Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherungsabkommen

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vorruhestand / 2.2.1 Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland

Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland entsteht eine Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 4 SGB V nur, wenn der Vorruhestandsgeldbezieher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der EU (Europäische Union) bzw. in einem dem EWR angeschlossenen Staat (Europäischer Wirtschaftsraum) oder in einem Staat hat, mit dem ein Sozialversicherungsa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuertabelle / 5 Allgemeine und besondere Lohnsteuertabelle

Der Arbeitgeber muss entscheiden, ob die allgemeine Lohnsteuertabelle oder die besondere Lohnsteuertabelle anzuwenden ist. Dabei sind folgende Grundsätze maßgebend: Allgemeine Tabelle für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer Die allgemeine Lohnsteuertabelle ist zu verwenden für Arbeitnehmer, die in allen Sozialversicherungszweigen versichert sind (also Beiträge zur geset...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saisonarbeitskraft / 1.2 Arbeitnehmer aus Staaten mit bilateralen Sozialversicherungsabkommen

Sofern im bilateralen Sozialversicherungsabkommen eine mit der EU-Verordnung vergleichbare Regelung über die alleinige Zuständigkeit eines Vertragsstaates enthalten ist, gelten die oben beschriebenen Regelungen analog. Allerdings nur für die vom Abkommen erfassten Sozialversicherungszweige.[1] Für die anderen Zweige gilt das Territorialitätsprinzip, sodass das deutsche Recht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saisonarbeitskraft / Zusammenfassung

Begriff Für Saisonarbeitskräfte, die aus dem Ausland kommen, gibt es eine Reihe von Sonderregelungen in der Sozialversicherung. Die Auswirkungen sind unterschiedlich, je nach dem Herkunftsland des Arbeitnehmers. Ein Saisonarbeitnehmer ist ein Arbeitnehmer, der vorübergehend für eine versicherungspflichtige, auf bis zu 8 Monate befristete Beschäftigung in die Bundesrepublik D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.6 Europarechtliche Implikationen

Rz. 32 Art. 70 VO (EG) 883/2004 regelt die Exportierbarkeit der besonderen beitragsunabhängigen Geldleistungen innerhalb der Europäischen Union (zur Grundrente im internationalen Vergleich siehe auch bei Geppert, Deutsch­lands Rentensystem im internationalen Vergleich und Reform­vorbilder im Ausland, DRV 1/2020, 145, 161 f.). In der gegenwärtigen Ausgestaltung mit der besond...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 6.2.3 Vereinfachtes Verfahren (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 77 Das in § 5 Abs. 2 EFZG vorgesehene Verfahren findet in der Praxis häufig keine Anwendung, weil in Ländern, in denen die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 i. V. m. (EG) Nr. 987/2009 [1] Anwendung finden, ein vereinfachtes Verfahren gilt. Alle Länder der Europäischen Union, aber auch die Länder, die dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören und damit Island, Liechten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.1.2 Erstreckung auf den Auslandswohnsitz (Satz 2)

Rz. 20 Deutsche i. S. v. Art. 116 Abs. 1 GG werden durch Abs. 1 Satz 2 insoweit bevorzugt, als für sie auch dann eine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung besteht, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben; auch ohne ausdrückliche Erwähnung gilt diese Regelung, wenn ein Wohnsitz i. S. d. § 30 Abs. 3 SGB I begründet wurde. Dabei entscheidet allein die Staa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.3 Nichtdeutsche Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 23 Die Regelung in Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 geht davon aus, dass die nicht deutschen Besatzungsmitglieder deutscher Schiffe für die Zeit ihrer Beschäftigung im Alterssicherungssystem ihres Heimatstaates versichert sind oder werden. Als deutsche Seeschiffe gelten gemäß § 13 Abs. 2 SGB IV alle zur Seefahrt bestimmten Schiffe, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen. Die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Langfristiger und dauerhaft... / 2.1.2 Sozialversicherungsrecht bei Tätigkeit in sog. Drittstaaten

Sofern die Mitarbeiter ihre Tätigkeiten außerhalb der EU bzw. des EWR und der Schweiz, also in einem sog. Drittstaat ausüben, muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Bundesrepublik Deutschland mit dem jeweiligen Staat ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Es ist weiter zu prüfen, welche Sozialversicherungszweige das etwaige Abkommen umfasst.[1] Sodann is...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Staatsangehörigkeit / 1 Staatsangehörigkeitsschlüssel

