Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 1. Anwendbares materielles Recht

Rz. 4 Das Arbeitsrecht verfügt als Teil des Zivilrechts über eigene internationale Kollisionsregeln. Die zentralen Regelungen sind für Altfälle in den Art. 30, 27 und 34 EGBGB und für ab dem 17.12.2009 geschlossenen Verträge in den Art. 3, 8 und 9 der europäischen Rom I-VO geregelt. Rz. 5 Anknüpfungspunkt für das objektiv auf den Arbeitsvertrag anwendbare Recht ist grundsätzl...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Provisionsanspruch der angestellten Vertriebskraft

Rz. 1500 Gem. § 87 Abs. 1 S. 1 Var. 1 HGB i.V.m. § 65 HGB ist für den Erwerb eines Provisionsanspruchs erforderlich, dass ein Geschäft während der Laufzeit des Arbeitsvertrags geschlossen worden und der Geschäftsabschluss ursächlich auf die Vermittlungstätigkeit der angestellten Vertriebskraft zurückzuführen ist. Noch nicht abschließend geklärt ist, was unter dem Begriff des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Wj bei Mitunternehmerschaften

Rn. 18 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Einheitlicher Betrieb: Mitunternehmerschaften unterhalten einen einheitlichen (originär oder fiktiv gewerblichen) Betrieb, für den der Gewinn ebenfalls betriebsbezogen für ein (einheitliches) Wj zu bestimmen ist. Sonderbetriebsbereich: Gesellschafter einer mitunternehmerischen PersGes sind mit ihren Sonderbilanzen bzgl des Wj determiniert dur...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Unternehmensbezug

Rz. 600 Dringende betriebliche Erfordernisse, die den Wegfall eines Arbeitsplatzes verursacht haben, können eine Kündigung weiterhin nur dann sozial rechtfertigen, wenn der Arbeitgeber auch keine Möglichkeit hat, den Arbeitnehmer anderweitig zu beschäftigen. Rz. 601 Dies ergibt sich in erster Linie aus § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1b) KSchG, der in seinem Wortlaut über § 1 Abs. 2 S. 1...mehr

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§ 1 Personalplanung

Rz. 1 Eines der maßgeblichen Kriterien des dauerhaften wirtschaftlichen Erfolges eines Unternehmens oder eines Betriebes ist eine insb. zukunfts- und bedarfsorientierte Personalplanung. Das BAG versteht unter dem Begriff der Personalplanung jede Planung, die sich auf den gegenwärtigen und zukünftigen Personalbedarf in quantitativer und qualitativer Hinsicht auswirkt (vgl. BA...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit

Tz. 10 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Begriff der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit i. S. d. UStG geht über den Begriff des Gewerbebetriebes nach dem EStG und dem GewStG hinaus (s. BFH vom 05.09.1963, BStBl III 1963, 520). Es handelt sich um einen eigenen umsatzsteuerlichen Unternehmerbegriff, der letztlich auf Art. 9 MwStSystRL zurückgeht. Die MwStSystRL definiert all...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Gutschrift und Rechnungsstellung durch Dritte

Tz. 257 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Werden im Vorfeld mit dem Leistenden entsprechende Vereinbarungen (schriftlich oder mündlich – ohne Bedingung an eine besondere Form –) getroffen, kann ein Unternehmer, für dessen Unternehmen der Leistende eine Leistung erbracht hat oder eine juristische Person, bei der es sich um einen Nichtunternehmer handelt, über die entsprechende Leist...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Nebenpflichten

Rz. 1470 Als Nebenpflichten obliegen dem Außendienstmitarbeiter wie dem Handelsvertreter ausgeprägte Interessenwahrnehmungs- und Sorgfaltspflichten. Zu ihnen gehören umfassende Berichts- und Informationspflichten (Küstner/Thume/Castelletti, HdB-VertR, Bd. III, Kap. 3 Rn 8 ff.). Die angestellte Vertriebskraft muss ihrem Arbeitgeber alles mitteilen, was für diesen von Interess...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kapitalgesellschaften

