Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 234. Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze (StAwG) v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2056

Rn. 254 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Gesetz dient der Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates der EU zur sog "Schwarzen Liste" der EU (erwähnt in § 3 Abs 1 S 1 Nr 1 StAbwG) sowie der empfohlenen Maßnahmen der Gruppe "Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)" in nationales Recht in einem koordinierten Vorgehen der Mitgliedstaaten. Personen und Unternehmen sollen durch ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsnachfolge/Umwandlung

Rn. 1658b Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Kommt es zu einer Rechtsnachfolge/Umwandlung, so stellt sich die Frage, wie sich diese auf den periodenübergreifenden steuerlichen Tatbestand des § 4 Abs 4a EStG auswirkt. Können oder müssen die Über- bzw Unterentnahmen der Vorjahre fortgeschrieben werden? Unentgeltliche Übertragung Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder ein Mitunternehmerantei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Freiheitsverletzung.

Rn 31 Verletzung der Freiheit ist nach hM die Beeinträchtigung bzw der Entzug der körperlichen Bewegungsfreiheit (München OLGZ 85, 466, 467; Staud/J Hager § 823 Rz B 53 mwN); auf die Kasuistik zu § 239 StGB kann zurückgegriffen werden (BeckOGK/Spindler § 823 Rz 117). Die Dauer des Freiheitsentzugs ist gleichgültig, erforderlich ist aber eine gewisse Erheblichkeit (Abgrenzung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Tierhaltungskooperationen (Abs. 1 Satz 2 in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung)

Rz. 1426 [Autor/Stand] Nach § 51a BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung[2] gehören die Tierzucht und Tierhaltung von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (§ 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG), von Personengesellschaften und "ähnlichen" Gesellschaften (§ 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG) und von Vereinen (§ 97 Abs. 2 BewG) unter bestimmten Voraussetzungen zur landwirtscha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Folgen.

Rn 29 Scheitert der Zugang an einem objektiv pflichtwidrigen Zugangshindernis (Soergel/Hefermehl § 130 Rz 28 aE; AnwK/Faust § 130 Rz 67; aA Neuner AT § 33 Rz 45, auch Vorwerfbarkeit), kann sich der Empfänger nicht auf die Verspätung berufen, wenn der Erklärende alles Erforderliche und ihm Zumutbare getan hat, damit seine Erklärung den Adressaten erreichen konnte. Nach Kenntn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anwendungsbereich.

Rn 3 § 446 gilt für den Sachkauf und den Kauf von Rechten, die gem § 453 III zum Besitz einer Sache berechtigen. Gleich stehen alle Kaufgegenstände des § 453, bei denen eine Übergabe von Sachen oder sachartigen Vermögenswerten stattfindet, zB Unternehmen (Grüneberg/Weidenkaff Rz 2; zur aF BGHZ 138, 195, 204f), Strom: Durchlaufen durch den Zähler entscheidet (Staud/Beckmann R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rechtsfähigkeit.

Rn 35 In II Fall 1 wollte der Gesetzgeber (MoPeG) die erreichte Entwicklung der Rspr (BGH NJW 01, 1056 [BGH 29.01.2001 - II ZR 331/00]) festschreiben (BTDrs 19/27635, 125). Dem heutigen Gesetzgeber schwebt das Leitbild einer auf gewisse Dauer angelegten, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteten Personengesellschaft vor. Anerkannt ist etwa auch die Fähigkeit der Außen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beispiele aus der Rspr.

Rn 3 Vertretbar sind Geld (vgl §§ 607, 783) und Wertpapiere sowie sämtliche Neuwaren aus einer Serienproduktion, zB Kraftfahrzeuge (München DAR 64, 189), Möbel (BGH NJW 71, 1793), Maschinen wie Wärmepumpen (Hamm BB 86, 555) oder Windkraftanlagen (LG Flensburg WM 00, 2113), Baustoffe (BGH NJW-RR 96, 837), landwirtschaftliche Produkte, Bier einer bestimmten Brauerei (München O...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 1. Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks

Rz. 55 Wie bereits erwähnt stehen die anzuwendende Bewertungsmethode sowie die einzubeziehenden Parameter stets in Abhängigkeit zum Bewertungszwecke.[94] Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist daher zu klären, welchem Zweck die Unternehmensbewertung dienen soll. Bei der Ermittlung subjektiver Entscheidungswerte oder etwa eines Einigungswerts[95] ist von anderen Annahmen hins...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1515 BGB – Übernahmerecht eines Abkömmlings und des Ehegatten.

