Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Leitfaden 2023 – Anlage Gen... / 3 Genossenschaften und Vereine i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG

Vor Zeilen 3 ff. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG sind Genossenschaften sowie Vereine von der Körperschaftsteuer befreit, wenn sie Wohnungen herstellen und erwerben und Mitgliedern aufgrund eines Miet- oder Nutzungsvertrags überlassen (Wohnungsgenossenschaften und -vereine). Ebenfalls begünstigt sind die Herstellung, der Betrieb und die Überlassung von damit zusammenhängenden Geme...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das KSchG ist nach seiner Grundkonzeption ein Bestandsschutzgesetz, auch wenn in der Rechtswirklichkeit nur ein geringer Anteil von Beendigungsrechtsstreitigkeiten zum Erhalt eines Arbeitsplatzes führt. Eine sozial nicht gerechtfertigte oder aus sonstigen Gründen unwirksame Kündigung führt zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit folgenden Konsequenzen für die Arbe...mehr

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Mahlzeiten in der Entgeltab... / 1 Mahlzeiten im Betrieb

Für Mahlzeiten, die der Arbeitnehmer arbeitstäglich kostenlos oder verbilligt im Betrieb einnehmen kann, bestimmt die Sozialversicherungsentgeltverordnung für den Lohnsteuerabzug bindend den Ansatz mit dem amtlichen Sachbezugswert. Er beträgt 2024 für ein Mittag- oder Abendessen einheitlich für alle Bundesländer 4,13 EUR. Mahlzeiten sind alle Speisen und Lebensmittel, die übl...mehr

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Mahlzeiten / 7 Mahlzeit aus besonderem Anlass

Mahlzeiten aus besonderem Anlass sind gegeben, wenn sie unmittelbar durch den Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt eingeräumt werden. Dazu zählt auch die besondere Arbeitgeberbewirtung im weiteren Sinne, die auf Veranlassung des Arbeitgebers durch einen Dritten erfolgt.[1] Für die lohnsteuerliche Erfassung und Bewertung solcher Bewirtungsleistungen sind 3 Fallgruppen zu ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage WiFö / 2.1 Tätigkeiten

Zeile 2 In dieser Zeile ist die Tätigkeit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft anzugeben. Die Tätigkeit muss der Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur in dem in Zeile 1 genannten räumlichen Wirkungskreis dienen. Die Anlage sieht nur eine Zeile für ein Ziel vor (z. B. Industrieansiedlung, Beschaffung neuer Arbeitsplätze, Sanierung von Altlasten). Verfolgt di...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ÖHG / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ÖHG ist eine Anlage zur Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A, zum Gewerbesteuermessbescheid und zum Feststellungsbescheid über die vortragsfähigen Gewerbeverluste. Sie dient der Spartentrennung bei der Gewerbesteuer und entspricht der Anlage ÖHK zur Körperschaftsteuererklärung. Eine Spartentrennung ist bei Kapitalgesellschaften erforderlich, bei denen die Mehrheit der ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ÖHK / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ÖHK ist aufgrund der Sonderregelungen für Kapitalgesellschaften, bei denen die Mehrheit der Stimmrechte unmittelbar oder mittelbar juristischen Personen des öffentlichen Rechts zusteht (Eigengesellschaften), notwendig. Wenn bei solchen Eigengesellschaften nachweislich nur juristische Personen des öffentlichen Rechts die Verluste aus Dauerverlustgeschäften tragen, ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Monatsverdienst

Rz. 7 Der Monatsverdienst bestimmt sich gemäß § 10 Abs. 3 KSchG nach den regelmäßigen Bruttobezügen in dem Monat, in dem das Arbeitsverhältnis endet. Rz. 8 Abzustellen ist auf die individuelle regelmäßige Arbeitszeit des gekündigten Arbeitnehmers. Bei Teilzeitkräften ist auf deren regelmäßige Arbeitszeit abzustellen. Unregelmäßige Schwankungen der Arbeitszeit wie Kurzarbeit o...mehr