Zur freiwilligen Versicherung in der Rentenversicherung sind bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland in der Regel nur Deutsche berechtigt. Die Höhe der Auslandsrenten ist in der Regel von der Staatsangehörigkeit abhängig.[1] Im Rahmen des über- und zwischenstaatlichen Rechts[2] (Verordnung (EG) Nr. 883/2004) wird Ausländern im Rahmen des persönlichen und sachlichen Geltungsbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.3 Bestimmte Arbeitnehmer in spezifischen Beschäftigungen

Rz. 20 Abs. 3 stellt Beschäftigungen bestimmter Art von der Versicherungspflicht frei. Die dem Grunde nach gegebene Versicherungspflicht oder zumindest die Nähe zur Versicherungspflicht wird aus sozialpolitischen Gründen ausgeschlossen. Die Änderungen des Abs. 3 zum 1.4.2012 waren im Wesentlichen redaktioneller Art, um die Vorschrift geschlechtsneutral auszuformulieren. Rz. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Künstlersozialversicherung ... / 2 Auslandsaufenthalt selbstständiger Künstler/Publizisten

Auslandsaufenthalte gehören gerade bei selbstständigen Künstlern/Publizisten zum Berufsalltag. Die Auswirkungen solcher Auslandstätigkeiten sind für die meisten Länder in Sozialversicherungsabkommen geregelt. Voraussetzung für die Versicherungspflicht ist u. a., dass die überwiegende selbstständige künstlerische/publizistische Tätigkeit im Inland ausgeübt wird. Das ergibt si...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gewerbetreibende in Handwer... / 7.1 Anrechenbare Pflichtbeiträge

Für die mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge zählen Zeiten als Arbeitnehmer, als selbstständig Tätiger, auch wenn die Pflichtbeiträge nicht als selbstständiger Handwerker/Gewerbetreibender gezahlt wurden, wegen Kindererziehung, mit ausländische Pflichtbeitragszeiten, soweit zwischenstaatliche[1] oder überstaatliche[2] Regelungen eine Gleichstellung der ausländischen Beiträge mit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handwerker / 2.9 Befreiung

Wenn der selbstständige Gewerbetreibende für mindestens 18 Jahre, d. h. für 216 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat, wird er auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreit. Er kann unter Einschätzung seiner persönlichen Situation entscheiden, ob die Sicherung, die er in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht hat, ausreicht. Für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lehrer und Erzieher / 5.1 Deutsche Lehrer an ausländischen Schulen

Lehrer, die an deutschen oder an ausländischen Schulen im Ausland beschäftigt sind, sind nicht versicherungspflichtig in der deutschen Sozialversicherung. Vereinbarungen über die Entsendung von deutschen Lehrern bestehen mit Estland, Rumänien und der Ukraine.[1] Auslandsschullehrer können auf Antrag in der Rentenversicherung pflichtversichert werden (Antragspflichtversicherun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lehrer und Erzieher / 5.2 Ausländische Lehrer an deutschen Schulen

Ausländische Lehrer, die an Schulen in der Bundesrepublik Deutschland Unterricht erteilen, unterliegen der inländischen Versicherungspflicht. Aufgrund von Ausnahmevereinbarungen nach der EG-Verordnung 883/2004 oder einem Sozialversicherungsabkommen können diese Lehrer den Rechtsvorschriften über die Versicherungspflicht ihres Heimatlands unterstellt werden (Ausnahmevereinbar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ecd) Verpflichtung aufgrund ausländischer Gesetze

Rn. 2123 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Auch eine Verpflichtung aufgrund ausländischer Gesetze, an ausländischen Sozialversicherungsträger Zukunftssicherungsleistungen zu erbringen, fällt unter § 3 Nr 62 S 1 EStG, wenn sie den inländischen Sozialversicherungsträgern vergleichbar sind (BFH BStBl II 2003, 288; 2004, 1014; 2009, 857; 2016, 650; 2017, 1251; BFH vom 13.02.2020, VI R ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Temporärer Auslandseinsatz:... / 3.1.2 Tätigkeit in Drittstaaten

Sofern die Mitarbeiter ihre Tätigkeiten außerhalb der EU bzw. des EWR und der Schweiz, also in einem sog. Drittstaat ausüben, muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Bundesrepublik Deutschland mit dem jeweiligen Staat ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Es ist weiter zu prüfen, welche Sozialversicherungszweige das etwaige Abkommen umfasst.[1] Sodann is...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsabkommen

