Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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Quebec / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Quebec um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Quebec kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärz...mehr

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Indien / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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USA / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in den USA um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in den USA kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ä...mehr

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Albanien / 10 Unfallversicherung

Gelten nicht aufgrund des deutsch-albanischen Abkommens die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung, muss geprüft werden, ob es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung handelt. Ist dies der Fall, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Albanien kann eine Sachleistungsaushilfe ...mehr

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Chile / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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Japan / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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Russland / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Russland kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztl...mehr

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USA / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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Taiwan / 1.2.1 Krankengeldtageversicherung

Kehrt ein Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland nach Deutschland zurück, besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hat. Praxis-Tipp Langfristige Krankengeldtageversicherung Beim Abschluss einer privaten Krankengeldtageversicherung ist zu empfehlen, eine Krankengeldtageversicherung mit einer l...mehr

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Japan / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Japan um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Japan kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztl...mehr

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Liechtenstein / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Liechtenstein wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Liechtenstein und übt in...mehr

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China / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in China um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in China kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztl...mehr

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Republik Moldau / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung sowohl nach dem deutsch-moldauischen Abkommen als auch nach den deutschen Rechtsvorschriften nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anw...mehr

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Quebec / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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Andorra / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Andorra kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztli...mehr

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Chile / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Chile um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Chile kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztl...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 1.2.1 Krankengeldtageversicherung

Kehrt ein Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland nach Deutschland zurück, besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hat. Praxis-Tipp Langfristige Krankengeldtageversicherung Beim Abschluss einer privaten Krankengeldtageversicherung ist zu empfehlen, eine Krankengeldtageversicherung mit einer l...mehr

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Malaysia / 1.2.1 Krankengeldtageversicherung

Kehrt ein Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland nach Deutschland zurück, besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hat. Praxis-Tipp Langfristige Krankengeldtageversicherung Beim Abschluss einer privaten Krankengeldtageversicherung ist zu empfehlen, eine Krankengeldtageversicherung mit einer l...mehr

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Mexiko / 1.2.1 Krankengeldtageversicherung

Kehrt ein Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland nach Deutschland zurück, besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hat. Praxis-Tipp Langfristige Krankengeldtageversicherung Beim Abschluss einer privaten Krankengeldtageversicherung ist zu empfehlen, eine Krankengeldtageversicherung mit einer l...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.1.2 Fälligkeit der Versicherung nicht vor dem 60. bzw. 62. Lebensjahr

Die Pauschalierung der Lohnsteuer ist bei Direktversicherungsbeiträgen nur zulässig, wenn die Versicherung nicht auf den Erlebensfall eines früheren als des 62. Lebensjahres des Arbeitnehmers abgeschlossen ist. Für Versorgungszusagen vor 2012 ist das 60. Lebensjahr maßgebend.[1]mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 4 Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Wer die Vorversicherungszeit für die Pflichtversicherung als Rentner nicht erfüllt, verbleibt als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei freiwilligen Mitgliedern werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erhoben. Entsprechend gelten auch Renten aus der betrieblichen Altersversorgun...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.9 Ausländische Pensionsfonds, Pensionskassen und Versicherungen

Bei Arbeitnehmerentsendungen innerhalb von Konzernunternehmen nach Deutschland werden häufig weiterhin Beiträge an eine ausländische Versorgungseinrichtung geleistet. Die Steuerbefreiung ist grundsätzlich auch auf Beiträge an ausländische betriebliche Versorgungssysteme anwendbar. Entscheidend ist aber, dass das ausländische Altersversorgungssystem mit einem Durchführungsweg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Die Unterschrift

Rz. 33 Nach § 150 Abs. 3 AO haben die Steuerpflichtigen ihre Steuererklärungen eigenhändig zu unterschreiben, wenn dies in den Einzelsteuergesetzen vorgeschrieben ist. Im UStG ist nicht vorgesehen, dass die Voranmeldungen vom Unternehmer eigenhändig unterschrieben sein müssen. Das besagt jedoch nicht, dass die Voranmeldungen ohne Unterschrift abgegeben werden dürfen. Die amt...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.11 Nachholung der Steuerbefreiung bei ruhendem Dienstverhältnis

