Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 1. Allgemeines

Rz. 152 Wegen der allgemeinen Grundsätze zu Gefahrerhöhungen wird verwiesen auf die Ausführungen zur Feuerversicherung (siehe § 5 Rdn 291). Für dem neuen Recht unterliegende Verträge gelten die §§ 23–27 VVG 2008. In der Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung enthalten § 6 Nr. 4 und 5 AERB 87 (B §§ 9 AERB 2008, 2010) spezifische Regelungen für diese Sparte der Sachversicherun...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / L. Beitrag

Rz. 182 Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen (Ziff. B1–3.1 Abs. 1 AVB-D&O). Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen (Ziff. B1–3.1 Abs. 2 AV...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Vertragliche Obliegenheiten

Rz. 847 Die AVB der Reisekrankenversicherer sehen regelmäßig keine im Vorfeld zu beachtenden Pflichten, sondern nur Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles vor, die letztlich der Schadenminderung und Kostenbegrenzung dienen. Rz. 848 In Anlehnung an § 9 Abs. 2 und 3 MB/KK 2009 sehen die meisten Versicherungsbedingungen der Reisekrankenversicherer eine umfassende A...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / XII. Allgemeine Regelungen zur Haftpflichtversicherung §§ 100–112 VVG und zur Pflichtversicherung (§§ 113 ff. VVG)

Rz. 177 Bis zum Inkrafttreten des neuen VVG galten ergänzend stets die allgemeinen Regelungen zur Haftpflichtversicherung (§§ 149 ff. VVG a.F.). Dem entsprechen nunmehr die allgemeinen Regeln zur Haftpflichtversicherung, die §§ 100–112 VVG und die besonderen Vorschriften für die Pflichtversicherung (§§ 113–124 VVG). Die Regelungen des VVG gelten für Verträge, die ab dem 1.1....mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / Literaturtipps

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§ 14 Lebensversicherung / I. Bezugsberechtigung

Rz. 493 Ein Lebensversicherungsvertrag kann durch Verfügung des Versicherungsnehmers zu einem Vertrag zugunsten Dritter werden. Man spricht in diesem Zusammenhang von einem sog. Bezugsrecht einer dritten Person.[835] Anwendbare Vorschriften sind zunächst einmal die §§ 328 ff. BGB. Darüber hinaus ergeben sich aus den Auslegungsregeln in §§ 159 ff. VVG Besonderheiten für die L...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Beginn und Ende der Haftung, Vertragsdauer (B 2 VHB 2022)

Rz. 267 Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein/-antrag bezeichneten Zeitpunkt (B 1.1 VHB 2022). Für Schäden, die nach Antragstellung, aber vor Zahlung der Erstprämie eintreten, besteht nach der erweiterten Einlöseklausel Versicherungsschutz, es sei denn, dem Versicherungsnehmer ist bei Antragstellung bekannt, dass ein Versicherungsfall bereits eingetr...mehr

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§ 7 Verkauf durch Erben und... / III. Tod des Käufers

Rz. 31 Komplizierter ist der Fall, wenn der Käufer nach Abschluss eines Immobilienkaufvertrags verstirbt, bevor der Kaufvertrag vollzogen wurde. In diesen Fällen könnte der geschuldete Kaufpreis ausbleiben oder sich die Zahlung verzögern. Der Notar darf erst nach vertragsgemäßer bargeldlos erfolgter Zahlung des Kaufpreises die seinerzeit vom Erblasser miterklärte Auflassung z...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / 5. Arrest

Arrest findet zur Sicherung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen wegen einer Geldforderung, also auch eines Anspruchs gerichtet auf Zugewinnausgleich, statt. Erweist sich später aber die Anordnung eines Arrestes als von Anfang an ungerechtfertigt, so ist die Partei, welche die Anordnung erwirkt hat, verpflichtet, dem Gegner den Schaden zu erse...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 2. Zeitpunkt des Eintretens des Versicherungsfalles

