Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsgericht

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 2 Die §§ 23–30 wurden mit Wirkung zum 1.4.60 eingefügt. Die Unsicherheit, ob Justizverwaltungsakte vom Verwaltungsrechtsweg ausgenommen sind, wurde dadurch beseitigt (vgl zur Gesetzesgeschichte Kissel/Mayer § 23 Rz 1). Durch die §§ 23 ff wird Art 19 IV GG konkretisiert (BGH NJW 94, 1950 [BGH 17.03.1994 - III ZR 15/93]). Sie waren zunächst als Übergangslösung gedacht und s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Öffentlich-rechtliche Pflichtverletzung.

Rn 8 Soweit Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag in Rede stehen, ist grds für Amtshaftungsansprüche kein Raum, insoweit sind die Verwaltungsgerichte zuständig. Das gilt auch für Aufwendungs- oder Erstattungsansprüche, ebenso für solche wegen Nicht- oder Schlechterfüllung (BGH NJW 83, 2311 [BGH 10.02.1983 - III ZR 151/81]) und für Verhandlungsverschulden bei der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Geltungsbereich.

Rn 3 Der wohl überwiegende Bereich der selbstständigen Beweisverfahren im Zivilprozess ist der der Vermeidung bzw Vorbereitung eines Bauprozesses, zB während des Bauens die Prüfung behaupteter Mängel an Vorgewerken oder nach Kündigung die Feststellung eines bestimmten Bautenstandes einschließlich der Qualität. Ein Mängelbeseitigungsverlangen genügt den Anforderungen, wenn de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Arbeitsgerichte.

Rn 14 Der sich iR der Übertragung eines öffentlichen Amtes, das sowohl Beamten wie Angestellten übertragen werden kann, grds auch für Nichtbeamte aus Art 33 II GG ergebende Bewerbungsverfahrensanspruch (dazu BAG NZA 09, 901 [BAG 24.03.2009 - 9 AZR 277/08], ZBR 04, 271 [BAG 05.11.2002 - 9 AZR 451/01], NJW 02, 1220 [BAG 18.09.2001 - 9 AZR 410/00] ›Funktionsvorbehalt Art 33 IV ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bedeutung für den Rechtsstaat.

Rn 2 Die sachliche Unabhängigkeit der Richter ist ein zentrales Element des funktionierenden Rechtsstaats und gilt für alle Gerichtsbarkeiten. So wird bspw die in ihrer Anfangszeit oft nicht gewollte Unabhängigkeit der Richter in der allg Verwaltungsgerichtsbarkeit speziell von Verwaltungsbehörden von § 1 VwGO ausdrücklich hervorgehoben (entspr für die Sozial- und Finanzgeri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zivilsachen.

Rn 13 Die Programmgestaltung der durch Gesetz geschaffenen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird privatrechtlich qualifiziert (BGHZ 66, 182; BVerwG NJW 94, 2500); für Ansprüche auf Gegendarstellung gibt es regelmäßig Sonderzuweisungen für den Zivilrechtsweg (§ 9 VI 1 ZDF-StaatsV). Interne Streitigkeiten über Beschlüsse und Maßnahmen einer politischen Partei sind nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 15 EGZPO – [Landesrechtliche Vorbehalte].

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gerichtliche Zuständigkeit vor anhängigem Rechtsstreit (Abs 2).

Rn 4 Umfassend zuständig, mithin auch für Ordnungsmittel, Befangenheitsentscheidungen, Beeidigungen und Entscheidungen nach dem JVEG, ist das Gericht der potenziellen Hauptsache, wobei allein der Vortrag des ASt im Zeitpunkt der Antragstellung zugrunde gelegt wird (Schlesw NJW-RR 10, 533 [OLG Schleswig 12.08.2009 - 2 W 98/09]); deshalb scheidet aus, vorweg und allein zur Klä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Interpretationsfragen bei vertraglichen Rechtsbeziehungen.

