Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Vorgesetztenbeurteilung zie... / 6 Grundsätzliche Problematik der Mitarbeiter- und Vorgesetztenbeurteilung

Beurteilt wird immer, wenn Menschen einander begegnen, miteinander kommunizieren oder zusammenarbeiten. Sie beobachten einander und bewerten ihre Beobachtungen. Dies geschieht öfter unbewusst als bewusst. Meist erfahren die Beurteilten aber das Ergebnis nicht. Vielleicht ziehen sie auch aus dem Verhalten des anderen und aus seinen Reaktionen richtige oder falsche Schlüsse. D...mehr

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Verjährung (Miete) / 4.5 Anspruch auf Mängelbeseitigung

Der Anspruch auf Mängelbeseitigung besteht vom Beginn des Mietverhältnisses an bis zu dessen Ende. Vor dem Ende des Mietverhältnisses kann die Verjährung nicht beginnen.[1]mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) v. 5.12.2006 [1] war § 1 zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens mit Wirkung zum 1.1.2007 noch in 7 Absätze untergliedert. Im Zuge des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union v. 19.8.2007 [2] wurde § 1 Abs. 7 Nr. 2c sprachlich modifiziert ("oder" wurde durch ein Komma ...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.3 Ruhen des Anspruchs bei Zahlung von Entgelt

Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange das Mitglied beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder Urlaubsabgeltung erhält (vgl. § 24i Abs. 4 Satz 1 SGB V). Übt eine Frau während der vorgeburtlichen Schutzfrist das Recht auf freiwillige Weiterarbeit aus, erhält sie weiterhin ihr vertragliches Entgelt durch den Arbeitgeber. Ihr Anspruch auf Mutt...mehr

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Verjährung (Miete) / 1.4 Beginn der Verjährung

Die Verjährung der in § 548 BGB genannten Ansprüche beginnt – unabhängig vom Zeitpunkt der Schadensentstehung – erst mit der Rückgabe. Dies gilt auch dann, wenn der Schaden erst einige Zeit nach der Rückgabe zutage tritt.[1] 1.4.1 Begriff der Rückerlangung Für die Frage der Rückerlangung kommt es deshalb grundsätzlich auf den Zeitpunkt an, in dem der Vermieter freien Zugang zu...mehr

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Verjährung (Miete) / 2.1.6 Unterlassungsansprüche des Vermieters

Der Vermieter kann auf Unterlassung klagen, wenn der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung fortsetzt.[1] Dieser Anspruch aus § 541 BGB unterliegt nach allgemeiner Ansicht der Verjährung, wobei die Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.[2] Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der vertragswidrige Gebrauch stattgefunden hat und...mehr

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Vorgesetztenbeurteilung zie... / 3.2 Die Beurteilung des Verhaltens

Einen besonderen Schwerpunkt bei der Vorgesetztenbeurteilung bilden Führungsstil und Führungsverhalten des Vorgesetzten. Wie geführt werden soll, ist in vielen Unternehmen in Grundsätzen oder Leitlinien (z. B. Unternehmensgrundsätze, Führungsleitlinien) schriftlich festgelegt. So lauten zum Beispiel die Aussagen zur Führung in den Leitlinien eines Großunternehmens (Auszüge):...mehr

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Mutterschutzlohn / 1.3 Anspruchsdauer und Fälligkeit

Der Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 18 MuSchG beginnt mit dem Tag, an dem die Frau wegen eines Beschäftigungsverbotes eine Entgeltminderung erfährt. Dabei ist es gleichgültig, ob ihre Arbeitspflichten aufgrund des Beschäftigungsverbotes ganz oder teilweise suspendiert sind ("teilweises Beschäftigungsverbot"). Der Anspruch auf Mutterschutzlohn besteht auch, wenn der Arbe...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6 Unterbrechung der Betreuung aus wichtigem Grund (§ 1 Abs. 5)