Unterhält eine Kapitalgesellschaft im Interesse des Gesellschafters ein Wirtschaftsgut oder einen Geschäftsbetrieb, der nur Verluste erwirtschaftet, kann nach der älteren Rspr.[1] Liebhaberei vorliegen. Nach der neueren Rspr. kann die Kapitalgesellschaft jedoch keine "Liebhaberei" unterhalten, da sie keine Privatsphäre hat.[2] Für die Abgrenzung der Gesellschaftersphäre von d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.1 Das Körperschaftsteuersubjekt als Leistender der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 46 Da die verdeckte Gewinnausschüttung definiert wird als Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung im Interesse des Gesellschafters in schuldrechtlicher Form, ist als Leistender einer verdeckten Gewinnausschüttung jedes KSt-Subjekt geeignet, das in schuldrechtlicher Form handeln kann und das mitgliedschaftsrechtliche Beziehungen zu anderen Personen (Anteilsin...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.1 Hinzurechnung außerhalb der Bilanz

Rz. 212 Das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung dient nach § 8 Abs. 3 KStG der Sicherung der Besteuerung des Einkommens der Körperschaft als Ausdruck der steuerlichen Leistungsfähigkeit.[1] Dementsprechend ist eine Korrektur trotz vorgetäuschter schuldrechtlicher, tatsächlich aber gesellschaftsrechtlicher Veranlassung nicht erforderlich, wenn die steuerpflichtigen Ein...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Spenden von Betrieben gewerblicher Art

Spenden eines Betriebs gewerblicher Art können verdeckte Gewinnausschüttungen sein.[1] Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann vorliegen, wenn ein Betrieb gewerblicher Art durch Erbringen regelmäßiger und größerer Spenden den Unterhalt einer Einrichtung übernimmt, zu deren Schaffung und Unterhaltung der Träger rechtlich verpflichtet ist, zu der er sich durch Beschluss der zus...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Sanktionen

Fragen der verdeckten Gewinnausschüttung können sich auch im Fall von Sanktionen gegen einen Staat oder Unternehmen in diesem Staat ergeben. Wenn der Staat der Muttergesellschaft Sanktionen gegen den Staat einführt, der Staat der Tochtergesellschaft aber nicht, wird die Muttergesellschaft die Tochtergesellschaft anweisen, die Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen in dem sankti...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Risikogeschäfte

Literatur: Schäfer, DStZ 1996, 330; Wassermeyer, FR 1997, 563; Paus, FR 1997, 565; Frotscher, GmbHR 1998, 23; Pezzer, FR 1998, 1093; Hoffmann, DStR 1999, 269 Nimmt der Geschäftsführer Risikogeschäfte (Devisentermingeschäfte, Warentermingeschäfte, Geschäfte mit innovativen Finanzinstrumenten) im Namen der Kapitalgesellschaft vor, führen daraus resultierende Verluste allein noc...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Lizenzen

Literatur: Dürrfeld/Wingendorf, IStR 2005, 464; Krüger, IStR 2016, 945; Schmitt, IStR 2017, 311; Schilling/Schmidt-Marloh, DB 2020, 524; Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise v. 6.6.2023, IV B 5 – S 1341/19/10017 :003, BStBl I 2023, 1093, Rz. 3.47ff. Bei der Vereinbarung von Lizenzzahlungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter bzw. nahestehender Person gilt der Drittve...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Cash-Pool

Literatur: Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise v. 6.6.2023, IV B 5 – S 1341/19/10017 :003, BStBl I 2023, 1093, Rz. 3.131ff.; Podewils, GmbHR 2009, 803; Scholz/Kaiser, IStR 2013, 54; Scholz/Herda, IStR 2015, 472; Bärsch, FR 2019, 990; Schilling/Greil, IStR 2020, 201. Unter einem Cash-Pool versteht man eine besondere Art von Finanzierungsvereinbarung zwischen konzernangehö...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.3 FA der Tätigkeitsausübung (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 12 Bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit ist das FA zuständig, von dessen Bezirk aus die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird. Dies ist i. d. R. das FA, in dessen Bezirk sich das Büro, die Praxis oder die Kanzlei des selbstständig Tätigen befindet.[1] Unterhält der Stpfl. Betriebsstätten in den Bezirken mehrerer FÄ, kommt es darauf an, in welcher die höchsten Umsätze e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 3.2.3 Ausübung oder Verwertung einer Tätigkeit

