Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / § 317 (Urteilszustellung und -ausfertigung).

Rn 15 Da § 329 bereits ausdrücklich die Zustellung von Beschlüssen regelt, ist § 317 I nicht anwendbar. Dies betrifft jedoch nicht die Erteilung der Ausfertigung, insoweit findet § 317 II 1 entsprechende Anwendung. Eine Zustellung in beglaubigter Abschrift reicht daher regelmäßig aus (BGH NJW 19, 1374 [BGH 21.02.2019 - III ZR 115/18] Rz 11). Gleiches gilt für die in § 317 II...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtliche Hinweise.

Rn 5 Eine Protokollierung gerichtlicher Hinweise ist mit Blick auf § 139 IV geboten, da der Nachweis für die Erteilung von Hinweisen nur durch den Inhalt der Akten geführt werden kann. Setzt sich das Gericht iRd Erörterung des Sach- und Streitstandes (§ 139 I) detailliert mit den streitentscheidenden Aspekten auseinander, ist es sachgerecht, den Inhalt und das Ergebnis diese...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zuständigkeitsstreitwert.

Rn 14 Anlass zur Festsetzung des ZuS besteht, wenn die sachliche Zuständigkeit des AG oder LG davon abhängt (§ 2 Rn 3) und – aufgrund vorhandener Bewertungsspielräume – eine Klarstellung erforderlich ist; bei bezifferten Anträgen kann die Festsetzung daher unterbleiben. Hinreichender Anlass ist auch die Hinweispflicht nach § 504. Eines Antrags bedarf es nicht. Die Wertfestse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Einstellungssicherheit.

Rn 9 Hierzu zählen etwa §§ 707, 719, 732 II Hs 2, 769, 771 III. Sie dient ebenfalls dem Gläubigerschutz durch Verzögerung der Vollstreckung (etwa Illiquidität des Schuldners). Der Sicherungsanlass entfällt, wenn die Klage des Vollstreckungsgläubigers rechtskräftig abgewiesen wird. Ausreichend ist aber bereits die bloße Verkündung eines zweitinstanzlichen Urteils, welches die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Konkludente Entscheidung über Wiedereinsetzung?

Rn 13 Ob Wiedereinsetzung nur ausdrücklich oder auch stillschweigend bewilligt werden kann, ist umstr (dafür St/J/Roth Rz 5; ThoPu/Hüßtege Rz 5, dagegen Rostock NJW-RR 99, 1507 [OLG Rostock 14.10.1998 - 4 W 64/98]; Anders/Gehle/Becker ZPO Rz 7; MüKoZPO/Stackmann Rz 10). Nicht erforderlich ist jedenfalls eine ausdrückliche Entscheidungsformel im Urteils- oder Beschlusstenor, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 4 Neben den Zulässigkeitsvoraussetzungen der Form und Frist der Einlegung und der Rechtsmittelbegründung sowie der Beschwer als ungeschriebenem Zulässigkeitsmerkmal eines jeden Rechtsmittels (BGHZ 50, 261, 263; zur Beschwer des Rechtsmittelführers vgl § 511 Rn 17–36) ist weitere Zulässigkeitsvoraussetzung des Rechtsmittels seine Statthaftigkeit. Rn 5 Die Revision ist als R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Materiell-rechtliche Vereinbarung.

Rn 13 Der Vergleich muss den Vorschriften des § 779 BGB entsprechen. Zwingende Voraussetzung für den Prozessvergleich ist ein gegenseitiges Nachgeben. An das Nachgeben sind hohe Anforderungen nicht zu stellen; es genügt jedes auch nur geringfügige Zugeständnis der Parteien. Ein Nachgeben des Schuldners kann selbst bei unstreitiger Forderung vorliegen; ein solches kann darin ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Als vorbereitender Schriftsatz soll die Klage enthalten: (2) 1Dem Schriftsatz, durch den eine R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Zwischen dem Erwerb eines Titels und einer wirksamen Pfändung kann es durch die gerichtliche Bearbeitungszeit und die gesetzlichen Wartefristen aus den §§ 750 III, 798 (unten Rn 4) zu erheblichen Zeitverlusten kommen. Dem Gläubiger drohen deswegen uU benachteiligende Verfügungen des Schuldners oder Rangnachteile (BayObLG Rpfleger 85, 58, 59). Um sich davor zu schützen, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verfahren und Entscheidung.

