Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherungsabkommen

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Katar / Zusammenfassung

Begriff Katar gehört zum vertragslosen Ausland. Dies bedeutet, dass Katar ein Staat ist, in dem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 nicht gilt. Deutschland hat mit Katar kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Ausstrahlung ist in § 4 SGB IV und die Einstrahlung in § 5 SGB IV geregelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Usbekistan / Zusammenfassung

Begriff Usbekistan gehört zum vertragslosen Ausland. Dies bedeutet, dass Usbekistan ein Staat ist, in dem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 nicht gilt. Deutschland hat mit Usbekistan kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Ausstrahlung ist in § 4 SGB IV und die Einstrahlung in § 5 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Portugal / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Malaysia / Zusammenfassung

Begriff Malaysia gehört zum vertragslosen Ausland. Dies bedeutet, dass Malaysia ein Staat ist, in dem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 nicht gilt. Deutschland hat mit Malaysia kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Ausstrahlung ist in § 4 SGB IV und die Einstrahlung in § 5 SGB IV...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vereinigtes Königreich / 7.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saudi-Arabien / Zusammenfassung

Begriff Saudi-Arabien gehört zum vertragslosen Ausland. Dies bedeutet, dass Saudi-Arabien ein Staat ist, in dem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 nicht gilt. Deutschland hat mit Saudi-Arabien kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Ausstrahlung ist in § 4 SGB IV und die Einstrahlun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nordzypern / Zusammenfassung

Begriff Nordzypern gehört zum vertragslosen Ausland. Dies bedeutet, dass Nordzypern ein Staat ist, in dem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 nicht gilt. Deutschland hat mit Nordzypern kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Zentrales Gesetz für das Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht ist d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Albanien / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Albanien entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Rentenversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in Albanien muss eine Entsendung im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses sein. Zusätzlich muss die Dauer dieser Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vietnam / Zusammenfassung

Begriff Vietnam gehört zum vertragslosen Ausland. Dies bedeutet, dass Vietnam ein Staat ist, in dem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 nicht gilt. Deutschland hat mit Vietnam kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Ausstrahlung ist in § 4 SGB IV und die Einstrahlung in § 5 SGB IV ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Israel / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Israel entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in Bereich der Pflegeversicherung und Arbeitslosenförderung. Die vorübergehende Beschäftigung in Israel muss eine Entsendung im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses sein. Zusätzlich ist i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Indien / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Indien entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in Indien muss eine Entsendung im Rahmen einer inländischen Beschäftigung sein. Zusätzlich ist im Voraus eine zeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Slowenien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Spanien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Irland / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kasachstan / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Kasachstan aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Kasachstan wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Kasachstan ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Montenegro / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Montenegro aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Montenegro wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Montenegro ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belarus / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Belarus aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Belarus wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Belarus ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. Dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Russland / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Russland aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Russland wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Russland ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bosnien und Herzegowina / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Bosnien und Herzegowina aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Bosnien und Herzegowina wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Bosnien und Herzegowina ein Dop...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Serbien / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Serbien aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Serbien wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Serbien ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. Dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kosovo / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Kosovo aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Kosovo wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Kosovo ein Doppelbesteuerungsabkommen – im Folgenden: DBA. Dieses...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 77 Übermitt... / 2.4 Hinweis auf Zweckbindung beim ausländischen Empfänger (Abs. 4)

Rz. 28 Die ausländische Stelle ist nach Abs. 4 auf die Zweckbindung der ihr übermittelten Daten hinzuweisen. Die innerstaatlich geltende Zweckbindung gemäß § 78 Abs. 1 soll auf die ausländische Stelle übertragen werden. Abs. 4 entspricht § 77 Abs. 5 a. F. und korrespondiert seit dem 25.5.2018 mit dem in Art. 5 Abs. 1 Buchst. b DSGVO verankerten Grundsatz der Zweckbindung (vgl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.2 Nicht-deutsche Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe (Nr. 1a)

Rz. 21a Die mit Art. 4 Nr. 01 des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ab 1.1.2004 eingefügte Regelung in Nr. 1a stellt nicht-deutsche Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe versicherungsfrei, wenn diese ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben (zur Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 6.3 Notwendiger Inhalt des ärztlichen Attests

