Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.4.3 Einzelfälle aus Rechtsprechung und Praxis

Rz. 101 Ein Gewerbetreibender mit Gewinnermittlung nach § 5 EStG kann in der Regel Grundstücke, die nicht zum notwendigen Privatvermögen gehören, z. B. Mietwohngrundstücke, als Betriebsvermögen behandeln, es sei denn, dass dadurch das Gesamtbild der gewerblichen Tätigkeit so verändert wird, dass es den Charakter einer Vermögensnutzung im nicht gewerblichen Bereich erhält.[1]...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.4.2 Subjektive Bestimmung und buchmäßige Behandlung

Rz. 202 Hinsichtlich dieser Grundstücke bzw. Grundstücksteile besteht ein Wahlrecht. Diese Wirtschaftsgüter können als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen oder als Privatvermögen behandelt werden. Sollen Grundstücke oder Grundstücksteile als Betriebsvermögen behandelt werden, muss der Mitunternehmer erkennen lassen, dass das Wirtschaftsgut Sonderbetriebsvermögen sein soll. D...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.5 Finanzamt

Die Grundsätze der AO und der FGO über Fristversäumnis und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gelten für die Finanzbehörden in gleicher Weise wie für Steuerpflichtige.[1] Versäumt also das Finanzamt eine Frist (z. B. die Frist für die Begründung der Revision), dann kann auch ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur unter den Voraussetzungen des § 56 FGO gewährt werden...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.8.1 Grundsätzliches

Rz. 118 Nach der Rechtsprechung des BFH sind Gebäudeteile, die nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen, selbstständige Wirtschaftsgüter (siehe Rz. 26 ff.). Gebäude und Gebäudeteile, die zur Zeit der Aufnahme in das Betriebsvermögen zulässigerweise zum Betriebsvermögen gerechnet worden sind, bleiben daher grundsätzlich so lange B...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.8 Realisierung der stillen Reserven bei Gebäuden im Sonderbetriebsvermögen

Rz. 230 Der Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters einer Personengesellschaft gehört zum Gewinn der Personengesellschaft und damit auch zum Gewerbeertrag der Personengesellschaft. Im Falle des gleichzeitigen Ausscheidens bzw. einer Veräußerung des Mitunternehmeranteils kann der Gewinn aus der Veräußerung eines zum Sonderbetriebsvermögen ge...mehr

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Schulgeld: Steuerliche Abzu... / 2 Begünstigte Schulen

Begünstigt sind Schulen in freier Trägerschaft einschließlich privater Grund- und Förderschulen, überwiegend privat finanzierte Schulen und "andere Einrichtungen".[1] Voraussetzung[2] für die Begünstigung der Aufwendungen ist, dass die Schule innerhalb eines EU/EWR-Staats liegt[3] und zu einem anerkannten, allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabs...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.2 Grund und Boden und aufstehende Gebäude als Betriebsvermögen oder Privatvermögen

Rz. 68 Bei der Beantwortung dieser Frage sind folgende vom BFH[1] aufgestellte Grundsätze zu beachten: Befinden sich auf einem Grundstück außer dem eigenbetrieblich genutzten Gebäude noch ein oder mehrere andere Gebäude, so gehört der zum eigenbetrieblich genutzten Gebäude gehörende Grund und Boden zum notwendigen Betriebsvermögen, weil der Grund und Boden und ein darauf erri...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.4.4 Bebaute Grundstücke, die kein gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen sein können

Rz. 215 Ist ein objektiver Zusammenhang mit dem Betrieb der Personengesellschaft nicht erkennbar, kann ein Grundstück nicht gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft werden.[1] Das in der in Rz. 199 angesprochenen Entscheidung des BFH aufgeführte Grundstück war auch kein gewillkürtes Betriebsvermögen. Solches setzt u. a. voraus, dass ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.7 Gebäude als Sonderbetriebsvermögen bei Land- und Forstwirtschaft oder freiberuflicher Tätigkeit

Rz. 227 Notwendiges und gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen kann es auch bei Mitunternehmern geben, die sich zur gemeinsamen Ausübung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder eines freien Berufs zusammengeschlossen haben.[1] Das Bundesverfassungsgericht hat durch den gem. § 93a Abs. 2 BVerfGG gebildeten Ausschuss die Verfassungsbeschwerde gegen das BFH-Urteil vom...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 2.2 Wer erhält die Steuerklasse II?