Rn 6 Grds hat eine mündliche Verhandlung stattzufinden, sofern nicht ein Fall der gesteigerten Dringlichkeit (§ 937 Rn 3) vorliegt oder das Amtsgericht gem § 942 angerufen wurde. Für das Urteils- und Beschlussverfahren gelten die gleichen Grundsätze wie im Arrestrecht (§ 922 Rn 7–14). Die Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist ein ›urteilsv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Erstinstanzliches Gericht.

Rn 20 Die Angabe des erstinstanzlichen Gerichts in der Berufungsschrift dient der Klärung, welches Urt angegriffen werden soll. Dies ist sowohl für das Berufungsgericht als auch für den Berufungsbeklagten von Bedeutung, besonders in den Fällen, in denen zwischen den Parteien mehrere Rechtsstreitigkeiten vor verschiedenen Gerichten anhängig sind. Die Anforderungen an diesen T...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entscheidung, Anfechtung und Vollstreckung.

Rn 11 In dem stattgebenden Vollstreckungsurteil wird der in die deutsche Sprache übersetzte Tenor des ausländischen Urteils wiedergegeben und im Inland für vollstreckbar erklärt: ›Das Urt des …, durch das der/die Beklagte zu … verurteilt wurde, wird für vollstreckbar erklärt.‹ (zum Antrag s Rn 9). Ausländische Währungen werden nicht im Urt, sondern erst im Vollstreckungsverf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verkündung im Verkündungstermin (Abs 1 S 1 Var 2, Abs 1 S 2, Abs 2).

Rn 5 Beraumt das Gericht einen Verkündungstermin an, so ist eine Ladung ebenso entbehrlich (§ 218 Rn 2) wie die Anwesenheit der übrigen Mitglieder des Prozessgerichts (§ 311 IV). Der VT darf nicht zur mündlichen Verhandlung oder Beweisaufnahme bestimmt und geeignet sein (St/J/Althammer Rz 13); anders bei § 87 III ZVG. Wird das Urt zeitlich vor dem vorgesehenen Termin verkünd...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / 2. Sonstige Beendigungsgründe

Rz. 20 Die Weiterbeschäftigungspflicht entfällt, wenn der Arbeitnehmer die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG versäumt oder er seine Klage nur auf sonstige Unwirksamkeitsgründe stützt. Nimmt der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage zurück oder stellt er einen Antrag nach § 9 KSchG auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses, entfällt der WBA ebenfalls. Nach herrschender Meinung ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 In § 538 werden Gesichtspunkte der Prozesswirtschaftlichkeit von denen der materiellen Richtigkeitsgewähr des Urteils gegeneinander abgegrenzt. § 538 I verpflichtet das Berufungsgericht, grds in der Sache selbst zu entscheiden, auch wenn das erstinstanzliche Verfahren unvollständig oder fehlerhaft war und die Herbeiführung der Entscheidungsreife zusätzlichen, vom Erstge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 1 EuGFVO – Gegenstand.

Gesetzestext Mit dieser Verordnung wird ein europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen eingeführt, damit Streitigkeiten in grenzüberschreitenden Rechtssachen mit geringem Streitwert einfacher und schneller beigelegt und die Kosten hierfür reduziert werden können. Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen steht den Rechtssuchenden als eine Alternative z...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / V. Berufungsrücknahme

Rz. 109 Von der Klagerücknahme in Voraussetzungen wie Wirkung streng zu unterscheiden ist die Berufungsrücknahme. Im Gegensatz zur Klagerücknahme bedarf die Berufungsrücknahme keiner Einwilligung des Gegners. Nach § 516 Abs. 1 ZPO ist sie bis zum Beginn der Verkündung des Berufungsurteils möglich. Sie hat den Verlust des eingelegten Rechtsmittels zur Folge und führt im Regel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Inhalt des Vorlagebeschlusses (Abs 3).

