Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Grob fahrlässige Unkenntnis des Mangels gem § 536b S 2.

Rn 6 Bei grob fahrlässiger Unkenntnis des Mieters bestehen die Rechte aus §§ 536, 536a nur bei arglistigem Verschweigen des Vermieters. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Mieter unbeachtet gelassen hat, was jedem hätte einleuchten müssen (BGH NJW-RR 07, 1021) bzw bei oberflächlicher Betrachtung sofort aufgefallen wäre (Ddorf ZMR 94, 403). Den Mieter trifft keine Erkund...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Wird die Schuldübernahme von dem Dritten mit dem Schuldner vereinbart, so hängt ihre Wirksamkeit von der Genehmigung des Gläubigers ab. 2Die Genehmigung kann erst erfolgen, wenn der Schuldner oder der Dritte dem Gläubiger die Schuldübernahme mitgeteilt hat. 3Bis zur Genehmigung können die Parteien den Vertrag ändern oder aufheben. (2) 1Wird die Genehmigung verweigert, s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anspruchsberechtigte.

Rn 2 Anspruchsberechtigt ist derjenige, der die Beerdigung vorgenommen (etwa als Familienangehöriger oder aus GoA, §§ 677, 679 – BGH NJW 12, 1648 mit Anm Zimmer; LG Heilbronn ZErb 23, 194) und deren Kosten getragen hat. Wurden die Kosten von einem Bestattungsberechtigten, der aber nicht Erbe geworden ist, getragen, so steht ihm gegen den/die Erben ein Anspruch auf Ersatz die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Vertragliche Vermeidung von Lücken.

Rn 12 Eine Klausel, wonach im Fall der Unwirksamkeit von AGB eine Regelung mit (annähernd) gleichem wirtschaftlichen Erfolg gilt oder von den Parteien vereinbart werden soll (salvatorische Klausel), ist als vertraglich vereinbarte geltungserhaltende Reduktion nach § 307 II Nr 1 unwirksam (BGH NJW 02, 894 [BGH 22.11.2001 - VII ZR 208/00]; NJW-RR 96, 789 [BGH 02.11.1995 - X ZR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 52 Der Vermieter erfüllt iSv § 362 I seine Pflicht, abzurechnen, wenn seine Abrechnung den Anforderungen des § 259 I genügt, also eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält (BGH NJW 18, 1599 [BGH 07.02.2018 - VIII ZR 189/17] Rz 15; WuM 17, 529 [BGH 19.07.2017 - VIII ZR 3/17] Rz 15). Für die Annahme einer Erfüllung sind nach hM ›keine zu hohen Anfor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen.

Rn 2 Der Verpflichtete darf die Leistung im Zweifel nicht delegieren (BGH NJW 08, 987 [BGH 20.12.2007 - III ZR 144/07]). Bei Verträgen mit Rechtsanwälten in einer Sozietät oder PartG sind regelmäßig alle Rechtsanwälte Vertragspartner des Mandanten, sofern nicht Einzelmandatierung erfolgt; Delegation auf Bürovorsteher ist für anwaltliche Kernaufgaben jedoch ausgeschlossen (BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Fertig bereitliegende Rechtsordnung.

Rn 8 Die geltungserhaltende Reduktion soll bei Klauselwerken zulässig sein, die als kollektiv ausgehandelte Vertragswerke unter Mitwirkung der beteiligten Verkehrskreise zustande gekommen sind und damit als ›fertig bereitliegende Rechtsordnung‹ nicht ohne weiteres mit einseitig aufgestellten AGB vergleichbar sind (BGH NJW 95, 3117 [BGH 04.05.1995 - I ZR 70/93] für die ADSp; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HTÜ Art 4 HTÜ

Zusammenfassung Art 4 HTÜ0 Dieses Übereinkommen ist auch auf die Form letztwilliger Verfügungen an zuwenden, die zwei oder mehrere Personen in derselben Urkunde errichtet haben. Rn 1 Das HTÜ gilt originär nur für letztwillige Verfügungen sowie gemeinschaftliche Testamente. Das HTÜ enthält keine Definition der letztwilligen Verfügung. Aus dem von Urkundeneinheit ausgehenden A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Anlagenbauvertrag (Abs 1 lit a).

