Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentumsrecht

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / 11. Zustimmung zur Veräußerung (§ 12 Abs. 2 WEG)

a) Klage auf Erteilung der Zustimmung Das Interesse des klagenden Wohnungseigentümers an der Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung seines Wohnungseigentums ist i.d.R. mit 20 % des Verkaufspreises des Wohnungseigentums zu bemessen (BGH, Beschl. v. 18.1.2018 – V ZR 71/17, juris Rn 6). Dies beruht entscheidend darauf, dass durch die Verweigerung der Zustimmung die Veräußerung...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / b) Klage auf Versagung der Zustimmung

Daran angelehnt ist auch das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche Interesse eines Wohnungseigentümers, der erreichen will, dass die Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums eines anderen Eigentümers versagt wird, i.d.R. auf 20 % des Verkaufspreises des Wohnungseigentums zu schätzen (BGH, Beschl. v. 19.7.2018 – V ZR 229/17, juris Rn 3).mehr

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ZAP 22/2017, Schnittstellen... / a) Übersicht

Im Wohnungseigentumsrecht wird unterschieden zwischen: Zweckvereinbarungen im weiteren Sinne (§ 1 Abs. 2, 3 WEG), Zweckvereinbarungen im engeren Sinne, Angaben im Aufteilungsplan, Vereinbarungen i.S.v. §§ 15 Abs. 1, 10 Abs. 2, 5 Abs. 4 WEG, Umfang und Grenzen nach dem Gesetz: § 14 Nr. 1, 2 WEG, Beschlüssen nach §§ 15 Abs. 2, 21 Abs. 3 WEG, nicht eingetragenen Vereinbarungen, Beschlü...mehr

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ZAP 2/2024, Änderung des Ge... / cc) Ausblick für die zukünftige Rechtslage

Am 4.7.2024 wurde ein entsprechendes Gesetz zur Änderung von § 554 BGB im Bundestag verabschiedet, wodurch Balkonkraftwerke (= Steckersolargeräte) als 4. Alternative der privilegierten Maßnahmen in § 554 BGB aufgenommen werden sollen, sodass der Mieter grds. einen Anspruch auf deren Genehmigung durch seinen Vermieter hat, den dieser nur ausnahmsweise ablehnen kann. Das Geset...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / 4. Protokollberichtigung

Für eine bloße Protokollberichtigung ist allenfalls ein geschätzter Wert von 1.000 EUR anzusetzen. Auf den Wert des sachlichen Inhalts der Beschlussanträge kommt es nicht an (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 13.3.2018 – 2 W 44/17, juris Rn 10-11).mehr

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ZAP 24/2017, Schnittstellen... / e) Bauliche Veränderungen, Abgrenzungen

Jede bauliche Maßnahme, die auf eine Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums abzielt, ist im Wohnungseigentumsrecht als modernisierende Instandsetzung, Modernisierung oder bauliche Veränderung einzustufen. Die Bagatellmaßnahme ist eine bauliche Veränderung, durch die die Wohnungseigentümer nicht über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden. Nach ...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / c) Verurteilung zur Zustimmung

Wird hingegen der Beklagte dazu verurteilt, der Veräußerung des Sondereigentums durch den klagenden Miteigentümer zuzustimmen, weil ein Versagensgrund nach § 12 Abs. 2 S. 1 WEG nicht vorliegt, so bemisst sich seine Beschwer nach der Wertminderung, die seine Wohnung infolge der Zustimmung zur Veräußerung der Wohnung des Klägers erfährt (BGH, Beschl. v. 28.11.2017 – V ZB 210/1...mehr

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ZAP 16/2021, Herstellung un... / d) Vermieter gegen Mieter

Der einzelne Eigentümer und Vermieter kann gegenüber seinem Mieter bauliche Veränderungen, nach den Vorgaben des Mietrechts angekündigt, durchsetzen. Der Mieter ist entsprechend zur Duldung verpflichtet. Mietrechtlich wird dabei zwischen Modernisierungen und Erhaltungsmaßnahmen (Instandhaltung und Instandsetzung) unterschieden. An diese Differenzierung knüpft auch das Wohnun...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / 3. Verwalter und Verwaltungsbeirat

a) Abberufung und Wahl des Verwalters Das Interesse des Klägers an der vorzeitigen Abberufung des Verwalters ist regelmäßig nach seinem Anteil an dem restlichen Verwalterhonorar zu bemessen (BGH, Beschl. v. 19.1.2017 – V ZR 167/16, juris Rn 5; anders im Gesellschaftsrecht, wo das Gehalt des abberufenen Geschäftsführers keine Rolle spielt, BGH, Beschl. v. 28.6.2011 – II ZR 127...mehr

