Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift soll die Zwangsvollstreckung, die von einer Sicherheitsleistung abhängt, sich aber nur auf einen Teilbetrag richtet, erleichtern. In diesem Fall scheint es nicht angemessen, vom Gläubiger in voller Höhe Sicherheitsleistung zu verlangen. Für die Teilvollstreckung besteht namentlich ein Bedürfnis, wenn dem Gläubiger mit einer ohne Sicherheitsleistung möglic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 67 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 67 Brüssel Ia-VO0 Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung der Bestimmungen, die für besondere Rechtsgebiete die gerichtliche Zuständigkeit oder die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen regeln und in Unionsrechtsakten oder in dem in Ausführung dieser Rechtsakte harmonisierten einzelstaatlichen Recht enthalten sind. Rn 1 Die Norm spricht d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Mitwirkung des Jugendamts (Abs 2).

Rn 6 Vorbild für diese Vorschrift ist § 9 IntFamRVG. Die Unterstützung durch einen Mitarbeiter des Jugendamtes soll den Einsatz von unmittelbarem Zwang bei der Vollstreckung möglichst entbehrlich machen und die Beeinträchtigung des Kindeswohls durch die Vollstreckung möglichst gering halten. Das Jugendamt unterstützt auch einen im Auftrag des Gerichts tätigen Gerichtsvollzie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 42 Brüssel IIb-VO – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Dieser Abschnitt gilt für folgende Arten von Entscheidungen, sofern sie im Ursprungsmitgliedstaat gemäß Artikel 47 bescheinigt wurden: (2) Dieser Abschnitt steht dem nicht entgegen, dass sich eine Partei gemäß den Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verordnungsermächtigungen (Abs 3, 4) und Inbezugnahme von § 130d (Abs 5).

Rn 14 Durch das ZwVollStrÄndG v 29.7.09 (BGBl I, 2258) wurde Abs 3 angefügt, der das BMJV ermächtigt, verbindliche Formulare für den Auftrag nach Abs 2 einzuführen. Der Formularzwang gilt für sämtliche Vollstreckungsaufträge in der ZPO-Zwangsvollstreckung und soll unterschiedliche Vollstreckungsaufträge vereinheitlichen sowie deren Erfassung erleichtern (BTDrs 16/10069 v 30....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 1 EuMVVO – Gegenstand.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung hat Folgendes zum Ziel: undmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anträge, Zuständigkeit.

Rn 21 Zuständig ist ausschl das Vollstreckungsgericht, dies auch für die Vollstreckung einer Entscheidung des Familiengerichts zur Räumung und Herausgabe der Ehewohnung (Frankf NJW-RR 13, 776, 777 [KG Berlin 27.03.2013 - 17 UF 42/13]). Das Vollstreckungsgericht entscheidet gem § 20 Nr 17 RPflG durch den Rechtspfleger. Vollstreckungsgericht ist gem § 764 II grds das AG, in de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Dinglicher Anspruch.

Rn 2 Der dingliche Anspruch (BGH Rpfleger 65, 223) ist kein Leistungsanspruch. Er ist auf Duldung der Zwangsvollstreckung gerichtet. Eine Unterwerfung gem § 800 ZPO ist nicht möglich (BayObLG NJW 59, 1876 [BGH 02.07.1959 - VIII ZR 194/58]; Staud/Reymann § 1107 Rz 18; aA MüKo/Mohr § 1107 Rz 13). Bei klageweiser Geltendmachung ist nicht die Leistung selbst, sondern Duldung der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Leistung der Teilsicherheit.

Rn 3 Erbringt der Gläubiger die Teilsicherheit und weist er deren Gestellung in der Form des § 751 II nach, kann er nach der Zustellung des Nachweises die Vollstreckung wegen des Teilbetrags betreiben, indem er einen Vollstreckungsauftrag über einen betragsmäßig bestimmten Teil des Vollstreckungsanspruchs erteilt. Das gilt auch in dem Fall, dass der Schuldner von seiner Abwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Eintritt und Prüfung des Annahmeverzugs durch den GV.