Gesetzestext (1) Jeder Ehegatte kann für den Fall, dass mit seinem Tode die fortgesetzte Gütergemeinschaft eintritt, durch letztwillige Verfügung anordnen, dass ein anteilsberechtigter Abkömmling das Recht haben soll, bei der Teilung das Gesamtgut oder einzelne dazu gehörende Gegenstände gegen Ersatz des Wertes zu übernehmen. (2) 1Gehört zu dem Gesamtgut ein Landgut, so kann...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Hauptsache.

Rn 3 Hauptsache können Grundstücke und bewegliche Sachen sein, Rechte dagegen nur ausnahmsweise, wenn es sich, wie beim Erbbaurecht und beim Wohnungseigentum, um grundstücksgleiche Rechte handelt. Auch ein Sachbestandteil, zB ein Gebäude, kann Hauptsache sein (BGHZ 62, 49, 51). Eine Sache kann auch Zubehör mehrerer Hauptsachen, zB mehrerer Grundstücke sein (Leppin NJW 74, 14...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff des Beschäftigungsverhältnisses

Rn. 3 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Ein Beschäftigungsverhältnis ist ein unselbstständiges Arbeitsverhältnis mit dem StPfl iSd § 19 Abs 1 Nr 1 EStG (BFH BFH/NV 1996, 671). Teilzeitarbeitsverhältnisse sind möglich. Die Ehefrau des StPfl kann nicht beschäftigte Person iSd § 35a EStG sein, da gem §§ 1360, 1356 Abs 1 BGB bei Eheleuten die Haushaltsführung, wenn sie nur einem überlas...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sach- und Rechtsgesamtheiten.

Rn 4 In einer Sachgesamtheit sind mehrere selbstständige Sachen zu einem gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck verbunden, zB einem Warenlager (s. § 92 II). Die Sachgesamtheit ist keine Sache iSd § 90. Die einzelnen Sachen bleiben rechtlich selbstständig, nur an ihnen können dingliche Rechte begründet werden. Gleiches gilt für Sach- und Rechtsgesamtheiten wie das Unternehmen, de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Pflichtverletzung.

Rn 65 Die verhaltensbedingte Kündigung gem § 1 II 1 Var 2 KSchG setzt eine Pflichtverletzung des ArbN voraus. Diese muss ›an sich‹ geeignet sein, die Kündigung zu rechtfertigen (BAG NZA 17, 703 [BAG 15.12.2016 - 2 AZR 42/16]; Kataloge bei Bauer/Röder 105 ff; 01, 57; Lingemann Kündigungsschutz, 109 ff; Sasse ZTR 09, 186). Rn 66 Die Kündigung muss bei verständiger Würdigung in ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Wirtschaftsprüfung.

Rn 22 Wirtschaftsprüfer führen wirtschaftliche Prüfungen durch, insb von Jahresabschlüssen der Unternehmen, und erteilen Bestätigungsvermerke über solche Prüfungen (§ 2 WPO). Darüber hinaus kann ein Wirtschaftsprüfer als Berater in wirtschaftlichen Angelegenheiten oder solchen mit Vermögensbezug tätig werden. Vertragliche Vereinbarungen über derartige Tätigkeiten sind regelm...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Kreditanstalten des öffentlichen Rechts (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 411 [Autor/Stand] Kreditanstalten des öffentlichen Rechts sind Unternehmen, die als öffentlich-rechtliche Körperschaften die Kreditgewährung zum Gegenstand haben. Hierzu gehören auch diejenigen Kreditunternehmen, denen die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen worden ist.[2] Unter die Kreditanstalten des öffentlichen Rechts fallen vor allem die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Rechtsscheinvollmacht kraft Einräumung einer Stellung.

Rn 50 Wer einem anderen eine Stellung in einem Unternehmen einräumt, die typischerweise mit einer Vollmacht verbunden ist, weil ohne sie der Inhaber der Stellung die mit ihr verbundenen Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllen kann, muss den anderen als bevollmächtigt gelten lassen, auch wenn dieser tatsächlich keine oder eine geringere Vollmacht hat (Grüneberg/Ellenberger Rz 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Haftung.