Rn 4 Auf Anlagenbauverträge, also auf Verträge, die die schlüsselfertige Herstellung einer Anlage (turn-key contract) zum Gegenstand haben, findet häufig das CISG Anwendung, wenn die Lieferung im Vordergrund steht. In der Praxis wird regelmäßig eine ausdrückliche Rechtswahl getroffen und/oder auf Standardklauseln (zB FIDIC) verwiesen. IÜ gilt die objektive Anknüpfung an das ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Überlassene Mittel.

Rn 3 Als Mittel, die dem Minderjährigen zu einem bestimmten Zweck oder zur freien Verfügung überlassen worden sind, kommen Geld und andere Vermögensgegenstände in Betracht (Hagemeister JuS 92, 840; Vortmann WM 94, 967). Die Überlassung zur freien Verfügung umfasst im Zweifel nur solche Rechtsgeschäfte, die sich noch iRd Vernünftigen halten (RGZ 74, 235; Derleder/Thielbar NJW...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen dieser Vorschrift entspricht. (2) Die Sache entspricht den subjektiven Anforderungen, wenn siemehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Das Miteigentum (§ 1008 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) an einem Grundstück kann durch Vertrag der Miteigentümer in der Weise beschränkt werden, dass jedem der Miteigentümer abweichend von § 93 des Bürgerlichen Gesetzbuchs das Eigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu erri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Entstehung und Untergang.

Rn 4 Das rechtsgeschäftlich bestellte Pfandrecht, insb das AGB-Pfandrecht von Banken u Sparkassen entsteht durch abstrakten dinglichen Vertrag zwischen Gläubiger u Verpfänder nach den Regeln, die für die Übertragung des verpfändeten Rechts gelten (zB § 15 GmbHG), mit dem Inhalt, dass an diesem Recht ein Pfandrecht zur Sicherung einer bestimmten Forderung entstehen soll, sowi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anwendungsbereich der §§ 164 ff.

Rn 28 Die §§ 164 ff gelten unmittelbar nur für Willenserklärungen iSd §§ 116 ff. Auf rechtsgeschäftsähnliche Handlungen finden sie entspr Anwendung (BGH MMR 21, 477 Rz 17). Das gilt insb für die Mahnung (§ 286 I), die Aufforderung zur Genehmigung (§§ 108 II, 177 II), die Fristsetzung (§§ 250 1, 281 I 1, 323 I 1, 637 I), die Mängelanzeige, die Ablehnungsandrohung (§§ 250, 326...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unterzeichnung ungelesener Urkunden.

Rn 16 Wer eine Urkunde ungelesen und in Kenntnis ihrer Rechtserheblichkeit, aber ohne Bewusstsein ihres Inhalts unterschreibt, kann idR nicht anfechten (BGH NJW 68, 2103; 99, 2665; 02, 957). Grds gilt dies auch für der deutschen Sprache Unkundige (BGHZ 87, 114; BGH NJW 14, 1242 Tz 8; Köln VersR 00, 244), Lese- und Schreibunkundige (LG Köln WM 86, 822) und diejenigen, die den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausgangspunkt.

Rn 68 Das die Schutzpflicht (§ 241 II) begründende Schuldverhältnis besteht idR zwischen den Parteien des intendierten Vertrags (etwa BGHZ 159, 94, 102). Stellvertreter oder andere Verhandlungsgehilfen haften daher idR nicht aus cic, wohl aber uU aus Delikt (zB Beihilfe zum Betrug mit § 823 II). Doch soll nach BGHZ 114, 253, 272 ein Verhandlungsgehilfe durch persönliche Vert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. VOB/B.

Rn 20 Die Abnahme ist in der VOB/B in § 12 zT abw von § 640 geregelt. Nach I hat der Besteller auf Verlangen des Unternehmers nach Fertigstellung des Werks binnen 12 Werktagen abzunehmen. II gibt dem Unternehmer das Recht auf Teilabnahme abgeschlossener Teilleistungen, III entspricht § 640 I 2 (Abnahmeverweigerung wegen wesentlicher Mängel). IV regelt die Durchführung insbes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Vertragsstrafe (Nr 6).