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Kauf eines Wohnungseigentum... / 2 Normenkette

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Kauf eines Wohnungseigentum... / 1 Leitsatz

Der kaufvertragliche Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung (kleiner Schadensersatz) kann anhand der voraussichtlich erforderlichen, aber (noch) nicht aufgewendeten ("fiktiven") Mängelbeseitigungskosten bemessen werden. Allerdings muss die Umsatzsteuer nur ersetzt werden, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.mehr

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Auslegung von Altvereinbarungen: Beschlussfähigkeit

Leitsatz Nach § 47 WEG ist eine Vereinbarung, nach der die Versammlung nur beschlussfähig ist, wenn mindestens 3 von 5 Wohnungen vertreten sind, nicht mehr anwendbar. Normenkette §§ 25 Abs. 1, 47 WEG Das Problem Nach einer Vereinbarung ist die Versammlung nur beschlussfähig, wenn "mindestens 3 Wohnungen vertreten sind". Fraglich ist, ob diese Vereinbarung noch anzuwenden ist, wen...mehr

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Löschung einer Auflassungsv... / 3 Das Problem

B3, die Mutter des B1, ist Alleineigentümerin des Grundstücks X. Als Belastung des Grundstücks eingetragen ist eine Grundschuld für eine Sparkasse S. Im Jahr 2009 schenkt B3 dem B1 das Grundstück. Dabei behält sie sich einen Nießbrauch vor. Gemäß § 6 des Vertrags behält sich B3 ferner vor, unter gewissen, im Vertrag näher bezeichneten Voraussetzungen die Rückübereignung des ...mehr

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ZAP 23/2018, Buchreport / 2.1 Hügel/Scheel (Hrsg.), Rechtshandbuch Wohnungseigentum, 4. Aufl. 2018, 689 S., C.H. Beck Verlag, 99 EUR

Das Rechtshandbuch Wohnungseigentum wurde in der vorliegenden 4. Auflage grundlegend überarbeitet. Ein durch hohe Fachkompetenz ausgewiesenes Autorenteam vermittelt solides Grundlagenwissen und stellt die wichtigsten Probleme des Wohnungseigentumsrechts umfassend dar. Die sachenrechtlichen Ausführungen gehen besonders in die Tiefe und die Downloadfunktion erleichtert die Arb...mehr

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Sondernutzungsrechtsvereinb... / 2 Normenkette

§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB; § 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 WEG Sachverhalt Der aufteilende Eigentümer bestimmt in seiner Teilungserklärung 2 Wohnungseigentumsrechte, das WE Nr. 1 mit einem Miteigentumsanteil von 1/3, und das WE Nr. 2 mit einem Miteigentumsanteil von 2/3. Ferner ordnet er 2 Sondernutzungsrechte an Gartenflächen an. Der aufteilende Eigentümer veräußert anschließen...mehr

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WEG-Streitigkeit: Zahlung w... / 4 Die Entscheidung

Ein eine Gerichtsstandsbestimmung ausschließender, gemeinschaftlicher, besonderer Gerichtsstand sei nicht ersichtlich. B1 und B2 könnten auch nicht gemeinsam im ausschließlichen Gerichtsstand des § 43 Nr. 5 WEG verklagt werden. Denn die Klage beziehe sich jedenfalls nicht auf das gemeinschaftliche Eigentum, das Sondereigentum oder deren Verwaltung. Auch wenn § 43 Nr. 5 WEG F...mehr

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Eintragung eines Sondernutz... / 3 Das Problem

In der Gemeinschaftsordnung wird den jeweiligen Eigentümern der Wohnungseigentumsrechte Nr. 1 und Nr. 3 jeweils ein Kfz-Stellplatz-Sondernutzungsrecht zugewiesen. Nach Änderungen in der Straßenplanung liegen die Stellplätze – ohne Änderung der Gemeinschaftsordnung – indes auf einer Fläche, die der Stadt Nürnberg gehört. Im Jahr 2015 wird daher die Gemeinschaftsordnung geände...mehr

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Klageantrag: Bestimmtheit / 5 Hinweis