Rn 5 Die Art und Weise, in der der GV dem Schuldner die Gegenleistung anbieten muss, um dessen Annahmeverzug zu begründen, richtet sich nach den §§ 293 ff BGB (dazu Geißler DGVZ 12, 1). Ob eine den Annahmeverzug ausschließende vorübergehende Annahmeverhinderung vorliegt, ergibt sich aus § 299 BGB. Der Schuldner kommt nicht in Annahmeverzug, wenn ihm die Gegenleistung des Glä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Urheberrechte.

Rn 62 Gegen den Urheber ist gem § 113 UrhG die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das Urheberrecht nur mit seiner Einwilligung und nur insoweit zulässig, als er Nutzungsrechte nach § 31 UrhG einräumen kann. Gepfändet werden können die Verwertungsrechte aus den §§ 15 ff UrhG. In die Honorare und sonstigen Geldforderungen des Urhebers kann nach den §§ 857 I, II, 829 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Gebühren.

Rn 44 Für die Vollstreckung erhält der GV die Geb nach Nr 240 KV GVKostG iHv 150 EUR. Hinzu treten weitere 22 EUR Zeitzuschlag je weiterer Stunde, sofern drei Stunden überschritten sind, vgl Nr 500 KV GVKostG. § 10 I 1 GVKostG bestimmt den einmaligen Anfall der Geb, auch wenn die Räumung mehrere Schuldner betrifft. Erledigt sich die Vollstreckung ohne vollständige Mitwirkung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 § 710 ermöglicht einem Gläubiger, der nach § 709 zur Vollstreckung Sicherheit leisten müsste, dem aber die ökonomischen Mittel für die Leistung einer Sicherheit fehlen, die Zwangsvollstreckung dennoch zu betreiben, nämlich ausnahmsweise ohne Sicherheitsleistung. Gleichzeitig sorgt das Gesetz insoweit für einen Ausgleich mit den Interessen des Schuldners, als dem Gläubig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 95 I verweist umfassend auf die Vorschriften der ZPO. Wie Abs 2 klarstellt, werden abschließende Entscheidungen nach dem FamFG aber weiterhin als Beschluss und nicht als Urteil bezeichnet. Abs 3 sieht einen besonderen Vollstreckungsschutz vor, der eine vorläufige Vollstreckbarkeit einer Entscheidung ausschließt, wenn dem Verpflichteten ein nicht zu ersetzender Nachtei...mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / 1. Verteidiger

Für das Bußgeldverfahren gelten die Ausführungen zum Strafverfahren entsprechend (dazu I.). Denn nach Vorbem. 5.1 Abs. 1 VV wird durch die in Teil 5 Abschnitt 1 VV geregelten Verteidigergebühren die Tätigkeit des Verteidigers im bußgeldrechtlichen Beschwerdeverfahren mit abgegolten.[36] Handelt es sich um eine Tätigkeit in der bußgeldrechtlichen Vollstreckung (vgl. §§ 89 ff. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Tiere.

Rn 20 Betrifft die Vollstreckungsmaßnahme ein Tier, hat das Vollstreckungsgericht gem § 765a I 3 bei der Abwägung die Verantwortung des Menschen für das Tier zu berücksichtigen. Diese Vorschrift betrifft nur die Interessen des Tieres; die Vollstreckung muss sich an § 1 Satz 1 TSchG orientieren. Das Interesse des Schuldners daran, dass das Tier von Zwangsvollstreckungsmaßnahm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Interessenabwägung.

Rn 4 Neben der Prüfung des unersetzbaren Vollstreckungsnachteils (Rn 3) muss das Gericht in eine Abwägung darüber eintreten, ob die Interessen des Gläubigers an der raschen Durchführung der Vollstreckung die des Schuldners an deren Aufschub oder Beschränkung überwiegen (II). Allein das typische Interesse eines Gläubigers an der raschen Durchführung der Vollstreckung ist inso...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Urteile.