Rn 5 Der Vorlageschluss besteht gem Abs 3 aus zwei Teilen, nämlich den zusammengefassten Feststellungszielen (Nr 1) und einer Darstellung des einheitlichen Lebenssachverhalts (Nr 2). Bei der Formulierung der Feststellungsziele ist das Prozessgericht nicht an den genauen Wortlaut der gestellten Musterverfahrensanträge gebunden; vielmehr darf und sollte das Gericht im Interess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Interventionswirkung.

Rn 8 Von der materiellen Rechtskraft einer Entscheidung zu unterscheiden ist schließlich die Interventionswirkung nach §§ 68, 74 III. Denn die Bindungswirkung des rechtskräftigen Urteils des Vorprozesses zu Ungunsten des Nebenintervenienten oder Streitverkündeten erweitert nicht wie die Rechtskrafterstreckung nur die subjektiven Grenzen der Rechtskraft, sondern erfasst auch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Arten der Schiedssprüche.

Rn 2 Das Gesetz spricht in § 1054 und an anderer Stelle nur allgemein vom Schiedsspruch. Durch die Gleichstellung mit einem rechtskräftigen gerichtlichen Urt (§ 1055) wird aber deutlich, dass die Trennung unterschiedlicher Arten von Urteilen auch bei Schiedssprüchen von Bedeutung sein kann. So kann man iRd Endentscheidungen den vollständigen Schiedsspruch vom Teil-Schiedsspr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entscheidender Einzelrichter (§ 526).

Rn 2 Der entscheidende Einzelrichter ist ein Mitglied des für das Berufungsverfahren zuständigen Spruchkörpers (Kammer bei dem LG, Senat bei dem OLG). Er ist nach der Übertragung für den Rechtsstreit ›das Berufungsgericht‹, hat also alle Kompetenzen, die der gesamte Spruchkörper hat; er kann also auch die Berufung durch Urt verwerfen (BGH NJW-RR 12, 702, 703 [BGH 04.04.2012 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Versäumnisurteil.

Rn 14 Ist der Vortrag des Berufungsklägers schlüssig, erfolgt durch (echtes) Versäumnisurteil eine Abänderung des angefochtenen Urteils iRd gestellten Sachantrags. Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 91, 92, die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit aus § 708 Nr 2, eine Zulassung der Revision kommt nicht in Betracht. Das Versäumnisurteil bedarf keiner Begründung (Ta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1In einem anhängigen Verfahren hat die Zustellung an den für den Rechtszug bestellten Prozessbevollmächtigten zu erfolgen. 2Das gilt auch für die Prozesshandlungen, die das Verfahren vor diesem Gericht infolge eines Einspruchs, einer Aufhebung des Urteils dieses Gerichts, einer Wiederaufnahme des Verfahrens, einer Rüge nach § 321a oder eines neuen Vorbringens in dem Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts (§ 511 Rn 1) beschränkt sich nicht nur auf das angefochtene Urt, sondern erstreckt sich auch auf Vorentscheidungen, die das erstinstanzliche Gericht bis zum Erlass seines Urteils getroffen hat. Das ermöglicht die umfassende Überprüfung der Entscheidungsfindung des Vordergerichts. Allerdings schränkt das Gesetz diese Kompetenz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Teilrücknahme.

Rn 17 Die tw Zurücknahme der Berufung ist insoweit zulässig, wie das Rechtsmittel auf einen Teil des angefochtenen Urteils beschränkt werden könnte. Damit gilt insoweit dasselbe wie bei dem Teilverzicht (§ 515 Rn 21). Eine Teilrücknahme liegt nur vor, wenn die zunächst gestellten Berufungsanträge später beschränkt werden; keine Teilrücknahme ist es, wenn unbeschränkt Berufun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 28 EuGFVO – Überprüfung.

