Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentumsrecht

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / 9. Zustimmung zur (gewerblichen) Vermietung einer Sondereigentumseinheit

Das Interesse des Klägers an der (gewerblichen) Vermietung einer Sondereigentumseinheit oder einer Sondernutzungsfläche durch einen Wohnungseigentümer ist nach § 9 ZPO mit dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der konkret zu erzielenden Miete zu bewerten, sofern nicht eine kürzere Mietdauer vereinbart wurde oder werden sollte oder sofern als Nachteil nicht nur die Differenz zu ...mehr

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ZAP 21/2017, Buchreport / 1.1 Lindner-Figura/Oprée/Stellmann (Hrsg.), Geschäftsraummiete, 4. Aufl. 2017, 1.118 S., Beck Verlag, 139 EUR

Das nunmehr in der 4. Auflage vorliegende Handbuch stellt die Besonderheiten der Geschäftsraummiete umfassend und fundiert dar. Zahlreiche Hinweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur gestatten dem mit der Materie Befassten, mühelos auch Einzelfragen zu bearbeiten. Neben den "klassischen" Fragen der Geschäftsraummiete finden sich ausführliche Kapitel zu Insolvenz...mehr

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ZAP 3/2015, Der zivilrechtl... / 1. Allgemein

Handlungsstörer ist, wer eine Beeinträchtigung der Rechtsgüter eines anderen durch eine Handlung oder durch das pflichtwidrige Unterlassen notwendigen Handelns adäquat verursacht (BGH NJW 2007, 432; BGH NJW-RR 2001, 232; Englert in: Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 9. Aufl. 2014, § 1004 Rn.4). Beispiele: Jemand pflanzt einen Baum unter Missachtung der Grenzabstandsvorschriften ...mehr

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ZAP 21/2017, Buchreport / 1.3 Schach (Hrsg.), Mietrecht, Formularbuch, 3. Aufl. 2017, 964 S. (mit CD-ROM), Nomos Verlag, 128 EUR

Das Werk ist eine Fundgrube an Arbeitshilfen für die Vertragsgestaltung, Beratung und Prozessführung. Es umfasst beinahe jedes im Mietrecht vorkommende Problem und leistet wertvolle Hilfe. Die Darstellung des materiellen Rechts orientiert sich an den wesentlichen Fragen und der obergerichtlichen Rechtsprechung. Erfreulich und hilfreich ist, dass nicht nur Muster für Klagen, ...mehr

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ZAP 12/2022, Anwaltsmagazin / 4 Virtuelle Hauptversammlungen sollen dauerhaft möglich bleiben

Die während der Corona-Pandemie vorübergehend eingeführten virtuellen Hauptversammlungen bei Aktiengesellschaften sollen in Zukunft dauerhaft möglich sein. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf der Ampelkoalition vor. Die bisherige Sonderregelung war Teil des "Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpf...mehr

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ZAP 5/2024, Grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage: Angemessenheit der baulichen Veränderung

(BGH, Urt. v. 9.2.2024 – V ZR 244/22) • Die Wohnungseigentümer können nach dem seit dem 1.12.2020 geltenden Wohnungseigentumsrecht eine bauliche Veränderung grundsätzlich auch dann beschließen, wenn die Beschlussfassung die Zuweisung einer ausschließlichen Nutzungsbefugnis an dem dafür vorgesehenen Gemeinschaftseigentum zur Folge hat; einer Vereinbarung der Wohnungseigentüme...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / a) Klage auf Erteilung der Zustimmung

Das Interesse des klagenden Wohnungseigentümers an der Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung seines Wohnungseigentums ist i.d.R. mit 20 % des Verkaufspreises des Wohnungseigentums zu bemessen (BGH, Beschl. v. 18.1.2018 – V ZR 71/17, juris Rn 6). Dies beruht entscheidend darauf, dass durch die Verweigerung der Zustimmung die Veräußerung nicht allgemein verhindert, sondern ...mehr