Anspruchsberechtigt sind nur sog. "echte" alleinerziehende Steuerpflichtige. Außerdem muss zum Haushalt des Alleinerziehenden ein steuerlich zu berücksichtigendes Kind gehören. Die Steuerklasse II kann damit auch für volljährige Kinder gewährt werden, wenn dem Arbeitnehmer hierfür ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. Im Einzelnen ist der Entlastungsbetrag für Allein...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 7.2 Gemeiner Wert bei Betriebsaufgabe

Rz. 369 Bei Gebäuden oder Gebäudeteilen, die der Steuerpflichtige im Rahmen der Betriebsaufgabe aus einem Betriebsvermögen in das Privatvermögen überführt hat, ist die weitere AfA nach dem gemeinen Wert (§ 16 Abs. 3 EStG) zu bemessen, mit dem das Gebäude oder der Gebäudeteil bei der Überführung steuerlich erfasst worden ist (R 7.3 Abs. 6 Satz 1 EStG). Rz. 370 Wird bei einer B...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.14 Anschaffungsnahe Aufwendungen als Anschaffungskosten

Rz. 275 Anschaffungskosten werden aufgewendet, um ein Wirtschaftsgut von der fremden in die eigene Verfügungsmacht zu überführen. Bei anschaffungsnahen Aufwendungen ist besonders sorgfältig abzugrenzen. Nur Aufwendungen zum Versetzen des erworbenen Gebäudes in den betriebsbereiten Zustand sind als Anschaffungskosten anzusehen. Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.3.3 Gebäude, die kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen sein können

Rz. 198 Ein Wirtschaftsgut, das einem Gesellschafter einer Personengesellschaft gehört und das dieser selbst ausschließlich und auf Dauer für seinen privaten Bedarf nutzt, ist in gleicher Weise wie ein entsprechendes Wirtschaftsgut eines Einzelunternehmens notwendiges Privatvermögen und kann nicht gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen sein. Das gilt grundsätzlich auch für Grun...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.7 Kausalität

Schädlich ist ein Mangel aber stets nur dann, wenn er auch ursächlich für die Versäumung der Frist war (Kausalität des Verschuldens für die Fristversäumnis). Auch ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Vertreterverschulden setzt voraus, dass der Mangel der von der Rechtsprechung geforderten Fristenkontrolle für die Versäumung der Frist ursächlich war.[1] Letzteres ist z. B....mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 1.3.3.2 Grundsätzliches

Rz. 16 Die Abgrenzung von Gebäude und Betriebsvorrichtung kann nicht unter Heranziehung einer in Bezug auf das gesamte Bauwerk bestehenden Verkehrsauffassung erfolgen. Bestehen jedoch Zweifel, ob ein bestimmtes Merkmal des Gebäudebegriffs vorliegt, ist die Entscheidung über das Vorliegen dieses Merkmals in Bezug auf das Bauwerk nach der Verkehrsauffassung zu treffen.[1] Das ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.8.3 Entnahmen bei Abwahl der Nutzungswertbesteuerung

Rz. 128 Für die Bestimmung des zur Wohnung gehörenden Grund und Bodens, der bei der Abwahl der Nutzungswertbesteuerung gemäß § 13 Abs. 4 EStG a. F. steuerfrei entnommen werden kann, sind die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse zum Entnahmezeitpunkt und die zukünftige mögliche Nutzung maßgebend. Die steuerfreie Entnahme ist nicht auf eine (zusätzliche) Gartenfläche von 1.000...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4.4 Revision fälschlicherweise beim FG eingelegt

