Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer

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Umsatzsteuer in Polen / 7 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

MwSt-Erklärungen können elektronisch übermittelt werden. Die Regelung zur Abgabe von MwSt.-Erklärungen auf elektronischem Wege ist in der Verordnung des Finanzministers vom 11.9.2006 über den logischen Aufbau von Erklärungen und Anträgen, die Art ihrer Versendung und die Arten der elektronischen Signatur, mit denen sie versehen sein sollten (Gesetzblatt Nr. 168, Pos. 1197, m...mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 9.2 Weitere vereinfachte Verfahren

Unternehmer, die Umsätze an Endverbraucher zu unterschiedlichen Steuersätzen ausführen oder sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Umsätze gegenüber Endverbrauchern tätigen, sind nicht verpflichtet, die Verkaufsaufzeichnungen durch den Gebrauch von Registrierkassen zu führen. Sie können den Verkauf durch Vergleichsrechnungen in Bezug auf die Einkäufe im jeweiligen Mona...mehr

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Umsatzsteuer in Kroatien / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen

Der Besteuerungszeitraum ist ein Kalenderjahr. Der Erklärungszeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat. Unternehmer, deren Gesamtbetrag der Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800.000 HRK (bis 31.12.2022; ab 1.1.2023: 106,178.25 EUR) betrug, können ihre Erklärungen vierteljährlich abgeben oder zur monatlichen Abgabe optieren. Die MwSt-Erklärungen sind b...mehr

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Umsatzsteuer in Lettland / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen.

Steuerpflichtige müssen innerhalb von 15 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums eine Steuererklärung (mit Ermittlung der Steuerschuld für den Steuerzeitraum) bei der Steuerverwaltung einreichen und die Steuerschuld begleichen. Die auf der Basis einer Jahreserklärung angemeldete MwSt ist am 1. Mai des Folgejahres fällig. Steuerpflichtige, die MwSt für mehrere Unternehmen (Niederl...mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Ausländische Unternehmer ohne eine feste Niederlassung in Finnland müssen sich nicht für MWSt-Zwecke registrieren lassen, wenn der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist. Eine freiwillige Registrierung in diesen Fällen ist möglich, dann muss aber ein Fiskalvertreter benannt werden. Für die Registrierung ist folgende Behörde zuständig: Uudenmaan verovirasto (Finanzamt der Provi...mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Abgesehen von den Fällen, in denen obligatorisch eine Rechnung zu erteilen ist (Leistungen von Unternehmern an andere Unternehmer und juristische Personen, Versandhandel, Lieferungen neuer Fahrzeuge und Anzahlungen) muss jeder Unternehmer mit Ausnahme der Unternehmer, die nur unecht steuerfreie (nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende) Umsätze tätigen, Kleinunternehmer, pauschal...mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 6.3 Sonderregelungen für Kleinunternehmen und/oder bestimmte Unternehmenskategorien im Hinblick auf periodische Mehrwertsteuererklärungen

Unternehmer, deren Jahresumsatz ohne Steuer im Kalenderjahr vor dem Erklärungszeitraum über 112.000 EUR, höchstens jedoch 620.000 EUR betragen, hat, können die Erklärung über die im vorausgegangenen Kalenderquartal angefallene Mehrwertsteuer bis zum 15. Tag jedes Kalenderquartals abgeben und innerhalb der gleichen Frist die Steuer entrichten; Unternehmer, deren Jahresumsatz o...mehr

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Umsatzsteuer in Litauen / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Die Rechnungsstellung wird durch folgende Rechtsvorschriften geregelt: Beschluss Nr. 780 der Regierung der Republik Litauen vom 29.55.2002 sowie Artikel 78, 79 und 80 des MwSt-Gesetzes. Diese Dokumente sind auf der Website des Finanzamts www.vmi.lt oder des Parlaments der Republik Litauen www.lrs.lt einsehbar. Unternehmer müssen in folgenden Fällen Rechnungen für Steuerzwecke...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 6.3 Sonderregelungen für Kleinunternehmen und/oder bestimmte Unternehmenskategorien im Hinblick auf periodische Mehrwertsteuererklärungen

Kleinunternehmer Unternehmer, deren Gesamtumsatz im Kalenderjahr einem Jahr nicht mehr als 30.000 EUR netto beträgt, sind Sie von der Umsatzsteuer befreit. Die Sonderregelungen für Kleinunternehmer dürfen von Unternehmern die in Österreich keinen Sitz oder Wohnsitz haben, nicht angewendet werden. In Österreich ansässige Kleinunternehmer mit einem Vorjahresumsatz von 30.000 EU...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 6.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung

