Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zahlstellenverfahren (Verso... / 3.2 Meldetatbestände

Die Krankenkassen übermitteln in dem Meldeverfahren u. a. folgende Meldungen: Rückmeldung zu Bewilligung/Beginn des laufenden Versorgungsbezugs, Änderung zum laufenden Versorgungsbezug, Rückmeldung zur Vorabbescheinigung. Daneben meldet die Krankenkasse der Zahlstelle das Ende der Meldeverpflichtung in folgenden Fällen: Krankenkassenwechsel, Ende der gesetzlichen Rente, Ende der Mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zahlstellenverfahren (Verso... / 3.1 Datenübermittlung an die Zahlstelle des Versorgungsempfängers

Die Krankenkasse hat der Zahlstelle von Versorgungsbezügen und dem Bezieher von Versorgungsbezügen unverzüglich die Beitragspflicht des Versorgungsempfängers und deren Umfang mitzuteilen. Letzteres gilt, soweit die Summe der beitragspflichtigen Einnahmen aus dem Zahlbetrag der Rente und den Versorgungsbezügen die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zahlstellenverfahren (Verso... / 3.2.2 Änderung zum laufenden Versorgungsbezug

Sofern der gemeldete VBmax keine Anwendung mehr findet, wird dies von der Krankenkasse durch eine Änderungsmeldung mit dem Wert VBmax 0,00 EUR angezeigt, in der kein VBmax mehr angegeben wird. Dies gilt z. B. in den Fällen, in denen aufgrund des Wegfalls eines zweiten Versorgungsbezugs der erste Versorgungsbezug in voller Höhe beitragspflichtig wird. Daneben werden Änderungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zahlstellenverfahren (Verso... / 2.2.4 Vorabbescheinigung

Das Meldeverfahren beginnt grundsätzlich mit der Mitteilung der Zahlstelle an die Krankenkasse über den Beginn und die Höhe des Versorgungsbezugs. Einige Zahlstellen fordern von den Krankenkassen allerdings schon vor der erstmaligen Bewilligung eines Versorgungsbezugs eine Bestätigung des bestehenden Versicherungsverhältnisses und der grundsätzlichen Beitragspflicht des Vers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zahlstellenverfahren (Verso... / 3.2.4 Meldungen bei Mehrfachbezug

Bezieht das Mitglied mehrere laufende Betriebsrenten, mehrere einmalig gezahlte Betriebsrenten, eine laufende Betriebsrente und eine einmalig gezahlte Betriebsrente, eine laufende Betriebsrente und einen laufenden/einmalig gezahlten anderen Versorgungsbezug oder eine laufende/einmalig gezahlte Betriebsrente und Arbeitseinkommen ist der Status "Mehrfachbezug" erfüllt und die Kranke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zahlstellenverfahren (Verso... / Zusammenfassung

Begriff Beim Zahlstellenverfahren handelt es sich um ein Beitrags- und Meldeverfahren zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Zahlstellen von Versorgungsbezügen. Es stellt sicher, dass die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus Versorgungsbezügen – hierzu zählen u. a. Betriebsrenten, Pensionen und Leistungen aus Direktversicherungen – korrekt und vollständig er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zahlstellenverfahren (Verso... / 1 Aufgaben der Zahlstellen

Die Zahlstellen von Versorgungsbezügen haben gegenüber den Krankenkassen Meldepflichten zu erfüllen. Darüber hinaus sind sie in aller Regel verpflichtet, die Beiträge aus den Versorgungsbezügen an die Krankenkasse abzuführen. Die Beiträge aus Kapitalleistungen oder Kapitalabfindungen müssen nicht von den Zahlstellen abgeführt werden. Insoweit besteht nur eine Meldepflicht.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zahlstellenverfahren (Verso... / 2.2.1 Bewilligung/Beginn des Versorgungsbezugs

Bewilligung/Beginn steht für den erstmaligen Zeitpunkt oder die Wiederaufnahme der Zahlung eines laufenden Versorgungsbezugs nach vorherigem Wegfall. Ferner ergibt sich diese Meldeverpflichtung bei einem sog. "Schlüsselwechsel". Jede Meldung beinhaltet eine Schlüsselkombination, die u. a. die Zahlstellennummer und das Aktenzeichen des Versorgungsbezugs bei der Zahlstelle bein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zahlstellenverfahren (Verso... / 6.1 Beitragseinzug durch Krankenkasse bei nicht mehr gezahlten Versorgungsbezügen

