Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

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Kassenführung: Besonderheit... / 6 Umsatzsteuersatzsenkung in der Corona-Krise

Als Teil des Konjunkturpakets hatte die Bundesregierung eine zeitlich befristete Senkung des Mehrwertsteuersatzes beschlossen. [1] Der Regelsteuersatz von 19 % wurde vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 auf 16 %, der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % abgesenkt. Mit diesem Maßnahmenpaket wollte die Bundesregierung die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise für Unternehmer und Verbr...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 8.1 BMF-Schreiben v. 30.6.2020, III C 2 – S 7030/20/10009 :004

Als Teil des Konjunkturpakets hatte die Bundesregierung eine zeitlich befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes beschlossen. Vom 1.7 bis 31.12.2020 wurde der Regelsteuersatz von 19 % auf 16 %, der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % abgesenkt. Mit diesem Maßnahmepaket wollte die Bundesregierung die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise für Unternehmer und Verbraucher ent...mehr

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Mitwirkungspflichten / Zusammenfassung

Begriff Steuerliche Mitwirkungspflichten sind zur ordnungsgemäßen Durchführung des Besteuerungsverfahrens unerlässlich, denn der Steuerpflichtige hat i. d. R. seine steuerlichen Verhältnisse zu offenbaren und die Besteuerungsgrundlagen zu erklären, die letztlich zur Festsetzung und Erhebung der Steuer führen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Finanzbehörden ermitte...mehr

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Feststellungserklärung 2024... / 6.6 Anlagen FE-KAP, FE-K-Bet und FE-KAP-INV

Gemeinschaftlich erzielte Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie die in diesem Zusammenhang anfallenden anrechenbaren Steuern (Kapitalertragsteuer, Zinsabschlag, ausländische Steuern, fiktive ausländische Quellensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) sind ausschließlich mit der Anlage FE-KAP zu erklären. Dabei ist zwischen Kapitalerträgen, die dem inländischen Kapitalertr...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.6 Anlage SPIF und SPIFA

Diese neuen Anlagen sind wie folgt zu verwenden: die Anlage SPIF für unmittelbar gehaltene Anteile an einem Spezial-Investmentfonds, die Anlage SPIFA für nur mittelbar (über eine Personengesellschaft oder Organschaft) gehaltene Anteile an einem Spezial-Investmentfonds. Bitte beachten – für jede Ertragsverwendung (Zwischen-, Teil- bzw. Schlussausschüttung, Thesaurierung, Veräuße...mehr

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Elektronische Dienstleister / 2.5 Besonderheiten bei Anbietern aus Drittstaaten

Um Wettbewerbsverzerrungen bei der Erbringung von elektronischen Dienstleistungen im Bereich der nichtsteuerpflichtigen Abnehmer zu vermeiden, sind auch Unternehmen aus dem Drittlandsgebiet verpflichtet, sich bei der Ausführung derartiger Umsätze in einem EU-Mitgliedstaat umsatzsteuerlich zu registrieren. Die Registrierung kann online in einem Land ihrer Wahl erfolgen. Für d...mehr

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Kassenführung: Steuerverkür... / 3.3 Herstellerhaftung

Wer ein Kassensystem herstellt oder vertreibt, mit dem Daten manipuliert werden können, muss damit rechnen, für hinterzogene Steuern in Haftung genommen zu werden. Darüber hinaus ist grundsätzlich davon auszugehen, dass gegen ihn auch ein Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung eingeleitet wird. Seit 2020 gibt es eine deutliche Verschärfung der Rechtslage. Der Katal...mehr

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Electronic Commerce (e-comm... / 4.2 Anwendungsbereich

Den Begriff der auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen und damit den Anwendungsbereich der im Folgenden erläuterten Leistungsortbestimmungen hat die Verwaltung, gestützt auf Art. 7 MwStSystRL-DVO, näher ausgelegt.[1] Es handelt sich um Leistungen, die über das Internet oder ein elektronisches Netz, einschließlich Netze zur Übermittlung digitaler Inhalte, erbracht...mehr