Rn 21 Für schuldhafte Pflichtverletzungen kommt eine Haftung des Steuerberaters nach § 280 I in Betracht. Dafür reicht ein pflichtwidriges Unterlassen des Steuerberaters aus, auch wenn eine pflichtwidrige Unterlassung der Behörde vorliegt (München BeckRS 16, 133417; zur Befolgung von Weisungen: BGH NJW 18, 541). Als Schaden können neben vermeidbaren Steuerbelastungen auch Me...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Aktive RAP u Darlehen

Rn. 803a Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Eine weitere Konkurrenz des Bilanzansatzes zwischen aktiver Rechnungsabgrenzung und anderen Posten kann sich nach Maßgabe des BFH v 21.05.2015 IV R 25/12, BStBl II 2015, 772 ergeben. Der Streitfall handelte um ein Steueroptimierungsmodell, bei dem Ausgaben jetzt und Einnahmen viel später mit entsprechendem Zinseffekt das Gestaltungsziel da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Der Testamentsvollstrecker im Steuerrecht.

Rn 7 Im Umfang der Verwaltung durch den Testamentsvollstrecker hat dieser nach § 34 III AO die steuerlichen Pflichten zu erfüllen und haftet dafür nach §§ 69, 34 AO mit den Erben gesamtschuldnerisch. Für Steuern, die noch beim Erblasser entstanden sind, muss der Testamentsvollstrecker die nötigen Steuererklärungen abgeben und die Nebenpflichten aus dem Steuerschuldverhältnis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / XII. Staatsbürgschaft.

Rn 106 Staatsbürgschaften sind privatrechtliche Bürgschaften iSd § 765, die ausdrücklich auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Bewilligungsbescheides erteilt werden (Zweistufentheorie; vgl BGH WM 61, 1143, 1145 u zB BGHZ 40, 206, 210; BB 73, 258) oder implizit durch Meidung des allgemeinen Insolvenzrechts (so EuGH EuZW 14, 422, 425 f [EuGH 03.04.2014 - Rs. C-559/12 ...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / a) Zahlungsstromorientiertheit der Analyse

Rz. 66 Der bestimmende Faktor für den Unternehmenswert ist die Höhe der Netto-Einnahmen der Unternehmenseigner. Entscheidend ist, welche finanziellen Überschüsse das Unternehmen zukünftig erwirtschaften wird. Jede Bewertung der zukünftigen Erträge setzt daher eine auf einer Vergangenheitsanalyse beruhende[122] Prognose der künftig erzielbaren Überschüsse voraus. Zu berücksic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bareinlage

Rn. 278a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Barbeträge werden in § 4 Abs 1 S 1 Hs 1 EStG explizit den WG zugeordnet, die Gegenstand einer Einlage sein können. Bareinlagen bestehen in der Zuführung liquider Mittel zum BV. Dies sind neben Bargeld insb auch Bankguthaben (BFH v 11.12.1990, VIII R 8/87, BStBl II 1992, 232). Eine Einlage ist bei Zahlung durch Banküberweisung erst geleiste...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Recht am eigenen Arbeitsplatz; Koalitionsfreiheit.

Rn 76 Ob das Recht am eigenen Arbeitsplatz ein sonstiges Recht ist (insb bei Kündigung auf Betreiben anderer Arbeitnehmer – ›Druckkündigung‹ – von Bedeutung), wird in der Rspr nicht einheitlich beurteilt (dagegen: LAG Hessen BeckRS 06, 41360 Rz 36; offengelassen: BAG NJW 99, 164, 165 f; NZA 07, 1167 [BAG 18.01.2007 - 8 AZR 234/06] Rz 11; 14, 1023 Rz 26). Die Literaturmeinung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bedeutung, Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Norm schreibt für Kaufgegenstände, die keine Sachen und Tiere sind, die entspr Anwendung der Vorschriften über den Sachkauf (§§ 433–451) vor. Ihr kommt damit eine zentrale Bündelungsfunktion zu. Der weite Anwendungsbereich lässt sich in zwei Typen von Kaufgegenständen gliedern: (1) Rechte (Rn 5–17) mit dem Untertypus gem III, Rechte, die zum Besitz einer Sache berec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausnahmen.

