Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5.2.4 Zeitraum der Betriebsaufgabe

Rz. 69 Der Zeitraum für die Betriebsaufgabe endet mit der Veräußerung der letzten wesentlichen Betriebsgrundlage oder mit deren Überführung in das Privatvermögen. Es ist nicht auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem die stillen Reserven des Betriebs im Wesentlichen oder nahezu vollständig aufgedeckt worden sind.[1] Praxis-Beispiel U betrieb ein Furnierwerk und stellte im Juli 0...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 6 Teilbetriebsveräußerung/Teilbetriebsaufgabe

Rz. 75 Auch die Veräußerung eines Teilbetriebs ist nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG begünstigt. Obwohl im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt, steht die Aufgabe des Teilbetriebs seiner Veräußerung gleich.[1] Rz. 76 Ein Teilbetrieb ist ein mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteter, organisch geschlossener Teil des Gesamtbetriebs, der für sich betrachtet alle Merkmale...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.2.3 Zurechnung des Leasinggegenstandes beim Leasinggeber bzw. beim Leasingnehmer

Rz. 29 Die bilanzmäßige Darstellung erfolgt nach den Grundsätzen unter Rz. 20 f.mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.5 Ermittlung des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns

Rz. 142 Der Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn ist wie folgt zu ermitteln: Veräußerungspreis (Betriebsveräußerung) oder Veräußerungspreise zuzüglich Summe der gemeinen Werte der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter (Betriebsaufgabe)mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.2 Teilamortisations-Verträge

3.1.2.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen Rz. 18 Ein Teilamortisations-Leasing-Vertrag ist dann anzunehmen, wennmehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.2 Teilamortisations-Verträge

3.2.2.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen Rz. 27 Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 23.12.1991. Teilamortisations-Leasing im Sinne dieses Schreibens ist nur dann anzunehmen, wennmehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.1.3 Zurechnung des Leasinggegenstandes beim Leasinggeber

Rz. 25 (a) Bilanzmäßige Darstellung beim Leasinggeber Der Leasinggeber hat den Leasinggegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Die Leasing-Raten sind Betriebseinnahmen. (b) Bilanzmäßige Darstellung beim Leasingnehmer Die Leasing-Raten sind grundsätzlich Betriebsausgaben.mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.3 Identifikation eines Leasingverhältnisses

Rz. 63 Grundsätzlich erfolgt die Identifikation von Leasing über folgendes Schema aus IFRS 16.B31: Es gibt lediglich Ausnahmen nach IFRS 16.5 ff. für kurzfristige Leasingverhältnisse (maximale Laufzeiten von 12 Monaten gelten, sofern keine Kaufoption vereinbart wurde, IFRS 16.A) oder solche über geringwertige Vermögenswerte. Diese sind nicht in der Bilanz anzusetzen sondern e...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.1 Begriff

Rz. 82 Von einer Betriebsverpachtung wird gesprochen, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen[1] eines Betriebs verpachtet werden und für den Verpächter oder seinen Rechtsnachfolger objektiv die Möglichkeit besteht, den Betrieb später fortzusetzen. Es muss eine Verpachtung des ganzen Betriebs und nicht eine Vermietung einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens vorlieg...mehr

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Personengesellschaften: Akt... / 5 Sonderbetriebsvermögen und Option nach § 1a KStG

Die Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG gilt als Formwechsel der optierenden Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft i. S. des § 25 UmwStG. Dies hat zur Folge, dass etwaig vorhandenes Sonderbetriebsvermögen grundsätzlich im Zeitpunkt der Wirkung der Option als in das Privatvermögen des jeweiligen Mitunternehmers entnommen gilt. Dies würde, wenn das SB...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 3.5 Umlaufvermögen

Rz. 27 Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, die ihrem Zweck nach zur Veräußerung oder zum Verbrauch bestimmt sind, bilden allein regelmäßig nicht die wesentliche Grundlage eines Betriebs.[1] Der Warenbestand kann ausnahmsweise wesentliche Betriebsgrundlage sein, wenn er nicht kurzfristig wiederbeschafft werden kann.[2] Praxis-Beispiel Hochwertige Raritäten, Antiquitäten, exk...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5.2.5 Aufgabeentschluss oder -handlung

