Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4.4.2.2 Korrektur des Eigenkapitals

Rz. 80 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 4–7 EStG enthält Sonderregelungen für den Ansatz des Eigenkapitals bzw. der Bilanzsumme; dadurch sollen Verzerrungen vermieden werden. Wesentlich ist dabei, dass nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 8 EStG für den Eigenkapitalvergleich der Abschluss des Konzerns und der des inländischen Betriebs nach den Regeln eines Konzernabschlusses aufz...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 10 Schwerbehindertenvertretung

Als Schwerbehindertenvertretung ist eine Vertrauensperson bei ständiger Beschäftigung von wenigstens 5 schwerbehinderten Menschen zu ihrer Interessenvertretung zu wählen.[1] Die Schwerbehindertenvertretung ist von Arbeitgeber und Betriebsrat vor jeder Entscheidung, die Schwerbehinderte betrifft, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und bei Entscheidungen über die Einste...mehr

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Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 3.1 Freie Unternehmensentscheidung

Im Grundsatz kann ein Unternehmen seine Beiträge zum Klima- und Umweltziele frei umsetzen. Der betriebliche Umweltschutz ist zwar mit dem Betriebsrat zu diskutieren. §§ 88 Nr. 1a, 89 BetrVG sind jedoch nicht als Mitbestimmung, sondern als Beratungs- und Unterrichtungsrechte ausgestaltet. § 88 Nr. 1a BetrVG hat Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes ausdrücklich benannt. ...mehr

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Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 3 Umwelt- und Klimaschutz

Der Aspekt Umwelt- und Klimaschutz spielt für viele Unternehmen im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie eine wichtige Rolle. Neben dem Beitrag, den ein Unternehmen für die Gesamtgesellschaft leistet, gibt es immer mehr Kunden und Bewerber, die diesen Aspekt bei der Auswahl der Produkte, der Dienstleister oder der Arbeitgeber berücksichtigen. Daneben hat diese Thematik aufgrun...mehr

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Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 2.3.2 Prämien und Wettbewerbe

Neben der variablen Vergütung mit Zielvereinbarung können auch Prämien werden, die ein bestimmtes nachhaltiges Verhalten belohnt (z. B. Papiersparprämie). Wichtig Vertragliche Ausgestaltung von Prämien Es ist wichtig die variable Vergütung mit Zielvereinbarung als widerruflich oder (nicht und) als freiwillige Leistung auszugestalten, um diese als Arbeitgeber auch wieder ändern...mehr

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Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 2.3.3 Mitarbeiterbindung

Neben externen Nachhaltigkeitszielen (Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft) ist auch die Mitarbeiterbindung selbst Teil der Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens. Dabei sind Mitarbeiterbeteiligungsmodelle in Form von Aktienprogrammen oder auch eine betriebliche Altersvorsorge langfristig ausgelegte Vergütungsanreize, die Arbeitnehmer stärker mit dem Unternehmen verbi...mehr

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Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 2.3.1 Variable Vergütung

Gerade die variable Vergütung kann zur Durchsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie genutzt werden. Ausgangspunkt ist die Vergütung der Geschäftsführungsebene. Hier wird mittlerweile immer öfter ein Mix aus kurzfristigen und langfristigen Zielen gewählt, um damit das Handeln nicht nur auf die kurzfristigen Gewinne des Unternehmens auszurichten. Insofern kann beispielhaft auf de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.1 Zinsschranke für Zinsaufwendungen (Abs. 1)

Rz. 32 Nach § 4h Abs. 1 S. 1 EStG sind Zinsaufwendungen[1] eines Betriebs nur beschr. abzugsfähig.[2] Die Abzugsfähigkeit der Zinsen ist jeweils für das Wirtschaftsjahr zu ermitteln. Es ist also die Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug für das Wirtschaftsjahr festzustellen und auf dieser Grundlage die Abzugsfähigkeit der in diesem Wirtschaftsjahr angefallenen Zinsen zu prüf...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1 bis 8 hat der Steuerpflichtige in den Zeilen 1 und 2 seinen Namen und Vornamen anzugeben; in Zeile 3 die Steuernummer des Betriebs einzutragen; dieser Eintrag hat vor allem dann Bedeutung, wenn dem Steuerpflichtigen für den Betrieb eine andere Steuernummer als diejenige für die Einkommensteuer zugeteilt wurde oder wenn mehrere Betriebe vorliegen; in Zeile 4 ein ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6.2.1.1 Zinsaufwendungen als Vergütungen für Fremdkapital

