Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 71d Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 71d Brüssel Ia-VO0 Diese Verordnung findet Anwendung auf die Anerkennung und Vollstreckung vonmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 19 EGZPO – [Begriff der Rechtskraft].

Gesetzestext (1) Rechtskräftig im Sinne dieses Gesetzes sind Endurteile, welche mit einem ordentlichen Rechtsmittel nicht mehr angefochten werden können. (2) Als ordentliche Rechtsmittel im Sinne des vorstehenden Absatzes sind diejenigen Rechtsmittel anzusehen, welche an eine von dem Tage der Verkündung oder Zustellung des Urteils laufende Notfrist gebunden sind. Rn 1 Die Leg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Wurde die Schuld des Bestellers bereits vor der Bestellung des Nießbrauchs an dessen Vermögen (oder nach Abs 2 an einer Erbschaft) rechtskräftig festgestellt, erleichtert § 738 die Zwangsvollstreckung ggü den Anforderungen des § 737. Der nach dieser Vorschrift erforderliche Duldungstitel des Gläubigers des Bestellers gegen den Nießbraucher wird durch die Erteilung einer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift ist einschlägig bei allen Titeln, die einer vollstreckbaren Ausfertigung bedürfen und deren Erteilung sich an Voraussetzungen knüpft, die über die sog einfachen Klauseln nach § 724 hinausgehen. Das sind nicht nur Urteile nach § 704 I, sondern aufgrund § 795 auch alle anderen Titel, die die ZPO kennt, insb die nach § 794. § 795b enthält für Prozessvergleic...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.13 Strafrechtliche Relevanz/Missbrauchstatbestände

Rz. 167 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Rechtsprechung des EuGH/BFH zur Beteiligung an einem Betrugsmodell (vgl. § 6a, Rz. 203 ff.) ist auf Ausfuhrlieferungen nur in besonders gelagerten Fällen übertragbar. Der BFH entschied in zwei Urteilen (vgl. BFH vom 12.03.2020, V R 20/19, UR 2020, 718 und BFH vom 12.03.2020, V R 24/19, BFH/NV 2020, 1098), dass die Ausstellung einer unterf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 13 Ist die Berufung an sich statthaft (Rn 2 ff), ist sie gleichwohl nicht ohne weiteres zulässig. Vielmehr muss hinzukommen, dass der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt. Damit sollen Bagatellstreitigkeiten von den Berufungsgerichten ferngehalten werden. Rn 14 Die Wertgrenze gilt für die Anfechtung sämtlicher berufungsfähiger Urteile. Eine Ausnahme besteht a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 187 GVG – [Dolmetscher für Beschuldigten oder Verurteilten].

Gesetzestext (1) 1Das Gericht zieht für den Beschuldigten oder Verurteilten, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist, einen Dolmetscher oder Übersetzer heran, soweit dies zur Ausübung seiner strafprozessualen Rechte erforderlich ist. 2Das Gericht weist den Beschuldigten in einer ihm verständlichen Sprache darauf hin, dass er insoweit für das gesamte Strafverfahren die u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsnatur.

Rn 7 Bei der Einordnung einer Schiedsvereinbarung ist zwischen materiell-rechtlichem Rechtsgeschäft und Prozessvertrag zu unterscheiden. Die Einordnung erfolgt danach, wo die Vereinbarung ihre Hauptwirkungen hat. Der Kern einer Schiedsvereinbarung ist die Durchführung des schiedsgerichtlichen Verfahrens. Dieses ist nach heute anerkannter Auffassung ein echter Rechtsprechungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Empfang von Teilleistungen.

