätze zur sekundären Darlegungslast – dargelegt und bewiesen wird. Rz. 61 Beispiel 5.3 M erlitt am 20.5.1999 einen Unfall. Wegen der Unfallfolgen erbringen der SVT S und der ...mehr

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§ 6 Tabellen / e) Gesetzliche Unfallversicherung

Rz. 311 Die Beiträge werden von den Unternehmern (Arbeitgeber) allein getragen (§ 150 SGB VII). Die freiwillig Versicherten tragen ihre Beiträge vollständig selbst (§ 150 Abs. 1 S. 2 SGB VII). Rz. 312 Die Bemessung der Beiträge ergibt sich aus §§ 152 ff. SGB VII. In der gewerblichen Wirtschaft erfolgt die Finanzierung der Unfallversicherung durch Beiträge, die allein von den ...mehr

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Entgeltpunkte (Zeiten einer... / Zusammenfassung

Begriff Rentenversicherte (z. B. nachversicherte Soldaten auf Zeit), die an einer besonderen Auslandsverwendung teilgenommen haben (z. B. Einsatz in Afghanistan), erhalten für solche Zeiten seit 13.12.2011 einen Zuschlag an Entgeltpunkten. Die Auslandsverwendung muss insgesamt einen gewissen Umfang erreicht haben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Z...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (aus geringfü... / Zusammenfassung

Begriff Arbeitgeber zahlen für geringfügig entlohnte versicherungsfreie oder von der Rentenversicherungspflicht befreite Beschäftigungen (sog. Minijob) Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung. Hieraus erwachsen Beschäftigte, wenn auch in geringer Höhe, grundsätzlich eigenständige Rentenansprüche in Form von Zuschlägen an Entgeltpunkten und pauschalen Wartezeitmonaten. Besteh...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Sozialversorgung der Landwirte

Rz. 1049 Landwirtschaftliche Unternehmer (unabhängig von Hofgröße und Einkommen), ihre mitarbeitenden Familienangehörigen (§ 7 KVLG 1989) und Altenteiler sind pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 SGB V [§ 2 KVLG 1989]). §§ 4, 5 KVLG 1989 sehen Befreiungsmöglichkeiten von der Pflichtversicherung vor. Rz. 1050 Nicht versichert ist (§ 3 KVLG 1989) u.a. derjenige, der bereits nach...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Beiträge) / Zusammenfassung

Begriff Krankengeld wird kalendertäglich gezahlt. Das Brutto-Krankengeld ist der Zahlbetrag des Krankengeldes. Vom Zahlbetrag sind Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten, wenn der Krankengeldbezieher in diesen Zweigen versichert ist. Die Krankenkasse und der Versicherte teilen sich in den meisten Fällen den Beitrag, soweit er auf das Kranken...mehr

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§ 6 Tabellen / 3. Beitragsbemessungsgrenze

Rz. 314 Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung gilt zugleich auch für die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Rz. 315 Zu beachten ist, dass für knappschaftlich Versicherte die Rentenversicherungsgrenze höher liegt. Rz. 316 Die Bemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung betrug bis 31.12.2002 75 % der Rentenversicherungsgrenze. Ab dem 1.1.2003 wird ...mehr

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Zeitschriften-/Fundstellenverzeichnis

Zu den Abkürzungen siehe auch das Verzeichnis der ausgewerteten juristischen Periodika für die juris-Datenbank (https://www.juris.de/jportal/portal/page/fshelp.psml?cmsuri=/hilfe/de/r2/o_listen/listeaufsaetze.jsp).mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Prüfungsschema

Rz. 36 Die Antworten suchende Ausgangsfrage vor einer Entscheidung über eine Ersatzleistung an den Fordernden lautet regelmäßig: "Wer will von wem wieviel" (d.h., was warum aus welchem Rechtsgrund)? Rz. 37 Übersicht 2.1: WER will WAS von WEM WARUM WORAUS?mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 102 Die Abgabe von sog. Prüfmarken gegen Entgelt, durch welche die dem Landesverband angeschlossenen Mitgliedsverbände das Recht auf die Abnahme von Judo-Prüfungen durch vom Landesverband abgestellte Prüfer erwerben, ist nicht nach § 4 Nr. 25 UStG steuerfrei.[1] Rz. 103 Die freiberuflich tätigen Familienhelfer und die im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe tätige...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Einleitung