Rz. 115 § 4h Abs. 3 S. 2 EStG definiert "Zinsaufwendungen" als "Vergütungen für Fremdkapital", d. h. genau genommen für die "zeitweilige Überlassung von Fremdkapital". Da § 4h Abs. 3 S. 2 EStG eine Legaldefinition enthält, kann der Begriff der "Zinsaufwendungen" für die Zinsschranke von dem sonst üblichen Verständnis der "Zinsaufwendungen" abweichen. Das Gesetz verwendet dan...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 3 Rückzahlung von Bildungsaufwendungen

Arbeitnehmer sind in bestimmten Fällen verpflichtet, vom Arbeitgeber getragene Bildungsaufwendungen zurückzuzahlen, z. B. wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen innerhalb einer bestimmten Frist verlässt. Die Auswirkungen hängen von der ursprünglichen Behandlung der Fortbildungskosten ab.mehr

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Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 4.1 Soziales Engagement des Unternehmens

Grundsätzlich können Unternehmen soziale Projekte fördern. Erste Möglichkeiten sind die rein finanzielle Unterstützung oder solidarische Bekundungen. Dabei sind zunächst keine arbeitsrechtlichen Themen zu beachten. Darüber hinaus sollen oftmals auch medienwirksam Projekte mit der Arbeitskraft der Arbeitnehmer eines Unternehmens unterstützt werden. Wird der Arbeitnehmer im Ra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4.4.2.3 Anzuwendende Rechnungslegungsstandards

Rz. 89 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 8–11 EStG behandelt die anzuwendenden Rechnungslegungsstandards.[1] Nach S. 8 sind die für den Eigenkapitalvergleich maßgebenden Abschlüsse in erster Linie nach den IFRS (International Financial Reporting Standards) aufzustellen. Gemeint sind damit die von der EU anerkannten Standards, nicht die (noch) nicht von der EU übernommenen Standa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 2.3 Zinsaufwendungen und ihr Empfänger

Rz. 29 § 4h EStG bezweckt, den Abzug von Zinsaufwendungen beim zur Zahlung Verpflichteten einzuschränken ("Zinsschranke"). Maßgebliches Tatbestandsmerkmal ist daher der Begriff der "Zinsaufwendungen". Wegen der Bedeutung dieses Begriffs im Rahmen der Vorschrift enthält § 4h Abs. 3 S. 2 EStG eine Legaldefinition dieses Begriffs und S. 4 der Vorschrift eine Sonderregelung für ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.2.2 EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs

Rz. 40 Die Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug und damit das verrechenbare EBITDA ist in § 4h Abs. 1 S. 1, 2 EStG geregelt. Nach dieser Regelung ist Bemessungsgrundlage der maßgebliche Gewinn (Rz. 106), zuzüglich der Zinsaufwendungen (Rz. 42), der Auswirkungen der Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 S. 1 EStG (Rz. 44), der Auswirkungen der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 8.1 Allgemeines

Rz. 188 § 4h Abs. 5 EStG enthält eine umfassende Regelung zum Verfall des Zinsvortrags und des EBITDA-Vortrags. Nach dieser Regelung gehen der Zinsvortrag und der EBITDA-Vortrag bei der Aufgabe des Betriebs nach § 16 Abs. 3 EStG und bei der Übertragung des Betriebs unter. Nach dieser Regelung sind beide Vorträge an den Stpfl. (Betriebsinhaber) gebunden und nicht übertragbar....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 7 Gesonderte Feststellung des Zins- und EBITDA-Vortrags (Abs. 4)

