Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungspflicht

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 4 Aus einem anderen Staat nach Deutschland oder in einen anderen EU-, EWR-Staat, der Schweiz oder in das Vereinigte Königreich zurückkehrende Personen

Verlegen Personen ihren Wohnort aus einem anderen Staat in einen Mitgliedstaat, muss geprüft werden, welche Rechtsvorschriften auf die Person Anwendung finden. Grundsätzlich gelten auch für diese Personen die hier beschriebenen Regelungen. Besonderheiten gibt es bei der Versicherungspflicht der Nichtversicherten und bei der freiwilligen Versicherung. 4.1 Versicherungspflicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.6 Anderweitige Absicherung im Krankheitsfall

Die Versicherungspflicht der nichtversicherten Personen setzt voraus, dass keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall besteht.[1] Neben den verschiedenen vorrangigen Versicherungstatbeständen nach deutschem Recht (z. B. andere Versicherungspflichttatbestände, eine freiwillige Versicherung, Familienversicherung etc.) wäre auch ein Anspruch nach über- und zwischenstaatli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.4 Wahlrecht

Personen, die der Versicherungspflicht der Nichtversicherten unterliegen, haben grundsätzlich kein Wahlrecht. Sie werden wieder Mitglied der Krankenkasse bzw. dem Rechtsnachfolger der Krankenkasse, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft bestanden hat. Hierbei ist es unerheblich, wie lange diese Mitgliedschaft zurückliegt. Personen, die zuletzt in einem anderen Mitgliedstaat ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 3.1 Obligatorische Anschlussversicherung

Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, können von der obligatorischen Anschlussversicherung nur dann erfasst werden, wenn sie bisher in Deutschland versichert waren und auch nach der Wohnortverlegung weiter in Deutschland krankenversichert bleiben. In den übrigen Sachverhalten kommt die Aufnahme in die obligatorische Anschlussversicherung nicht in Betracht. Pra...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.3 Übersicht über Verfahren nach § 183 oder § 197a

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / 3.4 Gruppenfeststellung

Liegt für ein Auftragsverhältnis eine Statusentscheidung vor, kann der Auftraggeber eine Gruppenentscheidung beantragen.[1] Die Gruppenfeststellung hat eine Wirkung von 2 Jahren. Wird innerhalb dieser 2 Jahre durch die Clearingstelle, im Rahmen einer Betriebsprüfung oder durch eine Krankenkasse eine Beschäftigung festgestellt, so tritt Versicherungspflicht in dieser Beschäfti...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.1 Kostenprivilegierte Personen

Rz. 7 In § 183 ist der Personenkreis bestimmt, der nach Auffassung des Gesetzgebers typisierend eines besonderen sozialen Schutzes in Form eines kostenfreien Rechtsschutzes bedarf. Die Zugehörigkeit zum kostenprivilegierten Personenkreis ist nicht von den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen eines Beteiligten im konkreten Einzelfall abhängig, sondern der Gese...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 57 Beitrag... / 2.4 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weitere Versicherte der sozialen Pflegeversicherung (Abs. 4)

Rz. 11 Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind nach § 20 Abs. 3 versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung. Daneben besteht für bestimmte Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung nach § 21, wenn sie weder in der gesetzlichen Krankenversicherung noch bei einem p...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / 3.2 Rechtssicherheit und Leistungsbindung

Mit Abschluss des Statusfeststellungsverfahrens entscheidet die Clearingstelle über das Vorliegen einer Beschäftigung in allen Zweigen der Sozialversicherung. Hierbei wird jedoch nur festgestellt, ob eine Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung vorliegt (Elementenfeststellung), oder ob die Tätigkeit im Rahmen einer Selbstständigkeit ausgeübt wird. Die Clearingstelle ent...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / 2 Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren

Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund führt das obligatorische (verbindliche) Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten/Lebenspartner oder Abkömmlinge (Kind, Enkel) des Arbeitgebers sowie für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH oder eine UG durch. Mit der Kennzeichnung der einzelnen Personengruppen in der Anmeldung wird bei der Clearingstelle ein Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 57 Beitrag... / 2.5 Beitragsberechnung bei Personen, die nach § 26 Abs. 2 weiterversichert sind (Abs. 5)

