Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentumsrecht

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WEG-Streitigkeit: Zahlung w... / 4 Die Entscheidung

Ein eine Gerichtsstandsbestimmung ausschließender, gemeinschaftlicher, besonderer Gerichtsstand sei nicht ersichtlich. B1 und B2 könnten auch nicht gemeinsam im ausschließlichen Gerichtsstand des § 43 Nr. 5 WEG verklagt werden. Denn die Klage beziehe sich jedenfalls nicht auf das gemeinschaftliche Eigentum, das Sondereigentum oder deren Verwaltung. Auch wenn § 43 Nr. 5 WEG F...mehr

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Eintragung eines Sondernutz... / 3 Das Problem

In der Gemeinschaftsordnung wird den jeweiligen Eigentümern der Wohnungseigentumsrechte Nr. 1 und Nr. 3 jeweils ein Kfz-Stellplatz-Sondernutzungsrecht zugewiesen. Nach Änderungen in der Straßenplanung liegen die Stellplätze – ohne Änderung der Gemeinschaftsordnung – indes auf einer Fläche, die der Stadt Nürnberg gehört. Im Jahr 2015 wird daher die Gemeinschaftsordnung geände...mehr

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ZAP 22/2019, Negative, idee... / cc) Gewerberaummietrecht

Mangels anderslautender vertraglicher Abmachungen hat der Geschäftsraummieter grds. das Recht, die Außenwandflächen der gemieteten Geschäftsräume von der oberen Kante der Fenster seiner Mieträume bis zur unteren Kante der Fenster des darüber gelegenen Stockwerks zu Reklamezwecken zu benutzen und Leuchtreklamen anzubringen (OLG Frankfurt, a.a.O.; BGH BB 1954, 83; s. auch: OLG...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / 10. Entziehungsklage (§ 18 WEG)

Bei einer Entziehungsklage entspricht das Interesse beider Parteien dem Verkehrswert des Wohnungseigentums des zur Veräußerung Verpflichteten (BGH, Beschl. v. 19.12.2013 – V ZR 96/13, juris Rn 10; ebenso zuvor OLG Köln, Beschl. v. 16.8.2010 – 16 W 25/10, juris Rn 8). Für die Rechtslage vor dem 1.1.2007 hat der BGH für den Streitwert einer Eigentumsentziehungsklage ebenso ent...mehr

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ZAP 21/2020, Die WEG-Reform... / II. "Aus alt mach neu" – Regelungsschwerpunkte und Systematik

Die Kernbereiche der Reform sind wie folgt zusammenzutragen: Ansprüche auf Herstellung bzw. auf Duldung von Ladeinfrastruktur zur Stützung der E-Mobilität, von Barrierefreiheit bei Zugängen und in den genutzten Räumen, von Einbruchschutz und von Glasfaseranschlüssen im Wohnungseigentumsrecht (privilegierte bauliche Veränderungen) und bis auf die Glasfaseranschlüsse auch im Mi...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / 8. Nutzung einer Dachterrasse – unerheblicher "Sichteinfluss"

Entscheidet das Berufungsgericht, dem jeweiligem Eigentümer einer Wohneinheit stehe das alleinige Nutzungsrecht an einer Dachterrasse zu, und wendet sich der Beklagte dagegen mit der Nichtzulassungsbeschwerde, so richtet sich seine Beschwer nach der Wertminderung, die seine Wohneinheit erfährt, wenn es bei diesem Urteil bliebe (BGH, Beschl. v. 25.1.2018 – V ZR 135/17, juris ...mehr

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ZAP 18/2019, Rechtsprechung... / 2. Verbot der Kurzzeitvermietung einer Eigentumswohnung

Die Kurzzeitvermietung an Touristen und/oder Monteure ist für die übrigen Hausbewohner regelmäßig mit erheblich größeren Beeinträchtigungen verbunden, als die Dauervermietung an Langzeitmieter. Nicht nur der permante Wechsel der Bewohner kann stören, sondern auch die Rücksichtnahme dieser Personengruppen auf die "Kurzzeitnachbarn" ist teilweise geringer. Bei einer Wohnungsei...mehr

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ZAP 2/2018, Berufsrechtsreport / 2. Unrichtige Rechtsmittelbelehrung