Rn 4 Geeignete Titel für eine Kostenfestsetzung sind rechtskräftige oder für vorläufig vollstreckbar erklärte Urteile. Dies können die in §§ 704, 794, 801 oder die in § 86 I FamFG genannten Titel sein. Die Anordnung – egal welcher – Sicherheitsleistung hat auf die Möglichkeit zur Kostenfestsetzung keine Auswirkungen. Dies spielt erst bei der Vollstreckung aus dem Kfb eine Ro...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. § 775 Nr 2.

Rn 9 § 775 Nr 2 greift zunächst dann ein, wenn die Ausfertigung einer gerichtlichen Entscheidung vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass die einstweilige Einstellung der Vollstreckung oder einer Vollstreckungsmaßregel angeordnet ist. Als Beispiele werden genannt Entscheidungen nach den §§ 570 III, 707 I, 719 I, 732 II, 765a I, 766 I 1, 769 I, 770, 771 III sowie nach §§ 21 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 45 Brüssel IIa-VO – Urkunden.

Gesetzestext (1) Die Partei, die die Vollstreckung einer Entscheidung erwirken will, hat Folgendes vorzulegen: und (2) Für die Zwecke dieses Artikels wird der Bescheinigung gemäß Artikel 41 Abs. 1 eine Übers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsbehelfe.

Rn 3 Der nicht das Erwerbsgeschäft betreibende Ehegatte/Lebenspartner kann sich gegen die Vollstreckung mit der Drittwiderspruchsklage wenden. Die Klage geht auf Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut und nicht lediglich auf die Unzulässigkeit der Verwertung. Das Widerspruchsverfahren ist keine Familienrechtssache, obwohl es um die Unzulässigkeit der Vollstr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Adressat.

Rn 12 Empfänger der Zustellung ist der Schuldner nach § 182 I Nr 1 oder sein Vertreter nach §§ 170 bis 172. Erfolgt eine Ersatzzustellung nach §§ 178, 180 f, ist der Schuldner allerdings nicht der eigentliche Zustellungsadressat. Ist der Schuldner prozessunfähig, muss nach § 170 I an seinen gesetzlichen Vertreter zugestellt werden, wobei das Vollstreckungsorgan an eine vorhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verfahrensfragen.

Rn 45 Auf das Abänderungsverfahren finden die allgemeinen Verfahrensvorschriften in Unterhaltssachen Anwendung; es besteht Anwaltszwang. Das zuständige Gericht ist nach §§ 232, 233 zu bestimmen. Bei gegenläufigen Anträgen ist gem § 113 I 2 iVm § 261 III 1 ZPO das zuerst angerufene Gericht örtlich zuständig. Beide Anträge sind zu verbinden und in Form von Antrag und Widerantr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Auf Antrag kann das Gericht durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Regelung nach § 1 oder § 2 des Gewaltschutzgesetzes treffen. 2Ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden liegt in der Regel vor, wenn eine Tat nach § 1 des Gewaltschutzgesetzes begangen wurde oder auf Grund konkreter Umstände mit einer Begehung zu rechnen ist. (2) 1Der Beschluss nach A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren, Rechtsbehelfe.

Rn 8 Liegen die Voraussetzungen des § 779 I vor, hat der Gläubiger die Wahl, ob er nach § 1961 BGB die Bestellung eines Nachlasspflegers oder aber die Bestellung eines einstweiligen besonderen Vertreters des Erben beantragt (Schuschke/Walker/Raebel Rz 2). Die Bestellung des besonderen Vertreters erfolgt durch Beschl des Vollstreckungsgerichts gem § 764 I; für die Bestellung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Treuhandverhältnisse.

