Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 179 knüpft an § 177 an und normiert für den Fall, dass der Vertretene die Genehmigung des Vertretergeschäfts verweigert, eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht (BGH NJW 21, 1242 [BGH 19.11.2020 - I ZR 110/19] Rz 65: ›gesetzliche Garantenhaftung‹), die einen Ausgleich für das enttäuschte Vertrauen des Vertragspartners über den...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab. (2) 1Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fallgruppen.

Rn 8 Von Bedeutung sind zum einen diejenigen Fälle, in denen die Leistung nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann (naturgesetzliche oder physische Unmöglichkeit). Paradigmatisch dafür steht der Untergang des Vertragsgegenstands, etwa der Kauf- oder Mietsache (BGHZ 2, 268, 270 [Kaufsache]; Karlsr NJW-RR 95, 849 [Miets...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1517 BGB – Verzicht eines Abkömmlings auf seinen Anteil.

Gesetzestext (1) 1Zur Wirksamkeit eines Vertrags, durch den ein gemeinschaftlicher Abkömmling einem der Ehegatten gegenüber für den Fall, dass die Ehe durch dessen Tod aufgelöst wird, auf seinen Anteil am Gesamtgut der fortgesetzten Gütergemeinschaft verzichtet oder durch den ein solcher Verzicht aufgehoben wird, ist die Zustimmung des anderen Ehegatten erforderlich. 2Für d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sachlich gerechtfertigter Grund.

Rn 24 Ein Lösungsgrund ist sachlich gerechtfertigt, wenn eine Interessenabwägung ergibt, dass das Interesse des Verwenders an der Auflösung des Vertrages das Interesse des Vertragspartners am Fortbestand des Vertrages überwiegt (BGH NJW 87, 833 [BGH 10.12.1986 - VIII ZR 349/85]; vgl HP/Becker § 308 Nr 3 Rz 7). Eine sachliche Rechtfertigung kann sich insb aus Leistungshindern...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Auseinandersetzungsvereinbarung.

Rn 16 Obliegt die Auseinandersetzung nicht einem Testamentsvollstrecker (§ 2204), führen die Miterben die Auseinandersetzung durch vertragliche Aufhebung der unter ihnen bestehenden Gemeinschaft durch (Muster s Krause ZFE 07, 182 ff). Dieser Auseinandersetzungsvertrag bedarf als solcher keiner Form (BGH FamRZ 70, 376); er ist nur dann formbedürftig, wenn er Absprachen enthäl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Stellvertretung.

Rn 11 Die VRRL geht auf die Frage der Stellvertretung eines Verbrauchers nicht ein. Als zulässig und naheliegend erscheint es daher, bei der Vertretung des Verbrauchers auf die zu § 312 I aF entwickelten Grundsätze entsprechend zurückzugreifen. Bei einer Vertretung des Verbrauchers durch einen Verbraucher wurde danach zwischen der Vollmachtserteilung und dem vom Vertreter ab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verdeckte, planwidrige Unvollständigkeit.

Rn 5 § 155 ist einschlägig, wenn beide Parteien glauben, sich über alle Fragen geeinigt zu haben, aber tatsächlich noch Punkte offen sind, über die eine Einigung erzielt werden sollte. Soweit es sich um Punkte handelt, welche nie zum Regelungsprogramm der Parteien gehörten, ist dies kein Fall des Dissenses. Es liegt vielmehr eine durch dispositives Recht oder ergänzende Vert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / cc) Abfindungsbeschränkungen der Höhe nach

Rz. 121 Seit seinem Urt. v. 20.9.1993[315] geht der BGH in seiner Rechtsprechung[316] davon aus, dass eine ursprünglich wirksame Abfindungsklausel dauerhaft wirksam bleibt.[317] Daran soll auch ein im Laufe der Zeit eingetretenes grobes Missverhältnis zwischen dem Klauselwert der Abfindung und dem anteiligen wirklichen Wert des von der Gesellschaft betriebenen Unternehmens n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Miete und Pacht unbeweglicher Sachen bis zu sechs Monaten (Abs 1 lit d).

Rn 13 Für Miet- oder Pachtverträge über unbewegliche Sachen ist nicht der Belegenheitsort (lex rei sitae) nach lit c, sondern der gewöhnliche Aufenthalt (Art 19) des Vermieters oder Verpächters nach lit d maßgeblich, wenn (i) der Vertragszeitraum 6 aufeinander folgende Monate nicht überschreitet, (ii) die Sache für den privaten Gebrauch überlassen wird und (iii) der Mieter b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck, Anwendungsbereich, Abdingbarkeit.