Rz. 102 Nach § 1 Abs. 5 bleibt der Anspruch auf Elterngeld unberührt, wenn die Betreuung und Erziehung des Kindes aus einem wichtigen Grund nicht sofort aufgenommen werden kann oder unterbrochen werden muss. Voraussetzung für die (Weiter-)Gewährung nach § 1 Abs. 5 ist demzufolge, dass die Betreuung und Erziehung entweder nicht aufgenommen oder nach Aufnahme vor dem Ende des ...mehr

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Verjährung (Miete) / 4.1.5 Rückforderungsansprüche des Mieters bei überzahlten Betriebskosten

In 3 Jahren verjähren auch die Rückforderungsansprüche des Mieters gegen den Vermieter wegen überzahlter Heizkosten und sonstiger Betriebskosten.[1] Wichtig Verjährungsbeginn nach Abrechnungszugang Der Rückerstattungsanspruch des Mieters wegen überzahlter Betriebskostenvorauszahlungen wird erst nach Zugang der Abrechnung fällig. Vorher beginnt die Verjährung nicht zu laufen.[2...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Der Anspruch auf die Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ist an den Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 24i Abs. 1 SGB V i. V. m. § 19 Abs. 1 MuSchG bzw. § 19 Abs. 2 MuSchG gekoppelt. Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht, wenn sich die Frau in einem Arbeitsverhältnis befindet und aufgrund der Schutzfristen nach § 3 MuSchG kein Entgelt gezahlt wird oder wenn das ...mehr

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Verjährung (Miete) / 4.2 Bereicherungsansprüche bei überhöhter Kaution

Nach § 551 BGB darf die Mietkaution den Betrag von 3 Monatsmieten nicht übersteigen. Hat der Mieter eine höhere Kaution bezahlt, steht ihm in Höhe des überzahlten Betrags ein Bereicherungsanspruch zu. Hierfür gilt die reguläre Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB). Diese Frist beginnt gem. § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und...mehr

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Verjährung (Miete) / 3.2 Insbesondere: Ersatz für nicht geschuldete Renovierung

Hat der Mieter Schönheitsreparaturen aufgrund einer unwirksamen Renovierungsklausel durchgeführt, steht ihm ein Bereicherungsanspruch zu. Nach der Rechtsprechung des BGH gilt hierfür die kurze Verjährungsfrist des § 548 Abs. 2 BGB.[1] Diese Rechtsprechung hat zur weiteren Folge, dass die Verjährungsfrist erst mit dem rechtlichen Ende des Mietverhältnisses beginnt. Achtung Auc...mehr

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Mutterschutzlohn / Zusammenfassung

Überblick Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) bildet einen umfassenden rechtlichen Rahmen zum Schutz von erwerbstätigen Frauen während der Schwangerschaft, nach der Geburt und während der Stillzeit. Dabei zielt es darauf ab, dass Frauen während der Schwangerschaft oder in der Stillzeit ihre Tätigkeit grundsätzlich – ggf. unter angepassten Bedingungen – fortsetzen können. Beschäf...mehr

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Verjährung (Miete) / 2.1.4 Ratenzahlungsvereinbarung

Schließen die Parteien eine Ratenzahlungsvereinbarung ab, wonach ein Mietrückstand in Raten getilgt werden soll, ist zu unterscheiden: Liegt der Vereinbarung eine streitige Forderung zugrunde, ist anzunehmen, dass durch den Vertrag eine gerichtliche Geltendmachung erspart werden sollte; in diesem Fall gilt die 30-jährige Verjährungsfrist. Ist die Forderung dagegen unstreitig u...mehr

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Verjährung (Miete) / 4.1.2 Fehlerhafte Wohnflächenangabe

Übersteigt die in einem Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB angegebene und der Berechnung zugrunde gelegte Wohnfläche die tatsächliche Wohnfläche, kann der Mieter unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung die Rückzahlung der in der Folgezeit aufgrund der fehlerhaften Berechnung überzahlten Miete verlangen, wenn die Abweichung der tatsächlichen von der ang...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.1 Ausländer mit Freizügigkeitsberechtigung