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ZAP 3/2015, Der zivilrechtl... / 1. Allgemein

Zustandsstörer ist, wer als Verfügungsberechtigter über eine Sache nicht verhindert, dass durch diese die Rechtsgüter eines anderen beeinträchtigt werden, obwohl er dies verhindern könnte (Englert in: Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 9. Aufl. 2014, § 1004, Rn. 4). Daher ist es beim Eigentum oder Besitz erforderlich, dass der Eigentümer oder Besitzer noch Einwirkungsmöglichkeit...mehr

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ZAP 21/2019, Buchreport / Langenberg/Zehelein, Betriebskosten- und Heizkostenrecht, 9. Aufl. 2019, C.H.Beck, 734 S., 59 EUR

Den zu Recht als "zweite Miete" bezeichneten Betriebs- und Heizkosten kommt gerade infolge der immer weiter steigenden Kosten und der Rechtsprechungsflut große Bedeutung zu. Hilfreich ist es ein Werk zur Hand zu haben, um die in der Praxis auftauchenden Fragen verlässlich zu beantworten. Gegründet wurde das Werk von Langenberg. Seit der 9. Auflage wird es von Zehelein allein...mehr

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ZAP 19/2017, Auswirkungen d... / IV. Gesetzgeberische Bestrebungen de lege ferenda

Im Wohnungseigentumsrecht sollen Maßnahmen zur Installation einer Ladeeinrichtung für ein Elektrofahrzeug ohne die nach § 22 Abs. 1 S. 1 WEG erforderliche Zustimmung der übrigen Miteigentümer durchgeführt werden können, wenn ein berechtigtes Interesse daran besteht und wenn die Eigenart der Wohnanlage durch die Maßnahme nicht verändert wird. Überwiegt das Interesse an der un...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / 6. Unterlassung der Wohnnutzung

Bei Verurteilung zur Unterlassung der Wohnnutzung einer Teileigentumseinheit ist für den Wert der Beschwer der Beklagten auf die diesbezüglich entstehenden Nachteile abzustellen. Sie können etwa in dem Verlust der Vorteile bestehen, die aus der Wohnnutzung gezogen werden, oder in einem mit der Unterlassung verbundenen Aufwand. Das Interesse kann geschätzt werden (BGH, Beschl...mehr

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ZAP 24/2017, Schnittstellen... / a) Verwaltung

Bauliche Maßnahmen sind alle Entscheidungen und Maßnahmen, die in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum auf eine Änderung des bestehenden Zustands oder eine Geschäftsführung in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht abzielen und im Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer erforderlich sind (Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 21 Rn 3). Das WEG regelt...mehr

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Rechtsmittelzuständigkeit: ... / 4 Die Entscheidung

Mit einem Zwischenerfolg! Das zur Entscheidung über die Berufung zuständige Berufungsgericht sei das LG Rostock. Bei dem Streit um die Beseitigung des Dachgeschossausbaus und über die Gültigkeit des Beschlusses handele es sich um WEG-Streitigkeiten. Der Umstand, dass der Antrag auf Zustimmung ggf. keine WEG-Streitigkeit betrifft, ändere an der Zuständigkeit des LG Rostock ni...mehr

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ZAP 16/2021, Herstellung un... / 6. Beachtenswertes für den Verwalter im Rahmen der Verkündung von Genehmigungsbeschlüssen

Der BGH betont mit Urt. v. 29.5.2020 zum bisherigen Recht (BGH, Urt. v. 29.5.2020 – V ZR 141/19, MDR 2020, 979) die Prüfungspflichten des Verwalters bei der Verkündigung von Genehmigungsbeschlüssen. Die Entscheidung ist allerdings auch unter Geltung des neuen Rechts richtungsweisend. Dazu der BGH im Einzelnen: Ausgangspunkt sei das Gesetz (§ 22 Abs. 1, 14 Nr. 1 WEG a.F.); dan...mehr

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ZAP 16/2021, Herstellung un... / 4. Bauliche Veränderungen zugunsten einzelner Eigentümer?