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf einen Beschluss des V. Zivilsenats vom 28.9.2017 (Az. V ZB 109/16), mit welchem der Senat seine Anfang des Jahres begründete Rechtsprechungslinie fortsetzt (vgl. Beschl. v. 9.3.2017 – V ZB 18/16, ZAP EN-Nr. 434/2017), nach der ein Rechtsanwalt in aller Regel einem unverschuldeten Rechtsirrtum unterliegt, wenn er in einer Wohnun...mehr

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ZAP 24/2017, Schnittstellen... / 1. Ausgangspunkt

Im Mietrecht wird im Wesentlichen zwischen Erhaltungsmaßnahmen, zu denen der Vermieter verpflichtet ist, und Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters, die der Mieter dulden muss, unterschieden. Auf der einen Seite steht die Frage, wie weit die vertragliche Pflicht des Vermieters zur Erhaltung reicht, auf der anderen Seite die Frage, welche Maßnahme der Mieter zur Veränderung ...mehr

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ZAP 18/2020, Die Auswirkung... / 3. Weitere Gesetzesvorhaben

Parallel beschloss der Bundesrat am 11.10.2019 einen Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen zur Regelung der Elektromobilität im Miet- und Wohnungseigentumsrecht (BR-Drucks 347/19; Plenarprotokoll der 981. Sitzung des Bundesrats am 11.10.2019, S. 443). Und schließlich sieht ein Kabinettsentwurf (s. Beschluss des Reg.-Kabinetts vom 4.3.2020) für ...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: B... / 3 Das Problem

A kauft von B ein Wohnungseigentumsrecht. Der Vertrag enthält u. a. folgende Regelung: "Die anfallenden Notarkosten und etwaige Bearbeitungsgebühren für die Erteilung der Verwalterzustimmung gemäß § 12 WEG sowie für den Nachweis der Verwaltereigenschaft trägt im Verhältnis zum Verkäufer der Käufer. Etwaige Ansprüche des Käufers gegen die WEG-Gemeinschaft auf Erstattung diese...mehr

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ZAP 7/2018, Buchreport / 2.1 Andersch, Streitwerte und Anwaltsgebühren im Mietrecht, 3. Aufl. 2017, 296 S., Deutscher Anwaltverlag, 54 EUR

Rechtsanwälte neigen dazu, sich in das Gebührenrecht nicht zu intensiv einzuarbeiten. Das vorliegende Werk gestattet es jedem Kollegen, seine eigenen Ansprüche rasch und gleichwohl sorgfältig festzustellen, zu überprüfen und durchzusetzen. Besonders wertvoll ist die umfangreiche Darstellung zur Gegenstandswertbestimmung mit zahlreichen Beispielen. Auch für den Anfänger leich...mehr

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ZAP 5/2018, Wiedereinsetzung: Vertrauen auf eine zutreffende Rechtsmittelbelehrung

(BGH, Beschl. v. 28.9.2017 – V ZB 109/16) • Auch ein Rechtsanwalt, der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist, darf i.d.R. darauf vertrauen, dass die Rechtsmittelbelehrung in Wohnungseigentumssachen und in Zivilsachen mit wohnungseigentumsrechtlichem Bezug zutreffend ist. Durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung wird ein Vertrauenstatbestand geschaffen, d...mehr

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ZAP 21/2017, Buchreport / 1.2 Neuhaus, Handbuch der Geschäftsraummiete, 6. Aufl. 2017, 1.588 S., Luchterhand, 139 EUR

Das Handbuch der Geschäftsraummiete von Neuhaus richtet sich nicht nur an Anwälte, sondern auch an Nichtjuristen. Dies findet seinen Niederschlag in der Art der Darstellung und zahlreichen Arbeits- und Beratungshilfen sowie Checklisten und Muster, die für Juristen wie für Nichtjuristen gleichermaßen hilfreich sind. Der Überblick über die Grundsatzrechtsprechung des BGH und d...mehr

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ZAP 21/2020, Buchreport / 10.3 Schmidt (Hrsg.), COVID-19 – Rechtsfragen zur Corona-Krise, 1. Aufl. Mai 2020, C.H. Beck, 717 S. (2. Aufl. Sept. 2020, C.H. Beck, 730 S.), 49 EUR

Die Corona-Pandemie traf uns alle unerwartet und in so unterschiedlicher und weitreichender Art, dass nahezu jeder Lebensbereich direkt oder durch Maßnahmen zum Umgang mit der Pandemie indirekt betroffen wurde. Das Buch bietet zu den Bereichen allgemeine Leistungsstörungen, Kreditrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Heimrecht, Bauvertragsrecht, Reiserecht, Vereins- und ...mehr

