Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ausdrückliche oder konkludente Kundgabe.

Rn 7 Prozesshandlungen der Hauptpartei genießen im Falle einer Divergenz ggü denen des Streithelfers Vorrang (Hs 2). Sachvortrag der Partei geht dem Sachvortrag des Nebenintervenienten vor (BAG DB 11, 2441 Rz 19). Der Antrag eines Streithelfers, dem Antragsteller die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens aufzuerlegen, ist unwirksam, wenn die vom Streithelfer unterstü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsmittel.

Rn 8 Der Nebenintervenient ist nicht berechtigt, ein von der Hauptpartei eingelegtes Rechtsmittel zu beschränken oder zurückzunehmen. In dieser Weise kann er aber mit einem von ihm selbst für die untätig gebliebene Partei eingelegten Rechtsmittel verfahren (BGH NJW 84, 2480 [BGH 28.03.1984 - 3 StR 95/84]). Legen die Hauptpartei und der Streithelfer Rechtsmittel ein und nimmt...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 2. Form

Rz. 142 § 102 Abs. 3 BetrVG verweist hinsichtlich der Frist auf § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG. Nach einhelliger Auffassung gilt diese Verweisung ebenfalls für das Erfordernis der Schriftform, denn wenn bereits für die Äußerung jedweder Bedenken Schriftform erforderlich ist, muss dies erst recht für den "rechtlich gravierenderen" Widerspruch des Betriebsrats gelten. Dies bedeutet,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit und Verfahren (Abs 1).

Rn 4 Statthaft ist nur der schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegte Widerspruch (BTDrs 16/10069, 39). Der Widerspruch kann vom Schuldner eingelegt werden oder vom unbeteiligten Dritten, der irrtümlich statt des Schuldners eingetragen wurde (AG Mönchengladbach-Rheydt 22.11.19 – 6 M 1887/19, Rz 9). Er muss binnen zwei Wochen seit Bekanntgabe der Eintragungs...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 5. Außerordentliche Kündigung

Rz. 153 Beabsichtigt der Arbeitgeber, einem Arbeitnehmer außerordentlich zu kündigen, ist ein Widerspruch des Betriebsrats grundsätzlich nicht möglich, da das Gesetz die Möglichkeit eines Widerspruchs ausdrücklich auf die Fälle einer ordentlichen Kündigung beschränkt. Eine Ausnahme gilt insoweit nur für den Fall der außerordentlichen Kündigung mit einer der ordentlichen Künd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Widerspruchsverwirkung.

Rn 5 Eine Verwirkung des Widerspruchs ist möglich, kommt aber nur aufgrund besonderer Umstände in Betracht (vgl BVerfGE 32, 305, 308 = NJW 72, 675 [BVerfG 26.01.1972 - 2 BvR 255/67]; Celle GRUR 80, 945; KG GRUR 85, 237; Saarbr NJW-RR 89, 1513 [OLG Saarbrücken 30.06.1989 - 4 U 2/89]). Bei Verwirkung des Rechts zur Einlegung des Widerspruchs im einstweiligen Rechtsschutzverfah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. In Kenntnis setzen.

Rn 2 ›In Kenntnis setzen‹ stellt keinen Anspruch an die Form. Im automatisierten Verfahren verständigt das Mahngericht den ASt regelmäßig durch ein maschinell ausgelöstes Schreiben. Das Original des Widerspruchsschreibens verbleibt beim Mahngericht. Geht ein Widerspruch mit Anlagen oder Erklärungen auf dem Schreiben ein, insb solchen, deren Inhalt nicht in die EDV aufgenomme...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 Regelungsinhalt

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Begriff Gutschrift beschreibt den Umstand, dass nicht der Leistungsgeber über eine von ihm erbrachte Leistung abrechnet, sondern der Leistungsempfänger über eine an ihn erbrachte Leistung (vgl. § 14 Abs. 2 S. 2 UStG). Keine Gutschrift ist die im allgemeinen Sprachgebrauch ebenso bezeichnete Korrektur einer zuvor ergangenen Rechnung (Absch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Antragsgegner kann gegen den Anspruch oder einen Teil des Anspruchs bei dem Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, schriftlich Widerspruch erheben, solange der Vollstreckungsbescheid nicht verfügt ist. (2) 1Ein verspäteter Widerspruch wird als Einspruch behandelt. 2Dies ist dem Antragsgegner, der den Widerspruch erhoben hat, mitzuteilen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Widerspruchsberechtigte.