Rn 6 Abweichend von § 266 BGB muss der GV (insb freiwillige, aber auch zwangsweise beigetriebene) Teilleistungen des Schuldners annehmen. Im Hinblick auf den noch ausstehenden Betrag sind Vollstreckungsauftrag und Vollstreckungstitel nicht verbraucht, so dass eine Aushändigung des Titels an den Schuldner nicht in Betracht kommt. Um eine doppelte Vollstreckung gegen den Schul...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Parteien können die Prozessakten einsehen und sich aus ihnen durch die Geschäftsstelle Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften erteilen lassen. (2) Dritten Personen kann der Vorstand des Gerichts ohne Einwilligung der Parteien die Einsicht der Akten nur gestatten, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird. (3) 1Werden die Prozessakten elektronisch geführt,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Verzichtsurteil.

Rn 29 In beiden Instanzen kann der Kl einen Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch erklären (§ 307). In 2. Instanz ist daneben auch ein Verzicht auf die Berufung möglich (§ 515; unten Rn 28). Bleibt die Berufung des Klägers gegen ein erstinstanzliches Verzichtsurteil erfolglos, so wird die Berufung zurückgewiesen. Dabei handelt es sich um ein streitiges Urt, nicht um ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Klageantrag.

Rn 28 Der Klageantrag dient neben dem mitzuteilenden Lebenssachverhalt der Festlegung des Streitgegenstandes und schafft zugleich eine Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung. Er ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Handlung, Duldung, Unterlassung.

Rn 288 Beim Vorschuss nach § 887 II kommt es auf dessen Betrag an; Werte von Ersatzvornahme nach § 887 I und Vorschuss sind wegen wirtschaftlicher Identität nicht zu addieren (§ 5 Rn 5). Für § 888 zählt das Interesse des Gläubigers, nicht das Zwangsgeld (so aber Celle JurBüro 14, 437). Ausgangspunkt für die Bemessung ist der Hauptsachewert (BGH AGS 23, 88). Ob hiervon nur ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio der Abwendungsbefugnis.

Rn 1 Die Vorschrift bringt die Interessen des Schuldners in der Zwangsvollstreckung in den Fällen zur Geltung, in denen der Gläubiger vor Rechtskraft des Urteils vollstrecken kann, ohne zuvor Sicherheit leisten zu müssen. Er muss die sofortige unbedingte Vollstreckung dem Schuldner zwar kurzfristig anzeigen (Kobl DGVZ 85, 139, 141). Doch grds gebührt dem Gläubiger in der Zwa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Inhalt.

Rn 2 Die Zurücknahme der Berufung ist die Erklärung, das mit der Einlegung des Rechtsmittels zum Ausdruck gebrachte Verlangen nach Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils nicht weiter verfolgen zu wollen. Demnach kann eine Zurücknahme nur angenommen werden, wenn in der Erklärung, die nicht ausdrücklich als ›Zurücknahme der Berufung‹ bezeichnet sein muss, klar und eindeutig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Prozessvergleich.

Rn 3 Haben die Parteien durch Vergleich nach § 794 I Ziff 1 geregelt, dass für die Zukunft kein Unterhaltsanspruch bestehen soll, ist die Rspr zur Zulässigkeit der Abänderungsklage bei klageabweisenden Urteilen nicht übertragbar, denn beim Vergleich ist das Nichtbestehen des Anspruchs nicht rechtskräftig festgestellt. § 323a I erfasst mithin nicht die Fälle, in denen für die...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Rechtsnorm gilt seit 1992 de facto unverändert fort. Die Neufassung im JStG 2008 erfolgte wegen Änderungen im Sozialrecht und wegen der noch fehlenden Umsetzung von EU-Recht. Sie erweitert den Kreis der Begünstigten. Die Erweiterung gilt nominell seit dem 01.01.2008. Aufgrund des BFH-Urteils vom 08.11.2007 (Az: V R 2/06, BStBl II 2008, 634...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Bezugnahme.

Rn 16 Soweit sich die Bezugnahme auf die Entscheidungsgründe des erstinstanzlichen Urteils iRd § 540 hält, kann dies als Begründung des Berufungsurteils iSv § 547 Nr 6 genügen. Dies gilt nicht, soweit in 2. Instanz neue Ansprüche erhoben oder neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel vorgebracht worden sind, auf die das erstinstanzliche Urt nicht eingegangen sein kann und insb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Für die säumige Partei.