Gesetzestext (1) Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss bis zum 15. Juli 2022 einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vor, der auch eine Bewertung dahingehend enthält, obmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 721 gilt für Urteile (auch Versäumnisurteile, LG Köln NJW-RR 87, 143 [LG Köln 14.03.1986 - 9 T 45/86], einschließlich der nach § 345), die die Räumung von Wohnraum aussprechen, unabhängig davon, auf welchen materiell-rechtlichen Ansprüchen (Miete, weitere Nutzungsrechte, Eigentümer-Besitzer-Verhältnis) diese beruhen (Zö/Seibel § 721 Rz 2). Voraussetzung ist jedoch ste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Nicht delegierbare Aufgaben.

Rn 37 Bestimmte Aufgaben muss der Rechtsanwalt in jedem Fall selbst wahrnehmen: Zu den nicht auf sein Büropersonal übertragbaren Aufgaben eines Rechtsanwalts gehört, Art und Umfang des gegen eine gerichtliche Entscheidung einzulegenden Rechtsmittels zu bestimmen. Zugleich ist es seine ebenfalls nicht auf sein Büropersonal abwälzbare Aufgabe, alle gesetzlichen Anforderungen a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Klageerhebung nach Inkrafttreten (Abs 1).

Rn 2 Abs 1 bestimmt, dass die Neufassung der EuGVO (VO 1215/2012) nur auf solche ›Verfahren‹ Anwendung findet, die nach dem 10.1.2015 (entspricht dem zeitlichen Geltungsbereich nach Art 81 II) ›eingeleitet‹ worden sind. Zwar hat man damit die vorherige Wendung von der ›erhobenen Klage‹ aufgegeben, doch liegt darin wohl eine Angleichung an die schon in der Ursprungsfassung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Das klageabweisende Sachurteil.

Rn 24 Liegen zwar die Prozessvoraussetzungen vor, ist der Klageantrag aber nach dem eigenen Vorbringen des Kl nicht gerechtfertigt, ist die Klage gem. § 331 II Hs 2 (als unbegründet) abzuweisen (vgl BGH NJW 02, 376, 377 [BGH 12.07.2001 - I ZR 89/99]). Da die Entscheidung auf der Unschlüssigkeit der Klage beruht, ergeht sie durch ein zu begründendes Endurteil nach § 300 I (HK...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Versteigert der GV mehrere Pfandstücke, muss er laufend prüfen, ob der bisher erzielte Erlös ausreicht, um die (Haupt- und Neben-)Forderung des Gläubigers sowie die Vollstreckungskosten (§ 788) zu decken. Mit einzurechnen sind Forderungen, für die eine Anschlusspfändung (§ 826) erfolgt ist, wenn für sie die Frist nach § 816 I abgelaufen ist oder Gläubiger und Schuldner ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Senat.

Rn 1 Die Zivilsenate entscheiden in Urteils- und Beschlusssachen in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und zwei weiteren auf Lebenszeit ernannten Richtern, von denen einer an das OLG abgeordnet sein kann. Eine Überbesetzung von Senaten ist zulässig, dann muss allerdings im Wege der kammerinternen Geschäftsverteilung die Besetzung abstrakt festgelegt sein (§ 21g). Der Vorsi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kostenfestsetzungsbeschlüsse gem § 794 I Nr. 2.

Rn 33 Titel, die eine Kostenentscheidung enthalten, regeln die Pflicht zur Erstattung der Kosten nur dem Grunde nach. Mit dem Kfb wird die Höhe der zu erstattenden Kosten betragsmäßig festgelegt und der zur Vollstreckung notwendige Titel gem § 794 I Nr 2 geschaffen. Der Kfb ist in seiner Wirksamkeit vom Bestand der Kostengrundentscheidung abhängig und wird gegenstandslos, we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Beschwerde nach Instanzende.

Rn 29 Nach Instanzende ist allerdings noch die sofortige Beschwerde gegen eine PKH-Ablehnung zulässig. Noch im Beschwerdeverfahren kann demnach die Rückwirkung der Bewilligung angeordnet werden, auch nach Rechtskraft des Urteils in der Hauptsache (BGH FamRZ 05, 790; Köln FamRZ 97, 1544). Nach einer negativen Hauptsacheentscheidung muss der Antragsteller aber auch die Hauptsa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Berufungsfähiges Versäumnisurteil (Abs 2).