Rn 3 Widerspruch kann nicht nur der Schuldner, sondern auch sein Rechtsnachfolger sowie im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners der bestellte Insolvenzverwalter einlegen. Nach Insolvenzeröffnung kann der Widerspruch zur Aufhebung oder Bestätigung eines bereits vollzogenen Arrests führen (vgl BGH NJW 62, 589, 591). Ist der Arrest bei Insolvenzeröffnung noch nic...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 7. Checkliste

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Begründung.

Rn 4 Begründung des Widerspruchs ist nicht vorgeschrieben. Das dem Ag übersandte Widerspruchsformular gibt dafür keinen Raum. Eintragungen außerhalb der für sie vorgesehenen Felder sind im automatisierten Verfahren nicht sachdienlich. Sie würden, wenn bemerkt, nur verzögern, dass der Widerspruch erfasst wird. Rn 5 Wer meint, die Widerspruchsbegründung könne die Qualität der A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Gegen den Beschluss, durch den ein Arrest angeordnet wird, findet Widerspruch statt. (2) 1Die widersprechende Partei hat in dem Widerspruch die Gründe darzulegen, die sie für die Aufhebung des Arrestes geltend machen will. 2Das Gericht hat Termin zur mündlichen Verhandlung von Amts wegen zu bestimmen. 3Ist das Arrestgericht ein Amtsgericht, so ist der Widerspruch unter A...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 1. Inhalt, Adressat, Form

Rz. 34 Der Widerspruch muss nicht gesondert begründet werden. Ausreichend ist die Erklärung des Arbeitnehmers, mit dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den neuen Arbeitgeber nicht einverstanden zu sein. Adressat des Widerspruchs ist nach § 613a Abs. 6 S. 2 BGB der bisherige Arbeitgeber (Betriebsveräußerer) oder der neue Inhaber (Betriebserwerber). Zu beachten ist im ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Planausführung.

Rn 6 Der Verteilungsplan wird durch Anweisung an die Hinterlegungsstelle ausgeführt, die Beträge laut Plan an die Gläubiger auszuzahlen. Bei Widerspruch wird der Plan insoweit ausgeführt, als er vom Widerspruch nicht betroffen ist (Im Einzelnen: MüKoZPO/Eickmann Rz 14 ff).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Zeitpunkt.

Rn 4 Der Widerspruch muss (außer beim schriftlichen Verfahren) in der mündlichen Verhandlung erhoben werden (§ 128 I). Er ist jederzeit widerruflich. Ein Widerspruch in einer früheren mündlichen Verhandlung reicht gem § 332 nicht aus (Wieczorek/Schütze/Olzen § 599 Rz 11; aA Naumbg MDR 94, 1246; Musielak/Voit/Voit § 599 Rz 4).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtzeitig.

Rn 2 Der Widerspruch ist rechtzeitig erhoben, solange der VB nicht verfügt ist, vgl § 694 Rz 10, 12. Ist VB verfügt, wird der Widerspruch als Einspruch behandelt (§ 694 II; § 694 Rn 17) und es ist gem § 700 III 1 vAw abzugeben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Zuständigkeit.