Rz. 172 Der Zinsvortrag und der EBITDA-Vortrag sind nach § 4h Abs. 4 EStG gesondert festzustellen. Festgestellt werden nur die nicht abgezogenen und damit vortragsfähigen Zinsaufwendungen. Die im laufenden Jahr abziehbaren Zinsaufwendungen werden nicht gesondert festgestellt, sondern gehen als unselbstständige Besteuerungsgrundlagen in den Steuerbescheid des laufenden Jahrs ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 8.3 Verfall des Zins- und EBITDA-Vortrags bei einer Personengesellschaft

Rz. 194 Handelt es sich bei dem Betrieb, für den der Zins- bzw. EBITDA-Vortrag festgestellt ist, um eine Personengesellschaft, verfallen die Vorträge nach § 4h Abs. 5 S. 1 EStG vollständig, wenn der Betrieb der Personengesellschaft aufgegeben oder auf einen anderen Stpfl. oder eine andere Mitunternehmerschaft übertragen wird. Die Vorträge verfallen gem. § 4h Abs. 5 S. 2 EStG...mehr

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Jugend- und Auszubildendenv... / 2.2.5.2 Betriebliche Gründe

Aus betrieblichen Gründen ist die Fortsetzung des nach § 78a Abs. 2 BetrVG begründeten Arbeitsverhältnisses dann unzumutbar, wenn im Betrieb kein freier Arbeitsplatz vorhanden ist, auf dem der Auszubildende mit seiner durch die Ausbildung erworbenen Qualifikation dauerhaft beschäftigt werden kann. Entscheidend ist die Situation im Ausbildungsbetrieb.[1] Nach der Rechtsprechun...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.15 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 – Erprobung

Die unter § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG genannte Befristung zum Zwecke der Erprobung war schon vor Geltung des TzBfG als sachlicher Grund für eine Befristung anerkannt. Die Bedeutung des Befristungsgrunds "Erprobung" dürfte künftig nur noch gering sein, denn auf der Grundlage der unter § 14 Abs. 2 TzBfG geregelten sog. erleichterten Befristung bedarf es bei einer Neueinstell...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 1.3 Weiterbildung nach SGB III

Ebenso steuerfrei bleiben Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten für Maßnahmen nach § 82 SGB III.[1] In § 82 SGB III sind die Voraussetzungen für die Weiterbildungsförderung beschäftigter Arbeitnehmer gebündelt. Die Vorschrift umfasst Weiterbildungen, welche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die über eine ar...mehr

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Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 3.2 Digitalisierung

Aktuell wird im Kontext des Umwelt- und Klimaschutzes das Thema Digitalisierung vielfach diskutiert. Immer mehr Unternehmen führen digitale Lösungen ein, um ein effizienteres und vernetzteres Arbeiten zu ermöglichen, bei dem zudem Ressourcen eingespart werden. Wenn z. B. weniger ausgedruckt wird, werden auch weniger Druckerpatronen und Papier benötigt. Bei der Einführung von...mehr

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Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 2.1.1 Gesetzliche Vorschriften

Eine in § 106 GewO genannte Schranke stellen zunächst die gesetzlichen Vorschriften dar. So muss bei der Einführung von nachhaltigen Maßnahmen z. B. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beachtet werden. Maßnahmen dürfen Arbeitnehmer etwa nicht aufgrund des Alters, der Herkunft, einer Behinderung, der Religion und Weltanschauung oder der sexuellen Orientierung unzulässig be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 4h EStG stellt eine besondere Vorschrift zur Ermittlung des stpfl. Gewinns dar. Sie bestimmt, dass bestimmte Zinsen, die ihrer Natur nach Betriebsausgaben sind, steuerlich bei der Ermittlung des Gewinns nicht abgezogen werden können. Systematisch ähnelt die Vorschrift daher § 4 Abs. 4a, 5 EStG. Nach ihrer Einordnung im Abschnitt über "Gewinn" gilt die Vorschrift nur ...mehr

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Jugend- und Auszubildendenv... / 1.1 Aufgabenkatalog

§ 70 Abs. 1 BetrVG enthält einen Katalog an allgemeinen Aufgaben, die der Gesetzgeber der JAV übertragen hat und die denen des Betriebsrats[1] entsprechen: Nr. 1: Beantragung aller Maßnahmen, die den Jugendlichen und Auszubildenden des Betriebs dienen, beim Betriebsrat (z. B. Maßnahmen betreffend die Arbeitszeit, die Schaffung von Ausbildungsplätzen, die Festlegung der Dauer ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 5 Sonderregelung für nachgeordnete Personengesellschaften

