Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.12 Diskriminierung

Rz. 46 Seit dem 18.8.2006 ist das AGG zur Umsetzung europäischer Gleichbehandlungsrichtlinien[1] in nationales Recht in Kraft. Nach § 1 AGG soll das Gesetz Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen. Verboten is...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2 Geschäftsfähigkeit des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers

Rz. 31 Die Anwendung des § 4 Satz 1 KSchG darf zwingende gesetzliche Wertungsentscheidungen nicht unterlaufen. Eine Kündigung gegenüber einem geschäftsunfähigen Arbeitnehmer wird nach § 131 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn sie dem gesetzlichen Vertreter zugeht. Erst mit Zugang der Kündigung beim gesetzlichen Vertreter beginnt die Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG zu laufen. Hierf...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.8 Massenentlassungen

Rz. 40 § 17 KSchG verpflichtet den Arbeitgeber, der Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten, bevor er innerhalb von 30 Kalendertagen die nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KSchG maßgebliche Mindestzahl von Arbeitnehmern in einem Betrieb entlässt. Verstöße gegen die Anzeigepflicht können zur Unwirksamkeit der Kündigungen führen.[1] Rz. 41 In der Vergangenheit hat eine Entscheidung d...mehr

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B / 17 Bußgeldbescheid, Mängel [Rdn 686]

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Z / 1 Zustellungsfragen [Rdn 4284]

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E / 12 Einstellung des Verfahrens nach allgemeinen Bestimmungen [Rdn 1006]

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V / 3 Verjährung, Unterbrechung, Allgemeines [Rdn 3874]

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B / 13 Bußgeldbescheid, Allgemeines [Rdn 630]

Rdn 631 Literaturhinweise: Burhoff, Verjährungsunterbrechung durch Erlass eines Bußgeldbescheides, VA 2003, 73 Fromm, Aktuelle Rechtsprechung und praxisrelevante Fallkonstellationen zum Tatbegriff im Verkehrsrecht, zfs 2018, 309 ders., Namensverwechselungen im Verkehrsbußgeldverfahren – Fallkonstellationen und -lösungen, DAR 2021, 293 Goldbach/Friedrich, Verteidigung im Ordnung...mehr

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R / 8 Rechtsbeschwerde, Form [Rdn 3003]

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V / 8 Vollmacht des Verteidigers [Rdn 4043]

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R / 10 Rechtsbeschwerde, Rechtsmittelverzicht [Rdn 3038]

Rdn 3039 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Rechtsbeschwerde, Allgemeines, Rdn 2932 und → Rechtsmittel, Allgemeines, Rdn 3221. Rdn 3040 1. Nach § 46 Abs. 1 i.V.m. § 302 StPO kann auf die Einlegung der Rechtsbeschwerde verzichtet werden. Auch in Bußgeldsachen muss der Rechtsmittelverzicht aber eindeutig und zweifelsfrei sein (OLG Hamm NZV 1999, 182 = VRS 96, 212; OLG Koblen...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 4.2.2 Abgrenzung des Anwendungsbereich

Rz. 30 Kein Anwendungsfall des § 16 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG liegt vor, wenn es zu keiner wirksamen Grundstücksübereignung gekommen ist, weil die Übertragung des Eigentums nichtig ist. In einem derartigen Fall ist eine Rückauflassung nicht notwendig; es genügt eine Berichtigung des Grundbuchs (§ 894 BGB). Bei formnichtigen Verpflichtungsgeschäften (§§ 313 S. 1, 125 BGB) kommt es f...mehr

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G / 5 Geschwindigkeitsüberschreitung, Allgemeines [Rdn 1891]

Rdn 1892 Literaturhinweise: Albrecht, Die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Implementierung von Fahrassistenzsystemen zur Geschwindigkeitsbeeinflussung, DAR 2005, 186 R. Becker, Mobile Messanlagen außerhalb von Gefahrenstellen – Modernes Raubrittertum in NRW?, VRR 2006, 286 Bellardita, Die richterliche Aufklärungspflicht bei Geschwindigkeitsverstößen im Bußgeldverfahren – ...mehr

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F / 25 Fahrverbot, verfahrensrechtliche Besonderheiten [Rdn 1772]

