Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Regelungsgegenstand und Reform.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Rechtsfolgen des Widerrufs von Fernabsatzverträgen sowie außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, sofern diese keine Finanzdienstleistungen betreffen. Diese Beschränkung des Anwendungsbereichs des § 357 ergibt sich aus der amtlichen Überschrift. § 357 wurde durch das VRRL-UG (dazu Vor §§ 355 ff Rn 2) völlig neu gefasst und dient d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Problembeschreibung.

Rn 112 Fraglich ist, ob sich der Schädiger darauf berufen kann, dass der von ihm zu verantwortende Schaden später aus einem anderen Grund (nämlich der Reserveursache) ohnehin eingetreten wäre. Das BGB gibt hierauf keine klare Antwort: Beim Ersatz der Bestattungskosten nach § 844 I bleibt außer Betracht, dass diese später allemal angefallen wären. Andererseits kann nach §§ 28...mehr

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AGS 08/2024, Fragen und Lös... / b) Gegen den Zeugen Z

Aufgrund der gegen den Zeugen Z in dem Beschl. v. 1.3. ergangenen Kostenentscheidung hat der Beklagte einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Zeugen wegen der durch dessen Ausbleiben entstandenen Kosten. Das sind nicht die Kosten, die den Parteien im Termin vom 1.3. entstanden sind. Diese wären nämlich auch dann angefallen, wenn der Zeuge Z erschienen wäre. Vielmehr betrif...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Umstellung von DM auf Euro

Rn. 6 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Durch das Steuer-EuroglättungsG vom 19.12.2000, BStBl I 2001, 3 sind im Einzelnen auch die Ansätze der Buchwerte nach § 55 EStG in Euro festgelegt worden. Grundsätzlich erfolgte die Umrechnung der bisherigen Buchwerte von DM in Euro nach dem allg Umrechnungsschlüssel (EUR 1 = DM 1,95583 bzw DM 1 = EUR 0,5112918); dies gilt jedoch nur für solc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 193. Gesetz zur Änderung des EStG in Umsetzung der Entscheidung des BVerfG v 07.05.2013 v 15.07.2013, BGBl I 2013, 2397

Rn. 213 Stand: EL 104 – ET: 04/2014 Verwaltungsanweisung: BMF v 31.07.2013, BStBl I 2013, 940 (Änderung der Schreiben des BMF v 20.12.2012, BStBl I 2013, 36; BMF v 09.10.2012, BStBl I 2012, 953) zu AbgSt, Freistellungsaufträgen u Steuerbescheinigungen. Betrifft die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit Ehen. Das BVerfG hat entschieden, dass die Ungleichbehandl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anspruchsinhaber.

Rn 4 Gläubiger des Anspruchs ist der nach § 2303 (abstrakt) Pflichtteilsberechtigte (Abkömmling, Eltern, Ehegatte, Lebenspartner), sofern sein Recht nicht durch § 2309 oder auf andere Weise ausgeschlossen ist. Ferner besteht der Anspruch für gesetzliche oder gewillkürte Erben, wenn der Wert des Hinterlassenen geringer als die Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils zuzügl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 137. Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645

Rn. 157 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Zum Jahresende 2003 wurden wieder einmal zahlreiche steuerliche Gesetzesänderungen verabschiedet, nämlich das StÄndG 2003, das StraBEG (nachfolgend s Rn 158) und das G zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz – folgt mit der nächsten Ergänzungslief...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Frist.

Rn 8 Die Zehnjahresfrist gem § 2325 III ist auf Eigengeschenke an den Pflichtteilsberechtigten nicht anwendbar (BGH NJW 64, 1414 [BGH 04.05.1964 - III ZR 159/63]; 90, 180, 181 [BGH 04.10.1989 - IVa ZR 198/88]; Kobl NJOZ 05, 935, 936); sie sind ohne zeitliche Schranke zu berücksichtigen (BGH NJW 97, 2676 [BGH 25.06.1997 - IV ZR 233/96]). Soweit § 2327 I 1 bestimmt, dass Eigen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beweismittel.