Rn 46 Durch die Ausnahme in Nr 7 soll die Regelung des § 14 ABB, wonach der Beförderungsunternehmer für Sachschäden des Fahrgastes nur in beschränktem Umfang haftet, auch in Besonderen Beförderungsbedingungen (als AGB) wirksam sein (MüKo/Wurmnest § 309 Nr 7 Rz 13). Die Ausnahme von Nr 7 für Lotterie- und Ausspielverträge (§ 763) greift nur soweit, wie das Unternehmen und die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 153. Jahressteuergesetz 2007 v 13.12.2006, BStBl I 2007, 28

Rn. 173 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Mit dem JStG 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rspr des BFH enthalten sollte (BT-Drucks 16/2712 v 26.09.2006). Durch die Beratungen im Finanzausschuss sind vor allem aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates noch Veränderungen erf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Arbeitszeitkonten

Rn. 1256 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Arbeitszeitkonten haben wegen der damit ermöglichten Flexibilisierung der Arbeitszeit eine breite Verwendung gefunden. Aus Sicht des ArbN besteht der Vorteil in der nachgelagerten Besteuerung (es wird durch die Gutschrift auf dem Konto kein Zufluss unterstellt; gilt auch für die Sozialversicherung). Die Guthaben können wahlweise in einer sp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 10 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Regelungen des § 55 EStG sind auf Grund und Boden anzuwenden, der mit Ablauf des 30.06.1970 bzw 14.08.1971 zum inländischen (westdeutschen) AV eines StPfl gehörte, soweit dieser seinen Gewinn nach § 4 Abs 1 bzw 3 EStG ermittelte. Ausgeschlossen von einer Bewertung nach § 55 EStG war danach Grund und Boden, der in den neuen Bundesländern be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Erweiterter Eigentumsvorbehalt.

Rn 28 Die Formen der Erweiterung des EV sind dadurch gekennzeichnet, dass die aufschiebende Bedingung nicht nur an die vollständige Kaufpreiszahlung geknüpft ist, sondern dass darüber hinaus alle Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer Gegenstand der Bedingung sind (Kontokorrentvorbehalt) oder dass noch weitergehend der Kreis der gesicherten Forderungen über die Ansprüch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Sonstige Aufwendungen.

Rn 15 Für sonstige Aufwendungen gilt das Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 2125 I). In Betracht kommen Ausgaben, die zwar im Interesse des Nachlasses liegen, aber über den Erhaltungszweck hinausgehen, also für verändernde und erweiternde Maßnahmen (Erhöhung des Kapitals bei einem zum Nachlass gehörenden Unternehmen, Erweiterung einer gewerblichen Anlage, Vergrößerung...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / a) Vorlage von Unterlagen und Belegen

Rz. 92 Der Anspruchsverpflichtete hat zunächst alle Unterlagen vorzulegen, die zur Berechnung des Wertes des Pflichtteilsanspruchs erforderlichen sind.[215] Wurden im Nachlass zugehörige Gegenstände zeitnah nach dem Erbfall veräußert, so müssen die entsprechenden Kaufvertragsurkunden hier vorgelegt werden.[216] Allerdings reicht die Vorlage eines Kaufvertrages und der Schätz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jakob, Passivierung "haftungsloser Verbindlichkeiten", BB 1986, 972; Meyer, Bilanzierung von bedingt erlassbaren Darlehen zur Finanzierung von unter Aktivierungsverbote fallenden WG, DB 1986, 1425; Schwarz, Die steuerliche Passivierung gewinnabhängiger Verbindlichkeiten, BB 1986, 1608; Wendt, Passivierungsaufschub nach § 5 Abs 2a EStG, StbJb 2003/04, 247; Hoffmann, Rangrücktritt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Existenzgründungsphase.