Bauliche Veränderungen können vorbehaltlich § 20 Abs. 4 WEG n.F. von der Gemeinschaft verlangt werden, diese vertreten durch den Verwalter (§ 9b WEG n.F.). Das Ansinnen ist direkt an den Verwalter zu richten, der dann einen entsprechenden Beschlussvorschlag in die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung aufzunehmen hat (BT-Drucks 19/18791, S. 63, 5. Abs.). Natürlich ...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / c) ... eines Negativbeschlusses bezüglich Aufwendungsersatz

Wird ein Mehrheitsbeschluss für ungültig erklärt, der Zahlungsansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft verneint, ist im Ausgangspunkt der Nennbetrag dieser Ansprüche maßgeblich für die Beschwer der übrigen Wohnungseigentümer (BGH, Beschl. v. 19.6.2013 – V ZB 182/12, juris LS und Rn 9). Wegen der Bezifferung der abgelehnten Ansprüche spielt...mehr

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ZAP 23/2023, Anwaltsmagazin / 13 Personalia

Der Richter am Bundesgerichtshof (BGH) Dr. Norbert Kazele ist Anfang Oktober 2023 in den Ruhestand getreten. Herr Dr. Kazele war zunächst langjährig am OLG Dresden tätig, bevor er 2012 zum Richter am BGH ernannt wurde. Seither gehörte er dem insb. für das Grundstücksrecht, das Wohnungseigentumsrecht und das Nachbarrecht zuständigen V. Zivilsenat an. Dessen Rechtsprechung hat...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / a) ... eines Sanierungsbeschlusses

Wendet sich der Kläger gegen einen Beschluss, das Gemeinschaftseigentum zu sanieren, ist der auf ihn entfallende Kostenanteil maßgeblich (BGH, Beschl. v. 21.4.2016 – V ZA 2/16, juris; BGH, Beschl. v. 18.2.2016 – V ZB 103/15, juris). Bei der Anfechtung eines Beschlusses über eine InstandsetzungsâEUR‘ oder Modernisierungsmaßnahme, die der Kläger als optische Beeinträchtigung de...mehr

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ZAP 22/2019, Negative, idee... / IV. Fazit

Die Übernahme von Mandaten zur Abwehr negativer, ideeller und in Grenzen auch "ähnlicher" Einwirkungen bedeutet durchaus nicht das Engagement in einem "hoffnungslosen Fall". Die Kunst guter juristischer Beratung und Vertretung besteht vielmehr darin – abgesehen von den klassischen Anspruchsnormen des zivilen Nachbarrechts – gesetzliche Wege einzuschlagen, auf denen das gewün...mehr

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Kauf eines Wohnungseigentum... / 3 Das Problem

K erwirbt von B mit notariellem Kaufvertrag ein Wohnungseigentum zum Preis von 79.800 EUR unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. Im Kaufvertrag heißt es u. a.: "Der Verkäufer verpflichtet sich, die Fassade zur Gartenseite und die rechte Fassadenseite zum Stellplatz hin bis zum 1.4.2014 auf seine Kosten sach- und fachgerecht zu isolieren und zu verputzen. Für diese Arbeiten ...mehr

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Wohnungen: Verbindung / 4 Die Entscheidung

Das OVG bejaht die Frage! Erhaltungsrechtlich relevant seien alle Vorhaben, die grundsätzlich geeignet seien, das Schutzziel des jeweiligen Erhaltungstatbestands zu beeinträchtigen. Dies sei bei einer Verbindung von 2 Wohnungen der Fall. Dem stehe nicht entgegen, dass durch die Verhinderung des Angebots familienfreundlicher Wohnungen die angestammte Gebietsbevölkerung daran ...mehr