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ZAP 3/2015, Der zivilrechtl... / I. Grundlagen

Der zivilrechtliche Störerbegriff ist von zentraler Bedeutung vor allem für die Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche nach § 1004 Abs. 1 BGB. Der Störer ist Schuldner dieser Ansprüche (Bassenge in: Palandt, BGB, 74. Aufl. 2015, § 1004 Rn. 5). Rechtsprechung und Literatur sind von einer unübersehbaren Kasuistik geprägt (Englert in: Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 9. Aufl. 2...mehr

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ZAP 19/2017, Auswirkungen d... / b) E-Bike

Geht es nicht um Autos, sondern um E-Bikes oder Pedilacs, kommt die Komponente einer angenommenen zweckwidrigen Nutzung des Stellplatzes hinzu, wenn es um die Herstellung einer elektromobilen Infrastruktur geht. So in dem folgenden Fall: Beispiel: (LG Hamburg, Urt. v. 17.7.2015 – 318 S 167/14, NZM 2016, 58) Die Eheleute G, beide Miteigentümer in einer Wohnungseigentumsanlage, ...mehr

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ZAP 16/2019, Die Rechtsmitt... / III. Fazit

Anders als in anderen Rechtsgebieten ist in Mietsachen die Beschwer oftmals höher als der Streitwert; ansonsten, insbesondere auch im Wohnungseigentumsrecht (ausführlich Brändle ZfIR 2017, 553 sowie Brändle in einem gesonderten Beitrag in ZAP F. 7, zur Veröffentlichung in ZAP 2020 vorgesehen) ist es oft umgekehrt. Kommt es für die Beschwer auf die Höhe des Mietzinses an, ist...mehr

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ZAP 19/2017, Lärmschutz im ... / 4. Sport- und Freizeitlärm

Nach der 18. BImSchV sind sowohl für Sport- wie auch für Freizeitanlagen spezielle Regelwerke vorhanden, um Geräuschimmissionen zu beurteilen (s. oben II.). Diese Regelungen sind der TA-Lärm nachempfunden, berücksichtigen aber die Besonderheiten von Freizeitanlagen. Denn dort treffen in besonderem Maße die Interessen der Nutzer und der betroffenen Anwohner häufig aufeinander...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / 5. Beseitigung einer baulichen Veränderung

Wird der Beklagte zur Beseitigung einer baulichen Veränderung verurteilt, bemisst sich seine Beschwer grds. nach den Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses, die ihm im Falle des Unterliegens drohen (BGH, Beschl. v. 17.11.2016 – V ZR 86/16, juris Rn 3). Übersteigt das Interesse am Erhalt des Bauwerks die grds. maßgeblichen Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses, so ist di...mehr

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ZAP 16/2021, Herstellung un... / 5. Kostenverteilung und Nutzungsverhältnisse

Weil der Gesetzgeber den Beschluss zu baulichen Veränderungen mit dem Ziel ihrer leichteren Durchführbarkeit vereinfachen will, sieht er ein Schutzbedürfnis für die Eigentümer, die nicht bauwillig sind. Dazu dienen die neuen Vorschriften zur Kostenverteilung: Grundsätzlich tragen nur die Wohnungseigentümer die Kosten, die der baulichen Maßnahme zugestimmt haben (§ 21 Abs. 3 W...mehr

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Auskunftsanspruch: Subsidiär? / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht ein Wohnungseigentümer im Wege der Anfechtungsklage gegen einen Negativbeschluss vor. Diese Klage ist nur dann begründet, wenn sich das Ermessen der Wohnungseigentümer, dem Antrag, der keine Mehrheit gefunden hatte, zuzustimmen, auf Null reduziert hätte. Hierbei handelt es sich um einen Ausnahmefall, den das AG vertretbar nicht erkennen konnte. I...mehr

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Beschlussfassung: Majorisie... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Beschluss aus Juni 2020 sei nichtig! Die Nichtigkeit eines Beschlusses könne sich daraus ergeben, dass er seinem Inhalt nach gegen die guten Sitten verstößt. So liege es beispielsweise, wenn der aus einem Beschluss begünstigte Mehrheitseigentümer treuwidrig in sachwidriger Weise eigene Zwecke auf Kosten der übrigen Eigentümer verfolge. So sei es hier. B beabs...mehr

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ZAP 24/2017, Schnittstellen... / b) Arten baulicher Maßnahmen und notwendige Quoren

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ZAP 3/2015, Der zivilrechtl... / V. Störermehrheit

