Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alter(n)sgerechte Arbeitsge... / 2.1 Altersstrukturanalyse

Die Altersstruktur im eigenen Unternehmen zu analysieren hilft dabei, eine unternehmensspezifische Aussage über die Entwicklung der Belegschaft machen zu können. Folgende Fragen sind zu beantworten: Wie sind wir demografisch aufgestellt? Wie verlaufen unsere Altersstrukturen in den jeweiligen Bereichen, Abteilungen usw.? Gibt es bei uns Besonderheiten, Auffälligkeiten oder beso...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 2.2 Konzernklausel

Die Zinsschranke gelangt zudem nicht zur Anwendung, wenn der Betrieb nicht oder nur anteilig zu einem Konzern i. S. d. Zinsschranke gehört.[1] Gemäß der ursprünglichen Gesetzesbegründung sollen damit Kapitalgesellschaften, die sich im Streubesitz befinden, und Unternehmen, die keine weiteren Beteiligungen halten, von der Anwendung der Zinsschranke befreit werden. Zinsaufwend...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 13 Exkurs: Beschwerdeverfahren nach dem LkSG und Hinweisgeberschutzgesetz

Am 2.7.2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, die mindestens 50 Arbeitnehmer regelmäßig beschäftigen, eine Meldestelle einzurichten, über die Personen auf bestimmte Missstände hinweisen können, ohne Repressalien ausgesetzt zu werden. Diese Pflicht gilt für Unternehmen, die regelmäßig mindestens 50 Arbeitnehmer beschäftigen. Das...mehr

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LkSG: Einrichtung und Umset... / 8 Schutz von Beschwerdeführern

Unternehmen müssen Beschwerdeführer davor schützen, dass sie Repressalien oder Benachteiligungen aufgrund ihrer Beschwerde ausgesetzt werden. Dies bezieht sich grundsätzlich auf alle Beschwerdeführer, also alle Personen, die in der Lieferkette eines Unternehmens in Verbindung mit seinen geschäftlichen Aktivitäten in ihren Menschenrechten betroffen sind. Es umfasst also neben...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 7.4 Inhalt der Verfahrensordnung

Der Begriff "Verfahrensordnung" führt leicht zu Missverständnissen. Er weckt Assoziationen an Verfahrensordnungen wie die Zivilprozessordnung oder Strafprozessordnung, die sehr detaillierte und differenzierte Regelungen zum Ablauf des Verfahrens, zur Berücksichtigung von Beweismitteln, zur Entscheidungsfindung usw. enthalten. Die Verfahrensordnung des Beschwerdeverfahrens nac...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 5 Zeitpunkt der Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens

Die Pflicht zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem das LkSG auf das Unternehmen anwendbar ist. Wichtig Beschwerdeverfahren muss direkt vorliegen Unternehmen, für die das Gesetz ab dem 1.1.2024 gilt, müssen also ab dem 1.1. ein Beschwerdeverfahren zur Verfügung stellen. Das ist praktisch bedeutsam, weil das Beschwerdeverfahren im Rahmen der erst...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 6.1 Interner oder externer Mechanismus

Unternehmen können ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren einrichten[1] oder sich an einem externen Beschwerdeverfahren beteiligen [2]. Beide Arten von Verfahren müssen den gleichen Anforderungen gerecht werden. Externes Beschwerdeverfahren meint zunächst die Beteiligung an Brancheninitiativen oder "Multi-Stakeholder-Initiativen".[3] Dabei schließen sich mehrere Unterneh...mehr

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Betriebsrat / 8.1 Erforderliche Betriebsratsschulung, § 37 Abs. 6 BetrVG

Nach der Rechtsprechung des BAG ist die Vermittlung von Kenntnissen dann erforderlich, wenn diese unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat notwendig sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann.[1] Die Schulung muss zum einen für die Teilnehmer erforderlich ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 1 Ziele des Beschwerdeverfahrens

