Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbezahlter Urlaub / 3.1 Unbezahlter Urlaub bis zu einem Monat

Während des unbezahlten Urlaubs wird kein Arbeitsentgelt gezahlt. Die Zeit des unbezahlten Urlaubs wird – soweit die Monatsfrist nicht überschritten wird – jedoch als Sozialversicherungstage (SV-Tage) berücksichtigt. Praxis-Beispiel Unbezahlter Urlaub bis zu einem Monat und Beitragsberechnung Beschäftigung mit Versicherungspflicht in allen Versicherungszweigen seit Jahren. Unb...mehr

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Elternzeit / 2.2.1 Ruhende Beschäftigung

Ruht das Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit und wird während des ruhenden Beschäftigungsverhältnisses eine Einmalzahlung ausbezahlt, gilt: Die Einmalzahlung ist dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zuzuordnen, auch wenn dieser nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist. Die Einmalzahlung ist nur dann beitragspflichtig, wenn bereits im lau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gratifikation / 1.2 Auszahlung bei Ruhen oder nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses

Zahlt der Arbeitgeber Gratifikationen während eines ruhenden Beschäftigungsverhältnisses oder nach seinem Ende, wird die Gratifikation dem letzten Lohnabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zugeordnet. Wichtig Ohne laufendes Arbeitsentgelt im Kalenderjahr besteht Beitragsfreiheit Ist eine Zuordnung zum letzten Lohnabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / 1.1 Allgemeiner Beitragssatz

Dieser Beitragssatz gilt für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit für mindestens 6 Wochen Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts oder auf Zahlung einer die Versicherungspflicht begründenden Sozialleistung haben.[1] Er beträgt bundeseinheitlich 14,6 %.[2] Der allgemeine Beitragssatz bezieht sich grundsätzlich auf das Arbeitsentgelt eines krankenversicherungspflichtigen ...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 3 Lohnsteuerpauschalierung mit 20 %

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von 20 % des Arbeitsentgelts erheben, wenn er auf den Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale verzichtet, für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis keine pauschalen Rentenversicherungsbeiträge entrichtet[1] und das Arbeitsentgelt die sv-rechtliche Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Der Solidaritätszuschlag...mehr

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Beitragsberechnung / 1.3 Zuordnung der Einmalzahlungen

Einmalzahlungen sind dagegen immer dem Monat der Auszahlung zuzuordnen. Wird in diesem Monat die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung durch das laufende Arbeitsentgelt und die Einmalzahlung überschritten, ist eine anteilige Beitragsbemessungsgrenze zu bilden und der beitragspflichtige Anteil nach Versicherungszweigen zu errechnen. Bei Zahlung in der Zeit vom 1.1....mehr

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Altersteilzeit / 1 Sozialversicherungspflicht

Arbeitnehmer in Altersteilzeit werden versicherungsrechtlich wie alle anderen Arbeitnehmer beurteilt. Eine Besonderheit gilt bei diskontinuierlicher Verteilung der Arbeitszeit. Hier wird neben dem Aufstockungsbetrag eine kontinuierliche Zahlung des Arbeitsentgelts vorausgesetzt. Das bedeutet, das Arbeitsentgelt muss auf den gesamten Zeitraum, für den Altersteilzeit vereinbar...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 2 Direktzusage/Unterstützungskasse

Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IV gehören Entgeltteile, die durch Entgeltumwandlung für eine Direktzusage oder Unterstützungskassenversorgung verwendet werden, nicht zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung, soweit sie 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen (2025: 3.864 EUR jährlich, 322 EUR monatlich; 2024: 3.624 EU...mehr

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Nettolohnvereinbarung / 2.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung besteht für den Arbeitnehmer Rentenversicherungspflicht. Er ist dabei i. H. v. 3,6 % seines Arbeitsentgelts an der Beitragsaufbringung beteiligt. Bei einer Nettolohnvereinbarung stellen die insoweit vom Arbeitgeber übernommenen Beiträge sozialversicherungsrechtliches Arbeitsentgelt dar. Das vereinbarte Nettoarbeitsentgelt ...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 4.2 Umlagefinanzierte Pensionskasse

Der Arbeitgeberanteil an dieser Umlage gehört nach den Maßgaben des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4a sowie der Sätze 3 und 4 SvEV zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Daraus folgt, dass lediglich max. 100 EUR monatlich nicht dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen sind. Außerdem ist für diesen Teil der Berechnungsgrundlage ein Hinzurechnungsbetrag zu bilden, wenn die V...mehr