Rn 6 Kann ein Versäumnisurteil – ausnahmsweise – nicht mit dem Einspruch (§ 338) angefochten werden, ist die Berufung das statthafte Rechtsmittel. Allerdings führt das Berufungsverfahren nicht zu einer vollen sachlichen Überprüfung des Urteils; denn das Rechtsmittel kann nur damit begründet werden, dass kein Fall der schuldhaften Versäumung vorgelegen hat, und darauf ist die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Klageantrag und Vollziehung.

Rn 6 Der Klageantrag ist auf den Urteilsausspruch zu richten, dass der Kl aus dem Erlös der Verwertung des (genau zu bezeichnenden) Gegenstandes nach Abzug der Vollstreckungskosten bis zum Betrag seiner (ebenfalls genau zu bezeichnenden) Forderung (einschl Kosten, Zinsen, Nebenforderungen) vorrangig zu befriedigen ist. Macht der Kl das Bestehen eines gleichrangigen Rechts ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vollstreckbarerklärung im zweistufigen Schiedsverfahren.

Rn 20 In zweistufigen Schiedsverfahren (§ 1059 Rn 23) kann ein Schiedsspruch erst nach § 1060 für vollstreckbar erklärt werden, wenn das gesamte Schiedsverfahren beendet ist, weil (1) die im Schiedsverfahren 1. Instanz unterlegene Partei keine fristgerechte Berufung zum Oberschiedsgericht eingelegt hat oder (2) eine eingelegte Berufung vom Oberschiedsgericht zurückgewiesen w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Formeller.

Rn 3 Neben den Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 707 (s § 707 Rn 6 ff) ist eine statthafte, nicht jedoch zwingend zulässige Berufung erforderlich, die durch den Eingang der Berufungsschrift bei Gericht tatsächlich eingelegt worden ist. Vorher kommt eine Entscheidung nicht in Betracht, weil die Erfolgsaussichten der Berufung nicht geprüft werden können (Saarbr MDR 97, 1157 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entbehrlichkeit von Tatbestand und Entscheidungsgründen bei Verzicht auf Rechtsmittel (Abs 2).

Rn 5 Anders als Abs 1 behandelt Abs 2 rechtsmittelfähige Urteile. Tatbestand und Gründe bedarf es nicht, wenn die anfechtungsberechtigte Partei auf Rechtsmittel verzichtet (Abs 2 S 1, Abs 2 S 2). Ist das Urt nur für eine Partei anfechtbar, da nur sie durch das Urt beschwert ist (zur formellen und materiellen Beschwer s § 511 Rn 17), so genügt der Verzicht dieser Partei (Abs ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Nr 11.

Rn 11 Die Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, dass die Nachteile, die aus einer Vollstreckung aufgrund eines wertmäßig begrenzten Titels in vermögensrechtlichen Streitigkeiten entstehen können, hinnehmbar sind, ohne dass eine Sicherheitsleistung nach § 709 verlangt werden muss (ThoPu/Seiler § 708 Rz 12). Die Regelung differenziert dafür nach dem Gegenstand der Verurteilun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 11 Urteilsgebühren werden nicht erhoben. Bei einem Zwischenurteil ist eine Reduzierung der Verfahrensgebühr gem KV 1211 ausgeschlossen (›es sei denn, dass ein anderes als der in Nummer 2 genannten Urteile vorausgegangen ist‹). Für Zwischenurteile gegen Dritte gilt das nicht. Die Beschwerde in Fällen des § 71 II löst Kosten nach KV 1810, 1811 aus; Rechtsbeschwerde nach KV ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Leistungsurteile.

Rn 4 Eine Abänderungsklage ist möglich bei Verurteilung zu wiederkehrenden Leistungen nach § 258, die wenigstens tw in der Zukunft fällig werden. Hauptanwendungsfall des § 323 ist die Abänderung von Unterhaltsleistungen (Graba FF 14, 274). Aber auch Schmerzensgeldrenten (BGHZ 18, 149, 167 = NJW 55, 1675; NJW 07, 2475) und Verzugszinsen (BGHZ 100, 211, 213 = NJW 87, 3266, 326...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Endentscheidung.