Rz. 11 Hat der Stpfl. kein Vermögen im Inland, richtet sich die Zuständigkeit gem. § 19 Abs. 2 S. 2 AO danach, im Bezirk welches FA die Tätigkeit des Stpfl. im Geltungsbereich des Gesetzes vorwiegend ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist. Als Tätigkeiten kommen dabei nur solche in Betracht, die zu inländischen Einkünften i. S. v. § 49 EStG führen.[1] Unterhält der Stp...mehr

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Scheinunternehmen / 1.1 Der Scheinunternehmer als Leistungsempfänger

Für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung eines Umsatzes kommt es im Regelfall nicht darauf an, welche steuerrechtlichen Voraussetzungen der Leistungsempfänger erfüllt. Der leistende Unternehmer hat seine Ausgangsleistung unter Berücksichtigung der allgemeinen Vorschriften des UStG zu besteuern. Allerdings ergeben sich – insbesondere im Binnenmarkt – Besonderheiten, die in A...mehr

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Scheinunternehmen / 1.1.1 Bestimmung des Orts der sonstigen Leistung in Abhängigkeit vom Leistungsempfänger

Führt der leistende Unternehmer eine sonstige Leistung aus, ergibt sich abgesehen von den in § 3a Abs. 3 ff. UStG aufgeführten Sonderregelungen der Ort der sonstigen Leistung abhängig davon, ob der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, der die sonstige Leistung für sein Unternehmen bezieht, oder ein Nichtunternehmer. Wird die Leistung an einen Unternehmer für dessen Unterne...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3 Zuständigkeit bei im Ausland ansässigen Unternehmern (§ 21 Abs. 1 S. 2 AO)

Rz. 10 § 21 Abs. 1 S. 2 AO trifft selbst keine Zuständigkeitsregelung, sondern ermächtigt das BMF, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die örtliche Zuständigkeit für Unternehmer, die Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereichs der AO haben, bei einer Finanzbehörde zu konzentrieren. Durch § 1 Abs. 1 der auf dieser Ermächtigungsgrundlag...mehr

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Scheinunternehmen / 1.2.2 Scheinunternehmen und Reverse-Charge-Verfahren

Ein Problem ergibt sich für einen Leistungsempfänger auch dann, wenn er eine Leistung erhält, die dem Grunde nach dem Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG unterliegt. Das Reverse-Charge-Verfahren setzt regelmäßig voraus, dass der leistende Unternehmer eine in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgeführte Leistung in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig ausführt und der L...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.2 Kenntniserlangung von den geänderten Umständen

Rz. 5 Der Wechsel der örtlichen Zuständigkeit tritt nach § 26 S. 1 AO nicht bereits durch die objektive Veränderung der sie begründenden Umstände, sondern erst dadurch ein, dass entweder die bisher oder die nunmehr zuständige Finanzbehörde von diesen Umständen Kenntnis erlangt. Dies setzt positive Kenntnis einer der beteiligten Behörden von diesen Umständen voraus; bloßes Ke...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 5.6.2 Prüfungsmaßstab für einen wichtigen Grund

Vom Sonderkündigungsschutz erfasst sind grundsätzlich auch außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigungen. Auch sie können erst ausgesprochen werden, wenn der Betriebs- oder Personalrat ihr vorab ausdrücklich zugestimmt hat. Praxis-Beispiel Ein Kaufhausunternehmen schaffte in allen Niederlassungen und Betrieben die sog. "Aufsichten" ab. Alle betroffenen Arbeitnehmer e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 11.2 Wichtiger Grund

Die außerordentliche Kündigung setzt das Vorliegen eines wichtigen Grunds voraus. Weder § 626 BGB noch § 34 Abs. 2 TVöD erklären diesen Begriff. Aus dem Vergleich mit der ordentlichen Kündigung ergibt sich zunächst, dass der wichtige Grund nicht nur die Beendigung des Arbeitsverhältnisses als solches, sondern darüber hinaus die sofortige Beendigung rechtfertigen muss. Es müss...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.3 Gesondert geführter Betrieb im Ganzen