Rn 9 Funktionell zuständig für den Erlass des VB ist idR (§ 689 Rn 2) der Rechtspfleger (§ 20 I Nr 1 RPflG) grds des Gerichts, welches den MB erlassen hat. Ist der Rechtsstreit bereits an ein anderes Gericht abgegeben, so erlässt dieses den VB (§ 699 I 3). Die Zuständigkeitsverschiebung des § 699 I 3 tritt auch dann ein, wenn das Mahngericht bei zulässiger formaler Beschränk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Wenn im Termin ein Widerspruch nicht erhoben wird, dann wird der festgestellte Plan ausgeführt. Der Widerspruch ist spezieller Rechtsbehelf gegen den Teilungsplan. Damit kann sowohl die Behauptung, dem Gläubiger stünde ein besseres Recht zu, als auch die Verletzung von Verfahrensvorschriften bei Aufstellung des Termins gerügt werden (Wieczorek/Schütze/Storz Rz 10; aA Th...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fehlerhafte Beschlussentscheidung nach mündlicher Verhandlung.

Rn 12 Hat die 1. Instanz trotz mündlicher Verhandlung durch Beschl entschieden, so ist Berufung, nicht Widerspruch, zulässig, weil eine erneute mündliche Verhandlung in der 1. Instanz auch bei richtiger Bezeichnung der Entscheidung nicht möglich wäre (Karls NJW 87, 509; aA Meistbegünstigungsgrundsatz entweder Berufung oder Widerspruch St/J/Grunsky Rz 11, 30; Zö/Vollkommer Rz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Gegen einen Gläubiger, der in dem Termin weder erschienen ist noch vor dem Termin bei dem Gericht Widerspruch erhoben hat, wird angenommen, dass er mit der Ausführung des Planes einverstanden sei. (2) Ist ein in dem Termin nicht erschienener Gläubiger bei dem Widerspruch beteiligt, den ein anderer Gläubiger erhoben hat, so wird angenommen, dass er diesen Widerspruch nich...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / a) Gemeinsames Sorgerecht auch für nicht miteinander verheiratete Eltern

Nach wie vor steht die gemeinsame elterliche Sorge kraft Gesetzes nur verheirateten Eltern zu (§§ 1626, 1626a BGB). Nicht verheiratete Eltern müssen entweder eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben, einander heiraten oder einen Antrag auf Herstellung des gemeinsamen Sorgerechts beim Familiengericht stellen. Das Familiengericht hat diesem Antrag stattzugeben, wenn dies d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Widerspruchsrücknahme.

Rn 6 Die Rücknahme des Widerspruchs ist jederzeit möglich, auch ohne Zustimmung des Gläubigers. Der Widerspruch kann, weil nicht fristgebunden, auch nach Rücknahme erneut eingelegt werden (Kobl MDR 96, 425, 426; München MDR 97, 1067; Frankf BeckRS 12, 23978), es sei denn, es liegt Verzicht, Verwirkung (Zö/Vollkommer Rz 8) oder Rechtsmissbrauch (Frankf BeckRS 12, 23978) vor.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zuständiges Gericht.

Rn 8 Über den Widerspruch entscheidet das Arrestgericht der ersten Instanz. Dies gilt auch dann, wenn der Arrest auf Rechtsmittel des Gläubigers durch das Beschwerdegericht erlassen wurde (RGZ 37, 368, 369; Ddorf MDR 84, 324 [OLG Düsseldorf 15.12.1983 - 10 U 159/83]; KG NJW-RR 08, 520 [KG Berlin 27.11.2007 - 5 W 278/07]). Ergibt sich erst im Verfahren über den Widerspruch di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Widerspruchsfrist.

Rn 10 Der VB setzt voraus, dass der Ag nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben hat (§ 699 I 1). Gemäß § 692 I Nr 3 enthält der MB die Aufforderung, innerhalb von zwei Wochen zu begleichen oder den Umfang des Widerspruchs mitzuteilen. § 32 III AVAG legt die Widerspruchsfrist bei Auslandszustellung auf einen Monat fest. Nach § 46a III ArbGG beträgt die in den MB nach § 692 I Nr ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Teilwiderspruch.