Rz. 171 Ziff. 8.2 regelt den Zeitpunkt des Eintretens des Versicherungsfalles – und zwar spezifisch – hinsichtlich der einzelnen Bausteine der Deckung in den Ziff. 4.2 bis 4.6.[325] Trotz der – jedenfalls auf den ersten Blick – entstandenen "Ziffernwüste"[326] ist diese Regelung AGB-rechtlich (wohl) nicht zu beanstanden. Die Gefahren der Vorverlagerung im Rahmen der Ziff. 8....mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / I. Anzuwendendes Recht

Rz. 183 Nach Ziff. B4–6 AVB-D&O gilt für den D&O-Versicherungsvertrag deutsches Recht. Unklar bleibt, inwieweit von solchen Klauseln konstitutive Wirkung ausgeht.[481] Ich halte diese Regelungen für wirksam (vgl. Art. 7 ROM-I-VO, 307 BGB).mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 8. Eigene Rechtsschutzversicherung, Abs. 2 h bzw. Nr. 3.2.11 ARB 2012

Rz. 211 § 3 Abs. 2 h ARB schließt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer oder dessen Schadenabwicklungsunternehmen (§ 8a VAG, § 126 Abs. 2 VVG) vom Versicherungsschutz aus. Deckungsklagen gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer müssen also vom Versicherungsnehmer selbst finanziert werden. Di...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Informationspflichten bei der Lebensversicherung gem. § 2 Abs. 1 VVG-InfoV

Rz. 56 § 2 Abs. 1 VVG-InfoV verpflichtet den Versicherer bei der Lebensversicherung, dem Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen:mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 2. Antragsfragen

Rz. 180 Eine Gefahrerhöhung liegt insbesondere vor, wenn sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat (B § 9 Nr. 1 b VGB 2010, A 21.1 VGB 2022). Auch wenn dadurch das besondere Interesse des Versicherers zum Ausdruck gebracht wird, zutreffende Antworten auf die im Antragsformular gestellten Fragen zu erhalten, führt B § 9...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / IX. Prämienerhöhung (§ 40 VVG)

Rz. 139 Bei Prämienerhöhung aufgrund einer Anpassungsklausel kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung kündigen (§ 40 Abs. 1 VVG). Der Versicherer ist gem. § 40 Abs. 1 S. 2 VVG verpflichtet, den Versicherungsnehmer über sein Kündigungsrecht zu belehren. Die Mitteilung und die Belehrung üb...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / VI. Vorbefassung

Rz. 120 Untersagt ist dem Notar die Beurkundung in Angelegenheiten einer Person, für die der Notar, sein Sozius oder eine Person, mit der er eine Bürogemeinschaft unterhält, außerhalb der notariellen Amtstätigkeit in derselben Angelegenheit bereits tätig war oder noch tätig ist (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG). Die Vorschrift trennt die notarielle Amtstätigkeit von der außernotarie...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / b) Öffentlich-rechtlichen Inhalts

Rz. 56 Sofern auch öffentlich-rechtliche Regelungen vom D&O-Vertrag – und dies ist heute in der Praxis Standard – erfasst werden, gilt dies insbesondere für die steuerrechtliche Haftung der Geschäftsleiter nach den § 69 S. 1 i.V.m. § 34 Abs. 1 AO. Öffentlich-rechtliche Vorschriften, auf deren Grundlage Bußgelder verhängt werden, werden trotzdem – schon durch die Vermögenssch...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 4. Vorläufige Deckung