Rn 18 Auch in dem Zusammenhang gelten zunächst die allg Grundsätze der Abgrenzung. Im Verhältnis der §§ 13 GVG, 40 I VwGO ist daher – stets vorbehaltlich gesetzlicher Sonderzuweisungen – entscheidend auf die Rechtsnatur des Vertrages abzustellen, dh ob der Vertragsgegenstand dem öffentlichen oder dem privaten Recht zuzuordnen ist (BGH NVwZ 09, 1054 [BGH 20.05.2009 - XII ZB 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. VOB/A.

Rn 9 Teil A der VOB enthält Regelungen für die Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand. Sie geben vor, wie und mit welchem Inhalt ein Vertrag geschlossen werden kann (Vergabeverfahren und Vergabebedingungen), nicht aber die Vertragsbedingungen (die VOB/A enthält kein Bauvertragsrecht, so Quack BauR 04, 1492). Im Zuge der Umsetzung verschiedener EG-Richtlinien gelten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 906 gilt als die Generalnorm des zivilrechtlichen Nachbarschutzes (BTDrs 12/7425 S 87) und als Inhaltsbestimmung des Eigentums; geregelt wird der privatrechtliche Immissionsschutz. Die Vorschrift beschränkt die negativen Eigentümerbefugnisse aus § 903 (§ 903 Rn 2), indem sie die dem Grundstückseigentümer zustehenden Abwehransprüche einschränkt. Dadurch wird ein Ausgle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Begünstigte Aufwendungen und Verfahren

Rn. 10 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Liegt für den getätigten Erhaltungsaufwand (bei HK Sonder-AfA gemäß § 7i EStG) eine denkmalrechtliche Anerkennungsbescheinigung vor, besteht die Möglichkeit des Sofortabzugs oder der Verteilung auf bis zu 5 Jahre nach § 11b EStG. Verhältnis zu § 6 Abs 1 Nr 1a EStG: § 6 EStG ist eine Bewertungsvorschrift, die für Erhaltungsaufwendungen in den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Streitwertunabhängige Zuständigkeit.

Rn 3 Die Streitwertregel wird durch eine Reihe von Ausnahmen durchbrochen. Nicht zuständig ist das LG in den Fällen von § 23 Nr 2 lit a–g, §§ 23a, 27, die eine ausschließliche Zuständigkeit des AG begründen. Für Musterfeststellungsverfahren gem §§ 606 ff ZPO ist das OLG zuständig (§ 119 III). Umgekehrt weisen Abs 2 sowie andere bundes- und landesrechtliche Normen (Rn 7) dem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Generelle Sonderzuweisungen.

Rn 3 § 40 II VwGO enthält eine wichtige vom Grundsatz abweichende Zuweisung an die ordentliche Gerichtsbarkeit für die dort aufgeführten vermögensrechtlichen und Schadensersatzansprüche, etwa aus Aufopferung für das Allgemeinwohl. Für Streitigkeiten um die Entschädigung bei förmlichen Enteignungen ergibt sich das bereits aus Art 14 III 4 GG. Durch das Gesetz zur Bereinigung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 7 Kommt das Gericht zu dem Erg, dass der vom Rechtssuchenden beschrittene Rechtsweg nicht eröffnet ist, so ist dies durch Beschl festzustellen; gleichzeitig ist die Sache an das zuständige Gericht des zulässigen Rechtswegs zu verweisen (§ 17a II 1 GVG). Anfallende Hilfsanträge sind allg bei anderweitiger Zuständigkeit nach entspr Trennung gesondert zu verweisen (BAG NZA 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 7 Als Geldforderung des ArbN wird das Arbeitseinkommen grds nach den generellen Vorschriften der §§ 828 ff gepfändet. Der Gläubiger muss beim örtlich zuständigen Vollstreckungsgericht, § 828, die Pfändung des Arbeitslohnanspruchs gegen einen bestimmten Drittschuldner beantragen (§ 828 Rn 7 f). Der Pfändungsbeschluss ist durch den funktionell zuständigen Rechtspfleger zu e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zivil- und Handelssache.

