Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Ermäßigter Steuersatz für die Lieferung von Holzhackschnitzeln (zu § 12 Abs. 2 UStG)

Kommentar Der EuGH [1] hatte in einer Entscheidung zum maßgeblichen Steuersatz bei der Lieferung von Holzhackschnitzeln festgestellt, dass der Begriff "Brennholz" jegliches Holz bezeichnet, das nach seinen objektiven Eigenschaften ausschließlich zum Verbrennen bestimmt ist. Die Mitgliedstaaten können die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf bestimmte Kategorien nach der ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer beim Verkauf und Verfall von Erlebnisgutscheinen

Leitsatz Erbringt der Unternehmer mit dem Verkauf von Erlebnisgutscheinen Vermittlungsleistungen gegenüber dem jeweiligen Veranstalter, erhöht sich das Entgelt für seine Vermittlungsleistung nachträglich, wenn der Gutschein verfällt. Sachverhalt Der Kläger betrieb in den Streitjahren ein Internetportal, auf dem er verschiedene Freizeiterlebnisse präsentierte und umfangreich b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 2 [Seeschifffahrt und Luftfahrt]

1 Allgemeines Rz. 1 § 4 Nr. 2 UStG bestimmt, dass die Umsätze für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt (§ 8 UStG) steuerfrei sind. Die Vorschrift beschränkt sich auf diese Feststellung. Die Definition der Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt ergibt sich aus § 8 UStG. In dieser Vorschrift wird auf § 4 Nr. 2 UStG Bezug genommen. Umgekehrt enthält § 4 Nr. 2 UStG ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Rechtsentwicklung

Rz. 10 § 4 Nr. 2 UStG in der zzt. geltenden Fassung ergibt sich aus dem Gesetz v. 26.11.1979[1] und gilt seit dem 1.1.1980. Mit § 4 Nr. 2 UStG 1980 hatte der Gesetzgeber eine gänzlich neue Steuerbefreiung geschaffen, die sowohl Steuerbefreiungen, die vorher in verschiedenen Vorschriften geregelt waren, als auch weitere, neue Steuerbefreiungen vereinigte. Rz. 11 einstweilen fr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Vorsteuerabzug

Rz. 17 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 UStG schließt den Vorsteuerabzug nicht aus (vgl. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG). Damit führt die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 UStG (wie nach § 4 Nr. 1 UStG) zu einer umfassenden Entlastung der Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Steuerbefreiung der Umsätze für die Seeschifffahrt und Luftfahrt

Rz. 14 Steuerbefreit sind nur die in § 8 UStG genannten Umsätze.[1] Dazu gehören aber auch die Umsätze im Rahmen der sog. Dienstleistungskommission gem. § 3 Abs. 11 UStG. Befreit sind sog. Vorstufenumsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt. Hierbei handelt es sich um Umsätze, die auf Wirtschafts- und Umsatzstufen getätigt werden, die der eigentlichen Seeschifffahr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 4 Nr. 2 UStG bestimmt, dass die Umsätze für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt (§ 8 UStG) steuerfrei sind. Die Vorschrift beschränkt sich auf diese Feststellung. Die Definition der Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt ergibt sich aus § 8 UStG. In dieser Vorschrift wird auf § 4 Nr. 2 UStG Bezug genommen. Umgekehrt enthält § 4 Nr. 2 UStG den gesetzlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrecht

Rz. 5 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 UStG beruht auf Art. 148 MwStSystRL. Nach der EuGH-Rechtsprechung[1] kann sich die Steuerbefreiung nicht auf Lieferungen von Gegenständen zur Versorgung von Schiffen erstrecken, die auf einer vorhergehenden Handelsstufe bewirkt werden. Die Lagerung der Gegenstände nach ihrer Lieferung und vor dem tatsächlichen Versorgungsvorgang führt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.3 Umsatzsteuer

Mit dem Tod des Erblassers geht dessen Unternehmereigenschaft nicht auf die Erben über, wenn diese das Unternehmen des Erblassers nicht weiterführen. Der Erbe kann nur durch eigene Tätigkeit selbst Unternehmer werden.[1] Davon zu unterscheiden ist, ob und welche umsatzsteuerrechtlichen Rechtspositionen aus der unternehmerischen Tätigkeit des Erblassers, insbesondere auch des...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / Zusammenfassung