Rn 12 Im Falle substanziierten Bestreitens der Voraussetzungen des § 558d I ist über deren Vorliegen – soweit diese nicht offenkundig sind – nach allgemein gültigen Regeln – ggf unter Einholung amtlicher Auskünfte gem § 273 II Nr 2 oder § 358a Nr 2 ZPO – Beweis zu erheben (BGH NJW 14, 292 Rz 17 und Rz 20). Die Einhaltung/Nichteinhaltung anerkannter wissenschaftlicher Grundsä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Verfahren für die Geltendmachung (Abs 1 S 2 Nr 3).

Rn 4b Die Erklärung muss zudem die Erläuterung der vom Verbraucher zu berücksichtigenden Verfahrensanforderungen enthalten, sollte er sich für die Geltendmachung der Garantie entscheiden. Eine wirkliche Neuerung stellt dieses Erfordernis aber nicht dar, da die Angaben zum Verfahren bereits von den ›wesentlichen Angaben‹ in § 479 I 2 Nr 2 aF umfasst waren (Wilke VuR 21, 283, ...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 4. Unbeachtlichkeit des Vorsichtsprinzips

Rz. 62 Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung erstellte Handelsbilanzen sind unter Beachtung des Vorsichtsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) aufzustellen. Dies dient in erster Linie dem Gläubigerschutz.[117] Die vorsichtige Bewertung aller Vermögensgegenstände und Schulden soll gewährleisten, dass möglichst alle Risiken und Verluste, die bis zum Abs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Geburt des Kindes im Zeitraum 1.9.86 bis 30.6.98.

Rn 19 Bis zum Inkrafttreten der Kindschaftsrechtsreform (1.7.98) war auch kollisionsrechtlich zwischen ehelichen u nichtehelichen Kindern zu unterscheiden: Art 19 I idF des Gesetzes zur Neuregelung des Internationalen Privatrechts vom 25.7.86 regelte die eheliche Kindschaft, Art 20 I dieser Fassung die nichteheliche Kindschaft. Diese Normen sind inhaltlich nicht deckungsglei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ausweichklausel (Abs 5).

Rn 6 Eine besondere Ausweichklausel enthält Art 8 V Hs 1 (Bonomi YbPrIntL 08, 357). Das von den Parteien bestimmte Recht ist nicht anzuwenden, wenn seine Anwendung für eine der Parteien offensichtlich unbillige oder unangemessene Folgen hätte (krit Junker IPR § 19 Rz 24). Bei dieser Inhaltskontrolle wird man das objektiv anwendbare u das gewählte Recht zu vergleichen haben (...mehr

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AGS 08/2024, Kostenfestsetz... / II. Kostenfestsetzung gegen den Zeugen

1. Kostengrundentscheidung Gem. § 103 Abs. 1 ZPO kann der Anspruch auf Erstattung von Prozesskosten nur aufgrund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden. Nach den Ausführungen des OLG Bamberg stellt der vom LG Coburg am 16.2.2023 erlassene Beschluss, nach dem der Zeuge die durch sein Ausbleiben im Termin vom 16.2.2023 entstandenen Kosten zu trag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Erforderlich.

Rn 11 Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen (§ 555a Rn 3) erforderlich gewesen sind oder wären, gehören nicht zu den aufgewendeten Kosten iSv § 559 (s.a. BGH NJW-RR 23, 371 Rz 13; NZM 22, 795 [BGH 20.07.2022 - VIII ZR 361/21] Rz 18). Erforderlich idS sind zum einen die Erhaltungsmaßnahmen, die der Mieter nach § 535 I 2 verlangen konnte (§ 535 Rn 136a). Bsp: Reparaturen der Fas...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Gesetz zur Einschränkung des § 7b EStG vom 16.05.1963, BStBl I 63, 476

Rn. 15 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 In einem dieser Vorschrift in der bisherigen Fassung angefügten Abs 7 wurde bestimmt, daß bei Gebäuden sowie Zubauten, Ausbauten und Umbauten, bei denen der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 09.10.1962 und vor dem 01.04.1964 gestellt worden ist, anstelle des § 7b ein neuer § 54 anzuwenden ist. Ausgenommen waren Gebäude, Zu-, Aus- und Umbaute...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / c) Haftung des jeweiligen Auftraggebers bei Gegenstandsverschiedenheit