Rz. 1277 Hinsichtlich des Zeitpunkts des Anspruchsübergangs ist zwischen den unabhängig von einem Sozialversicherungsverhältnis erbrachten Leistungen und den aufgrund eines Sozialversicherungsverhältnisses erbrachten Leistungen zu differenzieren (auch § 1 Rdn 158):[1310] Rz. 1278mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenangleichung / 1 Ausgangslage (Rentenüberleitung 1992)

Zum 1.1.1992 wurde das westdeutsche Rentenversicherungssystem auf das Beitrittsgebiet übergeleitet und damit die Alterssicherung der ehemaligen DDR in die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland einbezogen. Beitrittsgebiet ist das in Art. 3 EV genannte Gebiet der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Th...mehr

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Gesetzesverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindererziehungszeit in der... / 6.2 Zusammentreffen mit weiteren Beitragszeiten

Nach geltendem Recht wirken sich sowohl die Kindererziehungszeit als auch die zeitgleichen Beitragszeiten rentensteigernd aus. Die Summe der Entgeltpunkte für Kindererziehungszeit und für zeitgleiche Beitragszeiten wird jedoch auf die für das jeweilige Jahr geltende Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Hinweis Besonderheit bei der Mütterrente und Bestandsrenten Erhalten Elternte...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Kenntnis der regressnehmenden Behörde

Rz. 488 Bei Behörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften beginnt die Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erst dann zu laufen, wenn der zuständige Bedienstete der verfügungsberechtigten Behörde Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen hat.[477] Rz. 489 Werden Ansprüche zunächst nur von der Krankenkasse oder nur von der Pflegekasse angemeldet, kom...mehr

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§ 6 Tabellen / bb) Beitragszuschlag für Kinderlose

Rz. 283 Das BVerfG[272] hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31.12.2004 eine Regelung zu treffen, die Mitglieder mit Kindern gegenüber kinderlosen Beitragszahlern beitragsmäßig besser stellt. Berücksichtigt werden auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder. Eltern, deren Kind nicht mehr lebt, gelten trotzdem nicht als kinderlos. Rz. 284 Ein um 0,25 % erhöhter Beitragssatz gi...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Geschädigte Person

Rz. 502 Der Geschädigte muss unaufgefordert wesentliche Genesungsfortschritte, die Aufnahme bzw. Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit, tatsächlich erzieltes Einkommen[599] sowie Leistungen von dritter Seite (insbesondere Sozialleistungsträger)[600] offen legen und erhaltene Leistungen und Erstattungen bei den verfolgten Ansprüchen gegenrechnen.[601] Rz. 503 Der Schadenersatz...mehr

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§ 5 Verjährung / a) Recht bis 31.12.2001

Rz. 155 Die regelmäßige Verjährungsfrist betrug nach dem bis zum 31.12.2001 geltenden Verjährungsrecht 30 Jahre (§ 195 BGB a.F.). Rz. 156 Hierunter fielen beispielsweise:mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / hh) Beschützende Werkstatt, § 179 Abs. 1a SGB VI

Rz. 450 Behinderte Menschen, die u.a. in anerkannten Einrichtungen für Behinderte tätig sind, sind in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert (§ 344 Abs. 3 SGB III, § 5 Abs. 1 Nr. 7 SGB V, § 1 S. 1 Nr. 2 SGB VI, § 20 Abs. 1 Nr. 7 SGB XI). Sobald ein Verletzter in einer beschützenden Werkstatt untergebracht wird, werden (nach fiktiven Werten berechnete) insbeson...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.1 Angaben für tätige Organmitglieder (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a)

Rz. 44 Gesamtbezüge tätiger Organmitglieder umfassen Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen, Nebenleistungen jeder Art sowie nicht ausgezahlte Bezüge. Unter nicht ausgezahlten Bezügen werden Erhöhungen von Ansprüchen und Bezüge des Gj, die bisher in keinem Konzernabschlu...mehr

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§ 6 Tabellen / a) Pflegeleistungen

Rz. 329 Zu den Pflegeleistungen ab 1.1.2017 siehe ausführlich Jahnke.[305] Die nachstehende Übersicht enthält, sofern nicht anders angegeben, die monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung in Abhängigkeit vom Pflegegrad (PG) (ambulante und stationäre Pflege) ab 1.1.2017. Rz. 330 Übersicht 6.18: Pflegeleistungen (§ 28 SGB XI) ab 1.1.2017mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Sozialhilfeträger

Rz. 1251 Eine Ausnahme gilt für die Sozialhilfe, zu deren Gunsten – aber auch zu deren Lasten – ein rechtskräftiges, vom Geschädigten erstrittenes Feststellungsurteil ebenso wie ein titelersetzendes Anerkenntnis (als Ausfluss von § 2 SGB XII, § 2 BSHG a.F.) wirken kann.[1280] Rz. 1252 Für den unmittelbar Geschädigten besteht eine Einziehungsermächtigung, aufgrund derer er bef...mehr