Überblick Im nachfolgenden Beitrag werden die Besonderheiten einer steuerlichen Außenprüfung bei einem Unternehmen aus dem Bereich der maritimen Wirtschaft dargestellt. Diese Besonderheiten resultieren zum einen daraus, dass dieser Wirtschaftszweig in einem besonders hohen Maße internationale Verflechtungen aufweist, zum anderen aber auch aus besonderen gesetzlichen Bestimmu...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.3 Fragen aus dem Bereich der Umsatzsteuer

Oftmals wird behauptet, die Umsatzsteuer sei für die maritime Wirtschaft nicht von Bedeutung, da immer eine Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 UStG gegeben sei.[1] Dem ist aber nicht so. Der Teufel steckt wie so häufig im Detail. Im Einzelfall kann es durchaus zu einem Vorgang (Lieferung oder sonstige Leistung) kommen, der umsatzsteuerbar und auch umsatzsteuerpflicht...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufrechnung in sogenannten Bauträgerfällen (Aussetzungsverfahren)

Leitsatz 1. Finanzgerichte entscheiden bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit von Abrechnungsbescheiden in sogenannten Bauträgerfällen auch über den Bestand und die Durchsetzbarkeit der – dem Finanzamt von Bauleistenden abgetretenen – zivilrechtlichen Werklohnforderungen. 2. Mit der Aufhebung eines finanzgerichtlichen Aussetzungsbeschlusses durch den Bundesfinanzhof entfä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 3 [Vieh- und Pflanzenzucht]

1 Vorbemerkung 1.1 Allgemeines Rz. 1 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG unterliegen die dort abschließend aufgezählten bestimmten sonstigen Leistungen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft dem ermäßigten Steuersatz. Die Steuerermäßigung kommt aber nicht nur für Land- und Forstwirte, sondern auch für alle anderen Unternehmer in Betracht, die die genannten Leistungen ausführen. Ohne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere

Rz. 39 Leistungsprüfungen für Tiere sind tierzüchterische Veranstaltungen, die als Wettbewerbe wertvoller Zuchttiere mit Prämierung durchgeführt werden (z. B. Tierschauen, Pferderennen oder Pferdeleistungsschauen bzw. Turniere). Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG ist nach der Verwaltungsauffassung auf Entgelte anzuwenden, die dem Unternehmer platzierungsuna...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entstehung der Vorschrift

Rz. 4 Die Steuerermäßigung des § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG ist im Gesamtzusammenhang mit der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft zu betrachten. Die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bewirkten Umsätze werden gem. § 24 UStG grundsätzlich nach Durchschnittssätzen besteuert. Bei Einführung der MwSt im Jahr 1968 betrug der Pauschalsatz für landwirtschaftli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG unterliegen die dort abschließend aufgezählten bestimmten sonstigen Leistungen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft dem ermäßigten Steuersatz. Die Steuerermäßigung kommt aber nicht nur für Land- und Forstwirte, sondern auch für alle anderen Unternehmer in Betracht, die die genannten Leistungen ausführen. Ohne die Steuervergünstigung wäre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Begünstigte Umsätze

Rz. 7 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG ist der ermäßigte Steuersatz nur für folgende sonstige Leistungen anzuwenden: die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere. Lieferungen von Vieh oder von Pflanzen (durch Erzeuger und auch durch Händler) fallen bereits nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. der Anl. 2 des UStG (Vie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Aufzucht von Vieh

Rz. 13 Unter Aufzucht von Vieh ist das Aufziehen/Großziehen von Jungtieren, die sich in fremdem Besitz befinden, zu verstehen. Unter Halten von Vieh versteht man grundsätzlich die Betreuung/Obhut von Tieren, die sich in fremdem Besitz befinden. Dies umfasst im Wesentlichen die Unterbringung (Unterstellung), Fütterung und Pflege der Tiere als einheitliche Pensionsviehhaltung....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Anzucht von Pflanzen