Seit 2018 kann die Steuerbefreiung für Kalenderjahre nachgeholt werden, in denen das Dienstverhältnis des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber ruhte. Eine Nachzahlung kommt insbesondere für Zeiten einer Entsendung ins Ausland, während der Elternzeit oder eines Sabbaticals in Betracht. Voraussetzung ist, dass vom Arbeitgeber für ein ganzes Kalenderjahr (1.1. bis 31.12.) kein steuerpf...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.3.2 Mindestens ein pauschalierter Beitrag vor dem 1.1.2018

Die Pauschalierung von Zuwendungen an eine kapitalgedeckte Pensionskasse oder für eine Direktversicherung hängt davon ab, dass für den jeweiligen Arbeitnehmer bereits vor dem 1.1.2018 mindestens ein Beitrag rechtmäßig nach § 40b EStG a. F. pauschal besteuert wurde. Dies setzt voraus, dass für den Arbeitnehmer bereits vor dem 1.1.2018 Zukunftssicherungsleistungen aufgrund ein...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1 Art der Krankenversicherung

Ob und in welcher Höhe die Versorgungsleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung sind, ist von der Art der Krankenversicherung des Versorgungsempfängers abhängig. Dabei sind folgende Fallkonstellationen zu unterscheiden: Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als Rentenbezieher[1] Versic...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.4.1 Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit

Die Kapitalabfindung eines Anspruchs auf laufende Altersbezüge oder die Auszahlung des Rückkaufswerts bei vorzeitiger Auflösung der Versicherung sind regelmäßig als "Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit" zu werten.[1] Die "Tätigkeit" besteht bei Alterseinkünften in der früheren Leistung von Beiträgen. Entscheidend ist, dass sich die früheren Beitragsleistungen über minde...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.1 Mögliche Tatbestände

Häufig kommt es vor, dass ein Versorgungsbezug bereits vor dem Rentenbeginn ausgezahlt wird. In diesen Sachverhalten kann noch keine Versicherungspflicht als Rentenbezieher bestehen. Oft sind die Betroffenen zu diesem Zeitpunkt noch als Arbeitnehmer pflichtversichert. Möglich ist auch eine Versicherung als Empfänger von Arbeitslosengeld, der bereits einen Versorgungsbezug au...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.3.5 Unterschiedliche Durchführungswege

Leistet ein Arbeitgeber Beiträge zum Aufbau der bAV an verschiedene Versorgungseinrichtungen, die die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG erfüllen, kann die Pauschalbesteuerung auf Beiträge zu Pensionskassen und für Direktversicherungen unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge der Zahlung der Beiträge angewendet werden, wenn die Voraussetzungen für die weitere Pausc...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.3 Durchschnittsberechnung und 2.148-EUR-Grenze

Für die Feststellung der Pauschalierungsgrenze von 1.752 EUR ist eine Durchschnittsberechnung zulässig, wenn mehrere Arbeitnehmer gemeinsam in einem Direktversicherungsvertrag oder in einer Pensionskasse versichert sind. In diesem Fall sind die Leistungen für alle Arbeitnehmer zusammenzurechnen und durch die Zahl der begünstigten Arbeitnehmer zu teilen. Die Durchschnittsbere...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 7 Altersvorsorgezulage/Sonderausgabenabzug

Beiträge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine kapitalgedeckte Pensionskasse oder für eine Direktversicherung werden als Altersvorsorgebeiträge[1] auch durch die Gewährung der progressionsunabhängigen Altersvorsorgezulage steuerlich begünstigt (sog. "Riester-Förderung").[2] Im Unterschied zu privaten Altersvorsorgeverträgen besteht für die bAV keine Zertifizierungspfl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Art der Leistung

Rz. 27 Im Gegensatz zum früheren Recht[1] gelten alle bei der Durchführung einer Reise an einen Leistungsempfänger erbrachten Leistungen (wie Beförderung, Hotelunterbringung, Verpflegung) als einheitliche sonstige Leistung des Reiseveranstalters an den Reisenden[2], soweit der Reiseveranstalter gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen auftritt, für die Durchführung ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.4.3 Außerordentlichkeit der Einkünfte