Reicht ein Beteiligter ein Rechtsmittel zwar zu Unrecht, aber so rechtzeitig beim FG ein, dass bei einer Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang ohne Weiteres mit dem fristgerechten Eingang beim BFH gerechnet werden kann, ist ihm Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn das FG die Revisionsschrift verspätet an den BFH geschickt hat.[1] Nach einem Beschluss des BVerfG[2] ist das...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.17 Aufteilung eines Gesamtkaufpreises

Rz. 280 Für die Ermittlung der Gebäude-Anschaffungskosten als Grundlage für die Absetzung für Abnutzung ist eine Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf das Gebäude und den zugehörigen Grund und Boden notwendig. Liegt eine vertragliche Vereinbarung über die Aufteilung des Kaufpreises vor, ist diese maßgeblich, solange keine wesentlichen Zweifel bestehen. Liegt ein solcher Vertr...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.3 Außenanlagen als selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind

Rz. 39 Außenanlagen sind stets im Einheitswert des Grundstücks zu erfassen.[1] Im Bewertungsrecht versteht man unter Außenanlagen die mit dem Grundstück körperlich verbundenen Sachen, die bürgerlich-rechtlich wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind (§ 94 BGB), bewertungsrechtlich aber weder als Gebäude noch als Gebäudeteile qualifiziert werden (§ 89 BewG). Rz. 40 Einkom...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.5 Gewerblicher Grundstückshandel bei Grundstücken im Sonderbetriebsvermögen

Rz. 218 Der BFH hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass es für die Beurteilung der Tätigkeit einer Personengesellschaft als Grundstückshandel ohne Bedeutung ist, ob die einzelnen Objekte dieser Tätigkeit zum Vermögen der Gesellschaft oder zum Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter gehören.[1] Es durften deshalb schon nach dieser Rechtsprechung nur solche Tätigkeiten...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.3 Anschaffungskosten bei Übernahme von Verbindlichkeiten

Rz. 258 Beim Erwerb eines bebauten Grundstücks können die verschiedenen Verbindlichkeiten unter Anrechnung auf den Kaufpreis übernommen werden. Hierbei wird es sich meistens um langfristige Verbindlichkeiten handeln, die durch Hypotheken gesichert sind; sie gehören mit ihrem Nennwert (ggf. Zeitwert) zum Anschaffungspreis. Die übernommenen Verpflichtungen sind andererseits mi...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.2.2 Zur Frage des Vorliegens von gewillkürtem Betriebsvermögen

Rz. 153 Die Finanzverwaltung geht offensichtlich mit der Formulierung im Mitunternehmererlass, dass Wirtschaftsgüter, die zum Gesamthandsvermögen gehören, dem Betrieb der Personengesellschaft jedoch nicht unmittelbar dienen oder zu dienen bestimmt sind, vorbehaltlich der Regelung in Tz. 9 des Mitunternehmererlasses, so lange zum Betriebsvermögen der Personengesellschaft gehö...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 1.3.1 Grundsätzliches

Rz. 7 Gemäß R 7.1 Abs. 5 Satz 1 EStR sind für den Begriff des Gebäudes die Abgrenzungsmerkmale des Bewertungsrechts maßgebend. Nach den für das Bewertungsrecht ergangenen gleich lautenden Ländererlassen zur Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen und nach den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen ist ein Bauwerk als Gebäude a...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.15 Feststellungserfordernisse bei sog. anschaffungsnahem Aufwand

Rz. 277 Um zu erkennen, ob Renovierungs- oder Modernisierungsaufwand zu Anschaffungskosten oder Erhaltungsaufwand führt, muss zunächst festgestellt werden, welche Baumaßnahme den geltend gemachten Aufwendungen zugrunde liegt. Baumaßnahmen vor der erstmaligen Nutzung eines Gebäudes führen nicht bereits dann zu Anschaffungskosten, wenn wesentliche Bereiche der Wohnungsausstatt...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 3.1 Antragsform