Rz. 102 Für Gesellschaften (Personengesellschaften und andere Mitunternehmerschaften), die unmittelbar oder mittelbar einer Körperschaft nachgeordnet sind, gilt nach Abs. 2 S. 2 die Regelung des § 8a Abs. 2 und 3 KStG entsprechend. Ab Vz 2024 ist die Verweisung auf § 8a Abs. 2 KStG gestrichen worden, da diese Vorschrift ersatzlos entfallen ist.[1] Zweck der Verweisung auf § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 8.5 Verfall des Zins- bzw. EBITDA-Vortrags bei Organschaft

Rz. 211 Wird eine Organschaft gebildet, gehen die Zins- und EBITDA-Vorträge weder bei dem Organträger noch bei der Organgesellschaft unter, da kein Rechtsträgerwechsel vorliegt. Ein fiktiver Rechtsträgerwechsel kann auch nicht darin gesehen werden, dass Organträger und Organgesellschaft nach § 15 S. 1 Nr. 3 KStG als "ein" Betrieb gelten. Für einen vororganschaftlichen Zins- ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6.1.1 Allgemeines

Rz. 106 § 4h Abs. 3 S. 1 EStG enthält eine Definition des Begriffs des "maßgeblichen Gewinns", der nach § 4h Abs. 1 S. 1 EStG Ausgangswert für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug ist. Der "maßgebliche Gewinn" i. S. d. § 4h Abs. 3 S. 1 EStG bildet nicht unmittelbar die Bemessungsgrundlage, sondern wird durch Hinzu- und Abrechnungen verändert (Rz. 40ff.). ...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.13 Personelle Kontinuität des Betriebsrats

Das andernfalls aufgrund befristeten Arbeitsvertrags auslaufende Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds kann befristet verlängert werden, wenn der befristete Vertrag zur Sicherung der personellen Kontinuität der Betriebsarbeit geeignet und erforderlich ist. Das BAG hat das Interesse des Arbeitgebers an der personellen Kontinuität des Betriebsrats ausdrücklich als Sachg...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.19 Unsicherheit der finanziellen Entwicklung, Abhängigkeit von Drittmitteln

Eine sog. Drittmittelfinanzierung liegt vor, wenn ein Vorhaben nicht aus den dem Arbeitgeber zur Verfügung stehenden regulären Mitteln, sondern anderweitig durch Zahlungen Dritter finanziert wird. Die Wirksamkeit einer Befristung unter diesem Aspekt hängt von 2 Voraussetzungen ab[1]: Zunächst setzt sie voraus, dass der Arbeitnehmer überhaupt im Rahmen des drittmittelfinanzier...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 2.1.2 Individualrechtliche Schranken

Neben den gesetzlichen Vorschriften können die Schranken des Direktionsrechtes auch individualrechtlicher Natur sein, d. h. sich aus Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben. Hier muss insbesondere der Arbeitsvertrag betrachtet werden. Ggf. werden etwaige Maßnahmen des Unternehmens ausgeschlossen. Ist dies der Fall, kann von dieser arbeitsvertragliche...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 1.1 Beschäftigung wird an das Studium angepasst

Wenn Mitarbeiter von ihren Arbeitgebern zum Besuch einer Fachschule, Fachhochschule oder Universität veranlasst werden und die Firma ganz oder teilweise die Kosten für die Fortbildung übernimmt, bleibt das Arbeitsverhältnis erhalten. Das Arbeitsentgelt wird entweder in bisheriger Höhe oder in gekürztem Umfang weitergezahlt. Während der Ferien wird zumeist (wieder) voll gearb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4.1 Überblick