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Elektronische Dienstleister / 4 Einbeziehung elektronischer Schnittstellen in Direktverkäufe von Onlinehändlern

Unternehmer, die Lieferungen von Gegenständen im Rahmen einer elektronischen Schnittstelle unterstützen[1] werden seit dem 1.7.2021 so behandelt, als hätten sie selbst die Gegenstände vom Onlinehändler erworben und an den Endkunden verkauft. Die Regelung des § 3 Abs. 3a UStG fingiert ein Reihengeschäft zwischen dem Onlinehändler, der elektronischen Schnittstelle und dem nich...mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 4 Folgen einer fehlerhaften Kassenbuchführung: Bei groben Fehlern droht die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Entsprechen die Buchführung und die Aufzeichnungen den Vorschriften der §§ 140 bis 148 AO, werden sie für die Besteuerung herangezogen[1]. Kommt der Betriebsprüfer allerdings zum Schluss, dass die an sich formell ordnungsmäßige Buchführung sachlich unrichtig ist, kann diese ganz oder teilweise verworfen werden.[2] Ergeben sich (lediglich) Fehlbeträge aufgrund einer Nachkalkul...mehr

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Elektronische Dienstleister / 1.3 Auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen

Elektronisch erbrachte Dienstleistungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie über das Internet oder ein anderes elektronisches Netz im Wesentlichen automatisiert und nur mit minimaler menschlicher Beteiligung erbracht werden. Voraussetzung ist, dass ihre Erbringung ohne Informationstechnologie nicht möglich wäre. Der Inhalt elektronischer Dienstleistungen, der mittels Telekom...mehr

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Kassenführung: Steuerverkür... / 7.2 Vorweihnachtlicher Regierungsstreit

Das hat den damaligen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier auf den Plan gerufen. Urplötzlich liegen rechnerisch kaum nachvollziehbare Zahlenwerke auf dem Tisch, mit der Absicht, Verantwortliche und Zweifler in letzter Sekunde noch vom Gegenteil zu überzeugen. 140.000 Kilometer zusätzliche Kassenbons im Jahr allein bei Rewe sind bestens geeignete Argumente, auch den Volks...mehr

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Electronic Commerce (e-comm... / 3.1.2 Lieferkettenfiktion bei B2C-Geschäften

Betreibern von elektronischen Schnittstellen wird zunehmend mehr umsatzsteuerliche Verantwortung übertragen. Dies zeigt sich besonders deutlich in Fällen des § 3 Abs. 3a Satz 1 UStG, in denen mittels der elektronischen Schnittstelle B2C-Lieferungen von Drittlandsunternehmern unterstützt werden, die innerhalb des Gemeinschaftsgebiets durchgeführt werden. In diesen Fällen wird...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.10 Anlage ZVE

Dieser Vordruck übernimmt die eigentliche Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (zvE). Überwiegend werden in der Anlage ZVE nur Werte aus anderen oben bereits angesprochenen Anlagen übertragen und damit rechnerisch gesammelt. Der Vordruck ist umfangreich, enthält er doch auch alle Eintragungen, die von Körperschaften zu machen sind, welche auch andere Einkünfte als solch...mehr

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Kassenführung: Steuerverkür... / 2.3 Zweitkassen und Phantomkassen

Bei der Umsetzung des Projekts "Steuern sparen" sind dem Einfallsreichtum kaum Grenzen gesetzt. Immer wieder werden raffinierte Steuersparmodelle, insbesondere in Bereichen, in denen Bargeld lockt, enttarnt. Manchmal hilft auch der Zufall mit. 2.3.1 Fälle aus der Praxis Bei mehreren Prüfungsfällen wurde festgestellt, dass Unternehmer den zunächst korrekt über die Kasse registr...mehr

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Feststellungserklärung 2024... / 2.3.4 Familienstiftungen nach § 15 AStG (Zeilen 194-198).

Zeilen 194 bis 198 betreffen ausländische Familienstiftungen und sich hieraus ergebende Einkünfte sowie anrechenbare ausländische Steuern.mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1.5 Das verschärfte Kassenrecht: Da geht aber noch mehr!