Rn 6 Der Widerspruch ist auch nur gegen einen Teil des MB zulässig (§ 694 I 1). § 703a II Nr 5 bestätigt, dass er darauf beschränkt werden kann, ›dem Beklagten die Ausführung seiner Rechte vorzubehalten‹. Der Widerspruch kann ferner auf die Kosten beschränkt werden, zB um geltend zu machen, dass bezahlt ist und die Voraussetzungen vorliegen, dem ASt die Kosten des Verfahrens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkung der Mitteilung.

Rn 3 Soweit der Widerspruch materiell-rechtliche Folgen hat, ist idR der Zugang an den ASt und der Zeitpunkt erheblich. Der dem ASt mitgeteilte Widerspruch ist als ablehnende Entscheidung iSv § 12 VVG aF anzusehen (Köln NJW-RR 03, 890 [OLG Köln 08.04.2003 - 9 U 123/02]). Nach § 15 VVG nF ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen.

Rn 4 Der Kl muss einen zulässigen Widerspruch erhoben haben. Parteien sind der widersprechende Gläubiger als Kl sowie alle den Widerspruch nicht anerkennenden Gläubiger als Beklagte (Kobl WM 18, 1128), auch den Schuldner, sobald er den Widerspruch nicht anerkannt hat (Celle FamRZ 96, 1128). Nach Abtretung des Anspruchs auf Beteiligung am Versteigerungserlös nach Rechtshängig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirksam.

Rn 3 Das Mahngericht darf seine Prüfung formal darauf beschränken, ob nach dem äußeren Erscheinungsbild ein wirksamer Widerspruch vorliegt (BGH NJW 98, 235 Rz 3). Die Untersuchung auf rechte Form, zB ob unterschrieben ist (§ 694 Rn 13), ist dem streitigen Gericht zu überlassen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Jede anfechtbare gerichtliche Entscheidung hat eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, den Widerspruch oder die Erinnerung sowie über das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist, über den Sitz des Gerichts und die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. 2Dies gilt nicht in Verfahren, in denen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Aussetzung vAw (Abs 1).

Rn 3 Gem Abs 1 S 1 kommt die Aussetzung des Verfahrens vAw in Betracht, wenn nach der freien Überzeugung des Gerichts Aussicht auf Fortsetzung der Ehe besteht. Dafür, dass die Ehe noch zu retten ist, müssen aber konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die einen solchen Schluss zulassen. Abstrakte Erwägungen über die Versöhnungsaussichten reichen nicht aus (Ddorf FamRZ 1978, 609; H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Teil eines Anspruchs (Abs 1 S 1 Nr 2).

Rn 10 Der Antrag soll zurückgewiesen werden, wenn der MB nur wegen eines Teiles des Anspruchs nicht erlassen werden kann. Nach allgM ist mit einem ›Teil des Anspruchs‹ nicht gemeint, dass nicht jeder von mehreren im selben Antrag eingetragenen Hauptsacheansprüchen bedenkenfrei ist. Nr 2 greift jedoch ein, wenn bei einer Nebenforderung Bedenken auftreten, dass sie überhöht se...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Widersprüchlichkeit.

Rn 7 Ist der Tatbestand in sich widersprüchlich, unklar und so lückenhaft, dass er nicht verständlich ist, kann er keine Beweiswirkungen entfalten (BGH VersR 69, 79, 80; BGHZ 144, 370, 377; 140, 335, 339 = NJW 99, 1339). Das gilt auch bei Widerspruch von Tatbestand und in den Gründen getroffenen Feststellungen des Gerichts (BGH NJW 96, 2306 [BGH 13.05.1996 - II ZR 275/94]), ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Widerspruchsverzicht.