Rz. 72 Eine Betriebsaufgabe setzt eine Willensentscheidung oder Handlung voraus, die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbstständigen Organismus nicht mehr in seiner bisherigen Form bestehen zu lassen. Es ist aber nicht erforderlich, dass der bisherige Unternehmer künftig keine unternehmerische Tätigkeit mehr ausübt.[1] Eine Betriebsaufgabe ist daher auch dann gegeben, ...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.2.2 Erbauseinandersetzung über Privatvermögen

Auch bei der Erbauseinandersetzung über Privatvermögen führt eine Teilung ohne Abfindungszahlungen nicht zur Entstehung von Anschaffungskosten oder Veräußerungserlösen. Eine Erbauseinandersetzung kann auch in der Weise durchgeführt werden, dass einem Miterben ein Nutzungsrecht an einem zum Nachlass gehörenden Wirtschaftsgut eingeräumt wird, das einem anderen Miterben zugetei...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 1.2.2 Vertragsdauer und Kündbarkeit

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.2.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen

Rz. 18 Ein Teilamortisations-Leasing-Vertrag ist dann anzunehmen, wennmehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.2.1 Abzuwickelnde Forderungen

Rz. 149 Durch betriebliche Vorgänge begründete Forderungen behalten auch nach einer Betriebsveräußerung ihre Eigenschaft, Betriebsvermögen zu sein. Ein Unternehmer, der seine gewerbliche Tätigkeit einstellt, kann wählen, ob er sein bisheriges Betriebsvermögen veräußern oder in sein Privatvermögen überführen will. Diese Wahl muss er eindeutig und klar zum Ausdruck bringen. Ges...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.4.1.1 Vollamortisations-Verträge

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.5.1 Ausschluss des Verpächterwahlrechts

Rz. 95 Das Verpächterwahlrecht ist ausgeschlossen bzw. ruht, wenn für den verpachteten Betrieb folgende Voraussetzungen gegeben sind: Betriebsaufspaltung:Der verpachtete Betrieb ist bei einer Betriebsaufspaltung unabhängig vom Willen des Verpächters stets ein Gewerbebetrieb. Die Betriebsaufspaltung hat Vorrang vor der Betriebsverpachtung.[1] Die Verpachtung erfolgt durch eine ...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.1.4 Bilanzmäßige Darstellung

Rz. 17 (a) Beim Leasingnehmer Ist der Leasinggegenstand dem Leasingnehmer zuzurechnen, hat der Leasingnehmer den Leasinggegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Als Anschaffungs- oder Herstellungskosten gelten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasinggebers, die der Berechnung der Leasing-Raten zugrunde gelegt worden sind, zuzügli...mehr

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Kapitalgesellschaften: Aktu... / 2 Gewerbesteuerliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. a, d. e und f GewStG Miete

Der BFH hat in seinem Urteil vom 19.1.2023 III R 22/20 zur Frage Stellung genommen, ob die Aufwendungen, die eine exklusive Produktions- und Eventagentur im Bereich Mode-, Lifestyle und Kultur für die Durchführung von außergewöhnlichen Veranstaltungen hatte, der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegen. Näheres hierzu erfahren Sie in diesem Video von Steuerberaterin Bir...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 1.1 Abgrenzung zwischen Kauf nach Miete, Mietkauf und Leasing

Rz. 1 Der Begriff "to lease" bedeutet mieten und vermieten, pachten und verpachten; er umfasst also die entgeltliche Gebrauchs- oder Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern. Bei der rechtlichen Beurteilung von entsprechenden Sachverhalten ist handels- und steuerrechtlich grundsätzlich zwischen folgenden Vertragstypen zu unterscheiden:[1] Kaufverträge; Mietverträge;[2] Kauf na...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.2 Personenidentität

Rz. 30 Bei Veräußerungen müssen auf der Seite des Veräußerers und des Erwerbers verschiedene Personen, Unternehmer oder Mitunternehmer beteiligt sein. Veräußert daher der Veräußerer wirtschaftlich gesehen an sich selbst, ist die Steuervergünstigung aus steuersystematischer Sicht nicht gerechtfertigt. Insoweit gilt daher der Gewinn als laufender Gewinn (§ 16 Abs. 2 Satz 3 ESt...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.2.3 Aufteilung des Mehrerlöses