Rdn 1773 Literaturhinweise: Baumgärtner, Besetzung der Bußgeldsenate der Oberlandesgerichte bei Rechtsbeschwerden, die ein Fahrverbot betreffen, NJW 1998, 2262 Beck, Anwesenheitspflicht des Betroffenen in der Hauptverhandlung, DAR 1999, 521 Burhoff, Entbinden vom Erscheinen in der Hauptverhandlung des Bußgeldverfahrens, VRR 2007, 250 ders., Neue(re) Rechtsprechung zum Fahrverbo...mehr

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A / 24 Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 62) [Rdn 341]

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V / 4 Verjährung, Unterbrechungstatbestände [Rdn 3892]

Rdn 3893 Literaturhinweise: Gutt/Krenberger, Neues zur Verjährungsunterbrechung – eine Rechtsprechungsübersicht zu §§ 31–33 OWiG, DAR 2014, 187 Fromm, Ende der "Verjährungsfallen" im Verkehrs-Ordnungswidrigkeitenrecht?, StraFo 2010, 223 ders., Aktuelles zur Verjährungsunterbrechung gem. § 33 Abs. 1 OWiG in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren – zugleich zur Unterbrechung der ...mehr

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B / 3 Beschlussverfahren [Rdn 437]

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E / 7 Einspruch, Beschränkung [Rdn 921]

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T / 1 Tatbegriff im Bußgeldverfahren [Rdn 3481]

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W / 3 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 4245]

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 13 Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen

Rz. 82 Zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarungen sind unwirksam. Nach Abs. 1 dürfen Erhöhungen der Betriebskosten nur auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Die Vertragsparteien können also den Mietvertrag um eine entsprechende Bestimmung ergänzen, allerdings nur nach dem 1.9.2001 (Langenberg, NZM 2001, 783 [794]). Daher ist eine Ve...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.5 Urlaub in der Kündigungsfrist

Rz. 73 Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kann zu verschiedenen urlaubsrechtlichen Problemen führen. Hat der Arbeitnehmer noch offene Urlaubsansprüche, kann der Arbeitgeber grundsätzlich den Zeitraum der Kündigungsfrist zur Urlaubsgewährung nutzen. Auszugehen ist von dem Grundsatz, dass die tatsächliche Urlaubsgewährung Vorrang vor der ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.1 Abgeltungsverbot

Rz. 190 Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses darf der gesetzliche Urlaubsanspruch nicht finanziell abgegolten werden. Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis darauf, dass der Urlaub "ausbezahlt" wird, so liegt hierin eine gegen §§ 7 Abs. 4 BUrlG, 13 Abs. 1 BUrlG verstoßende Vereinbarung, die nach § 134 BGB zur Unwirksamkeit führt. D...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Schuldhafte, nicht unerhebliche Vertragsverletzung – § 573 Abs. 2 Nr. 1

Rz. 9 Der Vermieter hat gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 ein "berechtigtes Interesse" an der fristgemäßen Beendigung des Mietverhältnisses, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Daneben hat der Vermieter gemäß §§ 543, 569 die Möglichkeit, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Die fristgemäße Kündigung schließt die fristlose Kündi...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.5.1 Freistellungserklärung im Zusammenhang mit Kündigung

Rz. 32 Im Zusammenhang mit einer Kündigung wird der Arbeitnehmer bei Tätigkeiten mit Kundenkontakten häufig von der Arbeitsleistung freigestellt. Losgelöst von der Problematik der Zulässigkeit einer solchen Freistellung führt die Freistellung für die Dauer der Kündigungsfrist regelmäßig nicht zu einer Erfüllung der Urlaubsansprüche.[2] Offene Urlaubsansprüche hat der Arbeitg...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.1 Zahlungsverzug

Rz. 15 Da die Miete i. d. R. – entweder kraft Gesetzes (§ 556b Abs. 1 BGB) oder kraft vertraglicher Vereinbarung – zu fest bestimmten Terminen zu zahlen ist, kommt der Mieter auch ohne Mahnung in Verzug. Ist die Miete bei einem vor dem 1.9.2001 abgeschlossenen Vertrag mangels abweichender Vereinbarung im Nachhinein fällig, so begründen die Parteien jedenfalls dann konkludent...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Verfassungsgemäßheit