Rz. 18 Leistungsansprüche aus der sozialen Pflegeversicherung ruhen grundsätzlich, solange sich Versicherte im Ausland aufhalten (vgl. § 34 Abs. 1 Nr. 1). § 26 Abs. 2 eröffnet Personen, die wegen der Verlegung ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland aus der Versicherungspflicht ausscheiden, die Möglichkeit der Weiterversicherung. Abs. 5 sieht für diese Pe...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 6.3 Entscheidungshilfe zum optionalen Statusfeststellungsverfahren

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsfachschüler / 1 Versicherungspflicht

Fach- bzw. Berufsfachschüler unterliegen nicht der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht als Auszubildende des Zweiten Bildungsweges. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind sie nicht versicherungspflichtig.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Antragspflichtversicherung

Begriff Die Antragspflichtversicherung kommt nicht durch eine gesetzliche, zwangsweise Regelung zustande, sondern nur durch einen entsprechenden Antrag auf eigenen Entschluss. Wird der Antrag vom Sozialversicherungsträger angenommen, besteht die Pflichtversicherung i. d. R. unwiderruflich und unkündbar fort, solange die Tätigkeit bzw. der zum Antrag berechtigende Tatbestand...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsfachschüler / Zusammenfassung

Begriff Fach- bzw. Berufsfachschulen zählen nicht zu den anerkannten Ausbildungsstätten des Zweiten Bildungsweges. Es handelt sich dabei um Einrichtungen der beruflichen Ausbildung, für deren Besuch keine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit vorausgesetzt wird. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: In der Pflegeversicherung werden Fach- und Berufs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Form und Inhalt der Bescheinigung

Rz. 16 In der Praxis geht es bei der Erteilung der Bescheinigung um eine Unterstützung der Personen, die Elterngeld beantragen. Diese haben nach § 8 BEEG das vor oder während des Bezugs von Elterngeld oder Elterngeld Plus erzielte Einkommen nachzuweisen. Soweit es um den Nachweis von Arbeitsentgelt aus einem Beschäftigungsverhältnis geht, ist der Arbeitgeber schon aus andere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trainee / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Für die versicherungsrechtliche Beurteilung ist maßgeblich, ob eine Beschäftigung besteht. Eine Beschäftigung ist die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Typische Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen sowie eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.[1] Trainees können ihre Tätigkeit nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufstiegs-BAföG / 1 Versicherungspflicht

Teilnehmer an Fortbildungsmaßnahmen nach dem AFBG gelten nicht als Auszubildende des Zweiten Bildungsweges. Der Personenkreis der Meisterschüler unterliegt in keinem Sozialversicherungszweig der Versicherungspflicht.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.1 Nebenpflichten des Arbeitnehmers

Als zentrale Nebenpflicht auf Arbeitnehmerseite ist die sog. Treuepflicht zu nennen, wobei diese allerdings ihrerseits als eine abstrakte Generalpflicht verstanden werden muss, aus der sich je nach den Gegebenheiten des Einzelfalles höchst unterschiedliche Einzelpflichten ableiten. Zu nennen sind z. B.: Pflicht zum sorgsamen Umgang mit dem Eigentum des Arbeitgebers, Verschwi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung: Verjähr... / 2.2 Ermessen des Versicherungsträgers

Der Versicherungsträger kann von der Einrede der Verjährung – ermessenfehlerfrei – Gebrauch machen, wenn sich die durchgeführte Versicherungspflicht über mehrere Jahre hinweg als unrichtig erweist und nicht auf einen Fehler der Einzugsstelle zurückzuführen ist. Dieser Sachverhalt ist häufig in der Arbeitslosenversicherung anzutreffen, weil dort beim Antrag auf Arbeitslosengeld ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung: Verjähr... / 6 Beanstandung von Rentenversicherungsbeiträgen

Rentenversicherungsbeiträge, die in der irrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht gezahlt und deshalb beanstandet worden sind, aber nicht zurückgefordert wurden, gelten als freiwillige Beiträge.[1] Dies gilt allerdings nur, wenn die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung in dem Zeitraum bestand, für den die Beiträge als gezahlt ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung: Verjähr... / 3 Hemmung