Wiedereinsetzung wird i. d. R. und zweckmäßigerweise schriftlich beantragt. Ein Wiedereinsetzungsantrag braucht aber nicht ausdrücklich gestellt zu werden. Er kann vielmehr auch konkludent in einem Schriftsatz enthalten sein[1], etwa wenn der Kläger (bzw. der Klägervertreter) zwar in erster Linie von einer Wahrung der Berufungsbegründungsfrist ausgeht, zugleich aber erkennen ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.6 Herstellung einer Wohnung bei Baumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude

Rz. 341 Es ist geklärt, dass Baumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude nur dann als Herstellungskosten beurteilt werden können, wenn sie einem Neubau gleichkommen, d. h., das Gebäude muss bautechnisch neu sein. Eine wirtschaftliche Betrachtungsweise scheidet aus.[1] Rz. 342 Baumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude führen nur dann zur Herstellung einer Wohnung, wenn die neu e...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.16 Anschaffungsnebenkosten

Rz. 278 Weitere Einzelheiten siehe "Anschaffungskosten nach HGB und EStG", Rz. 51–54 und "Grund und Boden im Abschluss nach HGB, EStG und IFRS", Rz. 58 sowie § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB und H 32a EStH Rz. 279 Bei der Verschmelzung einer Personengesellschaft auf eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen an der übernehmenden Gesellschaft handelt es sich auc...mehr

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Zinsen für Gesellschafterda... / 3.5 Überhöhte Zinsen sind verdeckte Gewinnausschüttungen

Bei einem Gesellschafterdarlehen sollte der vereinbarte Zinssatz einem Vergleich mit dem fremdüblichen Zinssatz standhalten. Ansonsten führt die überhöhte Verzinsung regelmäßig zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Das hat das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 29.6.2017 festgestellt.[1] Im entschiedenen Fall erwarb die X-GmbH sämtliche Anteile an der Y-GmbH. Zur Finanzieru...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.3.1 Allgemeines

Rz. 319 Die Grenze zwischen Erhaltungs- und Herstellungsaufwand bei stehenden Gebäuden ist fließend. Die Merkmale zur Abgrenzung von Erhaltungs- und Herstellungsaufwand bei Gebäuden gelten bei selbstständigen Gebäudeteilen i. S. d. R 4.2 Abs. 4 und 5 EStR entsprechend (R 21.1 Abs. 4 EStR). Rz. 320 Im Unterschied zur Anschaffung liegt im bilanzsteuerrechtlichen Sinne eine Hers...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / c) Eigener Geschäftsbetrieb der Komplementärin

Weiterhin ist nach Auffassung der Finanzverwaltung[20] in der Komplementärbeteiligung ebenfalls kein Sonder-BV anzunehmen, wenn die Komplementärin – neben ihrer Geschäftsführungstätigkeit für die Personengesellschaft - einen eigenen Geschäftsbetrieb von nicht ganz untergeordneter Bedeutung unterhält und dieser nicht im Zusammenhang mit dem Betrieb der Personengesellschaft steh...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4.6 Revisionsbegründungsfrist

Die Revisionsbegründungsfrist kann auf Antrag verlängert werden. Hat der Prozessbevollmächtigte rechtzeitig und ordnungsgemäß eine Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist beantragt, deren Bewilligung er mit großer Wahrscheinlichkeit erwarten konnte, geht der Antrag aber nicht vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist beim Gericht ein, stellt es kein die Wiedereinsetzung ge...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.2 Auswahlverschulden

Ein Auswahlverschulden wird durch die Auswahl etwa einer unerfahrenen oder einer unzuverlässigen und daher ungeeigneten Hilfsperson begründet. Ein Bearbeitungsfehler des Büropersonals ist bei der Prüfung der Frage, ob Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann, dem Prozessbevollmächtigten dann nicht zuzurechnen, wenn ihm nach den Umständen des Falls weder ein V...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 5 Für die Frage der Besteuerung im Bestimmungsland ist Unionsrecht maßgebend