Es kann für eine Störung auch eine Mehrheit von Störern verantwortlich sein (Baldus in: MüKo-BGB, 6. Aufl. 2011 ff., § 1004 Rn. 175). Grundsätzlich kann der Anspruchsberechtigte analog § 840 BGB frei wählen, welchen Störer er in Anspruch nimmt (Büttner in: Harz/Riecke/Schmid, Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht, 5. Aufl. 2014, Kap. 32 Rn.60). Die Störer...mehr

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ZAP 3/2015, Der zivilrechtl... / a) Wohnungseigentümergemeinschaft

Wenn es um die Störung außenstehender Dritter, insbesondere von Grundstücksnachbarn, aber auch von Mietern innerhalb der Wohnanlage geht, wendet der BGH (BGH MDR 2014, 397 = GE 2014, 527 = NZM 2014, 277; BGH, Urt. v. 5.12.2014 – V ZR 5/14) § 10 Abs. 6 S. 3 WEG an. Nach dieser Vorschrift nimmt die Wohnungseigentümergemeinschaft die gemeinschaftsbezogenen Pflichten der Wohnung...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / 12. (Ideelles) Interesse an ordnungsmäßiger Verwaltung

Für das Rechtsschutzbedürfnis der Anfechtungsklage genügt zwar grds. das Interesse eines Wohnungseigentümers, eine ordnungsmäßige Verwaltung zu erreichen (BGH, Beschl. v. 17.7.2003 – V ZB 11/03, juris Rn 11 = BGHZ 156, 19, 22), für die Beschwer (hier: bezüglich der Anfechtung einer Jahresabrechnung) ist jedoch ein solches ideelles Interesse nicht hinzuzurechnen (BGH, Beschl....mehr

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ZAP 7/2024, Corona-Pandemie: Wirksamkeit der Gemeinschaftsbeschlüsse durch Vertreterversammlung

(BGH, Urt. v. 8.3.2024 – V ZR 80/23) • Während der Corona-Pandemie gefasste Beschlüsse einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sind nicht deshalb nichtig, weil die Wohnungseigentümer an der Eigentümerversammlung nur durch Erteilung einer Vollmacht an den Verwalter teilnehmen konnten. Hinweis: Während der Corona-Pandemie befand sich der Verwalter in einer unauflöslichen Kon...mehr

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Anfechtungsklage: Wertfests... / 5 Die Entscheidung

Das LG sieht das auch so! K habe lediglich den Beschluss zu TOP 1 angegriffen. Und nur für diesen liege der Sache nach eine subjektive Klagehäufung vor. Die anwaltliche Tätigkeit des R sei auch nach Verbindung auf die Rechtsverfolgung im Hinblick auf die Anfechtung zu TOP 1 beschränkt gewesen. Dies ergebe sich schon aus der Überlegung, dass das AG, hätte es – wie es angezeig...mehr

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ZAP 24/2017, Schnittstellen... / d) Erhaltungsmaßnahmen

Instandhaltung und Instandsetzung zielen per se nicht auf eine Änderung des Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums (s. BGH, Urt. v. 9.12.2016 – V ZR 124/16). Die Wohnungseigentümer sind zu einer Beschlussfassung verpflichtet, § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG. Darauf hat jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch. Diese Pflicht entfällt nicht dadurch, dass Wohnungseigentümer nic...mehr

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ZAP 22/2017, Schnittstellen... / I. Einleitung

Die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank hat es mit sich gebracht, dass viele Kapitalanleger nach alternativen Möglichkeiten suchten (und immer noch suchen), Kapital mit Renditemöglichkeiten anzulegen. Viele Gebäude sind daher als Eigentumswohnanlagen errichtet worden. Die Eigentumswohnungen sollen durch die Kapitalanleger nicht selbst genutzt, sondern vermietet werden. ...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / 2. Beschlussersetzungsklage (§ 21 Abs. 8 WEG)

Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse des klagenden Wohnungseigentümers, der im Wege der AnfechtungsâEUR‘ und Beschlussersetzungsklage die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen den Verwalter erreichen will, bemisst sich nach seinem – im Zweifel nach Miteigentumsanteilen zu bestimmenden – Anteil an der Schadenersatzforderung; ebenso...mehr

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ZAP 18/2019, Anwaltsmagazin / 4 Abschlussbericht zur Reform des Wohneigentumsrechts