Rn 10 Die Begriffe sind autonom und grds weit auszulegen. Maßgebend ist die rechtliche Qualifikation des der Klage zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien (EuGH Slg 04, I-1543). Das gilt auch im Falle einstweiliger Maßnahmen, für die Art 35 den Anwendungsbereich nach Art 1 nicht erweitert (EuGH Slg 92, I-2149). Deshalb fällt auch die Vollstreckung eines ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Nr 6, Aufhebung einer früheren Entscheidung.

Rn 10 Es geht um die Aufhebung einer vorgängigen Entscheidung durch rechtskräftiges Urteil. Insgesamt ist also iRv Nr 6 von drei Urteilen die Rede: Zum einen das Urt des Vorprozesses, dessen Rechtskraftdurchbrechung mit der Wiederaufnahme angestrebt wird, zum zweiten ein Urt, worauf das Urt im Vorprozess gegründet ist (›vorgängiges Urteil‹), und drittens ein rechtskräftiges ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeine Dienstaufsicht.

Rn 10 Richterliche Unabhängigkeit bedeutet nicht grenzenlose Freiheit. Sie ist kein Grundrecht und kein ›Standesprivileg‹, sondern dient nach der Rspr des BGH der Erfüllung der Justizgewährungspflicht des Staates durch den Gewalten teilenden Rechtsstaat. Auch Richter unterliegen – mit Ausn der Richter des Bundesverfassungsgerichts – vor diesem Hintergrund einer Dienstaufsich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bewilligungsreife.

Rn 21 Von der Frage des Beginns der Wirkungen der PKH zu unterscheiden ist die Frage, auf welchen Zeitpunkt das Gericht bei der Beurteilung der Bedürftigkeit und der Erfolgsaussicht abzustellen hat. Für die Bedürftigkeit kommt es grds auf den Zeitpunkt der Entscheidung an (BGH FamRZ 06, 548). Die Änderung der Bedürftigkeit könnte ohnehin ansonsten gem § 124 korrigiert werden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO R

Rangänderung 836 ZPO 15 Rangverhältnis 850d ZPO 4 räumliche Beschränkung 758a ZPO 6 Räumung 721 ZPO 3; 762 ZPO 2 Ehewohnung 200 FamFG 3 nach 758a ZPO 17 von Wohnraum 721 ZPO 3 Räumungsfrist 721 ZPO 10; 751 ZPO 2 Kostenentscheidung 93b ZPO 28 Räumungsgut Haustiere 885 ZPO 28 Herausgabe 885 ZPO 30 Verkauf 885 ZPO 34 Vernichtung 885 ZPO 37 Verwahrung 885 ZPO 27 Verwertung 885 ZPO 33 Räumungskl...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.4.1 Rechtsschutz beim sog. Eintragungssystem

In den Bundesländern mit dem sog. Eintragungssystem ist die Eintragung eines Bauwerks als Denkmal in die Denkmalliste bzw. das Denkmalbuch ein belastender Verwaltungsakt, der dem Betroffenen bekannt zu machen und der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist. Gegen diesen Verwaltungsakt kann sich der Betroffene mit dem Widerspruch und der Anfechtungsklage zur Wehr set...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 3.3 Wirksamwerden der denkmalrechtlichen Beschränkungen

Die Unterschutzstellung von Ensembles wird von den Bundesländern unterschiedlich vollzogen. In manchen Ländern können die Gemeinden den Denkmalbereich durch Satzung unter Schutz stellen, in den anderen erfolgt die Unterschutzstellung durch Rechtsverordnung oder unmittelbar durch Gesetz (Normativsystem). Rechtsschutz Wie alle Rechtsnormen können kommunale Satzungen und Rechtsve...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 1 Einführung

