Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beweislast.

Rn 28 Den Eintritt einer aufschiebenden Bedingung hat derjenige zu beweisen, der aus dem Rechtsgeschäft Rechte herleiten will. Entspr muss bei auflösenden Bedingungen derjenige den Eintritt beweisen, der sich auf die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts beruft. Rn 29 Derjenige, der aus einem Vertrag Rechte herleitet, muss nach hM nicht nur den Vertrag selbst, sondern auch die Ab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Abdingbarkeit (§ 557a V).

Rn 17 § 557a ist gem 557a V nicht zum Nachteil des Mieters abdingbar. Dies ist nicht der Fall, wenn sich der Mieter auf eine niedrigere ortsübliche Miete berufen darf (BGH ZMR 09, 519, 520). Unwirksam sind Klauseln, die kürzere Staffeln als ein Jahr vorsehen, oder solche, die neben der Staffelmiete Mieterhöhungen nach §§ 558, 559 zulassen wollen. Rn 18 Vereinbaren die Parteie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Regelunge... / Zusammenfassung

Überblick Schon Arbeitsverträge sind aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes in verschiedener Weise reglementiert, wobei Gesetzesverstöße meist nicht zur Unwirksamkeit des Vertrags führen, sondern nur zur Nichtigkeit der verbotenen Klausel. Da die Normen des allgemeinen Arbeitsrechts meist auch auf Ausbildungsverhältnisse Anwendung finden[1], gelten in Ausbildungsverhältnissen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Haben die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament Verfügungen getroffen, von denen anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen sein würde, so hat die Nichtigkeit oder der Widerruf der einen Verfügung die Unwirksamkeit der anderen zur Folge. (2) Ein solches Verhältnis der Verfügungen zueinander ist im Zweifel anzuneh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsnatur.

Rn 2 Der Erb- und Pflichtteilsverzicht ist ein abstrakter erbrechtlicher Verfügungsvertrag (BGH NJW 57, 1187, 1188; Staud/Schotten Einl zu §§ 2346 ff Rz 15). Damit der künftige Erblasser über die Verteilung seines Vermögens mitentscheiden kann, ist der Verzicht als Vertrag und nicht als einseitige Willenserklärung konzipiert. Der Erbverzicht ist erbrechtlich (BayObLG FamRZ 9...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bindungswirkung.

Rn 7 Der Überlebende ist an letztwilligen Verfügungen gehindert, die wechselbezügliche Zuwendungen an den Dritten schmälern. Dazu gehört die neu angeordnete Belastung des Schlusserben mit einem Vermächtnis (BGH FamRZ 69, 208), einer Testamentsvollstreckung (KG OLGZ 77, 392; Köln FamRZ 90, 1403) oder einer Nacherbeneinsetzung (Schlesw NJW-RR 13, 906). Der Unwirksamkeit der sc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Bedeutung.

Rn 1 Um den Vertragspartner zu schützen, wenn er die Minderjährigkeit oder die fehlende Einwilligung nicht gekannt hat, erlaubt ihm § 109, sich während der Schwebezeit durch Widerruf von dem Vertrag zu lösen. Der durch einseitige, empfangsbedürftige, nicht formgebundene Willenserklärung ggü dem gesetzlichen Vertreter (§ 131 II 2) oder ggü dem Minderjährigen (I 2) zu erklären...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 8 Derjenige, der sich auf das Zustandekommen des Vertrags beruft, hat wenigstens eine Einigung über die essentialia negotii zu beweisen. Gelingt dies, obliegt es der anderen Seite, eine beabsichtigte Einigung über andere Fragen zu beweisen (BGH NJW-RR 90, 1009 [BGH 09.05.1990 - VIII ZR 222/89]). Dann hat wiederum die andere Seite zu beweisen, dass diese Einigung erfolgt i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verfahren.

Rn 7 Das Revokationsverfahren nach § 1368 ist Familiensache, weil es zu den Güterrechtssachen iS § 261 I FamFG zählt (BGH FamRZ 81, 1045; Hamm MDR 01, 219 zum alten Recht). Das gilt auch für die Drittwiderspruchsklage gegen die Teilungsversteigerung des im Miteigentum stehenden Grundstücks, sofern sie über die Geltendmachung einer bloßen Miteigentümerposition hinausgeht (Ham...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Maklervertrag.