Der Fall spielt im originären Grundstücksrecht. Die Verweisung des LG auf die Klage eines Wohnungseigentümers zeigt aber, dass die Grundsätze 1:1 auch im Wohnungseigentumsrecht anwendbar sind. Danach gilt: Die Wohnungseigentümer untereinander haben Anspruch auf Unterlassung jeglicher Lärmbelästigungen, die über das zumutbare Maß (§ 14 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 WEG) hinausge...mehr

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ZAP 22/2019, Negative, idee... / cc) Gewerberaummietrecht

Mangels anderslautender vertraglicher Abmachungen hat der Geschäftsraummieter grds. das Recht, die Außenwandflächen der gemieteten Geschäftsräume von der oberen Kante der Fenster seiner Mieträume bis zur unteren Kante der Fenster des darüber gelegenen Stockwerks zu Reklamezwecken zu benutzen und Leuchtreklamen anzubringen (OLG Frankfurt, a.a.O.; BGH BB 1954, 83; s. auch: OLG...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / 10. Entziehungsklage (§ 18 WEG)

Bei einer Entziehungsklage entspricht das Interesse beider Parteien dem Verkehrswert des Wohnungseigentums des zur Veräußerung Verpflichteten (BGH, Beschl. v. 19.12.2013 – V ZR 96/13, juris Rn 10; ebenso zuvor OLG Köln, Beschl. v. 16.8.2010 – 16 W 25/10, juris Rn 8). Für die Rechtslage vor dem 1.1.2007 hat der BGH für den Streitwert einer Eigentumsentziehungsklage ebenso ent...mehr

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ZAP 16/2021, Herstellung un... / 1. Rechtliche Ausgangssituation

Auf das bereits vorgestellte Anspruchsgeflecht zur Durchsetzung von E-Mobilität im Mietrecht sowie im Wohnungseigentumsrecht ist an dieser Stelle zunächst hinzuweisen (§ 554 Abs. 1 S. 1 BGB, § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, Abs. 4 WEG). Was aber gilt nach der Herstellung und während des Betriebes dieser Ladestationen zur Abfederung eventueller Brand- oder Explosionsgefahren? Sie könnt...mehr

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ZAP 21/2020, Die WEG-Reform... / II. "Aus alt mach neu" – Regelungsschwerpunkte und Systematik

Die Kernbereiche der Reform sind wie folgt zusammenzutragen: Ansprüche auf Herstellung bzw. auf Duldung von Ladeinfrastruktur zur Stützung der E-Mobilität, von Barrierefreiheit bei Zugängen und in den genutzten Räumen, von Einbruchschutz und von Glasfaseranschlüssen im Wohnungseigentumsrecht (privilegierte bauliche Veränderungen) und bis auf die Glasfaseranschlüsse auch im Mi...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / 8. Nutzung einer Dachterrasse – unerheblicher "Sichteinfluss"

Entscheidet das Berufungsgericht, dem jeweiligem Eigentümer einer Wohneinheit stehe das alleinige Nutzungsrecht an einer Dachterrasse zu, und wendet sich der Beklagte dagegen mit der Nichtzulassungsbeschwerde, so richtet sich seine Beschwer nach der Wertminderung, die seine Wohneinheit erfährt, wenn es bei diesem Urteil bliebe (BGH, Beschl. v. 25.1.2018 – V ZR 135/17, juris ...mehr

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ZAP 18/2019, Rechtsprechung... / 2. Verbot der Kurzzeitvermietung einer Eigentumswohnung

Die Kurzzeitvermietung an Touristen und/oder Monteure ist für die übrigen Hausbewohner regelmäßig mit erheblich größeren Beeinträchtigungen verbunden, als die Dauervermietung an Langzeitmieter. Nicht nur der permante Wechsel der Bewohner kann stören, sondern auch die Rücksichtnahme dieser Personengruppen auf die "Kurzzeitnachbarn" ist teilweise geringer. Bei einer Wohnungsei...mehr

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ZAP 24/2017, Schnittstellen... / 1. Ausgangspunkt

Im Mietrecht wird im Wesentlichen zwischen Erhaltungsmaßnahmen, zu denen der Vermieter verpflichtet ist, und Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters, die der Mieter dulden muss, unterschieden. Auf der einen Seite steht die Frage, wie weit die vertragliche Pflicht des Vermieters zur Erhaltung reicht, auf der anderen Seite die Frage, welche Maßnahme der Mieter zur Veränderung ...mehr