Rn 3 Die Gründungsphase ist erst mit der tatsächlichen Aufnahme der gewerblichen o selbstständigen beruflichen Tätigkeit abgeschlossen (zB Geschäftseröffnung, Abschluss des ersten Kundenvertrags). Vorbereitende Handlungen (Einstellung von Arbeitnehmern, Anmietung von Räumlichkeiten, Kauf von Einrichtungsgegenständen) genügen nicht. Ausreichend ist jedoch die nach außen hin s...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 4.3 Tarifliche Übernahmeverpflichtung

In einigen Tarifverträgen (insbesondere im öffentlichen Dienst)[1] gibt es unterschiedlich ausgestaltete Übernahmeverpflichtungen. In der Regel bindet die jeweilige Tarifnorm nur den Arbeitgeber, der etwa einem vorab festgelegten Kontingent von Auszubildenden oder jedem Auszubildenden unter bestimmten Voraussetzungen ein Angebot auf Abschluss eines – in der Regel befristeten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umfang.

Rn 18 Dem Berechtigten sind alle Informationen zu verschaffen, die er bei verständiger Würdigung benötigt, seinen Pflichtteilsanspruch zu berechnen, also die dazu erforderlichen Unterlagen (Staud/Herzog Rz 117) wie Kaufvertragsurkunden bei zeitnaher Veräußerung von Nachlassgegenständen (Rn 13). Die Rspr hat einen Anspruch auf Vorlage solcher Unterlagen (Bilanzen, Gewinn- und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Verjährung.

Rn 36 Zum Beginn s § 438 Rn 19. Da sich alle Sach- und Rechtsmängel einzelner Vermögenswerte rechtlich nur als Sachmängel des Kaufgegenstands Unternehmen auswirken, gilt die kaufrechtliche Regelverjährung von 2 Jahren (§ 438 I Nr 3) (Köln DB 09, 2259, 2261; im Grundsatz Erman/Grunewald Rz 26; MüKo/Westermann Rz 51; Gaul ZHR 166 (2002), 35, 66 f; Wälzholz DStR 02, 500, 503; W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Arbeitsgemeinschaften (ARGE).

Rn 40 ARGE sind eine typische Form der sog Gelegenheitsgesellschaft. Sie existieren insb im Baugewerbe und bestehen aus selbstständigen Unternehmen, die sich für die Dauer eines gemeinsam zu erfüllenden Bauauftrages zusammenschließen. Regelmäßig handelt es sich dabei um eine Außengesellschaft, die unter einem gemeinsamen Namen auftritt. In jüngerer Zeit wurde die Rechtsform ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Geschäftsvorgänge

Rz. 1584 [Autor/Stand] Bezugspunkt der Mitwirkungspflichten sind sog. Geschäftsvorgänge. Nach § 7 Satz 1 StAbwG stehen diese Geschäftsbeziehungen oder Beteiligungsverhältnisse in oder mit Bezug zu einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet. Der Begriff orientiert sich an § 1 Abs. 4 AStG, wobei weder eine Geschäftsbeziehung zu einer nahestehenden Person noch eine gesellscha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begünstigte Vorgänge (Veräußerungen und gleichgestellte Vorgänge)

Rn. 141 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 6b EStG setzt voraus, dass bestimmte WG des AV (begünstige Veräußerungsobjekte) veräußert werden. Rn. 142 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Bei "Veräußerungen" handelt es sich zwar um einen bürgerlich-rechtlichen Begriff, der jedoch nach Maßgabe der allg gültigen bilanzsteuerrechtlichen Kriterien auszulegen ist. Veräußerungen iSd § 6b EStG sind d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Einzelfälle.

Rn 40 Zu den Bargeschäften des täglichen Lebens zählen auch Kreditkäufe unter Eigentumsvorbehalt (BGH NJW 91, 2283, 2285 [BGH 13.03.1991 - XII ZR 53/90]). Im Effektenkommissionsgeschäft und bei der Stellung von Akkreditiven im Handelsverkehr ist die Anwendung der Grundsätze des Geschäfts für den, den es angeht, ebenfalls anerkannt (Ingelmann WM 97, 745 ff). Ausgeschlossen is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kussmaul, Sind Nutzungsrechte Vermögensgegenstände bzw WG?, BB 1987, 2053; Meyer-Scharenberg, Sind Nutzungsrechte WG?, BB 1987, 874; Groh, DB 1988, 514; Thiel, Die Bilanzierung von Nutzungsrechten, DStJG Band 14, 161; Meilicke, Obligatorische Nutzungsrechte als Sacheinlage, BB 1991, 579; Schubert, Die einkommensteuerliche Behandlung von Nutzungsrechten, DStR 1995, 362; Lüdenbach/H...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Weitere Fallgruppen.