Rz. 8 Die überwiegende Anzahl der bislang zu dieser Frage veröffentlichten Entscheidungen hält die §§ 556d ff. für mit dem GG vereinbar (vgl. LG Berlin, Urteil v. 20.6.2018, 64 S 199/17, GE 2018, 1396; LG Berlin, Urteil v. 13.8.2018, 66 S 18/18, GE 2018, 121; LG Berlin, Urteil v. 25.4.2018, 65 S 238/17, WuM 2018, 418; LG Berlin, Urteil v. 29.3.2017, 65 S 424/16, NJW 2017, 19...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 14 Der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, das Kind, der andere Familienangehörige oder Haushaltsangehörige tritt kraft Gesetzes in das Mietverhältnis – nicht aber in Verträge des Mieters mit den Versorgungsunternehmen oder sonstige selbständige Sondervereinbarungen (z. B. über Hausmeister-, Reinigungs- oder sonstige Dienste) – mit dem verstorbenen Mieter ein, mit dem e...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 13 BUrlG enthält eine Kollisionsregelung für den Fall, dass Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) mit kollektiven Normen aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen oder mit Regelungen aus Arbeitsverträgen zusammentreffen. Die Bestimmungen des BUrlG sind grundsätzlich unabdingbar. Auch durch Tarifvertrag darf von den Regelungen der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 BUrlG ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.5 Abrundung von Teilurlaubstagen (§§ 1, 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 BUrlG)

Rz. 61 Beispiel Ein Tarifvertrag beinhaltet u. a. folgende Regelungen: Die Arbeitszeit beträgt 37,5 Stunden in der Woche und ist auf 5 Arbeitstage in der Woche zu verteilen. Urlaubsansprüche von weniger als einem halben Tag werden auf volle Tage abgerundet. Ein Arbeitnehmer arbeitet in der 5-Tage-Woche. Er ist seit dem Jahr 2020 beschäftigt und scheidet zum 28.2.2024 aus. Der A...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2.8.1 Kündigung

Rz. 84 Das bedeutet für die (Beendigungs-)Kündigung, dass die auf einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtete Willenserklärung in der unterschriebenen Urkunde enthalten sein muss. Das Kündigungsschreiben braucht das Wort "Kündigung" nicht zu enthalten.[1] Maßgeblich ist, ob bei Auslegung der Erklärung vom objektiven Empfängerhorizont (§ 133 BGB) erkennbar wird,...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Beendigung durch Kündigung

Rz. 18 Das Schriftformerfordernis erstreckt sich zum einen auf die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung und zum anderen auf die beiderseitige einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag. Rz. 19 Unerheblich ist, ob die Kündigung durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer erklärt wird. § 623 BGB gilt auch für Kündi...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.1.2 Abwicklungsvertrag

Rz. 32 Davon abzugrenzen ist der sog. Abwicklungsvertrag, bei dem das Arbeitsverhältnis aufgrund eines anderen Beendigungsgrunds – meist einer Kündigung – endet und die Parteien die anderweitige Beendigung kraft Einigung unstreitig stellen.[1] Ferner werden im Abwicklungsvertrag üblicherweise die Abwicklungsmodalitäten, d. h. die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4.8 Ansprüche auf Mindestlohn

Rz. 66a In jedem Lohn steckt auch der allgemeine gesetzliche Mindestlohn nach dem MiLoG bzw. der ggf. einschlägige branchenspezifische Mindestlohn auf Grundlage von §§ 7, 7a, 11 AEntG bzw. § 3a AÜG.[1] Soweit der Arbeitnehmer in Auflösungsvereinbarungen – z. B. im Rahmen von Erledigungs- bzw. Ausgleichsklauseln – auf Entgeltansprüche verzichtet, ist daher die den Schutz des ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.6 Sonstige Regelungen