Nicht alle sind der Meinung, dass das neue verschärfte Kassenrecht in der Lage ist, dem Steuerbetrug entscheidend entgegenzuwirken. Da geht doch noch einiges mehr. Noch immer ist der Ehrliche der Dumme. Das befürchtete ein Fachanwalt für Steuerrecht vom Bodensee,[1] gleichzeitig Besitzer mehrerer Restaurants. Als Steuerrechtler der Ehrlichkeit verpflichtet, weiß er genau, wov...mehr

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Electronic Commerce (e-comm... / 1 Vorbemerkung

Die Nutzung des Internets für Transaktionen zwischen den Unternehmen, aber auch mit Privatkunden, nimmt seit Jahren zu. Je kostengünstiger und je schneller die Übertragungen werden, umso mehr entwickelt sich auch der elektronische Geschäftsverkehr zu einem gewichtigen Wirtschaftsfaktor. Nach langjährigen Diskussionen auf OECD- und EU-Ebene wurde vom Gesetzgeber bereits mit W...mehr

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Feststellungserklärung 2024... / 1.4 Benötigte Vordrucke

Welche Vordrucke benötigt werden, hängt zunächst davon ab, ob eine gesonderte Feststellungserklärung oder eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung abzugeben ist. Bei einer gesonderten Feststellung werden benötigt: die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung ( Hauptvordruck ESt 1 D ), für die Erklärung der gesondert festzu...mehr

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Mitwirkungspflichten / 6 Berichtigung von ­Erklärungen

Erkennt ein Steuerpflichtiger bzw. sein gesetzlicher Vertreter nachträglich, dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung – insbesondere eine Steuererklärung, unrichtig oder unvollständig ist – und dass es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder bereits gekommen ist, muss er dies unverzüglich anzeigen und die erforderliche Richtigstellung vornehmen.[1...mehr

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Feststellungserklärung 2024... / 2.3.1 Land- und Forstwirtschaft (Zeilen 3-60)

In den Zeilen 3-7 wird die Steuerermäßigung nach § 34c EStG gesteuert. Zeilen 8-37 betreffen die ausländischen Einkünfte unter Einbeziehung der Regelungen in § 2a EStG sowie darauf entfallende ausländische Steuern, Zeilen 38 -42 die Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 bis 12, 14 AStG, Zeilen 43-48 die Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 bis 13 AStG in der ab dem 1.7....mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Spielerlaubnis

Die Spielerlaubnis, die nach den Vorschriften des Lizenzspielerstatuts des DFB bei dem Wechsel eines Spielers von einem Verein der Fußball-Bundesliga zu einem anderen Verein erteilt wird, ist ein immaterielles Wirtschaftsgut; die von dem übernehmenden Verein gezahlten Transferentschädigungen sind zu aktivieren und über die Dauer des Spieler-Arbeitsvertrags abzuschreiben.[1] ...mehr

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Feststellungserklärung 2024... / 2.3.3 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Zeilen 145-193)

In den Zeilen 145 bis 149 wird die Steuerermäßigung nach § 34c EStG gesteuert. Zeilen 150 bis 173 betreffen die ausländischen Einkünfte sowie darauf entfallende Steuern unter Einbeziehung der Regelungen in § 2a EStG und Zeilen174 bis 178 die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 bis 12, 14 AStG. Die für nach dem 31.12.2021 beginnende Wirtschaftsjahre einsetzende Hinzurechnungs...mehr

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Kassenführung: Steuerverkür... / 8 Sanktionen bei Verstößen

Neben der Vorgabe des Gesetzgebers, vermehrt bargeldintensive Unternehmen zu prüfen und dabei das Augenmerk verstärkt auf die Kassenführung zu legen, wurden die Betriebsprüfer auch angewiesen, einen strengeren Maßstab bei der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit einer Kassenführung anzulegen und bestehende Vorschriften enger auszulegen. Gleichzeitig wurden einschneidende Versch...mehr

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Kassenführung: Steuerverkür... / 2.8.1 Zapper-Software