Rz. 25 Sind die Gegenstände verschieden, haftet jeder Auftraggeber gegenüber seinem Prozessbevollmächtigten nur für die nach dem Einzelwert zu berechnenden Gebühren. Daraus folgt, dass im Streitfall jeweils zwei Berechnungen vorzunehmen sind. Es ist einerseits der Gesamtbetrag zu ermitteln und andererseits diejenigen Gebühren, die jedem Auftraggeber entstanden wären. Werden ...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 1. Person des Pflichtteilsberechtigten

Rz. 20 Die Frage, wer pflichtteilsberechtigt ist, bestimmt sich nach den Vorschriften des § 2303 BGB und § 2309 BGB. Während § 2303 BGB den sogenannten "engeren" Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen definiert, bestimmt § 2309 BGB die Voraussetzungen des Pflichtteilsrechts der "entfernteren" Abkömmlinge und der Eltern. Rz. 21 Nach § 2303 BGB gehören zu den pflichtteilsb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 13 Erbrechtliche Verfügungen können gegen die guten Sitten verstoßen. Folge ist die Nichtigkeit der Verfügung, § 138 I (insb zur Sittenwidrigkeit von Bedingungen vgl §§ 2074, 2075 Rn 6 ff), soweit die Sittenwidrigkeit reicht. Angesichts der in Art 14 GG geschützten Testierfreiheit ist bei der Bejahung der Sittenwidrigkeit Zurückhaltung geboten. Voraussetzung ist das Vorli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Aktivvermögen.

Rn 5 Das Vermögen besteht aus der Summe aller geldwerten Sachen und Rechte, die dem Ehegatten am Stichtag gehörten bzw bereits entstanden waren (BGH FamRZ 22, 425). Zum Stichtag vorhandene Forderungen gegen den anderen Ehegatten rechnen mit zum Anfangsvermögen. Diese Ansprüche müssen aber genau wie andere am Stichtag bereits entstanden sein, ohne dass es auf ihre Fälligkeit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Beschränkungen.

Rn 8 Für die Ermittlung des gem § 637 I erstattungspflichtigen Aufwands sind die allg Grundsätze der Vorteilsausgleichung zu berücksichtigen. Der Besteller muss sich also Sowiesokosten auf den Erstattungsbetrag anrechnen lassen, die auch dann entstanden wären, wenn der Unternehmer sogleich vertragsgerecht geleistet hätte (iE dazu § 635 Rn 6 mwN). Soweit den Besteller ein Mit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtswirkungen.

Rn 5 Das Verzeichnis begründet den einfachen Beweis, dass die aufgeführten Gegenstände zum Zeitpunkt der Errichtung des Verzeichnisses Nachlassgegenstände waren. Der Gegenbeweis dahin, dass ein aufgeführter Gegenstand nicht zum Nachlass gehört, ist jederzeit möglich, und zwar auch dann, wenn das Verzeichnis in öffentlicher Urkunde gem § 2121 III aufgenommen ist (zu den Anfor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Erhaltungsmaßnahmen (§§ 559b I 2, 559 II).

Rn 8 Gab es im Zuge der Modernisierungsmaßnahmen Kosten für eine Erhaltungsmaßnahme (§ 559 Rn 11 ff), ist zu berechnen, welche Kosten für die Erhaltungsmaßnahme erforderlich gewesen sind (wären). Aus der Mieterhöhungserklärung muss hervorgehen, in welchem Umfang durch die durchgeführten Arbeiten Instandsetzungskosten erspart wurden (BGH WuM 23, 610 Rz 13). Dazu bedarf es kei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirkung der Rückbeziehung.

Rn 2 Die Rückbeziehung hat nur schuldrechtliche Wirkung. Die Parteien sind demnach verpflichtet, einander das zu gewähren, was ihnen zugestanden hätte, wären die Wirkungen des Rechtsgeschäfts zum bestimmten Zeitpunkt eingetreten. Umfang und Art der Abwicklung richten sich nach der Parteivereinbarung, hilfsweise nach §§ 812 ff (BGH MDR 59, 658 [BGH 30.04.1959 - VIII ZR 174/58...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erbteilsbestimmung.

