Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Besonderheiten bei der... / II. Umfang des Vergütungsanspruchs

Rz. 17 Schließt der Anwalt im Scheidungsverbundverfahren einen Vergleich über nicht anhängige Gegenstände, die in den Katalog des § 48 Abs. 3 RVG fallen, dann erhält er von der Landeskasse aus dem Mehrwert alle mit der Herbeiführung der Einigung verbundenen Gebühren. Mit dieser zum 1.8.2013 eingeführten klarstellenden Formulierung ist die bis dahin bestehende Streitfrage erl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Verbundverfahren / f) Ermäßigung der Terminsgebühr bei Säumnis im Termin

Rz. 126 In der Ehesache und in Folgesachen, die als isolierte Verfahren Familienstreitsachen wären, kommt auch eine Ermäßigung der Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV in Betracht, in der Ehesache allerdings nur bei Säumnis des Antragstellers (§ 130 FamFG). Beispiel 55: Verbundverfahren, Säumnis des Antragstellers Im Scheidungsverfahren erscheinen der Antragsteller und sein Anwalt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / e) Stufenanträge

Rz. 151 Insbesondere in Unterhaltsverfahren kommen häufig Stufenanträge vor, also Verfahren, in denen ein Anspruch auf Auskunft über die eigenen Einkommensverhältnisse und/oder Abgabe der eidesstattlichen Versicherung mit einem zunächst unbezifferten Leistungsantrag verbunden wird (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 254 ZPO). In diesen Fällen liegt eine objektive Antragshäufun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2018, Keine Berücksich... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten noch über einen Beitrag des Antragsgegners in Höhe von monatlich 150 EUR zu den Kosten einer von der Mutter der Antragsteller beschäftigten Tagesmutter. [2] Die im September 2005 und November 2007 geborenen Antragsteller sind die Kinder des Antragsgegners aus seiner im Jahr 2013 geschiedenen Ehe mit der Mutter der Antragsteller. Sie leben im Ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Verbundverfahren / j) Sonstige Zwischen- und Teileinigungen

Rz. 151 Auch sonstige Teil- und Zwischeneinigungen über andere Folgesachen sind möglich. Hier ist dann entsprechend zu verfahren. Beispiel 76: Teileinigung Im Verbundverfahren (Wert Ehesache 27.000,00 EUR; Versorgungsausgleich 10.800,00 EUR) ist ein Stufenverfahren zum nachehelichen anhängig. Im Termin einigen sich die Eheleute unter Mitwirkung ihrer Anwälte über die vom Ehem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / a) Einkommen der Ehegatten

Rz. 400 Gemäß § 43 Abs. 2 FamGKG ist für die Beurteilung der maßgeblichen Einkommensverhältnisse der Ehegatten ihr in drei Monaten erzieltes Nettoeinkommen einzusetzen. Hinsichtlich des Nettoeinkommens ist auf den unterhaltsrechtlichen Einkommensbegriff abzustellen.[312] Für die Ermittlung des Einkommens sind demnach sämtliche Einkünfte zu berücksichtigen, mithin unter ander...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Übergangsrecht / XIV. Verfahrenskostenhilfe

Rz. 29 Hatte der Anwalt den Auftrag, zunächst Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, richtet sich die Vergütung sowohl für das Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren (Nr. 3335 VV) als auch für das Hauptsacheverfahren (Nrn. 3100 VV ff.) nach bisherigem Recht, wenn der Auftrag vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung erteilt worden ist. Das gilt auch dann, wenn dem Anwalt zunächst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Beratungshilfe / II. Umfang der Angelegenheit

Rz. 28 Problematisch ist insbesondere hier sehr häufig, ob eine Angelegenheit gegeben ist oder ob mehrere Angelegenheiten vorliegen. Die Rechtsprechung ist früher überwiegend – jedoch unzutreffender Weise – davon ausgegangen, dass die Beratung und Vertretung hinsichtlich der verschiedenen Gegenstände in Familiensachen (Unterhalt, Haushalt, Zugewinn o.Ä.) als eine Angelegenhe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Einstweilige Anordnungen / c) Isolierte einstweilige Anordnung

