Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.4 In Verbandsgremien und Kommissionen für Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften ehrenamtlich Tätige (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 22 Durch das Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen ist seit dem 1.1.2005 eine neue Beitrittsberechtigung für ehrenamtlich Tätige in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen eingefügt worden. Zunächst war eine gesetzliche Pflichtversicherung angedacht (BT-Drs. 15/3439 S. 3 und Begründung S...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.3 Gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 18 Durch das Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen (UVSchVerbG) ist seit dem 1.1.2005 eine neue Beitrittsberechtigung für gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen geschaffen worden, welche die freiwillige Versicherung erheblich ausweitet. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs....mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.13.2 Nicht gewerbsmäßig betriebene Binnenfischereien oder Imkereien

Rz. 51 Die Versicherung ausschließende privaten Verrichtungen bejaht das Gesetz, wenn diese Unternehmen nicht gewerbsmäßig betrieben werden. Nichtgewerbsmäßiges Handeln liegt vor, wenn keine auf Dauer angelegte selbständige Erwerbsquelle mit der Tätigkeit erstrebt wird, wenn also nur der Eigenbedarf gedeckt oder ein Hobby ausgeübt wird. Bei nicht gewerbsmäßiger Tätigkeit blei...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.8 Personen, die sich auf der Unternehmensstätte aufhalten

Rz. 25 Abs. 1 Nr. 2 entspricht dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht des § 544 Nr. 1 RVO. Ihm liegt der Gedanke zugrunde, dass betriebsfremde Personen denselben betrieblichen Gefahren ausgesetzt sind, wenn sie sich auf dem Betriebsgelände aufhalten, und deshalb zugunsten des Unternehmers die Haftungsablösung der Unfallversicherung nach § 104 gerechtfertigt erscheint. Da die...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 3 Literatur

Rz. 65 Dahm, Zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts, insbesondere auf die gesetzliche Unfallversicherung und auf das Soziale Entschädigungsrecht, BG 2005, 339. ders., Eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, BG 2003, 114. ders., Das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften – Le...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.15 Formalversicherung

Rz. 62 Ausnahmsweise kann unter den Voraussetzungen einer sog. Formalversicherung ein (formal-rechtliches) Versicherungsverhältnis bestehen oder über das Ende der Tätigkeit hinaus andauern, ohne dass die Tatbestandsmerkmale der Versicherungspflicht (BSG, Urteil v. 14.12.1994, 2 RU 41/94) gegeben sind. Sinn und Zweck der Formalversicherung ist der Vertrauensschutz, der gleich...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.12 Kinder und Jugendliche während der Teilnahme an Sprachförderkursen

Rz. 48a Gemäß Abs. 1 Nr. 5 kann die Versicherung kraft Satzung auf Kinder erstreckt werden, die außerhalb von Kindertageseinrichtungen an vorschulischen Sprachförderungskursen teilnehmen, wenn die Teilnahme aufgrund landesrechtlicher Regelungen erfolgt. Wegen der unterschiedlichen landesrechtlichen Ausgestaltungen kann in einzelnen Ländern Bedarf bestehen, auch ältere Kinder...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.5 Im Unternehmen mitarbeitende Lebenspartner (LPartG)

Rz. 17 In der Versicherung kraft Satzung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 wurden die Lebenspartner durch das Lebenspartnerschaftsgesetz v. 16.2.2001 in den Versicherungsschutz bzw. die Versicherungsfreiheit einbezogen und den Ehegatten gleichgestellt. Voraussetzung ist daher eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem LPartG (vgl. die Komm. zu § 33b SGB I). Lebenspartner einer Partne...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.1.5 Subsidarität

Rz. 10 Voraussetzung der freiwilligen Versicherung ist, dass nicht bereits eine vorrangige Versicherungspflicht kraft Gesetzes nach § 2 oder kraft Satzung nach § 3 vorliegt. Praxis-Beispiel Der mitarbeitende Ehegatte/mitarbeitende Lebenspartner ist aufgrund eines Arbeitsvertrages als geringfügig Beschäftigter bei dem Unternehmer angestellt. Der Versicherungsschutz ergibt sich...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.16 Konkurrenzen

