Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Voraussetzungen der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung

Rz. 8 § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG setzt im Wesentlichen voraus, dass überhaupt ein Gesellschafts- oder Vereinigungsanteil als solcher Gegenstand des Umsatzes ist. Die Steuerbefreiung kommt also nur in Betracht, wenn der Leistungsempfänger Anteile an einer Kapital- oder Personengesellschaft oder sonstigen Vereinigung erhält. Rz. 9 Erwirbt jemand treuhänderisch Gesellschaftsanteil...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Outsourcing

Rz. 13 § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG gilt [1] für alle Unternehmer, die die dort bezeichneten Umsätze ausführen, und nicht nur für Unternehmer, die ein Bankgewerbe betreiben. § 4 Nr. 8 UStG behandelt zwar in erster Linie Bank- und Börsengeschäfte, beschränkt sich in seiner Auswirkung jedoch nicht auf das Bankgewerbe, sondern befreit vielmehr alle aufgeführten Umsätze von der USt. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG sind die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze im Einlagengeschäft, im Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr und das Inkasso von Handelspapieren steuerfrei. Die Vorschrift erfasst somit neben den in § 4 Nr. 8 Buchst. a und b UStG angesprochenen Kredit- und Sortengeschäften einen weiteren typischen Bereich der Bankgesc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vermittlung der Umsätze

Rz. 18 Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG auch Umsätze, die in der Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen bestehen. Die Steuerfreiheit für die Vermittlung von Gesellschaftsanteilen erfordert keine unmittelbare Beauftragung durch eine der Parteien des vermittelten Vertrags. [1] Die Steuerfreiheit für die Vermittlung setzt ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG sind die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen steuerfrei. Derartige Umsätze kommen z. B. in Betracht, wenn der Leistungsempfänger einen Anteil an einer Gesellschaft erhält und dadurch Gesellschafter einer Gesellschaft wird oder weitere Anteile an der Gesellschaft, an der er bereit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Der Regelungsinhalt der Vorschrift war zum 1.1.1980 im Wesentlichen unverändert aus § 4 Nr. 8 UStG 1973 übernommen worden. Rz. 3 MWv 17.8.1994 war die Steuerbefreiung auf die Vermittlung der in der Vorschrift aufgeführten Umsätze ausgedehnt worden.[1] Seither ist die Vorschrift unverändert geblieben. Der amtlichen Gesetzesbegründung [2] ist zu der Ausdehnung auf die Verm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begriff des Anteils

Rz. 5 Anteile begründen ein Recht auf Beteiligung bzw. am Vermögen der jeweiligen Vereinigung, so wie es dem Gesellschafter oder Mitglied infolge seiner Zugehörigkeit zu der Vereinigung zusteht. Dieses Recht zielt nicht wie z. B. bei einer Kreditgewährung auf eine feste Rendite oder nur eine Gewinnbeteiligung ab, sondern nimmt auch eine Beteiligung an Verlusten der Vereinigu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Umsätze im Einlagengeschäft

Rz. 6 Der Begriff des Einlagengeschäfts wird in der Vorschrift nicht näher bestimmt. Von daher ist m. E. auf § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen – KWG –[1] abzustellen. Danach versteht man unter Einlagengeschäft die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei / 5 Bewertungsgesetz

Für die Bewertung von Wirtschaftsgütern oder wirtschaftlichen Einheiten nach dem BewG spielt es keine Rolle, ob die Absicht der Erzielung von Einkünften nach dem EStG gegeben ist. Da das Bewertungsrecht an objektive Merkmale anknüpft und nicht an subjektive, hindert das Vorliegen von Liebhaberei nicht die Anwendung des BewG.[1] Auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe, di...mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 6.5 Anlagen FE-KAP, FE-K-Bet und FE-KAP-INV

Gemeinschaftlich erzielte Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie die in diesem Zusammenhang anfallenden anrechenbaren Steuern (Kapitalertragsteuer, Zinsabschlag, ausländische Steuern, fiktive ausländische Quellensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) sind ausschließlich mit der Anlage FE-KAP zu erklären. Dabei ist zwischen Kapitalerträgen, die dem inländischen Kapitalertr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Umsätze – einschließlich der Vermittlung – im Einlagengeschäft und Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr, im Geschäft mit Forderungen, Schecks und anderen Handelspapieren mit Ausnahme der Einziehung von Forderungen". § 4 Nr. 8 Buchst. d USt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Umsätze im Kontokorrentverkehr