Die Geburtsstunde der heutigen Denkmalschutzgesetze der alten Bundesländer liegt in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts, und zwar in der Zeit von 1972 (In-Kraft-Treten des Denkmalschutzgesetzes von Baden-Württemberg) bis 1980 (In-Kraft-Treten des Denkmalschutzgesetzes von Nordrhein-Westfalen). Die Denkmalschutzgesetze der neuen Bundesländer sind zwar erst nach 1990 erlassen...mehr

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Holzöfen und Kamine (Hausfe... / 6.3 Nachbarrecht

Öffentliches Recht Die Bauordnungen der Länder formulieren nahezu gleichlautend, dass die Abgase von Feuerstätten durch Abgasleitungen, Schornsteine und Verbindungsstücke (Abgasanlagen) so abzuführen sind, dass keine Gefahren oder unzumutbaren Belästigungen entstehen: Baden-Württemberg: § 32 Abs. 3 LBO BW Bayern: Art. 40 Abs. 3 BayBO Berlin: § 42 Abs. 3 BauOBln Brandenburg: § 42 ...mehr

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Betreten fremder Grundstück... / 3 Betretungsrecht contra Grundeigentum

Das Recht zum Betreten der freien Landschaft und des Waldes ist nach der Rechtsprechung eine Ausformung der Sozialpflichtigkeit des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG.[1] Der einzelne Grundeigentümer muss daher die sich hieraus ergebenden Einschränkungen seiner Verfügungsbefugnis hinnehmen, ohne dafür einen finanziellen Ausgleich beanspruchen zu können. In privat...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.8 Rechtschutz gegenüber denkmalrechtlichen Entscheidungen

Behördliche Anordnungen zur Durchsetzung der denkmalrechtlichen Erhaltungs- und Instandsetzungspflichten oder behördliche Entscheidungen, mit denen beantragte Änderungen an Baudenkmälern abgelehnt werden, sind Verwaltungsakte, die mit Widerspruch und Anfechtungsklage vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden können. Der gerichtlichen Überprüfung unterliegen dabei sowoh...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 4.12 Erschütterungen durch Straßenbahnverkehr

Erschütterungen in Nachbarhäusern durch den Straßenbahnverkehr auf einer angrenzenden Straße, in der die Gleise einschließlich eines Gleiswechsels (Weiche) liegen, sind nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf in einer Großstadt ortsüblich.[1] Auch wenn die Erschütterungen die Richtwerte der DIN 4150-2 "Erschütterungen im Bauwesen - Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden" ...mehr

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Schutz des Haus- und Grundb... / 3.5 Gerichtliche Zuständigkeiten, Klageart

Zuständigkeit der OVG Für Verwaltungsstreitigkeiten über das "Anlegen, die Erweiterung oder Änderung und den Betrieb" von Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeplätzen mit beschränktem Bauschutzbereich sind die Oberverwaltungsgerichte als erstinstanzliche Gerichte zuständig (§ 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 VwGO). Die OVG entscheiden im Rahmen dieser Zuständigkeit auch über Ansprüche au...mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 5.2 Antrags- und Klagebefugnis

Der Antrag, eine Ausnahme oder Befreiung vom grundsätzlichen Veränderungsverbot geschützter Bäume zu genehmigen, kann sowohl vom Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Baum steht, als auch von einem Grundstücksnachbarn gestellt werden.[1] Wird der Antrag von der Verwaltungsbehörde abgelehnt, kann der Antragsteller mithilfe der Verpflichtungsklage nach § 42 Abs. 1 VwGO eine E...mehr

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Grenzabmarkung und Grenzsch... / 3.1.2 Rechtsnatur und Wirkung der Abmarkung

Die Abmarkung ist nach den Kataster- und Vermessungsgesetzen bzw. Abmarkungsgesetzen der Bundesländer eine hoheitliche Maßnahme und ein beurkundender Verwaltungsakt, über dessen Rechtmäßigkeit die Verwaltungsgerichte zu entscheiden haben.[1] Die Abmarkung hat lediglich deklaratorische, d. h. feststellende Wirkung. Denn mit ihr wird eine Grundstücksgrenze nicht rechtsbegründen...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 4.38 Straßenlaternen