Rz. 11 Die ärztliche Bescheinigung muss einerseits die Dauer und die Lage der Krankheit enthalten; nach Auffassung des BAG muss sie darüber hinaus erkennen lassen, dass der (ausländische) Arzt zwischen einer bloßen Erkrankung und einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankheit unterschieden und damit eine den Begriffen des deutschen Arbeits- und Sozialversicherungsrechts ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2 Verletzung der Mitteilungs- und/oder Nachweispflicht nach § 5 Abs. 2 EFZG

Rz. 12 Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, steht dem Arbeitgeber bei Verletzung der in § 5 Abs. 2 EFZG genannten Mitteilungs- und Nachweispflichten durch den Arbeitnehmer ebenfalls ein Leistungsverweigerungsrecht gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG zu. Dies betrifft sowohl die Pflichten des Arbeitnehmers nach § 5 Abs. 2 EFZG gegenüber dem Arbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.2 Verfassungs- und europarechtliche Aspekte des Rentenabschlagsprinzips im Überblick

Rz. 20 Die Vorschriften über die Bestimmung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente – hier wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (§ 237 Abs. 3 i. V. m. § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a) – sind mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG, Beschluss v. 11.11.2008, 1 BvL 3/05, 1 BvL 4/05, 1 BvL 5/05, 1 BvL 6/05, 1 BvL 7/05; BVerfG, Beschluss v. 11.1....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.6 Europarechtliche Implikationen

Rz. 32 Art. 70 VO (EG) 883/2004 regelt die Exportierbarkeit der besonderen beitragsunabhängigen Geldleistungen innerhalb der Europäischen Union (zur Grundrente im internationalen Vergleich siehe auch bei Geppert, Deutsch­lands Rentensystem im internationalen Vergleich und Reform­vorbilder im Ausland, DRV 1/2020, 145, 161 f.). In der gegenwärtigen Ausgestaltung mit der besond...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 6.2.3 Vereinfachtes Verfahren (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 77 Das in § 5 Abs. 2 EFZG vorgesehene Verfahren findet in der Praxis häufig keine Anwendung, weil in Ländern, in denen die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 i. V. m. (EG) Nr. 987/2009 [1] Anwendung finden, ein vereinfachtes Verfahren gilt. Alle Länder der Europäischen Union, aber auch die Länder, die dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören und damit Island, Liechten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.1.2 Erstreckung auf den Auslandswohnsitz (Satz 2)

Rz. 20 Deutsche i. S. v. Art. 116 Abs. 1 GG werden durch Abs. 1 Satz 2 insoweit bevorzugt, als für sie auch dann eine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung besteht, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben; auch ohne ausdrückliche Erwähnung gilt diese Regelung, wenn ein Wohnsitz i. S. d. § 30 Abs. 3 SGB I begründet wurde. Dabei entscheidet allein die Staa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.3 Nichtdeutsche Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 23 Die Regelung in Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 geht davon aus, dass die nicht deutschen Besatzungsmitglieder deutscher Schiffe für die Zeit ihrer Beschäftigung im Alterssicherungssystem ihres Heimatstaates versichert sind oder werden. Als deutsche Seeschiffe gelten gemäß § 13 Abs. 2 SGB IV alle zur Seefahrt bestimmten Schiffe, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen. Die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Langfristiger und dauerhaft... / 2.1.2 Sozialversicherungsrecht bei Tätigkeit in sog. Drittstaaten

Sofern die Mitarbeiter ihre Tätigkeiten außerhalb der EU bzw. des EWR und der Schweiz, also in einem sog. Drittstaat ausüben, muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Bundesrepublik Deutschland mit dem jeweiligen Staat ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Es ist weiter zu prüfen, welche Sozialversicherungszweige das etwaige Abkommen umfasst.[1] Sodann is...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Staatsangehörigkeit / 1 Staatsangehörigkeitsschlüssel