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Mahlzeiten in der Entgeltab... / 2.6 Arbeitstägliche Essenzuschüsse

Die vorstehenden Regelungen zu Kantinenmahlzeiten und Essenmarken gelten in gleicher Weise, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer an deren Stelle einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten einräumt. Auch in diesem Fall ist als Arbeitslohn nicht der Zuschuss, sondern die Mahlzeit des Arbeitnehmers mit dem amtlichen Sachbezugswert zu erfassen...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 22 Ermittlung der kapitalertragsteuerpflichtigen Leistungen in Fällen der Liquidation

Zeilen 153 bis 159 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 160–166 Die Zeilen 160–166 enthalten Angaben zur Ermittlung der Leistungen an den Anteilseigner im Falle einer Liquidation, die nicht aus dem steuerlichen Einlagekonto stammen und somit der Kapitalertragsteuer unterliegen. Bei dem Anteilseigner ist die Auskehrung von eingezahltem Kapital grundsätzlich nicht steuerbar, doc...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1.2 Frist für die Abgabe der Vorbehaltserklärung (Satz 2)

Rz. 69 Der Arbeitnehmer muss die Vorbehaltsannahme gegenüber dem Arbeitgeber innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erklären (§ 2 Satz 2 KSchG). Ist die Kündigungsfrist also kürzer als 3 Wochen, gilt diese, anderenfalls muss die Vorbehaltsannahme spätestens binnen 3 Wochen dem Arbeitgeber zugegangen sein. Für die Fri...mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 3.1 Ertragsteuerliche Behandlung beim Arbeitgeber

Betrieblich veranlasste Bewirtungen führen grundsätzlich zu Betriebsausgaben. Diese sind jedoch von einigen formellen Voraussetzungen abhängig und außerdem der Höhe nach begrenzt.[1] Im Einzelfall sind für die steuerliche Beurteilung die folgenden Prüfschritte zu beachten: Betriebliche Veranlassung: Die Bewirtung muss betrieblich veranlasst sein. Aufwendungen für privat mitver...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 10 Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften

Vor Zeilen 70–82 In den Zeilen 70–82 sind von Tochter- und Beteiligungsgesellschaften des Stpfl. erhaltene Gewinnausschüttungen nach § 8 Nr. 5 GewStG hinzuzurechnen, soweit nicht die Voraussetzungen einer Kürzung nach § 9 Nr. 2a oder Nr. 7 GewStG gegeben sind. Hierdurch wird ein umständliches Verfahren vermieden, bei dem in dieser Zeile alle Gewinnausschüttungen hinzuzurechne...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 4.6 Rückzahlung des Nennkapitals (§ 28 Abs. 2 KStG)

Zeile 36g In dieser Zeile ist in Spalte 3 die Zwischensumme des steuerlichen Einlagekontos zu bilden. Damit kann in Zeile 37c ermittelt werden, in welcher Höhe die Rückzahlung des Nennkapitals mit dem steuerlichen Einlagekonto verrechnet werden kann. Zeile 37 In den Zeilen 37–37c ist zu berücksichtigen, dass das herabgesetzte Nennkapital, soweit es in das steuerliche Eigenkapit...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.1 Allgemeines

Vor Zeilen 1 ff. In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehört auch der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG. Der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG n. F. wird, zusammen mit den entsprechenden Kürzungsbeträgen, in Zeilen 31a, 31b der Anlage ZVE bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte gesondert erfasst und darf daher in den Einkünften d...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 4.4 Herabsetzung des Nennkapitals (außerhalb einer Umwandlung oder Zusammenfassung mit einem anderen Betrieb gewerblicher Art)

Zeile 31e In dieser Zeile ergibt sich die Zwischensumme für den Sonderausweis (Spalte 5). Dieser Betrag wird für die Fortentwicklung des Sonderausweises benötigt. Vor Zeilen 32–65 Die Zeilen 32–37c, 47–54g und 57–62 betreffen nur Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit, nicht wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Sie erfassen Vorgänge, die den Veränderungen des ...mehr