Rz. 34 Die Lieferungen lebender Pflanzen (auch selbstgezogener Pflanzen) unterliegen bereits nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 6 oder 7 der Anl. 2 des UStG dem ermäßigten Steuersatz. Unter § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG fallen nur sonstige Leistungen, die in der Anzucht von Pflanzen bestehen. Bei der Anzucht von Pflanzen handelt es sich um Werkleistungen, die dem ermäßigten S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Vieh

Rz. 10 Die Aufzucht und das Halten von Vieh unterliegen nur dann der Umsatzbesteuerung, wenn diese Leistungen i. R. eines Leistungsaustauschs gegenüber Dritten erbracht werden. Dies ist nur dann der Fall, wenn fremdes Vieh aufgezogen oder gehalten wird. Die Aufzucht oder das Halten von Vieh im Eigenbesitz stellt einen nicht steuerbaren Vorgang dar. Der anschließende Verkauf ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Halten von Vieh

Rz. 17 Unter Halten von Vieh versteht man allgemein die Betreuung von Tieren, die sich in fremdem Besitz befinden. Ebenso wie bei der Aufzucht ist das Halten eigenen Viehs ein nicht steuerbarer Innenumsatz. Unter die Betreuungsleistungen fallen im Wesentlichen die Unterstellung, Fütterung und die Pflege fremden Viehs. Hierbei handelt es sich um die so genannte Pensionsviehha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 6 Die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG beruht auf Art. 98 i. V. m. Anhang III MwStSystRL. Danach können die Mitgliedstaaten auf die "Lieferung von Gegenständen und Dienstleistungen, die i. d. R. für den Einsatz in der landwirtschaftlichen Erzeugung bestimmt sind, mit Ausnahme von Investitionsgütern wie Maschinen oder Gebäuden und bis zum 1.1.2032 Lieferung vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Aufzucht und Halten von Vieh

3.1 Vieh Rz. 10 Die Aufzucht und das Halten von Vieh unterliegen nur dann der Umsatzbesteuerung, wenn diese Leistungen i. R. eines Leistungsaustauschs gegenüber Dritten erbracht werden. Dies ist nur dann der Fall, wenn fremdes Vieh aufgezogen oder gehalten wird. Die Aufzucht oder das Halten von Vieh im Eigenbesitz stellt einen nicht steuerbaren Vorgang dar. Der anschließende ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Vorbemerkung

1.1 Allgemeines Rz. 1 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG unterliegen die dort abschließend aufgezählten bestimmten sonstigen Leistungen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft dem ermäßigten Steuersatz. Die Steuerermäßigung kommt aber nicht nur für Land- und Forstwirte, sondern auch für alle anderen Unternehmer in Betracht, die die genannten Leistungen ausführen. Ohne die Steuerver...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / 3. Umsatzsteuer

Die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken ist grundsätzlich steuerfrei (§ 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG). Dazu gehören auch die damit in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden üblichen Nebenleistungen.[2] Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, dass als Nebenleistung auch die Lieferung von Strom durch Vermietende an Mietende anzusehen ist.[3] Das ...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / XIV. Weitergehende Überlegungen

Handelsbilanz: § 3 Nr. 72 EStG gilt nicht für die Handelsbilanz. Sich ergebende Unterschiede zur steuerbilanziellen Gewinnermittlung sind durch Steuerlatenzen (§ 274 HGB) abzubilden. Anzeigepflicht: Bei Aufnahme des Betriebs einer Photovoltaikanlage besteht eine Anzeigepflicht nach § 138 Abs. 1 AO. Mit der Steuerfreistellung der Einnahmen und Entnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG ha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Ausnahmen vom Vorsteuerabzugsverbot des § 15 Abs. 2 UStG gem. § 15 Abs. 3 UStG

Rz. 385 Der Ausschluss vom Vorsteuerabzug tritt gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG nicht ein, wenn die erworbenen oder eingeführten Gegenstände sowie die in Anspruch genommenen sonstigen Leistungen der Ausführung von Umsätzen dienen, die nach § 4 Nr. 1 bis 7, § 25 Abs. 2 oder § 26 Abs. 5 UStG steuerfrei sind. Diese Umsätze werden also durch die Steuerbefreiung i. V. m. de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 Abzug der vom Leistungsempfänger gem. § 13b UStG geschuldeten Steuer (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG)