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Sozialversicherungstage / 4.2 Keine Arbeitsunfähigkeit wegen quarantänepflichtiger Infektion

Auch wenn Arbeitnehmer nicht an der quarantänepflichtigen Infektion erkranken, kann es dazu kommen, dass sie auf behördliche Anordnung ihre Beschäftigung nicht ausüben dürfen oder unter Quarantäne gestellt werden. Erleiden die Arbeitnehmer in solchen Fällen Verdienstausfälle, steht ihnen eine Entschädigung nach § 56 IfSG zu. Nach § 57 Abs. 1 Satz 1 IfSG besteht während des B...mehr

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Nettolohnvereinbarung / 4 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigten bestimmt der Arbeitgeber, ob das Arbeitsentgelt pauschal mit 2 % oder individuell nach der Lohnsteuerklasse des betroffenen Arbeitnehmers versteuert wird. Im Falle der Pauschalversteuerung ist die vom Arbeitgeber übernommene Pauschalsteuer kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Im Falle der individuellen Versteuerung nach den ELStAM ...mehr

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Durchschnittlicher Zusatzbe... / 2 Personenkreis

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz gilt insbesondere für nachfolgende Personengruppen, deren Beiträge von Dritten getragen werden: Versicherungspflichtige Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II; Jugendliche, die sich in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen in einer Einrichtung der Jugendhilfe auf einen besseren Einstieg in das Berufsleben vorbereiten; Te...mehr

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Insolvenzgeldumlage / 2.4 Beitragsfreie Zeiten

Für beitragsfreie Zeiten in der Sozialversicherung (z. B. bei Bezug von Kranken-, Mutterschafts- oder Übergangsgeld) wird grundsätzlich keine Umlage erhoben. Hier fehlt es mangels eines Arbeitsentgelts an einer Bemessungsgrundlage. Nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt gelten Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kranken-, Verletzten-, Übergangs- und Krankentagegeld sowie Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / 2 Beitragsrechtliche Bewertung von Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen

Keine Übereinstimmung zwischen Steuer- und Sozialversicherungsrecht Für die Beiträge zur Sozialversicherung besteht keine vollständige Übereinstimmung mit dem Steuerrecht. Es gilt eine abweichende Regelung: Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge sind beitragsfrei, soweit das Arbeitsentgelt, aus dem sie berechnet werden, nicht mehr als 25 EUR je Stunde beträgt. Bei dieser...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit / 1.4 Beschäftigung im Übergangsbereich

Bei Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt zwischen 556,01 EUR und 2.000 EUR haben Arbeitnehmer lediglich einen reduzierten Arbeitnehmer-Beitragsanteil entsprechend den besonderen beitragsrechtlichen Regelungen des Übergangsbereichs zu zahlen. Der Arbeitgeberbeitrag beträgt im unteren Teil des Übergangsbereichs etwa 28 % und nimmt mit höherem Arbeitsentgelt gleitend ab. An...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmersparzulage / Zusammenfassung

Begriff Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch Gewährung einer Geldzulage. Sofern das Einkommen des Arbeitnehmers bestimmte Grenzen nicht überschreitet, wird die staatliche Subvention für vermögenswirksame Leistungen gewährt. Der Geldbetrag wird vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer angelegt. Für vermögenswirksame ...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 5 Beitragsbemessungsgrenzen

Das beitragspflichtige Arbeitsentgelt wird nicht unbegrenzt zur Beitragsbemessung herangezogen. Für die verschiedenen Versicherungszweige ist festgelegt worden, bis zu welchem Betrag in EUR das Arbeitsentgelt für die Berechnung der Beiträge heranzuziehen ist. Bei den so festgesetzten Beträgen handelt es sich um die Beitragsbemessungsgrenze. Zusammenfassende Darstellung der Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschuss zu Sozialleistunge... / 6.2 Mutterschaftsgeld

Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld nach § 20 MuSchG sind dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen.[1] Zu einem Überschreiten des SV-Freibetrags kann es nur kommen, wenn der Arbeitgeber neben dem Zuschuss[2] weitere arbeitgeberseitige Leistungen erbringt. Für die beitragsrechtliche Beurteilung der Zuschüsse ist dann neben der Freigrenze von 50 EUR[3] die Regelung zu den Zuschüssen zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit (Beiträge) / Zusammenfassung