Auf ihrer Frühjahrskonferenz im Juni 2018 haben die Justizministerinnen und Justizminister der Länder beschlossen, eine Arbeitsgruppe zur Reform des WEG einzurichten. Die Leitung dieser Arbeitsgruppe erfolgte gemeinsam durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz. Die eingesetzte Arbeitsgruppe h...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / b) ... der Jahresabrechnung oder des Wirtschaftsplans

Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse der Anfechtungsbeklagten, die einen für ungültig erklärten Beschluss der Wohnungseigentümer über die Genehmigung der Jahresabrechnung mit dem Ziel der Aufrechterhaltung verteidigen, bemisst sich nach dem Nennbetrag der Jahresabrechnung ohne den auf den Anfechtungskläger entfallenden Anteil (BGH, Beschl. v...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / a) Abberufung und Wahl des Verwalters

Das Interesse des Klägers an der vorzeitigen Abberufung des Verwalters ist regelmäßig nach seinem Anteil an dem restlichen Verwalterhonorar zu bemessen (BGH, Beschl. v. 19.1.2017 – V ZR 167/16, juris Rn 5; anders im Gesellschaftsrecht, wo das Gehalt des abberufenen Geschäftsführers keine Rolle spielt, BGH, Beschl. v. 28.6.2011 – II ZR 127/10, juris). Für den Antrag, den Kläg...mehr

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ZAP 22/2017, Schnittstellen... / III. Fazit

Nutzung und Gebrauch der Wohnung und von Gemeinschaftsflächen bedürfen klarer Regelungen im Mietvertrag. Liegt die Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, sind die Implikationen durch Entscheidungen der Wohnungseigentümer zu berücksichtigten. Das einfache Ausfüllen von Standardmietverträgen wird diesem Anforderungsprofil nicht gerecht. Vielmehr sind detaillierte Reg...mehr

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Klageantrag: Bestimmtheit / 5 Hinweis

Der Fall spielt im originären Grundstücksrecht. Die Verweisung des LG auf die Klage eines Wohnungseigentümers zeigt aber, dass die Grundsätze 1:1 auch im Wohnungseigentumsrecht anwendbar sind. Danach gilt: Die Wohnungseigentümer untereinander haben Anspruch auf Unterlassung jeglicher Lärmbelästigungen, die über das zumutbare Maß (§ 14 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 WEG) hinausge...mehr

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ZAP 8/2020, Besonderheiten ... / III. Sonderregelungen für die Wohnungseigentümergemeinschaft

Ein Wohnungsverlust droht dem Wohnungseigentümer nicht. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist aber darauf angewiesen, bestimmte Beschlüsse fassen zu können, um Ansprüche durchzusetzen und handlungsfähig bleiben zu können. Dies ist aber aufgrund der bestehenden landesgesetzlichen Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten derzeit nicht möglich. Deshalb hat der Gesetzgeber ...mehr

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ZAP 5/2023, WEG-Reform: Pflichten der Wohnungseigentümergemeinschaft – ordnungsgemäße Verwaltung

(BGH, Urt. v. 16.12.2022 – V ZR 263/21) • Nach dem seit dem 1.12.2020 geltenden Wohnungseigentumsrecht trifft die Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer ausschließlich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Beschlussersetzungsklage dient der gerichtlichen Durchsetzung des Anspruchs des Wohnungseigentümers auf ordnungsmäßige Verwaltung gem. § 18...mehr

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ZAP 16/2021, Herstellung un... / 1. Rechtliche Ausgangssituation

Auf das bereits vorgestellte Anspruchsgeflecht zur Durchsetzung von E-Mobilität im Mietrecht sowie im Wohnungseigentumsrecht ist an dieser Stelle zunächst hinzuweisen (§ 554 Abs. 1 S. 1 BGB, § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, Abs. 4 WEG). Was aber gilt nach der Herstellung und während des Betriebes dieser Ladestationen zur Abfederung eventueller Brand- oder Explosionsgefahren? Sie könnt...mehr

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ZAP 11/2021, Die Unwirksamk... / a) Inhalt des bürgerlichen Rechts

Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum fallen nach Ansicht des BVerfG als Teil des sozialen Mietrechts in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit für das bürgerliche Recht i.S.v. Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG. Das belegen Regelungstradition und Staatspraxis. Nach dem durch Staatspraxis und Regelungstradition seit nunmehr 150 Jahren geprägten Rechtsverständnis...mehr

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ZAP 3/2015, Der zivilrechtl... / 2. Eigentum und Besitz am Grundstück