Rn 4 Der Zurückversetzung des Prozesses soll es der säumigen Partei ermöglichen, den Rechtsstreit so fortsetzen, wie wenn sie nicht säumig gewesen wäre (RGZ 167, 293, 295; BGHZ 4, 328, 340; NJW 93, 861, 862). Für die säumige Partei entstehen keine nachteiligen Folgen daraus, dass der Gegner in dem versäumten Termin verhandelt hat. Der säumige Kl kann deshalb mit dem Einspruc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Wegfall der Bindungswirkung.

Rn 11 Die Bindungswirkung findet ihre Grenzen dort, wo Anlass zu der Vermutung besteht, dass der festgestellte Sachverhalt ursächlich für die Fehlerhaftigkeit des angefochtenen Urteils ist. In diesem Fall ist eine Neufeststellung erforderlich, um zu einer für die sachlich richtige Entscheidung geeigneten Tatsachengrundlage zu kommen. Anders als in der Revisionsinstanz, wo ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Rechtskrafterstreckung kraft materiell-rechtlicher Abhängigkeit.

Rn 45 Eine über den in § 325 unmittelbar geregelten Fall der Rechtsnachfolge hinausgehende Erstreckung der subjektiven Rechtskraft wird weiterhin dann anerkannt, wenn dass das materielle Recht eine Rechtskrafterstreckung auf einen am Prozess nicht beteiligten Dritten gebietet. Umstritten ist dabei, ob es ausreicht, wenn dem Urt ein für Dritte präjudizielles Rechtsverhältnis ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsstellung des gewillkürten Prozessstandschafters.

Rn 45 Wie der gesetzliche ist auch der gewillkürte Prozessstandschafter Herr des Verfahrens. Der Rechtsträger kann als Zeuge auftreten. Der Antrag ist bei einer verdeckten Prozessstandschaft auf Zahlung an den Kl, bei einer offenen auf Zahlung an den Rechtsinhaber gerichtet (BGH NJW 99, 2110 f). Prozesskostenhilfe kann nur gewährt werden, wenn der Prozessstandschafter und de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Klageabweisung als unzulässig.

Rn 61 Wird die Klage als unzulässig abgewiesen, so reicht die Rechtskraft dieser Entscheidung nur so weit, als eine Klage mit demselben Streitgegenstand, die an demselben prozessualen Mangel leidet, unzulässig ist (BGH NJW 85, 2535). Wird der konkrete Mangel behoben, kann eine Klage über denselben Streitgegenstand erhoben werden (BGHZ 143, 169, 172 = NJW 00, 590; NJW-RR 11, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 21a EuGFVO – Sprache der Bestätigung.

Gesetzestext (1) Jeder Mitgliedsstaat kann angeben, welche Amtssprache oder Amtssprachen der Organe der Union er neben seiner oder seinen eigenen für die Bestätigung nach Artikel 20 Absatz 2 zulässt. (2) Jede Übersetzung von Informationen über den Inhalt eines Urteils, die in einer Bestätigung nach Artikel 20 Absatz 2 erteilt werden, ist von einer Person vorzunehmen, die zur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vorlageverfahren (Abs 3).

Rn 9 Die Vorlage setzt die Durchführung des in Abs 3 geregelten Anfrageverfahrens bei allen Senaten voraus, die eine divergierende Rechtsansicht in den tragenden Gründen einer Entscheidung geäußert haben (Zö/Lückemann Rz 5; MüKoZPO/Pabst Rz 13) oder – zur Sicherung einer einheitlichen Rspr, über den Gesetzeswortlaut hinausgehend – die mit der Rechtsfrage befasst werden könnt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Augenschein (Nr 5).

Rn 19 Die Protokollierung des Augenscheinsbeweises erfasst die Sinneswahrnehmungen des Richters, mitunter auch die Wiedergabe seines subjektiven Eindrucks, der den Richter bei der Betrachtung des Augenscheinsobjekts befällt. Die Protokollierungspflicht wird in § 161 relativiert. Mängel der Protokollierung können nicht nach § 295 geheilt werden. Ein Mangel des Protokolls kann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anordnung durch Beschluss.