Rz. 10 Der Begriff des Kontokorrentverkehrs ist im Gesetz ebenfalls nicht definiert. Gemeint ist der Geschäftsverkehr, der sich aus einem Kontokorrentverhältnis i. S. d. § 355 HGB ergibt. Steht jemand mit einem Kaufmann derart in Geschäftsverbindung, dass die aus der Verbindung entspringenden beiderseitigen Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen in Rechnung gestellt und in re...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Inkasso von Handelspapieren

Rz. 19 Die Steuerbefreiung erfasst nur das Inkasso von Handelspapieren, nicht aber Forderungen.[1] Handelspapiere i. S. d. § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG sind Wechsel, Schecks, Quittungen oder ähnliche Dokumente i. S. d. "Einheitlichen Richtlinien für Inkassi – ERI 522" der Internationalen Handelskammer.[2] Rz. 20 Inkasso im banktechnischen Sinne ist die Tätigkeit einer Bank oder e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Steuerfreie Umsätze von Anteilen

Rz. 14 Als steuerfreie Umsätze von Anteilen allgemein kommen insbesondere in Betracht: Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft gegen Abfindung, wenn der Gesellschafter Unternehmer ist und der Gesellschaftsanteil seinem Unternehmen zugeordnet war.[1] Rz. 15 Der BFH hatte seit seinem Urteil v. 18.12.1975[2] in ständiger Rechtsprechung entschieden[3], das...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Einzelfälle

Rz. 25 Für das jeweilige Mobilfunknetz werden sog. Startpakete angeboten, bei denen der Kunde die Telefongebühren vor Inanspruchnahme der Telekommunikationsdienstleistungen bezahlt. Startpakete werden auch von sog. Wiederverkäufern (Händlern), insbesondere Elektronikfachgeschäften, vertrieben. Zwischen diesem Händler und dem Kunden entstehen keine Leistungsbeziehungen. Der H...mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 5.2 Laufende Einkünfte (Zeilen 3/4, 17/18, 40/41, 54/55)

In Zeilen 3, 17, 40 und 54 sind die laufenden Einkünfte der Gesellschaft/Gemeinschaft, die sich aus der Gewinnermittlung (Bilanz, Einnahmen-Überschussrechnung) bzw. Überschussermittlung ergeben, einzutragen. Der dortige Betrag wird nach dem allgemeinen, sich aus den Angaben in der Anlage FB ergebenden Verteilungsschlüssel verteilt. Soweit dieser sowohl auf der Einnahmen- als...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerpflichtige Tanzkurse

Leitsatz Weder aus dem nationalen Umsatzsteuerrecht noch aus dem Unionsrecht ergibt sich eine Steuerbefreiung für Umsätze von Tanzschulen. Dies gilt jedenfalls für Umsätze aus Tanzkursen für Erwachsene ("Welttanzprogramm" und "Medaillenkurse"). Sachverhalt Die Klägerin betreibt in der Rechtsform einer GbR eine im allgemeinen deutschen Tanzlehrerverband (ADTV) organisierte Tan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 8.1 GmbH-Anteil

Der Steuerberater kennt sich im Zusammenhang mit der Bewertung eines GmbH-Anteils[1] aus und wird seinen Mandanten daher bitten, die erforderlichen steuerlichen Unterlagen zwecks Überprüfung (z. B. Ertragslage) hereinzureichen und kann dann zumindest bez. der GmbH eine mögliche Überschuldung (§ 19 InsO) und eine Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)[2] nach den Kriterien des BGH[3...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Ausnahme von der Steuerbefreiung – Umsätze von Zahlungsmitteln wegen ihres Metallgehalts oder ihres Sammlerwerts

Rz. 16 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG gilt nach S. 2 der Vorschrift nicht für Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln oder die Vermittlung dieser Umsätze, wenn die Zahlungsmittel wegen ihres Metallgehalts oder ihres Sammlerwerts umgesetzt werden. Der Verkauf von ungeschnittenen Banknotenbögen und von sog. Schreddergeld ist nicht nach § 4 Nr. 8 Buchst. b S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Ausnahme von der Steuerbefreiung – Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren

Rz. 17 Die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren ist ausdrücklich von der Steuerbefreiung ausgenommen. Eine andere Steuerbefreiungsvorschrift existiert für diese Verwahrungs- und Verwaltungsumsätze auch nicht, sodass diese Umsätze generell steuerpflichtig sind. Nach dem Wortlaut der Vorschrift rechnet auch die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren grundsätzlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Anwendungsbereich der Steuerbefreiung