Rz. 17 Wird in der Hausratversicherung vorläufige Deckung (vgl. dazu nunmehr §§ 49 ff. VVG) zugesagt, d.h. das Einstehen für Versicherungsfälle, die sich in der Zeit zwischen Antrag und dem Inkrafttreten der Hauptversicherung ereignen, ergeben sich Streitfragen in der Regel nur dann, wenn sich der Versicherer auf den Wegfall oder die Beendigung des vorläufigen Versicherungss...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 274 Ein Lebensversicherungsvertrag kann durch Ausübung verschiedener Gestaltungsrechte aufgehoben werden. Die Auflösung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer ist dabei auf bestimmte gesetzlich geregelte Fälle begrenzt. Einen Lebensversicherungsvertrag mit einem Versicherungsnehmer, der die ihm obliegenden Pflichten erfüllt (hat), kann der Versicherer grundsätz...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VII. Aufhebung

Rz. 122 Versicherer und Versicherungsnehmer können jederzeit einverständlich einen Versicherungsvertrag aufheben. Da es für den Versicherungsvertrag keine Formvorschrift gibt, gilt dies auch für den Aufhebungsvertrag, der mündlich oder konkludent geschlossen werden kann. Eine unwirksame Kündigung oder das Schreiben des Versicherungsnehmers, er wolle den Versicherungsvertrag s...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VI. Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Abs. 4 bzw. Nr. 3.1.4 ARB 2012

Rz. 433 Für diese Leistungsart (§ 2 e ARB) sieht § 4 Abs. 4 ARB eine dritte Voraussetzung des Rechtsschutzes in zeitlicher Hinsicht vor, die zusätzlich zum Versicherungsfall i.S.d. § 4 Abs. 1 c ARB (z.B. rechtswidriger Steuerbescheid) und zur Willenserklärung/Rechtshandlung i.S.d. § 4 Abs. 3 a ARB (z.B. Abgabe der Steuererklärung) in versicherter Zeit erfüllt sein muss. Zusä...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 4. Gewerbebetrieb

Rz. 185 Eine Gefahrerhöhung kann auch vorliegen, wenn in dem versicherten Gebäude ein Gewerbebetrieb eingerichtet oder verändert wird. In den VGB 88 war dieser Fall der Gefahrerhöhung ausdrücklich genannt (§ 10 Nr. 3c VGB 88). Grundsätzlich stellen Gewerbebetriebe in der Wohngebäudeversicherung eine erhöhte Gefahr dar.[195] Die konkrete Art und Ausgestaltung des Gewerbebetri...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / a) Allgemeines

Rz. 99 In den siebziger Jahren stieß der Ausschlusstatbestand der inneren Unruhen auf zunehmende Kritik. Insbesondere industrielle Versicherungsnehmer zeigten Interesse daran, sich gegen zunehmende Risiken durch innere Unruhen zu schützen. In Anlehnung an das im angelsächsischen Versicherungsrecht vorherrschende Baukastenprinzip entwickelten auch die deutschen Versicherer ei...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / II. Bedingungsfassung der VHB

Rz. 3 Versicherungsbedingungen wie die für die Hausratversicherung maßgeblichen Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB) mussten und müssen dem jeweils geltenden Recht (und weitgehend auch) dem Stand der Rechtsprechung entsprechen. Die VHB haben deshalb immer wieder erhebliche Veränderungen erfahren. Die heutigen Fassungen gehen auf die noch aufsichtsamtlich genehmig...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Repräsentant

Rz. 136 Außer für eigenes Verschulden hat der Versicherungsnehmer für ein entsprechend relevantes Verschulden seines Repräsentanten einzustehen. Der noch in den VHB 84 unternommene Versuch, den Kreis der Repräsentanten auf mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen zu erweitern (§ 9 Nr. 1a VHB 84) und aus dem Versicherungsschutz gegen Einbruchdie...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / III. Vertragliche Obliegenheiten (§ 28 VVG)

Rz. 190 Die Rechtsfolgen der Verletzung von vertraglichen Obliegenheiten treten nur ein, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Schuldlos oder leicht fahrlässig begangene Obliegenheitsverletzungen sind folgenlos. Die Leistungsfreiheit des Versicherers hängt nicht (mehr) davon ab, ob der Vertrag gekündigt worden ist oder ob die Obliegenhe...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 3. Gesamtplan