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Löschung einer Auflassungsv... / 1 Leitsatz

Wird bei Teilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum eine bestehende Auflassungsvormerkung in den einzelnen Wohnungsgrundbuchblättern vermerkt, können später einzelne Wohnungseigentumsrechte aus der Vormerkung nicht freigegeben werden. Die Vormerkung kann nur insgesamt gelöscht werden.mehr

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Aufwendungsersatz: Schuldner / 2 Normenkette

§§ 9a Abs. 4 Satz 1, 28 Abs. 1 Satz 1 WEG Sachverhalt In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es 3 Wohnungseigentumsrechte. 2 gehören Wohnungseigentümer K, das andere gehörte im zu betrachtenden Zeitraum dem B. Es gab und gibt keinen Verwalter. Beschlüsse werden nicht gefasst. K verlangt von B daher unmittelbar Aufwendungsersatz für seine Zahlungen an einen Versorger. 2.1 Die Ent...mehr

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Beschluss: Bestimmtheit / 4 Die Entscheidung

Diese Rechtslage beurteilt das LG anders! Es hält den Sonderumlagenbeschluss nicht für nichtig. Ein Beschluss sei nämlich nur dann nichtig, wenn sich sein Inhalt auch im Wege der vorrangig gebotenen Auslegung nicht feststellen lasse. Dies sei bei diesem Sonderumlagenbeschluss nicht der Fall. Er gebe den Betrag der von den Wohnungseigentümern zu erhebenden Sonderumlage mit 57...mehr

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Grunddienstbarkeit: Zugunst... / 1 Leitsatz

Eine Grundbucheintragung, wonach den jeweiligen Eigentümern von 2 Wohnungseigentumsrechten (Doppelhaushälften Nr. 1 und 2) auf dem in ihrem Miteigentum stehendenden Flurstück ein vereinbartes und zur Eintragung bewilligtes Wege- und Leitungsrecht als Gesamtberechtigten gem. § 428 BGB zusteht, das weitere Grundstücke eines der Wohnungseigentümer belastet, ist zulässig.mehr

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Bauträgervertrag: Erwerb vo... / 1 Leitsätze

Werden in einer Gemeinschaftsordnung einem Wohnungseigentum 3 Parkplatzflächen als Sondernutzungsrecht zugewiesen, erwirbt der Käufer des Wohnungseigentums die Sondernutzungsrechte auch dann, wenn in dem Bauträgervertrag nur ein Sondernutzungsrecht erwähnt ist. Der teilende Eigentümer kann Sondernutzungsrechte durch eine einseitige Verfügung und deren Eintragung in das Grundb...mehr

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Bauträgervertrag: Umfang de... / 3 Das Problem

Bauträger B veräußert Wohnungseigentumsrechte in einem Altbau. In den Erwerbsverträgen verpflichtet er sich zur Durchführung von bestimmten "Renovierungsarbeiten". Im Übrigen ist eine Haftung für Sachmängel ausgeschlossen. Da B die Arbeiten weder in der vereinbarten Zeit noch nach weiterer Fristsetzung ausführt, verlangt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K für eine Ers...mehr

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Weiterleitung von Programms... / 2 Normenkette

UrhG §§ 15 Abs. 3, 20b Abs. 1 Sacherhalt Die Verwertungsgesellschaft K und die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B in einer Wohnungseigentumsanlage (eine Ferienanlage im Harz) mit 1.161 Wohnungseigentumsrechten streiten darüber, ob B der K aus einem im Jahr 2013 geschlossenen, von B aber aus wichtigem Grund gekündigten Lizenzvertrag pro Jahr 1.490,72 EUR schuldet (pro Wohnun...mehr

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Vereinigung: Auswirkung auf... / 1 Leitsatz