Das Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat zwei Ziele: Es soll Betroffenen eine Möglichkeit eröffnen, eine Verletzung von Menschenrechten und Umweltstandards zu beenden bzw. sie abzuwenden, wenn diese drohen. Darüber hinaus liefert es Unternehmen wichtige Informationen über die Effektivität ihres Risikomanagements. Wenn ein Unternehmen bsp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 2.3 Escape-Klausel

Die Zinsschranke kommt weiterhin nicht zur Anwendung, wenn der Betrieb zu einem Konzern gehört, aber nachgewiesen werden kann, dass die Eigenkapitalquote des Betriebs am Schluss des vorangegangenen Abschlussstichtags um nicht mehr als 2 % unter der Eigenkapitalquote des Konzerns liegt.[1] Im Kapitalgesellschaftsfall sind zusätzlich mögliche Einschränkungen aus § 8a Abs. 3 KS...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 2 Hintergrund: Zugang zu Abhilfe ist in den UN-Leitprinzipien vorgesehen

Das Beschwerdeverfahren geht, wie alle Pflichten des LkSG, zurück auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.[1] Die UN-Leitprinzipien sind eine Reihe von Grundsätzen, die das Verhältnis zwischen wirtschaftlichen Aktivitäten von Unternehmen und den Menschenrechten betreffen. Sie gliedern sich in drei Säulen. Die dritte Säule trägt den Titel "Zugang zu Abhilf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / Zusammenfassung

Überblick Unternehmen, auf die das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) anwendbar ist, müssen ein Beschwerdeverfahren anbieten. Das bedeutet, dass Betroffenen die Möglichkeit eröffnet werden muss, auf eine Verletzung ihrer Menschenrechte oder das unmittelbare Bevorstehen einer solchen Verletzung hinweisen zu können. Das gilt sowohl für Verletzungen im eigenen Geschäft...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 9.1 Anforderungen an Personen, die die Beschwerde bearbeiten

Die Personen, die die eingehenden Beschwerden bearbeiten, müssen Gewähr für unparteiisches Handeln bieten[1]. Das LkSG führt dazu näher aus, dass die Mitarbeiter, die die Beschwerden bearbeiten, unabhängig sein müssen und an Weisungen nicht gebunden sein dürfen. Darüber hinaus sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eigene Mitarbeiter oder externe Stelle Grundsätzlich könn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 12 Prüfung der Effektivität bzw. Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens

Unternehmen sind verpflichtet, die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahren zu prüfen.[1] Das Gesetz spezifiziert nicht, wie diese Überprüfung zu erfolgen hat. Mögliche Maßnahmen sind die Eingabe von "Testbeschwerden" sowie die Prüfung des Verfahrens nach eingegangenen Beschwerden. In Betracht kommen auch Befragungen von Beschwerdeführern, etwa hinsichtlich erlittener Nachteile.[...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Urteil des EuGH zur Abgrenzung von Arzneimitteln und Medizinprodukten

Zusammenfassung Die Einordnung eines Produktes als Arzneimittel oder Medizinprodukt bereitet Herstellern und Händlern oftmals große Probleme. Der EuGH hat sich mit der komplexen Abgrenzungsfrage auseinandergesetzt, ohne hierbei die erhoffte Rechtsklarheit zu schaffen. Sachverhalt Ausgangspunkt der Entscheidung war ein Feststellungsbescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 14 Einleitung von Maßnahme

Wie ausgeführt, ist es eines der Ziele des Beschwerdeverfahrens, Betroffenen Zugang zu Abhilfe zu verschaffen. Entsprechend dieser Zielsetzung verpflichtet das Gesetz Unternehmen zu Maßnahmen, wenn sie über das Beschwerdeverfahren Kenntnisse über Verletzungen von Menschenrechten und Umweltstandards bzw. das unmittelbare Bevorstehen solcher Verletzungen erhalten. Stell das Unt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alter(n)sgerechte Arbeitsge... / Zusammenfassung