Zusammenfassung Begriff Ein Sozialversicherungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der zwischen Staaten geschlossen wird und das Sozialversicherungsrecht der beteiligten Staaten koordiniert. Bei den Sozialversicherungsabkommen wird zwischen bilateralen Abkommen, die zwischen 2 Staaten geschlossen werden, und multilateralen Abkommen, die zwischen mehreren Staaten geschlo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Multilaterale und bilateral... / 1 Sozialversicherungsabkommen

Sozialversicherungsabkommen regeln versicherungs- und leistungsrechtliche Zuständigkeiten im Bereich der Sozialversicherung. Sie beinhalten Regelungen für Personen, die vorübergehend oder dauerhaft in einem anderen Staat beschäftigt oder wohnhaft sind. Unter anderem gehören hierzu Zuständigkeitsabgrenzungen, die Gleichstellung und Anrechnung von Versicherungszeiten und die g...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Multilaterale und bilateral... / 1.1 Arten von Sozialversicherungsabkommen

Zum einen gibt es multilaterale Abkommen, die für eine Vielzahl von Staaten gültig sind. Für den Bereich der Sozialversicherung ist hier vor allem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 und die dazugehörige Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 zu nennen. Zum anderen gibt es bilaterale Abkommen, die jeweils zwischen der Bundesrepublik Deutschland und de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Multilaterale und bilateral... / 1.2 Unterschiede von Sozialversicherungsabkommen

Bei den Abkommen gibt es Unterschiede in Bezug auf den sachlichen, gebietlichen und persönlichen Geltungsbereich. Die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 gilt für alle Zweige der Sozialversicherung. Die Abkommen über Soziale Sicherheiten gelten nur für die Zweige, die vom sachlichen Geltungsbereich des jeweiligen Abkommens erfasst sind. Sowohl bei der Verord...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Multilaterale und bilaterale Sozialversicherungsabkommen

Zusammenfassung Überblick In diesem Beitrag wird auf die für den Arbeitgeber wichtigsten sozialversicherungsrechtlichen Aspekte zur Bedeutung von Sozialversicherungsabkommen Bezug genommen. Wie lange soll die Auslandstätigkeit dauern? Sind für die Entsendung Befristungen zu berücksichtigen? Welche Vorschriften sind für den Arbeitnehmer maßgeblich: die deutschen oder die des a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausnahmevereinbarung / 2.2 Im Rahmen der Sozialversicherungsabkommen

Anträge auf den Abschluss einer Ausnahmevereinbarung im Bereich der Sozialversicherungsabkommen können nicht elektronisch übermittelt werden. Für die Beantragung werden verschiedene Angaben benötigt, die unterschiedlich sein können. Daher sollten für die Beantragung der Ausnahmevereinbarung die auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes, DVKA, zur Verfügung stehenden Anträge ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsabkommen / Zusammenfassung

Begriff Ein Sozialversicherungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der zwischen Staaten geschlossen wird und das Sozialversicherungsrecht der beteiligten Staaten koordiniert. Bei den Sozialversicherungsabkommen wird zwischen bilateralen Abkommen, die zwischen 2 Staaten geschlossen werden, und multilateralen Abkommen, die zwischen mehreren Staaten geschlossen werden, unt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsabkommen / 2 Mehrseitige Abkommen

Mehrseitige Abkommen werden zwischen einer Vielzahl von Staaten vereinbart. Zu den multilateralen Sozialversicherungsabkommen zählen die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009 über soziale Sicherheit, die die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/1971 und (EWG) Nr. 574/1972 über soziale Sicherheit abgelöst haben. 2.1 Umfang der Abkommen Die Verordnungen (EG) über soziale S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsabkommen / 1.4 Regelungen in den Abkommen

Die Sozialversicherungsabkommen beinhalten Regelungen zum Erwerb von Rentenansprüchen und zur Zahlung von Renten in den jeweiligen Staaten sowie zur Anerkennung von Vorversicherungszeiten. Des Weiteren gibt es Regelungen für die Leistungserbringung bei vorübergehendem oder dauerhaftem Aufenthalt im anderen Staat. Damit Doppelversicherungen vermieden werden können, beinhalten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsabkommen / 1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Die Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen spielt in der Regel keine Rolle. Lediglich das deutsch-marokkanische Abkommen und das deutsch-tunesische Abkommen sind auf die Staatsangehörigen der Vertragsparteien begrenzt. Im deutsch-moldauischen und im deutsch-philippinischen Abkommen gibt es Begrenzungen bei vereinzelten Personenkreisen. Eine weitere Ausnahme gibt es im ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Multilaterale und bilateral... / Zusammenfassung