Rz. 57 § 4h Abs. 2 S. 1 EStG enthält drei verschiedene Ausschlussregeln für die Zinsschranke. Diese Ausschlussregeln beziehen sich jeweils auf das laufende Wirtschaftsjahr, d. h., sie sind für jedes Wirtschaftsjahr gesondert anzuwenden. Andererseits erfassen diese Ausschlussbestimmungen den zu dem Zeitpunkt, zu dem sie verwirklicht sind, jeweils vorhandenen Bestand an Zinsen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 1.6 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 21 Die Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Zinsschranke sind begrenzt. Abgesehen von den im Gesetz selbst vorgesehenen Ausnahmen von der Zinsschranke[1] kommen folgende Möglichkeiten in Betracht[2]: Verzinsung, die sich der Höhe nach an dem EBITDA orientiert, um die 30-%-Grenze einzuhalten (Rz. 40); allerdings ist es unwahrscheinlich, dass Darlehensgeber einer sol...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.3 Rechtsfolgen bei Personengesellschaften

Rz. 51 Für die Bemessungsgrundlage bei einer Personengesellschaft gilt ebenfalls der "maßgebende Gewinn" i. S. d. § 4h Abs. 3 S. 1 EStG, der auf dem stpfl. Gewinn beruht.[1] Insoweit sowie hinsichtlich der Auswirkungen von Abschreibungen, Zinsen, Teilwertabschreibungen und Zuschreibungen sowie steuerfreien Rücklagen gelten die Ausführungen in Rz. 42ff. entsprechend.[2] Rz. 5...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schulungsveranstaltungen fü... / 1.2.1 Vermittlung erforderlicher Kenntnisse

Mitglieder des Betriebsrats sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich (und nicht nur nützlich) sind. Die zu vermittelnden Inhalte sind für die Arbeit des Betriebsrats e...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 1 Geringwertige Wirtschaftsgüter

Folgende beispielhaft aufgeführten Wirtschaftsgüter können als geringwertige Wirtschaftsgüter behandelt werden, wenn ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten 800 EUR (bzw. 410 EUR bis 2017) nicht übersteigen. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 250 EUR (bis 2017: 150 EUR) bis einschließlich 1.000 EUR (die ursprünglich mit dem Wachstumschancengesetz vorge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen / 4 Beschäftigungspflicht

Private und öffentliche Arbeitgeber müssen auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderten Menschen beschäftigen, sofern sie über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen.[1] Der Arbeitgeber ist grundsätzlich frei in der Auswahl der schwerbehinderten Menschen und auch der Arbeitsplätze, die er in Erfüllung der Beschäftigungspflicht besetzen will. Jedoch müssen sich unter d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung: Auswirkungen a... / 2.2 Rückzahlung von Lehrgangskosten nicht beitragsmindernd

Soweit Betriebe oder Verwaltungen ihren Mitarbeitern Bildungsmaßnahmen bzw. Weiterbildungsmaßnahmen o. Ä. anbieten oder ihre Mitarbeiter sogar zur Teilnahme an solchen Maßnahmen verpflichten, übernehmen sie hierfür auch die Kosten unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die Dauer der jeweiligen Maßnahme. Arbeitnehmer, die auf eigenen Wunsch oder aus eigenem Verschulden dera...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen / 6 Aufzeichnungs- und Anzeigepflichten

Bis zum 31.3. hat der Arbeitgeber jährlich der Agentur für Arbeit für das vorausgegangene Kalenderjahr Anzeige zu erstatten, insbesondere über die Zahl der zu berücksichtigenden Arbeitsplätze, die Zahl der beschäftigten schwerbehinderten Menschen, Gleichgestellten und sonstigen anrechnungsfähigen Personen (z. B. Inhaber von Bergmannsversorgungsscheinen) sowie über die geschu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geringwertige Wirtschaftsgüter / 1.4 Betragsmäßige Grenze

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie der Einlagewert dürfen für das einzelne Wirtschaftsgut 800 EUR (für Wirtschaftsgüter, die vor dem 1.1.2018 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt wurden: 410 EUR) nicht übersteigen. Beträgt der maßgebliche Wert genau 800 EUR, kann die Sofortabschreibung noch vorgenommen werden. Hinweis Geplante Erhöhung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schulungsveranstaltungen fü... / 2 Kosten der Betriebsratsschulung