Rz. 8 Die Vorschrift erfasst nicht Gegenleistungen (Entgeltzahlungen) für Lieferungen oder sonstige Leistungen. Eine solche Geldzahlung oder Geldüberweisung ist keine Leistung i. S. d. Umsatzsteuerrechts und unterliegt deshalb nicht § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG. Das Umsatzsteuerrecht erfasst Leistungen im Rechtssinne nur dann, wenn es sich auch um Leistungen im wirtschaftlichen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Umfang der Steuerbefreiung – steuerfreie Entgelte

Rz. 14 Gegenstand der Steuerbefreiung sind die Entgelte, die für die Nutzung des Kapitals gezahlt werden. Zu den steuerfreien Entgelten gehören regelmäßig auch Kosten aus der Anbahnung und Abwicklung des Kreditgeschäfts, die der Kreditnehmer zu tragen hat, wie z. B. Portokosten oder Fernsprechgebühren oder sonstiger Auslagen- und Unkostenersatz wie z. B. Buchungsgebühren. Di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Zum 1.1.1980 war die bis dahin geltende Steuerbefreiung für die Verwaltung und Gewährung von Krediten wegen des engen wirtschaftlichen Zusammenhangs auf die Vermittlung von Krediten und die Verwaltung von Kreditsicherheiten ausgedehnt worden. Rz. 3 Durch Gesetz v. 11.10.1995[1] wurde § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG mWv 1.1.1996 neu gefasst.[2] Seit diesem Zeitpunkt sind nach d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Kreditfabriken

Rz. 68 Entwicklungen im Finanzsektor gehen seit einigen Jahren dahin, bestimmte Aufgaben auszulagern. Die Kreditinstitute lassen dabei banktechnische Tätigkeiten durch externe Dienstleister erledigen. Ziel hierbei ist es, durch Synergien Kosten einzusparen. Ein Beispiel hierfür sind im Bankenbereich gegründete Dienstleistungsunternehmen, die für einzelne Kreditinstitute eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Begünstigte Umsätze (im Geschäft mit Wertpapieren)

Rz. 10 Steuerfrei sind nach dem Gesetzeswortlaut Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren. Dies bedeutet nicht, dass hierfür nur Unternehmen infrage kommen, deren Geschäftstätigkeit sich primär auf Wertpapiere richtet. Es ist unerheblich, wer den Umsatz erbringt, sei es ein Kreditinstitut (Bank) oder ein anderer Unternehmer.[1] Nach der EuGH-Entscheidung hängt die Steuerbefreiun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Zum 1.1.1980 war gegenüber der bis dahin geltenden Rechtslage die Steuerbefreiung für die Umsätze von Wertpapieren wegen des engen wirtschaftlichen Zusammenhangs auf Optionsgeschäfte mit Wertpapieren ausgedehnt worden.[1] Außerdem war – zur Klarstellung – das Wort "Depotgeschäft" eingefügt worden. Hierdurch wurde zum Ausdruck gebracht, dass die Vermögensverwaltung in B...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG befreit die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln. Nicht unter die Befreiung fallen solche Umsätze, bei denen das Zahlungsmittel wegen seines Metallgehalts oder seines Sammlerwerts umgesetzt wird. Unter die Steuerbefreiung fallen insbesondere die Umsätze der Banken im sog. Geldsortengeschäft, also der Ankauf u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Umsätze – einschließlich der Vermittlung –, die sich auf Devisen, Banknoten und Münzen beziehen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind, mit Ausnahme von Sammlerstücken, d. h. Münzen aus Gold, Silber oder anderem Metall sowie Banknoten, die normalerweise nicht a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Einzelfälle

Rz. 24 Verbriefte Genussrechte sind als Wertpapiere anzusehen. Die Ausgabe verbriefter Genussrechte ist daher nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG von der USt befreit. Die Ausgabe nichtverbriefter Genussrechte (z. B. an Arbeitnehmer), die ein Recht am Gewinn eines Unternehmens begründen, kann entgegen OFD Saarbrücken[1] nicht mehr als steuerbare Leistung angesehen werden (vgl. § 4 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.6 Factoring

Rz. 33 Beim sog. Factoring (Ankauf von Forderungen durch einen spezialisierten Unternehmer – Factor ist meist eine Bank oder ein sog. Factoring-Institut – von einem die Forderung besitzenden Unternehmer gegen einen unter dem Nominalwert der Forderung liegenden Preis) ist zwischen dem sog. unechten Factoring und dem echten Factoring zu unterscheiden. Das echte Factoring unter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Begriff der Vermittlung