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Leitfaden 2023 – Anlage Gen... / 3.3 Einnahmen/Ausgaben außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung

Vor Zeilen 27–29 In diesen Zeilen sind Einnahmen und Ausgaben anzusetzen, die sich nicht aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben. Zeile 27 Zu den Einnahmen gehört die Rückzahlung von Darlehen, die die Genossenschaft bzw. der Verein erhalten hat, wenn die Darlehen eine Gesamtlaufzeit von mehr als einem Jahr hatten. Sie sind begünstigt, wenn die Darlehen mit begünstigten Gesc...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.4.4 Teilzeitanspruch (§ 8 TzBfG) und Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit (§ 9 TzBfG)

Rz. 48 Für den Arbeitnehmer regelt § 8 TzBfG unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gegenüber dem Arbeitgeber. Kommt keine einvernehmliche Vereinbarung über den Änderungswunsch des Arbeitnehmers zustande und lehnt der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens einen Monat vor deren gewünschtem Beginn schriftlich ab, ver...mehr

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Arbeitnehmerbewirtung / 7 Steuerfreie Erstattung von Bewirtungskosten

Bewirtet der Arbeitnehmer Geschäftsfreunde seines Arbeitgebers in einer Gaststätte und erstattet der Arbeitgeber die in der vorgelegten Bewirtungsrechnung ausgewiesenen Bewirtungskosten, ist der Kostenersatz beim Arbeitnehmer als Auslagenersatz steuerfrei. Der auf den Arbeitnehmer entfallende Teil der Bewirtungskosten ist kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Allerdings...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Sozialversicherungsrecht

Rz. 38 Abfindungen wegen der Beendigung eines Arbeits-/Beschäftigungsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes unterliegen – unabhängig von deren Höhe und Bewertung unter steuerlichen Gesichtspunkten – nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Es handelt sich nach der Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts[1] um kein beitragspflich...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Ber / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1. Diese Anlage haben Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter – also Berufsverbände aller zivilrechtlichen Rechtsformen – auszufüllen. Erfasst werden auch nicht rechtsfähige Körperschaften wie Gewerkschaften.[1] Berufsverbände sind Zusammenschlüsse natürlicher Personen oder Unternehmen, die allgemeine, aus d...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Kassen / 2 Allgemeines

Zeile 1 In dieser Zeile ist der 3-jährige Prüfungszeitraum durch Angabe des ersten und des letzten Jahres anzugeben, für den die Steuererklärung und die Anlage Kassen abgegeben werden. Die Angaben in den Vordrucken sind nur für das letzte Jahr des Prüfungszeitraums zu machen, die erforderlichen Unterlagen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Protokolle der Mitgliederversamml...mehr

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Unternehmenskrise: Prüfung ... / 1.2 Sanierungsfähigkeitsprüfung

Beurteilung der Sanierungsfähigkeit Mit der Beurteilung der Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens müssen sich die Entscheidungsträger eines Krisenunternehmens insb. auseinandersetzen, spätestens sobald sich die Krise in Form einer bilanziellen bzw. wirtschaftlichen Überschuldung oder in Form einer vorhandenen oder drohenden Zahlungsunfähigkeit manifestiert hat und ein Insolvenz...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Kassen / 6 Leistungsempfänger

Zeile 13 In Zeile 13 ist anzugeben, wie viele Leistungsempfänger von der Kasse betreut werden. Leistungsempfänger dürfen Zugehörige oder frühere Zugehörige der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe, der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege oder Arbeitnehmer sonstiger Körperschaftsteuersubjekte sowie deren Angehörige sein.[1] Leistungsempfänger können auch die in Zeile 15 ...mehr

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Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.7.2 RFID-Chips bzw. GPS-Sender