Die notwendigen Kosten der Schulung nach § 37 Abs. 6 BetrVG (z. B. Reisekosten, Unterbringungs- und Teilnehmergebühren) sind vom Arbeitgeber nach § 40 Abs. 1 BetrVG zu tragen. Dazu gehören die Seminargebühr, Fahrtkosten sowie Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Übernachtungskosten sind aber nur dann zu erstatten, wenn die Übernachtung erforderlich war. Der Betriebsrat hat ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geringwertige Wirtschaftsgüter / 1.1 Berechtigte

Die Sofortabschreibung gilt gem. § 6 Abs. 2 EStG für Unternehmer mit Gewinneinkünften jeder Art. Ausgenommen davon sind nur Land- und Forstwirte mit Durchschnittssatzgewinnermittlung.[1] Bei einem nach Handelsrecht buchführungspflichtigen oder freiwillig Bücher führenden Kaufmann war die Inanspruchnahme der Bewertungsfreiheit in der Vergangenheit davon abhängig, dass er das W...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugend- und Auszubildendenv... / 2.2.4 Weiterbeschäftigungsanspruch des Auszubildenden

Verlangt der Auszubildende innerhalb der letzten 3 Monate des Ausbildungsverhältnisses schriftlich seine Weiterbeschäftigung, kommt nach § 78a Abs. 2 BetrVG grundsätzlich kraft Gesetzes ein unbefristeter Vollzeitarbeitsvertrag zustande. Dies gilt auch dann, wenn die Prüfung endgültig nicht bestanden wurde. Das Verlangen auf Weiterbeschäftigung muss innerhalb der 3-monatigen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geringwertige Wirtschaftsgüter / 1.3 Selbstständige Nutzungsfähigkeit

Die Sofortabschreibung gilt nur für selbstständig nutzungsfähige Wirtschaftsgüter. § 6 Abs. 2 Sätze 2 und 3 EStG grenzt negativ ab, wann ein Wirtschaftsgut einer selbstständigen Nutzung nicht fähig ist. Dies ist der Fall, wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt werden kann und die in den Nutzungszusammenhang eingefüg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugend- und Auszubildendenv... / Zusammenfassung

Überblick Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) wird von den Jugendlichen und den Auszubildenden eines Betriebs gewählt. Sie nimmt die besonderen Belange dieser Personengruppe wahr. Ähnlich wie beim Betriebsrat unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Vertretungen auf betrieblicher (JAV, §§ 60 – 70 BetrVG), auf Unternehmens- (Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geringwertige Wirtschaftsgüter / 1 Voraussetzungen der Sofortabschreibung

Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter setzt Folgendes voraus: Einen Berechtigten mit Gewinn- oder Überschusseinkünften,[1] abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die angeschafft, hergestellt, eingelegt oder dem Betrieb anlässlich seiner Eröffnung zugeführt werden,[2] die selbstständige Nutzungsfähigkeit der Wirtschaftsgüter,[3] Anschaffungs-...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schulungsveranstaltungen fü... / 1.2.3 Umfang der Arbeitsbefreiung

Die Betriebsratsmitglieder haben lediglich Anspruch auf das Arbeitsentgelt, das sie bei Verbleiben im Betrieb erhalten hätten (Lohnausfallprinzip).[1] Nehmen Betriebsratsmitglieder aus Gründen der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung wie Schichtbetrieb oder Teilzeitmodellen außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit an einer Schulung teil, ist ihnen nach § 37 Abs. 3 BetrVG i. V...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / Zusammenfassung

Überblick Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter können im Rahmen aller Einkunftsarten im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben/Werbungskosten behandelt werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter können nur selbstständig nutzungsfähige bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eines Betriebs und vergleichbare Arbeitsmittel bei d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung: Auswirkungen a... / 1.2 Beurlaubung

Nach den weiteren, von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen[1] kommt Krankenversicherungsfreiheit als Student im Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V jedenfalls nicht für solche Personen in Betracht, die für die Dauer ihres Studiums unter Fortbestand des Arbeitsverhältnisses beurlaubt werden und während der Semesterferien im bisherigen Betrieb arbeiten. Diese Personen s...mehr