Begriff Maßgebend für die Berechnung der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist das für die Altersteilzeit jeweils fällige Arbeitsentgelt. Die darauf entfallenden Beiträge sind grundsätzlich vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte zu tragen. In der Sozialversicherung gelten die jeweils maßgeblichen Beitragssätze. In der sog. Arbeitspha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberanteil / 3.4 Geringfügig Beschäftigte

Bei geringfügig entlohnt Beschäftigten zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts.[1] Für geringfügig entlohnt Beschäftigte in Privathaushalten beträgt der Pauschalbeitrag 5 % des Arbeitsentgelts.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn / 2 Entstehen der Beitragsansprüche

Der Beitragsanspruch entsteht mit Bestehen bzw. Entstehen des Anspruchs auf das volle Arbeitsentgelt.[1] Es spielt deshalb keine Rolle, wann es gezahlt wird bzw. ob es evtl. nur zum Teil tatsächlich an den Arbeitnehmer zur Auszahlung gelangt. Ausschließlich bei Einmalzahlungen (Sonderzahlungen) gilt im SV-Recht das "Zuflussprinzip". Das heißt, der Anspruch auf die zu zahlende...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bezugsgröße / 1 Wert der Bezugsgröße

Die Bezugsgröße beträgt im Jahr 2025 jährlich 44.940 EUR (2024: 42.420 EUR/West bzw. 41.580 EUR/Ost). Monatlich beträgt sie 3.745 EUR (2024: 3.395 EUR/West bzw. 3.465 EUR/Ost). Als Bezugsgröße i. S. d. Sozialversicherung gilt das durchschnittliche Arbeitsentgelt aller Versicherten der allgemeinen Rentenversicherung (ohne Auszubildende) im vorvergangenen Kalenderjahr, gerundet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikant / 2.1.1 Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht entsprechend den für Werkstudenten geltenden Regelungen in aller Regel Versicherungsfreiheit, sofern die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden beträgt.[1] Die Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts spielt dabei keine Rolle. Allerdings hat der Arbeitgeber für gesetzlich krankenversicherte Praktikanten Pa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsbemessungsgrenzen / Zusammenfassung

Begriff Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Beiträge zur Sozialversicherung nach dem Arbeitsentgelt des Versicherten. Übersteigt das Arbeitsentgelt aber einen gewissen Wert, wird es nur bis zu dieser Höhe berücksichtigt. Dieser Wert wird als Beitragsbemessungsgrenze (BBG) bezeichnet. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich entsprechend der aktuellen Steigerungsrate...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vorruhestand / 3.2.1 Beitragspflichtige Einnahme

Beitragspflichtige Einnahme und damit Beitragsbemessungsgrundlage in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ist das Vorruhestandsgeld.[1] Der Zahlbetrag des Vorruhestandsgelds ist maßgebend. Unerheblich ist, ob für seine Berechnung auch Gehaltsteile berücksichtigt wurden, die kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung sind (Arbeitsentgelt). Für w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 2.2 Einmalzahlungen

Einmalzahlungen, wie z. B. das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, sind bei der Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts mit einzubeziehen, soweit der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hierauf hat (z. B. durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung) oder sie mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich gezahlt werden. Sie sind nur dann beitrags...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 11.3 Rentenansprüche

In der Rentenversicherung richtet sich die Höhe der Rentenansprüche grundsätzlich nach dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Für die Rentenberechnung wird für Beschäftigte im Übergangsbereich allerdings das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. D. h., dass sich aufgrund des reduzierten Arbeitnehmerbeitrags keine reduzierten Rentenanwartschaften ergeben.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Essenmarke / 2.2 Ansetzung amtlicher Sachbezugswert

Der Wert der Mahlzeit wird nur dann mit dem amtlichen Sachbezugswert und nicht mit dem ausgewiesenen Verrechnungswert angesetzt, wenn tatsächlich Mahlzeiten abgegeben werden, für jede Mahlzeit lediglich eine Essenmarke täglich in Zahlung genommen wird, der Verrechnungswert der Essenmarke den Sachbezugswert um nicht mehr als 3,10 EUR übersteigt und die Essenmarken nicht an Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
GKV-Monatsmeldung / 1 Meldegründe

Die GKV-Monatsmeldung ist erst nach Aufforderung durch die Einzugsstelle von den Arbeitgebern abzugeben. Anhand der GKV-Monatsmeldungen ist es möglich, bei mehrfachbeschäftigten Arbeitnehmern mit einem Gesamtentgelt über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, einen zutreffenden Ausgangswert zur Beitragsberechnung zu ermitteln. Beitragskorrekturen werden infolg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 1 Individuelle oder pauschale Besteuerung