Rz. 128 Freizügigkeitsberechtigte Ausländer sind deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt.[1] Sie unterfallen daher nicht dem Anwendungsbereich von § 1 Abs. 7 . Ein Anspruch auf Elterngeld können sie daher bereits erfolgreich geltend machen, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 bis 6 erfüllen und § 1 Abs. 8 einer Bewilligung nicht entgegensteht. Zwar mag der Begriff ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Anspruchsvoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 enthält zunächst die Legaldefinition des Partnerschaftsbonus. Der Partnerschaftsbonus ist ein Anspruch auf einen zusätzlichen Monatsbetrag Elterngeld Plus für jeden Elternteil, wenn beide Elternteile in diesem Lebensmonat nicht weniger als 24 und nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats erwerbstätig sind und die Voraussetzungen des § 1 BE...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.2 Beginn und Ende des Anspruchs

Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld entsteht im Regelfall mit Beginn der Schutzfrist des § 3 Abs. 1 MuSchG. Sofern das Arbeitsverhältnis während der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung beginnt, besteht der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ab Beginn des Arbeitsverhältnisses (§ 24i Abs. 3 Satz 6 SGB V). Der Anspruch besteht auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis während eine...mehr

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Verjährung (Miete) / 5.3 Geltendmachung eines Anspruchs durch Aufrechnung im Prozess (§ 204 Abs. 1 Nr. 5 BGB)

Eine außergerichtliche Aufrechnung genügt nicht. Sie muss im Prozess geltend gemacht werden. Dabei kann sich natürlich auf eine außergerichtlich erklärte Aufrechnung berufen werden. Wichtig Rechnen Sie innerhalb der kurzen Verjährungsfrist auf Sie sollten dies innerhalb der Frist tun und ausdrücklich erklären, auf welche Positionen Sie mit welchen Forderungen aufrechnen. Dies ...mehr

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Verjährung (Miete) / 1.1.3 Ansprüche aus Verschulden bei den Vertragsverhandlungen

Ebenso ist § 548 BGB auf solche vorvertraglichen Verhältnisse entsprechend anzuwenden, in denen es wegen des Abbruchs der Vertragsverhandlungen nicht zum Abschluss eines Mietvertrags gekommen ist. Deshalb verjähren auch Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei den Vertragsverhandlungen in der kurzen Frist des § 548 BGB.[1]mehr

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Verjährung (Miete) / 1.1.2 Vertragsansprüche, Rückbaupflicht

Hierzu zählen insbesondere Ansprüche auf Herstellung eines bestimmten, vertraglich vereinbarten Zustands sowie Ansprüche auf Beseitigung einer baulichen Veränderung.[1] Es macht hierbei keinen Unterschied, ob die Veränderung vom Mieter selbst oder auf dessen Wunsch vom Vermieter vorgenommen worden ist.[2] Es muss sich aber immer um Ansprüche handeln, die aus einer Veränderun...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Der erweiterte Kreis der Anspruchsberechtigten nach § 1 Abs. 3

Rz. 76 Mit § 1 Abs. 3 erweitert der Gesetzgeber in Abweichung von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 den Kreis der Anspruchsberechtigten auf "im Rechtssinne (noch) nicht mit dem Kind verwandte Personen". [1] Anspruchsbegründend wirkt im Falle des § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 eine "rechtlich verfestigte Familienbeziehung."[2] § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 regelt den Zeitraum bis zur Feststell...mehr

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Verjährung (Miete) / 3.1 Begriff der Aufwendungen

Nach der Rechtsprechung des BGH zählen zu den Aufwendungen in diesem Sinne alle Maßnahmen, "die das Grundstück in seinem Bestand verbessern".[1] In Betracht kommen vertragliche Ansprüche, die gegeben sein können, wenn vereinbart ist, dass der Vermieter für die vom Mieter durchgeführten Reparatur- oder Modernisierungsmaßnahmen bei Vertragsende eine Ausgleichszahlung leisten s...mehr

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Vorgesetztenbeurteilung zie... / 11 Das Beurteilungsgespräch