Sogenannte RFID-Chips[1] können als Bestandteil von Hausausweisen, die Mitarbeiter bei sich führen müssen, oder zur Ortung von Dienstwagen eingesetzt werden und ermöglichen eine detaillierte Überwachung der Arbeitnehmer durch Standortbestimmung und ggf. weitere Angaben. Eine solche verdachtsunabhängige Dauerkontrolle ist aber nach § 26 Abs. 1 BDSG i. V. m. Art. 6, 9 DSGVO un...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 3 Bilanzielles Ergebnis

Zeilen 3–10 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 11 Ausgangswert für die Ermittlung des Einkommens ist grundsätzlich das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) nach der Steuerbilanz.[1] In der Steuerbilanz sind alle Vermögensmehrungen enthalten, auch solche, die nicht steuerbar oder nicht steuerpflichtig sind. Andererseits sind in der Steuerbilanz steuerpflichtige Einkommensteile nicht ent...mehr

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Unternehmenskrise: Prüfung ... / 2.1 Zielsetzungen der Sanierungsfähigkeitsprüfung

Das Ziel der Sanierungsfähigkeitsprüfung liegt in der Erstellung eines fundierten und vertrauenswürdigen Urteils über die Sanierbarkeit des Krisenunternehmens. Das Ergebnis der Sanierungsfähigkeitsprüfung bildet die Grundlage für die Entscheidung über die Durchführung einschneidender Sanierungsmaßnahmen und damit über den Fortbestand des Unternehmens. Die Prüfung der Sanieru...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.2 Fortsetzungserkrankung

Rz. 116 Ein Fortsetzungszusammenhang wird angenommen (es handelt sich also um dieselbe Erkrankung), wenn verschiedene Erkrankungen auf demselben nicht ausgeheilten Grundleiden beruhen bzw. wenn sie auf dieselbe chronische Veranlagung des Arbeitnehmers zurückzuführen sind.[1] Dasselbe medizinisch nicht behobene Grundleiden kann dabei in unterschiedlichen Krankheitserscheinung...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.5.11 Verkehrsunfall

Rz. 97 Mit Fragen des Verschuldens hat die Rechtsprechung sich häufig im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen auseinander zu setzen. Ein die Entgeltfortzahlung ausschließendes Verschulden wird dabei dann angenommen, wenn der Arbeitnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig Verkehrsvorschriften verletzt und dadurch seine Gesundheit leichtfertig aufs Spiel gesetzt hat.[1] Verkehrste...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.4 Arbeitskampf

Rz. 58 Kausalitätsfragen treten insbesondere bei Zusammentreffen von Arbeitskampf und Krankheit auf. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung ist davon abhängig, ob er ohne die Erkrankung trotz des Streiks gearbeitet hätte. Daher entfällt der Anspruch, wenn alle Arbeitnehmer eines Betriebs oder zumindest auch der Betroffene streiken[1] oder alle Arbeitnehmer aus...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.5 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 127 Der Arbeitnehmer hat die anspruchsbegründenden Tatsachen des Entgeltfortzahlungsanspruchs darzulegen und ggf. zu beweisen. Dazu zählt auch, dass bei einer Erkrankung innerhalb der Zeiträume des § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG von mehr als 6 Wochen keine Fortsetzungserkrankung vorliegt. Der Arbeitnehmer hat Tatsachen darzulegen, die den Schluss zulassen, dass es sich um keine ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1.1 Allgemeines

Rz. 32 Der Begriff der Krankheit ist gesetzlich nicht definiert. Allgemein wird Krankheit definiert als ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand. Regelwidrig ist ein körperlicher oder geistiger Zustand dann, wenn er nach allgemeiner Erfahrung unter Berücksichtigung eines natürlichen Verlaufs des Lebensgangs nicht bei jedem anderen Menschen gleichen Alters und Geschlecht...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.1.2 Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Rz. 104 Wenn der Arbeitnehmer zu einem Zeitpunkt erkrankt, zu dem das Arbeitsverhältnis ruht, z. B. während des Mutterschutzes, der Elternzeit, einer witterungsbedingten Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses, des freiwilligen Wehrdienstes oder einer Wehrübung oder eines unbezahlten Urlaubs, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Aber auch die Frist der Entgeltfortzah...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2.2 Teilarbeitsunfähigkeit