Werden die Versorgungsbezüge nicht mehr gezahlt, sind die rückständigen Beiträge von der zuständigen Krankenkasse einzuziehen. Die Kasse zieht auch die Beiträge aus nachgezahlten Versorgungsbezügen ein. Dies gilt nicht für Beiträge aus Nachzahlungen aufgrund von Anpassungen der Versorgungsbezüge an die wirtschaftliche Entwicklung. Hinsichtlich der Beiträge aus anderen Nachzah...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zahlstellenverfahren (Verso... / 6.4 Fälligkeit der Beiträge/Verjährung

Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus Versorgungsbezügen sind am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig.[1] Achtung Nachträglicher Beitragseinbehalt Die Beiträge aus Versorgungsbezügen trägt allein der Versorgungsempfänger. Versäumt ein zahlstellenpflichtiger Arbeitgeber die Beiträge von seinen Versorgungsempfängern einzubehalten, so kann er nach der Rechtsprechu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zahlstellenverfahren (Verso... / 2.3 Meldungen zur Klärung der Elterneigenschaft

Die Zahlstelle hat ab dem 1.7.2025 bei Beginn eines in der sozialen Pflegeversicherung beitragspflichtigen Versorgungsbezugs eine weitere Anmeldung zu erstatten. Diese Anmeldung erfolgt zum Abruf der Elterneigenschaft und der Anzahl der für die Berechnung der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung berücksichtigungsfähigen Kinder. Die Anmeldung erfolgt über die Deutsche Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zahlstellenverfahren (Verso... / 2.1 Datenübermittlung an die Krankenkasse des Versorgungsempfängers

Die Zahlstellen haben der Krankenkasse des Versorgungsempfängers Beginn, Höhe, Veränderungen sowie Ende der Versorgungsbezüge unverzüglich zu melden. Ferner ist im Falle des § 5 Abs. 1 Nr. 11b SGB V von den Zahlstellen der Tag der Antragstellung unverzüglich mitzuteilen. Dabei handelt es sich um Anträge auf eine der Waisenrente entsprechende Leistung einer berufsständischen Versor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
SV-Meldeportal / Sozialversicherung

1 Grundlagen Die Sozialversicherungsträger sind dazu verpflichtet, Arbeitgebern eine allgemein zugängliche, elektronisch gestützte systemgeprüfte Ausfüllhilfe zur Verfügung zu stellen, um für die Sozialversicherung relevante Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge auf dem per Sozialgesetzbuch vorgeschriebenen elektronischen Weg verschlüsselt an die jeweilige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / Sozialversicherung

1 Freiwillige Krankenversicherung 1.1 Personenkreis Der Krankenversicherung können als freiwilliges Mitglied[1] beitreten: Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und die Vorversicherungszeit erfüllen,[2] Personen, deren Familienversicherung erlischt oder deshalb nicht besteht, weil die Versicherung nach § 10 Abs. 3 SGB V [3] ausgeschlossen is...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
SV-Meldeportal / Zusammenfassung

Begriff Sozialversicherungsträger benötigen zur Feststellung bzw. Berechnung von Sozialleistungen zahlreiche Daten und Informationen (z. B. Beschäftigungszeit, Entgelthöhe). Um diese Daten abrufbereit zu haben, wurde das einheitliche Meldeverfahren zur Sozialversicherung geschaffen. Arbeitgeber, ggf. deren Beauftragte oder auch die Insolvenzverwalter, melden den Einzugsstell...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
SV-Meldeportal / 1 Grundlagen

Die Sozialversicherungsträger sind dazu verpflichtet, Arbeitgebern eine allgemein zugängliche, elektronisch gestützte systemgeprüfte Ausfüllhilfe zur Verfügung zu stellen, um für die Sozialversicherung relevante Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge auf dem per Sozialgesetzbuch vorgeschriebenen elektronischen Weg verschlüsselt an die jeweiligen Sozialvers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
SV-Meldeportal / 2 Funktionen für Arbeitgeber

Das SV-Meldeportal ist kein Ersatz für ein professionelles Entgeltabrechnungsprogramm, sondern ein reines Melde- bzw. Datenaustauschmodul. Berechnungen zur Ermittlung der erforderlichen Angaben werden nicht durchgeführt. Sowohl Arbeitsentgelte als auch Sozialversicherungs- und Steueranteile können nicht errechnet werden. Dafür bietet die Anwendung neben dem Datenaustausch mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 1 Freiwillige Krankenversicherung