Rz. 64 Die Versicherung kraft Satzung nach § 3 i. V. m. den Satzungsbestimmungen der Unfallversicherungsträger ist subsidiär, § 135 Abs. 7. Sie greift als Auffangtatbestand nur ein, wenn nicht bereits die vorrangige Versicherungspflicht aufgrund Gesetzes nach § 2 besteht. Deshalb hat die Pflichtversicherung kraft Gesetzes nach § 2 Abs. 1 Nr. 5, 6 und 7 Vorrang, obwohl die Un...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.1.7 Ausgeschlossene Personen

Rz. 13 Gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sind Haushaltsführende von der freiwilligen Versicherung ausgenommen. Haushaltsführer können der Unternehmer, der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem LPartG sein. § 1356 Abs. 1 Satz 2 BGB regelt die Möglichkeit der Übertragung auf einen der Ehegatten. Kommt eine Einigung nicht zustande, sind beide Ehegatten Haushaltsführende (Breuers, in...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2 Rechtspraxis

2.1 Personeller Geltungsbereich 2.1.1 Unternehmer Rz. 4 Der personelle Geltungsbereich der sog. freiwilligen Unternehmerversicherung (Abs. 1 Nr. 1) entspricht nach dem Wortlaut der Vorschrift dem in § 3 Abs. 1 Nr. 1. Er gewährt dem Unternehmer (zu den Begriffen vgl. Komm. zu § 3) ein Beitrittsrecht zur gesetzlichen Unfallversicherung. 2.1.2 Mitarbeitende Ehegatten Rz. 5 Das Beit...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.1.1 Unternehmer

Rz. 4 Der personelle Geltungsbereich der sog. freiwilligen Unternehmerversicherung (Abs. 1 Nr. 1) entspricht nach dem Wortlaut der Vorschrift dem in § 3 Abs. 1 Nr. 1. Er gewährt dem Unternehmer (zu den Begriffen vgl. Komm. zu § 3) ein Beitrittsrecht zur gesetzlichen Unfallversicherung.mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.9.7 Konkrete Satzungsregelungen

Rz. 41 Zuständig ist nach § 125 Abs. 1 Nr. 9 die Unfallversicherung Bund und Bahn. Deren Satzung regelt in § 5 Abs. 4 10 die Satzungsversicherung der bei staatlichen deutschen Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Unfallkasse des Bundes Beschäftigten.mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2 Rechtspraxis

2.1 Umfang der Versicherungspflicht kraft Satzung Rz. 5 Die Vorschrift enthält eine Satzungsermächtigung des Gesetzgebers an die einzelnen Unfallversicherungsträger. Während der Gesetzgeber in § 2 die Versicherungspflicht kraft Gesetzes durch einzelne Tatbestände selbst geregelt hat, steckt er in § 3 nur den gesetzlichen Rahmen ab, innerhalb dessen es jedem einzelnen Unfallve...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.1 Personeller Geltungsbereich

2.1.1 Unternehmer Rz. 4 Der personelle Geltungsbereich der sog. freiwilligen Unternehmerversicherung (Abs. 1 Nr. 1) entspricht nach dem Wortlaut der Vorschrift dem in § 3 Abs. 1 Nr. 1. Er gewährt dem Unternehmer (zu den Begriffen vgl. Komm. zu § 3) ein Beitrittsrecht zur gesetzlichen Unfallversicherung. 2.1.2 Mitarbeitende Ehegatten Rz. 5 Das Beitrittsrecht erstreckt sich auch ...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.9.6 Mindestjahresarbeitsverdienst

Rz. 40 Nach § 85 Abs. 1 Satz 2 gilt der Mindestjahresarbeitsverdienst nicht. Nach der Gesetzesbegründung werden die Ortskräfte entsprechend den örtlichen Verhältnissen abgesichert. Die nach deutschen Verhältnissen ermittelte Bezugsgröße kann nicht zugrunde gelegt werden (vgl. BT-Drs. 15/3439 S. 6).mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.10 Ehrenamtlich Tätige und bürgerschaftlich Engagierte