Besitzt ein Wohnungseigentümer 2 Wohnungen, so hat er nach dem Prinzip des Kopfteil-Stimmrechts 1 Stimme; dagegen stehen ihm nach dem Prinzip des Objektstimmrechts zunächst 2 Stimmen zu. Nach der Vereinigung der beiden Wohnungseigentumsrechte steht ihm aber auch nur noch 1 Stimme zu.mehr

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Verwaltervertrag: Vergütung... / 3 Sachverhalt

Die Wohnungseigentümer genehmigen den Wirtschaftsplan 2018 und die Abrechnung 2017. Gegen die Beschlüsse geht Wohnungseigentümer K vor. Er hat 2 in seinem Eigentum stehende Wohnungseigentumsrechte rechtlich miteinander vereinigt. Da nach einer Vereinbarung die Vergütung des Verwalters nach Anzahl der Einheiten umzulegen ist, meint K, in Abrechnung und Wirtschaftsplan müsse d...mehr

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Wohnungsgrundbuch: Einsicht... / 3 SachverhaltDas Problem

Im Dezember 2010 unterzeichnen die Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage mit 5 Wohnungseigentumsrechten einen notariellen Vertrag zur Aufhebung ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft. Zu dieser ist es bis in das Jahr 2019 nicht gekommen. Wohnungseigentümer K erfährt, im Wohnungsgrundbuch von Wohnungseigentümer Z stehe eine Bauhandwerkersicherungshypothek, die die Vo...mehr

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Verwalterlose Gemeinschaft ... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Berufung sei bereits unzulässig. Zwar sei B nicht prozessunfähig, da sie von allen Wohnungseigentümern gemeinsam vertreten werde. Es bestehe eine Gesamtvertretung. Das bedeute, dass die Gemeinschaft aktiv, also bei Abgabe einer Willenserklärung für die Gemeinschaft, nur durch alle Miteigentümer gemeinsam vertreten werde. Jedoch im Rahmen der Passivvertretung...mehr

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Autoren- und Bearbeiterverzeichnis

Roland Bornhofen Rechtsanwalt, Düsseldorf § 308 Nr. 4, § 309 Nr. 5, 6, 7, Einkaufsbedingungen, Freizeichnungsklauseln, Pauschalierter Schadensersatz, Vertragsstrafen Prof. Dr. Udo Bühler Rechtsanwalt, Kerpen, Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Mainz Automatenaufstellverträge, Bier- und Getränkelieferungsverträge Lars Eckhoff, LL.M. Rechtsanwalt, Köln § 308 Nr. 5, 7,...mehr

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Brandschutztüren: Nachrüstung / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Es reiche nicht, dass K die Erforderlichkeit einer Nachrüstung mit Brandschutztüren bestreite. Vielmehr gelte im Rahmen der Anfechtungsklage der allgemeine Grundsatz, dass jede Partei die günstigen Haupt- und Hilfstatsachen zu beweisen habe. Den klagenden Wohnungseigentümer treffe daher grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Anfechtungsgru...mehr

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Bestellung des Verwalters: ... / 4 Entscheidung

Eine Bestellung entspreche zwar nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn in derselben Versammlung, in der die Bestellung erfolgt, auch die Eckpunkte des abzuschließenden Verwaltervertrags (Laufzeit und Vergütung) in wesentlichen Umrissen geregelt werden würden. Im Fall seien die Eckpunkte des Verwaltervertrags aber auch in wesentlichen Umrissen geregelt gewesen. Die Parteie...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / 1. Beschwer und Streitwert

Nach § 49a Abs. 1 S. 1 GKG ist der Streitwert in Wohnungseigentumssachen auf 50 % des Interesses der – also beider – Parteien und aller Beigeladenen an der Entscheidung festzusetzen. Die jeweiligen Interessen sind, auch soweit sie sich überschneiden, zu addieren und das Ergebnis ist sodann durch zwei zu teilen. Nach § 49a Abs. 1 S. 2 GKG wird er nach unten auf das Interesse ...mehr