Fühlt sich ein Straßenanlieger durch Lichteinwirkungen von gemeindlichen Straßenlaternen über die Maßen gestört, kann er seine Ansprüche vor den Verwaltungsgerichten mit der öffentlich-rechtlichen Nachbarklage gegen die Gemeinde (§ 1004 Abs. 1 BGB analog) geltend machen. Ein Anspruch auf Versetzen einer Straßenlaterne scheitert nach der Rechtsprechung in aller Regel aber am G...mehr

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Container für Altglas und V... / Zusammenfassung

Überblick Die Verwertung von Abfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. Für die Sammlung von Verpackungsabfällen, vornehmlich von Altglas, sind deshalb flächendeckend Containerstandplätze ausgewiesen. Mit der Ausweitung der Sammelsysteme sind jedoch zwangsläufig Belästigungen der Wohnnachbarschaft verbunden. Im Wesentlichen geht es dabei um Verunreinigungen der Containersta...mehr

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Container für Altglas und V... / 2 Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch Altglascontainer

In der Praxis geht es beim Betrieb und bei der Benutzung von Altglascontainern darum, dass sich ein Containerstandplatz wegen seiner Nähe zur angrenzenden Wohnbebauung als insgesamt konfliktträchtig erweist. Ein nachbarlicher Abwehranspruch zielt deshalb in erster Linie darauf ab, die Nutzung eines vorhandenen Containerstandplatzes und nicht nur die Benutzung einzelner Werts...mehr

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Freizeitlärm (Volksfeste, O... / 6.3 Zivilrechtliche Unterlassungsklage

Gegen wesentliche Lärmbelästigungen durch eine privatrechtlich betriebene Freizeitanlage können Sie sich als betroffener Grundstückseigentümer nach den §§ 1004 Abs. 1, 906 BGB und als betroffener Mieter oder Pächter nach den §§ 862 Abs. 1, 858 Abs. 2, 906 analog BGB mit der zivilrechtlichen Unterlassungsklage (auch nachbarrechtliche Abwehrklage genannt) zur Wehr setzen. Mit d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gaststätten, Biergärten und... / 4.2.1 Baunachbarklage

Mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sollten Sie als Nachbar die Baugenehmigung für den Neu-, Um- oder Erweiterungsbau sowie die Nutzungsänderung einer Gast- oder Vergnügungsstätte genau prüfen und im Zweifel mit der Baunachbarklage in Form der Anfechtungsklage nach § 42 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Ihre Rechte wahrnehmen. Von dem Bau...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sportanlagen im Nachbarrecht / 8.3 Zivilrechtliche Unterlassungsklage

Gegen Lärmbelästigungen und ebenso Lichteinwirkungen einer privatrechtlich etwa durch einen Verein betriebenen Sportanlage können Sie sich als Eigentümer, Erbbauberechtigter oder Nießbraucher eines diesen Einwirkungen ausgesetzten Wohngrundstücks mit dem Unterlassungsanspruch nach den §§ 1004 Abs. 1, 906 BGB und als Mieter oder Pächter mit dem Unterlassungsanspruch nach den ...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 4.28 Kirchenglocken

Wenn Sie sich als lärmgeplagter Nachbar einer Kirche gegen die aus Ihrer Sicht unerträglichen Lärmbelästigungen durch kirchliches Glockengeläut zur Wehr setzen wollen, tun Sie gut daran, sich erst einmal darüber klarzuwerden, was Sie stört: Entweder das sakrale Glockengeläut (zu liturgischen bzw. gottesdienstlichen Zwecken) oder das nicht sakrale Glockengeläut (als Zeitangab...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gaststätten, Biergärten und... / 4.4 Nachbarschutz bei bestehenden Gaststätten und Vergnügungsstätten nach Zivilrecht