Rz. 34 Wird die einstweilige Anordnung dagegen isoliert beantragt, also, ohne dass auch die Hauptsache anhängig gemacht worden ist, ist grundsätzlich vom vollen Wert der Hauptsache auszugehen. Eine Ermäßigung kommt jetzt nicht in Betracht. Die einstweilige Anordnung hat keine geringere Bedeutung, insbesondere in Anbetracht dessen, dass hier § 49 FamFG nicht gilt, sondern gem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Außergerichtliche Vertr... / III. Die Tätigkeit des Anwalts kann nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein

Rz. 13 Kann die Tätigkeit des Anwalts nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein, gelten nach § 23 Abs. 3 S. 1 RVG die Wertvorschriften des GNotKG entsprechend, hilfsweise billiges Ermessen (§ 23 Abs. 3 S. 2, 1. Hs. RVG), und wenn auch dafür keine Anhaltspunkte vorhanden sind, ein Regelwert von 5.000,00 EUR (§ 23 Abs. 3 S. 2, 2. Hs. RVG), der nach Lage des Falles n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / b) Sonstige Vereinbarungen

Rz. 382 Treffen Ehegatten Vereinbarungen über nachehelichen Unterhalt, müssen diese gemäß § 1585c S. 2 BGB notariell beurkundet werden, wenn die Vereinbarungen vor Rechtskraft der Scheidung getroffen wurden. Anders als beim klassischen Ehevertrag nach §§ 1408, 1410 BGB ist hierfür nicht die gleichzeitige Anwesenheit beider Ehegatten vor dem Notar notwendig. Angebot und Annah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / ff) Antragshäufungen

Rz. 137 Werden mehrere Unterhaltsansprüche geltend gemacht, z.B. Unterhalt für mehrere Kinder, Ehegatten- und Kindesunterhalt, sind die jeweiligen Werte nach § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG zu addieren. Beispiel 65: Antragshäufung Ehegatten- und Kindesunterhalt Die Ehefrau beantragt im Dezember 2017, den Ehemann zu verpflichten, ab Oktober 2017 einen monatlichen Unterhalt für die Zei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Beim Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt wird der Bedarf bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Zahlbetrags für minderjährige oder des Bedarfs für volljährige und noch in der Berufsausbildung befindliche Kinder – verfügbare ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Verfahren mit Auslands... / III. Die Gebühren

Rz. 39 Im erstinstanzlichen Verfahren gelten die Nrn. 3100 ff. VV. Der Anwalt erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr, die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1, 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Beispiel 7: Antrag auf Anerkennung Der Anwalt beantragt einen ausländischen Titel auf Unterhalt anzuerkennen. Der Gegenstandswert wird auf 22.000,00 EUR festgesetzt. Der Anwalt erhält...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuer- und sozialrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / 4. Trennungsvereinbarung

Rz. 320 Im Rahmen einer Beratung über Trennung und Folgen muss immer explizit nachgefragt werden, ob die Beteiligten eine Trennungsvereinbarung getroffen haben oder ob auf eine solche hingewirkt werden soll. Bei einer Trennungsvereinbarung handelt es sich um gemeinsam von den Beteiligten getroffene Absprachen und Regelungen, die die Rechtsverhältnisse während einer Trennung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / cc) Abänderung und Herausgabe des Vollstreckungstitels

Rz. 143 Wird mit dem Abänderungsantrag eine Herabsetzung auf 0,00 EUR beantragt, also dahingehend, dass kein Unterhalt mehr zu zahlen ist, und wird gleichzeitig die Herausgabe des Vollstreckungstitels beantragt, so ist der Herausgabeantrag zusätzlich zu bewerten. Dabei ist grundsätzlich von 20 % des titulierten Jahresbetrags auszugehen.[44] Beispiel 71: Abänderung und Heraus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit sich diese aus den ehelichen Lebensverhältnissen fortschreiben lassen. Änderungen des verfügbaren Einkommens der Ehegatten sind grundsätzlich zu berücksichtigen, unabhängig davon wann sie eingetreten sind und ob es sich um Minderungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Verbundverfahren / c) Einigung über nicht anhängige Gegenstände