Rz. 42 Abs. 1 Nr. 4 ist durch das Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen (UVSchVerbG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3299) eingefügt worden. Nach der Gesetzesbegründung ermöglicht die Nr. 4 insbesondere Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand, weitere ehrenamtlich Tätige und bürgerschaftlich En...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.2 Versicherte Unternehmer

Rz. 11 Der versicherte Personenkreis ergibt sich aus der Satzung des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Er ist gemäß Abs. 1 Nr. 1 auf Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner begrenzt. Unternehmerähnliche Personen können angesichts der Systematik der §§ 3 und 6 nicht in die Satzungsversicherung einbezogen werden (vgl. BSG, Urteil v...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.1.6 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 11 In sachlicher Hinsicht ist der Geltungsbereich der freiwilligen Versicherung tätigkeitsbezogen ausgestaltet. Versichert sind alle Tätigkeiten, die mit dem Unternehmen in wesentlichem Zusammenhang stehen. Nicht umfasst ist der private Bereich, ebenso wenig Tätigkeiten für andere Unternehmen (vgl. Komm. zu § 3). Rz. 12 Ob und inwieweit die Grundsätze zum Versicherungssch...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.13.3 Nicht gewerbsmäßig betriebene Imkereien

Rz. 52a Für die Imkerei wurde in § 4 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 eine gesetzliche Definition des Begriffs der Nichtgewerbsmäßigkeit geschaffen. Obwohl in § 3 eine Änderung nicht vorgenommen wurde, muss die Definition auch in § 3 Anwendung finden. Dies folgt aus dem Sinn und Zweck der Norm und der einheitlichen Handhabung. Des Weiteren auch aus der Gesetzesbegründung. Die Einführung e...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.1 Umfang der Versicherungspflicht kraft Satzung

Rz. 5 Die Vorschrift enthält eine Satzungsermächtigung des Gesetzgebers an die einzelnen Unfallversicherungsträger. Während der Gesetzgeber in § 2 die Versicherungspflicht kraft Gesetzes durch einzelne Tatbestände selbst geregelt hat, steckt er in § 3 nur den gesetzlichen Rahmen ab, innerhalb dessen es jedem einzelnen Unfallversicherungsträger überlassen bleibt, ob und in we...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.1.2 Satzungsrechtliche Zuständigkeit

Rz. 8 § 34 SGB IV regelt die generelle Kompetenz zum Erlass von Satzungen durch die Versicherungsträger im Rahmen der durch § 3 genannten Regelungen. Zuständig für den Erlass der Satzung ist die Vertreterversammlung als Selbstverwaltungsorgan des Versicherungsträgers nach § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB IV. Die Satzung bedarf nach § 114 Abs. 2 SGB VII der Genehmigung durch die Aufsic...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.13 Ausgeschlossene Personen

Rz. 49 Weil die ausgeübten Tätigkeiten dem privaten Bereich angehören (Abs. 1 Nr. 1 bis 3) oder die Einbeziehung aufgrund des Gefährdungsgrades und der wirtschaftlichen Stärke nicht sozial geboten erscheint (Abs. 1 Nr. 4), hat der Gesetzgeber die Ausdehnung der Versicherungspflicht durch die Unfallversicherungsträger kraft Satzung für 4 Personengruppen ausgeschlossen (vgl. A...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht in Abs. 1 Nr. 1 und 2 dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht des § 545 RVO (BT-Drs. 13/2204 S. 77 zu § 6). Durch das Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen (UVSchVerbG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3299) wurden mit Wirkung zum 1.1.2005 Abs. 1 Nr. 2 geändert und Nr. 3 un...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.4 Im Unternehmen mitarbeitende nichteheliche Lebenspartner

Rz. 16 Auf nichteheliche Lebensgemeinschaften findet die Vorschrift keine entsprechende Anwendung, da weder Art. 6 Abs. 1 GG, der nur rechtsgültig geschlossene Ehen schützt, noch der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG und ebenso wenig Art. 2 Abs. 1 GG die Gleichstellung eines (hinterbliebenen) Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit Witwe...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.9.1 Deutsche und nicht deutsche Ortskräfte