Rn 17 Der Sicherungsgeber kann bei Vollstreckung gegen den Sicherungsnehmer nach § 771 vorgehen, solange nicht die Verwertungsreife eingetreten ist (BGHZ 72, 141, 143 ff; 100, 95, 105, 106). Krit hierzu äußert sich MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann (Rz 28) mit der Erwägung, dass auch nach Verwertungsreife das Sicherungseigentum nur für die Befriedigung der Forderung des gesichert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anwendungsbereich (Abs 1 S 1).

Rn 3 Die Vorschrift ist in den vom Vorrang- und Beschleunigungsgebot erfassten Kindschaftssachen iSv § 155 I anzuwenden und betrifft demzufolge Verfahren, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen und schließlich Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls. Das gilt auch, wenn die genannten Kindschaftssachen als Folgesachen im Sc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Übersetzungen (Abs 3 und 4).

Rn 5 Eine Übersetzung (vgl Art 57 Rn 1 sowie § 1113 ZPO) der Bescheinigung kann gem Abs 3 ›ggf‹ (nach pflichtgemäßem Ermessen) verlangt werden. Dies setzt voraus, dass die Bescheinigung nicht bereits in einer Amts- oder in einer nach Art 57 II daneben zugelassenen Sprache (in Deutschland nicht erfolgt) des ersuchten Mitgliedstaats verfasst ist. Im Übrigen ist ein entsprechen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ordnungsgemäßes Angebot.

Rn 7 Ob die Gegenleistung des Gläubigers ordnungsgemäß angeboten wurde, hängt von ihrem Inhalt ab, den der GV selbstständig zu ermitteln hat. Denn die Prüfungskompetenz und die Prüfungspflicht (Alff Rpfleger 04, 159 [LG Hamburg 29.10.2003 - 321 T 76/03]) im Hinblick auf das ordnungsgemäße Angebot der Zug um Zug Gegenleistung liegt nicht bei dem, der die Klausel erteilt hat, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 744 erleichtert die Zwangsvollstreckung in einem Fall des § 743 und knüpft dabei an § 1422 BGB an. Nach dieser Vorschrift ist der das Gesamtgut allein verwaltende Ehegatte oder Lebenspartner uA prozessführungsbefugt, solange die Gütergemeinschaft besteht. Ist das nicht mehr der Fall, kollidiert diese Befugnis mit der nunmehr gemeinschaftlichen Verwaltungsbefugnis beid...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Eintritt, Umfang und Wirkung.

Rn 2 Der Eintritt der vorläufigen Vollstreckbarkeit erfolgt durch Anordnung, die keines besonderen Antrags bedarf, auf die aber nach den §§ 710, 711 S 3, 712 im Antragswege Einfluss genommen werden kann. Die vorläufige Vollstreckbarkeit bezieht sich auch auf die Kostenentscheidung, bei Feststellungs-, Gestaltungsurteilen und auf die Abgabe von Willenserklärungen gerichteten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Tatbestand.

Rn 39 Aufgrund der engen Zielsetzung von § 850f II, die auf die besondere Verantwortung für vorsätzliche Delikte abstellt, muss der Schuldner den Tatbestand einer unerlaubten Handlung iSd §§ 823 ff BGB verwirklicht haben. Privilegiert sind deswegen Ansprüche aus der vorsätzlichen Verletzung eines absolut geschützten Rechts oder Rechtsguts bzw Schutzgesetzes, §§ 823 I, II, 82...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff der Durchsuchung.

Rn 2 Nach der Definition, die das BVerfG für Art 13 II GG geprägt hat, bezeichnet Durchsuchen das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung freiwillig nicht offen legen oder herausgeben möchte (BVerfGE 51, 97, 106 f = NJW 79, 1539 [BVerfG 03.04.1979 -...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 Der Schuldner ist aufgrund des vorrangigen Interesses des Titelgläubigers an der raschen Durchführung der Zwangsvollstreckung grds darauf verwiesen, Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Vollstreckungsklausel nach dem Vollstreckungszugriff geltend zu machen (zu den Ausnahmen: Anhörung vor Erteilung der Klausel s § 730 Rn 2). § 732 bringt das Interesse des Schuldners z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 Die Vorschrift bezweckt, die Zahl der vollstreckbaren Ausfertigungen möglichst auf eine zu begrenzen, um den Schuldner vor einer wiederholten Vollstreckung aus demselben Titel tunlichst zu schützen (Saarbr MDR 08, 48; München FamRZ 05, 1102, 1103; Frankf NJW-RR 88, 512), insb in dem Fall, dass dem Schuldner nach § 757, der Vorschrift, die mit § 733 zusammen gelesen werd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung (Abs 1).