Grundsätzlich muss jeder steuerpflichtige Unternehmer eine Mehrwertsteuererklärung abgeben, in der der geschuldete Steuerbetrag selbst eingetragen wird (Vorauszahlung). Am Ende eines jeden Kalenderjahres wird der Unternehmer zur Steuer veranlagt. Zu diesem Zweck muss er eine Mehrwertsteuererklärung einreichen, in der alle Veranlagungszeiträume des abgelaufenen Kalenderjahres...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte

Allgemeine Auskünfte über die österreichischen Mehrwertsteuervorschriften können bei den folgenden Stellen eingeholt werden: Finanzamt Graz-Stadt Betriebsveranlagungsteams Ausländerreferate Conrad von Hötzendorf-Straße 14 - 18 A - 8018 Graz Te.: (+43) 50233 333 Fax: (+43) 50233 5938041 (BV 31) oder 50233 5938042 (BV 32) Bundesministerium für Finanzen Abteilung VI/4 Himmelpfortgasse 4...mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Das Verfahren richtet sich nach den Einzelumständen des Unternehmens in Frankreich. Wenn eine feste Niederlassung in Frankreich besteht, muss das Unternehmen sich an ein zuständiges Centre de Formalités des Entreprises - CFE - (Chambre de commerce et d'industrie (Handels- und Industriekammer), Handwerkskammer oder Registrierungsabteilung des Handelsgerichts - je nach Art der...mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte

Unternehmer aus Dänemark, den Färöer-Inseln, Grönland, Island, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien, Deutschland, Österreich wenden sich an die Auslandsabteilung der Steuerverwaltung in Malmö: Skatteverket Utlandsenheten SE-205 31 Malmö Tel: + 46 771 778 778 Fax: + 46 40 14 62 03 E-Mail: skattekontor.malmo@skatteverket.se Für die Unternehmer aus den übrigen Ländern ist die Au...mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte

Ein ausländischer Unternehmer erhält bei folgender Stelle Auskünfte zum polnischen Mehrwertsteuersystem: Polnisches Finanzministerium: www.mf.gov.pl Die Webseite enthält allgemeine Informationen zur polnischen MWSt, zu den Gesetzesvorschriften und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Die Vollversion der Webseite existiert in Polnisch, eine Kurzversion in Englisch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.20 § 27 Abs. 19 UStG: Rückabwicklung der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen

Rz. 84 Bereits unmittelbar nach der Verkündung des KroatienAnpG[1] v. 26.7.2014 – dem 31.7.2014 – war ein neuer § 27 Abs. 19 UStG in Kraft getreten[2], der Gesetzgeber sah hier dringenden Handlungsbedarf aufgrund einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Zusammenhang mit der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (reverse-charge) bei den sog. Bauträgerfällen nach § 13b UStG . Mit ...mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen

Abhängig von dem jeweiligen Besteuerungsverfahren sind die Erklärungen monatlich, vierteljährlich oder einmal jährlich einzureichen. Unternehmer, die pauschal veranlagt werden (vgl. Tz. 6.3) und Kleinunternehmer, die zur Steuerzahlung optiert haben, geben eine jährliche Erklärung (Formular CA12/CA12E) ab (spätestens am 30. April bei Unternehmen, die ihre Jahresabschlüsse zum...mehr

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Umsatzsteuer in Litauen / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Jede Person kann Steuervertreter werden, vorausgesetzt, sie ist seit über drei Jahren in Litauen als mehrwertsteuerpflichtig registriert (diese Frist gilt nicht für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Rechtsanwälte); sie sind als Rechtsanwalt, Buchhalter, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater tätig; sie waren während der vergangenen zwölf Monate mit der Zahlung ihrer Steuersch...mehr

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Umsatzsteuer in Irland / 7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Für MwSt-Zwecke registrierte irische Lieferer können zwischen vierteljährlichen und monatlichen Meldungen wählen. Unternehmer, deren Lieferungen von Gegenständen in einem der vorangegangenen vier Quartale den Schwellenwert von 100.000 EUR überschreiten, sind jedoch verpflichtet, monatliche an Stelle von vierteljährlichen Meldungen abzugeben. Dieser Schwellenwert wurde mit Wi...mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Ist der Unternehmer in einem Drittstaat ansässig oder niedergelassen, hat er der für die Steuereinziehung zuständigen Behörde einen in Frankreich ansässigen Vertreter zu benennen, der sich verpflichtet, die Formalitäten zu erledigen und die Steuer an seiner Stelle abzuführen (Artikel 289A des Allgemeinen Steuerkodex - CGI -). Ein Steuervertreter muss auch dann bestellt werde...mehr