Zapper sind externe Manipulationsprogramme, die nachträglich Transaktions- und Umsatzdaten in Buchführungs-, Registrierkassen-, Taxameter- und Geldspielgerätesystemen verändern (to zap = löschen). Sie befinden sich auf einer CD, einem USB-Stick oder auf einer Speicherkarte (SD-/CF-Card). Auf einige kann man sogar online per Internetlink zugreifen. Die externe Zapper-Software ...mehr

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Feststellungserklärung 2024... / 2.3.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Zeilen 61-144)

In den Zeilen 61 bis 65 wird die Steuerermäßigung nach § 34c EStG gesteuert. Zeilen 66 bis 101 betreffen die ausländischen Einkünfte sowie darauf entfallende ausländische Steuern unter Einbeziehung der Regelungen in § 2a EStG, Zeilen 102 bis 119 betreffen die nach DBA steuerfreien Betriebsstätteneinkünfte und Zeilen 120 bis 124 die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 bis 12,...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2 Manipulationssoftware für Friseure

Erst mit der Enttarnung von Manipulationssoftware, die eigens für Zwecke von Friseurbetrieben entwickelt wurde, rückte auch das Friseurgewerbe mehr und mehr in den Fokus der Finanzbehörden. Bedienerfreundliche und speziell auf das Friseurgewerbe zugeschnittene Programme versprachen dem Unternehmer nachträgliche Einnahmekorrekturen, die angeblich nicht mehr im System erkannt ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 2.2 Zusatzvordrucke

Die folgenden weiteren Vordrucke (in alphabetischer Reihenfolge) sind in den nachfolgenden Fallkonstellationen zu verwenden: Für die Anrechnung bzw. den Abzug ausländischer Steuern die Anlage AESt; die Anlage AEV für nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte bzw. Gewinnminderungen nach § 2a Abs. 1 EStG; die Anlage Ber für steuerbefreite Berufsverbände; die Anlage EÜR, sofern...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.8 Anlage WA – Steuerabzugsbeträge, fortführungsgebundener Verlustvortrag und weitere Angaben

Die Anlage WA dient vor allem der Berücksichtigung von einbehaltenen und damit auf die Steuerschuld anrechenbaren Steuerabzugsbeträgen, den Angaben zu einem schädlichen Beteiligungserwerb, dem Antrag auf einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag, der Erklärung von weiteren Angaben, z. B. zu Verträgen mit Gesellschaftern bzw. Anzeigepflichten nach §§ 138, 138a und 138d AO und de...mehr

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Electronic Commerce (e-comm... / 3.2 Lieferungen im Versandhandel

Warenbestellungen im Versandhandel, die durch elektronische Schnittstellen ermöglicht werden, ohne dass die o. g. Voraussetzungen der Lieferkettenfiktion nach § 3 Abs. 3a UStG erfüllt sind, müssen aus der Sicht des Anbieters unter umsatzsteuerlichen Gesichtspunkten besonders gründlich geprüft werden. Die Angebote gelten weltweit. Aber gerade deshalb kann eine verlässliche Au...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

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Mitwirkungspflichten / 1 Anzeige- und ­Meldepflichten

Steuerpflichtige, die nicht natürliche Personen sind (insbesondere Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften), haben dem zuständigen Finanzamt und der für die Erhebung der Gewerbesteuer und Grundsteuer zuständigen Gemeinde insbesondere die Gründung, die Änderung der Rechtsform, die Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes und die Auflösung innerhalb eines Monats...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.1 Allgemeine Angaben

Der Hauptvordruck GewSt 1 A dient nicht nur zur Ermittlung des Gewerbeertrags, sondern auch zur Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach § 10a Satz 6 GewStG sowie zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags. Die in den Zeilen 10–14a einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit St...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 17 Persönliche Steuer für den Unternehmer

Auch wenn erfahrungsgemäß in den ersten Jahren mangels eines hohen Gewinns wenig Einkommensteuer anfällt und die ersten Steuererklärungen unter optimaler Ausnutzung der Abgabefristen erst einige Zeit nach der Gründung vorliegen, muss der Steuerberater den Gründer darauf hinweisen, dass ein bestimmter Betrag für die künftige Einkommensteuer beiseite gelegt werden sollte, aber...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 14 Betriebliche Steuern