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ZAP 3/2024, Anwaltsmagazin / 11 Warnung vor schrumpfenden Fachanwaltschaften

Das Soldan Institut warnte kürzlich vor schrumpfenden Fachanwaltschaften und regte nachdrücklich eine Reform der Fachanwaltsordnung (FAO) an. Hintergrund für die Besorgnis des Instituts sind die jüngsten Mitgliederstatistiken, denen zufolge die Zahl der Fachanwältinnen und -anwälte zuletzt noch nur geringfügig gestiegen ist. Im vergangenen Jahr war sogar erstmals praktisch e...mehr

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Altverfahren: Prozessführun... / 4 Die Entscheidung

Das LG verneint diese Frage! Nach dem seit 1.12.2020 geltenden Recht sei gem. § 9a Abs. 2 Fall 1 WEG nur die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für die Beseitigung von Beeinträchtigungen des gemeinschaftlichen Eigentums zuständig. K sei auch nicht befugt, den Anspruch namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geltend zu machen. Angesichts der Annäherung an das Gesellsc...mehr

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ZAP 2/2015, Der Garten des ... / 3. Gestaltungsrecht des Mieters

Mit der Pflicht zur Betreuung des Gartens korrespondiert i.d.R. das Recht des Mieters, über die Maßnahmen der Gartenpflege zu entscheiden. Obliegt dem Mieter die Gartenpflege hat der Vermieter grundsätzlich kein Direktionsrecht hinsichtlich der Gartengestaltung (LG Köln IMR 2011, 54). Er kann lediglich eine Verwahrlosung verhindern (OLG Düsseldorf NZM 2004, 866, GE 2005, 615...mehr

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Nießbraucher als Antragstel... / 5 Die Entscheidung

Mit Erfolg! A als Nießbraucher habe ein berechtigtes Interesse an der Begutachtung. Zwar habe A kein Stimmrecht in der Eigentümerversammlung (§ 25 WEG) und sei als Nicht-Eigentümer weder zur Anfechtung eines gefassten Beschlusses berechtigt (§ 46 Abs. 1 WEG), noch in die "verbandsrechtliche Rechtsstellung" eines Wohnungseigentümers eingerückt oder eingebunden. Als dinglich N...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / c) Entlastung des Verwalters und des Beirats

Bei der Bemessung des Interesses des Klägers an der Aufhebung der Entlastung des Verwalters ist der Wert von Forderungen gegen den Verwalter zu berücksichtigen, wenn die Entlastung wegen solcher Forderungen verweigert wird oder verweigert werden soll. Denn in der Entlastung liegt dann ein negatives Schuldanerkenntnis nach § 397 Abs. 2 BGB (BGH, Beschl. v. 17.7.2003 – V ZB 11...mehr

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ZAP 13/2022, Anwaltsmagazin / 8 Personalia

Anfang Juni sind am Bundesgerichtshof gleich mehrere Vorsitzende Richter in den Ruhestand getreten; im Gegenzug gab es auch zwei Neuzugänge. Nach fast 19 Jahren am BGH ist die bisherige Vorsitzende des V. Zivilsenats, Frau Dr. Christina Stresemann, Ende Mai in den Ruhestand verabschiedet worden. Sie kam im Juli 2003 an den Bundesgerichtshof und gehörte seither dem insb. für d...mehr

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Umfang eines Wohnungseigentums / 4 Die Entscheidung

Das OLG meint, der Keller gehöre dem Eigentümer des Wohnungseigentums Nr. 117. Der Raum sei durch die Änderung des Bestandsverzeichnisses nicht von diesem Wohnungseigentum abgetrennt worden. Zwar könnten Räume an andere Wohnungseigentümer übertragen werden (Hinweis u. a. auf BayObLG, Beschluss v. 2.2.1984, BReg 2 Z 125/83). Zur Wirksamkeit der Übereignung sei aber gem. § 873...mehr

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ZAP 16/2021, Herstellung un... / 1. Bauliche Veränderung