Überblick Eine alter(n)sgerechte Gestaltung der Arbeit zielt darauf ab, die Anforderungen der Arbeit und die Fähigkeiten der Beschäftigten aufeinander abzustimmen. Unternehmen bietet ein solcher alter(n)sgerechter Gestaltungsansatz die Möglichkeit, Arbeitsschutz- und Unternehmensinteressen in Einklang zu bringen. Aufbauend auf Analyseergebnissen zur demografischen Situation i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 18.2 Einbeziehung von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in die Betriebsratswahl

Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 BetrVG sind Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer gelten nach § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG u. a. auch Beamte, Soldaten sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind. Sie sind jedenfalls bei d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.2 Adressat, Form und Inhalt der Mitteilung

Rz. 9 Adressat der Mitteilung ist der Arbeitgeber. Welche Person die Arbeitgeberfunktion i. S. d. Vorschrift ausübt, hängt von der Struktur und der Organisation des Unternehmens ab. So ist die Mitteilung in kleineren Unternehmen gegenüber dem Inhaber bzw. Geschäftsführer abzugeben. Im Übrigen kommt es darauf an, wer im Unternehmen dafür zuständig ist, die Einhaltung der Mutt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 9 Völlige Freistellung nach § 38 BetrVG

In größeren Betrieben – nach der Neufassung des § 38 BetrVG ab 200 Arbeitnehmer – sind je nach Zahl der Arbeitnehmer ein oder mehrere Betriebsratsmitglieder vollkommen von ihrer Tätigkeit freizustellen (Staffel § 38 Abs. 1 BetrVG), ohne dass es der Prüfung, ob dies für die konkrete Arbeit erforderlich ist, bedarf. Dabei können nach § 38 Abs. 1 Satz 3 BetrVG auch Teilfreistell...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 6.3.2 Sprache

Zur Zugänglichkeit des Beschwerdeverfahrens gehört es, dass Betroffene es in ihrer eigenen Sprache in Anspruch nehmen können. Es reicht nicht aus, das Verfahren auf Deutsch oder Englisch anzubieten;[1] denn es ist nicht davon auszugehen, dass bspw. eine Näherin aus Vietnam oder ein Minenarbeiter aus dem Kongo in der Lage sind, sich auf Deutsch oder Englisch mit dem Beschwerd...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 11 Ausschluss von Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge

Neben der Verhängung von Bußgeldern sieht das LkSG den Ausschluss von Vergabeverfahren vor.[1] Das betrifft die Vergabe von Verträgen über Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsaufträge durch öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber.[2] Im Vergaberecht wird zwischen dem Oberschwellenbereich und dem Unterschwellenbereich unterschieden. Ab bestimmten Schwellenwerten richt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 6.4 Bekanntheit

Das Unternehmen muss in geeigneter Weise klare und verständliche Informationen zur Erreichbarkeit des Beschwerdeverfahrens öffentlich zugänglich machen[1]. Dies ist ebenfalls verbunden mit der Zugänglichkeit des Verfahrens; wenn potenziell Betroffene nichts von dem Verfahren wissen, können sie es nicht in Anspruch nehmen. Die Mindestanforderung, die sich aus dem Erfordernis d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alter(n)sgerechte Arbeitsge... / 1.3 Arbeitsbedingungen und Gesundheit

Unternehmen schaffen durch die Gestaltung der Arbeit die Bedingungen, unter denen Beschäftigte arbeiten. Diese Bedingungen haben einen großen Einfluss auf die Beschäftigten. Abb. 7 zeigt den Zusammenhang zwischen den Arbeitsbedingungen, der psychischen und physischen Gesundheit und dem daraus resultierenden Arbeitsverhalten der Beschäftigten. Durch eine entsprechende Gestaltu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unternehmensnachfolge durch Verkauf an das eigene Management

Zusammenfassung Über die Hälfte der Unternehmensinhaber übergeben, laut Institut für Mittelstandsforschung Bonn, ihr Unternehmen familienintern, um die Unternehmensfortführung zu sichern. Fehlen familiäre Optionen, kommt ein Verkauf an das bestehende Management in Betracht (sog. Management Buy-Out – MBO). MBO in der Praxis Ein MBO ist eine bestimmte Art des Unternehmenskaufs. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 12.1 Betriebsausschuss