Die Störereigenschaft folgt nicht allein aus dem Eigentum oder Besitz an dem Grundstück, von dem die Einwirkung ausgeht, und setzt auch keinen unmittelbaren Eingriff voraus; erforderlich – aber auch ausreichend – ist vielmehr, dass die Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks wenigstens mittelbar auf den Willen des Eigentümers oder Besitzers zurückgeht (BGH NJW-RR 2011, 739)....mehr

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ZAP 21/2020, Die WEG-Reform... / X. Abstimmung mit dem Mietrecht und neue mietrechtliche Inhalte

Zeigt die Anlage vermietete Einheiten, so kommt es zur Kumulation von Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Hier zeigen sich bislang Friktionen, die die Novelle überwinden möchte. Diese Friktionen finden ihre Ursachen darin, dass für das Mietverhältnis ausschließlich der Mietvertrag maßgebend ist, der von seiner Grundkonzeption her "statisch" ist. Einmal abgeschlossen, ist e...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / 7. Bestehen eines Sondernutzungsrechts

Streiten die Parteien um das Bestehen eines Sondernutzungsrechts, ist zu unterscheiden: Die Beschwer des Beklagten, der sich gegen die gerichtliche Feststellung des Bestehens eines Sondernutzungsrechts eines anderen Wohnungseigentümers wendet, richtet sich nach der Wertminderung, die seine Wohneinheit erfährt, wenn es bei dem Urteil bliebe. Demgegenüber bemisst sich die Besc...mehr

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ZAP 16/2022, Virtuelle Mitgliederversammlungen: Gleichstellung zu Präsenzversammlungen

(OLG Karlsruhe, Beschl. v. 11.1.2022 – 19 W 20/21) • Durch das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27.3.2020 (GesRuaCOVBekG/COVMG) wurden Vereine ausdrücklich ermächtigt, auch virtuelle Mitgliederversammlungen abhalten zu können, die der Präsenzver...mehr

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ZAP 16/2021, Herstellung un... / I. Vorbemerkung

Energiewende und Klimaschutz drängen zu neuen Mobilitätskonzepten und Antriebssystemen. Die E-Mobilität bekleidet dabei einen hohen Rang. Die vorliegende Betrachtung richtet ihren Fokus auf die Planung und Realisierung von Ladeinfrastruktur auf privaten Grundstücken – vermietete Mehrfamilienhäuser, Wohnungseigentumsanlagen und Gewerbegrundstücke. Ob und unter welchen Vorausse...mehr

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ZAP 19/2017, Auswirkungen d... / I. Vorbemerkungen

Auf den Dieselabgasskandal folgt der Dieselgipfel. Dort wurde die Nachrüstung von Dieselmotoren zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes und die mittelfristige Eliminierung älterer Dieselfahrzeuge aus dem Straßenverkehr beschlossen. In diesem Zusammenhang, aber auch generell unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes vollzieht sich ein Anschauungswandel zur Attraktivität und U...mehr

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Erhaltung: Klärung der Zust... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das AG anders! Der Beschluss sei nicht zu unbestimmt. Die zu beauftragende Rechtsanwaltskanzlei sei benannt und die Aufgabe, mit der sie habe betraut werden sollen, zumindest umrissen worden. Die maximal aufzuwendenden Kosten seien ausdrücklich beziffert. Der Beschluss sei auch nicht wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtig. Er kläre keine Rechtsfragen und diene...mehr

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ZAP 24/2017, Schnittstellen... / 1. Ausgangssituation

Im Wohnungseigentumsrecht hat nach § 28 Abs. 3 WEG der Verwalter nach Ablauf des Kalenderjahres eine Abrechnung aufzustellen. Nach der Rechtsprechung muss der Verwalter spätestens sechs Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres die Abrechnung erstellen und den Eigentümern vorlegen (Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl. 2017, § 28 Rn 30). Im Mietrecht können die Parteien vereinbaren,...mehr

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ZAP 2/2015, Der Garten des ... / 2. Verkehrssicherungspflicht des Mieters

Bei Einfamilienhäusern begründet bereits der Umstand, dass das Haus dem Mieter im Ganzen überlassen ist, eine Verkehrssicherungspflicht des Mieters (Sprau in: Palandt, BGB, 74. Aufl. 2015, § 823 Rn. 48). Das gilt auch für den mitüberlassenen Garten. Im Verhältnis zum Vermieter ergibt sich die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht aus einer ergänzenden Vertragsauslegung (Sc...mehr