Rn 17 Die Anordnung der Parteivernehmung ergeht durch (wegen § 355 II) unanfechtbaren Beweisbeschluss, § 450 I. Es muss erkennbar sein, auf welcher Grundlage das Ermessen ausgeübt wurde. Wegen des Ausnahmecharakters der Parteivernehmung ist eine präzise Eingrenzung des Beweisthemas erforderlich. Im Urt ist darzulegen, aus welchen Umständen das Gericht die ›gewisse Wahrschein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 Die Vorschrift ist wie § 313b eine Ausnahme zu § 313 I Nr 5 und 6. Sie ist in allen Instanzen beachtlich; für Berufung und Revision gelten aber vorrangig §§ 540 , 564 (näher BGH NZM 21, 432 [BGH 23.02.2021 - VIII ZR 213/20] Rz 8 ff). § 313a ist durch das ZPO-ReformG neu gefasst und die Möglichkeiten zum Absehen von den Gründen im Falle von Abs 1 S 2 Hs 2 erweitert worden...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.8.2.2 Neue Rechtsprechung des BFH und Verwaltungsauffassung

Rz. 89 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der BFH hat sich mit verschiedenen Urteilen zur organisatorischen Eingliederung neu positioniert. Das BMF hat dazu mit Schreiben vom 26.05.2017 (BStBl I, 790) umfassend Stellung genommen und die Änderungen mit Wirkung vom 01.01.2019 in Abschn. 2.8. Abs. 7–11 UStAE übernommen. Eine Pattsituation der Geschäftsführer in Mutter- und Tochtergesells...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift gilt über ihren Wortlaut hinaus nicht nur für Urteile nach § 704, sondern über § 795, 794 I auch für alle anderen Titel der ZPO. Sie kommt in allen Vollstreckungsarten zur Anwendung, ist aber nicht anwendbar, soweit es um Ansprüche geht, die den Testamentsvollstrecker persönlich betreffen, zB der Schadensersatzanspruch aus § 2219 BGB. § 748 gilt ab dem Ze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Übernahmeentscheidung.

Rn 21 Der Einzelrichter ist nicht befugt, den Rechtsstreit an das Kollegium zurückzuübertragen. Er hat die Sache dem Kollegium vorlegen, das nach Anhörung der Parteien dann darüber entscheidet, ob es sie wieder übernimmt. Eine mündliche Verhandlung ist möglich, aber nicht erforderlich (§ 128 IV). Das Kollegium entscheidet über die Rücknahme der Sache in voller Besetzung unte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einstweiliger Rechtsschutz.

Rn 12 Die Bindung gilt unmittelbar auch für Urteile (§ 937) im Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren. §§ 927, 936 lassen jedoch Änderungen aufgrund veränderter Umstände zu. Der über einen Schadensersatzanspruch nach § 945 entscheidende Richter ist an Entscheidungen, die er als Arrestrichter getroffen hat, schon deshalb nicht kraft § 318 gebunden, weil der Streitgegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Sachlich ist § 737 unmittelbar einschlägig bei Urteilen nach § 704 I und kraft gesetzlicher Inbezugnahme über § 795 auf alle anderen Titel der ZPO, § 794 I. Nach § 794 II kann der Nießbraucher den Titel gegen sich auch durch notarielle Urkunde iSd § 794 I Nr 5 freiwillig schaffen. Analog ist § 737 heranzuziehen bei der Belastung aller Erbteile durch sämtliche Miterben z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anfechtung.

Rn 8 Der Beschl ist sowohl bei Stattgabe als auch bei Zurückweisung des Antrags grds unanfechtbar (Abs 3 S 4). Mit einem Rechtsmittel gegen das Urt kann die Tatbestandsberichtigung nicht erreicht werden, da die persönliche Erinnerung des Erstrichters maßgeblich ist (s aber zur Anfechtung des [gesamten] Urteils durch Revision soeben Rn 6). Der Berichtigungsbeschluss kann sein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuständigkeit.