Um den gesehenen Sanierungsstau in vielen Eigentumsanlagen zu beseitigen und um sie insb. energetisch zu ertüchtigen, vereinfacht die WEG-Reform 2020 zum 1.12.2020 die Möglichkeiten zur Durchsetzung baulicher Veränderungen deutlich. Man könnte schon von einer „Kernsanierung” im WEG-Recht sprechen. Grob gesagt sieht das neue Recht (§ 20 WEG n.F.) folgende Neuregelungen vor: Ba...mehr

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Stromvertrag: Realofferte a... / 5 Die Entscheidung

Nach Ansicht des BGH verbindet K mit X ein Vertrag. In dem Leistungsangebot eines Versorgungsunternehmens sei ein Vertragsangebot zum Abschluss eines Versorgungsvertrags zu sehen. Diese werde von demjenigen konkludent angenommen, der aus dem Leitungsnetz Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme entnehme. Empfänger der Realofferte sei typischerweise derjenige, der die tatsäch...mehr

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ZAP 3/2020, Kündigung von W... / cc) Umwandlung in Wohnungseigentum

Wird vermieteter Wohnraum in Wohnungseigentum umgewandelt oder wird Wohnungseigentum vermietet, entstehen im Schnittpunkt von Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (dazu Blank WuM 2000, 523; 2013, 94; Artz/Jacoby WuM 2013, 67; Häublein WuM 2013, 68; Becker WuM 2013, 73; Beyer WuM 2013, 77; Lehmann-Richter WuM 2013, 82; Suilmann WuM 2013, 86; Dötsch WuM 2013, 90) häufig Proble...mehr

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ZAP 8/2020, Anwaltsmagazin / 1 Gesetzespaket zur Abmilderung der COVID-19-Folgen

Um den zu erwartenden negativen Folgen der derzeit grassierenden Pandemie zu begegnen, hat der Deutsche Bundestag neben zahlreichen finanziellen Hilfen für Unternehmen, Selbstständige, den Gesundheitssektor, die Landwirtschaft und den Kulturbereich am 25.3.2020 auch das von den Regierungskoalitionen eingebrachte Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivi...mehr

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ZAP 8/2021, Buchreport / 3.2 Wilsch, NotarFormulare Erbbaurecht – Muster, Verträge, Erläuterungen (Buch mit Musterdownload), 2. Aufl. 2020, Deutscher Notarverlag, 664 S., 99 EUR

Knapp fünf Jahre nach der bereits sehr erfolgreichen Erstauflage erfreut der Autor und Herausgeber Harald Wilsch, Bezirksrevisor am Grundbuchamt München, den Praktiker mit der 2. Auflage. Bei einem Kommentar wäre dies sicherlich unter Berücksichtigung der schnelllebigen Rechtsprechung ein ungewohnt langer Zeitraum. Bei der sachkundigen Begleitung der Vorschriften zum Erbbaur...mehr

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Verwalter: Niederlegung des... / 4 Die Entscheidung

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist nach Ansicht des AG begründet! Das Amt des B sei am 31.12.2020 beendet gewesen. § 6 Abs. 1 COVMG wolle der Gefahr begegnen, dass die Amtszeit des bestellten Verwalters in dem Zeitraum endet, in dem die Durchführung einer Versammlung aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht möglich sei. Da es sich um einen Eingriff in die Pr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Was sich 2022 für Eigentümer und Vermieter ändert

Überblick Das neue Jahr ist angebrochen: Was ändert sich 2022 für Wohneigentümer und Vermieter? Welche Gesetze und Verordnungen werden gelten? Und wofür gibt es staatliche Förderungen? Wir fassen das Wichtigste zusammen. Wohneigentümer und Vermieter müssen sich 2022 auf zahlreiche Änderungen einstellen. Die Grundsteuerreform muss umgesetzt werden, die KfW-Förderung nach dem ...mehr