1.1 Personenkreis Der Krankenversicherung können als freiwilliges Mitglied[1] beitreten: Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und die Vorversicherungszeit erfüllen,[2] Personen, deren Familienversicherung erlischt oder deshalb nicht besteht, weil die Versicherung nach § 10 Abs. 3 SGB V [3] ausgeschlossen ist, wenn sie oder der Elternteil, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 5.2 Beiträge

5.2.1 Höhe/Beitragstragung Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden in Höhe des Beitragssatzes (2,6 %) von der jeweiligen Beitragsbemessungsgrundlage erhoben.[1] Der Beitrag ist vom Versicherten allein zu tragen. Bestimmte Einnahmen sind beitragspflichtig.[2] [3] 5.2.2 Selbstständig Tätige Als beitragspflichtige Einnahme gilt ein Arbeitsentgelt in Höhe der monatlichen Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 4 Rentenversicherung

Mit freiwillig gezahlten Rentenbeiträgen kann ein Rentenanspruch erworben oder der spätere Rentenanspruch erhöht werden. 4.1 Personenkreis In der Rentenversicherung sind zur freiwilligen Versicherung für Zeiten nach Vollendung des 16. Lebensjahres berechtigt, sofern sie nicht versicherungspflichtig sind: Deutsche mit Wohnsitz im In- oder Ausland, Ausländer und Staatenlose, die i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 5.2.3 Beschäftigte im Ausland

Als beitragspflichtige Einnahme gilt ein Arbeitsentgelt in Höhe der monatlichen Bezugsgröße West (2024: 3.535 EUR; 2023: 3.395 EUR).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 2 Pflegeversicherung

Eine freiwillige Pflegeversicherung gibt es nicht. Freiwillig krankenversicherte Mitglieder sind zur Pflegeversicherung pflichtversichert.[1] 2.1 Befreiung von der Pflegeversicherungspflicht Bei Nachweis eines entsprechenden Pflegeversicherungsschutzes durch eine private Pflegeversicherung besteht die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Pflegeversicherungspflicht befreien zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 4.2 Erwerbsminderung/Altersrente

Auch bei Bezug einer Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung ist die Entrichtung von freiwilligen Beiträgen möglich. Die während dieser Zeit entrichteten Beiträge werden jedoch erst beim nachfolgenden Versicherungsfall angerechnet. Ausnahme: Ist vor dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente die besondere Wartezeit von 240 Kalendermonaten zurückgelegt, können die vor ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 2.2 Beiträge

Die Beitragsbemessung zur sozialen Pflegeversicherung folgt den entsprechenden Regelungen der Krankenversicherung.[1] Der Beitragssatz beträgt 3,40 %[2]; Kinderlose zahlen zusätzlich 0,6 %[3]. Seit dem 1.7.2023 reduziert sich der Beitragsanteil des Mitglieds um jeweils 0,25 Beitragssatzpunkte für jedes Kind ab dem 2. bis zum 5. Kind unter 25 Jahren (Beitragsabschlag).[4]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die freiwillige Weiterversicherung bezeichnet die Möglichkeit, einen beendeten Versicherungsschutz auf freiwilliger Basis fortzusetzen. Im Regelfall sind dazu besondere Voraussetzungen zu erfüllen: Neben der Zugehörigkeit zu bestimmten Personenkreisen hängt das Zustandekommen einer freiwilligen Versicherung vom Willen des Berechtigten ab. Dies stellt einen wesentlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 1.4 Kündigung

Freiwillig Krankenversicherte müssen die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung kündigen, wenn sie diese zugunsten einer privaten Krankenversicherung beenden oder zu einer anderen Krankenkasse wechseln möchten.[1] 1.4.1 Wechsel der Krankenkasse innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung Beim Krankenkassenwechsel in eine andere gesetzliche Krankenversicherung müssen Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 5.2.2 Selbstständig Tätige

Als beitragspflichtige Einnahme gilt ein Arbeitsentgelt in Höhe der monatlichen Bezugsgröße (2024: 3.535 EUR/West bzw. 3.465 EUR/Ost; 2023: 3.395 EUR/West bzw. 3.290 EUR/Ost). Davon abweichend sind im Jahr der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit und im darauffolgenden Kalenderjahr 50 % der monatlichen Bezugsgröße heranzuziehen (2024: 1.767,50 EUR/West bzw. 1.732,50 EUR/Os...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 5 Arbeitslosenversicherung