Rz. 101 Wenn ein Gesamtplan zur Veräußerung mehrerer Immobilien vorliegt, kann dies dazu führen, dass selbst dann, wenn noch bei einem großen Vermögen 11,3 % Restvermögen verbleibt, die Zustimmung nach § 1365 BGB ausdrücklich erforderlich sein kann.[78] Ein Gesamtplan kann z.B. vorliegen, wenn drei zeitversetzte Immobilienübereignungen anstehen und diese rechtlich voneinande...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 3. Informationspflichten nach dem AltZertG bei Riester- und Basisrenten

Rz. 89 Bei Riesterrenten und Basisrenten ersetzt das individuelle Produktinformationsblatt nach § 7 Abs. 1 AltZertG (Altersvorsorge-Produktinformationsblatt) das Produktinformationsblatt nach § 4 VVG-InfoV. Das Altersvorsorge-Produktinformationsblatt ist erstmals bei Vertragsschlüssen nach dem 31.12.2016 auszuhändigen. Welche Angaben das Altersvorsorge-Produktinformationsbla...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Irrtumsanfechtung

Rz. 94 Die Irrtumsanfechtung gem. § 119 Abs. 1 BGB ist in beiden Alternativen (Erklärungsirrtum oder Inhaltsirrtum) möglich. Die Anfechtung nach § 119 BGB muss unverzüglich nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes erklärt werden (§ 121 BGB). Bei wirksamer und fristgerechter Anfechtung ist der Versicherungsvertrag von Anfang an nichtig (§ 142 BGB). Bei Nichtigkeit des Vertrages du...mehr

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§ 9 Vollmachten zum Abschlu... / C. Vollmacht eines Käufers

Rz. 8 Erteilt ein potenzieller Käufer eine Vollmacht zum Erwerb eines Grundstücks, kann die Vollmacht wie folgt formuliert werden: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.2: Grundstückskaufvollmacht UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem Notar/der Notarin _________________________ mit ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / IV. Informationspflichten während der Vertragslaufzeit

Rz. 91 Der Versicherer hat gegenüber dem Versicherungsnehmer nicht nur bei Vertragsschluss, sondern ebenso während der Vertragslaufzeit Informationspflichten zu erfüllen. Zu den während der Vertragslaufzeit zu erfüllenden Informationspflichten zählen:mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Unterversicherung (§ 75 VVG)

Rz. 145 In der Praxis bedeutsamer ist die Unterversicherung, die insbesondere in der Hausratversicherung leicht eintreten kann. Die meisten Verträge sehen daher zwischenzeitlich eine automatische Anpassungsklausel vor. Grundsätzlich ist es Sache des VN, den Wert der versicherten Sache anzugeben und für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Wenn der Versicherer oder sei...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / e) Bewertung von Kapitallebensversicherungen

Bei der Bewertung einer Kapitallebensversicherung kann auf den Rückkaufswert, der unter Berücksichtigung von Stornoabzügen errechnet wird und ein bloßer Liquidationswert ist, nur abgestellt werden, wenn eine Fortführung des Vertrages nicht zu erwarten ist (z.B., weil zur Erfüllung der Ausgleichsforderung eine Verwertung der Versicherung erfolgen muss) und auch durch eine Stu...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / III. Muster: GbR-Gesellschaftsvertrag mit Erläuterungen

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.3: Muster eines Gesellschaftsvertrags (Errichtung) einer eingetragenen GbR UVZ- Nr. _________________________/2024 Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, Notarin/Notar _________________________, mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den notariell...mehr

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§ 2 Der transparente Grunds... / A. Allgemeines

Rz. 1 Damit eine Immobilie aus dem Eigentum des Verkäufers in das rechtliche Eigentum des Käufers wechseln kann, hat zuvor zum Schutz der Vertragsparteien die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages und zwingend die der Auflassung zu erfolgen. Für die Beteiligten eines Kaufvertrages ist es von Bedeutung, dass sie die Inhalte ihres notariellen Vertrages nicht ausschließlich ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 4. Militäreinsatz