Rz. 20 Nach Ablauf der Grundmietzeit wird der Leasinggegenstand durch den Leasinggeber veräußert. Ist der Veräußerungserlös niedriger als die Differenz zwischen den Gesamtkosten des Leasinggebers und den in der Grundmietzeit entrichteten Leasing-Raten (Restamortisation), so muss der Leasingnehmer eine Abschlusszahlung in Höhe der Differenz zwischen Restamortisation und Veräu...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.4.3 Auflösung der Rücklage

Rz. 139 Werden Rücklagen nach § 6b EStG bei der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe aufgelöst, wird hierdurch der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn erhöht.[1] Praxis-Beispiel U veräußert am 31.12.03 seinen Gewerbebetrieb und erzielt einen Veräußerungsgewinn von 200.000 EUR. Er löst im Rahmen der Betriebsveräußerung eine zum 31.12.01 gebildete Rücklage nach § 6b EStG in Hö...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.7 Spitzenausgleich

Rz. 127 In den Fällen, in denen die Voraussetzungen für die Buchwertfortführung gegeben sind (vgl. Rz. 109 ff.), können Ausgleichszahlungen geleistet werden, weil die Teilwerte der übernommenen Wirtschaftsgüter höher oder niedriger sind als die Teilwerte der Gesellschaftsanteile (Anteil am Gesamthandsvermögen) der Realteiler. Das steht der Buchwertfortführung nicht entgegen....mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.1.4 Zurechnung des Leasinggegenstandes beim Leasingnehmer

Rz. 26 (a) Bilanzierung beim Leasingnehmer Der Leasingnehmer hat den Leasinggegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Als Anschaffungs- oder Herstellungskosten gelten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasinggebers, die der Berechnung der Leasing-Raten zugrunde gelegt worden sind, zuzüglich etwaiger weiterer Anschaffungs- oder Hers...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.4.1 Veräußerungstatbestände im Zusammenhang mit § 6b-Rücklagen

Rz. 137 Wird ein Betrieb oder ein Mitunternehmeranteil veräußert, eine Personengesellschaft aufgelöst oder ein Betrieb aufgegeben,[1] kann entweder eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 oder Abs. 10 EStG bereits zum Betriebsvermögen des veräußerten Betriebs gehört haben oder eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 oder Abs. 10 EStG kann erst aus Anlass eines Veräußerungstatbestandes aufgrund ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.4 Übertragung in das Betriebsvermögen

Rz. 108 Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile oder Einzelwirtschaftsgüter müssen in das Betriebsvermögen des einzelnen Mitunternehmers übertragen werden. Hierzu gehört auch das Sonderbetriebsvermögen. Nach der Realteilung muss also das übernommene Betriebsvermögen weiterhin Betriebsvermögen bleiben.[1] Es reicht aus, wenn im Rahmen der Realteilung z. B. durch Begründung einer ...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.4.2.1 Vollamortisations-Verträge

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.4.1.2 Teilamortisations-Verträge

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 8.1 Begriff

Rz. 98 Wird die werbende Tätigkeit vorübergehend stillgelegt und ist es nach den äußerlich erkennbaren Umständen möglich, jederzeit den Betrieb in gleichartiger oder ähnlicher Weise wieder aufzunehmen, sodass der stillgelegte und der später wieder aufgenommene Betrieb wirtschaftlich identisch sind, so ist der stillgelegte Betrieb nicht aufgegeben, sondern lediglich unterbroc...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5.2.3 Beginn der Betriebsaufgabe

Rz. 68 Die Betriebsaufgabe beginnt nicht schon mit dem Aufgabeentschluss. Es reicht auch nicht die Kundgabe des Entschlusses nach außen aus, den Betrieb demnächst aufzugeben. Erst mit den vom Aufgabewillen getragenen äußerlich erkennbaren Handlungen, die objektiv auf die Auflösung des Betriebs als selbstständiger Organismus des Wirtschaftslebens gerichtet sind, beginnt die B...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.2.4 Anrechnung des Veräußerungserlöses auf die Schlusszahlung

Rz. 21 Der Leasingnehmer kann den Leasing-Vertrag frühestens nach Ablauf einer Grundmietzeit, die 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt, kündigen. Bei Kündigung ist eine Abschlusszahlung in Höhe der durch die Leasing-Raten nicht gedeckten Gesamtkosten des Leasinggebers zu entrichten. Auf die Abschlusszahlung werden 90 % des vom Leasinggeber erzielten Veräußerun...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.6 Erleichterungen