Rz. 46 Es gibt Fallgestaltungen, in denen der Arbeitnehmer aufgrund seiner Erkrankung nur teilweise nicht in der Lage ist, seine geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Zu unterscheiden sind folgende Fälle: Der Arbeitnehmer ist nicht in der Lage, die geschuldete Leistung in vollem zeitlichen Umfang zu erbringen (quantitative Teilarbeitsunfähigkeit). Der Arbeitnehmer kann ein...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.1 Allgemeines

Rz. 80 Der Verschuldensbegriff des § 3 EFZG weicht von dem bürgerlich-rechtlichen Verschulden i. S. d. § 276 BGB ab. Bei der Entgeltfortzahlung geht es um das Verschulden des Arbeitnehmers gegen sich selbst: Der Arbeitnehmer hat seine Krankheit verschuldet, wenn er in einem groben Maß gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten vers...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.2.4 Rechtsmissbrauch

Rz. 12 Dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung kann der Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens (§ 242 BGB) entgegenstehen. Für die Prüfung bleibt jedoch dann kein Raum mehr, wenn der Anspruch bereits aufgrund eines Verschuldens des Arbeitnehmers ausgeschlossen ist: Die unverschuldete Arbeitsunfähigkeit ist Tatbestandsmerkmal der Entgeltfortzahlung.[1] Ist ein Verschulden des ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2 Arbeitsunfähigkeit

Rz. 40 Die Krankheit des Arbeitnehmers muss zu einer Arbeitsunfähigkeit führen; nur dann gewinnt sie für Entgeltfortzahlungsansprüche Bedeutung. Es ist zwischen der Erkrankung des Arbeitnehmers und der Folge der Arbeitsunfähigkeit zu differenzieren. Nicht jede Krankheit führt zu einer Arbeitsverhinderung. Wie der Krankheitsbegriff ist auch der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2 Entgeltfortzahlung im gekündigten Arbeitsverhältnis

Rz. 25 § 3 EFZG findet auch im gekündigten Arbeitsverhältnis Anwendung, sodass der Arbeitgeber bei einer Erkrankung während der Kündigungsfrist bis zum Beendigungszeitpunkt Entgeltfortzahlung leisten muss. Ist die Kündigung wegen der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen worden, kann auch über den Beendigungszeitpunkt hinaus ein Entgeltfortzahlungsanspruch bes...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.1 Allgemeines

Rz. 52 Für die Entgeltfortzahlung gilt das Prinzip der Monokausalität, d. h. die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit muss die einzige Ursache für die Arbeitsverhinderung sein, sog. Monokausalität. [1] Der erkrankte Arbeitnehmer soll nicht mehr erhalten, als er im Fall seiner Gesundheit bekommen würde.[2] Durch Arbeits- oder Tarifvertrag kann zugunsten des Arbeitnehmers hier...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.4 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 83 Allein der Umstand der Erkrankung spricht nicht für ein Verschulden des Arbeitnehmers. Vielmehr trägt der Arbeitgeber im Streitfall grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für den Ausschlusstatbestand.[1] Er muss konkrete Umstände darlegen, die ein Verschulden des Arbeitnehmers begründen. Da der Arbeitgeber häufig keine genauen Kenntnisse über die Geschehensabläu...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.2.1 Fälligkeit, Erfüllungsort und Fristen