Außerordentlich sind Einkünfte nur dann, wenn sie auf für die Einkunftsart ungewöhnlichen Umständen beruhen und es deshalb zu einer atypischen Zusammenballung von Einkünften kommt. Die Zusammenballung der Einkünfte darf nicht dem vertragsgemäßen oder typischen Ablauf der jeweiligen Einkünfteerzielung entsprechen.[1] Teil- oder Einmalkapitalzahlungen der bAV sind nach Auffassu...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.3.4.1 Pensionskasse

Bei Versicherungen in einer Pensionskasse verbunden mit einer Versorgungszusage vor dem 1.1.2005 ("Altzusage") hatte bis 2017 die Steuerbefreiung für kapitalgedeckte bAV verpflichtend Vorrang[1] (4 % der Beitragsbemessungsgrenze/West ohne zusätzlichen Höchstbetrag von 1.800 EUR[2]). Nur ein danach noch verbleibender steuerpflichtiger Beitrag konnte bis zu 1.752 EUR pauschali...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 9 Aus der Überschrift des § 25 UStG wird deutlich, dass die Sonderregelung – entsprechend den Zielen der MwStSystRL (Rz. 2) – nicht nur für Reisebüros und Reiseveranstalter, sondern für alle Unternehmer [1] gilt, die Reiseleistungen erbringen, ohne Rücksicht darauf, ob dies allein Gegenstand des Unternehmens ist.[2] Damit fallen auch solche Unternehmer unter den Anwendung...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.14.1 Beginn der Versicherung

Rz. 58 Die Versicherung beginnt, soweit die Satzung keine Sonderregelung trifft, nach der Rechtsprechung des BSG, ebenso wie bei der Versicherung kraft Gesetzes, mit der Aufnahme der satzungsrechtlich versicherten Tätigkeit.mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.14 Beginn und Ende der Versicherung

2.14.1 Beginn der Versicherung Rz. 58 Die Versicherung beginnt, soweit die Satzung keine Sonderregelung trifft, nach der Rechtsprechung des BSG, ebenso wie bei der Versicherung kraft Gesetzes, mit der Aufnahme der satzungsrechtlich versicherten Tätigkeit. 2.14.2 Ende der Versicherung Rz. 59 Die Versicherung endet mit der Einstellung der versicherten Tätigkeit (BSG, Urteil v. 9....mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.14.2 Ende der Versicherung

Rz. 59 Die Versicherung endet mit der Einstellung der versicherten Tätigkeit (BSG, Urteil v. 9.12.1993, 2 RU 49/92; umfassend auch: Benz, Die Unternehmerversicherung in der Unfallversicherung 1978 S. 48), bei Ehegatten oder Lebenspartnern nach dem LPartG auch mit der Rechtskraft des ehe- bzw partnerschaftsauflösenden Urteils. Eine Ausnahme bildet die Formalversicherung. Weder...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicherung kraft Satzung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat nach Art. 36 Satz 1 des UVEG am 1.1.1997 in Kraft. Durch Art. 3 § 54 Nr. 2 des Lebenspartnerschaftsgesetzes v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) wurde mit Wirkung zum 1.8.2001 in Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 2 und 4 geändert und Lebenspartner nach dem LPartG den Ehegatten gleichgestellt. Durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Verbesserung de...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwillige Versicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift entspricht in Abs. 1 Nr. 1 und 2 dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht des § 545 RVO (BT-Drs. 13/2204 S. 77 zu § 6). Durch das Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen (UVSchVerbG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3299) wurden mit Wirkung zum 1.1.2005 Abs. 1 Nr. 2 ge...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.9 Formalversicherung

Rz. 33 Wie bei der Versicherung kraft Satzung nach § 3 dargestellt (vgl. Komm. dort), gibt es auch bei der freiwilligen Versicherung aus Vertrauensschutzgründen eine Formalversicherung, wenn der Unfallversicherungsträger von der Zulässigkeit der freiwilligen Unternehmerversicherung ausgeht und Beiträge erhebt (BSG, Urteil v. 14.12.1995, 2 RU 41/94).mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.7 Versicherungsende