Rn 5 Der Maklervertrag ist im BGB nur in Grundzügen geregelt. § 652 enthält eine Differenzierung zwischen dem Nachweis- und dem Vermittlungsmakler. Geregelt sind in der Vorschrift lediglich der Vergütungsanspruch des Maklers und die Abhängigkeit des Aufwendungsersatzanspruchs von einer besonderen Vereinbarung. § 653 enthält eine Vermutung für die Entgeltlichkeit (I) und eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Rechtzeitigkeit.

Rn 6 Die Aufklärung muss so erfolgen, dass dem Patienten hinreichend Zeit verbleibt, das Für und Wider der Behandlung wohlüberlegt abzuwägen und dadurch sein Selbstbestimmungsrecht zu wahren (BGH NJW 92, 2351; Köln VersR 19, 947, 948). Die Rechtzeitigkeit (II 1 Nr 2) ist im jeweiligen Einzelfall ua in Abhängigkeit von der Schwere und Dringlichkeit der medizinischen Maßnahme ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beschluss, Stimmabgabe, Stimmrecht, Beschlussfähigkeit.

Rn 8 Während die Stimmabgabe des Mitglieds eine Willenserklärung darstellt, handelt es sich beim Beschl um einen Akt körperschaftlicher Willensbildung (Gesamtakt), der auch für die nicht zustimmenden Vereinsmitglieder wirkt (Soergel/Hadding Rz 21). Auf die Stimmabgabe finden die allg Vorschriften (§§ 105 ff) Anwendung. Daher wird sie mit der Wahrnehmung durch die anderen Mit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Der bisher in § 1903 aF geregelte Einwilligungsvorbehalt wird hinsichtlich I–III inhaltlich im Wesentlichen unverändert in § 1825 übernommen. Klargestellt wird, dass auch ein Einwilligungsvorbehalt nicht gegen den Willen des Betreuten angeordnet werden darf (I 2). IÜ ist der Betreuer auch bei angeordnetem Einwilligungsvorbehalt bei der Frage, ob er in schwebend unwirksa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen.

Rn 19 Der Verstoß gegen Nr 3 führt zur Gesamtnichtigkeit der Klausel (BGH NJW 85, 319 [BGH 16.10.1984 - X ZR 97/83]; NJW-RR 86, 1281). Gesetzliche Aufrechnungsverbote werden von der Unwirksamkeit der Klausel nicht beeinträchtigt (MüKo/Wurmnest § 309 Nr 3 Rz 9). Im Falle der Insolvenz des Kunden tritt das Aufrechnungsverbot im Wege der einschränkenden Auslegung zurück, wenn s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2161 BGB – Wegfall des Beschwerten.

Gesetzestext 1Ein Vermächtnis bleibt, sofern nicht ein anderer Wille des Erblassers anzunehmen ist, wirksam, wenn der Beschwerte nicht Erbe oder Vermächtnisnehmer wird. 2Beschwert ist in diesem Fall derjenige, welchem der Wegfall des zunächst Beschwerten unmittelbar zustatten kommt. Rn 1 Im Gegensatz zum Wegfall des Bedachten (vgl § 2160) führt der Wegfall des Beschwerten al...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 15 IRd §§ 200, 202 sind individualvertraglich abweichende Vereinbarungen zum Fristbeginn (BGH NJW-RR 04, 954 [BGH 15.04.2004 - VII ZR 397/02]), zur Frist selbst (Verlängerung oder Verkürzung) und zur Hemmung möglich. Für AGB des Unternehmers sind die sich aus § 309 Nr 7a, b und § 309 Nr 8b ff (auch bei nur mittelbaren Verkürzungen, s BGHZ 209, 128 = BauR 16, 1013) ergeben...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Nichtehe, Heilung.

Rn 6 Eheschließung ohne Mitwirkung des Standesbeamten stehen dem Zustandekommen einer Ehe entgegen, eine dennoch geschlossene ›Ehe‹ ist nichtig und zeitigt keine Rechtswirkungen (Nichtehe). Ein Aufhebungsverfahren kommt mangels Vorliegens einer Ehe nicht in Betracht. Jedoch kann die Unwirksamkeit mit einem Antrag auf Feststellung des Nichtbestehens einer Ehe geltend gemacht ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. § 134.