Zur freiwilligen Versicherung in der Rentenversicherung sind bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland in der Regel nur Deutsche berechtigt. Die Höhe der Auslandsrenten ist in der Regel von der Staatsangehörigkeit abhängig.[1] Im Rahmen des über- und zwischenstaatlichen Rechts[2] (Verordnung (EG) Nr. 883/2004) wird Ausländern im Rahmen des persönlichen und sachlichen Geltungsbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.3 Bestimmte Arbeitnehmer in spezifischen Beschäftigungen

Rz. 20 Abs. 3 stellt Beschäftigungen bestimmter Art von der Versicherungspflicht frei. Die dem Grunde nach gegebene Versicherungspflicht oder zumindest die Nähe zur Versicherungspflicht wird aus sozialpolitischen Gründen ausgeschlossen. Die Änderungen des Abs. 3 zum 1.4.2012 waren im Wesentlichen redaktioneller Art, um die Vorschrift geschlechtsneutral auszuformulieren. Rz. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ecd) Verpflichtung aufgrund ausländischer Gesetze

Rn. 2123 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Auch eine Verpflichtung aufgrund ausländischer Gesetze, an ausländischen Sozialversicherungsträger Zukunftssicherungsleistungen zu erbringen, fällt unter § 3 Nr 62 S 1 EStG, wenn sie den inländischen Sozialversicherungsträgern vergleichbar sind (BFH BStBl II 2003, 288; 2004, 1014; 2009, 857; 2016, 650; 2017, 1251; BFH vom 13.02.2020, VI R ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Temporärer Auslandseinsatz:... / 3.1.2 Tätigkeit in Drittstaaten

Sofern die Mitarbeiter ihre Tätigkeiten außerhalb der EU bzw. des EWR und der Schweiz, also in einem sog. Drittstaat ausüben, muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Bundesrepublik Deutschland mit dem jeweiligen Staat ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Es ist weiter zu prüfen, welche Sozialversicherungszweige das etwaige Abkommen umfasst.[1] Sodann is...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsabkommen

Zusammenfassung Begriff Ein Sozialversicherungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der zwischen Staaten geschlossen wird und das Sozialversicherungsrecht der beteiligten Staaten koordiniert. Bei den Sozialversicherungsabkommen wird zwischen bilateralen Abkommen, die zwischen 2 Staaten geschlossen werden, und multilateralen Abkommen, die zwischen mehreren Staaten geschlo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Multilaterale und bilateral... / 1 Sozialversicherungsabkommen

Sozialversicherungsabkommen regeln versicherungs- und leistungsrechtliche Zuständigkeiten im Bereich der Sozialversicherung. Sie beinhalten Regelungen für Personen, die vorübergehend oder dauerhaft in einem anderen Staat beschäftigt oder wohnhaft sind. Unter anderem gehören hierzu Zuständigkeitsabgrenzungen, die Gleichstellung und Anrechnung von Versicherungszeiten und die g...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Multilaterale und bilateral... / 1.1 Arten von Sozialversicherungsabkommen

Zum einen gibt es multilaterale Abkommen, die für eine Vielzahl von Staaten gültig sind. Für den Bereich der Sozialversicherung ist hier vor allem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 und die dazugehörige Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 zu nennen. Zum anderen gibt es bilaterale Abkommen, die jeweils zwischen der Bundesrepublik Deutschland und de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Multilaterale und bilateral... / 1.2 Unterschiede von Sozialversicherungsabkommen

Bei den Abkommen gibt es Unterschiede in Bezug auf den sachlichen, gebietlichen und persönlichen Geltungsbereich. Die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 gilt für alle Zweige der Sozialversicherung. Die Abkommen über Soziale Sicherheiten gelten nur für die Zweige, die vom sachlichen Geltungsbereich des jeweiligen Abkommens erfasst sind. Sowohl bei der Verord...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Multilaterale und bilaterale Sozialversicherungsabkommen

Zusammenfassung Überblick In diesem Beitrag wird auf die für den Arbeitgeber wichtigsten sozialversicherungsrechtlichen Aspekte zur Bedeutung von Sozialversicherungsabkommen Bezug genommen. Wie lange soll die Auslandstätigkeit dauern? Sind für die Entsendung Befristungen zu berücksichtigen? Welche Vorschriften sind für den Arbeitnehmer maßgeblich: die deutschen oder die des a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsabkommen / Zusammenfassung