Rz. 69 Üblicherweise enthält ein Aufhebungsvertrag noch Regelungen zur Abwicklung des Arbeitsverhältnisses im Übrigen, z. B. in Bezug auf ein Zeugnis (§ 109 GewO [1], die Unverfallbarkeit der Anwartschaften aus betrieblicher Altersversorgung (vgl. §§ 1b Abs. 1, 30f BetrAVG)[2], die Übertragung einer Lebensversicherung[3], besondere Leistungen bei "Rentennähe", wie z.B. Ausgle...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.1 Vorbemerkung

Rz. 4 Ein von § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG erfasstes Verpflichtungsgeschäft liegt vor, wenn ein schuldrechtlicher Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an einem Grundstück begründet wird. Ein bei Abschluss des tatbestandserfüllenden Rechtsgeschäfts als Vertreter gem. § 164 Abs. 1 BGB für den Vertretenen Auftretender begründet für den Vertretenen die Steuerpflicht des Erwerbsvor...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.8 Gebot fairen Verhandelns

Rz. 71a In extremen Ausnahmefällen, in denen der Arbeitnehmer in unfairer Weise zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags gedrängt wird, kommt ein Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns vor. Im Fall eines Verstoßes gegen das Gebot fairen Verhandelns ist der Aufhebungsvertrag nach der Rechtsprechung des BAG unwirksam. Der Arbeitnehmer ist dann im Wege der Naturalrestitution ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 14 Entstehung der Steuer in besonderen Fällen

Entstehung der Steuer Rz. 1 Nach § 38 AO entstehen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Dies bedeutet für den Grunderwerbsteueranspruch, dass mit der Verwirklichung eines Erwerbstatbestands nach § 1 GrEStG grundsätzlich die Steuer hierfür entsteht. Der Abschluss z. B. eines Grundstückk...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.1.2.2 Heutige Rechtslage

Rz. 178 Da eine nicht ordnungsgemäße Durchführung des Konsultationsverfahrens sowie eine unterlassene bzw. nicht ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige nach bisheriger Rechtsprechung des BAG grundsätzlich zur Unwirksamkeit der Kündigung führt (vgl. Rz 153 ff.), muss der Arbeitnehmer dies nach den §§ 4, 7 KSchG innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung durch eine Künd...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.6.2.1 Frühere Rechtsprechung vor "Junk"

Rz. 155 Nach früherer Rechtsprechung des BAG vor dem EuGH-Urteil in Sachen "Junk" führte ein Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Anzeigepflicht nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung[1] (vgl. auch Rz. 15, 34, 172). Vielmehr unterlag der Arbeitgeber einer Entlassungssperre, solange keine wirksame Massenentlassungsanzeige erstattet war, d. h. der Arbeitgeber blieb während der ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.7.3 Stellungnahme

Rz. 169 Vor diesem Hintergrund bleibt abzuwarten, ob es zu der vom 6. Senat avisierten Änderung der Rechtsprechung kommt. Zu begrüßen ist jedenfalls, dass das BAG in Erinnerung gerufen hat, dass der Gesetzgeber eigentlich schon seit der Junk-Entscheidung des EuGH im Jahr 2005 (Rz. 16) in der Pflicht steht, die §§ 17 ff. KSchG dem Unionsrecht anzupassen, dies aber bislang unt...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.6.2.2 Heutige Rechtslage

Rz. 156 Ob in sog. Neufällen nach der Junk-Entscheidung des EuGH v. 27.1.2005 auch noch von einer bloßen Entlassungssperre ausgegangen werden kann, war anfangs umstritten (vgl. Rz. 16 ff., 40 ff.). Dies wurde teilweise bejaht[1], überwiegend jedoch abgelehnt[2]. Im Hinblick auf den Wortlaut von Art. 4 Abs. 1 MERL ("Die … Massenentlassungen werden frühestens 30 Tage nach Eing...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.2 Kündigungsschutzrechtliche Folgen

Rz. 117 Die Konsultationsverfahren (§ 17 Abs. 2 KSchG) und die Anzeigeverfahren (§ 17 Abs. 1 und 3 KSchG) sind jeweils getrennt durchzuführende Verfahren und hinsichtlich ihrer Folgen für die Wirksamkeit der im Rahmen einer Massenentlassung erklärten Kündigung oder der sonst als Entlassung i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 2 KSchG zu wertenden Handlung des Arbeitgebers getrennt vone...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.7.2 Auffassung des 2. Senats und EuGH-Vorlage