Rz. 58 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG ist auch die Vermittlung von Krediten steuerfrei. Der Begriff der "Vermittlung" ist im UStG nicht definiert. Eine steuerfreie Kreditvermittlung liegt regelmäßig vor, wenn die Leistung an eine Partei des Kreditvertrags (Kreditgeber oder Kreditnehmer) erbracht wird und von dieser als eigenständige Mittlertätigkeit vergütet wird; der Leistun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 18 Zur Besteuerung der Umsätze sog. ECU-Ausgaben vgl. BMF v. 2.7.1991.[1] Eine Leistung, die lediglich darin besteht, unsortiertes Bargeld (z. B. Spendengelder) zu sortieren und zu zählen, dürfte nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG fallen, weil es sich insoweit nicht um einen Geldverkehrsumsatz i. S.d. Vorschrift, sondern um einen technischen Ums...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG sind die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung solcher Umsätze steuerfrei. Die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren sind ausdrücklich von der Steuerbefreiung ausgenommen. Eine andere Steuerbefreiungsvorschrift existiert für diese Verwahrungs- und Verwaltungsumsätze nicht, sodass diese Umsätze generell steuerpfl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln

Rz. 14 Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG auch Umsätze, die in der Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln bestehen. Wie bei den Umsätzen von gesetzlichen Zahlungsmitteln selbst gilt auch bei der Vermittlung, dass die Steuerbefreiung nicht greift, wenn die Zahlungsmittel wegen ihres Metallgehalts oder ihres Sammlerwerts umgesetzt werden. Rz. 15 Zwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG sind die Gewährung und die Vermittlung von Krediten umsatzsteuerfrei. Dies gilt unabhängig davon, wer den Umsatz erbringt, sei es ein Kreditinstitut (Bank) oder ein anderer Unternehmer, der nur gelegentlich Kredite gewährt oder vermittelt. Hauptanwendungsbereich der Steuerbefreiung dürfte die Gewährung von Gelddarlehen durch Kreditinstitut...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten

Rz. 77 Durch Gesetz v. 11.10.1995[1] war § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG mWv 1.1.1996 neu gefasst worden.[2] Seit diesem Zeitpunkt sind nach der Vorschrift nur noch die Gewährung und die Vermittlung von Krediten befreit. Die Verwaltung von Krediten sowie die Verwaltung von Kreditsicherheiten fallen seit diesem Zeitpunkt nicht mehr unter die Steuerbefreiung. Solche Leistungen sind n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begriff des Wertpapiers

Rz. 5 Der Wertpapierbegriff ist in der Vorschrift nicht näher definiert. Unter Wertpapieren versteht man allgemein Urkunden, in denen private Rechte – meist gegenüber dem Aussteller – so verbrieft sind, dass es zur Rechtsausübung des Besitzes an der Urkunde bedarf. Zivilrechtlich werden u. a. Mitgliedschaftspapiere (z. B. Aktien), sachenrechtliche Wertpapiere (z. B. der Grun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 Beteiligung des Geldgebers an Gewinn und Verlust

Rz. 25 Eine steuerfreie Kreditgewährung liegt nicht vor, wenn jemand einem Unternehmer Geld für dessen Unternehmen oder zur Durchführung einzelner Geschäfte gegen Beteiligung nicht nur am Gewinn, sondern auch am Verlust zur Verfügung stellt. Eine Beteiligung am Verlust ist mit dem Wesen des Darlehens, bei dem die hingegebene Geldsumme zurückzuzahlen ist, unvereinbar. Der Ans...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG in der seit 1.1.1996 geltenden Fassung beruht im Wesentlichen auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten die Gewährung und Vermittlung von Krediten und die Verwaltung von Krediten durch die Kreditgeber. Auch Art. 135 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL ist als unionsrechtliche Basis zu nennen. Danach befreien die Mitg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begriff

Rz. 5 Die Kreditgewährung ist eine sonstige Leistung, da sie keine Lieferung ist.[1] Diese sonstige Leistung Kreditgewährung kann in zwei verschiedenen Formen vorkommen: in der Form eines Geldkredits oder eines sog. Warenkredits. Unter einem Geldkredit versteht man die Kreditgewährung i. S. einer Hingabe von Geld (Kapital) zur Nutzung mit dem Versprechen künftiger Rückzahlun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 3 Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 3 EStG

Rz. 94 § 3c Abs. 3 EStG ist eine Komplementärvorschrift zu § 3 Nr. 70 EStG und statuiert korrespondierend dazu ein Halbabzugsverbot. Die Vorschrift wurde – ebenso wie § 3 Nr. 70 EStG – durch das Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen v. 28.5.2007[1] eingefügt. Rz. 95 § 3 Nr. 70 EStG enthält eine hälftige Steuerbefreiung von...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 1.2 Steuerfreie Einnahmen