Rn 2 Mitgezählt werden bei für jeden Berechtigten gesondert anzustellender abstrakter Berechnung alle Personen, die zum Zeitpunkt des Erbfalls als gesetzliche Erben berufen wären, selbst wenn sie konkret enterbt oder für erbunwürdig erklärt wurden oder die Erbschaft ausschlugen (1). Ihr Wegfall kommt dem Erben zu Gute (vgl Ddorf ZEV 08, 523, 524). Die Pflichtteilsquote ander...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Bewertungsrechtliche Folgerungen aus der Feststellung eines höheren Teilwerts nach § 55 Abs 5 EStG

Rn. 96 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Nach § 69 Abs 4 BewG idF VStRG vom 17.04.1974, BGBl I 1974, 949, findet die Schutzvorschrift des § 69 Abs 2 BewG in den Fällen des § 55 Abs 5 S 1 EStG keine Anwendung. Nach § 69 Abs 2 BewG sind luf genutzte Flächen, die zu einem Betrieb der LuF gehören, der dem Betriebsinhaber als Existenzgrundlage dient, entgegen § 69 Abs 1 BewG nur dann de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Die Norm wurde aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 26.3.19 zum Ausschluss der Stiefkindadoptionen in nichtehelichen Familien vom 19.3.20 (BGBl I 2020, 541) neu eingeführt. Sie eröffnet Personen in verfestigter Lebensgemeinschaft die Möglichkeit der Adoption eines Kindes ihres Partners (Stiefkindadoption) durch eine Generalverweisung. IÜ g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 14 Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Erwerbsinteressent künftig finanziell oder persönlich unzuverlässig ist (BGH ZMR 20, Rz 13; 13, 125 Rz 13; NJW 12, 2434 [BGH 27.04.2012 - V ZR 211/11] Rz 11). Auf ein Verschulden kommt es nicht an. Beide Begriffe sind – da ein WEigtümer mit seinem Wohnungseigentum grds nach Belieben verfahren kann (§ 1 Rn 9) – eng auszulegen (Zwe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Schutzbedürfnis des Dritten.

Rn 10 BGHZ 133, 168, 172 fordert zusätzlich ein Schutzbedürfnis des Dritten. Dieses sei im Allgemeinen zu verneinen, wenn dem Dritten – gleich gegen wen – eigene Vertragsansprüche zustehen, die zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben wie die Ansprüche aus der Drittschutzwirkung. Daher hat BGHZ 70, 327, 330 eine Drittschutzwirkung des Hauptmietvertrages für den Untermiete...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 23 Die Mieterhöhung ist dem Mieter in Textform zu erklären (§ 559b I 1). Entsprechend § 559b I 2 muss der Vermieter angeben, welche Modernisierungsmaßnahmen er durchgeführt hat und wie hoch die Kosten für diese Maßnahmen insgesamt waren (BTDrs 19/4672, 33). Verteilen sich diese auf mehrere Wohnungen, so muss er nachvollziehbar berechnen, wie sich die Kosten auf die einzel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Staatsverträge und Europäische Regelungen.

Rn 15 Für ab dem 17.12.09 geschlossene Verträge ist das Formstatut in Art 11 ROM I geregelt. Drei vorrangig zu beachtende (Art 3 Nr 2) staatsvertragliche Regelungen über das auf die Form anwendbare Recht gelten nur noch im Verhältnis zu Italien, nämlich Art 5 u 7 Haager Abk über die Eheschließung v 12.6.02 (RGBl 04, 221) sowie für vor dem 23.8.87 geschlossene Eheverträge Art...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rückwirkung

Rn. 284a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Eine Einlage kann als tatsächliche Handlung erst ab dem Zeitpunkt, in dem sie getätigt wird, in die Zukunft wirken; rückwirkende Einlagen sind (wie rückwirkende Entnahmen, s Rn 225) ausgeschlossen (BFH v 02.08.1983, VIII R 15/80, BStBl II 1983, 736; BFH v 15.11.1990, IV R 97/82, BStBl II 1991, 226; BFH v 26.20.1999, X B 40/99, BFH/NV 2000,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Unterhaltsstatut.

Rn 1 Art 18 EGBGB ist zum 18.6.11 aufgehoben worden (Art 12 G v 23.5.11, BGBl 11 I 898). Nunmehr kommen gem Art 3 Nr 1 lit c u Nr 2 nur noch europäisches Verordnungsrecht u völkerrechtliche Vereinbarungen zur Anwendung (Überblick Finger FuR 20, 515 ff). Das Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht von 2007 (HaagUntProt) ist seit 1.8.13 in Kraft, f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Bauwerkshaftung.