Für die Hemmung der Verjährung gelten die §§ 203 bis 211 BGB sinngemäß. Die Hemmung bedeutet ein vorübergehendes Ruhen der Verjährungsfrist, die nach Wegfall des Hinderungsgrunds weiterläuft. Der Zeitraum der Hemmung wird also nicht in die Verjährungsfrist einbezogen, die sich im Ergebnis um den Hemmungszeitraum verlängert. Die Verjährung ist gehemmt, solange zwischen dem Sch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung: Verjähr... / 1 Die 4-Jahresfrist

Der Anspruch auf Erstattung der zu Unrecht entrichteten Beiträge verjährt 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beiträge entrichtet worden sind. Für die Verjährung des Anspruchs ist also der Zeitpunkt der Entrichtung der Beiträge maßgebend, nicht etwa der Zeitpunkt der Fälligkeit. Praxis-Beispiel Verjährung des Erstattungsanspruchs Der Beitrag für November 2019 wu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fürsorgepflicht / 2.3 Beitragsberechnung

Aufgrund der Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber auch gegenüber dem Arbeitnehmer verpflichtet, Lohn, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge richtig zu berechnen. Der Arbeitgeber ist im Rahmen des Üblichen und Zumutbaren außer der sachgerechten Bearbeitung und Behandlung der Lohnsteuer auch verpflichtet, ungerechtfertigte Nachversteuerungsansinnen der Finanzverwaltung abzule...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 61a Budget... / 2.6 Sozialversicherung

Rz. 16 Bei einer betrieblichen Berufsausbildung mit dem Budget für Ausbildung besteht Sozialversicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung und in der Pflegeversicherung. Es gelten die dortigen Regelungen zur Versicherungspflicht von zur Ausbildung beschäftigten Menschen. Mit dem Budget für Ausbildung wurde – wie auch nicht i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 3.1 Fortsetzung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung

Versicherungspflicht Das Erfordernis der Versicherungspflicht berücksichtigt, dass Kurzarbeitergeld als Leistung der Arbeitslosenversicherung nur Personen zugutekommen soll, die zum Kreis der Beitragszahler gehören. In einer versicherungspflichtigen Beschäftigung stehen Personen, die gegen Entgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, soweit keine Tatbestände der V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 28 Ergänze... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 § 28 befasst sich ausschließlich mit Leistungen des Rentenversicherungsträgers, die ergänzend zu dessen eigentlichen Hauptleistungen anfallen. Allerdings führt § 28 (mit Ausnahme des Übergangsgeldes) diese Leistungen nicht selbst im Einzelnen auf, sondern verweist gezielt auf das Leistungsspektrum nach dem SGB IX. Dem Grunde nach ist eine drohende oder eingetretene Behi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 54 Grundsatz / 2.2 Beitragssatz und beitragspflichtige Einnahmen (Abs. 2)

Rz. 6 Nach Abs. 2 Satz 1 werden Beiträge nach einem Vomhundertsatz (Beitragssatz) von den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Der Beitrag zur Pflegeversicherung setzt sich damit aus 3 Komponenten zusammen: Beitragssatz, beitragspflichtige Einnahmen und Beitragsbemessungsgrenze. Die Höhe des Beitragssatzes ergibt sich aus § 55...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 28 Ergänze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ergänzende Leistungen sind Leistungen, die im Zusammenhang mit den Hauptleistungen (vgl. Rz. 4) gewährt werden können. Sie werden auch als Nebenleistungen der Hauptleistungen bezeichnet. Damit der Versicherte, der zulasten der Rentenversicherung an einer Teilhabeleistung teilnimmt, auch nach Einführung des SGB IX die ergänzenden Leistungen beanspruchen kann, bedurfte es...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.5 Mindesterfordernisse

Kurzarbeitergeld soll nur dann gezahlt werden, wenn eine Mindestzahl von Arbeitsverhältnissen in einem Betrieb betroffen ist und der Entgeltausfall bestimmte Grenzen überschreitet. Danach muss im jeweiligen Kalendermonat, dem sog. Anspruchszeitraum, mindestens 1/3 der Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall betroffen sein und der Entgeltausfall jeweils mehr als 10 % des monatlic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 61 Budget ... / 2.3 Sozialversicherung