Rz. 85a Erleichterungen werden in IFRS 16.5 ff. lediglich für Leasingnehmer gewährt. Diesen wird gestattet, kurzfristige Leasingverhältnisse oder solche über geringwertige Vermögenswerte vereinfacht abzubilden. Hier kommt es nicht zum Ansatz von Bilanzposten. Es wird lediglich eine lineare Verteilung der Leasingzahlungen über die Laufzeit gefordert. Sollte ein anderer Vertei...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.8 Sale-and-Lease-Back nach IFRS 16

Rz. 87 Die Bilanzierungsfolgen aus Sale-and-Lease-Back-Transaktionen unterscheiden sich in Abhängigkeit davon, ob ein Verkauf vorliegt oder nicht. Zur Beurteilung ist mit Hilfe der Kriterien aus IFRS 15 zu prüfen, ob die Erfüllung einer Leistungsverpflichtung vorliegt. Liegt ein Verkauf vor, bilanziert der kaufende Leasinggeber den Kauf des Leasingobjektes nach den einschläg...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.4.2 Zinssatz

Rz. 76 Für die Abzinsung der Leasingverpflichtungen ist primär der interne Zinssatz heranzuziehen. Dieser stellt eine zentrale Größe bei der Bewertung von Leasingverhältnissen durch Leasinggeber und -nehmer dar. Bei der Bewertung von Bilanzposten aus Leasingverhältnissen sind Barwertberechnungen notwendig, wobei die Höhe des Diskontierungszinses Auswirkungen auf den Wertansa...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.3.3 Besonderheiten bei der Vereinbarung nicht linearer Leasing-Raten

Rz. 32 Leasing-Raten können linear, degressiv oder progressiv gestaltet werden. Nach BFH[1] ist bei degressiven Leasing-Raten in der Regel die Summe der geschuldeten Raten in jährlich gleich bleibende Beträge für die Vertragsdauer aufzuteilen. Für die in den ersten Jahren über diesen rechnerischen Jahresaufwand hinausgehenden Beträge ist ein Aktivposten (Rechnungsabgrenzungs...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.5.2 Wiederaufleben des Verpächterwahlrechts

Rz. 96 Das Verpächterwahlrecht lebt nach der Rechtsprechung und Literatur in folgenden Fällen wieder auf, wenn im Übrigen die Voraussetzungen des Verpächterwahlrechts vorliegen[1]: Eine Betriebsaufspaltung entfällt, z. B. wegen Wegfalls der personellen Verflechtung. (Bei Wegfall der sachlichen Verflechtung, z. B. Verkauf der verpachteten wesentlichen Betriebsgrundlage, lebt d...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.4.3 Möglichkeit der Fortführung des Betriebs

Rz. 92 Der Verpächter muss den Betrieb im Wesentlichen nach der Verpachtung wieder aufnehmen oder fortführen können. Modernisierungen, Umstellungen im Warensortiment, Umstellung von Einzelhandel zu Großhandel, Strukturwandel von gewerblichen zu land- und forstwirtschaftlichen Einkünften u. Ä. durch den Pächter sind allerdings unschädlich. Werden dagegen die wesentlichen Betr...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.3.5 Andere Leasing-Verträge

Rz. 35 Nachstehende Vertragsbegriffe kennzeichnen besondere Tatbestände. Sie wurden kurz erläutert unter Hinweis auf die steuerliche Beurteilung. So betrifft ein Kommunalleasing Leasingobjekte, i. d. R. Bauobjekte, bei denen eine Kommune (Gemeinde, Landkreis, kommunaler Zweckverband) unmittelbar Leasingnehmer ist oder eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft (Betriebs-G...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.4 Anteils- und Teilanteilsveräußerung

Rz. 43 Die Veräußerung des gesamten Anteils eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und des gesamten Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG) werden als Betriebsveräußerung behandelt (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2, 3 EStG). G...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.2.5 Forfaitierung künftiger Forderungen auf Leasing-Raten

