Fachbeiträge & Kommentare zu Umwandlungssteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) § 22 Abs. 1 Satz 6 Nr. 6 UmwStG

Rz. 76 [Autor/Stand] Sperrfristbehaftete Anteile i.S.v. § 22 UmwStG. Mit der Neukonzeptionierung des Umwandlungssteuerrechts durch das SEStEG vom 7.12.2006[2] wurde das zuvor in § 21 UmwStG 1995, § 3 Nr. 40 Satz 3 und 4 EStG a.F. und § 8b Abs. 4 KStG a.F. enthaltene System der in § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 legal definierten "einbringungsgeborenen Anteilen" (ausf. Rz. 51 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Vorrangig anzuwendende Vorschriften

„(1) 1 Vorbehaltlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes, Körperschaftsteuergesetzes und Umwandlungssteuergesetzes, ...” Rz. 288 [Autor/Stand] "Vorbehaltlich der Vorschriften des [...]". Die deutsche Steuerrechtsordnung sieht – auch mit Bezug zu natürlichen Personen als Inhabern von Kapitalgesellschaftsanteilen i.S.v. § 17 Abs. 1 EStG – jenseits des § 6 an verschieden...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.3 Teilbetrieb

Rz. 100 Die Einlage eines Teilbetriebs ist anders als die von einzelnen Wirtschaftsgütern und von unselbstständigen Betriebsteilen nach § 20 Abs. 1 UmwStG begünstigt. Rz. 101 Das UmwStG enthält keine Definition des Teilbetriebs. Streitig und noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ob die Voraussetzungen des nationalen oder des europäischen Teilbetriebsbegriffs erfüllt sein ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Streck/Schwedhelm, Fälle vGA bei Umwandlungsvorgängen, BB 1988, 1639; Oppermann, Verschleierte Sachgründung und § 20 UmwStG, DB 1989, 753; Elschen/Trompeter, Der Zwischenwertansatz – Das verkannte Optimum bei der Einbringung in eine Kap-Ges, DB 1990, 2533; Diers, Wertansätze bei Unternehmenseinbringung in GmbH in ihren Folgewirkungen; GmbHR 1994, 683; Hollatz, Bw-Fortführung bei...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.5.1 Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie

Am 28.2.2023 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG) im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl 2023 I Nr. 51 v. 28.2.2023). Damit sind insbesondere die Änderungen im Umwandlungsgesetz mit Blick auf grenzüberschreitende Vorgänge nun grundsätzlich am 1.3.2023 in Kraft getreten. In Kraft sind damit u.a. die erstmalig gesetzlich verankerten Regelungen zum gren...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.5.2 Nachspaltungsveräußerungssperre

Der Buchwertansatz ist im Fall einer Spaltung u.a. ausgeschlossen, wenn durch die Spaltung die Voraussetzungen für eine Veräußerung geschaffen werden (§ 15 Abs. 2 Satz 3 UmwStG). Nach dem Wortlaut des bisherigen Satzes 4 ist davon auszugehen, wenn innerhalb von fünf Jahren nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag Anteile an einer an der Spaltung beteiligten Körperschaft, d...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.5.4 Zuordnung von Kosten für den Vermögensübergang

Grunderwerbsteuerpflichtige Immobilientransaktionen führen beim Steuerschuldner stets zu der Frage nach der ertragsteuerlichen Behandlung der gezahlten Grunderwerbsteuer. Ob die Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe zu einer sofortigen Ertragsteuerminderung führt oder als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren ist, ist dabei grundsätzlich abhängig von der Art der Transaktion....mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.5.5 Entwurf des überarbeiteten UmwSt-Erlasses

Das BMF hat am 11.10.2023 einen Entwurf für die Aktualisierung des BMF-Schreibens v. 11.11.2011 (BStBl 2011 I S. 1314) zu den Grundsätzen der Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (sog. Umwandlungssteuererlass) an die Verbände übersandt. Der Entwurf beinhaltet u.a. Ausführungen zu den folgenden Bereichen des UmwStG: Persönlicher Anwendungsbereich (§ 1 UmwStG): Anpassungen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rödder/Schumacher, Verschmelzung von KG und § 15a EStG, DB 1998, 99; Thiel ua, Der neue Umwandlungsteuer-Erlass, DB 1998, Beilage 7; Sahrmann, Das negative Kapitalkonto des Kommanditisten nach § 15a EStG, DStR 2012, 1109, 1112; Jacobsen/Hildebrandt, Wirtschaftliche Beteiligungs- und Beteiligtenidentität iSd § 15a EStG bei Unternehmensumwandlungen, DStR 2013, 433. Verwaltungsanwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlungssteuerrecht / Zusammenfassung

Begriff Das Umwandlungsgesetz, das zahlreiche Möglichkeiten eröffnet, die Rechtsform eines Unternehmens an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen anzupassen, versteht den Begriff Umwandlung als Oberbegriff, unter den die Verschmelzung, die Spaltung, die Vermögensübertragung sowie der Formwechsel subsumiert werden können. Die in hohem Maße flexiblen gesellschaftsrechtli...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / Zusammenfassung

Überblick Die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft nach § 20 UmwStG erfasst eine Vielzahl von zivilrechtlichen Vorgängen, die sowohl im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach dem Umwandlungsgesetz als auch im Wege der Einzelrechtsnachfolge z. B. durch Sachgründung und Sachkapitalerhöhung außerhalb des Umwandlungsgesetzes vollzogen werden können. Unabhängig von der zivilrecht...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / Zusammenfassung