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ZAP 18/2020, Die Auswirkung... / 3. Weitere Gesetzesvorhaben

Parallel beschloss der Bundesrat am 11.10.2019 einen Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen zur Regelung der Elektromobilität im Miet- und Wohnungseigentumsrecht (BR-Drucks 347/19; Plenarprotokoll der 981. Sitzung des Bundesrats am 11.10.2019, S. 443). Und schließlich sieht ein Kabinettsentwurf (s. Beschluss des Reg.-Kabinetts vom 4.3.2020) für ...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: B... / 3 Das Problem

A kauft von B ein Wohnungseigentumsrecht. Der Vertrag enthält u. a. folgende Regelung: "Die anfallenden Notarkosten und etwaige Bearbeitungsgebühren für die Erteilung der Verwalterzustimmung gemäß § 12 WEG sowie für den Nachweis der Verwaltereigenschaft trägt im Verhältnis zum Verkäufer der Käufer. Etwaige Ansprüche des Käufers gegen die WEG-Gemeinschaft auf Erstattung diese...mehr

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ZAP 7/2018, Buchreport / 2.1 Andersch, Streitwerte und Anwaltsgebühren im Mietrecht, 3. Aufl. 2017, 296 S., Deutscher Anwaltverlag, 54 EUR

Rechtsanwälte neigen dazu, sich in das Gebührenrecht nicht zu intensiv einzuarbeiten. Das vorliegende Werk gestattet es jedem Kollegen, seine eigenen Ansprüche rasch und gleichwohl sorgfältig festzustellen, zu überprüfen und durchzusetzen. Besonders wertvoll ist die umfangreiche Darstellung zur Gegenstandswertbestimmung mit zahlreichen Beispielen. Auch für den Anfänger leich...mehr

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ZAP 5/2018, Wiedereinsetzung: Vertrauen auf eine zutreffende Rechtsmittelbelehrung

(BGH, Beschl. v. 28.9.2017 – V ZB 109/16) • Auch ein Rechtsanwalt, der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist, darf i.d.R. darauf vertrauen, dass die Rechtsmittelbelehrung in Wohnungseigentumssachen und in Zivilsachen mit wohnungseigentumsrechtlichem Bezug zutreffend ist. Durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung wird ein Vertrauenstatbestand geschaffen, d...mehr

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ZAP 21/2017, Buchreport / 1.2 Neuhaus, Handbuch der Geschäftsraummiete, 6. Aufl. 2017, 1.588 S., Luchterhand, 139 EUR

Das Handbuch der Geschäftsraummiete von Neuhaus richtet sich nicht nur an Anwälte, sondern auch an Nichtjuristen. Dies findet seinen Niederschlag in der Art der Darstellung und zahlreichen Arbeits- und Beratungshilfen sowie Checklisten und Muster, die für Juristen wie für Nichtjuristen gleichermaßen hilfreich sind. Der Überblick über die Grundsatzrechtsprechung des BGH und d...mehr

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ZAP 21/2020, Buchreport / 10.3 Schmidt (Hrsg.), COVID-19 – Rechtsfragen zur Corona-Krise, 1. Aufl. Mai 2020, C.H. Beck, 717 S. (2. Aufl. Sept. 2020, C.H. Beck, 730 S.), 49 EUR

Die Corona-Pandemie traf uns alle unerwartet und in so unterschiedlicher und weitreichender Art, dass nahezu jeder Lebensbereich direkt oder durch Maßnahmen zum Umgang mit der Pandemie indirekt betroffen wurde. Das Buch bietet zu den Bereichen allgemeine Leistungsstörungen, Kreditrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Heimrecht, Bauvertragsrecht, Reiserecht, Vereins- und ...mehr

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ZAP 3/2015, Der zivilrechtl... / I. Grundlagen

Der zivilrechtliche Störerbegriff ist von zentraler Bedeutung vor allem für die Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche nach § 1004 Abs. 1 BGB. Der Störer ist Schuldner dieser Ansprüche (Bassenge in: Palandt, BGB, 74. Aufl. 2015, § 1004 Rn. 5). Rechtsprechung und Literatur sind von einer unübersehbaren Kasuistik geprägt (Englert in: Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 9. Aufl. 2...mehr

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ZAP 19/2017, Auswirkungen d... / b) E-Bike