Rz. 291 Seit dem 1.1.2002 regelt die durch das StÄndG 2001 (Rz. 15) geschaffene Nr. 4 von § 15 Abs. 1 UStG den Abzug der Steuer, die der Unternehmer als Leistungsempfänger gem. § 13b UStG schuldet. Diese Norm wurde zum 1.7.2010 durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften v. 8.4.2010 erweitert, sodass auch § 15 Abs. 1 N...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Vermittlung der unter § 4 Nr. 1a, Nrn. 2-4b und Nrn. 6 und 7 UStG fallenden Umsätze (§ 4 Nr. 5 S. 1 Buchst. a UStG)

Rz. 42 Die Vermittlung dieser Umsätze ist nach Sinn und Zweck der Vorschrift sowie wegen ihres unmittelbaren Verweises auf die genannten Befreiungsvorschriften grundsätzlich nur dann steuerfrei, wenn die vermittelten Umsätze selbst gem. § 4 Nr. 1a, Nrn. 2-4b und Nrn. 6 und 7 UStG steuerfrei sind. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Voraussetzungen der Steuerfreiheit (...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Geltung der Einschränkungen des Vorsteuerabzugs gem. § 18 Abs. 9 UStG im Vorsteuer-Vergütungsverfahren (§ 15 Abs. 4b UStG)

Rz. 438 Im Zusammenhang mit der Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gem. § 13b UStG durch das StÄndG 2001 wurde der Abs. 4b in § 15 UStG eingefügt; es gab vorher keine vergleichbare Vorschrift. Danach gelten die in § 18 Abs. 9 S. 4 und 5 UStG geltenden Ausschlüsse des Vorsteuerabzugs für Unternehmer, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind – s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7 Vermittlung von Lieferungen, die nach § 3 Abs. 8 UStG als im Inland ausgeführt zu behandeln sind (§ 4 Nr. 5 S. 1 Buchst. d UStG)

Rz. 64 Gelangt der Gegenstand der Lieferung bei der Beförderung oder Versendung aus dem Drittlandsgebiet in das Inland, gilt nach § 3 Abs. 8 UStG der Ort der Lieferung dieses Gegenstands als im Inland gelegen, wenn der Lieferer oder sein Beauftragter Schuldner der EUSt ist. Maßgeblich ist, unabhängig von den Lieferkonditionen, wer nach den zollrechtlichen Vorschriften Schuld...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Vorsteuerabzugsverbot bei bestimmten steuerbefreiten Umsätzen (§ 15 Abs. 2 UStG)

Rz. 358 § 15 Abs. 2 UStG ordnet den Ausschluss des Vorsteuerabzugs an in Nr. 1 bei steuerfreien Umsätzen und in Nr. 2 bei Umsätzen im Ausland, die steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden. Diese Einschränkung der Neutralität der MwSt im Unternehmerbereich war bereits in der 2. EG-MwSt-Richtlinie v. 11.4.1967 systemkennzeichnend enthalten. Durch dieses Abzugsver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Ausschluss des Vorsteuerabzugs gem. § 15 Abs. 1b UStG hinsichtlich des privat genutzten Anteils bei Grundstücken

Rz. 350 § 15 Abs. 1b UStG, der gem. § 27 Abs. 16 UStG [1] für Wirtschaftsgüter gilt, die aufgrund eines nach dem 31.12.2010 abgeschlossenen obligatorischen Vertrags oder gleichstehenden Rechtsakts angeschafft wurden oder mit deren Herstellung nach dem 31.12.2010 begonnen wurde, schließt den Vorsteuerabzug aus bei vom Unternehmer sowohl für Zwecke seines Unternehmens als auch ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Vorsteuerabzug für nichtunternehmerische Fahrzeuglieferer (§ 15 Abs. 4a UStG)

Rz. 432 Der zum 1.1.1993 neu in § 15 UStG eingefügte Abs. 4a[1] ermöglicht den nichtunternehmerischen Fahrzeuglieferern, deren Lieferungen von Neufahrzeugen unter § 2a UStG fallen[2], einen nachträglichen Vorsteuerabzug zur Vermeidung einer doppelten Belastung des gelieferten Fahrzeugs mit deutscher Steuer aus der Lieferung an den Fahrzeuglieferer und mit ausländischer Erwer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Inhalt des § 15 UStG