Rz. 163 Im Beschluss vom 1.2.2024 schloss sich der 2. Senat des BAG der Auffassung des 6. Senats, dass das Fehlen oder die Fehlerhaftigkeit der erforderlichen Massenentlassungsanzeige keinerlei rechtlichen Einfluss auf die Beendigung des gekündigten Arbeitsverhältnisses hat, nicht an, sondern vertrat ein anderes Rechtsfolgenverständnis und legte zur Absicherung seiner Auffas...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.3 Zwingender Charakter und Verzicht auf Kündigungsschutz

Rz. 9 Die §§ 17 ff. KSchG enthalten zwingendes Recht[1], auch i. S. v. Art. 8 Abs. 1, 3 Abs. 3 Rom-I-VO (Art. 30 Abs. 1, 27 Abs. 3 EGBGB a. F.)[2]. Die Massenentlassungsvorschriften werden sogar als international zwingende Vorschriften i. S. d. Art. 9 Abs. 1 Rom-I-VO (Art. 34 EGBGB a. F.) angesehen.[3] Hinsichtlich der Frage, ob die §§ 17 ff. KSchG abbedungen werden können, ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.5.2 Muss-Angaben (Abs. 3 Satz 4)

Rz. 142 § 17 Abs. 3 Satz 4 KSchG regelt – in Umsetzung von Art. 3 Abs. 1 UAbs. 4 MERL – die Muss-/Pflicht-Angaben, welche zwingend in der Anzeige zu machen sind. Rz. 143 Fehlt eine dieser Angaben oder enthält die Anzeige objektiv falsche Angaben, führt dies nach bisheriger BAG-Rechtsprechung (zur beabsichtigten Rechtsprechungsänderung Rz. 159 ff.) grundsätzlich zur Unwirksamk...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.4.1 Fehlende Zustimmung nach § 103 BetrVG

Rz. 117 Fehlt die Zustimmung des Betriebsrats und ist sie nicht durch Beschluss des Arbeitsgerichts ersetzt, so ist die Kündigung unwirksam (vgl. Rz. 79). Dieser Mangel kann jederzeit geltend gemacht werden (§ 13 Abs. 3 KSchG). Eine zeitliche Grenze zieht nur das Rechtsinstitut der Verwirkung. Hinweis Der Arbeitnehmer kann nicht die Auflösung des Arbeitsverhältnisses und die ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.6 Rechtsfolgen bei Verstößen im Anzeigeverfahren nach bisheriger Rechtsprechung

Rz. 150 Der Arbeitgeber verstößt gegen die Anzeigepflicht, wenn die Anzeige entgegen § 17 Abs. 1 KSchG gänzlich unterlassen wird, nicht rechtzeitig vor der Entlassung erstattet wird, nicht schriftlich (§ 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG) erstattet wird, bei der unzuständigen Agentur für Arbeit erstattet wird, der Arbeitsagentur ohne die Abschrift der ordnungsgemäßen Mitteilung an den Betri...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.4 Vorherige Zuleitungspflicht (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 128 Nach § 17 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 KSchG hat der Arbeitgeber gleichzeitig mit der schriftlichen Unterrichtung des Betriebsrats nach § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG der Agentur für Arbeit eine Abschrift der Mitteilung an den Betriebsrat zuzuleiten. Nach dem Halbsatz 2 muss die Mitteilung an den Betriebsrat zumindest die in § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 5 KSchG vorgeschriebene...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.7.1 Auffassung des 6. Senats

Rz. 160 Im Beschluss vom 14.12.2023 führte der 6. Senat – auf derselben Linie wie die Äußerungen seiner Vorsitzenden in der Lit.[1] – zusammengefasst Folgendes aus: Die MERL (anders als ihr Entwurf) und §§ 17 ff. KSchG enthielten keine ausdrückliche Sanktionsregelungen für Fehler im Massenentlassungsverfahren. Durch Art. 6 MERL werde lediglich den Mitgliedstaaten auferlegt, ...mehr