Geht es nicht um Autos, sondern um E-Bikes oder Pedilacs, kommt die Komponente einer angenommenen zweckwidrigen Nutzung des Stellplatzes hinzu, wenn es um die Herstellung einer elektromobilen Infrastruktur geht. So in dem folgenden Fall: Beispiel: (LG Hamburg, Urt. v. 17.7.2015 – 318 S 167/14, NZM 2016, 58) Die Eheleute G, beide Miteigentümer in einer Wohnungseigentumsanlage, ...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / 6. Unterlassung der Wohnnutzung

Bei Verurteilung zur Unterlassung der Wohnnutzung einer Teileigentumseinheit ist für den Wert der Beschwer der Beklagten auf die diesbezüglich entstehenden Nachteile abzustellen. Sie können etwa in dem Verlust der Vorteile bestehen, die aus der Wohnnutzung gezogen werden, oder in einem mit der Unterlassung verbundenen Aufwand. Das Interesse kann geschätzt werden (BGH, Beschl...mehr

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ZAP 19/2017, Lärmschutz im ... / 4. Sport- und Freizeitlärm

Nach der 18. BImSchV sind sowohl für Sport- wie auch für Freizeitanlagen spezielle Regelwerke vorhanden, um Geräuschimmissionen zu beurteilen (s. oben II.). Diese Regelungen sind der TA-Lärm nachempfunden, berücksichtigen aber die Besonderheiten von Freizeitanlagen. Denn dort treffen in besonderem Maße die Interessen der Nutzer und der betroffenen Anwohner häufig aufeinander...mehr

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ZAP 16/2021, Herstellung un... / 5. Kostenverteilung und Nutzungsverhältnisse

Weil der Gesetzgeber den Beschluss zu baulichen Veränderungen mit dem Ziel ihrer leichteren Durchführbarkeit vereinfachen will, sieht er ein Schutzbedürfnis für die Eigentümer, die nicht bauwillig sind. Dazu dienen die neuen Vorschriften zur Kostenverteilung: Grundsätzlich tragen nur die Wohnungseigentümer die Kosten, die der baulichen Maßnahme zugestimmt haben (§ 21 Abs. 3 W...mehr

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Beschlussfassung: Majorisie... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Beschluss aus Juni 2020 sei nichtig! Die Nichtigkeit eines Beschlusses könne sich daraus ergeben, dass er seinem Inhalt nach gegen die guten Sitten verstößt. So liege es beispielsweise, wenn der aus einem Beschluss begünstigte Mehrheitseigentümer treuwidrig in sachwidriger Weise eigene Zwecke auf Kosten der übrigen Eigentümer verfolge. So sei es hier. B beabs...mehr

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ZAP 24/2017, Schnittstellen... / b) Arten baulicher Maßnahmen und notwendige Quoren

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ZAP 12/2022, Anwaltsmagazin / 4 Virtuelle Hauptversammlungen sollen dauerhaft möglich bleiben

Die während der Corona-Pandemie vorübergehend eingeführten virtuellen Hauptversammlungen bei Aktiengesellschaften sollen in Zukunft dauerhaft möglich sein. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf der Ampelkoalition vor. Die bisherige Sonderregelung war Teil des "Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpf...mehr

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ZAP 3/2015, Der zivilrechtl... / V. Störermehrheit

Es kann für eine Störung auch eine Mehrheit von Störern verantwortlich sein (Baldus in: MüKo-BGB, 6. Aufl. 2011 ff., § 1004 Rn. 175). Grundsätzlich kann der Anspruchsberechtigte analog § 840 BGB frei wählen, welchen Störer er in Anspruch nimmt (Büttner in: Harz/Riecke/Schmid, Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht, 5. Aufl. 2014, Kap. 32 Rn.60). Die Störer...mehr

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ZAP 3/2015, Der zivilrechtl... / a) Wohnungseigentümergemeinschaft

Wenn es um die Störung außenstehender Dritter, insbesondere von Grundstücksnachbarn, aber auch von Mietern innerhalb der Wohnanlage geht, wendet der BGH (BGH MDR 2014, 397 = GE 2014, 527 = NZM 2014, 277; BGH, Urt. v. 5.12.2014 – V ZR 5/14) § 10 Abs. 6 S. 3 WEG an. Nach dieser Vorschrift nimmt die Wohnungseigentümergemeinschaft die gemeinschaftsbezogenen Pflichten der Wohnung...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / 12. (Ideelles) Interesse an ordnungsmäßiger Verwaltung