Rn 7 Ein Verzicht auf den Widerspruch ist möglich. Die Verzichtserklärung muss erkennen lassen, in welchem Umfang der Verzicht erklärt wird. Der Kostenwiderspruch (§ 924 Rn 2) enthält einen teilweisen Rechtsbehelfsverzicht (BGH NJW-RR 03, 1293 [BGH 22.05.2003 - I ZB 38/02] – Prozessgebühr beim Kostenwiderspruch). Mit der Abschlusserklärung (§ 927 Rn 9) wird insgesamt auf ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Befugnisse des Streitgenossen.

Rn 9 Als wesentlicher Unterschied zum einfachen darf der streitgenössische Nebenintervenient das Recht der unterstützten Hauptpartei betreffende Angriffs- und Verteidigungsmittel auch gegen deren Widerspruch wahrnehmen (BGHZ 92, 275 f = NJW 85, 386; BGHZ 89, 121, 124 = NJW 84, 353; BAG DB 11, 2441 Rz 21). Der neben dem Versicherungsnehmer verklagte Versicherer darf im Intere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Sachwalter teilt dem betroffenen Verbraucher und dem Unternehmer in Textform mit, ob sich ein Anspruch nach Prüfung ganz oder teilweise als berechtigt erweist. (2) Der betroffene Verbraucher und der Unternehmer können vorbehaltlich einer Entscheidung nach § 18 Absatz 3 binnen vier Wochen nach Zugang der Mitteilung des Sachwalters widersprechen. Der Widerspruch ist in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Das Gericht hat den Antragsteller von dem Widerspruch und dem Zeitpunkt seiner Erhebung in Kenntnis zu setzen. 2Gleichzeitig belehrt es ihn über die Folgen des § 697 Absatz 2 Satz 2. 3Wird das Mahnverfahren nicht maschinell bearbeitet, so soll der Antragsgegner die erforderliche Zahl von Abschriften mit dem Widerspruch einreichen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 § 694 bestimmt, dass gegen den MB der Ag (ausschließlich) Widerspruch erheben kann. Sofortige Beschwerde findet nur bei zurückgewiesenem Mahngesuch statt, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind (§ 691 III 1). Erinnerung (§ 11 II RPflG) des Ag ist im Fall des § 694 ausgeschlossen (§ 11 III 2 RPflG). Sofern in einem Bundesland gem § 36b I 1 Nr 2 RPflG vom Rechtspfleger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Erkennt der Beklagte die Klageforderung an und ergeht ein Anerkenntnisurteil, so unterliegt der Beklagte, so dass er an sich nach § 91 die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hätte. In Ausnahme hierzu sieht § 93 vor, dass die Kosten dennoch dem Kl auferlegt werden können, wenn der Beklagte sofort anerkennt und zur Klageerhebung keine Veranlassung gegeben hat. Sinn und Zw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 Wenn der Ag keinen Widerspruch einlegt, ist es dem ASt überlassen, ob und wann er das Verfahren mit einem Antrag auf VB fortsetzt. Diese Zeit wird durch § 701 begrenzt. Gleich, worin man den Zweck der Norm sieht, ob darin, den Ag zu schützen, oder den Schwebezustand zu beenden, wenn kein Widerspruch eingelegt ist, oder im Gewinn an Rechtssicherheit, jedenfalls im Ergebn...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 2. Frist