Rn 32 Nr 6 erklärt Klauseln für unwirksam, durch die der Verwender dem Kunden eine (un-)selbstständige Vertragsstrafe iSd §§ 339 ff für den Fall der dort genannten Vertragsstörungen auferlegt. Klauseln, wonach allg bei ›Nichteinhaltung des Vertrages‹ eine Vertragsstrafe zu zahlen ist, sind unwirksam (Hambg NJW-RR 88, 651). Nr 6 erfasst auch Klauseln, die die Vertragsstrafe a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fahrlässigkeit.

Rn 9 Fahrlässigkeit ist tatsächlich der regelmäßige Haftungsstandard; sie wird als ›Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt‹ definiert (§ 276 II). Aufzubringen ist also die ›erforderliche‹, nicht nur die ›übliche‹ Sorgfalt; im Verkehr eingerissene Unsitten entlasten nicht, mögen sie auch im jeweiligen Verkehrskreis üblich sein (RGZ 128, 39, 44 [›in Jägerkreise...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vorleistungspflicht, II

Rn 7 Bei einer Vorleistungspflicht kann der Pflichtige die Leistung nicht verlangen, sondern nur unter den Voraussetzungen des § 321 I nach § 321 II vom Vertrag zurücktreten. Dadurch zerstört er aber seine Erfüllungsansprüche. Das kann er über II vermeiden, indem er den Vorleistungsgläubiger in Annahmeverzug (§§ 293 ff) setzt: Dann kann er auf Leistung nach Empfang der Gegen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 622 räumt dem ArbN eine Frist ein, um einen neuen Arbeitsplatz zu finden, und gibt dem ArbG Planungssicherheit. § 622 gilt (1.) für alle Arbeitsverhältnisse, nicht jedoch für arbeitnehmerähnliche Personen (§ 621 Rn 1), (2.) für Arbeitsverhältnisse auf unbestimmte Zeit und befristete, bei denen die ordentliche Kündigung im Vertrag vorbehalten wurde (§ 620 Rn 32, § 15 I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / g) Zahlungsverzug; Warnhinweis; Widerrufsrecht; Vorfälligkeitsentschädigung; Vertragsentwurf; Datenschutz (Art 247 § 3 I Nr 11–16 EGBGB).

Rn 23 Der Darlehensnehmer ist über den Verzugszinssatz, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses konkret angegeben werden muss (BGH NJW 22, 1890 Rz 11 f; EuGH WM 21, 1986 Rz 81 ff = ECLI:EU:C:2021:736), die Art u Weise seiner etwaigen Anpassung, über alle sonst anfallenden Verzugskosten zu informieren; ferner muss ein Warnhinweis zu den Folgen ausbleibender Zahlungen erteilt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verfahrensrechtlich.

Rn 17 Trotz des Bedingungs- und Befristungsverbots kann der Grundbuchvollzug der Auflassung an weitere Umstände geknüpft werden (BGH LM § 925 Nr 3; Hamm Rpfleger 75, 250), zB dass zugleich ein Recht für den Veräußerer zur Eintragung beantragt wird (KGJ 43, 200, § 16 II GBO). Der Grundbuchvollzug kann hinausgeschoben werden: Der Notar kann von den Beteiligten angewiesen werde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. WKRL.

Rn 34a IRd Neufassung des § 434 wurde die vertraglich vorausgesetzte Verwendung als eigenständige und neben der Beschaffenheitsvereinbarung gleichwertige subjektive Anforderung eingeführt. Die fehlende Eignung der Kaufsache zur vertraglich vorausgesetzten Verwendung führt entspr der Neugliederung auch dann zum Vorliegen eines Sachmangels, wenn die Kaufsache der vereinbarten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nicht- oder Schlechtleistung.

Rn 12 Weitere Voraussetzung nach I ist, dass der Schuldner eine Leistung ›nicht oder nicht vertragsgemäß‹ erbringt. Das bezieht sich nur auf Leistungspflichten iSv § 241 I. Dagegen ist die Verletzung von Schutzpflichten (§ 241 II) in § 324 abw geregelt. Zur früher bei § 326 aF getroffenen Unterscheidung von Haupt- und Nebenpflichten vgl Rn 2 f. Daraus folgt, dass die verletz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Die Warnungsobliegenheit aus Abs 2 S 1 Alt 1.