Rz. 134 Wird eine Einigung über nicht anhängige Gegenstände unter Mitwirkung des Anwalts geschlossen, entsteht die Einigungsgebühr zu 1,5 (Nr. 1000 VV). Daneben entsteht aus diesem Mehrwert unter Beachtung des § 15 Abs. 3 RVG die ermäßigte Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV. Die Terminsgebühr entsteht dagegen aus dem Gesamtwert. Beispiel 61: Einigung über nicht anhängig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / b) Verfahrensgebühr

Rz. 223 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 und 2 VV auf 0,8 ermäßigt. Eine Ermäßigung nach Nr. 3101 Nr. 3 VV ist nicht möglich. War eine außergerichtliche Vertretung vorausgegangen, ist die dort verdiente Geschäftsgebühr hälftig, höchstens mit 0,75, auf die Verfahrensgebühr anzur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen. 1.2 Höhere einmalige Zuwendungen (z.B. Jubiläumszulagen) können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Abfindungen sind regelmäßig auf einen angemessenen Zeitraum zur Aufrech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Verbundverfahren / VII. Aufhebung und Zurückverweisung

Rz. 209 Bei Aufhebung und Zurückverweisung durch das Rechtsmittelgericht gilt zunächst § 21 Abs. 1 RVG. Das Verfahren nach Zurückverweisung ist eine neue Angelegenheit, allerdings mit der Maßgabe, dass die Verfahrensgebühr des vorangegangenen Verfahrens gem. Vorbem. 3 Abs. 6 VV auf die Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung anzurechnen ist. Rz. 210 Eine Besonderheit gilt in V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Einstweilige Anordnungen / 3. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 43 War der Anwalt vorgerichtlich tätig, so ist eine aus der vorläufigen Regelung angefallene Geschäftsgebühr gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV auf die Verfahrensgebühr eines einstweiligen Anordnungsverfahrens hälftig anzurechnen. Beispiel 34: Anrechnung bei vorangegangener außergerichtlicher Vertretung hinsichtlich einer vorläufigen Regelung Der Anwalt wird beauftragt, eine vorläu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsanspruch des Ehegatten wird bestimmt und begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen, in den Fällen nachehelichen Unterhalts nach denjenigen bei der Scheidung. Leistet ein Ehegatte Unterhalt für ein Kind und hat dies bereits die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt (vgl. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.1 Entstehungsvoraussetzungen und Höhe

Für das erstinstanzliche Verfahren vor dem FamG entsteht nach Nr. 1210 FamGKG-KostVerz. eine 0,5 Gebühr. Es handelt sich um eine Entscheidungsgebühr, die nur dann entsteht, wenn das FamG über den Antrag nach § 249 FamFG auch entscheidet. Die Gebühr wird daher insbesondere durch den Festsetzungsbeschluss (§ 253 FamFG) oder eine Zurückweisung des Antrags (§ 250 Abs. 2 FamFG) a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / III. Die Gebühren

Rz. 381 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr. Da in den Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich eine Vertretung durch einen beim BGH zugelassenen Anwalt erforderlich ist, entsteht die Verfahrensgebühr nach den höheren Sätzen der Nrn. 3208, 3209 VV. Rz. 382 Die volle Verfahrensgebühr beläuft sich nach Nr. 3206 VV i.V.m. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die nichteheliche Leben... / a) Haftung gegenüber Dritten

aa) Vertretung Rz. 171 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist ebenso wie die Ehe durch das gemeinsame Wirtschaften der Partner geprägt. Im Rahmen der Gemeinschaft kann jeder Partner grundsätzlich nur sich selbst verpflichten. Eine Mitverpflichtung des anderen Partners, wie sie innerhalb der Ehe über § 1357 BGB im Rahmen der so genannten Schlüsselgewalt für solche Rechtsgesc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Einstweilige Anordnungen / 6. Mehrere einstweilige Anordnungen