Rz. 433 Ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb liegt vor, wenn er wirtschaftlich selbstständig ist und als solcher vom Erwerber eigenständig fortgeführt werden kann. Früher ging die Finanzverwaltung davon aus, dass der veräußerte Teil des Unternehmens einen für sich lebensfähigen Organismus gebildet hat, der unabhängig von den anderen Geschäften...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 9.6.3 Auswahl nach sozialen Merkmalen (§ 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG)

Unter denjenigen, die im Kreis der sozialen Auswahl übrig bleiben, ist der zu entlassen, den die Kündigung am wenigsten hart trifft. § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG lautet seit dem 1.1.2004: "Ist einem Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne des Absatzes 2 gekündigt worden, so ist die Kündigung trotzdem sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 8.3 Stufe 3: Interessenabwägung

Bei der auch hier erforderlichen umfassenden Interessenabwägung sind keine so strengen Anforderungen zu stellen wie bei einer personenbedingten Kündigung. Sie muss im Ergebnis die Kündigung als billigenswert und angemessen erscheinen lassen. Hierbei gilt ein objektiver Maßstab. Maßgebend ist, ob ein ruhig und verständig urteilender Arbeitgeber dieses Verhalten als Kündigungs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Ansässigkeit im Ausland

Rz. 88 Für die Anwendung der RL 2008/9/EG reicht es aus, wenn der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit des antragstellenden Unternehmers im Ausland (nicht im Erstattungsstaat) liegt. Ob daneben noch ein Wohnsitz im Erstattungsstaat besteht, ist in einem solchen Fall irrelevant. Nach der RL 2008/9/EG kommt es für den Begriff des "nicht im Inland ansässigen Steuerpflichtigen" f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Im Inland

Rz. 38 Damit ein steuerbarer Vorgang i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG vorliegen kann, der dann dem deutschen Umsatzsteuerrecht unterliegt, muss der Vorgang im "Inland" ausgeführt werden. Damit diese Tatbestandsvoraussetzung vorliegt, muss zum einen nach den umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften geprüft werden, wo der einzelne Umsatz (geografisch) ausgeführt ist, zum anderen mus...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4 Maßgeblichkeit des Leistungsorts

Rz. 514 Neben der allgemeinen Definition der Begriffe "Inland" und "Ausland" enthält § 1 Abs. 2 UStG in S. 3 der Vorschrift noch eine allgemeine Feststellung, die eigentlich aus den allgemeinen Grundsätzen des Gesetzes ableitbar wäre und deshalb nur klarstellenden Charakter hat: Wird ein Umsatz im Inland ausgeführt, so kommt es für die Besteuerung nicht darauf an, ob der Unt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Vorsteuervergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren – Mischfälle

Rz. 191 § 62 UStDV enthält eine Sonderregelung zur Vermeidung von Doppelvergütungen in sog. Mischfällen. Zwar schließen sich für einen Voranmeldungszeitraum das allgemeine Besteuerungsverfahren und das Vorsteuervergütungsverfahren gegenseitig aus. Sind jedoch die Voraussetzungen des Vorsteuervergütungsverfahrens erfüllt und schuldet der im Ausland ansässige Unternehmer aussc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Zum Verzicht berechtigte Unternehmer

Rz. 21 § 9 UStG formuliert, dass der Unternehmer die aufgeführten steuerfreien Umsätze als steuerpflichtig behandeln kann. Dass nur Unternehmer von der Vorschrift betroffen sein können, versteht sich eigentlich von selbst, denn nur Unternehmer können steuerfreie oder steuerpflichtige Umsätze erbringen. Maßgebender Unternehmerbegriff ist damit der des § 2 UStG; zu den Einzelh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.7.2 Folgen bei Verstoß gegen das ArbZG

Rz. 44 Überschreitet ein Arbeitnehmer durch seine Tätigkeit bei verschiedenen Arbeitgebern die zulässige Höchstarbeitszeit ist für die jeweiligen Arbeitgeber von Belang, welche Konsequenzen sich hieraus ergeben. Die Schutzgesetze des ArbZG sind gesetzliche Verbote i. S. d. § 134 BGB. Damit sind die Rechtsgeschäfte, vorliegend also der Abschluss des Arbeitsvertrags, die gegen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3.1 Allgemeine Rechtsfolgen