Das Beurteilungsgespräch ist der wichtigste und schwierigste Teil der Vorgesetztenbeurteilung. Wie bei Gesprächen im Rahmen der Mitarbeiterbeurteilung sollten sich auch hier beide Seiten auf das Gespräch gründlich vorbereiten. Die Vorbereitung betrifft sowohl die "formale" Seite (Zeitpunkt und Zeitdauer, Ort, Unterlagen) als auch die "inhaltliche" Seite (Ziele, Urteil und Be...mehr

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Vorgesetztenbeurteilung zie... / 3.3 Die Potenzialbeurteilung

Die Potenzialbeurteilung ist der zukunftsorientierte und damit wichtigste Teil der Beurteilung. Für personalpolitische Entscheidungen ist nicht nur die Frage entscheidend, in welchem Umfang und wie gut ein Vorgesetzter seine Management- und Führungsaufgaben erledigt, sondern ob er auch noch weiteres Entwicklungs- und Aufstiegspotenzial besitzt. Diese schwierige Einschätzung ...mehr

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Vorgesetztenbeurteilung zie... / 11.1 Wer eröffnet dem Vorgesetzten die Beurteilung?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, dem Vorgesetzten das Ergebnis der Vorgesetztenbeurteilung mitzuteilen: Jeder einzelne Mitarbeiter führt mit seinem Vorgesetzten ein Gespräch und teilt ihm sein Beurteilungsergebnis mit. Der Vorgesetzte trifft sich mit der Gruppe seiner Mitarbeiter, lässt sich die Beurteilung(en) einzeln oder als Gruppenurteil vortragen und diskutiert mit seinen M...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3 Betreuung und Erziehung des Kindes (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 42 Als weitere kumulativ zu erfüllende Voraussetzung, ohne deren Vorliegen ein Anspruch auf Elterngeld nicht besteht, muss nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 die Betreuung und Erziehung des Kindes durch den Anspruchsteller selbst erfolgen. Dies ist nur konsequent, soll doch das Elterngeld eine Unterstützung bei der Sicherung der Lebensgrundlage darstellen und Einkommensausfäll...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5.1 Unvermögen der Eltern zur Betreuung

Rz. 92 Der Kreis der anspruchsberechtigten Personen wird nach § 1 Abs. 4 nur erweitert, wenn die Eltern ihr Kind nicht betreuen können. Die genannten Verwandten und Angehörigen sind nur berechtigt, Elterngeld zu beziehen, wenn es den Eltern unmöglich ist, das leibliche oder angenommene Kind zu betreuen (Ersatzberechtigte). Ob eine Betreuung unmöglich ist, muss ggf. durch die...mehr

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Vorgesetztenbeurteilung zie... / 10 Die Vorbereitung der Mitarbeiter auf die Vorgesetztenbeurteilung

In der Regel werden Vorgesetzte in Seminaren geschult, bevor sie ihre Mitarbeiter beurteilen. (Dies gilt zumindest bei der Einführung eines Beurteilungssystems.) Sie lernen das Beurteilungssystem kennen, erfahren, was sie alles bei Beurteilungen beachten müssen und üben, Beurteilungsgespräche[1] zu führen. So gerüstet, steigen sie in den Beurteilungsprozess ein. Eine ähnliche...mehr

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Vorgesetztenbeurteilung zie... / 7 Beurteilungsfehler

Für die Vorgesetztenbeurteilung gilt dasselbe wie für die Mitarbeiterbeurteilung: Es gibt keine objektiven Beurteilungen.[1] Wenn Menschen andere Menschen beurteilen, wirken immer subjektive Momente mit. Hierbei können die Grundeinstellungen (optimistisch oder pessimistisch) oder die Stimmungslage des Beurteilers während des Beurteilens (positiv oder negativ) eine Rolle spie...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.11 Altersgrenzen

Rz. 245 Vereinbarungen in Arbeitsverträgen oder Regelungen in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen, wonach das Arbeitsverhältnis bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters, z. B. des 65. Lebensjahres, endet, wurden in der früheren Rechtsprechung des BAG als auflösende Bedingungen angesehen.[1] Diese Rechtsprechung hat das BAG inzwischen ausdrücklich aufgegeben und ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 2.3 Befristung einzelner Vertragsbedingungen