Gem. § 27 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist in Betrieben mit mindestens 9 Betriebsratsmitgliedern ein Betriebsausschuss zu bilden. Dem Ausschuss gehören an: der Betriebsratsvorsitzende, sein Stellvertreter und eine jeweils nach Betriebsgröße sich aus § 27 BetrVG ergebende Anzahl von Betriebsratsmitgliedern. Das Wahlverfahren bestimmt sich nach § 27 Abs. 1 Sätze 3 u. 4 BetrVG. Aufgabe d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 6.5 Keine Anonymität erforderlich: lediglich vertrauliche Behandlung der Beschwerden

Unternehmen sind nicht gesetzlich verpflichtet, eine Möglichkeit anzubieten, Beschwerden anonym einzureichen.[1] Das LkSG fordert, dass Beschwerden vertraulich behandelt werden. Das bedeutet, dass die Identität des Beschwerdeführers nicht nach außen dringen darf;[2] die Identität darf nur Personen zur Kenntnis gelangen, die sie zur Bearbeitung der Beschwerde kennen müssen. E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 7.1 Zweck der Verfahrensordnung

Unternehmen müssen eine Verfahrensordnung erstellen und öffentlich zugänglich machen [1]. Das steht im Zusammenhang mit dem Erfordernis der Berechenbarkeit, das sich aus Prinzip 31 c) der UN-Leitprinzipien ergibt.[2] Danach bedeutet Berechenbarkeit, dass der Beschwerdemechanismus ein klares, bekanntes Verfahren mit einem vorhersehbaren zeitlichen Rahmen für jede Verfahrensstu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 7.3 Öffentliche Zugänglichkeit der Verfahrensordnung

Unternehmen müssen die Verfahrensordnung öffentlich zugänglich machen. Es muss also betroffenen Personen ohne Schwierigkeiten möglich sein, sich mit ihr vertraut zu machen. Dazu gehört es als Mindestanforderung, dass sie auf der Webseite des Unternehmens abrufbar ist.[1] Eine interne Veröffentlichung im Unternehmen – bspw. in Form eines Aushangs am "Schwarzen Brett" oder im ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 9.4 Verfahren zur einvernehmlichen Streitbeilegung

Unternehmen können ein Verfahren zur einvernehmlichen Streitbeilegung anbieten. [1] Es bleibt also den Unternehmen überlassen, ob sie ein solches Verfahren anbieten wollen. Hierunter fallen auf Vermittlung angelegte Verfahren wie Mediation und andere außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 12 Erstmalige Anwendung

Die Zinsschranke findet erstmals auf Wirtschaftsjahre Anwendung, die nach dem 25.5.2007 beginnen und nicht vor dem 1.1.2008 enden. Damit trifft die Regelung Unternehmen, deren Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, ab dem Wirtschafts- bzw. Kalenderjahr 2008, Unternehmen mit abweichendem Wirtschaftsjahr bereits für ein im Jahr 2007 beginnendes Wirtschaftsjahr, falls die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 10 Verstoß gegen die Pflicht zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens ist eine Ordnungswidrigkeit

Ein Verstoß gegen die Pflicht, ein Beschwerdeverfahren einzurichten, ist eine Ordnungswidrigkeit.[1] Auch das Unterlassen des Angebots eines Beschwerdeverfahrens bei mittelbaren Zulieferern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Tatbestand ist auch erfüllt, wenn das Unternehmen das Beschwerdeverfahren zwar einrichtet, es aber nicht den Anforderungen des § 8 LkSG genügt. Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 16 Checkliste für die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens

Diese Checkliste[1] gibt einen kompakten Überblick über die notwendigen Punkte, die bei der Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens bedacht werden müssen: Reichweite des Beschwerdeverfahrens eigener Geschäftsbereich und unmittelbare Zulieferer mittelbare Zulieferer Verstoß gegen die Pflicht zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens Unterlassen der (ordnungsgemäßen) Einrichtung is...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 13.4 Fazit: Unterschiedliche Kanäle sind zu empfehlen