Rn 18 Die Frage, ob ein ungewöhnlich hoher Schaden droht, kann regelmäßig nur unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden. Hierbei ist maßgeblich auf die Sicht des Schädigers abzustellen und auch zu berücksichtigen, welche Höhe vergleichbare Schäden erfahrungsgemäß – also nicht nur selten – erreichen (BGH NJW-RR 10, 909 [BGH 21.0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgegenstand und -zweck.

Rn 1 § 356c wurde durch das VRRL-UG, durch das die §§ 355 ff zum ganz überwiegenden Teil neu gefasst wurden (s dazu Vor §§ 355 ff Rn 2), neu ins Gesetz aufgenommen. Die Norm ist im Zusammenhang mit den §§ 510 I, 356 und 357d zu sehen. § 510 I sieht für Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 355 vor. § 356 legt die V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Absolute Unverhältnismäßigkeit.

Rn 31 Der bisher für Verbrauchsgüterkäufe geltende § 475 IV (dort Rn 11) wurde mit Geltung zum 1.1.22 ersatzlos gestrichen (BTDrs 19/27424, 29). Folglich steht dem unternehmerischen Verkäufer auch im Verhältnis zum Verbraucher durch die Umsetzung der WKRL ein Totalverweigerungsrecht zu (Kirchhefer-Lauber JuS 21, 921). Somit gilt das VerweigerungsR der absoluten Unverhältnism...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wesentlich engere Verbindung, Art 41.

Rn 15 Die Anknüpfungen nach Art 40 I, II werden weitgehend durch Art 41 (bis auf Art 41 II Nr 2, dem Art 40 II vorgeht) verdrängt, der als Ausnahme zu den Anknüpfungen des Art 40 I, II vAw zu beachten ist (MüKo/Junker Art 40 Rz 63). Insbesondere ist bei sachlichem Zusammenhang der unerlaubten Handlung mit einem Vertrag oder einem vertragsähnlichen Verhältnis eine akzessorisc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Konkurrenzen.

Rn 17 Die zahlreichen Sonderregelungen für eine außerordentliche Kündigung (etwa §§ 490, 543, 569, 626, 723 BGB, 89a, 133, 139 HGB, 297 AktG) schließen den allgemeineren § 314 aus (BTDrs 14/6040, 177; MüKo/Gaier Rz 17 ff; Grüneberg/Grüneberg Rz 4; zu seiner Erweiterung Grunsky/Kupka FS Medicus [09], 155). Zur Anwendung im Reiserecht Köln MDR 21, 1453 [OLG Köln 25.08.2021 - 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Versuch des Einvernehmens.

Rn 2 I setzt das Begehren des Bestellers auf bestimmte Änderungen des Vertrags voraus. Da bereits das Begehren des Bestellers Rechtsfolgen auslöst, dürfte es als rechtsgeschäftsähnliche Handlung (vgl Kniffka/Jurgeleit/von Rintelen, Bauvertragsrecht § 650b Rz 81) nach den Regeln für Willenserklärungen (vgl zB § 130 Rn 2) zu beurteilen sein. Die Vorschrift unterscheidet zwisch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abstrakte Sicherheiten und Eigentumsvorbehalt, Abs 2.

Rn 3 Konsequent stellt II 1 die abstrakten Sicherungsrechte wie insb Sicherungszession und Sicherungsübereignung den akzessorischen gleich. Nicht akzessorische Sicherheit idS ist auch die Sicherungsgrundschuld (§ 1192 Ia). Vertraglich können entspr Sicherheitsgestaltungen begründet werden (BGH NJW 00, 1331 f [BGH 17.02.2000 - VII ZR 51/98]; 17.9.13 – XI ZR 507/12: zu § 233)....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 19. Pfandleihe

Rn. 1497 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nach der Pfandleiher-VO (PfandlV) gewährt das Pfandleihhaus ein "Darlehen" gegen Einräumung eines Pfandrechtes an beweglichen Sachen. Anders als bei einem "regulären" Darlehen darf sich der Pfandleiher nach § 5 Abs 1 Nr 1 PfandlV bei (Teil-)Ausfall des Darlehens und bezüglich Zinsen und Gebühren nur aus dem Pfand selbst befriedigen. Der Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zurückbehaltungsrecht.