Rz. 14 Einnahmen i. S. d. § 3c Abs. 1 EStG sind alle Wirtschaftsgüter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Stpfl. im Rahmen einer Einkunftsart des § 2 Abs. 1 EStG zufließen.[1] Auch künftige Einnahmen können mit nach § 3c Abs. 1 EStG vom Abzug ausgeschlossenen Ausgaben in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.[2] Erforderlich ist also eine derzeitige od...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.1.1 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 32 Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG ist eine Komplementärregelung zu § 3 Nr. 40 EStG (und § 3 Nr. 40a EStG). Die Vorschrift wurde im Rahmen des Systemwechsels vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren durch das Steuersenkungsgesetz v. 23.10.2000[1] eingeführt. Rz. 33 Durch das Halbeinkünfteverfahren soll die wirtschaftliche Doppelbelastung ausgeschüttet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 4.1.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 97c § 3c Abs. 4 EStG gilt zunächst für alle Sanierungsaufwendungen, die im Zusammenhang mit Sanierungserträgen aus Schuldenerlassen nach dem 8.2.2017 (Tag der Veröffentlichung der Entscheidung des Großen Senats) stehen und die gem. § 3a EStG steuerfrei gestellt werden (sog. Neufälle). Gem. § 52 Abs. 5 S. 3 EStG findet das Abzugsverbot des § 3c Abs. 4 EStG auf Betriebsverm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 3.2 Anzuwendende Regelungen für die Ermittlung der Ertragsteuerbelastung (§ 4j Abs. 2 S. 2 EStG)

Rz. 83 Bei der Ermittlung, ob eine niedrige Besteuerung vorliegt, sind sämtliche Regelungen zu berücksichtigen, die sich auf die Besteuerung der Lizenzeinnahmen auswirken. Der Gesetzestext zählt in diesem Zusammenhang exemplarisch (also nicht abschließend) folgende Regelungsmechanismen auf, die eine Niedrigbesteuerung der Einnahmen evozieren können: Steuerliche Kürzungen, Befr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 4.1.2 Entstehungsgeschichte und Inkrafttreten

Rz. 97b Das Abzugsverbot wurde mit dem G. gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v. 27.6.2017[1] eingefügt. Der Gesetzgeber hat damit auf die Entscheidung des Großen Senats [2] reagiert, nach der der im sog. Sanierungserlass [3] vorgesehene Billigkeitserlass gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Finanzverwaltung verstößt. Mit dem neu gesch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.1.3 Lizenzeinnahmen werden aufgrund einer Präferenzregelung niedrig besteuert

Rz. 25 Das (Teil-)Abzugsverbot für Lizenzaufwendungen nach § 4j EStG kommt beim Schuldner der Lizenzzahlungen nur zum Tragen, wenn die korrespondierenden Lizenzeinnahmen des Gläubigers einer von der Regelbesteuerung abweichenden niedrigen Besteuerung (Präferenzregelung) unterliegen. Rz. 26 Die Lizenzzahlungen sind beim Schuldner der Lizenzgebühr im Regelfall Aufwendungen und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 5 Beweislast

Rz. 98 Für die praktische Anwendung von § 4j EStG ist die Frage der Beweislast von ausschlaggebender Bedeutung. § 4j EStG trifft keine Aussage darüber, wer die Beweislast darüber zu tragen hat, dass die Tatbestandsvoraussetzungen der Norm (insbesondere Niedrigbesteuerung der Lizenzeinnahmen des nahestehenden Lizenzgebers aufgrund einer Lizenzbox-Regelung) erfüllt sind. Daher...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 17 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Buchst. d UStG ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: die Leistung besteht in einer Personenbeförderung; die Personenbeförderung findet im Passagier- und Fährverkehr statt; der Passagier- und Fährverkehr wird mit einem Wasserfahrzeug für die Seeschifffahrt betrieben; die Personenbeförderung wird zwischen inländischen Seehäfen und der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 12 Ein besonderer buch- oder belegmäßiger Nachweis ist für die unter § 4 Nr. 6 Buchst. d UStG fallenden sonstigen Leistungen nicht vorgesehen. Deshalb sind die allgemeinen Bestimmungen über die Aufzeichnungspflichten gem. § 22 UStG zu beachten. Dies schließt nicht aus, dass der Unternehmer nach den ihm obliegenden Mitwirkungspflichten[1] die für die Besteuerung erheblich...mehr