Rz. 11 Sozialversicherungspflicht besteht in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung. Dagegen besteht Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 SGB III. Danach sind Personen versicherungsfrei, die wegen einer Minderung ihrer Leistungsfähigkeit dauernd nicht mehr v...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.2 Bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation: "Unmittelbar vorhergehender" Bezug von Erwerbseinkommen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 17 Das Übergangsgeld hat Entgeltersatzfunktion. Übergangsgeld soll somit nur derjenige erhalten, der gleichzeitig einen Entgelt-/Einkommensausfall hat, also noch zu den Erwerbstätigen zählt. Bei Leistungen zur Prävention (§ 14), medizinischen Rehabilitationsleistungen (§ 15), Leistungen zur Nachsorge (§ 17) und sonstigen Leistungen zur Teilhabe (§ 31 Abs. 1 Nr. 2) fordert § ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outsourcing / 2 Versicherungsrecht bei Beschäftigung im Mutterkonzern und Tochterunternehmen

Eine abhängige Beschäftigung ist durch die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber gekennzeichnet. Arbeitgeber ist demnach derjenige, von dem der Arbeitnehmer seine Weisungen hinsichtlich des Inhalts, der Durchführung, der Zeit, der Dauer und/oder des Ortes der Ausführungen erhält. Übt ein Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere Beschäftigungen[1] bei unterschied...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outsourcing / 1 Versicherungsrechtliche Folge des Outsourcing

In Deutschland wird mit dem Begriff Outsourcing oft auch die Auslagerung von Arbeitsplätzen an kostengünstigere Tochtergesellschaften verstanden. Für einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, dessen Arbeitsplatz ausgelagert wird, endet die Beschäftigung und damit auch die Versicherungspflicht im Ursprungsunternehmen. An die zuständige Einzugsstelle ist eine Abmeldung zur S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung / 3 Versicherungsrechtliche Auswirkungen

Während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen bleibt die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhalten.[1] In den anderen Versicherungszweigen besteht teilweise Versicherungspflicht aufgrund des Bezugs der Entgeltersatzleistung.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Basistarif / 2 Zugang zum Basistarif

In Deutschland gilt eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. Alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland müssen sich versichern.[1] Diese Pflicht ist erfüllt, wenn eine Versicherung in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung besteht, ein Anspruch auf freie Heilfürsorge besteht oder die Person einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handelsvertreter / 3.2 Feststellung einer selbstständigen Tätigkeit

Selbstständige Handelsvertreter unterliegen nicht der Versicherungspflicht. Allerdings sind Handelsvertreter, die regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind, als sogenannte arbeitnehmerähnliche Personen rentenversicherungspflichtig.[1] Unter bestimmten Voraussetzungen ist nach §...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elterngeld / 9.1 Mitgliedschaft in der Krankenkassen- und Pflegeversicherung

In der Krankenversicherung bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger während des Bezugs von Elterngeld erhalten (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Dies gilt auch für die Pflegeversicherung (§ 49 Abs. 2 Satz 1 SGB XI). Für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte gelten Sonderregelungen. Sie zahlen während des Elterngeldbezugs auch dann Beiträge, wenn sie keine Einnahmen erz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 1.1 Wechsel von Versicherungspflicht und -freiheit

Wechselt der Arbeitnehmer bei dem gleichen Arbeitgeber aus einem versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnis in eine versicherungspflichtige Beschäftigung und umgekehrt, richtet sich die beitragsrechtliche Behandlung des einmalig gezahlten Arbeitsentgeltes danach, aus welchem Beschäftigungsteil die Sonderzuwendung gewährt wird. Dabei gelten folgende Grundsätze: Liegen die An...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 2.3 Zahlungsfrist für Pflichtbeiträge

Rz. 7 Pflichtbeiträge, die aufgrund einer Versicherungspflicht kraft Gesetzes (§§ 1 bis 3) oder einer Antragspflichtversicherung (§ 4 Abs. 1 bis 3) gezahlt wurden, sind nach Abs. 1 der Vorschrift wirksam, solange der Anspruch auf ihre Zahlung noch nicht verjährt ist. Gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB IV verjährt der Anspruch auf Pflichtbeiträge grundsätzlich in 4 Jahren nach Abla...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 199 Vermut... / 2.1 Vermutung der wirksamen Beitragszahlung