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Umsatzsteuer in Kroatien / 5.2 Aufbewahrung von Rechnungen

Der Unternehmer muss jede erhaltene Rechnung und eine Kopie von jeder ausgestellten Rechnung aufbewahren. Die Rechnungen können in Papier- oder in elektronischer Form aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung kann auch im Ausland erfolgen unter der Voraussetzung, dass die Unterlagen der Finanzbehörde auf Verlangen zeitnah vorgelegt werden können. Rechnungen, Rechnungskopien, Dokume...mehr

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Umsatzsteuer in Kroatien / 6.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung

Jeder Unternehmer hat für den betreffenden Besteuerungszeitraum eine Steuererklärung abzugeben, in der alle Informationen zur Festsetzung der MwSt oder des Gesamtwerts der Umsätze enthalten sind. In der Erklärung ist auch der Steuerbetrag und der Vorsteuerbetrag, getrennt nach Steuersätzen zu erklären, sowie der Gesamtwert steuerfreier und nicht steuerbarer Umsätze. Zu den E...mehr

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Umsatzsteuer in Lettland / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

MwSt-Erklärungen, Berichte und Steuerberechnungen sowie Zusammenfassende Meldungen können über das im Internet zugängliche elektronische Erklärungssystem bei der Steuerverwaltung eingereicht werden. Voraussetzung ist der Abschluss eines entsprechenden Vertrags zwischen dem Steuerzahler und der Steuerverwaltung. Zur Verwendung des elektronischen Einreichungssystems müssen best...mehr

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Umsatzsteuer in Lettland / 11 Reverse-Charge-Verfahren

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt in Lettland für Umsätze mit Nutzholz (Bauholz), Industrieschrott, Lieferungen von Baumaterialien, Bauleistungen und elektronische Geräte (Mobiltelfone, Tablets, Laptops, integrierte Schaltkreise). Ab dem 1.7.2016 gilt das Verfahren auch für Lieferungen von Getreidepflanzen und Industriegetreide und ab 1.1.2017 auch für Lieferungen von Edelme...mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Ein Steuerpflichtiger ist ab 1.7.2022 mit seinen Umsätzen steuerfrei, die in Schweden aus dem Verkauf von Gegenständen und Dienstleistungen während eines Steuerjahres erzielt werden, wenn: der Umsatz im Steuerjahr 80.000 SEK (vorher: 30.000 SEK; ab 1.1.2025: 120.000 SEK) nicht übersteigt; und der Umsatz in keinem der beiden unmittelbar vorangegangenen Steuerjahre 80.000 SEK (a...mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Als Mehrwertsteuernummer dient die Steuernummer mit vorangestelltem Ländercode SI. Steuerpflichtige müssen die Steuerverwaltung darüber informieren, wann sie ihre wirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen. Ebenfalls mitzuteilen sind jegliche Änderungen in Bezug auf die wirtschaftliche Tätigkeit sowie gegebenenfalls die Einstellung der Tätigkeit. Nicht in Slowenien ansässige Steuerpf...mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 11 Reverse-Charge-Verfahren

Ab 1.1.2024 gilt das Reverse-Charge-Verfahren für folgende Lieferungen: Lieferungen von Mobiltelefonen, bei denen es sich um Geräte handelt, die für die Verwendung in Verbindung mit einem lizenzierten Netzwerk hergestellt oder angepasst wurden und auf bestimmten Frequenzen betrieben werden, unabhängig davon, ob sie einem anderen Zweck dienen oder nicht; Lieferungen von integri...mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 10 Vorsteuerabzug

Seit dem 1.1.2013 gilt eine den Vorsteuerabzug aus unbezahlten Rechnungen betreffende Neuregelung. Demnach muss ein geltend gemachter Vorsteuerabzug berichtigt werden, wenn die zugrundeliegende Rechnung nicht binnen 150 Tagen ab dem Ablauf des vereinbarten Zahlungszeitpunkts beglichen wurde. Für den Fall, dass die Korrektur unterbleibt, wird eine Säumnisstrafe von 30 % des n...mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Allgemeine Informationen zur Rechnungserteilung wurden im Offiziellen Bulletin des Impôts 3 CA Nr. 136 v. 7.8.2003 veröffentlicht. Alle Unternehmer müssen eine Rechnung ausstellen, wenn sie Umsätze an einen anderen Unternehmer oder eine juristische Person ausführen. Eine Rechnung muss u. a. auch ausgestellt werden durch Personen, die gelegentlich die Lieferung eines Neufahrz...mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte

Allgemeine Informationen über das luxemburgische Mehrwertsteuersystem erteilt folgende Behörde: Bureau d'imposition 19 de l'Administration de l'Enregistrement et des Domaines 14, avenue de la gare boîte postale 31 L-2010 LUXEMBOURG-VILLE Tel.: (+352) 449 05-1 Fax (+352) 29 11 93 Detaillierte Informationen können auch der Webseite (zweisprachig französisch und deutsch) http://www.ae...mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Zur Erteilung einer MWSt-Nummer muss der ausländische Unternehmer sich an folgende Behörde wenden: Bureau d'imposition 10 de l'Administration de l'Enregistrement et des Domaines 14, avenue de la gare boîte postale 31 L-2010 LUXEMBOURG-VILLE Tel.: (+352) 449 05-1 Fax (+352) 29 11 93. Jede natürliche oder juristische Person, die eine MWSt-Nummer beantragt, muss zunächst im luxemburgi...mehr

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Umsatzsteuer in Kroatien / 2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte

Ein ausländischer Unternehmer erhält bei folgender Behörde Auskünfte zum kroatischen Mehrwertsteuersystem: Republic of Croatia MINISTRY OF FINANCE Tax Administration-Central Office 10 000 Zagreb, Boškovićeva 5 Tel. +385-1-480-9000 E-Mail: maja.horcicka@porezna-uprava.hr Internet: http://www.porezna-uprava.hr/en/index.asp Auf dieser Website http://www.porezna-uprava.hr/en/index.asp fi...mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 3.3 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Mehrwertsteuervertreter nehmen die mehrwertsteuerlichen Verpflichtungen ausländischer Unternehmer in deren Namen wahr (Vorbereitung und Einreichung von Mehrwertsteuererklärungen, Buchführung über gestellte und erhaltene Rechnungen, Zahlung der Mehrwertsteuer usw.). Bestellt ein ausländischer Unternehmer einen Steuervertreter, haftet dieser gesamtschuldnerisch für die Zahlung ...mehr

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Umsatzsteuer in Kroatien / 3.3 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Mehrwertsteuervertreter nehmen die mehrwertsteuerlichen Verpflichtungen ausländischer Unternehmer in deren Namen wahr (Vorbereitung und Einreichung von Mehrwertsteuererklärungen, Buchführung über gestellte und erhaltene Rechnungen, Zahlung der Mehrwertsteuer usw.). Bestellt ein ausländischer Unternehmer einen Steuervertreter, haftet dieser gesamtschuldnerisch für die Zahlung ...mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 5.4 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

Kleinere Unternehmen, deren Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr 800.000 EUR nicht überstiegen haben, unterliegen der Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung, "cash-basis method"). Taxi-Unternehmer können zu einer Pauschalbesteuerung (ohne Vorsteuerabzugsrecht) optieren. Eine Pauschalbesteuerung existiert auch für Land- und Forstwirte in Anwendung von A...mehr

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Umsatzsteuer in Irland / 11 Reverse-Charge-Verfahren

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt u.a. für Lieferungen von Gas und Elektrizität an einen in Irland ansässigen Wiederverkäufer sowie für die Übertragung von Gas- und Elektrizizätszertifikaten an einen Gas- oder Elektrizitätslieferanten, der in Irland entsprechende Umsätze bewirkt.mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Zusammenfassende Meldungen sind quartalsweise einzureichen. Kürzere Zeiträume sind nicht vorgesehen. Für Mehrwertsteuerzwecke registrierte Steuerpflichtige müssen ihre Zusammenfassende Meldung spätestens am zehnten Tag des zweiten auf das Ende des Meldezeitraums folgenden Monats bei der Steuerverwaltung einreichen.mehr

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Umsatzsteuer in Kroatien / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

Die Unternehmer und Fiskalvertreter können Steuererklärungen (und Zusammenfassende Meldungen) elektronisch einreichen.mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 9 Pauschalregelungen