Überblick In diesem Beitrag wird auf die für den Arbeitgeber wichtigsten sozialversicherungsrechtlichen Aspekte zur Bedeutung von Sozialversicherungsabkommen Bezug genommen. Wie lange soll die Auslandstätigkeit dauern? Sind für die Entsendung Befristungen zu berücksichtigen? Welche Vorschriften sind für den Arbeitnehmer maßgeblich: die deutschen oder die des anderen Staates?...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsabkommen / 2.3 Weitere Abkommen

Zu den mehrseitigen Sozialversicherungsabkommen gehört auch das "Übereinkommen über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer", das zwischen Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden abgeschlossen wurde. Mit der Anwendung der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 ist das Übereinkommen auf die Mitgliedsstaaten nicht mehr anwendbar. Es gilt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsabkommen / 3.1 Austrittsabkommen

Das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelte Austrittsabkommen findet vom 1.2.2020 an Anwendung.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Multilaterale und bilateral... / 2.5 Wann sollte eine private Absicherung erfolgen?

Eine private Absicherung sollte immer dann erfolgen, wenn im Beschäftigungsstaat ein Bereich nicht abgesichert ist, der Leistungsumfang nicht ausreicht oder die mitreisenden Familienangehörigen nicht abgesichert werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsabkommen / 1 Bilaterale Abkommen

Bilaterale Abkommen werden zwischen 2 Staaten vereinbart und gelten in der Regel für die Bürger beider Staaten. Damit ein Abkommen angewendet werden kann, müssen der persönliche, gebietliche und sachliche Geltungsbereich des jeweiligen Abkommens erfüllt sein. 1.1 Persönlicher Geltungsbereich Die Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen spielt in der Regel keine Rolle. Ledi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Multilaterale und bilateral... / Sozialversicherung

1 Sozialversicherungsabkommen Sozialversicherungsabkommen regeln versicherungs- und leistungsrechtliche Zuständigkeiten im Bereich der Sozialversicherung. Sie beinhalten Regelungen für Personen, die vorübergehend oder dauerhaft in einem anderen Staat beschäftigt oder wohnhaft sind. Unter anderem gehören hierzu Zuständigkeitsabgrenzungen, die Gleichstellung und Anrechnung von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsabkommen / 1.2 Gebietlicher Geltungsbereich

Einschränkungen beim gebietlichen Geltungsbereich gibt es beim deutsch-chinesischen, deutsch-kanadischen und beim deutsch-amerikanischen Abkommen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsabkommen / 2.1 Umfang der Abkommen

Die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit erfassen alle Sozialversicherungszweige. Einschränkungen gibt es bei vereinzelten Staaten im gebietlichen und im persönlichen Geltungsbereich.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsabkommen / Sozialversicherung

1 Bilaterale Abkommen Bilaterale Abkommen werden zwischen 2 Staaten vereinbart und gelten in der Regel für die Bürger beider Staaten. Damit ein Abkommen angewendet werden kann, müssen der persönliche, gebietliche und sachliche Geltungsbereich des jeweiligen Abkommens erfüllt sein. 1.1 Persönlicher Geltungsbereich Die Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen spielt in der Re...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Multilaterale und bilateral... / 2.1 Welche Rechtsvorschriften gelten für meinen Arbeitnehmer?

Wird ein Arbeitnehmer in einen EU/EWR-Staat oder in die Schweiz entsandt, gelten für den Arbeitnehmer die Regelungen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004. Da die Verordnung alle Zweige der Sozialversicherung umfasst, ist bereits ein umfassender Schutz vorhanden. Allerdings sind insbesondere im Hinblick auf die Leistungsgewährung Besonderheiten zu beachten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Multilaterale und bilateral... / 2.3 Wann ist der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung sinnvoll?