Rz. 63 Für das Verhältnis mehrerer einstweiliger Anordnungen zueinander war früher § 18 Nr. 1 RVG a.F. zu beachten, wonach in Familiensachen mehrere einstweilige Anordnungen anlässlich derselben Hauptsache untereinander als eine Angelegenheit galten, wenn sie zur selben Buchstabengruppe des § 18 Nr. 1 RVG a.F. gehörten. Danach waren also mehrere einstweilige Anordnungen anlä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Naumburg, Unterhaltsleitlin... / III. Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung dürfen nur eheprägendes Einkommen und grundsätzlich nur eheprägende Schulden voll berücksichtigt werden. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung oder Scheidung gilt das (Mehr-)Einkommen als prägend. 15.2 Halbteilung und Erwerbstätigenbonus Es gilt der Halbteilu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Naumburg, Unterhaltsleitlin... / IV. Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l BGB Der Bedarf der Mutter oder des Vaters eines nichtehelichen Kindes richtet sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils (§§ 1615 l Abs. 3 Satz 1, 1610 BGB) und beträgt in der Regel 880 EUR. 19. Elternunterhalt Für die Unterhaltsverpflichtung gegenüber Eltern gilt ein erhöhter angemessener Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Kindes ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf des Ehegatten wird durch die ehelichen Lebensverhältnisse, d.h. regelmäßig durch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten im Unterhaltszeitraum, bestimmt (§§ 1361, 1578 BGB). Veränderungen des Einkommens sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Ausnahmen gelten für Einkommenssteigerungen, die auf einer unerwarteten, v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Bei der Bedarfsbemessung darf nur eheprägendes Einkommen berücksichtigt werden. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung/Scheidung gilt das (Mehr-)Einkommen als prägend. 15.2. Es gilt der Halbteilungsgrundsatz, wobei jedoch Erwerbseinkünfte nur zu 6/7 zu berücksichtigen sind (Abzug von 1/7 Erwerbstätigenbonus vom bereinigten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätze n der Unterhaltstabelle im Anhang I (Düsseldorfer Tabelle). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder gemäß § 1612 a BGB als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gema...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / II. Familienunterhalt

Rz. 63 Die Ehegatten schulden einander gemäß § 1360 BGB Unterhalt. Sie sind sich gemäß § 1360 Abs. 1 S. 1 BGB gegenseitig verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen, die Familie angemessen zu ­unterhalten. Nach Trennung wandelt sich der Familienunterhaltsanspruch in einen Trennungsunterhaltsanspruch gemäß § 1361 Abs. 1 BGB. Anders als der Trennungsunterhaltsanspr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Tabelle im Anhang (identisch mit der Düsseldorfer Tabelle). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle ohne Bedarfskontrollbeträge (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.2 Kindesunterhalt

11 Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang I). Die Richtsätze der 1. Einkommensgruppe der ersten drei Alters- stufen entsprechen dem Mindestbedarf gemäß § 1612a Abs.1 BGB (vgl. BGBl. I 201 5, 2188) in der Fassung der Erst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Verbundverfahren / c) Ausnahme: Lösung aus dem Verbund

Rz. 174 Kommt es im Falle einer Abtrennung zur Auflösung des Verbunds, wird die abgetrennte Folgesache also zu einer selbstständigen Familiensache, hat dies auch kostenrechtliche Konsequenzen. Der gebührenrechtliche Verbund (§ 16 Nr. 4 RVG; § 44 FamGKG) wird aufgelöst. Rz. 175 Nicht eindeutig geregelt ist, ob für das abgetrennte Verfahren ein gesonderter Verfahrenskostenhilfe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 3.1 Verfahrensgebühr und ihre Entstehung