Rn 1 Die nicht abdingbare (§ 476 I 1 Alt 2, dort Rn 7) Norm soll den Verbraucher vor unklaren und mangels dauerhafter Wiedergabe nicht nachweisbaren Garantien schützen. Sie gilt für alle Garantien iSd § 443, auch von Dritten (va keine ›Herstellergarantie‹), iRe Verbrauchsgüterkaufs, nicht aber für Werbung mit einer Garantie (BGH NJW 11, 2653 [BGH 14.04.2011 - I ZR 133/09] Rz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Planungsverantwortung (Abs 1 S 2).

Rn 10 I 2 schließt einen Mehrvergütungsanspruch des Unternehmers für Leistungen aus, die er auf Verlangen des Bestellers zur Erreichung des unveränderten Werkerfolgs erbringen muss (I 1 Nr. 2), wenn seine Leistungspflicht die Planung des betroffenen Bauwerks oder der Außenanlage umfasst. Damit stellt der Gesetzgeber klar, dass der Unternehmer keine zusätzliche Vergütung erhä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eingrenzungen.

Rn 2 Der Anwendungsbereich des Art 6 wird in I näher umschrieben und eingeschränkt: Es muss ein Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer vorliegen und eine der Anbahnungssituationen nach lit a) oder b) gegeben sein. Auf die Art des Vertrages kommt es anders als früher nur noch hinsichtlich der sachlichen Ausnahmen des IV an (s.u. Rn 25 ff). Soweit Art 6 nicht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Gesetzlich genannte Fälle.

Rn 13 § 281 II Alt 1 ordnet dies zunächst für den Fall der ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung durch den Schuldner an; eine Fristsetzung wäre in diesem Fall überflüssig (BGH NJW 02, 1571, 1573 [BGH 07.03.2002 - III ZR 12/01]). Hier sind – va an die Endgültigkeit der Verweigerung – strenge Anforderungen zu stellen, die jedoch im Blick auf die Aufwertung des Sch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Klauser, Steuerliche Berücksichtigung von Bürgschaftsverlusten, BB 1980, 1574; Koops, Bürgschaft des Gesellschafters für seine GmbH, DStR 1991, 533; Hahne, Auswirkungen der Options-Entscheidung des BFH auf die Bilanzierung von Bürgschaften u Kreditgarantien, BB 2005, 819; Lüdenbach/Freiberg, Str Fragen der IFRS-Bürgschaftsbilanzierung beim Garanten, BB 2007, 650; Schiffers, Upda...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Umdeutung.

Rn 10 Werden keine vertragsmäßigen, sondern nur einseitige Verfügungen getroffen, ist eine Umdeutung (§ 140) in eine Schenkung (§ 2301) oder ein einseitiges, bei Eheleuten oder Lebenspartnern in ein gemeinschaftliches Testament (s § 2265; § 10 IV LPartG) denkbar, soweit die dafür geltenden Erfordernisse erfüllt sind (NK/Hölscher/Kornexl Vor §§ 2274–2302 Rz 32 f; HP/Litzenbur...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Fristen.

Rn 15 Das Widerrufsrecht für Verträge, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, erlischt zwölf Monate und 14 Tage nach dem in den §§ 356 II, 355 II 2 genannten Zeitpunkt, § 356 II 2, wobei es nicht darauf ankommt, dass der Unternehmer den Verbraucher tatsächlich ordnungsgemäß belehrt hat (vgl BTDrs 17/13951, 101). Dagegen verjährt der Anspruch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 7 S 1 und 3 verweisen hinsichtlich der Rechtsfolgen auf § 357 I–IV und VI, so dass grds ein Gleichlauf zu den Rechtsfolgen des Widerrufs von Ratenlieferungsverträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, hergestellt wird. Rn 8 Zu beachten ist, dass auf § 357 V, § 357a II und III nicht verwiesen wird. Dass § 357a II und III von dem Verwei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (2) Nachlasszugehörigkeit

Rz. 38 Ausnahmsweise ist jedoch eine Nachlasszugehörigkeit und damit das Eingreifen des ordentlichen Pflichtteilsanspruchs zu bejahen. Dies ist zum einen der Fall, wenn keine wirksame Benennung eines Drittbegünstigten (Bezugsberechtigten) vorliegt, da dann die Forderung mangels eines besonderen Berechtigten den Erben als Nachlassbestandteil zusteht.[115] Zu beachten sind hie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1 § 494 Absatz 1 bis 3 und 6 Satz 2 zweiter Halbsatz ist auf Teilzahlungsgeschäfte nicht anzuwenden. 2Gibt der Verbraucher sein Angebot zum Vertragsabschluss im Fernabsatz auf Grund eines Verkaufsprospekts oder eines vergleichbaren elektronischen Mediums ab, aus dem der Barzahlungspreis, der Sollzinssatz, der effektive Jahreszins, ein Tilgungsplan anhand beispielhafter G...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ordnung nach der Funktion im Schuldverhältnis.