Rz. 36 Die Frist für die Ausübung des Widerspruchsrechts beträgt einen Monat. Sie beginnt in jedem Falle mit Zugang der Unterrichtung in Textform nach § 613a Abs. 5 BGB. Aber nur eine ordnungsgemäße Unterrichtung setzt die Widerspruchsfrist in Lauf.[77] Andernfalls wird die Ausübung des Widerspruchsrechts nur durch die Verwirkung begrenzt.[78] Der Arbeitnehmer kann bei ordnu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Bestimmung befasst sich mit dem weiteren Verfahrensgang nach Einlegung des Widerspruchs. Um einen Instanzverlust zu vermeiden, hat das Eingangsgericht dem Schuldner das bislang nicht eingeräumte rechtliche Gehör durch Anberaumung einer mündlichen Verhandlung zu gewähren. Der Widerspruch ist deshalb als Rechtsbehelf, nicht als Rechtsmittel ausgestaltet. Abs 3 regelt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Rechtskraft eines Beschlusses tritt nicht ein, bevor die Frist für die Einlegung des zulässigen Rechtsmittels oder des zulässigen Einspruchs, des Widerspruchs oder der Erinnerung abgelaufen ist. Der Eintritt der Rechtskraft wird dadurch gehemmt, dass das Rechtsmittel, der Einspruch, der Widerspruch oder die Erinnerung rechtzeitig eingelegt wird.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ziel des Rechtsbehelfs.

Rn 2 Das Ziel des Widerspruchs kann auf Aufhebung oder (tw) Abänderung des Arrestbefehls oder der Lösungssumme gerichtet sein. Die Rechtspraxis hat darüber hinaus die Rechtsfigur des Kostenwiderspruchs entwickelt. Dieser ist ausschließlich auf die Abänderung der Kostenentscheidung ausgerichtet (Teplitzky/Feddersen Kap 55 Rz 9). Um die erstrebte Vergünstigung des § 93 in Ansp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Rechtsbehelfe.

Rn 10 Das AG als Vollstreckungsgericht entscheidet über den Widerspruch ohne notwendige mündliche Verhandlung durch Beschl (vgl § 764 III) (LG Stuttgart 6.9.18 – 19 T 264/18, Rz 14). Die Kostenentscheidung im Widerspruchsverfahren richtet sich nach §§ 91 ff, nicht nach § 788; sie ist nach § 11 II 1 RPflG anfechtbar (AG Schöneberg JurBüro 15, 272). Im Falle eines zulässigen u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erklärung.

Rn 9 Der Ag kann seinen Widerspruch bis zum Beginn seiner mündlichen Verhandlung zur Hauptsache zurücknehmen, sofern nicht Versäumnisurteil gegen ihn ergangen ist (§ 697 IV 1). § 182a SGG (Beitragsansprüche für die private Pflegeversicherung) legt die Grenze auf den Zeitpunkt, zu welchem die Abgabe an das Sozialgericht verfügt ist. Zum arbeitsgerichtlichen Verfahren vgl § 46...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mangelhafte Prozessführung.

Rn 10 Es schlägt nicht zum Nachteil des Streithelfers aus, wenn er Angriffs- oder Verteidigungsmittel wegen eines Widerspruchs zum Vortrag der Hauptpartei nicht vorbringen konnte. Darum kann der Streithelfer im Folgeprozess Angriffs- und Verteidigungsmittel geltend machen, Beweisanträge stellen und Rechtsauffassungen vertreten, die im Vorprozess am Widerspruch der unterstütz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Umfang der Einschränkung.

Rn 4 § 177 I durchbricht teilw den Amtsermittlungsgrundsatz für Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft (§ 169 Nr 4). Hintergrund der Beschränkung ist das regelmäßig fehlende öffentliche Interesse an der Beseitigung einer rechtlichen Eltern-Kind-Beziehung, auch wenn es sich um eine Scheinvaterschaft handelt (MüKoFamFG/Coester-Waltjen/Lugani Rz 3, 6). Rn 5 Gegen den Widerspru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtshängigkeit (Abs 3).

Rn 20 Zur Anhängigkeit s Rn 17. Als rechtshängig gilt die Streitsache mit Zustellung (§ 693) des MB, wenn sie alsbald nach der Erhebung des Widerspruchs abgegeben ist. Der für die Bewertung als ›alsbald‹ maßgebliche Zeitraum bestimmt sich nicht nach der Monatsfrist in § 691 II. Die Erweiterung des für die Beurteilung der rechtzeitigen Zustellung des Mahnbescheids (BGH NJW-RR...mehr