14.1 Gewerbesteuer Besteuert werden gewerbliche Unternehmen i. S. d. Einkommensteuerrechts. Eine Kapitalgesellschaft ist ein Gewerbebetrieb kraft Rechtsform und unterliegt daher immer der Gewerbesteuer. Seit 2008 werden dem Gewinn alle Entgelte für Schulden zu 25 % hinzugerechnet. Ferner werden auch die Finanzierungsanteile in Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen teilwei...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 6.4 Rückgängigmachung einer Fiktion

Rz. 47 Eine Schwierigkeit bei der Anwendung des § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG auf die Fälle des § 1 Abs. 2a GrEStG wird darin gesehen, dass eine Fiktion, wie sie § 1 Abs. 2a GrEStG vorgibt ("gilt als Grundstücksübereignung auf eine neue Personengesellschaft ..."), eigentlich nicht rückgängig gemacht werden kann. Rückgängig können nur einzelne der Anteilsübertragungen gemacht werd...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 6.5 Mehrere Rechtsgeschäfte

Rz. 48 Die Begünstigung des § 16 Abs. 1 oder 2 GrEStG ist bei den Tatbeständen des § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG stets dann zu gewähren, wenn eines von mehreren Rechtsgeschäften, die zu einer Vereinigung aller Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG a. F.) bzw. zu einer Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG n. F.) geführt haben, wieder vollständig aufgehoben wird...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 1 Begründung (Auszug) vom 22.11.1982 – BT-Drs. 9/2114

Rz. 1 Zu § 16 Entsprechend dem geltenden Recht sieht die Regelung vor, dass die Grunderwerbsteuer unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag nicht zu erheben, zu erstatten oder zu ermäßigen ist, wenn ein Erwerbsvorgang rückgängig gemacht wird (Abs. 1), wenn das Eigentum an dem veräußerten Grundstück zurückerworben wird (Abs. 2) oder wenn die Gegenleistung herabgesetzt wird (...mehr

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Weilbach, GrEStG § 18 Anzei... / 2 Muster der Veräußerungsanzeigen, Beistandspflichten

Rz. 2 Gerichte, Behörden und Notare haben dem zuständigen Finanzamt Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstatten. Rz. 3 Auf der Grundlage dieses Musters wird ein Vordrucksatz hergestellt, wovon je eine Durchschrift bestimmt ist für das nach §§ 19, 20 AO für den Erwerber zuständige Finanzamt, das nach §§ 19, 20 AO für den Veräußerer zuständige Finanzamt, das Lagefi...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 3 Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs vor Übergang des Eigentums am Grundstück (§ 16 Abs. 1 GrEStG)

Rz. 13 Der Anwendungsbereich des § 16 Abs. 1 GrEStG erstreckt sich auf die Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG) oder einem vorbehaltenen Rücktritts- oder Wiederkaufsrecht (ebenfalls § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG) sowie auf die Fälle, in denen die Rückgängigmachung auf einem Rechtsanspruch wegen Nichterfüllung ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 7.1 Hinausschieben der Festsetzungfrist

Rz. 49 Nach § 16 Abs. 4 GrEStG endet die Festsetzungsfrist (§§ 169–171 AO) nicht vor Ablauf eines Jahres nach Eintritt des Ereignisses, das nach den Abs. 1–3 die Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung begründet. Dabei ist nicht allein der Zeitpunkt der rechtlichen, sondern auch der tatsächlichen Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs maßgebend. Erst dann entsteht der...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3a § 29c AO umfasst – wie § 29b AO [1]- das gesamte Steuerverfahren[2] und entfaltet mit der Regelung des § 2a Abs. 5 AO eine umfassende Geltung der DSGVO-Regelungen im Anwendungsbereich der AO.[3] Dabei ist der Anwendungsbereich der DSGVO nicht nach Art. 2 Abs. 2 Buchst. a) DSGVO nur auf den Bereich der harmonisierten Steuern beschränkt.[4] § 29c AO legitimiert die Finan...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 11 Wichtige Tipps für die Praxis