Rn 17 Das Begriffspaar Haupt- und Nebenpflichten ordnet Vertragspflichten nach ihrer Funktion im Schuldverhältnis. Die Hauptpflichten bestimmen regelmäßig den Vertragstyp und damit das Standardprogramm der Pflichten und Rechtsbehelfe, während Nebenpflichten lediglich eine vorbereitende, begleitende und sichernde Funktion zukommt. Das jeweils anzuwendende Bündel von gesetzlic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Das AGG.

Rn 13 Dieses G kann zu einem Kontrahierungszwang unter dem Gesichtspunkt einer Folgenbeseitigung führen (Thüsing/von Hoff NJW 07, 21). Sachlich betrifft es va das Arbeitsrecht, wo ja die Abschluss- (und Inhalts-)freiheit durch die (jetzt vom AGG ersetzten) §§ 611a, 611b, 612 III aF schon vorher stark eingeschränkt war. Doch stehen va in den §§ 1 bis 3, 19 bis 22 AGG auch das...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zufälliger Aufenthaltsort.

Rn 14 Art 12 ersetzt die personenbezogene Anknüpfung des Art 7 im Falle deren Ungünstigkeit für das Zustandekommen des Vertrages durch eine ortsbezogene Anknüpfung. Anzuwenden ist das Recht des Staates, in dem sich die Parteien des Vertrages bzw ihre Vertreter bei Abgabe ihrer auf den Vertragsschluss gerichteten Erklärungen gemeinsam aufhalten (s.o. Rn 11 f). Hiervon abzuseh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ende des gesetzlichen Güterstandes im Schwebezustand.

Rn 3 Stirbt der zustimmungsberechtigte Ehegatte während des Schwebezustandes, wird der geschlossene Vertrag wirksam, weil eine Bindung iSv § 1365 nicht mehr besteht (BGH NJW 82, 1099 [BGH 02.12.1981 - IVb ZR 553/80]). Stirbt der andere Ehegatte, bleibt es auch dann bei der schwebenden Unwirksamkeit, wenn der überlebende Ehegatte Alleinerbe des anderen ist (Karlsr FamRZ 78, 5...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Konnexität.

Rn 10 Die Ansprüche des Schuldners und des Gläubigers müssen auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Nicht erforderlich ist, dass die Ansprüche auf demselben Schuldverhältnis oder demselben Vertrag beruhen, es genügt vielmehr, wenn ihnen ein innerlich zusammenhängendes einheitliches Lebensverhältnis zugrunde liegt (BGHZ 115, 103; 92, 196; Grüneberg/Grüneberg § 273 Rz 9...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Mischformen.

Rn 6 Der Leasingvertrag ist, jedenfalls in Form des Finanzierungsleasings, ein atypischer Mietvertrag (BGH NZM 04, 340, 342 [BGH 04.02.2004 - XII ZR 301/01]; s dazu iE Anh zu §§ 488–515 (www.pww-oe.de) Rn 1 ff). Leasingverträge können auch unter der Bezeichnung ›Fondsmodell‹ oder ›Kooperationsmodell‹ auftreten oder mit sog ›Betreibermodellen‹ verbunden sein. Die Bezeichnung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausschluss des Widerrufsrechts nach III.

Rn 21 III endlich schließt das Widerrufsrecht nach I aus, wenn der Verbraucher bereits ein Widerrufsrecht nach den §§ 495, 506–513 hat. Speziell für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge gilt, dass bei Verträgen, bei denen dem Verbraucher bereits nach § 305 I–VI KAGB ein Widerrufsrecht zusteht, ein solches nach I nicht besteht.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sonderkündigungsrecht – § 650r.

Rn 13 § 650r gewährt dem Besteller und unter bestimmten Voraussetzungen auch dem Unternehmer ein Sonderkündigungsrecht, mit dem er sich von einem Vertrag lösen können soll, bei dem die wesentlichen Planungs- und Überwachungsziele noch nicht festgelegt worden sind (vgl ausführlich zum Ganzen: Leupertz/Preussner/Sienz/Fuchs § 650r). Nach I kann der Besteller innerhalb von 2 Wo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Abschrift.