Rn 2 Der Anwendungsbereich erfasst Entscheidungen iwS (vor §§ 300 ff Rn 2), also Urteile und Beschlüsse in jeder Instanz. Verfügungen sind damit zwar eigentlich auch erfasst (St/J/Althammer Rz 11), fallen aber unter Abs 1 S 2, auch wenn sie kraft gesetzlicher Anordnung unanfechtbar sind (zB Terminsverlegung, § 227 IV 3). Die Entscheidung muss im Grundsatz jeweils eine Endents...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sach- und Prozessurteile.

Rn 6 Trifft das Urt eine Entscheidung über die Begründetheit des prozessualen Anspruchs, dh über den Streitgegenstand selbst, so spricht man von einem Sachurteil. Dazu gehören auch Versäumnisurteile (§ 331 Rn 3). Behandelt das Urt nur die Zulässigkeit der Klage, so liegt ein Prozessurteil vor, was hilfsweise Ausführungen des Gerichts zur Unbegründetheit der Klage aber nicht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Prozessgericht kann auf Antrag anordnen, dass bis zum Erlass des Urteils über die in den §§ 767, 768 bezeichneten Einwendungen die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung eingestellt oder nur gegen Sicherheitsleistung fortgesetzt werde und dass Vollstreckungsmaßregeln gegen Sicherheitsleistung aufzuheben seien. 2Es setzt eine Sicherheitsleistung für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Tatsachenfeststellung.

Rn 9 Neben der Rechtsverletzung kann die Berufung auch darauf gestützt werden, dass nach § 529 zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen. Dafür kommen zwei Fälle in Betracht. Zum einen, wenn dem erstinstanzlichen Gericht Fehler bei der Tatsachenfeststellung unterlaufen sind, die nicht auf einer Rechtsverletzung beruhen, so dass das Berufungsgericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Über den Festsetzungsantrag entscheidet das Gericht des ersten Rechtszuges. 2Auf Antrag ist auszusprechen, dass die festgesetzten Kosten vom Eingang des Festsetzungsantrags, im Falle des § 105 Abs. 3 von der Verkündung des Urteils ab mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen sind. 3Die Entscheidung ist, sofern d...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / b) Beigabe einer vollständigen Urteilsabschrift

Rz. 18 Es erscheint aus Gründen der Rechtsklarheit unbedingt empfehlenswert, der Sollvorschrift des § 519 Abs. 3 ZPO Folge zu leisten und der Berufungsschrift eine vollständige Ausfertigung des angefochtenen Urteils beizufügen[36] sowie darüber hinaus nochmals gewissenhaft das Zustelldatum mitzuteilen. Zum einen kann dadurch gefährlichen Missverständnissen vorgebeugt werden,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine Sicherheitsleistung des Schuldners zur Abwendung (Abs 3).

Rn 4 Die Sicherungsvollstreckung setzt des Weiteren voraus, dass der Schuldner von seiner Abwendungsbefugnis nach Abs 3 keinen Gebrauch gemacht hat. Die Abwendungsbefugnis besteht kraft Gesetzes. Sie muss im Urt nicht gesondert ausgesprochen werden (Karlsr DGVZ 00, 555). Leistet der Schuldner die Sicherheit, muss der Gläubiger Sicherheit nach §§ 709, 712 II 2 erbringen, um a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Neuer Fristlauf.

Rn 8 Erfährt die einstweilige Rechtsschutzanordnung auf Widerspruch oder Rechtsmittel eine wesentliche Änderung, dann muss die abgeänderte Maßnahme erneut vollzogen werden; die Vollziehungsfrist beginnt neu zu laufen (Frankf OLGZ 80, 259; Hamm OLGR 94, 59; Ddorf OLGR 94, 261; Karlsr OLGR 08, 759; Oldbg BauR 08, 1932, 1933; Hambg NJW 15, 2273; Ddorf WRP 15, 764). Dies folgt d...mehr