Die Frage, ob der innergemeinschaftliche Erwerb verbrauchsteuerpflichtiger Waren durch den Abnehmer im Bestimmungsmitgliedstaat der Umsatzsteuer unterliegt, beurteilt sich nach Unionsrecht. Das entschied der BFH mit Urteil vom 21.1.2015.[1] Im entschiedenen Fall betrieb die Klägerin einen Groß- und Einzelhandel mit Weinen. In ihrer Umsatzsteuererklärung behandelte sie Zahlung...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.3.2 Bürgerrechtlicher Eigentümer des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden

Rz. 243 Gebäude auf fremdem Grund und Boden können bürgerlich-rechtlich Eigentum des Herstellers (Mieter oder Pächter) sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn sie nicht wesentliche Bestandteile des Grund und Bodens sind und damit nicht automatisch in das Eigentum des Grundstückseigentümers übergehen.[1] Nach § 95 Abs. 1 BGB werden Gebäude oder sonstige Bauten nicht wesentli...mehr

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Zinsen für Gesellschafterda... / 3.4 Bei mittelbarer Beteiligung gilt die Abgeltungssteuer

Gewährt ein Gesellschafter einer GmbH, an der er mit mindestens 10 % unmittelbar beteiligt ist, ein Darlehen, sind die Zinsen mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Diese Regelung gilt nach dem Urteil des BFH vom 20.10.2016 aber nur für unmittelbare Beteiligungen. Wird die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft nur mittelbar gehalten, gilt die Abgeltungssteuer.[1] Im ...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4.1 Abwesenheit

Wer häufig längere Geschäfts- oder Dienstreisen unternimmt, sodass bei ihm die Abwesenheit von der Wohnung zur Regel wird, muss es sich als Verschulden i. S. d. Bestimmungen über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand anrechnen lassen, wenn er keine Vorkehrungen dafür trifft, dass er von fristauslösenden Zustellungen rechtzeitig Kenntnis erhält.[1] Dies gilt auch für läng...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4.5 Gebot eines fairen Verfahrens

Nach dem BVerfG-Urteil v. 4.5.2004[1] folgt aus dem Gebot eines fairen Verfahrens u. a., dass das Gericht aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern, Unklarheiten oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten darf.[2] Bei der Auslegung und Anwendung der Prozessordnung dürfen die Gerichte den Zugang zu den den Rechtsuchenden eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbar...mehr

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Besteuerung der Lohnsteuerh... / 1.1 Mitgliedsbeiträge

Bei Personenvereinigungen bleiben für die Ermittlung des Einkommens Beiträge, die aufgrund der Satzung von den Mitgliedern lediglich in ihrer Eigenschaft als Mitglieder erhoben werden, außer Ansatz.[1] Die Rechtsprechung unterscheidet in diesem Zusammenhang allerdings die echten von den sog. unechten Mitgliedsbeiträgen. Nach den Urteilen des BFH über die steuerliche Behandlun...mehr

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Investitionsabzugsbetrag, n... / 3.2 BFH lässt den Ausgleich mit Steuernachzahlungen durch Betriebsprüfung zu

Nach dem Urteil des BFH vom 23.3.2016[1] darf das Finanzamt einen Investitionsabzugsbetrag nicht allein deshalb ablehnen, weil der Antrag erst nach einer Außenprüfung gestellt wird. Die Steuervergünstigung kann somit zur Kompensation eines Steuermehrergebnisses bei der Außenprüfung eingesetzt werden. Praxis-Beispiel Bildung zur Kompensation eines steuerlichen Mehrergebnisses ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.5.1 Grundsätzliches zur Vereinfachungsregelung

Rz. 107 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert im Verhältnis zum Wert des ganzen Grundstücks von untergeordneter Bedeutung ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn der Wert des eigenbetrieblich genutzten Grundstücksteils weder mehr als 1/5 des Werts des ganzen Grundstücks, noch mehr als 20.500 EUR bet...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4.11.4 Betriebsstörung

Von der Rechtsprechung ist anerkannt, dass es einen Grund für die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand darstellt, wenn der unvollständige Eingang des Schriftsatzes auf eine Betriebsstörung des Telefaxempfangsgeräts des Gerichts zurückzuführen ist.[1]mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.5.1 Vom Steuerpflichtigen für eigene Zwecke vorübergehend eingefügte Anlagen