Rn 8 Die Abschrift ist von den Vertragsschließenden so zu unterzeichnen, dass ihre Identität erkennbar ist (I 1 Nr 1). Eine Namensunterschrift ist nicht zwingend erforderlich. Ausreichend ist auch ein sonstiges Handzeichen (vgl BTDrs 17/12637, 55). Aus dem Wortlaut von I 1 Nr 1 (›wurde‹) ergibt sich, dass die Abschrift schon unterschrieben sein muss, wenn sie dem Verbraucher...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Widersprüche.

Rn 11 Nicht selten kommt es dabei vor, dass Bauverträge unbeabsichtigt Widersprüche derart enthalten, dass bestimmte geschuldete Funktionalitäten oder Ergebnisse mit den ebenfalls vereinbarten weiteren Vorgaben (etwa zur Beschaffenheit bestimmter Materialien) nicht erreicht werden können. Das daraus resultierende Problem ließe sich theoretisch mit den Werkzeugen des allgemei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Abschlussgefahren.

Rn 47 Dem Risikobereich des Maklers sind die Gefahren der Formnichtigkeit (§ 125) des Hauptvertrags zuzuordnen. Wird bei Grundstückskaufverträgen die Form des § 311b I nicht eingehalten, entsteht kein Anspruch auf Vergütung (BGH WM 77, 1049). Worauf der Formmangel zurückzuführen ist, spielt idR keine Rolle (auch bei unzutreffend beurkundetem Kaufpreis: Grüneberg/Retzlaff § 6...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwendungsfälle.

Rn 3 Bereitstellung digitaler Produkte, die keine Verkörperung auf einem Datenträger erforderlich machen; Verträge, die die Gebrauchsüberlassung von körperlichen Datenträgern zum Gegenstand haben, ohne dass der Mieter Besitz an dem Datenträger erlangt (Vermietung sog dedizierter Server im Rechenzentrum mit Online-Zugang). Als Gegenleistung eines Mieters für die Gebrauchsüber...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1800 BGB – Erteilung der Genehmigung.

Gesetzestext (1) Das Familiengericht erteilt die Genehmigung, wenn das Rechtsgeschäft den Grundsätzen nach § 1798 Absatz 1 nicht widerspricht. (2) Für die Erteilung der Genehmigung gelten die § 1855 bis 1856 Absatz 2 sowie die §§ 1857 und 1858 entsprechend. Ist der Mündel volljährig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Familiengerichts. Rn 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Inhalt.

Rn 7 Auch die Herstellung ist dem Grundsatz des Totalersatzes (s.o. Rn 5) unterworfen. Sie richtet sich daher nicht, wie oft gesagt wird, auf die Herstellung des Zustandes vor dem Schadensereignis. Vielmehr ist der Zustand herzustellen, der jetzt ohne den zum Ersatz verpflichtenden Umstand bestünde. Dieser hypothetische Zustand braucht real nie bestanden zu haben, was sich e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsgeschäft.

Rn 5 Alle Arten von Rechtsgeschäften können umgedeutet werden, also einseitige Rechtsgeschäfte (BAG NJW 02, 2973 [BAG 15.11.2001 - 2 AZR 310/00]), gegenseitige Verträge (BGH NJW 63, 339 [BGH 28.11.1962 - V ZR 127/61]), Verfügungen (RGZ 66, 28; 124, 30), auch des Nichtberechtigten (Völzmann Rpfleger 05, 65; aA RGZ 124, 31), familienrechtliche Rechtsgeschäfte (Karlsr NJW 77,17...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ergänzende Vorschriften.

Rn 5 § 312d wird ergänzt durch die Informationspflichten des Unternehmers bzgl Kosten nach § 312e. Weiter sind die für alle Verbraucherverträge geltenden allgemeinen Informationspflichten zu beachten, die sich aus § 312a ergeben. Insoweit ist jedoch zu beachten, dass § 312a II auf Verträge, die im Fernabsatz sowie außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, keine Anwen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ratenlieferungsverträge.

Rn 4 Ratenlieferungsverträge sind Verträge zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, die die Lieferung mehrerer als zusammengehörend verkaufte Sachen in Teilleistung zum Gegenstand haben, wenn das Entgelt für die Gesamtheit der Sachen in Teilzahlungen zu entrichten ist (vgl § 510 I Nr 1). Weiter sind Verträge zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer dann als ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz.