Rn 8 International ist das Gericht nach Abs 2 zuständig. Die Vorschrift regelt auch die nach § 802 ausschließliche örtliche Zuständigkeit desjenigen Gerichts, bei dem der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand nach §§ 13–19 hat, sonst das Gericht, in dessen Bezirk sich das Vermögen des Beklagten befindet, § 23. Die Begründung eines weiteren Inlandsbezugs ist jedenfalls d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begründungsfrist.

Rn 12 Die Begründungsfrist beträgt nach § 544 IV zwei Monate ab Zustellung des vollständig abgefassten Berufungsurteils. Wird das Berufungsurteil nicht, nicht wirksam oder später als fünf Monate nach seiner Verkündung zugestellt, so endet die Frist mit Ablauf von sieben Monaten nach der Verkündung (Musielak/Voit/Ball § 544 Rz 15). Die Begründungsfrist kann mit denselben Maßg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Zwischen der Aufhebung der Gütergemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung nach § 1471 BGB bleibt die Gemeinschaft zur gesamten Hand bestehen und wird von beiden gemeinsam verwaltet, unabhängig davon ob die Verwaltung zuvor abw geregelt war, § 1472 BGB. Die Situation entspricht der in § 740 II (Schuschke/Walker/Schuschke § 743 Rz 1), und so zieht § 743 vollstreckungsrech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

Rn 2 Materielle Voraussetzung des § 742 ist die Vereinbarung der Gütergemeinschaft nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit gem § 261 (bei anderen als gerichtlichen Titeln mit Entstehung; Zö/Seibel § 742 Rz 2) oder deren Eintritt infolge einer aufschiebenden Bedingung, zB Eheschließung (Musielak/Voit/Lackmann § 742 Rz 2). Sie kann sogar erst nach dem Eintritt der Rechtskraft d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. §§ 795a–800, 1079–1086, 1093–1096, 1107–1117.

Rn 1 Gemäß § 795 S 1 findet aus den Titeln des § 794 die Zwangsvollstreckung wie aus Urteilen statt. Die §§ 724–793 sind entspr anzuwenden, soweit nicht in den genannten Vorschriften Spezialregelungen enthalten sind. Rn 2 Für Prozessvergleiche des § 794 I Nr 1 gilt als Spezialregelung § 795b; auf Vergleiche, die vor Gütestellen abgeschlossen werden, findet § 797a Anwendung; e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / g) Rechtsmittel (§ 97).

Rn 12 Legt die unterstützte Partei ein Rechtsmittel ein, das erfolglos ist, so dass sie nach § 97 I die Kosten des Rechtsmittels trägt, gilt dies auch für den Nebenintervenienten. Soweit bei einem erfolgreichen Rechtsmittel die Kostenentscheidung nach § 97 II ergeht, gilt auch dies kraft der Kostenparallelität für den Nebenintervenienten (Hamm MDR 94, 311 [OLG Hamm 15.12.199...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Zwischenurteile.

Rn 37 Zwischenurteile des erstinstanzlichen Gerichts unterliegen der Berufung grds nicht. Eine Ausnahme gilt nur für Grundurteile (dazu unten Rn 38) und Zwischenurteile über die Zulässigkeit der Klage (§ 280 II). Bei letzteren erstreckt sich die zu treffende Entscheidung nur auf diejenigen Prozessvoraussetzungen, auf die sich das Zwischenurteil bezieht (MüKoBGB/ Prütting § 28...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Gründe.

Rn 11 Tatbestand und Entscheidungsgründe werden beim Berufungsurteil nicht mit eigenen Überschriften versehen, sondern nach § 540 I Teile der einheitlichen ›Gründe‹ des Urteils, die sowohl die tatsächlichen als auch die rechtlichen Feststellungen des Berufungsgerichts umfassen. Die Gründe müssen erkennen lassen, dass das Gericht den wesentlichen Kern des Vortrags der Parteie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sachverständige.