Rz. 22 Forfaitiert der Leasinggeber künftige Forderungen auf Leasing-Raten, die vom Leasingnehmer zu entrichten sind, oder forfaitiert er den künftigen Anspruch auf den Erlös aus der nach Ablauf der Grundmietzeit anstehenden Verwertung des Leasinggegenstandes an eine Bank, so hat dies folgende Auswirkungen:[1] (a) Allgemeine Rechtsfolgen Der Abtretung der künftigen Forderungen...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.1.2 Grundlagen für die steuerliche (bilanzmäßige) Zurechnung verschiedener Leasing-Grundvertragstypen

Rz. 12 Unter Würdigung der gesamten Umstände ist im Einzelfall zu entscheiden, wem der Leasinggegenstand steuerlich zuzurechnen ist. Bei den vorstehend genannten Grundvertragstypen gilt für die Zurechnung das Folgende: (a) Leasing-Verträge ohne Kauf- oder Verlängerungsoption Bei Leasing-Verträgen ohne Optionsrecht ist der Leasinggegenstand regelmäßig zuzurechnen:mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.2.2 Grundlagen für die steuerliche (bilanzmäßige) Zurechnung verschiedener Leasing-Grundvertragstypen

Rz. 28 Die Zurechnung des unbeweglichen Leasinggegenstandes hängt von der Vertragsgestaltung und deren tatsächlicher Durchführung ab. Unter Würdigung der gesamten Umstände ist im Einzelfall zu entscheiden, wem der Leasinggegenstand zuzurechnen ist. Dabei ist zwischen Gebäude sowie Grund und Boden zu unterscheiden. Für die Zurechnung der Gebäude gilt im Einzelnen Folgendes:mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.4.2.2 Teilamortisations-Verträge

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.1.2 Grundlagen für die steuerliche (bilanzmäßige) Zurechnung verschiedener Leasing-Grundvertragstypen

Rz. 24 (a) Die Zurechnung des unbeweglichen Leasinggegenstandes ist von der von den Parteien gewählten Vertragsgestaltung und deren tatsächlicher Durchführung abhängig. Unter Würdigung der gesamten Umstände ist im Einzelfall zu entscheiden, wem der Leasinggegenstand zuzurechnen ist. Die Zurechnungs-Kriterien sind dabei für Gebäude und Grund und Boden getrennt zu prüfen. (b) Be...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.5.2 Folgebewertung

Rz. 81 Die Leasingverbindlichkeit wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode folgebewertet (IFRS 16.36 ff.). Somit werden die laufenden Zahlungen in einen Tilgungs- und einen Zinsanteil aufgespalten, wobei ein konstanter Zinssatz auf die jeweilige Höhe der Leasingverbindlichkeit über die gesamte Laufzeit verwendet wird. Dies führt zu einer über die Laufzeit fallenden Aufwa...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.5.3 Ausweis

Rz. 85 Nutzungsrechte sind entweder direkt in der Bilanz als Positionen auszuweisen oder aber im Anhang aufzugliedern. Dazu werden sie zunächst unter dem Bilanzposten ausgewiesen, dem der geleaste Vermögenswert zugeordnet werden würde, wenn er im Eigentum des Unternehmens stünde. Eine Aufgliederung der Nutzungsrechte erfolgt dann im Anhang, wobei für einzelne Nutzungsrechte ...mehr

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Generative künstliche Intel... / 4 Chancen für Controlling und Finance

Auch für Controlling- und Finanzbereiche wurden bereits einige konkrete Anwendungsfälle diskutiert: Identifizierung und Bewertung von Risiken Generative KI-Modelle können große Mengen an Textinformationen verarbeiten und in Bezug auf unterschiedliche Risikokategorien analysieren und bewerten. Sie können Fragen beantworten und personalisierte Empfehlungen geben. Diese Technolog...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 2.2 Sicherheiten gegenüber dem Staat als Steuergläubiger

Der Staat, also Bund, Länder und Kommunen, ordnet in manchen Fällen die Sicherungspflicht der Steuerzahler per Gesetz an. Das ist z. B. bei der Aussetzung der Vollziehung[1] und noch stärker bei Steuerstundung so: Steuerforderungen sollen regelmäßig nur gegen Sicherheitsleistung gestundet werden[2], und auch die Art der Sicherheitsleistung hat der Staat per Gesetz bestimmt.[...mehr