Rn 2 Parallel zur Aufrechnung sieht § 215 auch für das Zurückbehaltungsrecht die Möglichkeit der Geltendmachung noch dann vor, wenn die Forderung zwischenzeitlich verjährt ist, das Zurückbehaltungsrecht aber bereits zu einem Zeitpunkt, als die Verjährung noch nicht eingetreten war, hätte geltend gemacht werden können (sog ›Vorwirkung‹; München NJW 12, 1518, 1519 [OLG München...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fortführung des Darlehensvertrages (Abs 1 u 2).

Rn 2 Der Darlehensnehmer ist bei unechten Abschnittsfinanzierungen mit gebundenem Sollzinssatz (§ 489 V) spätestens drei Monate vor Ende der Sollzinsbindung über die Bereitschaft zu einer neuen Sollzinsbindungsabrede (I) bzw bei sonstigen Verbraucherdarlehen, auch echten Abschnittsfinanzierungen, spätestens 3 Monate vor Beendigung des Darlehensvertrages über die Bereitschaft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Leistungsbegriff.

Rn 78 Für den Bereicherungsausgleich in mehrgliedrigen Leistungsverhältnissen führt das Prinzip des Durchgriffsverbots zu der Erkenntnis, dass der Bereicherungsausgleich grds iRd bestehenden Leistungsbeziehungen stattzufinden hat (so ausdr BGH NZI 21, 197 [BGH 29.10.2020 - IX ZR 212/19] Rz 21; NJW 08, 2331 [BGH 29.04.2008 - XI ZR 371/07] Rz 9 mwN). Das gilt nicht nur für die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 34 BGB – Ausschluss vom Stimmrecht.

Gesetzestext Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und dem Verein betrifft. Rn 1 Die zwingende (§ 40 1) Vorschrift gilt entspr für OHG, KG, GbR, VoRp, Erben- und Bruchteilsgemeinschaft sowie Körperschaften des Öffentlichen Rechts und ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 31 Eine Schriftform ist zum Abschluss eines Mietvertrags grds nicht erforderlich. Allerdings kann sich die Notwendigkeit ergeben, Mietverträge schriftlich abzusetzen oder notariell zu beurkunden, zB aus § 311b. Für die Wohnraum- und Gewerberaummiete folgt eine Besonderheit aus §§ 550, 578, wenn der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr geschlossen werden soll (s § 550...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Rechtsfolgen.

Rn 72 Nach der Rspr muss der Vertretene das Vertretergeschäft im Fall eines evidenten Vollmachtsmissbrauchs gem § 242 nicht gegen sich gelten lassen (BGH NJW 99, 2883, 2884; aA für Nichtigkeit des Vertretergeschäfts gem § 138 WM 08, 1911 Rz 13). Diese Rechtsfolge ist nach hM zu verbinden mit einer analogen Anwendung der §§ 177 ff , weil dies den Interessen des Vertretenen bes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Nr 6.

Rn 21 Die Bereichsausnahme in Nr 6 betrifft näher bestimmte Verträge über freie und quelloffene Software. Sie setzt Art 3 V lit f DIRL um, dem es um die Anerkennung des Beitrags von freier und quelloffener Software für Forschung und Innovation geht (ErwGr 32 DIRL). Die Bereitstellung dieser Art von Software unterfällt den §§ 327 ff nicht, wenn der Unternehmer sie ohne Bezahl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. §§ 145–185: Sonstige Vorschriften über Rechtsgeschäfte.

Rn 12 Auf das Testament als einseitiges Rechtsgeschäft können die Bestimmungen über Verträge (§§ 145 ff) nicht angewendet werden. Aus §§ 2074, 2075 ergibt sich die Möglichkeit bedingter oder befristeter letztwilliger Verfügungen, so dass §§ 158 ff grds angewendet werden können. Wegen der Höchstpersönlichkeit der Testamentserrichtung (§§ 2064, 2065) sind die Stellvertretungsr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zustandekommen des Verwaltervertrages.