Rz. 75 § 8c Abs. 1 KStG unterscheidet in seiner aktuellen Fassung hinsichtlich der Rechtsfolgen nicht mehr danach, ob mehr als 25 % oder mehr als 50 % der Anteile oder Stimmrechte übertragen wurden bzw. ob jeweils ein vergleichbarer Sachverhalt verwirklicht wurde. Die Grenze von 25 % ist unerheblich. Da das Gesetz erstmalig auf den Vz 2008 und Anteilsübertragungen nach dem 3...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.2 Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist

Rz. 117 Die Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist, in einen Staat der EU oder in einen Drittstaat wird gleich behandelt. Wird bei einer solchen Sitzverlegung das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns des Gesellschafters aus einer Veräußerung der Anteile ausgeschlossen oder beschränkt, fingiert Abs. 1 eine Veräußerung der Anteile im Zeitpun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 3 Steuerverstrickung oder Verstärkung des Besteuerungsrechts bei einem Wirtschaftsgut der außerbetrieblichen Sphäre, Abs. 1a

Rz. 132 Abs. 1a regelt durch einen Verweis auf die Vorschriften des § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 2, S. 8 Hs. 2, S. 9 und 10 EStG die Rechtsfolgen für eine Steuerverstrickung oder Steuerverstärkung für ein Wirtschaftsgut, das der außerbetrieblichen Sphäre einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse zuzuordnen ist. Nach der Gesetzesbegründung differenziert die ATAD-Rich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.3 Steuerbare Leistungen ohne Entgelt

Rz. 330 Wird dem Personal von seinem Arbeitgeber eine Leistung erbracht, die nicht im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers ausgeführt worden ist und für die das Personal auch keine Gegenleistung aufgewendet hat, kann dies in Abhängigkeit der Art der erbrachten Leistung zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen. Nach der Rechtsprechung des BFH[1] kann sich ei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.3 Umsätze für das Unternehmen des Leistungsempfängers

Rz. 97 Die Anwendung von § 9 UStG setzt nicht nur die Unternehmereigenschaft des Leistenden (Rz. 21ff.) und des Leistungsempfängers (Rz. 77ff.) voraus. Die in § 9 UStG erwähnten Umsätze müssen außerdem für das Unternehmen des Leistungsempfängers erbracht werden. Mit dieser Voraussetzung wird die Verbindung zum Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 UStG hergestellt, denn auch der V...mehr

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GmbH: Verdeckte Einlagen / 2 Fälle der verdeckten Einlage

Es kann ganz unterschiedliche Konstellationen geben, in denen eine verdeckte Einlage angenommen wird. Dies kann die Zuwendung von Vermögenswerten sein, für die ein niedrigerer Ansatz als der Verkehrswert erfolgt. Ggf. wird gar nicht erkannt, dass ein Gegenstand eingelegt wird, sodass keine Aktivierung erfolgt. Die Rechtsfolgen können gravierend sein, wobei diese jeweils geso...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.12.1.2 Länderbezogener Bericht

Rz. 80 Aus § 138a Abs. 2 AO ergibt sich der detaillierte Inhalt des (dreigeteilten) länderbezogenen Berichts. Teil 1 des Berichts besteht aus einer nach den jeweiligen Steuerhoheitsgebieten, in denen der Konzern Unternehmen oder Betriebsstätten unterhält, gegliederten und diejenigen Unternehmen und Betriebsstätten, die vollständig oder anteilig in den Konzernabschluss einbez...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 4.1.3 Kostenaufschlagsmethode

Rz. 32 Funktionsweise der Kostenaufschlagsmethode. Bei der Kostenaufschlagsmethode[1] wird der Verrechnungspreis dadurch bestimmt, dass zunächst die Selbstkosten des liefernden/leistenden Unternehmens ermittelt und diese anschließend um einen angemessenen Gewinnaufschlag erhöht werden. Anwendung findet die Kostenaufschlagsmethode insbesondere dann, wenn die Anwendungsvorauss...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 4.1.1 Preisvergleichsmethode