Begriff Ein Sozialversicherungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der zwischen Staaten geschlossen wird und das Sozialversicherungsrecht der beteiligten Staaten koordiniert. Bei den Sozialversicherungsabkommen wird zwischen bilateralen Abkommen, die zwischen 2 Staaten geschlossen werden, und multilateralen Abkommen, die zwischen mehreren Staaten geschlossen werden, unt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsabkommen / 2 Mehrseitige Abkommen

Mehrseitige Abkommen werden zwischen einer Vielzahl von Staaten vereinbart. Zu den multilateralen Sozialversicherungsabkommen zählen die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009 über soziale Sicherheit, die die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/1971 und (EWG) Nr. 574/1972 über soziale Sicherheit abgelöst haben. 2.1 Umfang der Abkommen Die Verordnungen (EG) über soziale S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsabkommen / 1.4 Regelungen in den Abkommen

Die Sozialversicherungsabkommen beinhalten Regelungen zum Erwerb von Rentenansprüchen und zur Zahlung von Renten in den jeweiligen Staaten sowie zur Anerkennung von Vorversicherungszeiten. Des Weiteren gibt es Regelungen für die Leistungserbringung bei vorübergehendem oder dauerhaftem Aufenthalt im anderen Staat. Damit Doppelversicherungen vermieden werden können, beinhalten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsabkommen / 2.3 Weitere Abkommen

Zu den mehrseitigen Sozialversicherungsabkommen gehört auch das "Übereinkommen über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer", das zwischen Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden abgeschlossen wurde. Mit der Anwendung der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 ist das Übereinkommen auf die Mitgliedsstaaten nicht mehr anwendbar. Es gilt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsabkommen / 1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Die Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen spielt in der Regel keine Rolle. Lediglich das deutsch-marokkanische Abkommen und das deutsch-tunesische Abkommen sind auf die Staatsangehörigen der Vertragsparteien begrenzt. Im deutsch-moldauischen und im deutsch-philippinischen Abkommen gibt es Begrenzungen bei vereinzelten Personenkreisen. Eine weitere Ausnahme gibt es im ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Multilaterale und bilateral... / Zusammenfassung

Überblick In diesem Beitrag wird auf die für den Arbeitgeber wichtigsten sozialversicherungsrechtlichen Aspekte zur Bedeutung von Sozialversicherungsabkommen Bezug genommen. Wie lange soll die Auslandstätigkeit dauern? Sind für die Entsendung Befristungen zu berücksichtigen? Welche Vorschriften sind für den Arbeitnehmer maßgeblich: die deutschen oder die des anderen Staates?...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsabkommen / 1 Bilaterale Abkommen

Bilaterale Abkommen werden zwischen 2 Staaten vereinbart und gelten in der Regel für die Bürger beider Staaten. Damit ein Abkommen angewendet werden kann, müssen der persönliche, gebietliche und sachliche Geltungsbereich des jeweiligen Abkommens erfüllt sein. 1.1 Persönlicher Geltungsbereich Die Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen spielt in der Regel keine Rolle. Ledi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Multilaterale und bilateral... / 2.5 Wann sollte eine private Absicherung erfolgen?

Eine private Absicherung sollte immer dann erfolgen, wenn im Beschäftigungsstaat ein Bereich nicht abgesichert ist, der Leistungsumfang nicht ausreicht oder die mitreisenden Familienangehörigen nicht abgesichert werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsabkommen / Sozialversicherung

1 Bilaterale Abkommen Bilaterale Abkommen werden zwischen 2 Staaten vereinbart und gelten in der Regel für die Bürger beider Staaten. Damit ein Abkommen angewendet werden kann, müssen der persönliche, gebietliche und sachliche Geltungsbereich des jeweiligen Abkommens erfüllt sein. 1.1 Persönlicher Geltungsbereich Die Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen spielt in der Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsabkommen / 1.2 Gebietlicher Geltungsbereich

Einschränkungen beim gebietlichen Geltungsbereich gibt es beim deutsch-chinesischen, deutsch-kanadischen und beim deutsch-amerikanischen Abkommen.mehr