Rn 17 Sofern der Sachverständige sein Gutachten unmittelbar in der Verhandlung erstattet, ist das vollständige Gutachten zu protokollieren. Auch bei der Erläuterung eines zuvor schriftlich eingereichten Gutachtens reicht die floskelhafte Formulierung: ›Der Sachverständige erläutert ausf sein Gutachten. ‹ nicht aus (BGH NJW 01, 3269, 3270). Allerdings kann der Pflicht zur Pro...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift bindet jedes Vollstreckungsorgan, gilt für Urteile nach § 704 I wie für Titel nach §§ 795, 794 I gleichermaßen. Sie kommt in allen Vollstreckungsverfahren zur Anwendung einschließlich der Sicherungsvollstreckung nach § 720a und grds auch der Vollziehung von Arresten und einstweiligen Verfügungen nach §§ 928, 936 (Modifikation: Die Vollziehung ist nach §§ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 11 Urteile iSd § 313a II führen zu einer ermäßigten Verfahrensgebühr, in 1. Instanz von 3,0 auf 1,0 (KV 1211), insoweit aber bei Verzicht auf Entscheidungsgründe iFd § 313a I 2, in 2. Instanz Ermäßigung bei § 313a II von 4,0 auf 2,0 (KV 1222) und bei § 313a I 2 auf 3,0 (KV 1223). Wenn die Parteien einen Vergleich schließen und unter Verzicht auf Begründung und Rechtsmitte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Zwischenurteile haben den Zweck, den Prozess zu fördern, die Verhandlung frühzeitig von einzelnen verfahrensrechtlichen Streitpunkten zu entschlacken und die nachfolgende Prozessführung damit auf den eigentlichen Streitgegenstand zu lenken. Mit dem Zwischenurteil trifft das Gericht vorweg nach Maßgabe des § 318 bindende Feststellungen zu einzelnen Elementen eines später...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Voraussetzungen.

Rn 1 Begrifflich handelt es sich um eine (selbstständige) streitgenössische Nebenintervention, sofern die Hauptsacheentscheidung auf ein zwischen dem Nebenintervenienten und der Gegenpartei bestehendes Rechtsverhältnis einwirkt. Neben den Voraussetzungen des § 66 verlangt § 69, der für den streitgenössischen Nebenintervenienten abw von §§ 67, 68 besondere Befugnisse und Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Nichtbestehen der Klageforderung.

Rn 69 Das Gericht hat sich mit der Gegenforderung nur dann zu befassen, wenn diese entscheidungserheblich ist. Ist die Klage abzuweisen, weil die Klage unzulässig ist oder die Klageforderung nicht besteht, ergeht keine der Rechtskraft fähige Entscheidung über die nur hilfsweise geltend gemachte Gegenforderung. Eine gleichwohl gemachte Aussage zur Gegenforderung ist als reine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schlüssige Behauptung des Nichtigkeitsgrundes.

Rn 18 Die Tatsachen, aus denen sich ein Wiederaufnahmegrund ergeben soll, müssen von der Partei schlüssig behauptet werden. Dies ist Voraussetzung der Zulässigkeit der Klage (s schon RGZ 75, 53, 56; BFH v 29.1.16 – IX K 1/15; VGH Bayern v 28.3.19 – 20 S 19.384). Die vorgetragenen Tatsachen müssen also den Wiederaufnahmegrund ergeben, was eine rechtliche Prüfung erfordert. Da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antrag.

Rn 3 Das Verfahren wird anders als § 319 nur auf Antrag in Gang gesetzt. Antragsberechtigt ist auch der Insolvenzschuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinsichtlich eines gegen ihn ergangenen Urteils (Schlesw SchlHA 71, 18). Der Antrag ist schriftsätzlich zu stellen (Abs 1). Es besteht Anwaltszwang in den Fällen des § 78. Vor dem AG ist Erklärung zu Protokoll der G...mehr