Rz. 35 Von der Satzung des Unfallversicherungsträgers in den Unfallversicherungsschutz können nach Abs. 1 Nr. 3 deutsche und nichtdeutsche Ortskräfte einbezogen werden. Maßgeblich ist nicht die Anknüpfung an die Nationalität, sondern an die im öffentlichen (deutschen) Interesse liegende Tätigkeit bei deutschen staatlichen Einrichtungen (BT-Drs. 15/3439 S. 6).mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.1.2 Mitarbeitende Ehegatten

Rz. 5 Das Beitrittsrecht erstreckt sich auch auf den mitarbeitenden Ehegatten. Ehegatte des Unternehmers ist diejenige Person, die nach den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften in rechtsgültiger Ehe mit dem Unternehmer lebt (§§ 1310 ff. BGB). Die Ehe endet erst mit der Rechtskraft des Urteils (§ 1313 Satz 2 BGB). Rz. 6 Die Mitarbeit setzt eine Tätigkeit von gewisser Dauer und ...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.9.3 Tätigkeit im Ausland

Rz. 37 Auch die versicherte Tätigkeit erfolgt im Ausland. Hierbei sind nach allgemeinen Regeln die Tätigkeiten nach versicherten und unversicherten privaten Tätigkeiten zu unterscheiden (vgl. auch Leube, ZTR 2006, 301): betriebsbezogene Tätigkeiten, notwendige private Verrichtungen mit besonderer Gefährdung, notwendige private Verrichtungen ohne besondere Gefährdung, freiwillige...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.9.5 Subsidiarität

Rz. 39 Der Versicherungsschutz nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 ist subsidiär. Es besteht der Vorrang der Unfallversicherung des Beschäftigungslandes. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 15/3439 S. 6) besteht, wegen der regelmäßig bestehenden Anbindung der Ortskräfte an ihr Beschäftigungsland, Versicherungsschutz durch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung nur, soweit sie...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.11 Ausbildungsveranstaltungen

Rz. 48 Ausbildungsveranstaltungen müssen "für" die ehrenamtliche Tätigkeit bestimmt sein. Sie müssen sich gezielt auf sie beziehen. Die Rechtsprechung hat dies in der Vergangenheit bejaht, wenn sie von der jeweiligen Institu­tion, der die ehrenamtliche Tätigkeiten dient, getragen wird und autorisiert ist. Versichert ist auch bereits vorbereitende Ausbildung vor Übernahme des...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat nach Art. 36 Satz 1 des UVEG am 1.1.1997 in Kraft. Durch Art. 3 § 54 Nr. 2 des Lebenspartnerschaftsgesetzes v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) wurde mit Wirkung zum 1.8.2001 in Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 2 und 4 geändert und Lebenspartner nach dem LPartG den Ehegatten gleichgestellt. Durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Verbesserung des unfallversicherun...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.1.1 Unionsrechtliche und verfassungsrechtliche Zulässigkeit

Rz. 6 Mit Beschluss v. 15.7.1999 (B 2 U 117/98 B) hatte der 2. Senat des BSG im Anschluss an das BVerfG (Beschluss v. 30.7.1985,1 BvR 282/85) die bisherige ständige Rechtsprechung (BSG, Urteil v. 9.12.1993, 2 RU 49/92) klargestellt, dass die Vorläufervorschrift des § 543 RVO a. F. eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Versicherungspflicht zur gesetzlichen Unfallversicher...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.13.1 Haushaltsführende

Rz. 50 Wie sich aus § 129 Abs. 1 Nr. 2 und § 130 Abs. 1 ergibt, gehören auch die Haushaltungen zu den Unternehmen i. S. d. Unfallversicherung. Der Haushaltsführende, für dessen Rechnung der Haushalt geführt wird, ist deshalb Unternehmer (vgl. BSG, Urteil v. 7.2.2006, B 2 U 4/05 R). Weil bei dieser Zuordnung alle privaten Tätigkeiten, vom Einkaufen über das Kochen, Aufräumen,...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.1.4 Einzelbeitrittsberechtigung