Rz. 6 Der aufrechterhaltene Vergütungsanspruch während der Arbeitsunfähigkeit teilt das rechtliche Schicksal des Vergütungsanspruchs. Er ist zunächst zu demselben Zeitpunkt fällig. Die Fälligkeit richtet sich daher vorrangig nach den speziellen arbeitsvertraglichen oder tarifvertraglichen Regelungen zur Fälligkeit.[1] Praxis-Beispiel Arbeitgeber Z zahlt an alle Beschäftigten ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.5.9 Sportunfall

Rz. 94 Eine typische Fallgestaltung, in der über ein Verschulden des Arbeitnehmers gestritten wird, ist die auf einem Sportunfall beruhende Arbeitsunfähigkeit. Hier hat das BAG[1] 3 Fallgruppen herausgearbeitet, in denen der Ausschlusstatbestand greift: Schuldhaft handelt, wer sich in einer seine Kräfte und Fähigkeiten deutlich übersteigenden Weise sportlich betätigt, in besond...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.5.10 Suchterkrankung

Rz. 95 Suchterkrankungen in ihren unterschiedlichen Erscheinungsformen (Alkohol-, Drogen- oder Medikamentensucht) sind in der Regel Folge einer psychischen Abhängigkeit. Ihre Einordnung als Krankheit im medizinischen und im Sinne des § 3 EFZG steht nicht infrage.[1] Auch die Beurteilung der Verschuldensfrage ist heute weitgehend geklärt. Während die Rechtsprechung früher ein...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5 Wiederholte Arbeitsunfähigkeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 113 Neben der Begrenzung der Entgeltfortzahlung auf 6 Wochen enthält das Gesetz eine weitere Anspruchsbeschränkung, die der wirtschaftlichen Entlastung des Arbeitgebers dient.[1] Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung nur für insgesamt höchstens 6 Wochen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Hs. 1 EFZG). Praxis-Beispi...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 78 Der Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1. [1] Nach der Ansicht des BAG trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht die einzige Ursache für den Arbeitsausfall war.[2] Eine besondere Rolle bei der Beweisführung spielt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.6 Beschäftigungsverbote

Rz. 63 Kann der Arbeitnehmer aufgrund eines gesetzlichen Beschäftigungsverbots die Arbeit nicht erbringen, hat er grundsätzlich keinen Vergütungsanspruch und im Fall einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit auch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Eine Ausnahme ist dann zu machen, wenn das gesetzliche Beschäftigungsverbot Folge einer zur Arbeitsunfähigkeit führenden ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.5.2 Arbeitsunfall

Rz. 86 Bei Arbeitsunfällen trifft den Arbeitnehmer ein Verschulden, wenn er in besonders grobem Maß gegen die geltenden Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften verstoßen hat.[1] Hierbei kann es sich um konkrete Sicherheitsanweisungen des Arbeitgebers, Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften oder Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes handeln. Ein tatbestandsa...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 22 Voraussetzung für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist stets das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, dessen tatsächliche Voraussetzungen der Arbeitnehmer, der die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall fordert, im Streitfall darzulegen und zu beweisen hat. Grundsätzlich ist daher erforderlich, dass die Parteien ein wirksames Arbeitsverhältnis begründet und (noch) ni...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.5.7 Schönheitsoperationen

Rz. 92 Die auf einer reinen Schönheitsoperation beruhenden Gesundheitsbeeinträchtigungen sind grundsätzlich vom Arbeitnehmer selbst verschuldet; Arbeitsausfälle führen insofern zu keinem Entgeltfortzahlungsanspruch.[1] So hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er eine Kurzsichtigkeit durch einen Lasereingriff korrigieren lässt.[2] Etwas anderes gil...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.2 Ausnahmen

Rz. 138 Die Parteien können jederzeit zugunsten des Arbeitnehmers einen Ausschluss oder eine Verkürzung der Wartefrist vereinbaren. Eine solche Regelung kann auch in einen Tarifvertrag aufgenommen werden.[1] Stammt die Regelung zur Wartezeit im Tarifvertrag aus einer Zeit vor In-Kraft-Treten der gesetzlichen Wartefrist, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob die Regelung ledig...mehr