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§ 5 Verjährung / (3) Verfügungsberechtigte Person, Wissensvertretung

Rz. 496 Hinweis Rdn 408 ff., 455 ff. Rz. 497 Sind innerhalb einer regressbefugten Behörde mehrere Stellen für die Bearbeitung eines Schadenfalles zuständig, kommt es für den Beginn der Verjährung auf den Kenntnisstand der Bediensteten der für Regresse zuständigen Stelle an.[483] Das gilt auch dann, wenn Bedienstete der Leistungsabteilung aufgrund innerbehördlicher Anordnung g...mehr

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§ 5 Verjährung / 3. Umstandsmoment

Rz. 948 Für eine Verwirkung ist der Zeitablauf, während dem der Anspruchsberechtigten über einen längeren Zeitraum dem Anspruchsgegner gegenüber untätig bleibt, nur eine von mehreren Voraussetzungen.[962] Rz. 949 Neben das Zeitmoment tritt das Umstandsmoment: Es müssen besondere Umstände sowohl im Verhalten des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtf...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / V. Anwaltskosten

Rz. 1243 Hinweis Siehe Rdn 1452 ff. Rz. 1244 Der Anwalt ist zwar nicht allgemein verpflichtet, seinen Mandanten auf die Höhe der durch seine Inanspruchnahme entstehenden Kosten hinzuweisen. Eine Aufklärungspflicht kann sich aber im Einzelfall aus Treu und Glauben ergeben.[1269] Rz. 1245 Die Erstattung außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten (im wesentlichen Anwaltskosten) w...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Arbeitsverwaltung, Sozialhilfeträger

Rz. 503 Zum Forderungsübergang auf Arbeitsverwaltung [495] und Sozialhilfeträger [496] ist die Rechtsprechung des BGH [497] zu beachten, wonach die Forderung bereits dann übergeht, wenn mit Leistungen dieser Träger nach den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalles ernsthaft zu rechnen ist; auf den Kenntnisstand des Geschädigten kommt es dann nicht an. Auch wenn die Forme...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 2 Verfügbare persönliche Einkünfte

Zu den maßgebenden Einkünften zählen alle Einnahmen aus unselbstständiger Arbeit, selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Renten, Versorgungsbezüge u. Ä. sowie alle weiteren Einnahmen, mit denen der Lebensunterhalt bestritten werden kann. Dazu gehören auch Entgeltersatzleistungen (z. B. Kranken-, Über...mehr

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§ 5 Verjährung / aa) Allgemeines

Rz. 482 Findet der Forderungsübergang im Unfallzeitpunkt statt (z.B. § 116 SGB X, ähnlich § 81a BVG, beamtenrechtliche Vorschriften [siehe auch Fußnote zu Rdn 488][471]), ist die Kenntnis des Rechtsnachfolgers (und zwar des dort für den Regress zuständigen Mitarbeiters) maßgeblich (Rdn 488 ff.). Rz. 483 Die Anmeldung des Geschädigten kann auch für einen SHT hemmende Wirkung e...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / Literaturtipps

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§ 5 Verjährung / bb) Drittleistungsträger

Rz. 408 Grob fahrlässige Unkenntnis schadet auch Drittleistungsträgern (z.B. Sozialversicherungsträger, Sozialhilfeträger, beamtenrechtlicher Dienstherr). Nachdem in der Gesetzesbegründung auch das Vertrauen in das Nichtverfolgen von Ansprüchen (u.a. auch mit Blick auf die stark verkürzte Verjährung eines möglichen Gesamtschuldnerausgleiches) und die Dispositionsfreiheit des...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / V. Zuständigkeitswechsel zur Unfallversicherung

Rz. 1330 Stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass ein Schadenfall als Arbeitsunfall oder Wegeunfall in die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung gehört, stellt sich die Anspruchsberechtigung der gesetzlichen Krankenkasse als von Anfang fehlend heraus (auch Rdn 547).[1365] Rz. 1331 Leistungen, die die Krankenkasse (und gegebenenfalls die Pflegekasse auß...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 2. Reha-Management

Rz. 13 Es gilt der Grundsatz: "Je früher ein Wiedereingliederungsversuch nach dem Unfallgeschehen startet, desto höher ist die Chance auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung." Rz. 14 Lange Wartezeiten belasten zudem nicht nur den Verletzten, sondern auch dessen Familie. Rz. 15 Internationale Studien[7] kommen hinsichtlich der Chance erfolgreicher erneuter Arbeitsaufnahme zu ...mehr