Rn 5 Ggü § 138 I bildet § 134 die speziellere Norm (BGH NJW 83, 869 f [BGH 18.11.1982 - III ZR 61/81]; BAG NJW 93, 2703). Auf ein Rechtsgeschäft, das sowohl gegen ein Verbotsgesetz als auch die guten Sitten verstößt, ist § 134 anzuwenden (BAG NJW 93, 2703; BaRoth/Wendtland Rz 6; aber BGHZ 53, 160). Dies ist bedeutsam, weil der Verstoß gegen ein Verbotsgesetz nach § 134 – and...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Regelungslücke.

Rn 26 Das Rechtsgeschäft muss in einem regelungsbedürftigen Punkt eine Regelungslücke, dh eine planwidrige Unvollständigkeit aufweisen, die nicht durch das dispositive Recht geschlossen werden kann (BGHZ 77, 304; 125, 17; 127, 142; BGH NJW 02, 2310; NJW-RR 05, 690). Der Vertrag muss innerhalb des durch ihn gesteckten Rahmens oder innerhalb der gewollten Vereinbarungen ergänz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Andere Rechtshandlungen.

Rn 14 Die Nichtigkeit einer Prozesshandlung kann nicht einfach aus § 138 hergeleitet werden, doch führen eigene prozessuale Grundsätze ggf zur Unbeachtlichkeit bzw Unwirksamkeit von Prozesshandlungen (Stein/Jonas/Leipold vor § 128 Rz 293). Ein Prozessvergleich kann aufgrund seiner Doppelnatur nach § 138 nichtig sein (BGHZ 16, 390; 28, 172). Im Öffentlichen Recht gilt für Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Gesellschafts- und Arbeitsverträge.

Rn 43 Ausnahmen von der anfänglichen Nichtigkeit bestehen für die in Vollzug gesetzten Gesellschafts- und Arbeitsverträge, deren Unwirksamkeit nur mit Wirkung ex nunc geltend gemacht werden darf (BAG AP 18 zu § 611, faktisches Arbeitsverhältnis, Stripteasetänzerin; AnwK/Looschelders Rz 133). Die bisher für die öffentliche Vorführung des Geschlechtsverkehrs formulierte Rückau...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle.

Rn 6 Während in der Vergangenheit bei Eheverträgen nahezu völlige Vertragsfreiheit angenommen wurde, hat sich die Rspr insb aufgrund der Entscheidungen des BVerfG (FamRZ 01, 343) und des BGH (FamRZ 04, 601) stark gewandelt. Eheverträge unterliegen der Inhaltskontrolle zu zwei verschiedenen Zeitpunkten mit unterschiedlichen Prüfungskriterien und andersartigen Rechtsfolgen: Zu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Folge eines Verstoßes gegen ein Vertretungsverbot.

Rn 27 Hat jemand trotz eines gesetzlichen oder vertraglichen Vertretungsverbotes als Stellvertreter gehandelt, hat das die unheilbare Unwirksamkeit des Vertretergeschäfts zur Folge. Eine Genehmigung durch den Vertretenen nach §§ 177 I (s § 177 Rn 2) oder 185 I kommt ebenso wenig in Betracht wie eine Bestätigung nach § 141. Der Vertretene muss das Rechtsgeschäft daher noch ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Rücktritt und Minderung (Abs 4, 5).

Rn 12 Aufgrund der Gestaltungswirkung von Rücktritt und Minderung sind I–III insoweit nicht anwendbar. Dementspr verweist I nur auf § 634 Nr 1, 2 und 4. Dann könnte der Besteller auch noch nach Eintritt der Verjährung der übrigen Mängelrechte zurücktreten oder mindern. Dem wirkt IV entgegen, wonach der Rücktritt im Zusammenspiel mit § 218 ausgeschlossen ist, wenn sich der Un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Da das Kind und sein Wohlergehen zentral im Fokus des Verfahrens stehen, ist grds die Zustimmung des Kindes zur Adoption erforderlich (I 1). Erst ab einem Alter von 14 Jahren geht das Gesetz davon aus, dass Reife und Verständnis des Kindes so ausgeprägt sind, dass seiner Entscheidung grds Bedeutung zukommt. Die Einwilligung und die ggf erforderliche Zustimmung des geset...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 57 Derjenige, der ein Vertretergeschäft behauptet, hat die Erteilung der Vollmacht zu beweisen (§ 164 Rn 85; Baumgärtel/Laumen/Prütting/Prütting Hdb der Beweislast, 5. Aufl 23 Bd 2 § 167 Rn 1; zum Erlöschen der Vollmacht s § 168 Rn 17). Die tatsächlichen Voraussetzungen einer Duldungs- und Anscheinsvollmacht hat derjenige zu beweisen, der sich auf sie beruft (BGHZ 86, 273...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verbindlichkeiten zum Zwecke der Erfüllung (§ 656 II).