Es gibt also Gemeinsamkeiten zwischen den Kanälen, die die beiden Gesetz erfordern – aber auch einige Unterschiede. Die wohl wichtigsten Unterschiede sind der Kreis der geschützten Personen und die Sachverhalte, deren Meldung das Gesetz schützt. Letztlich muss jedes Unternehmen selbst entscheiden, ob es aufgrund der Unterschiede eine getrennte Behandlung der beiden Kanäle fü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 6.2 Kanal/Medium

Das Gesetz enthält keine Vorgaben dazu, über welchen Kanal oder welches Medium Unternehmen das Beschwerdeverfahren anbieten müssen. In Betracht kommen bspw. internetgestützte Verfahren oder telefonische Hotlines.[1] Die Wahl des Kanals richtet sich vor allem nach den Anforderungen an die Zugänglichkeit.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alter(n)sgerechte Arbeitsge... / 2 Analyseinstrumente

Um Handlungsbedarf und Maßnahmenansätze erkennen zu können, ist eine Analyse und Beurteilung der Ausgangssituation im Unternehmen notwendig. Neben Gefährdungsbeurteilungen an einzelnen Arbeitsplätzen, die insbesondere auch die individu­ellen Leistungsvoraussetzungen berücksichtigen, sind gesamtbetriebliche Analysen notwendig. Nachfolgend werden die beiden zentralen Analysein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 5.1 Generalklausel: § 37 Abs. 2 BetrVG

Erforderlich i. S. v. § 37 Abs. 2 BetrVG ist immer die Teilnahme an Betriebsratssitzungen, an Ausschusssitzungen, wenn das Betriebsratsmitglied dem Ausschuss angehört, und an Sitzungen anderer Gremien, denen das Betriebsratsmitglied angehört. Aber auch außerhalb solcher Sitzungen ist das Betriebsratsmitglied von der Arbeit zu befreien, wenn es bei gewissenhafter Überlegung u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 2.1 Freigrenze

Betragen die die Zinserträge übersteigenden Zinsaufwendungen ("Schuldzinsenüberhang") eines Betriebs weniger als 3 Mio. EUR (Freigrenze), greift die Zinsschranke gem. § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. a EStG nicht.[1] Die offensichtliche Intention des Gesetzgebers bestand darin sicherzustellen, dass kleine und mittlere Betriebe nicht von der Beschränkung der Abzugsfähigkeit der Zin...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 10.1 § 15 KSchG

Gem. § 15 KSchG ist die Kündigung unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen. Es müssen also die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung gegeben sein (§ 626 BGB). Da nach § 626 Abs. 1 BGB eine außerordentliche Kündigung allenfalls dann in Betracht komme...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 2.1 Die vertrauensvolle Zusammenarbeit

Arbeitgeber und Betriebsrat werden durch das BetrVG ausdrücklich dazu verpflichtet, unter Beachtung der Tarifverträge vertrauensvoll und zum Wohl des Betriebs und der Belegschaft zusammenzuarbeiten (§ 2 Abs. 1 BetrVG). Diese Kooperationsmaxime soll und kann nicht die natürlichen Interessensgegensätze zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat als Vertreter der Belegschaft aufheben....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 3.1 Begriff

Das wichtigste betriebsverfassungsrechtliche Organ auf der Arbeitnehmerseite ist der Betriebsrat. Er wird von den volljährigen Arbeitnehmern des Betriebs – ausgenommen die leitenden Angestellten (vgl. § 5 Abs. 3 BetrVG) – gewählt. Der Betriebsrat ist die gesetzliche Interessenvertretung (Repräsentant)[1] der Arbeitnehmer des Betriebs innerhalb der Betriebsverfassung, hat aber...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 2.2 Abgrenzung zur Unternehmensmitbestimmung

Das BetrVG dient jedoch nicht dazu, die wirtschaftlichen und unternehmerischen Entscheidungskompetenzen des Arbeitgebers unmittelbar zu binden. Dies ist Aufgabe der Unternehmensmitbestimmung (vgl. hierzu Mitbestimmungsgesetz 1976; §§ 76 ff. BetrVG 1952; Montan-Mitbestimmungsgesetz; Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetz). Nach der Unternehmensmitbestimmung können die Arbeitne...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 6.3.3 Technische Voraussetzungen