Rn 9 Das Gericht kann auf Antrag oder von Amts wegen entscheiden und die Vollstreckung einstellen, auf bestimmte Maßnahmen beschränken oder bereits getroffene Maßnahmen aufheben. Ob es eine Entscheidung nach Abs 1 trifft, liegt in seinem Ermessen. Eine Entscheidung vAw setzt aber voraus, dass die maßgeblichen Umstände dem Gericht mitgeteilt werden (Hambg FamRZ 21, 1406). Für...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Umfang der Verwalterbefugnisse.

Rn 1 Ist ein Ehegatte allein zur Verwaltung des Gesamtgutes befugt, kann er grds auch allein hierüber verfügen. Rechtsstreitigkeiten führt er als Prozessstandschafter im eigenen Namen, kann allerdings nur das Gesamtgut, nicht auch den anderen Ehegatten persönlich verpflichten (§ 1422 S 2). Sofern allerdings eine Prozesshandlung zugleich ein Rechtsgeschäft beinhaltet (zB Proz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nr 3, 4 und Abs 3.

Rn 5 Im Protokoll sind nach Nr 3 die Namen derjenigen Personen zu vermerken, mit denen der GV im Verlauf der Vollstreckung verhandelt hat. Das sind der Gläubiger, der Schuldner, deren Bevollmächtigte, Personen, die an der Stelle des Schuldners betroffen werden, zu seiner Familie gehörig sind oder ihr dienen gem § 759, zur Herausgabe bereite Dritte nach § 809, aber auch die z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Hinzuziehung von Zeugen als Rechtsfolge.

Rn 2 Stößt der GV bei der Vollstreckung auf nicht vorhersehbaren Widerstand, hat er diese, sofern nicht die Unterbrechung den Vollstreckungserfolg mit Sicherheit vereiteln würde (Schuschke/Walker/Walker § 759 Rz 2), umgehend vorübergehend einzustellen und erst wieder aufzunehmen, wenn er Zeugen hinzugezogen hat (Zö/Seibel § 759 Rz 2). Die Anwendung von Gewalt ist dabei insof...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Mischkonstellationen.

Rn 4 Treffen den Schuldner neben der Pflicht zur Herausgabe der Sache weitere sachbezogene Verpflichtungen (etwa Reparatur, Bearbeitung etc), entscheidet ihre Bedeutung im Vergleich zur Herausgabe über die Rechtsgrundlage der Vollstreckung (vgl Schuschke/Walker/Walker/Koranyi Rz 3; BGH NJW 16, 645 Rz 13). S als Bsp für Kombination aus Verpfl zur Erbringung von Werkleistungen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unmöglichkeitseinwand.

Rn 14 Aus dem Erfordernis der ausschl Abhängigkeit vom Willen des Schuldners folgt ferner, dass diese im Zeitpunkt der Zwangsmittelfestsetzung (Celle MDR 98, 923, 924) noch durchführbar sein muss und nicht objektiv oder subjektiv unmöglich sein darf (BGH MDR 09, 468 Rz 13). Im Fall vorübergehender Unmöglichkeit ist die Zwangsvollstreckung für den entspr Zeitraum (einstw) unz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbehelfe.