Folgende Maßnahmen sind auch für den Kleinbetrieb/Handwerker leicht und ohne (großen) Kostenaufwand umsetzbar: Der erste Blick bei Auftragsangeboten sollte dem Telefonbuch (übers Internet) gelten. Sind dort keine Eintragungen zur Adresse oder nur Handy-Nummern vorhanden, ist Vorsicht geboten. Das Internet ist ebenfalls hilfreich, zumindest bei Firmenkunden über deren Homepage ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 5.2 Zwei-Jahresfrist

Rz. 37 Die unter § 16 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG fallende einvernehmliche Herabsetzung der Gegenleistung muss – wie die Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Anwendung des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG – innerhalb von 2 Jahren seit der Entstehung der Steuer (§ 38 AO, § 14 GrEStG) stattfinden. Die im Einzelfall für die Minderung der Gegenleistung ausschlaggebenden Gründe sind für d...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 5.4 Erstattung von Anschaffungskosten

Rz. 39 Fraglich ist, ob eine nachträgliche Herabsetzung der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage i. S. v. § 16 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG vorliegt, wenn der Verkäufer eines Grundstücks dem Erwerber die gesamten oder einen Teil der im Zusammenhang mit dem Erwerb entstandenen Anschaffungsnebenkosten erstattet. Das Sächsische FG v. 25.5.2011, 4 K 205/07, StBW 2012, 297, hat die...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 2.1 Wegfall der Steuerpflicht für zwei Rechtsgeschäfte

Rz. 3 Der Gesetzgeber geht bei der Konzeption der Steuertatbestände des § 1 GrEStG davon aus, dass durch die davon erfassten Rechtsvorgänge ein entsprechender Grundstücksumsatz tatsächlich auch erfolgt und damit das von den Beteiligten gewünschte Ergebnis verwirklicht werden wird. Spätere Ereignisse lassen die einmal entstandene Grunderwerbsteuer unberührt (vgl. BFH v. 13.5....mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 6.1 Rückübertragung der Verwertungsbefugnis

Rz. 44 Für die Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs i. S. d. § 1 Abs. 2 GrEStG kommt begrifflich nur die Anwendung von § 16 Abs. 2 oder 3 GrEStG in Betracht. Um diese Vergünstigungen anwenden zu können, müssen die Rechtspositionen, die dem Verwertungsbefugten die Möglichkeit einräumen, wie ein Eigentümer über das Grundstück zu verfügen, zurückübertragen werden. Die Beseit...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 2.3 Konkurrenz zu §§ 172ff. AO

Rz. 7 Die Vorschrift des § 16 GrEStG ist besondere (spezielle) Korrekturvorschrift des GrEStG, die neben die allgemeinen Änderungsvorschriften der Abgabenordnung (§§ 172ff. AO) tritt. Nicht immer führt § 16 GrEStG zum Wegfall der Steuer, z. B. dann nicht, wenn ein Rechtsgeschäft aufgrund wirksamer Anfechtung als von Anfang an nichtig anzusehen ist (vgl. § 142 Abs. 1 BGB). Da...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 4 Rückerwerb des Eigentums (§ 16 Abs. 2 GrEStG)

Rz. 26 Die Vorschrift des § 16 Abs. 2 GrEStG begünstigt unter bestimmten Voraussetzungen den Rückerwerb des Eigentums an einem Grundstück durch den Veräußerer. Werden diese Voraussetzungen eingehalten, wird auf Antrag die Grunderwerbsteuer sowohl für den Rückerwerb als auch für den vorausgegangenen Erwerbsvorgang nicht festgesetzt oder die bereits erfolgte Steuerfestsetzung ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 17 Örtli... / 2 Örtliche Zuständigkeit, gesonderte Feststellung

Rz. 2 Die umfangreiche Regelung des § 17 GrEStG über die örtliche Zuständigkeit und die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ist im Lichte des Art. 106 Abs. 2 Nr. 4 GG zu sehen, wonach das Aufkommen an der Grunderwerbsteuer den Ländern zusteht. Dies bedingt die Notwendigkeit der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für den Fall, dass sich Erwerbsvorgänge auf Grundstück...mehr