Sowohl die in der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 als auch die in den Abkommen über Soziale Sicherheit geltenden Regelungen führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Dieses Ergebnis kann durch eine Ausnahmevereinbarung korrigiert werden. Hierbei wird zwischen den beteiligten Staaten auf gemeinsamen Antrag des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers eine Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsabkommen / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der nachfolgenden Übersicht kann der sachliche Geltungsbereich des jeweiligen Abkommens über Soziale Sicherheit entnommen werden. Hierbei ist zu beachten, dass das deutsch-jugoslawische Abkommen weiterhin auf Bosnien-Herzegowina, den Kosovo, Montenegro und Serbien Anwendung findet. Abkommen über Soziale Sicherheitmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsabkommen / 2.2 Regelungen in den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit

Die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit beinhalten Regelungen für Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft und Vaterschaft, Leistungen bei Invalidität, Leistungen bei Alter, Leistungen an Hinterbliebene, Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Sterbegeld, Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Vorruhestandsleistungen, Familienleistungen. Mit den Verordnungen (EG) über sozi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Multilaterale und bilateral... / 2.9 Welche Nachweise benötigt der Arbeitnehmer?

Der Arbeitnehmer benötigt in jedem Fall eine Kopie der Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften.[1] Diese Bescheinigung sollte der Arbeitnehmer mitführen, damit er bei Kontrollen nachweisen kann, dass für den Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften angewendet werden. Für die Leistungsinanspruchnahme sollte der Arbeitnehmer die Europäische Krank...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Multilaterale und bilateral... / 2.7 Bekommt mein Arbeitnehmer alle Leistungen?

Leistungen bei Entsendungen In den EU/EWR-Staaten und in der Schweiz ist hinsichtlich des Leistungsumfangs zu beachten, dass die entsandten Personen nur die Sachleistungen in Anspruch nehmen können, die – unter Berücksichtigung der Dauer des Aufenthalts – notwendig sind. In den Staaten, mit denen ein Abkommen über Soziale Sicherheit für den Bereich der Krankenversicherung bes...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Multilaterale und bilateral... / 2.8 Wer trägt die Kosten für die Leistungen?

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen mehrere Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wär...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Multilaterale und bilateral... / 2 Worauf Arbeitgeber achten sollten

Sollte ein Arbeitgeber den Entschluss fassen, einen Arbeitnehmer ins Ausland zu entsenden, müssen verschiedene Überlegungen in den Entschluss einbezogen werden. Es kann nur empfohlen werden, einen möglichen Auslandseinsatz auch von der sozialversicherungsrechtlichen Seite zu beleuchten. Hierfür sollte der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer folgende Fragen erörtern: 2.1 Welche R...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Multilaterale und bilateral... / 2.2 Wie lange soll die Auslandstätigkeit dauern?

Sowohl im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 als auch im Rahmen der Abkommen über Soziale Sicherheit liegt eine Entsendung nur bei einer begrenzten Dauer der Auslandstätigkeit vor. Wird diese Dauer überschritten, gelten grundsätzlich die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates. Daher sollte bereits bei der Planung einer Entsendung die voraus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsabkommen / 3 Vereinigtes Königreich

Das Vereinigte Königreich hat am 29.3.2017 den offiziellen Austrittsantrag nach Art. 50 EU-Vertrag gestellt und am 1.2.2020 die EU verlassen.[1] Mit dem Vereinigten Königreich wurde ein Austrittsabkommen geschlossen, das für sog. Bestandsfälle, also grenzüberschreitende Sachverhalte, die vor dem 1.1.2021 eingetreten sind und über diesen Zeitpunkt hinausgehen, beschlossen. Au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Multilaterale und bilateral... / 2.4 Welche Absicherungen benötigt mein Arbeitnehmer?

Zur Beantwortung dieser Frage muss bereits geklärt sein, welche Rechtsvorschriften auf den Arbeitnehmer angewandt werden. Wird der Arbeitnehmer in einen EU/EWR-Staat oder in die Schweiz entsandt, gelten für den Arbeitnehmer die Rechtsvorschriften in allen Sozialversicherungszweigen weiter. Wird der Arbeitnehmer in einem Staat beschäftigt, mit dem ein Abkommen über Soziale Si...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Multilaterale und bilateral... / 2.6 Wie erhält mein Arbeitnehmer Leistungen?

Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Sachleistungen ist im Anwendungsbereich der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit die Europäische Krankenversicherungskarte, die sich in der Regel auf der Rückseite der Krankenversichertenkarte befindet. Im Anwendungsbereich der Abkommen über Soziale Sicherheit gilt als Anspruchsgrundlage die jeweilige Anspruchsbescheinigung. Bei Auf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Multilaterale und bilateral... / 2.10 Was passiert, wenn mein Arbeitnehmer krank wird?

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arbeitsunfähigkeit gebunden. Sollten Zwei...mehr