Der durch den Betrieb von Gast- und Vergnügungsstätten Lärm- und Geruchsbelästigungen ausgesetzte Nachbar ist nicht auf den Rechtsschutz nach öffentlichem Recht beschränkt, sondern kann einen solchen auch nach Zivilrecht geltend machen. Als Anspruchsgrundlage für einen nachbarrechtlichen Abwehranspruch gegen Lärm- und Geruchsbelästigungen kommt für den Nachbar als Eigentümer ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Besonderer Künd... / 1.4 Behördliche Zulassung der Kündigung

Während der Dauer des Kündigungsschutzes nach § 18 BEEG ist eine Kündigung nur möglich, wenn die oberste Landesbehörde die Kündigung auf Antrag des Arbeitgebers zuvor für zulässig erklärt hat. Eine ohne vorherige Zulässigkeitserklärung ausgesprochene Kündigung ist rechtsunwirksam. In einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 18 BEEG hat die Bundesregierung festgelegt, unte...mehr

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zfs 05/2023, Eignung zum Fü... / 1. Entscheidung des BVerwG

Schon vor fast 50 Jahren, genauer im Jahr 1976, waren Sachverhalte anhängig, bei denen der Ursprung zum Entzug der Fahrerlaubnis bei Verstößen rund um das falsche Parken lag. Hier musste das BVerwG[3] in einem Fall entscheiden, bei dem insgesamt 61 Verstöße zu ahnden waren: Es ging um 17 Verstöße Parken im Parkverbot oder eingeschränkten Haltverbot, 17 Verstöße Parken im Hal...mehr

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zfs 05/2023, Eignung zum Fü... / 1. Entscheidungen, bei denen es zum Entzug der Fahrerlaubnis kam

Bezogen auf wiederholte Verstöße hatte sich das OVG Lüneburg im Jahr 2006[8] geäußert, als es um zwei Verstöße ging. Danach können sich Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kfz aus der erheblichen oder wiederholten Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ergeben. Die FE-Behörde kann in einem solchen Fall gem. § 11 Abs. 3 1 Nr. 4 FeV die Beibrin...mehr

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zfs 05/2023, Eignung zum Fü... / A. Einleitung

Es gab bei dem ein oder anderen Leser überraschtes Erstaunen, als man in vielen Pressewerken[2] nachlesen konnte, dass das VG Berlin den Entzug der Fahrerlaubnis bei einer Person bestätigte, die weit über 100 Mal falsch geparkt hatte. Der Entzug der Fahrerlaubnis auf dem Verwaltungsweg ist in § 3 StVG geregelt. Danach muss die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen...mehr

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AGS 05/2023, Anrechnung ein... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist falsch und widerspricht dem Gesetzeswortlaut. 1. Richtige Anrechnungsregelung Die von der UdG der Geschäftsstelle und dem folgend auch vom VG Leipzig herangezogene Anrechnungsregelung in Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 1 VV war hier nicht einschlägig. Diese betrifft den Fall, dass dem Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Verwaltungsverfahren eine Geschäftsgebühr ange...mehr

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zfs 05/2023, Untersagung de... / 2 Aus den Gründen: "… II.

[9] Die zulässige Beschwerde hat im tenorierten Umfang Erfolg. Die Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge ist voraussichtlich insoweit rechtswidrig, als sie sich auf Fahrzeuge erstreckt, die keine Kraftfahrzeuge (insbesondere Fahrräder) sind. Darüber hinaus ergibt sich aus den im Beschwerdeverfahren vorgetragenen Gründen, auf deren Prüfung der VGH beschränkt i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzverfahren: ... / 8.6 Gesetzliche Kündigungsverbote

Die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen eines Betriebsübergangs ist grundsätzlich unwirksam[1] Dieses Kündigungsverbot gilt gleichermaßen für den bisherigen wie für den neuen Betriebsinhaber. Es gilt unabhängig vom Kündigungsschutzgesetz. Eine gegen dieses gesetzliche Verbot ausgesprochene Kündigung ist gemäß § 134 BGB nichtig. Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Betrieb...mehr