Auch der Standort des Beschwerdeverfahrens beeinflusst die Zugänglichkeit. Dazu gehören vor allem die technischen Voraussetzungen und Gegebenheiten.[1] Ein Beschwerdeverfahren über das Internet ist für potenziell Betroffene nur dann zugänglich, wenn an ihrem Wohn- bzw. Arbeitsort die meisten Menschen Internet haben; telefonische Hotlines sind nur dann dienlich, wenn es Netza...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 6.3.1 Allgemeines

Das Beschwerdeverfahren muss für potenziell Beteiligte zugänglich sein[1]. Das Gesetz definiert den Begriff "zugänglich" nicht. Um ihn auszulegen, kann auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zurückgegriffen werden.[2] Prinzip 31 b) der UN-Leitprinzipien definiert zugänglich sein als: "Sie sind allen Stakeholdergruppen, für die sie vorgesehen sind, bekann...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alter(n)sgerechte Arbeitsge... / 5 Vorgehensweisen

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann im Betrieb das Thema "demografischer Wandel" angemessen thematisieren. Es geht darum, in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt sowohl die Probleme als auch die Gestaltungsansätze aufzuzeigen, die sich aufgrund des demografischen Wandels ergeben. Auch die individuellen Leistungsvoraussetzungen der Beschäftigten müssen in die Beurteilung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alter(n)sgerechte Arbeitsge... / 4 Betriebsorganisation

Eine alterns- und altersgerechte Unternehmenspolitik benötigt ebenso wie die Arbeitsschutzpolitik des Unternehmens zuvor eine klare Positionierung der obersten Unternehmensleitung. Basis der Betriebsorganisation ist eine alter(n)sgerechte Unternehmenskultur mit entsprechender Personalentwicklung und -führung. Produktivität, Personalflexibilität, Wissenserwerb und -weitergabe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 5 Weitere Beteiligungsrechte

Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG ist ein "Auffangtatbestand". Im Zusammenhang mit mobiler Arbeit bestehen weitere Rechte des Betriebsrats. In Betracht kommen: § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Der Betriebsrat hat bei der Gefährdungsbeurteilung und den daraus abzuleitenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes mitzubestimmen. Auch für die mobile Arbeit ist eine Gefährdung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 6.3.4 Kulturelle Faktoren

Außerdem hängt die Zugänglichkeit des Verfahrens auch von kulturellen Faktoren ab. Ein wichtiger Faktor ist dabei der Alphabetisierungsgrad an dem Ort, an dem das Beschwerdeverfahren angeboten wird. Ist ein hoher Prozentsatz potenziell betroffener Personen nicht schriftkundig, gelten schriftbasierte Eingabekanäle als nicht zugänglich. Darüber hinaus spielt es für die Zugängli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3.4 Besondere Arbeits(zeit)formen

Rz. 39 Kann die Arbeitnehmerin die Arbeitszeit im Rahmen einer Gleitzeitregelung teilweise selbst festlegen, ist ihr einerseits eine größere Rücksichtnahme auf die betrieblichen Belange möglich. Andererseits kann ggf. auch für Stillzeiten außerhalb der Kernarbeitszeit Freistellung zu gewähren sein mit der Folge, dass diese Zeit nicht nachgearbeitet werden muss.[1] Rz. 40 Pra...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 2 Begriff "Mobiles Arbeiten"

Eine Definition von "mobiler Arbeit" enthält das Gesetz nicht; auch in anderen Gesetzen ist diese Form der Arbeitsleistung bisher nicht definiert. Der umgangssprachliche Begriff des "Homeoffice" wird mit unterschiedlichen Bedeutungen verwendet und führt deshalb nicht weiter. Das mobile Arbeiten im Sinne der Nr. 14 muss gerade nicht von zu Hause aus erfolgen, sondern kann auc...mehr