Rn 3 Die Überlassung der Vermögensverwaltung erfolgt durch schuldrechtlichen Vertrag, der auch durch schlüssiges Handeln zustande kommen kann (Schulz/Hauß Kap 6 Rz 1901). Vorhanden sein muss aber Rechtsbindungswille beider Ehegatten, der bei reinen Gefälligkeitsverhältnissen fehlt und zB dann nicht angenommen werden kann, wenn der Ehegatte iRd Beistandspflicht (§ 1353) oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Konkurrenzen zu anderen gesetzlichen Schuldverhältnissen.

Rn 21 Die Ansprüche aus GoA und aus § 179 können nebeneinander bestehen (BGH NJW-RR 89, 970 [BGH 07.03.1989 - XI ZR 25/88]; 04, 81 [BGH 21.10.2003 - X ZR 66/01]). Rn 22 Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung scheiden neben der berechtigten GoA grds aus. Die berechtigte GoA stellt den Rechtsgrund für die Leistung an den Geschäftsherrn oder einen Eingriff dar (BGH NJW 93...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Textform.

Rn 12 Das Mieterhöhungsverlangen ist in Textform (§ 126b) zu erklären, § 558a I. Dies dient der Erleichterung des Rechtsverkehrs (BGH ZMR 19, 114 Rz 53) und soll – gemeinsam mit der Forderung, das Mieterhöhungsverlangen zu begründen (Rn 13) – gewährleisten, dass der Mieter über die anstehende Erhöhung unterrichtet wird und die dafür angeführten Erläuterungen und Berechnungen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vertragswidrige Doppeltätigkeit.

Rn 5 Die vertragswidrige Doppeltätigkeit des Maklers hat die Verwirkung des Vergütungs- und des Aufwendungsersatzanspruchs zur Folge. Das gilt in Bezug auf jeden Maklervertrag, also für beide Verträge, falls der Makler sowohl im Hinblick auf den Auftraggeber als auch auf einen anderen Vertragspartner vertragswidrig tätig war. Die subjektiven Voraussetzungen bedürfen bei vert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Darlehensgebern gibt I ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn die Rückzahlung des Darlehens gefährdet ist o sich eine Gefährdung abzeichnet. I ist neben § 498 auf Verbraucherdarlehen anwendbar, wenn kein Zahlungsverzug vorliegt (Stuttg ZIP 17, 1897, 1900 f; Grüneberg FS Nobbe [09], 283, 294 ff; aA Knops WM 12, 1649, 1650f). Rn 2 I ist abdingbar (Mülbert WM 02, 4...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Vertragliche Risikoverteilung.

Rn 21 Die Konkretisierung von § 242 hat sich im vertraglichen Kontext schließlich auch an der Risikoverteilung des einzelnen Vertrags zu orientieren. Das entspricht dem Verweis in § 313 (s § 313 Rn 15–17). Dabei kommt auch ein Rückgriff auf Klauseln in Betracht, die wegen Verstoßes gegen gesetzliche Verbote nichtig sind (BGH NZBau 06, 571, 572 [BGH 08.06.2006 - VII ZR 13/05]...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 158 Die Haftung für Verkehrspflichtverletzungen im Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit Personen- oder Gütertransporten auf anderen Verkehrswegen überschneidet sich vielfach mit spezialgesetzlichen Regelungen, insb für den Straßenverkehr mit der Haftung nach §§ 7, 18 StVG sowie nach § 823 II iVm Vorschriften der StVO (s.u. Rn 241), für den Luftverkehr mit der Haftung n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Maßnahmen (II/IV).

Rn 3 Aufgrund der Erfahrungen mit der Insolvenz von Thomas Cook (BTDrs 19/28172, 1) wurde das bisherige Versicherungsmodell teils abgelöst durch die für ab 1.11.21 geschlossene Verträge (Art 229 § 56 I EGBGB) geltende Vorgabe, dass größere Veranstalter einen Absicherungsvertrag mit einem Reisesicherungsfonds zu schließen haben (II 1; Rn 1). Das Fondsvermögen, in das die Vera...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz.

Rn 27 Das Vermieterpfandrecht besteht nach § 562 I 1 für die Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis (Ddorf ZMR 00, 518, 520f). Dies sind gem der einschränkenden Auslegung des BGH nur die Forderungen, die sich aus dem Wesen des Mietvertrages als entgeltlicher Gebrauchsüberlassung ergeben (BGHZ 60, 22). Für künftige Mietforderungen ist die Ausnahmeregelung des § 562...mehr