9.1 Kleinunternehmer Taxi-Unternehmer können zu einer Pauschalbesteuerung (ohne Vorsteuerabzugsrecht) optieren. Eine Pauschalbesteuerung existiert auch für Land- und Forstwirte in Anwendung von Artikel 25 der 6. EG-Richtlinie. 9.2 Weitere vereinfachte Verfahren Unternehmer, die Umsätze an Endverbraucher zu unterschiedlichen Steuersätzen ausführen oder sowohl steuerpflichtige al...mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 2.5 Erwerbsschwelle (bei innergemeinschaftlichen Erwerben durch Pauschallandwirte, Kleinunternehmer, steuerbefreite Unternehmer oder nicht unternehmerisch tätige juristische Personen)

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Umsatzsteuer in Slowenien / 10.2 Weitere vereinfachte Verfahren

Ab 1.1.2016 unterliegen Einfuhren nicht mehr im Zeitpunkt der Einfuhr der EUSt, sondern erst im Zeitpunkt des Weiterverkaufs der eingeführten Gegenstände. Außerdem gilt ein Zahlungsaufschubsystem bezüglich der EUSt eingeführt. Die EUSt ist nicht mehr im Zeitpunkt der Einfuhr zu entrichten, sondern kann mit einem entsprechenden Vorsteueranspruch verrechnet werden.mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 6.4 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

Es gibt Regelungen, nach denen für bestimmte Branchen eine Vorsteuerberechnung nach Durchschnittssätzen möglich ist.mehr

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Umsatzsteuer in Estland / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Der Steuervertreter muss folgende Voraussetzungen erfüllen: es muss sich um eine in Estland niedergelassene juristische Person handeln; er muss einen ausgezeichneten Ruf haben; er darf sich zumindest während des letzten Jahres mit der Zahlung seiner Steuerschulden nicht im Rückstand befinden (auch wenn der Rückstand in Raten abbezahlt wird).mehr

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Umsatzsteuer in Lettland / 10 Pauschalregelungen

Abgesehen von der Kleinunternehmerregelung gibt es eine Pauschalierungsregelung für Land- und Forstwirte. Die Vorsteuerpauschale beträgt 14 % (ab 1.1.2010; davor 12 %).mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 3 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU

Seit 1.1.2002 ist die Möglichkeit der Bestellung eines Fiskalvertreters nicht mehr vorgesehen. Unternehmer, die in Luxemburg nicht ansässig und für ihre dort ausgeführten Umsätze Steuerschuldner sind, müssen sich für Umsatzsteuerzwecke selbst registrieren lassen. Die Finanzbehörden können Sicherheitsgarantien durch ein Bankinstitut verlangen, die die zu erwartenden Steuersch...mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

In Frankreich ist eine monatliche Warenverkehrserklärung abzugeben, die steuerlichen und statistischen Zwecken dient. Die Erklärung kann auch von Dritten (Buchprüfern, Zollagenten, Durchfuhrspediteuren usw.) im Namen des Unternehmers eingereicht werden und nur gelegentliche Geschäfte betreffen. Diese nehmen dann selbst die erforderlichen Zusammenfassungen und Vergleiche vor.mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 5.2 Befreiung von der Pflicht zur Rechnungserteilung

Bei den unecht steuerfreien Umsätzen (ohne Vorsteuerabzug) entfällt grundsätzlich die Pflicht zur Rechnungserteilung.mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 6.3 Sonderregelungen für Kleinunternehmen und/oder bestimmte Unternehmenskategorien im Hinblick auf periodische Mehrwertsteuererklärungen

Für Primärerzeuger (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei) ist der Steuerzeitraum ein Kalenderjahr. Die Mehrwertsteuererklärung ist nach Ablauf des Jahres einzureichen und bis zum Februar des Folgejahres zu entrichten. Die betroffenen Unternehmer können jedoch zur monatlichen Erklärung optieren. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 100.000 EUR gilt das...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 8 Elektronische Rechnungsstellung

Die Rechnung muss mit einer Signatur versehen ist, die den Erfordernissen des § 2 Z 3 lit a bis d Signaturgesetz entspricht und auf einem Zertifikat eines Zertifizierungsdiensteanbieters im Sinne des Signaturgesetzes beruht. Unternehmer, die Lieferungen und sonstige Leistungen an Einrichtungen des Bundes erbringen, dürfen ab 1.1.2014 nur noch strukturierte elektronische Rech...mehr

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Umsatzsteuer in Irland / 2.4 Lieferschwelle bei innergemeinschaftlichen Versendungslieferungen nicht verbrauchsteuerpflichtiger Waren (nur bis 30.6.2021)

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Umsatzsteuer in Irland / 4 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz in der EU

Die Möglichkeit der Bestellung eines Fiskalvertreters ist nicht vorgesehen.mehr