Rn 9 Eine Rückforderung der Vorausleistung ist gesetzlich ausgeschlossen. Genannt wird beispielhaft das Schuldanerkenntnis. Auch wenn in einem gerichtlichen Vergleich eine Vergütung vereinbart wird, erfasst die Regelung des II diese mit der Folge, dass der Vergleich nicht vollstreckt werden darf (AG Ddorf NJW-RR 01, 913 [AG Frankfurt am Main 05.09.2000 - 31 C 536/00 - 74]). ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundlagen.

Rn 10 Das Gesetz muss ein Rechtsgeschäft wegen seines Inhalts, des bezweckten Erfolgs oder besonderer Umstände bei der Vornahme des Geschäfts verbieten (BGHZ 46, 25; Hambg NJW 93, 1335; Soergel/Hefermehl Rz 14; nicht die Aufstellung eines Haushaltsplans, BGH NJW 14, 2354 [BGH 24.04.2014 - VII ZR 164/13] Tz 10). Das Verbot kann, vgl § 14 WpHG, muss sich aber nicht ausdrücklic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Sanktion, VI.

Rn 11 Erfüllt der Unternehmer nicht die in II statuierten Pflichten, kann der Verbraucher einen unter I fallenden Vertrag, jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen (VI 1). Mit dieser Sanktion will der Gesetzgeber die Unternehmer zur Umsetzung der Vorgaben anhalten (BTDrs 19/30840, 19). Eine Unwirksamkeit des Vertrags, wie dies § 312j IV für Pflichtverletz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Dienstbarkeiten.

Rn 16 Das im gemE stehende Grundstück kann zugunsten eines Wohnungseigentums (BGH NJW-RR 19, 914, Rz 27) oder eines Dritten mit einer Dienstbarkeit (§§ 1018 BGB ff) belastet werden (BGH NJW 89, 2391, 2392 [BGH 19.05.1989 - V ZR 182/87]; Oldbg Rpfleger 77, 22). Bsp: Duldungsverpflichtungen ggü Immissionen, Wegerechte am nicht überbauten Grundstück, Geh- und Fahrtrechte, Mitbe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Die Vertragsstrafe verfolgt zwei Ziele: Sie soll den Schuldner zur ordnungsgemäßen Erbringung der versprochenen Leistung anhalten, und sie soll dem Gläubiger bei einer Zuwiderhandlung eine erleichterte Schadloshaltung ohne einen Schadensnachweis ermöglichen (so schon Mot bei Mugdan II 152; BGHZ 85, 305, 312 f mN; 105, 24, 27; 153, 311, 325 f; NJW 17, 3145 Rz 15). Dabei ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ergänzende Vertragsauslegung bei Individualvereinbarungen.

Rn 23 Nach BGH (ZMR 13, 952) kann nicht nur ein Kündigungsausschluss im Wege der Individualvereinbarung auch für einen Zeitraum vereinbart werden, der über die bei einer allgemeinen Geschäftsbedingung höchstens zulässige Frist von vier Jahren deutlich hinausgeht, sondern auch bei Unwirksamkeit der vereinbarten Befristung sei im vertraglichen Regelungsgefüge eine Lücke einget...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 704 BGB – Pfandrecht des Gastwirts.

Gesetzestext 1Der Gastwirt hat für seine Forderungen für Wohnung und andere dem Gast zur Befriedigung seiner Bedürfnisse gewährte Leistungen, mit Einschluss der Auslagen, ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes. 2Die für das Pfandrecht des Vermieters geltenden Vorschriften des § 562 Abs. 1 Satz 2 und der §§ 562a bis 562d finden entsprechende Anwendung. Rn 1 § 7...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Prüfungsgegenstand, Beweislast.