Rz. 51 Scheinbestandteile entstehen, wenn bewegliche Wirtschaftsgüter zu einem vorübergehenden Zweck in ein Gebäude eingefügt werden. Einbauten zu vorübergehenden Zwecken sind auch die vom Steuerpflichtigen für seine eigenen Zwecke vorübergehend eingefügten Anlagen und die vom Vermieter oder Verpächter zur Erfüllung besonderer Bedürfnisse des Mieters oder Pächters eingefügten ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.6 Dem modischen Wandel unterworfene Einbauten

Rz. 54 Es handelt sich hierbei um Ladeneinbauten, Schaufensteranlagen, Gaststätteneinbauten, Schalterhallen von Kreditinstituten sowie ähnliche Einbauten, die einem schnellen Wandel des modischen Geschmacks unterliegen. Derartige Einbauten sind als selbstständige Gebäudeteile zu behandeln, und zwar auch dann, wenn sie in Neubauten eingefügt werden. Voraussetzung für die wirts...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4.11.5 Unvollständige/Unleserliche Übermittlung

Wird eine per Telefax übertragene Berufungsbegründungsschrift vor Fristablauf nur unvollständig übermittelt, hat das Berufungsgericht zu prüfen, ob der vom Telefaxgerät des Gerichts empfangene Teil den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung genügt.[1]mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.9 Umfang der Herstellungskosten

Rz. 345 Geldbeschaffungskosten Geldbeschaffungskosten sind grundsätzlich nicht Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes. Dasselbe gilt für Zinsen für Fremdkapital sowie für kalkulatorische Zinsen für Eigenkapital.[1] Wird jedoch nachweislich in unmittelbarerem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Herstellung eines Wirtschaftsguts ein Kredit aufgenommen, ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.11 Feststellungslast

Rz. 355 Siehe Ausführungen BMF, Schreiben v. 18.7.2003, Tz. 36–38; "Herstellungskosten im Abschluss nach HGB und EStG", Rz. 57; BFH, Urteil v. 12.9.2001, IX 39/97, BStBl 2003 II S. 569.mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4.7 Mandatsniederlegung

Eine Mandatsniederlegung des Prozessbevollmächtigten schließt ein Verschulden des Steuerpflichtigen für eine Fristversäumnis jedenfalls dann nicht aus, wenn dieser rechtzeitig von der Mandatsniederlegung unterrichtet wird. Auch Arbeitsüberlastung ist grundsätzlich kein Grund für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sparer-Pauschbetrag / 5 Sparer-Pauschbetrag nutzen

Wegen des Sparer-Pauschbetrags ist es oft lukrativ, durch Änderung des Sachverhalts Kapitalvermögen zu bilden und danach Kapitalerträge bis zur Höhe dieses Pauschbetrags zu erzielen, selbst wenn das an anderer Stelle eine Kreditaufnahme nötig macht. Voraussetzung ist allerdings, dass die gezahlten Schuldzinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden können....mehr

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Zinsen für Gesellschafterda... / 3.1 Wie der Darlehensgeber die Zinsen versteuern muss

Die Zinseneinnahmen unterliegen nicht dem 25 %igen Abgeltungssteuersatz, sondern dem persönlichen Steuersatz des Gesellschafters.[1] D. h., der Darlehensvertrag muss wie unter fremden Dritten ausgestaltet sein. Dabei sind insbesondere die nachfolgenden Punkte zu beachten: Regelung der Laufzeit und der Rückzahlung Die Laufzeit des Darlehens sollte sich im üblichen Rahmen bewegen...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 1.2 Versäumnis

Versäumt (nicht eingehalten) ist eine Frist dann, wenn die beabsichtigte Rechtshandlung nicht vor Ablauf der fraglichen Frist in der vorgeschriebenen Form bei der zuständigen Behörde bzw. beim zuständigen Gericht eingegangen ist. Dabei ist die Kürze einer Fristüberschreitung für sich allein noch kein Grund für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.[1] Auch eine nur geri...mehr