Folgenden Personenkreisen wird in der Arbeitslosenversicherung die Möglichkeit eingeräumt, ein "Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag" zu begründen[1], das mit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung vergleichbar ist: Selbstständig Tätige, deren Tätigkeit mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst. Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung im Ausland außerhalb der EU oder as...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 5.2.4 Personen in Elternzeit/Personen in beruflicher Weiterbildung

Als beitragspflichtige Einnahme gilt ein Arbeitsentgelt in Höhe von 50 % der monatlichen Bezugsgröße (2024: 1.767,50 EUR/West bzw. 1.732,50 EUR/Ost; 2023: 1.697,50 EUR/West bzw. 1.645 EUR/Ost).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 1.2.2 Anrechenbare Zeiten

Auf die Vorversicherungszeiten werden alle Versicherungszeiten bei einer gesetzlichen Krankenkasse angerechnet. Dabei spielt es keine Rolle, ob es eigene Pflicht- oder freiwillige Versicherungszeiten oder Zeiten einer Familienversicherung sind. Als Vorversicherungszeit können die ausländischen Zeiten aus den in Abschn. 1.2.1 vorgenannten Systemen berücksichtigt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 6 Unfallversicherung

Die meisten Menschen sind aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit gesetzlich unfallversichert. Personen, für die in der Unfallversicherung kein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht, können eine Unfallversicherung: Freiwillige Versicherung beantragen. Zu diesen Personen gehören nach § 6 Abs. 1 SGB VII insbesondere Unternehmer und bestimmte bürgerschaftlich Engagierte. Bei den...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 1.4.2 Wechsel in die private Krankenversicherung

Für den Fall, dass eine weitere Versicherung in der GKV nicht mehr gewünscht wird, können Versicherte innerhalb von 2 Wochen nach dem Hinweis durch die Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit ihren Austritt erklären.[1] Voraussetzung für einen Austritt ist, dass das bisherige Mitglied der GKV einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist. Wird ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 1.2 Vorversicherungszeit

Versicherte müssen für eine Weiterversicherung keine Vorversicherungszeit nachweisen, soweit sie aus der Krankenversicherungspflicht bei Ende einer Beschäftigung oder Krankenversicherungspflicht wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze zum Jahreswechsel oder Familienversicherung ausscheiden. Durch die obligatorische Anschlussversicherung wird nach der Beendigung einer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 1.1 Personenkreis

Der Krankenversicherung können als freiwilliges Mitglied[1] beitreten: Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und die Vorversicherungszeit erfüllen,[2] Personen, deren Familienversicherung erlischt oder deshalb nicht besteht, weil die Versicherung nach § 10 Abs. 3 SGB V [3] ausgeschlossen ist, wenn sie oder der Elternteil, aus dessen Versic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 1.5 Beiträge

Die Beiträge für freiwillig Versicherte richten sich grundsätzlich nach ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit[1] unter Berücksichtigung des maßgebenden Beitragssatzes sowie des Zusatzbeitragssatzes[2] der jeweiligen Krankenkasse. Einzelheiten regeln für alle Krankenkassen einheitlich die Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler des GKV-Spitzenverbands. Der Geset...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 4.3 Beiträge

Freiwillig Versicherte bestimmen die Anzahl und Höhe der Beiträge selbst. Unter Berücksichtigung des Beitragssatzes in Höhe von 18,6 % errechnet sich der monatliche Mindestbeitrag aus der am 1.1. des jeweiligen Kalenderjahres geltenden Geringfügigkeitsgrenze (2024 aus 538 EUR: 100,07 EUR; 2023 aus 520 EUR: 96,72 EUR), der monatliche Höchstbeitrag aus der Beitragsbemessungsgr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 4.1 Personenkreis

In der Rentenversicherung sind zur freiwilligen Versicherung für Zeiten nach Vollendung des 16. Lebensjahres berechtigt, sofern sie nicht versicherungspflichtig sind: Deutsche mit Wohnsitz im In- oder Ausland, Ausländer und Staatenlose, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik haben, Ausländer mit Wohnsitz im Ausland, wenn sie durch über- oder zwisc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 1.6 Beitragszuschüsse durch den Arbeitgeber

Freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze – auch Versicherungspflichtgrenze genannt – versicherungsfrei sind, haben einen Anspruch auf Beitragszuschuss von ihrem Arbeitgeber.[1] Dieser Arbeitgeberzuschuss ist beitragsfrei, soweit er auf den jeweils maximal bezuschussungsfähigen Betrag begrenzt ist.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 1.2.1 Ausscheiden aus einer Versicherung im EU-Ausland

Die obligatorische Anschlussversicherung gilt nur für Personen, die zuletzt den deutschen Rechtsvorschriften unterlagen. Eine Vorversicherungszeit muss daher nach wie vor erfüllt werden, wenn die freiwillige Mitgliedschaft für eine Person begründet werden soll, die aus der Versicherung bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung eines anderen EU-Mitgliedsstaates un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 3 Entschädigungsleistungen nach dem IfSG – Auswirkungen auf die KV und PV

Im Zuge einer Pandemiekönnen Behörden die Quarantäne von Krankheits- und Ansteckungsverdächtigen anordnen. Dadurch bedingte Freistellungen von der Arbeit ohne Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, für die Entschädigungsleistungen nach dem IfSG bezogen werden, wirken sich auf das Versicherungsverhältnis von freiwillig krankenversicherten Arbeitnehmern wie folgt aus:[1] Bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 2.3 Beitragszuschuss

Für krankenversicherungsfreie Arbeitnehmer besteht Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss[1] zum Pflegeversicherungsbeitrag.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 5.2.1 Höhe/Beitragstragung

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden in Höhe des Beitragssatzes (2,6 %) von der jeweiligen Beitragsbemessungsgrundlage erhoben.[1] Der Beitrag ist vom Versicherten allein zu tragen. Bestimmte Einnahmen sind beitragspflichtig.[2] [3]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
SV-Meldeportal / 3 Anwendungsfälle

In der Praxis gibt es verschiedene Anwendungsfälle, bei denen das SV-Meldeportal zur Erstellung und Entgegennahme von Meldungen genutzt werden kann. Entgeltabrechnung ohne Meldemodul Das SV-Meldeportal kann von Arbeitgebern genutzt werden, die ein Entgeltabrechnungsprogramm ohne Meldemodul einsetzen. Die Berechnungen zur Ermittlung der Arbeitsentgelte sowie der Sozialversicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 1.4.1 Wechsel der Krankenkasse innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung

Beim Krankenkassenwechsel in eine andere gesetzliche Krankenversicherung müssen Versicherte bei der Kündigung grundsätzlich die 12-monatige Bindungsfrist berücksichtigen.[1] Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 2.1 Befreiung von der Pflegeversicherungspflicht

Bei Nachweis eines entsprechenden Pflegeversicherungsschutzes durch eine private Pflegeversicherung besteht die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Pflegeversicherungspflicht befreien zu lassen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 5.1 Voraussetzungen

Damit ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag begründet werden kann, muss der Antragsteller[1]: innerhalb der letzten 2 Jahre vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit, Auslandsbeschäftigung, Elternzeit oder beruflichen Weiterbildung mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben oder Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung nach dem SGB III...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 1.3 Antragsfrist

Der Beitritt ist der Krankenkasse innerhalb von 3 Monaten anzuzeigen.[1] Wichtig Anzeigefrist gilt nicht uneingeschränkt Diese Anzeigefrist hat jedoch für diejenigen Personen, deren Pflichtversicherung oder Familienversicherung endet, keine Bedeutung. Diese Versicherten werden ohne eine schriftliche Beitrittserklärung mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freistellung von der Arbeit / Sozialversicherung

1 Bezahlte Freistellung Voraussetzungen für die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt. Diese Versicherungspflicht tritt auch ein bzw. besteht weiter, wenn der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringt, aber sein Arbeitsentgelt erhält. Dies gilt z. B. bei bezahltem Urlaub, bei krankheits...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit / Sozialversicherung

1 Sozialversicherung während der Pflegezeit Wird die Familienpflegezeit aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung angetreten, bleibt der Versicherungsschutz in der Sozialversicherung erhalten. Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aufgrund einer geringfügig entlohnten Beschäftigung kommt nicht in Betracht. Grund hierfür ist d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit / 1 Sozialversicherung während der Pflegezeit

Wird die Familienpflegezeit aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung angetreten, bleibt der Versicherungsschutz in der Sozialversicherung erhalten. Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aufgrund einer geringfügig entlohnten Beschäftigung kommt nicht in Betracht. Grund hierfür ist die Höhe des Arbeitsentgelts: Die Teilzeitbe...mehr