Überblick Neben der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen gem. § 20 UmwStG können auch Anteile an Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im Wege des Anteilstausches nach § 21 UmwStG in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft eingebracht werden. Liegen die Voraussetzungen nach § 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG für einen sog. qualifizierten Antei...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 1.1 Grundlagen

Der Begriff "Einbringung in eine Kapitalgesellschaft" steht stellvertretend für verschiedene zivilrechtliche Umwandlungsvorgänge, die einheitlich und unter bestimmten Voraussetzungen steuerneutral nach § 20 UmwStG vollzogen werden können. Bei der zivilrechtlichen Behandlung ist zu unterscheiden zwischen der Umwandlung eines Einzelunternehmens und der Umwandlung einer Persone...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 2.2 Antragsabhängiges Bewertungswahlrecht beim qualifizierten Anteilstausch

Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG hat beim qualifizierten Anteilstausch die übernehmende Kapitalgesellschaft grundsätzlich die eingebrachten Anteile mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Da der Anteilstausch einen Veräußerungsvorgang darstellt und gem. § 21 Abs. 2 Satz 1 UmwStG der Wert, mit dem die übernehmende Gesellschaft die eingebrachten Anteile ansetzt, für den Einbringenden...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 1 Gründe für die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen

In der Praxis besteht oftmals das Bedürfnis, das in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (i. d. R. GmbH) betriebene unternehmerische Engagement zu beenden und in der Rechtsform einer Personengesellschaft oder eines Einzelunternehmens fortzuführen. Ein solcher Rechtsformwechsel kann z. B. von Interesse sein, um eine günstigere Besteuerung entnommener Gewinne, eine bessere ...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / Zusammenfassung

Überblick Oftmals ist es notwendig, eine Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen umzuwandeln. Hierfür stellen das Umwandlungsgesetz sowie flankierend dazu das Umwandlungssteuergesetz entsprechende Regelungen zur Verfügung. Das Umwandlungssteuergesetz ermöglicht zwar unter bestimmten Voraussetzungen eine Fortführung der Buchwerte, so dass es...mehr

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Einbringung in eine Persone... / Zusammenfassung

Überblick Neben der Einbringung in Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gem. § 20 UmwStG können Betriebe, Teilbetriebe und Mitunternehmeranteile nach § 24 UmwStG in eine neu gegründete oder bereits bestehende Personengesellschaft eingebracht werden oder auf eine bestehende Personengesellschaft verschmolzen werden. Die zivil- und steuerrechtlichen Voraussetzungen und Re...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 7 Zusammenfassung

Nach dem Umwandlungsgesetz kann die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in ein Einzelunternehmen als Verschmelzung zur Aufnahme bzw. die Umwandlung in eine Personengesellschaft entweder als Verschmelzung oder im Wege des schlichten Formwechsels vollzogen werden. In allen genannten Fällen kommen steuerlich die Vorschriften der §§ 3 bis 9 und 18 UmwStG zur Anwendung, so dass ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG Ein... / 3.3 Reform durch den UmwSt-Erlass 2011

Rz. 8 Eine lang ersehnte Kommentierung der Neuerungen durch das SEStEG 2006 seitens der Finanzverwaltung erfolgte mit dem Umwandlungssteuererlass (UmwSt-Erlass) im Jahr 2011, welcher die in der Praxis bestehende Unsicherheit hinsichtlich der Rechtsanwendung mildern sollte. Da der UmwSt-Erlass erst fünf Jahre nach der Neukonzeption des UmwStG durch das SEStEG veröffentlicht w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Auswirkungen des UmwStG auf die verschiedenen Steuerarten

Tz. 30 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Die §§ 20 – 23 UmwStG enthalten keine Regelungen für eine eigene St-Art ›Umwandlungssteuer‹. Vielmehr werden hinsichtlich der Ertrag-St der an den Einbringungsvorgängen beteiligten Stpfl, besondere, dh den Einzel-St-Gesetzen vorrangige, Regelungen für die ESt, KSt und GewSt getroffen (s Tz 31 ff). Keine Bestimmungen weist das UmwStG zB für di...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Tarifbegünstigung bei Aufnahme eines Sozius unter Aufdeckung aller stillen Reserven

Leitsatz 1. Wird in eine Einzelpraxis ein Sozius aufgenommen, so ist die Tarifbegünstigung des § 24 Abs. 3 Satz 2 UmwStG i.V.m. §§ 16 Abs. 4, 18 Abs. 3, 34 Abs. 1 EStG bei einer Einbringung zu Teilwerten auch insoweit anzuwenden, als eine Zuzahlung in das Privatvermögen des Einbringenden erfolgt (entgegen Tz. 24.08 ff. des Umwandlungssteuer-Erlasses, BStBl I 1998, 268). 2. Ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 14/2024, Umwandlungssteuer: Nach Umwandlung neu gebildetes Betriebsvermögen

(BFH, Urt. v. 14.3.2024 – IV R 20/21) • § 18 Abs. 3 S. 1 UmwStG gilt auch im Fall des (identitätswahrenden) Formwechsels einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft. Wird Betriebsvermögen erst im Zuge der formwechselnden Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft oder danach gebildet, unterfallen die stillen Reserven in den Wirtschaftsgütern...mehr