Arbeitsentgelt aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis ist lohnsteuerpflichtig. Der Arbeitgeber muss den Lohnsteuerabzug grundsätzlich nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen vornehmen. Alternativ kann er auf den Abruf verzichten. In diesem Fall muss er die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer mit einem einheitlichen Pauschsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 4 Entgeltgrenze in Höhe von 556 EUR

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 556 EUR[1] (West und Ost) nicht übersteigt. Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze Die Geringfügigkeitsgrenze orientiert sich seit dem 1.10.2022 am gesetzlichen Mindestlohn und ist mit folgender Formel (auf volle EUR aufgerundet) zu ermitteln:[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 8 Beitragsfälligkeit

Abgaben und Beiträge im Haushaltsscheckverfahren werden zu 2 Zeitpunkten im Kalenderjahr fällig: Für das in den Monaten Januar bis Juni erzielte Arbeitsentgelt sind die Beiträge am 31.7. des laufenden Jahres und für das in den Monaten Juli bis Dezember erzielte Arbeitsentgelt am 31.1. des folgenden Jahres zu zahlen.[1] Das gilt ebenfalls für die Umlagen nach dem AAG sowie die Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzzeitfreiwilligendienst / 1 Versicherungsrechtliche Auswirkungen

Die Teilnehmer am Kurzzeitfreiwilligendienst sind grundsätzlich in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig, da die an ein sozialversicherungsrechtlich relevantes Beschäftigungsverhältnis geknüpften Voraussetzungen erfüllt sind.[1] Sozialversicherungsfreie geringfügige Beschäftigung Sofern der Teilnehmer am Kurzzeitfreiwilligendienst e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 7.2 Beitragsberechnung im Falle nicht vereinbarungsgemäß verwendeter Wertguthaben

Für den Fall, dass das Wertguthaben nicht vereinbarungsgemäß für eine laufende Freistellung von der Arbeit oder der Verringerung der Arbeitszeit verwendet wird (Störfall), ist eine besondere Beitragsberechnung vorgesehen.[1] Es gilt in diesen Fällen als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt das Entgeltguthaben. Höchstgrenze ist dabei jedoch die Differenz zwischen der für die Da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teillohnzahlungszeitraum / 2.1 Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenzen für den Teilentgeltzahlungszeitraum sind nach folgender Formel zu ermitteln: Wichtig Beitragsbemessungsgrenze für Teilentgeltabrechnungszeiträume Bei der Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze für Teilentgeltabrechnungszeiträume sind die kalendertäglichen Beträge der Beit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 6.2 Freiwillig Krankenversicherter

Beschäftigte, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung[1] versichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe der Hälfte der nach dem Arbeitsentgelt zu bemessenden Pflegeversicherungsbeiträge. Der Zuschuss wird aus 1,8 % (2024: 1,7 %), im Bundesland Sachsen aus 1,3 % (2024: 1,2 %), des Arbeitsentgelts errechnet. Zum Beitragszuschlag für kinde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 7.5 Umlagen zur Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen

Das Arbeitsentgelt der geringfügig entlohnten Beschäftigten ist zu beiden Umlagekassen beitragspflichtig.[1] Für die Umlage des Ausgleichsverfahrens der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) und Mutterschaftsleistungen (U2) ist das Arbeitsentgelt maßgebend, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei Versicherungspflicht zu bemessen wären. Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalbesteuerung von Sac... / 3 Pauschalbesteuerte Sachzuwendungen an fremde Mitarbeiter

Gewährt ein Arbeitgeber Sachzuwendungen an Arbeitnehmer von Geschäftskunden, handelt es sich aus Sicht dieser Arbeitnehmer um Einnahmen aus der Beschäftigung und damit um Arbeitsentgelt. Sachzuwendungen dieser Art sind beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Es handelt sich um eine Arbeitsentgeltzahlung durch Dritte, wobei für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Essenszuschuss / 1 Beitragsrechtliche Bewertung

Freie oder verbilligte Mahlzeiten, die vom Arbeitgeber gewährt werden, und Essenszuschüsse stellen für den Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil dar und gehören damit zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Die Essenszuschüsse des Arbeitgebers oder der Wert der kostenlos überlassenen Mahlzeiten sind nur dann nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen und damit beitragsfrei, wenn s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 11 Arbeitsunfall