Rn 12 Es gibt für den Gläubiger im Klauselverfahren keine besonderen Rechtsbehelfe, wohl aber die allgemeinen. Wurde die Erteilung der Klausel durch Beschl des Urkundsbeamten verweigert (s Rn 11), steht dem Gläubiger die befristete Erinnerung nach § 573 I zu. Hat der Rechtspfleger anstelle des Urkundsbeamten die vollstreckbare Ausfertigung nicht erteilt, ist dagegen unmittel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 778 I.

Rn 6 Verstoßen die Vollstreckungsorgane gegen § 778 I kann der Erbe einer Vollstreckung wegen Nachlassschulden in sein eigenes Vermögen im Weg des § 771 begegnen, da er insofern Dritter ist (St/J/Münzberg Rz 3; so im Ergebnis auch MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann § 779 Rz 7). Er kann auch Erinnerung gem § 766 bzw sofortige Beschwerde nach § 793, ggf iVm § 11 I RPflG einlegen (St...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Recht des Vollstreckungsverfahrens (Abs 1).

Rn 1 Abs 1 S 1 klärt für eine im ersuchten Staat (Art 2 lit e) nach Maßgabe des Art 39 vollstreckbare Entscheidung grundsätzlich die Frage des auf das Verfahren der Vollstreckung anwendbaren Rechts. Danach genießen alle verordnungsunmittelbaren Verfahrensvorgaben des 2. Abschnitts Anwendungsvorrang. Dysfunktional sind insoweit insbesondere die autonomen deutschen Vorgaben zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 75 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 75 Brüssel Ia-VO0 Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission bis zum 10. Januar 2014 mit,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gesetzliche Vertretung.

Rn 7 § 750 I 1 sieht nicht vor, dass der gesetzliche Vertreter einer Person im Titel namentlich zu bezeichnen ist. Denn dieser kann wechseln. Findet sich dennoch ein gesetzlicher Vertreter bezeichnet, bindet das weder das Vollstreckungsorgan, wenn die Vollstreckung gegen den gesetzlichen Vertreter gerichtet wird, noch macht es die Vollstreckung unzulässig, wenn etwa eine nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Internationale Forderungspfändung.

Rn 50 Im Unionsrecht gilt nach Art 41 I 1 EuGVVO für das Verfahren zur Vollstreckung der in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung das Recht des ersuchten Mitgliedstaats. Die Pfändungsfreigrenzen für die Vollstreckung aus einem deutschen Titel in ein in einem Mitgliedstaat erwirtschaftetes Einkommen sind insoweit nach dem Recht des Staats zu bestimmen, in dem de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die Nachrangigkeit der Fremdauskunft (Abs 1 S 2).

Rn 4 Die Fremdauskunft ist nur zulässig, wenn gem Nr 1 die Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft an den Schuldner nicht zustellbar ist und einer der Fälle nach lit a–c vorliegt (Rn 4a), gem Nr 2 der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt (Rn 5) oder dieser Pflicht zwar nachkommt, aber gem Nr 3 eine Vollstreckung in die dort gen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Vgl hierzu auch § 1112 ZPO, der die Vorschrift sinngemäß wiedergibt und insofern unter dem Gesichtspunkt des Verbots der Normwiederholung (vgl nur EuGH Rs 272/83 – Kommission/Italien, Slg 1985, 1057) nicht ganz frei von europarechtlichen Bedenken ist. Die Norm steht für eine grundlegende Abkehr vom Modell des Exequaturverfahrens (hierzu eingehend Domej RabelsZ 78 [2014]...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsfolgen bei Verstoß und Rechtsbehelfe.

Rn 12 Verstöße gegen § 756 führen nicht zur Unwirksamkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit der Vollstreckungsmaßnahme (Übersicht über die Rechtsbehelfe bei J. Kaiser NJW 10, 2330). Der Gläubiger kann gegen die Ablehnung der Vollstreckung auf Grundlage des § 756 mit der Erinnerung nach § 766 II vorgehen. Das Vollstreckungsgericht entscheidet dabei eigenständig über das Vorlieg...mehr