Rz. 9 Sowohl der Unternehmer als auch dessen Ehegatte oder Lebenspartner nach dem LPartG können jeweils für sich allein beitreten (ebenso: Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, SGB VII, § 6 Rz. 5; Ziegler, in: LPK-SGB VII, § 6 Rz. 2; Schmitt, SGB VII, § 6 Rz. 8; Ricke, in: KassKomm, SGB VII, § 6 Rz. 3; a. A.: Ehegatten bzw. Lebenspartner nicht ohne Unternehmer: Wiester, in: Brackm...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.9 Ortskräfte

Rz. 34 Abs. 1 Nr. 3 bestimmt, dass Ortskräfte kraft Satzung durch die Unfallkasse des Bundes als zuständigem Unfallversicherungsträger (§ 125 Abs. 1 Nr. 9) in die gesetzliche Unfallversicherung aufgenommen werden können. Dadurch wurde die frühere Praxis, die eine Absicherung der Ortskräfte auf der Basis von arbeitsvertraglichen Regelungen und Verwaltungsvorschriften ermöglic...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.9.2 Beschäftigungsverhältnis im Ausland

Rz. 36 Die Satzungsermächtigung erweitert den Schutz der deutschen Unfallversicherung über die Fälle der Ausstrahlung gemäß § 4 SGB IV hinaus auf Personen, die – ohne Bezug zu einem Beschäftigungsverhältnis in der Bundesrepublik Deutschland und damit ohne unfallversicherungsrechtliche Zuordnung – im Ausland tätig sind, weil sie im Ausland eingestellt wurden und deshalb nicht...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.9.4 Staatlich deutsche Einrichtungen

Rz. 38 Die Beschäftigung muss bei einer staatlich deutschen Einrichtung erfolgen. Die Gesetzesbegründung definiert den Begriff der staatlich deutschen Einrichtungen (BT-Drs. 15/3439 S. 6). Danach sind staatlich deutsche Einrichtungen Vereinigungen, Einrichtungen oder Unternehmen, deren Kapital (Grund- und Stammkapital) sich unmittelbar oder mittelbar ganz oder überwiegend in...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.10 Territorialer Geltungsbereich

Rz. 34 Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist, soweit er eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit voraussetzt, mit Ausnahme der Ausstrahlung = Entsendung nach § 4 Abs. 1 SGB IV, auf das Staatsgebiet der BRD (den Geltungsbereich dieses Gesetzes) beschränkt (vgl. § 3 Nr. 1 SGB IV). Eine Ausnahme von § 3 Nr. 1 SGB IV bildet Art. 14a EWGV 1408/71 v. 14.6.1971, ...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Versicherung kraft Satzung in Abs. 1 Nr. 1 ist eine Unternehmerversicherung. Sie ist eine Einrichtung der solidarischen genossenschaftlichen Selbsthilfe der mitgliedschaftlich verbundenen Unternehmer (BSG, Urteil v. 20.9.1977, 8 RU 22/77), weshalb sie als eigenständige Versicherungssparte innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung zu qualifizieren ist (vgl. Schu...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.2 Unternehmerähnliche Personen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 16 Die Norm räumt auch Personen, die in Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften regelmäßig wie Unternehmer selbständig tätig sind, das Antragsrecht zur freiwilligen Versicherung ein. Der Gesetzgeber hat die Rechtsprechung des BSG übernommen (vgl. BT-Drs. 12/405 S. 150 und BSG, Urteil v. 28.2.1986, 2 RU 21/85). Er schließt damit eine Lücke im Versicherungsschutz, insb...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.3 Im Unternehmen mitarbeitende Ehegatten

