Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.4 Sozialversicherungsrechtliche Grundsätze

Für die Einsatzstellen gelten die Melde-, Beitragsnachweis- und Zahlungspflichten des Sozialversicherungsrechts[1]; dazu gehören die gesetzliche Krankenversicherung, die soziale Pflegeversicherung, die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung einschließlich der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung.[2] Die Einsatzstelle hat sowohl den Arbeitgeber- als auch den...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.5 Sozialversicherungsrechtliche Ansprüche im Krankheitsfall

Freiwillige im BFD werden für die Dauer des Freiwilligendienstes grundsätzlich als Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Beiträge werden vollständig von der Einsatzstelle übernommen und an die Krankenkasse abgeführt. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfasst grundsätzlich auch Personen, die vor Antritt des Bunde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendfreiwilligendienst (JFD) / Sozialversicherung

1 Regelungen für Teilnehmer Die nachstehenden Regelungen gelten für alle Teilnehmer am Jugendfreiwilligendienst (JFD). Der JFD umfasst das freiwillige soziale Jahr und das freiwillige ökologische Jahr. Die Teilnehmer am JFD dürfen nur unentgeltliche Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung sowie ein angemessenes Taschengeld erhalten. Angemessen ist ein Taschengeld, das – se...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst / Sozialversicherung

1 Versicherungsrechtliche Beurteilung Die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen des Jugendfreiwilligendienstgesetzes gelten auch für Personen, die den Bundesfreiwilligendienst leisten.[1] Daher stehen die Bundesfreiwilligendienstleistenden in einem sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis und sind kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspfli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitskampf / 2.14.14 Sozialversicherung

Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung besteht während eines rechtmäßigen Arbeitskampfs fort (§ 192 Abs. 1 Nr. 1 SGB V), während eines rechtswidrigen Arbeitskampfs entfällt hingegen die Versicherungspflicht. Bei Beschäftigten, die freiwillig in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung versichert sind, besteht die Mitgliedschaft unverän...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 2 Versicherungsrechtliche Stellung

Während der Zeit eines JFD besteht Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Teilnehmer an einem JFD zählen zu den Beschäftigten gegen Arbeitsentgelt. Wird kein Entgelt gezahlt, so tritt keine Versicherungspflicht zur Sozialversicherung ein. Allerdings greift in der Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 3.1 Tragung der Beiträge

3.1.1 Sozialversicherungsbeitrag Die für die Teilnehmer am JFD zu zahlenden Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und ggf. Arbeitslosenversicherung einschließlich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung hat der Arbeitgeber als Träger des JFD zu übernehmen. Die Teilnehmer haben somit keine eigenen Beitragsanteile aufzubringen.[1] Die Regelungen des Über...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst / 2 Leistungsansprüche

2.1 Krankengeld Gesetzlich versicherte Teilnehmende an einem Bundesfreiwilligendienst haben Anspruch auf Krankengeld, wenn sie arbeitsunfähig sind oder bei Erkrankung eines Kindes.[1] Allerdings ruht dieser Krankengeldanspruch, wenn sie während der Arbeitsunfähigkeit Taschengeld und/oder Sachbezüge weiterhin erhalten. Dies ist in aller Regel in den ersten 6 Wochen der Arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst / 6 Insolvenzgeldumlage

Insolvenzgeldumlage muss für diesen Personenkreis entrichtet werden. Dafür ist das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt (Taschengeld und Sachbezüge) zu berücksichtigen, sofern der Arbeitgeber nicht zu den von der Zahlung befreiten Arbeitgebern gehört.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 3.1.3 Insolvenzgeldumlage

Hinsichtlich der Insolvenzgeldumlage ist bei diesem Personenkreis das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt (Taschengeld und Sachbezüge) zu berücksichtigen, sofern der Arbeitgeber nicht zu den von der Zahlung befreiten Arbeitgebern gehört.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 4 Besonderheiten im Meldeverfahren

Grundsätzlich gelten für Teilnehmer am JFD die Regelungen des DEÜV-Meldeverfahrens. Teilnehmer am JFD sind mit dem Personengruppenschlüssel 123 zu melden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst / 3.1 Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung

Für Bundesfreiwilligendienstleistende wird der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung nicht in Höhe eines eventuellen kassenindividuellen, sondern in Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes erhoben. Dieser wurde für 2024 auf 1,7 % festgesetzt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 3.1.2 Umlagen U1, U2

Teilnehmer am JFD sind keine Arbeitnehmer i. S. d. Aufwendungsausgleichsgesetzes. Sie sind daher bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Beschäftigten nicht zu berücksichtigen. Umlagebeiträge sind im U1-Verfahren nicht zu zahlen.[1] Eine Erstattung etwaiger Arbeitgeberaufwendungen aus Anlass einer Arbeitsunfähigkeit ist daher ausgeschlossen. In den Ausgleich der Arbeitgeberaufw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst / 3.2 Arbeitslosenversicherung

Für die Arbeitslosenversicherung gelten besondere beitragsrechtliche Regelungen, wenn sich der Bundesfreiwilligendienst unmittelbar an eine versicherungspflichtige Beschäftigung anschließt. In diesem Fall werden die Beiträge von der Bezugsgröße berechnet (2024: 3.535 EUR/West und 3.465 EUR/Ost mtl.; 2023: 3.395 EUR/West, 3.290 EUR/Ost). Beträgt der Zeitraum zwischen dem Ende...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst / 7 Meldeverfahren

Für Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst gelten die Regelungen des DEÜV-Meldeverfahrens. Da Teilnehmer von der Zahlung eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags ausgenommen und deshalb von anderen Beschäftigten abzugrenzen sind[1], ist dieser Personenkreis grundsätzlich mit dem Personengruppenschlüssel "123" zu melden. Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst, die eine Vollrent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst / 4 Tragung der Beiträge

Die für die Dienstleistenden zu zahlenden Beiträge trägt der Arbeitgeber alleine. Dies gilt sowohl für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung als auch für den eventuell zu zahlenden Beitragszuschlag zur sozialen Pflegeversicherung; dieser beträgt seit dem 1.7.2023 0,6 %[1]. Von dem seit dem 1.7.2023 möglichen Beitragsabschlag für Mitglieder mit mindeste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst / 3 Beitragsberechnung

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden für die Zeit des Dienstes nach der Höhe des Taschengeldes und dem Wert der Sachbezüge bzw. der dafür geleisteten Geldersatzleistung bemessen. Die Höhe des Taschengeldes wird in einer Vereinbarung zwischen der Einsatzstelle und dem Dienstleistenden geregelt. Es beträgt höchstens 8 % der Beitragsbemessungsgrenze ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 1 Regelungen für Teilnehmer

Die nachstehenden Regelungen gelten für alle Teilnehmer am Jugendfreiwilligendienst (JFD). Der JFD umfasst das freiwillige soziale Jahr und das freiwillige ökologische Jahr. Die Teilnehmer am JFD dürfen nur unentgeltliche Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung sowie ein angemessenes Taschengeld erhalten. Angemessen ist ein Taschengeld, das – seit dem 29.5.2024 – 8 % (bis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 3 Beitragsrecht

Weder im Jugendfreiwilligendienstgesetz noch im SGB finden sich hinsichtlich des in der Krankenversicherung anzuwendenden Beitragssatzes besondere Regelungen. In schriftlichen Vereinbarungen, die zwischen den Trägern des Jugendfreiwilligendienstes und dem Freiwilligen geschlossen werden, ist die Fortzahlung des Taschengeldes innerhalb der ersten 6 Wochen einer Arbeitsunfähig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst / 2.2 Mutterschaftsgeld

Da gesetzlich versicherte Teilnehmerinnen am Bundesfreiwilligendienst Anspruch auf Krankengeld haben, ergibt sich daraus auch ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Im Gegensatz zur Arbeitsunfähigkeit erhalten die Einsatzstellen ihre Aufwendungen, die ihnen durch die Schwangerschaft und Mutterschaft entstehen, im Rahmen des Ausgleichsverfahrens U2 erstattet.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 3.1.1 Sozialversicherungsbeitrag