Rn 7 Nach § 355 III sind die empfangenen Leistungen nach Erklärung des Widerrufs unverzüglich zurückzugewähren (§ 355 Rn 13). Für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge enthält § 357 I zusätzlich die Höchstfrist von 14 Tagen (vgl Art 13 I, 14 I VRRL). Für Verträge über Finanzdienstleistungen gilt § 357b I (30 Tage). Fristbeginn: § 355 III ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Zum 1.1.22 sind in den §§ 327–327u Regelungen zu Verträgen über digitale Produkte (digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen, Legaldefinition in § 327 I) in Kraft getreten, die vertragsformübergreifend gelten (s Vor §§ 327 ff Rn 1 ff). Zusätzlich enthalten einzelne Vertragstypen des Besonderen Schuldrechts erg Regelungen, sofern ihre Vertragsgegenstände digitale Pr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Verpflichten sich mehrere durch Vertrag gemeinschaftlich zu einer teilbaren Leistung, so haften sie im Zweifel als Gesamtschuldner.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abweichung.

Rn 2 (Fast) jede für den Reisenden nachteilige Abweichung, die bis zum Reiseende getroffen wird (hM), ist nichtig (§ 134; BGH NJW 84, 1752 [BGH 22.03.1984 - VII ZR 189/83]). Ob im Vertrag zugleich günstigere als die gesetzlichen Regelungen vereinbart wurden, ist egal: keine Kompensation. Erfasst sind zB Haftungsausschlüsse und -beschränkungen, die über 2 hinausgehen, Gewährl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einordnung der Draufgabe.

Rn 1 Die Draufgabe war früher in der Landwirtschaft und bei der Anheuerung von Seeleuten verbreitet; heute kommt sie kaum noch vor. Ihr Name erweckt den Eindruck, als bedeute sie eine zusätzliche Leistung. Dem Gesetz liegt aber eine andere Auffassung zu Grunde: Sie soll nur ein Zeichen für den Vertragsabschluss und kein Reugeld (§ 353) darstellen (§ 336); sie ist auf die Lei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rücktritt oder Kündigung.

Rn 28 Rücktritt (oder nach § 314 die Kündigung) ist in III nachrangig vorgesehen, wenn eine Vertragsanpassung nicht möglich oder für einen Teil unzumutbar ist. Zum eigenständigen, abgrenzbaren Anwendungsbereich neben § 314 Dresd ZMR 21, 878. Die Nachrangigkeit beruht darauf, dass die Auflösung des Vertrags ggü seiner Anpassung tiefer in die Privatautonomie eingreift. An eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Zur Begründung eines Schuldverhältnisses durch Rechtsgeschäft sowie zur Änderung des Inhalts eines Schuldverhältnisses ist ein Vertrag zwischen den Beteiligten erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt. (2) Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 entsteht auch durchmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolge.

Rn 19 Bei der Vorschrift in § 181 handelt es sich nicht um ein gesetzliches Verbot, sondern um eine gesetzliche Begrenzung der Vertretungsmacht (Bork Rz 1600). Ein unter Verstoß gegen § 181 abgeschlossener Vertrag ist daher gem den §§ 177 ff schwebend unwirksam, während für einseitige Rechtsgeschäfte § 180 gilt (Staud/Schilken Rz 45). Ein Vertrag wird gem § 177 I voll wirksa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 515 BGB – Unentgeltliche Finanzierungshilfen.

Gesetzestext § 514 sowie die §§ 358 bis 360 gelten entsprechend, wenn ein Unternehmer einem Verbraucher einen unentgeltlichen Zahlungsaufschub oder eine sonstige unentgeltliche Finanzierungshilfe gewährt. Rn 1 S zunächst § 514 Rn 1, 2. Die Vorschrift erfasst einen Zahlungsaufschub (§ 506 Rn 4 ff) ohne Zuschlag, namentlich ohne Teilzahlungszuschlag (§ 506 Rn 4 ff), sowie Über...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Aus- und Fortbildungsverhältnisse.

Rn 100 Zur Ausbildung dienen Berufsausbildungsverträge und Verträge mit Praktikanten, zur Fortbildung Verträge mit ArbN. Wer einen anderen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildender), hat mit ihm einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen (§ 10 I BBiG); der wesentliche Inhalt ist schriftlich niederzulegen (§ 11 I BBiG). Pflichten des Auszubildenden regelt § 13 BBiG, die V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast, III.

Rn 9 Den Unternehmer trifft die Beweislast, wenn der Beginn der Widerrufsfrist streitig ist (BGH NJW 19, 3231 [BGH 14.03.2019 - I ZR 134/18]). Ob diese Bestimmung im Zusammenhang mit außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen im Einklang mit der VRRL steht, ist zweifelhaft. Nach Art 11 IV VRRL trägt bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlo...mehr