Rz. 15 § 14 TzBfG findet weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung auf die Befristung einzelner Vertragsbedingungen.[1] Denn die Vorschrift bezieht sich nur auf die Befristung des gesamten Arbeitsvertrags, nicht auf die Befristung einzelner Vertragsbestandteile. Deshalb führte das Inkrafttreten des TzBfG am 1.1.2001 nicht zu einer Änderung der Rechtslage in Bezug auf die ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.3.2.4 Kausalität

Rz. 127 Die zeitweilige Verhinderung eines Stammarbeitnehmers muss für die Einstellung des befristet beschäftigten Arbeitnehmers ursächlich sein. Dies ist in Fällen der unmittelbaren Vertretung, in denen die Vertretungskraft die Tätigkeit der zeitweilig verhinderten Stammkraft verrichten soll, unproblematisch. Mittelbare Vertretung Rz. 128 Der Sachgrund der Vertretung setzt al...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.1.2.1 Prognose

Rz. 69 Aus der Gesetzesbegründung lässt sich entnehmen, dass allein die Ungewissheit über die künftige Entwicklung des Arbeitskräftebedarfs nicht geeignet ist, die Befristung eines Arbeitsvertrags zu rechtfertigen.[1] Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des BAG zum Sachgrund des vorübergehenden Mehrbedarfs an Arbeitskräften. Die bloße Unsicherheit der künftigen Ent...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.1.5 Mehrfachbefristungen; institutioneller Rechtsmissbrauch

Rz. 42 § 14 Abs. 1 TzBfG erlaubt grundsätzlich den Abschluss aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge in beliebiger Zahl.[1] Es ist auch zulässig, im Anschluss an eine sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG einen oder mehrere mit Sachgrund befristete Arbeitsverträge abzuschließen. Wegen des Verbots der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung be...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.2.3 Derselbe Arbeitgeber

Rz. 349 Einer sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG steht nur ein früheres Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber entgegen. Um denselben Arbeitgeber i. S. v. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG handelt es sich, wenn das frühere Arbeitsverhältnis mit derselben natürlichen oder juristischen Person bestanden hat.[1] Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer in d...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.5.1 Voraussetzungen

Rz. 192 Die Erprobung des Arbeitnehmers ist als Befristungsgrund seit langem anerkannt.[1] Damit wird dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers, die Eignung des Arbeitnehmers für die vorgesehene Tätigkeit zu überprüfen, ebenso Rechnung getragen wie dem Anliegen des Arbeitnehmers zu entscheiden, ob der Arbeitsplatz seinen Vorstellungen entspricht. Rz. 193 Während der Probeze...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.4.2.3 Bühnenkünstler

Rz. 157 Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Bühnenkünstlern entspricht langjährigem Bühnenbrauch. Bereits der Normalvertrag Solo (NV Solo) vom 1.5.1924, der für Solisten galt, ging vom befristeten Bühnenarbeitsverhältnis als Regelfall aus. An dieser tariflichen Regelung hat sich bis heute nichts geändert. Die Tarifvertragsparteien haben in § 2 Abs. 2 des am 1.1.2003 in K...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.2.1 Zeitliche Begrenzung

Rz. 331 Nach der früheren Rechtsprechung des BAG steht jede vorherige Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber der Befristung ohne Sachgrund entgegen. Das Anschlussverbot in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG enthält keine ausdrückliche zeitliche Begrenzung. Das BAG hatte deshalb angenommen, dass es auf den zeitlichen Abstand zwischen einem früheren...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.8 Gerichtlicher Vergleich (Abs. 1 Satz 2 Nr. 8)

Rz. 288 Bereits vor dem Inkrafttreten des TzBfG wurde eine Befristung oder auflösende Bedingung, die in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart wurde, als rechtswirksam angesehen. Eines gesonderten weiteren Sachgrunds bedurfte es dazu nicht. Dies setzte voraus, dass der Vergleich zur Beilegung einer Bestandsstreitigkeit, d. h. eines Kündigungsschutzverfahrens oder einer Bef...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.1.3.3 Zusatzaufgabe; Projekt