Rn 204 Auch die Haftung für mangelhafte Bauwerke sollte wegen ihrer strukturellen Parallelen zur deliktsrechtlichen Produkthaftung (dazu Schaub Haftung und Konkurrenzfragen bei mangelhaften Produkten und Bauwerken im deutschen und englischen Recht 99, insb 1, 66 ff, 402 ff) als Haftung für die Verletzung von Verkehrspflichten aufgefasst werden (so bereits MüKo/Mertens 3. Auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Erläuterung der Kosten (Angabe der Modernisierungsmaßnahme).

Rn 12 Es ist nach § 559b I 2 anzugeben, welche Modernisierungsmaßnahme(n) im Einzelnen durchgeführt wurde(n). Dazu ist keine in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erschöpfende Begründung zu bieten. Es ist ausreichend, die durchgeführte Maßnahme so zu beschreiben, dass der Mieter, wenn auch unter Umständen unter Zuhilfenahme einer bautechnisch oder juristisch sachkundigen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsfolgen.

Rn 9 Bei einer Verletzung der Pflicht, dem Darlehensnehmer ein Beratungsangebot zu unterbreiten, sowie der Pflicht ihn gem II zu beraten, kommt eine Schadensersatzverpflichtung des Darlehensgebers gem §§ 280 I, 241 II in Betracht (Bülow/Artz Rz 2). Ein möglicher Schaden des Darlehensnehmers kann darin liegen, dass er für den eingeräumten Dispositionskredit höhere Zinsen geza...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Rangstufen.

Rn 42 Das Gesetz regelt die Rangverhältnisse zwischen mehreren Unterhaltsberechtigter in § 1609 wie folgt: Stufe 1 (§ 1609 Nr 1) Minderjährige unverheiratete Kinder, Volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, § 1603 II 2 Stufe 2 (§...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Passvierungsbeschränkte Verpflichtungen

Rn. 1476 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Verpflichtungen: Durch § 5 Abs 7 S 1 EStG tatbestandlich adressierte Verpflichtungen sind Außenverpflichtungen (s § 4f Rn 49 (Briesemeister); weitergehend Prinz, Ubg 2013, 60: auch Innenverpflichtungen), die beim ursprünglich Verpflichteten Ansatzverboten, -beschränkungen oder Bewertungsvorbehalten unterworfenen waren (s § 4f Rn 43f (Bries...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Andere Schadensposten.

Rn 6 Als weitere Schadensposten kommen in Betracht Verzögerungs- (§ 280 II, § 286) und Begleitschäden (§ 280 I). Dann sind die Verzögerungsschäden zu ersetzen, soweit sie bis zum Rücktritt entstanden waren; später entstandene nur bei Verzug mit den Pflichten aus dem Rücktritt und der Schadensersatzforderung; Einzelheiten bei Herresthal JZ 07, 798 [BGH 31.01.2007 - StB 18/06]...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Berechtigtes Interesse eines/des Mieters.

Rn 3 Nach BGH (ZMR 18, 405; NJW 85, 130, 131) genügen auf Seiten des Mieters vernünftige nachvollziehbare Gründe (LG Hamburg ZMR 20, 513; Beweise muss der Mieter nicht vorlegen, LG Berlin WuM 18, 360) für seinen Überlassungswunsch. Geschützt ist jedes rechtliche, persönliche, wirtschaftliche (LG Berlin MM 18, Nr 4, 28) oder familiäre Interesse des Mieters von einigem Gewicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 Die Vorschrift erweitert den durch § 407 vermittelten Schuldnerschutz auf Rechtshandlungen des Schuldners ggü dem Zweitzessionar, der aufgrund des Prioritätsgrundsatzes die Forderung nicht mehr erwerben konnte. Die Rechtsfolge besteht wie bei § 407 darin, dass sich der wirkliche Neugläubiger so behandeln lassen muss, als wären die Rechtshandlungen im Verhältnis zwischen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Haben sich nach Abschluss des Pachtvertrags die Verhältnisse, die für die Festsetzung der Vertragsleistungen maßgebend waren, nachhaltig so geändert, dass die gegenseitigen Verpflichtungen in ein grobes Missverhältnis zueinander geraten sind, so kann jeder Vertragsteil eine Änderung des Vertrags mit Ausnahme der Pachtdauer verlangen. 2Verbessert oder verschlechtert sic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beschl-Kompetenzen.