Rn 73 Die eben genannte Haftungsgrundlage ist in III 2 nur als Regel-Bsp formuliert. Daher bleibt Raum für andere Haftungsbegründungen. Dabei hat zeitweise das Eigeninteresse des Dritten an dem Geschäft eine Rolle gespielt (etwa BGHZ 87, 27, 33, obiter noch in BGHZ 159, 94, 102). Das verträgt sich aber nicht mit der Herleitung der cic-Haftung aus enttäuschtem Vertrauen; die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abgrenzung zur Stellvertretung.

Rn 6 IdR handelt der Treuhänder im eigenen Namen und ist deshalb nicht Vertreter iSd §§ 164 ff (BGH WM 12, 1496 Rz 10). Von der mittelbaren Stellvertretung unterscheidet die echte Treuhand sich dadurch, dass jene idR nur auf die Vornahme eines einzelnen Geschäfts gerichtet und der mittelbare Stellvertreter nur kurzfristiger Durchgangserwerber ist, während der Treuhänder typi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Bewertung.

Rn 11 Trotz des achtenswerten rechtspolitischen Zieles, der Diskriminierung Behinderter im deutschen Recht verstärkt entgegenzutreten, erscheint dessen Umsetzung in § 105a nicht sehr gelungen. Die verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe, insb die Anknüpfung an ein Geschäft, statt wie sonst an eine Willenserklärung, sorgen für Rechtsunsicherheit. Das ist gerade für die betrof...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Standardgeschäft und Pflichten.

Rn 3 Die Informationspflicht betrifft nur Standardgeschäfte. Nach der gesetzlichen Definition sind Standardgeschäfte regelmäßig anfallende, schematisierte Geschäftsbesorgungen. Die gleichförmigen Geschäfte müssen mit einer gewissen Häufigkeit vorkommen bzw geplant sein (MüKo/Heermann § 675a Rz 8). Als allgemeine Indizien dafür können festgelegte Entgelte oder das Bereithalte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gestattung bei der organschaftlichen Vertretung.

Rn 15 Die Befreiung eines Organs von den Beschränkungen des § 181 erfolgt durch Gesellschaftsvertrag bzw Satzung (BGH WM 16, 1299 Rz 22) oder das Bestellungsorgan, dh durch Mitgliederversammlung, Gesellschafterversammlung (BGH NJW-RR 94, 291, 293), Aufsichtsrat und Generalversammlung (BGHZ 87, 59, 60; Staud/Schilken Rz 53). Das gilt auch für die Vertretungsorgane der persönl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Auslegungsgrundsätze.

Rn 27 Der Umfang der Vollmacht ist bei Zweifeln durch Auslegung vom Empfängerhorizont (§§ 133, 157) zu ermitteln (BGH MMR 21, 477 [BGH 21.01.2021 - I ZR 17/18] Rz 20). Bei einer Innenvollmacht richtet sich der Umfang der Vollmacht danach wie der Bevollmächtigte als Empfänger der Erklärung diese bei objektiver Würdigung aller Umstände unter Berücksichtigung von Treu und Glaub...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Der bisher in § 1903 aF geregelte Einwilligungsvorbehalt wird hinsichtlich I–III inhaltlich im Wesentlichen unverändert in § 1825 übernommen. Klargestellt wird, dass auch ein Einwilligungsvorbehalt nicht gegen den Willen des Betreuten angeordnet werden darf (I 2). IÜ ist der Betreuer auch bei angeordnetem Einwilligungsvorbehalt bei der Frage, ob er in schwebend unwirksa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift dient einerseits der Abgrenzung der GoA von anderen Fallgruppen (§ 687 I), auf welche die §§ 677 ff keine Anwendung finden. Maßgebendes Kriterium ist das Bewusstsein um die Führung eines fremden Geschäfts. Andererseits werden die Regelungen der GoA für wahlweise anwendbar erklärt, wenn eine vorsätzliche Verletzung fremder Rechte vorliegt (§ 687 II). Darau...mehr