Die für die Teilnehmer am JFD zu zahlenden Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und ggf. Arbeitslosenversicherung einschließlich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung hat der Arbeitgeber als Träger des JFD zu übernehmen. Die Teilnehmer haben somit keine eigenen Beitragsanteile aufzubringen.[1] Die Regelungen des Übergangsbereichs gelten selbst bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendfreiwilligendienst (JFD) / Zusammenfassung

Begriff Der "Jugendfreiwilligendienst" (JFD) ersetzt das frühere "Freiwillige Soziale Jahr" (FSJ) bzw. "Freiwillige Ökologische Jahr" (FÖJ). Der JFD kann als sozialer oder ökologischer Dienst in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet werden. Es besteht auch die Möglichkeit eines Internationalen Jugendfreiwilligendienstes (IJFD). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen des Jugendfreiwilligendienstgesetzes gelten auch für Personen, die den Bundesfreiwilligendienst leisten.[1] Daher stehen die Bundesfreiwilligendienstleistenden in einem sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis und sind kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig, wenn sie Geld- und/oder Sachle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst / 5 Umlageverfahren U1/U2

Für Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst sind Beiträge zur Umlage U1 nicht zu zahlen. Die Dienstleistenden werden auch bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Beschäftigten nicht berücksichtigt. Sie zählen nicht zu den Arbeitnehmern im Sinne des Aufwendungsausgleichsgesetzes. Die Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst werden in das U2-Verfahren einbezogen. Die Aufwendungen au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst / 2.1 Krankengeld

Gesetzlich versicherte Teilnehmende an einem Bundesfreiwilligendienst haben Anspruch auf Krankengeld, wenn sie arbeitsunfähig sind oder bei Erkrankung eines Kindes.[1] Allerdings ruht dieser Krankengeldanspruch, wenn sie während der Arbeitsunfähigkeit Taschengeld und/oder Sachbezüge weiterhin erhalten. Dies ist in aller Regel in den ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst / Zusammenfassung

Begriff Der Bundesfreiwilligendienst ist eine nach dem Aussetzen der Wehrpflicht (in Form des Wehr- oder des Zivildienstes) eingeführte neue Form des freiwilligen Dienstes. Er steht beiden Geschlechtern ohne Altersgrenze offen und dauert im Regelfall zwischen 6 und 18 Monate. In Ausnahmefällen kann er auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Ziel ist es, sowohl Möglichkeiten ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.4 Arbeitslohn

Arbeitslohn sowie Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung sind Betriebsausgaben. Sie stellen regelmäßig wiederkehrende Ausgaben dar.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.2.2 Wichtige Einzelfragen bei Kapitalgesellschaften

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 263a Anlage... / 3 Literatur

Rz. 9 Braun, Die Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen durch Krankenkassen nach dem Digitale-Versorgung-Gesetz, NZS 2019, 894. Samartzis, Vermögensrecht der Sozialversicherung in Zeiten der Finanzkrise, NZS 2009, 361.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 66 Finanza... / 2.2 Durchführung und Vereinbarung mit den Spitzenverbänden (Abs. 1 Satz 3 bis 5)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 3 führt das Bundesamt für Soziale Sicherung den Finanzausgleich zwischen den Pflegekassen durch. Dieses verwaltet auch den Ausgleichsfonds (vgl. § 65). Der Gesetzgeber hat die Durchführung des Finanzausgleichs bei Schaffung des SGB XI zum 1.1.1995 dem Bundesamt für Soziale Sicherung (vormals Bundesversicherungsamt) übertragen, weil diese Behörde durch d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 65 Ausglei... / 2.2 Anlage der Mittel (Abs. 3 und 5 Satz 1 HS 2, Satz 2 und 3)

Rz. 7 Nach Abs. 3 sind die Mittel des Ausgleichsfonds so anzulegen, dass sie für den in §§ 67, 68 genannten Zweck verfügbar sind. Dieser besteht darin, dass monatlich und jährlich ein Finanzausgleich zwischen den Pflegekassen durchgeführt werden kann (Näheres vgl. Kommentierung dort). Rz. 8 Bereits in der Gesetzesbegründung zu Abs. 3 findet sich der Hinweis, dass die Mittel d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 2.1 Zuständigkeit der KBV (Abs. 1)