Für das Rechtsschutzbedürfnis der Anfechtungsklage genügt zwar grds. das Interesse eines Wohnungseigentümers, eine ordnungsmäßige Verwaltung zu erreichen (BGH, Beschl. v. 17.7.2003 – V ZB 11/03, juris Rn 11 = BGHZ 156, 19, 22), für die Beschwer (hier: bezüglich der Anfechtung einer Jahresabrechnung) ist jedoch ein solches ideelles Interesse nicht hinzuzurechnen (BGH, Beschl....mehr

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Rechtsmittelzuständigkeit: ... / 4 Die Entscheidung

Mit einem Zwischenerfolg! Das zur Entscheidung über die Berufung zuständige Berufungsgericht sei das LG Rostock. Bei dem Streit um die Beseitigung des Dachgeschossausbaus und über die Gültigkeit des Beschlusses handele es sich um WEG-Streitigkeiten. Der Umstand, dass der Antrag auf Zustimmung ggf. keine WEG-Streitigkeit betrifft, ändere an der Zuständigkeit des LG Rostock ni...mehr

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ZAP 24/2017, Schnittstellen... / d) Erhaltungsmaßnahmen

Instandhaltung und Instandsetzung zielen per se nicht auf eine Änderung des Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums (s. BGH, Urt. v. 9.12.2016 – V ZR 124/16). Die Wohnungseigentümer sind zu einer Beschlussfassung verpflichtet, § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG. Darauf hat jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch. Diese Pflicht entfällt nicht dadurch, dass Wohnungseigentümer nic...mehr

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ZAP 22/2017, Schnittstellen... / I. Einleitung

Die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank hat es mit sich gebracht, dass viele Kapitalanleger nach alternativen Möglichkeiten suchten (und immer noch suchen), Kapital mit Renditemöglichkeiten anzulegen. Viele Gebäude sind daher als Eigentumswohnanlagen errichtet worden. Die Eigentumswohnungen sollen durch die Kapitalanleger nicht selbst genutzt, sondern vermietet werden. ...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / 2. Beschlussersetzungsklage (§ 21 Abs. 8 WEG)

Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse des klagenden Wohnungseigentümers, der im Wege der AnfechtungsâEUR‘ und Beschlussersetzungsklage die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen den Verwalter erreichen will, bemisst sich nach seinem – im Zweifel nach Miteigentumsanteilen zu bestimmenden – Anteil an der Schadenersatzforderung; ebenso...mehr

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ZAP 18/2019, Anwaltsmagazin / 4 Abschlussbericht zur Reform des Wohneigentumsrechts

Auf ihrer Frühjahrskonferenz im Juni 2018 haben die Justizministerinnen und Justizminister der Länder beschlossen, eine Arbeitsgruppe zur Reform des WEG einzurichten. Die Leitung dieser Arbeitsgruppe erfolgte gemeinsam durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz. Die eingesetzte Arbeitsgruppe h...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / b) ... der Jahresabrechnung oder des Wirtschaftsplans

Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse der Anfechtungsbeklagten, die einen für ungültig erklärten Beschluss der Wohnungseigentümer über die Genehmigung der Jahresabrechnung mit dem Ziel der Aufrechterhaltung verteidigen, bemisst sich nach dem Nennbetrag der Jahresabrechnung ohne den auf den Anfechtungskläger entfallenden Anteil (BGH, Beschl. v...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / a) Abberufung und Wahl des Verwalters

Das Interesse des Klägers an der vorzeitigen Abberufung des Verwalters ist regelmäßig nach seinem Anteil an dem restlichen Verwalterhonorar zu bemessen (BGH, Beschl. v. 19.1.2017 – V ZR 167/16, juris Rn 5; anders im Gesellschaftsrecht, wo das Gehalt des abberufenen Geschäftsführers keine Rolle spielt, BGH, Beschl. v. 28.6.2011 – II ZR 127/10, juris). Für den Antrag, den Kläg...mehr

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ZAP 22/2017, Schnittstellen... / III. Fazit

Nutzung und Gebrauch der Wohnung und von Gemeinschaftsflächen bedürfen klarer Regelungen im Mietvertrag. Liegt die Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, sind die Implikationen durch Entscheidungen der Wohnungseigentümer zu berücksichtigten. Das einfache Ausfüllen von Standardmietverträgen wird diesem Anforderungsprofil nicht gerecht. Vielmehr sind detaillierte Reg...mehr