Für Beschwerden, die sich gegen die Entscheidung wegen des Hauptgegenstands richten, entsteht eine allgemeine Verfahrensgebühr nach Nr. 1211 FamGKG-KostVerz. mit einem Gebührensatz von 1,0. Sie deckt sämtliche Handlungen des Gerichts ab. Die Fälligkeit tritt mit dem Eingang der Rechtsmittelschrift beim Gericht ein (§ 9 Abs. 1 FamGKG). Die Gebühr gilt folglich nur bei Beschwer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 9. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 44 Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV entstanden ist, wird diese Gebühr zur Hälfte, jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75 auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens (auch Beweisverfahren oder Mahnverfahren) angerechnet (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Rz. 45 Ausdrücklich geregelt ist, dass die Anrechnung nu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die nichteheliche Leben... / 3. Auswirkungen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft auf den Verwandtenunterhalt

Rz. 166 Während der Kindesunterhalt gegenüber demjenigen nach § 1615l BGB vorrangig ist, sich dieser also etwa auf die Höhe des Kindesunterhalts nicht auswirkt, ist der Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB dem Unterhaltsanspruch der Eltern gegenüber vorrangig. Das bedeutet, dass er vom Kindesunterhalt möglicherweise verdrängt wird, während das Bestehen eines Elternunterhalts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Besonderheiten bei der... / O. Mutwilligkeit bei mangelnder Mitwirkung im VKH-Prüfungsverfahren

Rz. 75 Strittig ist ferner, ob die Verfahrenskostenhilfebewilligung abgelehnt werden kann, wenn der Antragsgegner im Verfahren auf Verfahrenskostenhilfebewilligung keine Stellungnahme abgibt, so dass dem Antragsteller Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird und der Antragsgegner dann im anhängigen Verfahren seine Einwände vorträgt. Rz. 76 Zum Teil wird hier die Auffassung vertre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit diese die ehelichen Lebensverhältnisse nachhaltig geprägt haben. Bei tatsächlicher oder den Ehegatten obliegender Aufnahme oder Ausdehnung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung / Scheidung wird das erzielte oder erzielbare (Mehr-) Eink...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / a) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Wertberechnung

Auch der Verfahrenswert im streitigen Verfahren bestimmt sich nach § 51 Abs. 1, 2 FamGKG, so dass neben dem laufenden Unterhalt auch die fälligen Beträge hinzuzurechnen sind. Dabei ist sowohl für den laufenden Unterhalt als auch für die fälligen Beträge auf den Antrag im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren abzustellen.[14] Unterhaltsbeträge, die nach Eingang dieses...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) und dem eheangemessenen (§ 1361 Abs. 1, § 1578 Abs. 1 BGB) Selbstbehalt. 21.2. Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhaltsbedarf minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (vgl. Anhang I). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des Mindestunterhalts nach § 1612a I BGB geltend gemacht werden. 11.1 Die T...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGkompakt 1/2018, Verfahren... / IV. Abänderung und Rückzahlung

Rückzahlungsantrag ist nicht werterhöhend Wird die Herabsetzung des Unterhalts beantragt und kann der Unterhaltsschuldner nicht eine vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung erreichen, muss er den aus seiner Sicht überhöhten Unterhalt zunächst weiterzahlen. Insoweit wird in der Regel der Abänderungsantrag mit einem Antrag auf Rückzahlung der sich nach Abänderung ergeben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / c) Einigungsgebühr

Rz. 195 Kommt es zu einer Einigung, so entsteht eine 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV aus dem Wert der anhängigen Gegenstände. Beispiel 106: Unterhaltsverfahren mit Verhandlung und Einigung Die Antragstellerin beantragt Zahlung eines monatlichen zukünftigen Unterhalts in Höhe von 1.000,00 EUR zuzüglich drei fälliger Beträge. Im Termin zur mündlichen Verhandlung sch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / d) Abtrennung

Rz. 514 Gemäß § 140 FamFG kann oder muss eine Folgesache unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Verbund abgetrennt werden. Eine Unterhalts- oder Güterrechtssache muss aus dem Verbund abgetrennt werden, sobald sich im Laufe des Verfahrens herausstellt, dass außer den Ehegatten noch weitere Personen an dem Verfahren beteiligt sind, § 140 Abs. 1 FamFG. Das ist etwa der Fall, ...mehr