Rz. 3 Die KBV legt die Inhalte der elektronischen Patientenakte fest und schreibt sie fort (Satz 1). Sie gibt den Einsatz und die Verwendung vor. Die Regelung enthält die Verpflichtung der KBV, für die Anpassung der informationstechnischen Systeme an die Festlegungen den Herstellern informationstechnischer Systeme und Krankenkassen Darstellungen zur Visualisierung der MIO zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Urlaub / 30 Urlaubsabgeltung nach Tod

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer, der noch Urlaubsansprüche hat, stirbt. Haben die Erben gegen den Arbeitgeber Anspruch auf Urlaubsabgeltung? Ergebnis Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund seines höchstpersönlichen Charakters[1] automatisch mit dem Tod des Arbeitnehmers. Zahlungsansprüche, die bis zu diesem Zeitpunkt entstanden sind, gehen nach § 1922 BGB auf die Erben über, auch w...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe / 2 Leistungsträger

Leistungen zur Teilhabe werden von den nachfolgenden Trägern erbracht: Rentenversicherungsträger im Rahmen des SGB VI; Gesetzliche Krankenkassen auf der Grundlage des SGB V Allgemeine Ortskrankenkasse, Innungskrankenkasse, Betriebskrankenkasse, Ersatzkasse, Knappschaft (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Krankenversicherung), Sozialversicherung für Landw...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe / 3.2.1 Krankenversicherung

Die Krankenversicherung erbringt für ihre Versicherten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, wenn kein anderer Träger der Sozialversicherung solche Leistungen erbringen kann.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergänzende Leistungen zur T... / Zusammenfassung

Begriff Diese Leistungen werden in Ergänzung der Hauptleistung (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation; Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Unfallversicherung erbracht. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Rechtsgrundlagen zu den ergänzenden Leistungen zur Teilhabe finden sich in den §§ 64 bis 7...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Persönliches Budget / Zusammenfassung

Begriff Das Persönliche Budget ist eine alternative Leistungsform zu den im Teilhaberecht dominierenden Sach- und Dienstleistungen. Mit dem Persönlichen Budget sollen Menschen mit Behinderungen ihren Bedarf an Teilhabeleistungen in eigener Verantwortung und Gestaltung decken und selbst bestimmen, welche Hilfen sie wann, wie und durch wen in Anspruch nehmen (Stärkung der Wuns...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterhaltssichernde Leistun... / Zusammenfassung

Begriff Als unterhaltssichernde Leistungen bezeichnet man Leistungen der Rehabilitationsträger, die Leistungen zur Teilhabe ergänzen, damit der Rehabilitand diese überhaupt wahrnehmen kann (z. B. Übergangsgeld als Ersatz für Arbeitsentgelt zur Sicherung der Existenzgrundlage). Sie sind Bestandteil der ergänzenden Leistungen zur Teilhabe. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprech...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe / Zusammenfassung

Begriff Leistungen zur Teilhabe werden erbracht, um Behinderungen zu vermeiden oder die Folgen von Behinderungen zu lindern. Welcher Rehabilitationsträger zuständig ist, richtet sich nach den geltenden Leistungsgesetzen der einzelnen Träger. Hier werden die durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) geltenden Regelungen dargestellt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialv...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tantieme: Instrument zur Er... / 2 Behandlung der Tantieme bei der GmbH und beim Geschäftsführer

Wirtschaftlich betrachtet stellen Tantiemen für die GmbH – ebenso wie alle übrigen Gehaltszahlungen an Geschäftsführer – Personalaufwand dar. Entsprechend mindern sie als Betriebsausgaben das körperschaftsteuerpflichtige Einkommen und den Gewerbeertrag. Als Gehaltsbestandteil unterliegen Tantiemen der Lohnsteuer und sind – wenn es sich um Einmalzahlungen handelt – als sonsti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / 1.6 Finanz- und Liquiditätsplanung