Rz. 9 § 15 UStG regelt in Abs. 1 die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug, in Abs. 2 das Verbot des Abzugs bei bestimmten Steuerbefreiungen. Abs. 1a schließt den Vorsteuerabzug für bestimmte Aufwendungen aus, die nicht streng betrieblich veranlasst sind. Der seit dem 1.1.2011 geltende Abs. 1b schließt den Vorsteuerabzug anteilig aus bei sowohl u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Nicht in § 15 Abs. 1a UStG erwähnte Aufwendungen gem. § 4 Abs. 5 EStG

Rz. 347 § 15 Abs. 1a UStG i. d. F. ab dem 19.12.2006 nennt – wie schon § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG i. d. F. vor dem 19.12.2006 – nicht die Nrn. 5, 6 und 6b von § 4 Abs. 5 EStG. Gründe hierfür sind dem Bericht des Finanzausschusses des Dt. Bundestags[1] allerdings nicht zu entnehmen. Der Vorsteuerabzug für diese nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben ist mithin grundsätzlich nicht a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Jüngere gesetzgeberische Entwicklung des § 15 UStG

Rz. 13 Obschon seit der Einführung des Mehrwertsteuersystems der Vorsteuerabzug bisher grundsätzlich unangetastet blieb, hat die gesetzliche Regelung des Vorsteuerabzugs laufend teilweise einschneidende Änderungen erfahren. Maßgeblich dafür sind nicht nur die Änderungen der unionsrechtlichen Richtlinienvorgaben, sondern gelegentlich auch Urteile des EuGH, aus denen sich unio...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6 Vermittlung von Umsätzen, die ausschließlich im Drittlandsgebiet bewirkt werden (§ 4 Nr. 5 S. 1 Buchst. c UStG)

Rz. 56 Die Vorschrift erfasst die Vermittlung aller denkbaren Umsätze, unter der Voraussetzung, dass diese vollständig im Drittlandsgebiet bewirkt werden. Das bedeutet, der umsatzsteuerrechtliche Ort dieser Umsätze muss im Drittlandsgebiet liegen. Rz. 57 § 4 Nr. 5 S. 1 Buchst. c UStG hat in der Praxis nur Bedeutung, wenn der Leistungsempfänger der Vermittlungsleistung ein im ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Ausschluss des Vorsteuerabzugs gem. § 15 Abs. 1a UStG

Rz. 337 § 15 Abs. 1a UStG gilt seit dem 19.12.2006.[1] Er regelt den Ausschluss des Vorsteuerabzugs ausnahmslos bei bestimmten Aufwendungen, die als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben in § 4 Abs. 5 EStG aufgeführt sind oder unter das Abzugsverbot gem. § 12 Nr. 1 EStG fallen. Der Gesetzgeber hat damit die in Art. 176 MwStSystRL [2] vorgesehene Belastungsmethode von Aufwendungen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Abzug der Steuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 286 Gem. dem seit dem 1.1.1993 geltenden § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG kann der Unternehmer auch die USt für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen für sein Unternehmen als Vorsteuer abziehen. Der Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs gem. § 1a UStG ersetzt in der Binnenmarkt-Übergangsregelung bei entgeltlichen Bezügen und Verbringungen von Gegenständen au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Vermittlung von grenzüberschreitenden Beförderungen von Personen mit Luftfahrzeugen oder Seeschiffen (§ 4 Nr. 5 S. 1 Buchst. b UStG)

Rz. 48 Die Steuerbefreiung gilt nur für die Vermittlung bestimmter Personenbeförderungsleistungen, nämlich nur solcher mit Luftfahrzeugen oder Seeschiffen. Sie gilt nicht für die Vermittlung grenzüberschreitender Personenbeförderungen mit Bussen, Bahnen oder Binnenschiffen. Rz. 49 Nach § 3b Abs. 1 UStG wird die Beförderung einer Person dort ausgeführt, wo die Beförderung bewi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrechtliche Grundlagen des § 15 UStG