Rz. 25 Anwendungsform des tatsächlichen Fremdvergleichs. Die Preisvergleichsmethode[1] orientiert sich zur Bestimmung von Verrechnungsentgelten an Preisen, die bei vergleichbaren Geschäften zwischen Fremden am Markt vereinbart werden (Marktpreise). Damit ist sie die einzige Methode, die zur Ermittlung von Vergleichstatbeständen einem tatsächlichen Fremdvergleich standhält. E...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 6.3.2 Landesbezogene, unternehmensspezifische Dokumentation (Local File)

Rz. 83 Begriff der Verrechnungspreisdokumentation. Der Begriff der Verrechnungspreisdokumentation wird weder im Gesetz noch in der GAufzV verwendet oder definiert. Vielmehr wird hier von "Aufzeichnungen" gesprochen, welche der Steuerpflichtige im Zusammenhang mit seiner Verrechnungspreisermittlung zu erstellen, aufzubewahren und ggf. den Finanzbehörden vorzulegen hat.[1] In ...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 5.1.4 Ort der Einsichtnahme

Die Einsichtnahme hat grundsätzlich beim Vermieter bzw. dessen Beauftragten (Hausverwalter, Rechtsanwalt) zu erfolgen.[1] Nur aus wichtigem Grund kann der Mieter ausnahmsweise die Vorlage an einem anderen Ort verlangen.[2] Praxis-Beispiel Wichtiger Grund Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Einsichtnahme beim Vermieter dem Mieter nicht zumutbar ist, was im Einzelfall zu prüf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.2 Unterhalt und Berufsausbildung

2.2.1 Aufwand für Unterhalt Rz. 13 Der entstehende Aufwand muss ferner für "Unterhalt" ergehen. Zentrale zivilrechtliche Vorschrift für Unterhaltsverpflichtungen ist § 1601 BGB. Die Höhe des Unterhalts ist in § 1610 BGB geregelt. Danach bestimmt sich der Unterhalt nach der Lebensstellung des Bedürftigen und soll angemessen sein. Der Unterhalt umfasst demnach den gesamten Leben...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.2.1 Aufwand für Unterhalt

Rz. 13 Der entstehende Aufwand muss ferner für "Unterhalt" ergehen. Zentrale zivilrechtliche Vorschrift für Unterhaltsverpflichtungen ist § 1601 BGB. Die Höhe des Unterhalts ist in § 1610 BGB geregelt. Danach bestimmt sich der Unterhalt nach der Lebensstellung des Bedürftigen und soll angemessen sein. Der Unterhalt umfasst demnach den gesamten Lebensbedarf des Empfängers, ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2 Aufwendungen für Unterhalt und Berufsausbildung, Abs. 1

2.1 Aufwand Rz. 9 Ein Abzug nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus, dass dem Stpfl. Aufwendungen gegenüber einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person (Rz. 19ff.) für den Unterhalt[1] bzw. eine Berufsausbildung entstanden sind und der Stpfl. einen Abzug beantragt. Dem Stpfl. muss mithin zunächst "Aufwand erwachsen". Wie bei § 33 EStG ist auch für Zwecke des § 33a EStG Aufwand ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.1.2 Ehegattenunterhalt

Rz. 22 Aufwendungen für Unterhalt an den Ehegatten bei intakter Ehe sind gem. § 33a Abs. 1 EStG generell nur abziehbar, sofern der Ehepartner in einem ausländischen Staat ansässig ist. Bei im Inland ansässigen Stpfl. verdrängt die Ehegattenveranlagung die Anwendung des § 33a EStG selbst bei Einzelveranlagung nach § 26a EStG.[1] Dies entspricht der h. M. in der Literatur.[2] ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.1 Aufwand

Rz. 9 Ein Abzug nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus, dass dem Stpfl. Aufwendungen gegenüber einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person (Rz. 19ff.) für den Unterhalt[1] bzw. eine Berufsausbildung entstanden sind und der Stpfl. einen Abzug beantragt. Dem Stpfl. muss mithin zunächst "Aufwand erwachsen". Wie bei § 33 EStG ist auch für Zwecke des § 33a EStG Aufwand als bewusst...mehr