Die Finanzplanung setzt sich aus 2 Komponenten zusammen: der Ermittlung des persönlichen Finanzbedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts und der betrieblichen Finanzplanung. Die persönliche Finanzplanung sollte für einen Zeitraum von mindestens 1 Jahr erstellt werden. Hier sollte ermittelt werden, welche finanziellen Mittel für Miete und Nebenkosten, Lebensführung (Ernährung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / 3.7 Lohnsteuer

Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer (Tz. 6) sind nur zu machen, wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Werden Arbeitnehmer beschäftigt, ist zu berechnen, wie hoch die im Monat, Quartal bzw. Jahr voraussichtlich anfallende Lohnsteuer sein wird. Dazu genügt es, die Lohnabrechnung für den ersten Beschäftigungsmonat auf das Gesamtjahr hochzurechnen, sofern keine So...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / Sozialversicherung

1 Beschäftigte Studierende Studierende, die neben ihrem Studium eine abhängige Beschäftigung ausüben, unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Allerdings sind sie unter bestimmten Voraussetzungen in ihrer Beschäftigung versicherungsfrei, ggf. auch nur in einzelnen Versicherungszweigen. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / 2.1 Voraussetzungen

2.1.1 Ordentlich Studierende Um vom Werkstudentenprivileg profitieren zu können, muss die beschäftigte Person zu den "ordentlich Studierenden" gehören.[1] 2.1.2 20-Stunden-Grenze In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht für Studierende, die neben ihrem Studium eine mehr als geringfügige Beschäftigung ausüben, Versicherungsfreiheit, wenn sie ihrem Erscheinun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / 2 Das Werkstudentenprivileg

Der Begriff des Werkstudenten wird umgangssprachlich häufig für alle Studierenden verwendet, die einer Beschäftigung nachgehen. In der Sozialversicherung sind Werkstudenten bzw. das sog. Werkstudentenprivileg jedoch genau definiert. Das Werkstudentenprivileg regelt, dass Studierende in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind, sofern sie best...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / 2.3 Ende des Werkstudentenprivilegs

Personen, die nach ihrem Hochschulabschluss (z. B. Diplom, Staatsexamen, Master- bzw. Magistergrad) weiterhin eingeschrieben bleiben, gehören grundsätzlich nicht mehr zu den ordentlich Studierenden i. S. d. Sozialversicherung. Damit endet auch das Werkstudentenprivileg. Maßgeblicher Zeitpunkt Die Hochschulausbildung i. S. d. Anwendung des Werkstudentenprivilegs endet nicht mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / 1 Beschäftigte Studierende

Studierende, die neben ihrem Studium eine abhängige Beschäftigung ausüben, unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Allerdings sind sie unter bestimmten Voraussetzungen in ihrer Beschäftigung versicherungsfrei, ggf. auch nur in einzelnen Versicherungszweigen. Die versicherungsrechtlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / 2.1.2 20-Stunden-Grenze

In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht für Studierende, die neben ihrem Studium eine mehr als geringfügige Beschäftigung ausüben, Versicherungsfreiheit, wenn sie ihrem Erscheinungsbild nach als Studierende anzusehen sind. Es reicht somit nicht aus, wenn es sich bei dem Beschäftigten um einen formalrechtlichen Studenten handelt. Erforderlich für die Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / 2.1.4 Beschäftigung während eines Urlaubssemesters

Lassen sich Studierende für ein oder mehrere Semester beurlauben, nehmen sie innerhalb dieses Zeitraums trotz fortbestehender Immatrikulation nicht am Studienbetrieb teil. Wird währenddessen eine Beschäftigung ausgeübt, ist die Versicherungsfreiheit im Rahmen des Werkstudentenprivilegs regelmäßig ausgeschlossen, da das Erscheinungsbild als Student nicht gegeben ist.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / 2.1.1 Ordentlich Studierende

Um vom Werkstudentenprivileg profitieren zu können, muss die beschäftigte Person zu den "ordentlich Studierenden" gehören.[1]mehr