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§ 6 Tabellen / 2. Jahresarbeitsverdienst in der Unfallversicherung

Rz. 345 Als Jahresarbeitsverdienst (JAV) gilt grundsätzlich der Gesamtbetrag aller Arbeitsentgelte (§ 14 SGB IV) und Arbeitseinkünfte (§ 15 SGB IV) des Verletzten in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Unfallmonat (§ 82 Abs. 1 S. 1 SGB VII).[317] Der JAV errechnet sich dabei nicht nur aus dem Einkommen derjenigen Beschäftigung oder Tätigkeit, bei der sich der Unfall ereig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / Sozialversicherung

1 Ziel § 167 Abs. 2 SGB IX zielt darauf ab, bei gesundheitlichen Störungen mit Zustimmung des Arbeitnehmers eine gemeinsame Klärung möglicher Maßnahmen durch alle Beteiligten herbeizuführen. Zu beteiligen sind der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Betriebs- oder Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung. Falls erforderlich werden der Werks- oder Betriebsarzt, der Sozia...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 8 Wie wird der Pfändungsbetrag bei Lohnpfändung durch einen Unterhaltsgläubiger berechnet (§ 850d ZPO)?

Unterhaltsgläubiger sind: die Verwandten in gerader Linie (Kinder, Enkel, Großeltern), Ehegatte, auch bei Getrenntlebenden, früherer Ehegatte, die Mutter eines nicht ehelichen Kindes gem. §§ 1615l, 1615n BGB, Lebenspartner bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (§ 5 LPartG). Das Arbeitseinkommen unterliegt bei einer Pfändung wegen eines Unterhaltsanspruchs in doppelter Hinsic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 4 Unterstützung beim Aufbau

Ansprechpartner sind die zuständigen Rehabilitationsträger, also die Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit. Sind schwerbehinderte Menschen betroffen, ist das Integrationsamt der richtige Ansprechpartner.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 3 Stufenweise Wiedereingliederung

Eine Maßnahme des BEM kann die stufenweise Wiedereingliederung als Leistung zur medizinischen Rehabilitation darstellen. Hiermit sollen arbeitsunfähige Arbeitnehmer durch eine schrittweise Rückkehr in ihre bisherige Tätigkeit wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden.[1] Während der stufenweisen Wiedereingliederung ist der Arbeitnehmer weiterhin arbeitsunfähig und der z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 1 Ziel

§ 167 Abs. 2 SGB IX zielt darauf ab, bei gesundheitlichen Störungen mit Zustimmung des Arbeitnehmers eine gemeinsame Klärung möglicher Maßnahmen durch alle Beteiligten herbeizuführen. Zu beteiligen sind der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Betriebs- oder Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung. Falls erforderlich werden der Werks- oder Betriebsarzt, der Sozialversi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 2 Einbeziehen von Sozialleistungsträgern

Das betriebliche Eingliederungsmanagement wird durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben[1] oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben ergänzt.[2] Dazu hat der Arbeitgeber den zuständigen Rehabilitationsträger oder bei schwerbehinderten Menschen das Integrationsamt hinzuzuziehen.[3] Hinweis Gemeinsame Servicestellen Gemeinsame Servicestellen wurden 2018 aufgelöst. Ihre Aufgab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / Zusammenfassung

Begriff Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres mindestens 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt, ist ihnen von ihrem Arbeitgeber nach § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Die Teilnahme ist für die Beschäftigten freiwillig. Für den Begriff der Arbeitsunfähigkeit gilt § 3 Abs. 1 EFZG. Das BEM ist ei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 7.2.2 Verfahren zur Berechnung des pfändbaren Einkommens

Das Berechnungsverfahren ist in § 850e Nr. 1 ZPO geregelt. Hieraus ergibt sich nachfolgendes Schema zur Berechnung des pfändbaren Betrags:mehr

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Pfändung von Lohn / 7.1.3 Gesetzliche Versicherungs- und Versorgungsansprüche

Gem. § 850i Abs. 3 ZPO bleiben die Bestimmungen der Versicherungs-, Versorgungs- und sonstigen gesetzlichen Vorschriften über die Pfändung von Ansprüchen bestimmter Art unberührt. Diese Bestimmungen gehen den §§ 850 ff. ZPO als Spezialregelungen vor. Zu den Versicherungsgesetzen gehören insbesondere die Leistungen der Sozialversicherung nach SGB. Ansprüche auf laufende Geldle...mehr