Rz. 14 Ehegatte des Unternehmers ist diejenige Person, die nach den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften in rechtsgültiger Ehe mit dem Unternehmer lebt (§§ 1310 ff. BGB). Die Ehe endet erst mit der Rechtskraft des Urteils (§ 1313 Satz 2 BGB). Rz. 15 Die Versicherungspflicht des im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten tritt ein, wenn die folgenden 4 Voraussetzungen kumulativ vo...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 35 Aubel, Unfallversicherungsschutz einer "ehrenamtlichen" Chorsängerin, SGb 2023, 560. Benz, Der Versicherungsschutz von Unternehmern bei Arbeitsunfällen, BB 1978, 663. ders., Keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft bei Tätigkeiten für das Unternehmen, SGb 2000, 500. Breuer, Private Unfallversicher...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.1.3 Einzelregelungen

Rz. 9 Die Satzung kann angesichts des Normzwecks Unternehmer mit besonderem sozialen Schutzbedürfnis, insbesondere wirtschaftlich schwache Unternehmer und vor allem Kleinunternehmer, schützen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 30.7.1985, 1 BvR 282/85, SozR 2200 § 543 Nr. 6), unter Beachtung des sozialen Schutzbedürfnisses in typisierender Weise auch die Voraussetzungen des Versicher...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.8.1 Gesetzlicher Umfang

Rz. 26 Entspricht die Satzungsregelung dem Gesetzeswortlaut, umfasst sie alle betriebsfremden Personen, die sich erlaubtermaßen auf dem Gelände des Unternehmens aufhalten. Im Gegensatz zu allen anderen die Versicherungspflicht begründenden Vorschriften kommt es auf einen besonderen betrieblichen Zweck des Aufenthaltes nicht an, so dass die körperliche Anwesenheit allein ausr...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.7 Versicherte unternehmerische Tätigkeiten

Rz. 21 Versicherungsfälle im Rahmen der Unternehmerversicherung sind diejenigen, die sich bei einer mit dem Unternehmen in wesentlichem Zusammenhang stehenden Tätigkeit ereignen. Im Gegensatz zum abhängig Beschäftigten kann der Unternehmer seine Tätigkeit selbst bestimmen, es steht ihm frei, in welcher Art und Weise er sein Unternehmen betreibt. Weil die Unfallversicherung d...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.8.2 Satzungsrechtlicher Umfang

Rz. 32 Im Einzelfall gibt die konkrete Ausgestaltung der Satzung den Ausschlag. Üblich ist eine Beschränkung sowohl im Hinblick auf den Personenkreis als auch die Art des Aufenthalts der Personen auf der Stätte des Unternehmens. Im Fall der auf bestimmte Verrichtungen beschränkten Versicherungspflicht gelten die allgemeinen Grundsätze zur Betriebsbezogenheit der Tätigkeit, d...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.13.4 Fischerei- oder Jagdgäste

Rz. 53 Gast einer Fischerei oder Jagd ist, wer mit Erlaubnis, z. B. auf Einladung des Ausübungsberechtigten, fischt oder jagt. Jagdausübungsberechtigt ist der Eigentümer des Grundstücks oder der Jagdpächter. Alle jagd- und fischereibezogenen Begriffe ergeben sich nach der Rechtsprechung des BSG aus den Vorschriften des Bundesjagdgesetzes und den landesrechtlichen Jagdvorschr...mehr

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Jung, SGB VII § 10 Erweiter... / 2.2.3 Territorialer Geltungsbereich

Rz. 6 Die gesetzliche Unfallversicherung gilt für Seeleute mit Ausnahme der Lotsen, die an Bord von Seeschiffen unter deutscher Flagge beschäftigt sind, wobei der Aufenthalt in fremden Hoheitsgewässern nicht schadet, weil das Schiff als "schwimmender Gebietsteil seines Heimatlandes" gilt (Flaggenstaatsprinzip), § 13 Abs. 1 und 2 SGB IV (vgl. BSG, Urteil v. 25.10.1988, 12 RK ...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.5 Ausnahmen von der Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 für bestimmte selbständig Tätige

Rz. 34 Gemäß Abs. 3 sind als Ausnahme von § 2 Abs. 1 Nr. 9 selbständig tätige Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Apotheker versicherungsfrei, weil sie nicht schutzbedürftig sind. Ihnen steht die satzungsmäßige Pflichtversicherung nach § 3 oder die freiwillige Versicherung nach § 6 offe...mehr