Ist ein Arbeitsunfall (hauptsächlich Schul- oder Kindergartenunfälle) die Ursache für die Pflege des erkrankten Kindes, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung Verletztengeld.[1] Es gelten entsprechende Voraussetzungen wie in der Krankenversicherung. Der Anspruch gegen die Krankenkasse ist ausgeschlossen.[2] Abweichend davon beträgt das Verletztengeld 100 % des ausgefallenen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage / 2.5 Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung

Das für die Berechnung des Insolvenzgeldes zu berücksichtigende Arbeitsentgelt ist auf die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung begrenzt.[1] Die Umlage wird deshalb höchstens von einem Arbeitsentgelt bis zu den in der allgemeinen Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenzen in der jeweils gültigen Höhe berechnet. Das gilt auch für Beschäftigt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit / 1.3 Geringfügige Beschäftigung

Erfüllen Teilzeitbeschäftigungen die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, sind sie kranken-, arbeitslosen- und pflegeversicherungsfrei, aber rentenversicherungspflichtig. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist auf Antrag möglich. Vom Arbeitgeber sind ggf. pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, vom Arbeitnehmer Beitragsan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Krankheit / 5 Fälligkeit/Verrechnung des Erstattungsanspruchs

Das Datenaustauschverfahren ist für die Arbeitgeber verpflichtend. Dieses baut auf der betrieblichen Entgeltabrechnung auf bzw. wird daraus generiert. Der Regelung über die Fälligkeit des Erstattungsanspruchs[1] kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Die Erstattung wird auf Antrag gewährt. Der maschinelle Erstattungsantrag wird in aller Regel im Nachgang zur Entgeltabrech...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 1.4.2 Teilzeitbeschäftigung

Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht wegen einer zulässigen Teilzeitbeschäftigung ist auf die Dauer der Elternzeit beschränkt. Wird nach dem Ende der Elternzeit weiterhin eine Teilzeitbeschäftigung bei dem bisherigen Arbeitgeber ausgeübt, würde Krankenversicherungspflicht eintreten. Für diese Teilzeitbeschäftigung kann jedoch weiterhin Versicherungsfreiheit bean...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jubiläumszuwendung / 2 Jubiläumszuwendungen im Rahmen einer Betriebsfeier

Die im Rahmen einer Betriebsfeier gewährten Jubiläumszuwendungen können steuerfrei sein, wenn der Freibetrag von 110 EUR pro teilnehmendem Arbeitnehmer nicht überschritten wird. Die steuerfreien Beträge sind beitragsfrei.[1] Soweit die dem einzelnen Arbeitnehmer zurechenbaren Aufwendungen mehr als 110 EUR betragen, können die übersteigenden Jubiläumszuwendungen pauschal mit 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Krankheit / 3.1.1 Arbeitnehmer

Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehört das nach § 3 Abs. 1 und 2 und § 9 Abs. 1 EFZG an Arbeitnehmer fortgezahlte Arbeitsentgelt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / 3.3 Sozialleistungen als Hinzuverdienst

Bei Renten wegen Erwerbsminderung werden nach § 96a Abs. 3 SGB VI auch bestimmte Sozialleistungen, gerade wenn sie ein Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen ersetzen, als Hinzuverdienst berücksichtigt. Dabei ist zwischen der teilweisen und der vollen Erwerbsminderungsrente zu unterscheiden. So ist z. B. bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ein Arbeitslosengeld als Hinz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 1 Bestandteile von Arbeitsentgeltguthaben

Zum Arbeitsentgeltguthaben im sozialversicherungsrechtlichen Sinne gehören alle aus einer Beschäftigung aufgebauten Arbeitsentgelte nach § 14 SGB IV wie Teile des laufenden Arbeitsentgelts, Mehrarbeitsvergütungen, Einmalzahlungen, freiwillige zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers oder Überstunden- und Urlaubsabgeltungen. Arbeitsentgeltbestandteile können in das Wertguthaben eing...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit / 3 Stufenweise Wiedereingliederung

Arbeitsunfähigen Versicherten ist es nach ärztlicher Feststellung möglich, durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit wieder in das Erwerbsleben eingegliedert zu werden. Während dieser Wiedereingliederung wird in den meisten Fällen Krankengeld weiter gezahlt. Sollte für die stufenweise Wiedereingliederung Arbeitsentgelt gezahlt werden, gelten die Vorschriften über...mehr