Rz. 88 Ein vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung kann auch dadurch entstehen, dass der Arbeitgeber neben den üblichen Daueraufgaben eine davon abgrenzbare zeitlich befristete Zusatzaufgabe übernimmt. Auch die Durchführung eines zeitlich begrenzten (Forschungs-)Projekts kann die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem dafür eingestellten Arbeitnehmer rechtfertigen. D...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.7.2 Voraussetzungen nach neuem Recht

Rz. 274 Voraussetzung für die Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG ist, dass der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind. Dies erfordert, dass die Mittel haushaltsrechtlich mit einer konkreten Sachregelung auf der Grundlage einer nachvollziehbaren Zwecksetzung versehen sind. Die Haushal...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.5.3 Änderung der Vertragsbedingungen

Rz. 322 Eine Vertragsverlängerung i. S. v. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt nach der Rechtsprechung des BAG außerdem voraus, dass nur der Beendigungszeitpunkt verändert wird, die übrigen Vertragsbedingungen aber unverändert bleiben. Ansonsten handelt es sich um den Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrags, dessen Befristung ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ni...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.7 Abweichungen durch Tarifvertrag (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 355 Nach § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG kann durch Tarifvertrag die Anzahl der Vertragsverlängerungen oder die Höchstbefristungsdauer abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Das Wort "oder" in § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG ist als "und/oder" zu verstehen.[1] Das entspricht der Gesetzesbegründung, wonach tarifvertraglich eine andere (höhere oder niedrigere) Anzahl von zulässigen Ve...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.4.2.1 Mitarbeiter bei Rundfunk- und Fernsehanstalten

Rz. 145 Voraussetzungen Nach der Rechtsprechung des BVerfG umfasst die durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Rundfunkfreiheit auch das Recht der Rundfunk- und Fernsehanstalten, frei von fremdem, insbesondere staatlichem Einfluss über die Auswahl, Einstellung und Beschäftigung derjenigen Mitarbeiter zu bestimmen, die an Hörfunk- oder Fernsehsendungen inhaltlich gestalte...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 2.2 Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrags

Rz. 11 § 14 TzBfG ist auch auf die nachträgliche Befristung eines bis dahin unbefristeten Arbeitsvertrags anzuwenden. Sie ist wegen des bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber nur nach § 14 Abs. 1 TzBfG zulässig und bedarf daher eines Sachgrunds.[1] Dies gilt auch dann, wenn das unbefristete Arbeitsverhältnis nur kurze Zeit bestanden hat (vgl. hier...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.3.2.1 Prognose

Rz. 112 Teil des Sachgrunds der Vertretung ist die Prognose des Arbeitgebers über den voraussichtlichen Wegfall des Vertretungsbedarfs bei der Rückkehr des Vertretenen an den Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber kann grundsätzlich davon ausgehen, dass der vorübergehend durch Krankheit, Urlaub oder ähnliche – aus Sicht des Arbeitgebers "fremdbestimmte" – Gründe an der Arbeitsleistun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.3 Vertraglicher Ausschluss des § 14 Abs. 2

Rz. 317 Die Arbeitsvertragsparteien können allerdings die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG, ebenso wie nach der Vorgängerregelung in § 1 Abs. 1 BeschFG, vertraglich ausschließen. Denn § 14 Abs. 2 TzBfG ist nach § 22 Abs. 1 TzBfG eine einseitig zwingende Bestimmung, die Abweichungen zugunsten des Arbeitnehmers zulässt.[1] Der vertragliche Aussch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 5.3 Maßgeblicher Zeitpunkt für die schriftliche Befristungsabrede

Rz. 432 Die schriftliche Befristungsabrede muss grundsätzlich im Zeitpunkt der vereinbarten Arbeitsaufnahme durch den Arbeitnehmer vorliegen. Dies gilt auch für die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags. Diese muss grundsätzlich noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags schriftlich vereinbart werden. Vereinbaren die Parteien vor Vertragsbeginn lediglich...mehr