Rz. 30 Der Versicherungsschutz kann auf 7 Arten enden: Durch Kündigung des versicherten Unternehmers, des versicherten Ehegatten, des versicherten Lebenspartners nach dem LPartG oder der ehrenamtlich Tätigen endet die Versicherung zu dem in der Satzung genannten Zeitpunkt, zumeist ist dies das Monats- oder Jahresende. Wenn der Beitrag oder Beitragsvorschuss nicht innerhalb von...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.6 Antrag und Versicherungsbeginn

Rz. 28 Die Versicherung bedarf eines schriftlichen oder elektronischen Antrags des jeweiligen Versicherungsberechtigten (Wietfeld, in: BeckOK SozR, 72. Ed. 1.3.2024, SGB VII, § 6 Rz. 7; Angermaier, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 3. Aufl., § 6 Rz. 7). D.h., der Unternehmer, der mitarbeitende Ehegatte, der mitarbeitende Lebenspartner nach dem LPartG oder die ehrenamtli...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.1.3 Mitarbeitende Lebenspartner

Rz. 7 Wie in der Versicherung kraft Satzung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und auch bei der Versicherungsfreiheit in § 4 Abs. 2 Nr. 2 wurden nun auch die Lebenspartner nach dem LPartG in die freiwillige Versicherung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 ab dem 11.08.2010 einbezogen. Rz. 8 Wie bei den Ehegatten ist eine Mitarbeit im Unternehmen erforderlich. Mitarbeit setzt daher auch bei den Lebenspa...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.6 Akzessorietät der Ehegatten oder Lebenspartner

Rz. 20 Unternehmer können nach der Satzung allein oder mit ihren Ehegatten oder Lebenspartnern in die Versicherung einbezogen werden. Eine Einbeziehung allein der Ehegatten oder Lebenspartner zusätzlich zu dem Unternehmer ist unzulässig, sie verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, den Zweck des Lebenspartnerschaftsgesetzes und bzgl. der Ehegatten gegen Art. 6 Abs. 1 G...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.14.3 Verfahren

Rz. 60 Bereits aus dem Wortlaut des § 3 und dem Vergleich mit § 6 ergibt sich, dass wie bei der Versicherung kraft Gesetzes weder ein Antrag noch ein konstitutiver Aufnahmeakt durch die Unfallversicherungsträger erforderlich ist. Die Bestimmungen, die das Anmeldungsverfahren in der Satzung regeln, sind bloße Ordnungsvorschriften für den Versicherungsträger, die keine konstit...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bietet Unternehmern und unternehmerähnlichen Personen die Möglichkeit, Lücken im Unfallversicherungsschutz zu schließen. Sie enthält den Grundsatz, dass allen Unternehmern, die nicht bereits kraft Gesetzes nach § 2 oder kraft Satzung gemäß § 3 pflichtversichert sind, auf ihren Antrag das Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung zusteht. Rz. 3 Obwohl s...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.13.5 Nicht zur Besatzung gehörige Reeder

Rz. 57 Gemäß Abs. 2 Nr. 4 können Reederinnen und Reeder, die nicht zur Besatzung des Schiffes oder Seeschiffes gehören, und ihre mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner, nicht kraft Satzung versichert werden. Die Vorschrift trägt dem Rechnung, dass die Reeder, die gemäß § 13 Abs. 1 SGB IV Eigentümer des Schiffes und gemäß § 136 Abs. 3 Nr. 4 Unternehmer sind, nur nach § 2...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.5 Ehrenamtlich für Parteien Tätige (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 26 Mit Wirkung zum 5.11.2008 wurde Abs. 1 Nr. 5 durch das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz neu eingefügt. Durch die Erweiterung um die Nr. 5 erhalten auch Personen, die sich ehrenamtlich für politische Parteien engagieren, die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung. Dies ist angemessen, da Parteien die verfassungsrechtliche Legitimation besitzen, an der politi...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.8 Neuantrag bei Beitragsrückstand

Rz. 32 Ist die Versicherung wegen rückständigem Beitrag erloschen, müssen zuerst die Rückstände beglichen werden, bevor eine Neuanmeldung möglich ist. § 6 Abs. 2 Satz 3 enthält 3 Regelungen: Zuerst stellt er klar, dass bei Erlöschen der Versicherung wegen rückständiger Beitrags-/Beitragsvorschusszahlungen ein Neuantrag erforderlich ist. Zum Schutz der Unfallversicherung wird d...mehr