Rz. 302 Mit Ziff. 10.4 AUB 10/08/99, § 4 Abs. 4 AUB 94/88 und § 4 Nr. 5 AUB 61 wurde in früheren Bedingungsgenerationen bei bestimmten Militäreinsätzen der Versicherungsschutz unterbrochen (auch die Beitragszahlung). Nach Beendigung des Kriegsdienstes leben Versicherungsschutz und Beitragsanspruch wieder auf. Das Ruhen des Versicherungsschutzes umfasst, anders als beim Krieg...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Subjektive Gefahrerhöhung (§ 23 Abs. 1 VVG)

Rz. 153 Ein Versicherungsnehmer darf nach Abschluss des Vertrages die Risikoumstände nicht ungünstig verändern oder eine solche Veränderung einem Dritten gestatten. Ein typischer und häufiger Fall der willkürlichen Gefahrerhöhung liegt beispielsweise vor, wenn Gebäude unbewohnt und unbeaufsichtigt gelassen werden, so dass die Gefahr von Brandstiftung oder Vandalismus vergröß...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / I. Begriff der "Versicherung"

Rz. 2 Der Begriff der Versicherung ist weder im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) noch im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) definiert. Eine Versicherung liegt dann vor, wenn durch privaten Vertrag in einer Gefahrengemeinschaft gleichartiger Risiken ein Leistungsanspruch gegen den Versicherer für den Versicherungsnehmer begründet wird, bei dem sich ein Risiko- zum Schadenfal...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / d) Nutzungsänderung

Rz. 298 Auch die Nutzungsänderung eines Gebäudes kann eine Gefahrerhöhung darstellen.[352] So stellt die Änderung der gewerblichen Nutzung in einen Bordellbetrieb eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung dar.[353] Gleiches kann für die Lagerung von Drogen oder die Einrichtung eines Treffpunktes für Drogenkuriere gelten.[354] Zur Begründung wird auf das mit der Nutzung verbunden...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / IV. Änderungen nach Beurkundung der Auflassung

Rz. 72 Wenn der Kaufvertrag verändert werden soll und zum Zeitpunkt der Vornahme der Änderung die Auflassung bereits beurkundet ist, können die Änderungen grundsätzlich formfrei vereinbart werden,[37] so auch Kaufpreisänderungen.[38] Wesentliche Veränderungen bedürfen jedoch wiederum der Beurkundung. Als eine wesentliche Änderung gilt bspw. die nachträgliche Bestellung eines...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / IV. Unerkannte Gefahrerhöhung (§ 23 Abs. 2 VVG)

Rz. 160 Wenn der Versicherungsnehmer nachträglich erkennt, "dass er ohne Einwilligung des Versicherers eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet" hat, hat er die Gefahrerhöhung dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen (§ 23 Abs. 2 VVG). Die Rechtsfolgen dieser nachträglich erkannten Gefahrerhöhung sind dieselben wie bei der objektiven Gefahrerhöhung nach § 23 Abs. 3 VVG: ...mehr

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§ 18 Transportversicherung / a) Verkehrsverträge (Ziff. 1.1 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 159 Gegenstand der Verkehrshaftungsversicherung sind nach Ziff. 1.1 DTV-VHV 2003/2011 Verkehrsverträge, namentlich Fracht-, Speditions- und Lagerverträge. Frachtverträge sind nur versichert, wenn es sich um Straßengüterverkehre handelt. Andere Transportarten, insbesondere See-, Luft- und Eisenbahnfrachtverträge sind damit vom Deckungsschutz ausgenommen. Der konkrete Umfan...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / III. Ausländische Gerichte/ausländisches Recht