Rn 11 Die neuen materiell-rechtlichen Regelungen dürfen nicht rückwirkend bei der Beurteilung von Beschl angewandt werden, die vor dem 1.12.20 gefasst wurden (exemplarisch BGH ZMR 22, 60 Rz 7; NJW-RR 21, 1239 Rz 15; NZM 21, 692 Rz 5). Rn 12 Wenn die WEigtümer Beschl auf der Grundlage von Beschl-Kompetenzen gefasst haben, die ihnen das bis zum 30.11.20 geltende WEG eingeräumt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Haltbarkeitsgarantie (Abs 3).

Rn 6a III nF stellt die Anforderungen an den materiellen Mindestinhalt einer Haltbarkeitsgarantie auf. Für eine Garantie des Verkäufers, der kein Hersteller ist, gelten die Anforderungen an den Mindestinhalt nicht. Der Begriff des Herstellers ist in III nicht näher definiert, entspricht aber dem Verständnis des Art 2 Nr 4 WKRL. Nach III soll dem Verbraucher mindestens ein An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vorschalt- oder Güteverfahren.

Rn 3 Die WEigtümer können außer bei Anfechtungsverfahren (LG München I ZMR 12, 815; AG Merseburg ZMR 08, 747, 748) als Prozesshindernis ein ›Vorschalt- oder Güteverfahren‹ vereinbaren (Frankf NZM 08, 290). Das Verfahren ist auch dann durchzuführen, wenn die WEigtümer mit dem Gegenstand befasst waren. Wird ungeachtet eines Vorschaltverfahrens Klage erhoben, ist diese so lange...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen nach § 555b Nummer 1a durchgeführt, welche die Voraussetzungen für Zuschüsse aus öffentlichen Haushalten dem Grunde nach erfüllen, und dabei Drittmittel nach § 559a in Anspruch genommen, so kann er die jährliche Miete um 10 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten abzüglich der in Anspruch genommenen Drittmittel erhöhe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jakob, Passivierung "haftungsloser Verbindlichkeiten", BB 1986, 972; Meyer, Bilanzierung von bedingt erlassbaren Darlehen zur Finanzierung von unter Aktivierungsverbote fallenden WG, DB 1986, 1425; Schwarz, Die steuerliche Passivierung gewinnabhängiger Verbindlichkeiten, BB 1986, 1608; Wendt, Passivierungsaufschub nach § 5 Abs 2a EStG, StbJb 2003/04, 247; Hoffmann, Rangrücktritt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Wirkungen der Anordnung, jedoch nicht abschließend; sie wird vielmehr ergänzt durch die §§ 1975–1977, 2000 und die §§ 241, 246, 784 ZPO. Geregelt sind zunächst die unmittelbaren Folgen hinsichtlich der Stellung des Erben, insb verliert der Erbe neben der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Nachlass auch die Aktiv- und Passivlegitimatio...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1490 BGB – Tod eines Abkömmlings.

Gesetzestext 1Stirbt ein anteilsberechtigter Abkömmling, so gehört sein Anteil an dem Gesamtgut nicht zu seinem Nachlass. 2Hinterlässt er Abkömmlinge, die anteilsberechtigt sein würden, wenn er den verstorbenen Ehegatten nicht überlebt hätte, so treten die Abkömmlinge an seine Stelle. 3Hinterlässt er solche Abkömmlinge nicht, so wächst sein Anteil den übrigen anteilsberecht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Sog transitorische Posten iwS

Rn. 824 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Als RAP dürfen jedoch sog transitorische Posten iwS nicht angesetzt werden, wie zB Werbeaufwendungen, Entwicklungskosten. Hier handelt es sich zwar auch um Ausgaben zur Erzielung eines künftigen Nutzens; Ausgabe u Nutzen stehen aber nicht in einem rechtlichen Abhängigkeitsverhältnis zueinander, wie Leistung u Gegenleistung in Dauerschuldverh...mehr