Rn 28 Prüfungsobjekt ist der Vereinsstrafenbeschluss wie ihn das zuständige Vereinsorgan erlassen hat. Der Verein kann keine weiteren Gründe nachschieben (BGH NJW 90, 40, 41 [BGH 10.07.1989 - II ZR 30/89]; Ddorf NJW-RR 94, 1402 [OLG Düsseldorf 18.05.1994 - 7 W 14/94]). Eine Ausnahme gilt nur für neue Tatsachen, die für die Beurteilung der offenbaren Unbilligkeit bedeutend si...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wählbare Rechte (Abs 1).

Rn 3 Eine Person kann für die Rechtsnachfolge vTw das Recht des Staates wählen, dem sie im Zeitpunkt der Rechtswahl oder im Todeszeitpunkt angehört (Art 22 I UA 1). Das jeweilige Staatsangehörigkeitsrecht, einschlägige Staatsverträge sowie das Unionsrecht bestimmen über den Staatsangehörigkeitserwerb (Erw 41). Ein in Spanien ansässiger Deutscher kann daher durch eine formgül...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Formelle Prüfung.

Rn 23 Aufgrund der idR erhobenen Feststellungsklage, die auch der Verein betreiben kann (BGH NZG 13, 713 [BGH 23.04.2013 - II ZR 74/12] Tz 20–22), prüft das Gericht, ob die Vereinsstrafe rechtmäßig und damit wirksam ist. Rechtmäßigkeit der Vereinsstrafe setzt voraus: ausreichende satzungsmäßige Grundlage (Rn 15), der Betroffene unterliegt der Vereinsstrafgewalt (Rn 17), ordn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fristbeginn.

Rn 11 Die wichtigste Sanktion steht in § 356 III 1: Bei Verträgen über Finanzdienstleistungen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, beginnt die Frist nicht vor Erfüllung der Informationspflicht des Art 246b § 2 I EGBGB. Danach hat der Unternehmer den Verbraucher die Vertragsbestimmungen (einschl der AGB) sowie die in Art 246b § 2 I EGBGB g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nichtigkeit.

Rn 6 Das Rechtsgeschäft muss insgesamt nichtig sein. Eine Teilnichtigkeit genügt nicht, es sei denn, sie hat über § 139 zur Gesamtnichtigkeit geführt (MüKo/Busche § 140 Rz 12). Gültige, heilbare oder schwebend unwirksame (bis zum Eintritt der endgültigen Unwirksamkeit) Rechtsgeschäfte können nicht umgedeutet werden (BGH ZIP 09, 264 Tz 31, fehlende Genehmigung; Staud/Roth Rz ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anfechtung und Drohung.

Rn 28 Die Vorschriften über die Anfechtung (§§ 119 ff) sind anwendbar. Allerdings scheidet eine Irrtumsanfechtung nach § 119 aus, wenn sich der Irrtum der anfechtenden Partei auf einen Umstand bezieht, der gerade in dem Vergleich Gegenstand der Regelung des ungewissen oder streitigen Sachverhaltes war (RGZ 162, 198, 201 f; Ddorf BauR 12, 106, 114). Demggü kann eine Anfechtun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Gerichtsstandsvereinbarung.

Rn 12 Eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung ist ein gewichtiges Indiz für die stillschweigende Wahl des Rechts am Gerichtsort (›qui eligit iudicem, eligit ius‹) (Rauscher/von Hein Art 3 Rz 26; Grüneberg/Thorn Art 3 Rz 7; HP/Spickhoff Art 3 Rz 23; NK-BGB, Bd. 6, Hüßtege/Mansel/Leible Art 3 Rz 51; BGHZ 104, 268; NJW 91, 1420; 96, 2569; NJW-RR 90, 183; BAG BeckRS 14, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 344 BGB – Unwirksames Strafversprechen.

Gesetzestext Erklärt das Gesetz das Versprechen einer Leistung für unwirksam, so ist auch die für den Fall der Nichterfüllung des Versprechens getroffene Vereinbarung einer Strafe unwirksam, selbst wenn die Parteien die Unwirksamkeit des Versprechens gekannt haben. Rn 1 Die Vorschrift will verhindern, dass durch ein Strafversprechen indirekter Rechtszwang ausgeübt wird, wo e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Einzelheiten zur Geschäftsfähigkeit.

Rn 9 Im Hinblick auf die Geschäftsfähigkeit fallen unter Art 7 deren Erlangung (Altersgrenze, Hamm BeckRS 18, 30848 u Brandbg BeckRS 20, 8525 zu Guinea; KG FamRZ 20, 842 zu Gambia; Emanzipationstatbestände wie in manchen Rechten zB die Eheschließung; Volljährigkeitserklärung etc), Beschränkung (aber nicht durch Eheschließung, s.o. Rn 7) und Beseitigung sowie deren von Alter,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Widerlegung.