Rz. 138 Von nicht geringer Bedeutung sind darüber hinaus Ausschlussgründe für Haftpflichtansprüche, die vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden oder die auf einer Verletzung ausländischen Rechts beruhen (Ziff. A-7.5 AVB-D&O). Der Ausschluss relativiert die – nicht selten vereinbarte – weltweite Deckung deutlich. Die bisweilen geäußerten Wirksamkeitszweifel[387] dü...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Gebrauch des Fahrzeugs

Rz. 200 Die im Abschnitt A.1.1 AKB beschriebenen Schäden müssen "durch den Gebrauch des im Vertrag bezeichneten Fahrzeugs" entstanden sein. Der Begriff des Gebrauches umfasst den des Betriebes i.S.d. § 7 Abs. 1 StVG, geht aber noch darüber hinaus.[276] Gedeckt sind die typischen, vom Gebrauch des Fahrzeuges selbst und unmittelbar ausgehenden Gefahren,[277] z.B. auch Schweißa...mehr

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§ 18 Transportversicherung / k) Nichterfüllung der Leistungspflicht aus Verkehrsverträgen (Eigenschäden) (Ziff. 6.11 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 200 Typischerweise sind in der Haftpflichtversicherung Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen als Eigenschäden ausgeschlossen. Die Anwendung dieses Ausschlusses in der Verkehrshaftungsversicherung ist allerdings mit Problemen verbunden, da etwa die fehlende Ablieferung des Gutes und der daraus folgende Schadensersatz eine Nichterfüllung der verkehrsvertraglichen Leistungs...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 3. Versicherte

Rz. 64 Bei der Versicherung für fremde Rechnung (§§ 43 ff. VVG) handelt es sich um einen Versicherungsvertrag zugunsten eines Dritten (§ 328 BGB). Der Versicherungsnehmer bleibt Vertragspartner des Versicherers und damit Prämienschuldner. Nur der Versicherungsnehmer kann daher über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag verfügen und die Ansprüche gerichtlich geltend machen....mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / G. Unzulässige Kündigungsbeschränkung

Rz. 59 Wird der Notar gebeten, einen GbR-Vertrag für die Beteiligten zu entwerfen und/oder zu beurkunden, so gilt es ggf. zu bedenken: Nach Auffassung des BGH[44] stellt die Regelung in einem Gesellschaftsvertrag einer Kapitalanlagegesellschaft in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die dem nur in geringem Umfang kapitalmäßig beteiligten Anleger eine ordentliche ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / dd) Alternative Behandlungsmethoden

Rz. 254 Mit wachsendem Einfluss der alternativen Medizin stellt sich zunehmend die Frage nach der Erstattungsfähigkeit von alternativen Präparaten und alternativer Heilbehandlung, insbesondere des Naturheilverfahrens. Rz. 255 Die inzwischen gefestigte Rechtsprechung, die von der schon oben aufgeführten Entscheidung des BGH[153] ausging, sieht den Ausgangspunkt nunmehr in der ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / ee) Unanfechtbarkeit

Rz. 429 Der Versicherer ist an einem Rücktritt, einer Kündigung oder einer Vertragsanpassung wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung auch im Falle der Unanfechtbarkeit gehindert. Rz. 430 Gemäß § 21 Abs. 3 VVG erlöschen die dem Versicherer zustehenden Rechte nach § 19 Abs. 2–4 VVG wegen einer Verletzung der dem Versicherungsnehmer bei der Schließung des Vertrages oblie...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 2. Struktur der AVB

Rz. 9 Die AVB-PHV bzw. AVB-BHV bestehen jeweils aus Teil A und B. Teil A (nachfolgend nur A genannt) regelt die Ausgestaltung des Versicherungsschutzes in der (Privat- bzw. Betriebs- und Berufs-)Haftpflichtversicherung. Nach Teil A schließen sich gemeinsame Bestimmungen zu Teil A an (nachfolgend nur A(GB) genannt). Teil B (nachfolgend nur B genannt) enthält spartenunabhängige ...mehr