Rz. 21 § 15 UStG beruhte in der Zeit vor dem 1.1.2006 auf Art. 17 der 6. EG-Richtlinie, der zum 1.1.1993 durch Art. 28f an die Binnenmarkt-Übergangsregelung angepasst wurde. Die weiteren Einzelheiten zu Art. 17 regelte Art. 18 der 6. EG-Richtlinie. Seit dem 1.1.2007 stellen die Art. 167 bis Art. 183 der zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretenen MwStSystRL v. 28.11.2006[1] die un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4.1 10-%-Grenze gem. § 15 Abs. 1 S. 4 UStG

Rz. 144 Mit dem zum 1.4.1999 eingefügten S. 4 von § 15 Abs. 1 UStG, der aber wegen der erst später wirksamen unionsrechtlichen Genehmigung erst ab dem 5.3.2000 Geltung erlangte (Rz. 146), hat der Gesetzgeber die schon früher von der Verwaltung für maßgeblich gehaltene 10 %-Grenze in das Gesetz eingefügt, allerdings nur für körperliche Gegenstände. Bei körperlichen Gegenständ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Persönliche und sachliche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 UStG)

2.1 Unternehmereigenschaft Rz. 24 Nach dem Einleitungssatz von § 15 Abs. 1 UStG kann der Unternehmer Vorsteuern abziehen. Die erste materielle Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist somit die Unternehmereigenschaft dessen, der den Vorsteuerabzug geltend machen möchte. Wer Unternehmer ist, bestimmt die Legaldefinition des § 2 UStG; der dortige Unternehmerbegriff ist selbstve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Die Aufteilung der Vorsteuerbeträge (§ 15 Abs. 4 UStG)

5.1 Grundsätze Rz. 400 Der Vorsteuerabzug allgemein und das Abzugsverbot nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG im Besonderen bereiten in der Praxis keine Schwierigkeiten, wenn ein Unternehmer entweder nur Umsätze tätigt, die voll zum Abzug berechtigen, oder nur solche, die zur Versagung des Vorsteuerabzugs führen. Werden jedoch in einem Unternehmen sowohl Umsätze getätigt, die zum Vors...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 15 Vorsteuerabzug

1 Allgemeines und Vorgeschichte 1.1 Systematische Bedeutung des Vorsteuerabzugs Rz. 1 Der Vorsteuerabzug ist das Kernstück des seit dem 1.1.1968 in Deutschland geltenden Umsatzsteuerrechts; er ist das bestimmende Wesensmerkmal des Mehrwertsteuersystems (Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug), das in Deutschland entsprechend den europäischen Vorgaben der MwStSystRL zu gelten h...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 5 [Vermittlungsleistungen]

1 Allgemeines Rz. 1 § 4 Nr. 5 UStG befreit nur sonstige Leistungen in Form von Vermittlungsleistungen. Die Steuerbefreiung hängt nicht davon ab, dass ein ausländischer Auftraggeber Leistungsempfänger ist, sondern allgemein in der Mehrzahl der Fälle davon, dass (vorausgesetzt, die Vermittlungsleistung ist im Inland steuerbar) der vermittelte Umsatz ein nicht steuerbarer Umsatz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Systematische Bedeutung des Vorsteuerabzugs

Rz. 1 Der Vorsteuerabzug ist das Kernstück des seit dem 1.1.1968 in Deutschland geltenden Umsatzsteuerrechts; er ist das bestimmende Wesensmerkmal des Mehrwertsteuersystems (Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug), das in Deutschland entsprechend den europäischen Vorgaben der MwStSystRL zu gelten hat.[1] Der EuGH spricht in ständiger Rspr. davon, dass der Vorsteuerabzug "int...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Unternehmereigenschaft

Rz. 24 Nach dem Einleitungssatz von § 15 Abs. 1 UStG kann der Unternehmer Vorsteuern abziehen. Die erste materielle Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist somit die Unternehmereigenschaft dessen, der den Vorsteuerabzug geltend machen möchte. Wer Unternehmer ist, bestimmt die Legaldefinition des § 2 UStG; der dortige Unternehmerbegriff ist selbstverständlich auch maßgebend ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de...mehr