Rn 3 Die Regel ist widerlegt, wenn der Erblasser den noch nicht Erzeugten nur als sofortigen Erben, keinesfalls aber als Nacherben einsetzen wollte. Der bloße Nachweis, dass der Erblasser ihn als Erben einsetzen wollte, genügt nicht. Ist die Regel widerlegt, so ist die Erbeinsetzung unwirksam gem §§ 2101 I 2, 1923. Die Beweislast liegt bei demjenigen, der sich auf die Unwirk...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Schriftformklauseln.

Rn 4 Der Grundsatz des Vorrangs der höherrangigen Individualabrede ist an keine speziellen Formanforderungen geknüpft (Rn 1). Daraus folgt, dass Schriftformklauseln (Michalski DStR 98, 771 f; Teske 90) außer Kraft gesetzt werden, wenn die Vertragschließenden deutlich den Willen zum Ausdruck bringen, die mündlich getroffene Abrede solle ungeachtet dieser Klausel gelten (BGH N...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Umgehungsverbot (S 2).

Rn 5 Das Gesetz verbietet in Umsetzung des Art 22 III VerbrKrRL 2008 ›anderweitige Gestaltungen‹, die durch Tatbestandserschleichung o Normvermeidung, etwa durch Aufspaltung eines wirtschaftlich einheitlichen Kreditvorgangs in Bagatell-Kreditverhältnisse unter 200 EUR (§ 491 II 2 Nr 1) o Kettenkreditverträge mit Laufzeiten jeweils unter drei Monate (§ 491 II 2 Nr 3) o durch ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 3 § 226 führt nicht dazu, dass das betreffende Recht in seinem Bestand tangiert wäre. Allein die konkrete, nicht jedoch jede andere Ausübung entbehrt des rechtlichen Schutzes. Die schikanöse Durchsetzung eines Rechts ist insgesamt unzulässig und damit rechtswidrig, so dass aus § 226 selbst ein Unterlassungs- und Beseitigungs- (§ 1004 I analog) und mit § 823 II (§ 218 ist ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vorformulierte Einmalbedingungen (Nr 2).

Rn 10 Nr 2 erfasst vorformulierte (§ 305 Rn 4) Vertragsbedingungen, die entgegen den unter § 305 Rn 5 erläuterten Grundsätzen nur zur einmaligen Verwendung bestimmt sind. Für das ›Stellen‹ gilt Nr 1 (s Rn 8). Es kommt folglich nicht darauf an, durch wen die betr Klausel in den Vertrag einbezogen wurde (Grüneberg/Grüneberg § 310 Rz 16). Nr 2 erfasst daher auch notarielle Einz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 4 Derjenige, der sich auf die Wirksamkeit des einseitigen Rechtsgeschäftes beruft, hat die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters zu beweisen. Der Erklärungsempfänger, der sich trotz Vorliegen einer Einwilligung auf die Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäftes beruft, muss die rechtzeitige Zurückweisung beweisen. Zur Entkräftung hat derjenige, der sich auf die Wirksamkeit d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Dingliche Rechte.

Rn 10 Rechtsmängel: alle im Grundbuch eingetragenen Rechte, zB Grunddienstbarkeit (BGH NJW-RR 93, 396 [BGH 11.12.1992 - V ZR 204/91]), beschränkte persönliche Dienstbarkeit (BGH NJW 00, 803 [BGH 19.11.1999 - V ZR 321/98]), Eigentumsübertragungsvormerkung (RG 149, 195, 197), Nacherbenvermerk (Grüneberg/Weidenkaff Rz 8), Nutzungsbindungen nach dem WEG (BGH NJW 04, 364 [BGH 26....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Insolvenz.

Rn 5 In der Insolvenz teilen wesentliche Bestandteile das Schicksal des Grundstücks, zu dem sie gehören. Bei Scheinbestandteilen oder sonstigen beweglichen Sachen kommt es darauf an, ob es sich um Zubehör iSd § 97 handelt, welches dem Haftungsverband des Grundstücks unterliegt (§ 1120). Rn 6 Im Hinblick auf die Möglichkeit eines Baustofflieferanten, einen verlängerten EV mit ...mehr