Rz. 6 Bei ordnungsgemäß gemeldeten Beschäftigungszeiten ist nach § 199 Satz 1 zu vermuten, dass während dieser Zeiten ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (§ 7 SGB IV) mit dem hierfür gemeldeten Arbeitsentgelt (§ 14 Abs. 1 SGB IV) bestanden hat und der Beitrag dafür wirksam gezahlt worden ist (§ 197 Abs. 1, 198 Satz 2, § 25 Abs. 1 SGB IV). Die Vermutung einer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 199 Vermut... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1999 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Satz 3 wurde durch Art. 5 Nr. 15, Art. 68 Abs. 2 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.4.1995 angefügt. Seitdem gelten die Sätze 1 und 2 auch für Zeiten, in denen Versicherungspflicht nach § 3 Satz 1 Nr. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 199 Vermut... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Satz 1 der Vorschrift regelt die Vermutung der wirksamen Beitragszahlung für Zeiten einer versicherten Beschäftigung, die nach §§ 28a bis 28c SGB IV i. V. m. der DEÜV (bis zum 31.12.1998 i. V. m. der 2. DEVO/2. DÜVO) ordnungsgemäß gemeldet worden sind. Die Regelung dient der Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens bei Eingang der Jahresmeldungen gemäß § 10 DEÜV sowie d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 2.1 Wirksamkeit von Pflichtbeiträgen

Rz. 4 Die Zulässigkeit von Pflichtbeiträgen setzt voraus, dass Versicherte dem in §§ 1 bis 4 genannten Personenkreis zuzuordnen sind und damit kraft Gesetzes der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (§§ 1 bis 3) unterliegen oder nach § 4 Abs. 1 bis 3 zulässig vom Recht zur Antragspflichtversicherung Gebrauch gemacht worden ist. Die Ordnungsmäßigkeit von...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze: Private Kranken-/Pflegeversicherung bei Eintritt von Versicherungspflicht

Zusammenfassung Überblick Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei sind, haben die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Überschreitet das Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr, tritt grundsätzlich Krankenversicherungspflicht ein. Die Krankenversicherungspflicht berechtigt zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 1 Eintritt von Versicherungspflicht

Werden Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) kranken- oder pflegeversicherungspflichtig, beginnt damit auch die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Dies kann z. B. anlässlich der Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder einer nicht nur kurzzeitigen Verminderung der Arbeitszeit und der damit verbundenen Reduzierung des erzielten Arbeits...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 1.1 Vorzeitige Kündigung des privaten Krankenversicherungsvertrags

Versicherte können ihren privaten Krankenversicherungsvertrag binnen 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. Die Kündigung ist allerdings nur wirksam, wenn der Versicherte den Eintritt der Versicherungspflicht innerhalb von 2 Monaten nachweist, nachdem das private Krankenversicherungsunternehmen ihn hierzu ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 1.2 Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

Beschäftigte werden unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung befreit.[1] Privat krankenversicherte Beschäftigte, die durch die Erhöhung der für sie geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze, durch Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung anlässlich der Elternzeit, durch Reduzierung der Arbeitszeit oder wegen des Übergangs in die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 2 Familienangehörige

Rechtliche Grundlage für die Kündigung des privaten Krankenversicherungsvertrags ist § 205 Abs. 2 Satz 5 VVG. Eine Kündigung des privaten Krankenversicherungsvertrags ist auch für die Familienangehörigen eines privat krankenversicherten Beschäftigten möglich. Voraussetzung ist, dass dieser aus den oben genannten Gründen[1] krankenversicherungspflichtig wird und der Familiena...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 4 Kündigung der privaten Pflegeversicherung

Versicherte der privaten Pflegeversicherung haben die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung des privaten Versicherungsvertrags, wenn sie z. B. anlässlich der Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze, wegen Verminderung des Arbeitsentgelts bei Reduzierung der Arbeitszeit oder wegen Teilnahme an der Altersteilzeit krankenversicherungspflichtig und damit auch pflegeversicherungspfli...mehr